Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerpflicht

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3.4 Gewerbliche Prägung

Rz. 29 Wird eine Personengesellschaft nicht originär gewerblich tätig, so erzielt sie dennoch gewerbliche Einkünfte und unterliegt damit der GewSt, wenn sie gem. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG gewerblich geprägt ist.[1] Dies betrifft nur Personengesellschaften, die keine originär gewerblichen Einkünfte erzielen, also eigentlich vermögensverwaltende Gesellschaften.[2] Eine Personenge...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3.6 Atypisch stille Gesellschaft

Rz. 34 Bei der atypisch stillen Gesellschaft beteiligt sich der stille Gesellschafter am Unternehmen eines anderen, des Tätigen. Die Beteiligung besteht i. d. R. in der Überlassung von Geld. Auch wenn es sich bei der stillen Gesellschaft um eine Gesellschaft handelt, wird kein Gesellschaftsvermögen gebildet. Die Einlage geht in das Vermögen des Unternehmers über, an dem sich...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 4 Betriebe der öffentlichen Hand

Rz. 48 Das GewStG enthält keine ausdrückliche Regelung für die GewSt-Pflicht der Betriebe der öffentlichen Hand. Es besteht keine dem § 4 KStG vergleichbare Norm, die die Steuerpflicht der öffentlichen Hand regelt. Dennoch unterliegt auch die Tätigkeit der öffentlichen Hand unter bestimmten Voraussetzungen der GewSt. Erfasst werden insbesondere Fälle, in denen die öffentlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Hauptvordruck (ESt1A) 2024 / 7 Sonstige Angaben und Veranlagungswahlrechte

[Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage → Zeile 34] Liegen eine oder mehrere vermögensbildende Anlagen vor, kann hier die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage durch Eintragung einer "1" beantragt werden. Die notwendigen Daten werden von Ihrem Anbieter durch eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung (VL-Meldung) an das Finanzamt übermittelt. Anspruch auf Arbeitnehm...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 3 Steuerbegünstigte Lohnbezüge

Einige Lohnbestandteile sind durch einen Freibetrag oder durch den ermäßigten Steuersatz nicht in vollem Umfang zu versteuern. Damit die Begünstigung zur Anwendung kommt, müssen in der Anlage N gesondert erklärt werden: Versorgungsbezüge, Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Jahre. Wichtig Werbungskosten bei begünstigtem Arbeitslohn Mit steuerbegünstigtem Arbeitslohn zusam...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 2 Stehender Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 1 S. 1 GewStG)

Rz. 2 Das GewStG unterscheidet zwischen dem stehenden Gewerbe und dem Reisegewerbe. Dies ist maßgeblich dadurch begründet, dass die Regelungen der GewSt für das stehende Gewerbe auf dem Vorhandensein zumindest einer Betriebsstätte aufbauen. Das Vorliegen einer Betriebsstätte begründet die Inlandseigenschaft[1], die Hebeberechtigung für die jeweilige Gemeinde[2], damit auch d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 6 [Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Zeilen 80–95]

Veräußerungsgewinne von Anteilen an Kapitalgesellschaften Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH-Anteile), wenn der Veräußerer irgendwann innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % qualifiziert beteiligt war (§ 17 EStG; ...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 6 Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe → Zeilen 58-98

Grundlagen Der Gewinn oder Verlust, den Sie aus der Veräußerung eines Betriebs, eines Teilbetriebs, eines Anteils an einer Personengesellschaft oder einer Betriebsaufgabe erzielt haben, gehört ebenfalls zu den gewerblichen Einkünften. Veräußerungsgewinn, für den der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG beantragt wird Sind Sie berufsunfähig oder mindestens 55 Jahre alt, steht Ihnen ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 8.1 Inland

Rz. 105 Die GewSt ist in ihrer Wirkung territorial beschränkt. Sie erfasst nur gewerbliche Tätigkeiten, die in Deutschland ausgeübt werden. Anders als bei der ESt oder KSt führt ein Anknüpfungspunkt für die Besteuerung im Inland niemals zu einer Besteuerung der weltweiten Einkünfte. Es gibt daher im Bereich der GewSt keine Unterscheidung in unbeschränkte und beschränkte Steu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.4 Abgeltung der ESt bzw. KSt durch den Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen

Rz. 17 Die ESt bzw. KSt für die steuerabzugspflichtigen Einnahmen gilt bei beschränkt Stpfl. durch den Steuerabzug vom Kapitalertrag als abgegolten (§ 36 EStG Rz. 77ff.; § 50 EStG Rz. 92ff.), wenn der Gläubiger der Kapitalerträge mit diesen Einnahmen nur der inländischen beschränkten Steuerpflicht unterliegt (§ 50 Abs. 2 EStG; § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG) oder wenn die steuerabzugs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.1 Allgemeines

Rz. 5 Die Regelungen zur KapESt in den §§ 43–45e EStG bilden einen Unterabschnitt im Abschnitt "Steuererhebung" (§§ 36–47 EStG). § 43 EStG enthält die Vorschriften über den "Steuerabzug vom Kapitalertrag" in Form einer abschließenden Aufzählung der Steuerabzugstatbestände. § 43 EStG ist damit (neben § 44 EStG) die Grundnorm für den KapESt-Einbehalt. Von den in § 43 EStG im E...mehr

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Umsatzsteuer in Finnland / 3.3 Rechte und Pflichten eines Steuervertreters

Die Steuervertreter sind dafür verantwortlich, dass die administrativen Pflichten, die sich aus der Steuerpflicht eines Ausländers ergeben, erfüllt werden. Die Steuervertreter müssen imstande sein, die Bücher selbst zu führen und damit verbundene Aufgaben selbst zu erledigen. Sie müssen Aufzeichnungen über die Geschäftstätigkeit des Ausländers führen, die die Grundlage für d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.4 Grundzüge der Besteuerung von Spezial-Investmentfonds (Fondseingangsseite)

Rz. 161x Grundsätzlich sind gem. § 29 Abs. 1 InvStG bei Spezial-Investmentfonds (zum Begriff § 26 InvStG) die Regelungen der §§ 6, 7 InvStG für (Publikums-)Investmentfonds anwendbar. Eine Besonderheit ergibt im Fall der Ausübung der sog. Transparenzoption nach § 30 Abs. 1 S. 1 InvStG. In diesem Fall kommt es zur vollständigen Köperschaftsteuerbefreiung für die inländischen Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.2.1.1 Inländische Beteiligungseinnahmen

Rz. 161e Unter inländische Beteiligungseinnahmen i. S. d. § 6 Abs. 2 S. 1 InvStG fallen gem. § 6 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und 2 InvStG: Einnahmen nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 1a EStG. Darunter fallen insbesondere Dividenden inländischer Kapitalgesellschaften, § 43 Rz. 29ff. und 40aff. Entgelte, Einnahmen und Bezüge nach § 2 Nr. 2 Buchst. a bis c KStG. Dies sind insbesondere Entgel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.2.1.3 Sonstige inländische Einkünfte

Rz. 161g Unter sonstige inländische Einkünfte i. S. d. § 6 Abs. 2 S. 1 InvStG fallen grundsätzlich Einkünfte i. S. d. § 49 Abs. 1 EStG, soweit sie nicht unter inländische Beteiligungseinnahmen gem. § 6 Abs. 3 InvStG oder unter inländische Immobilienerträge gem. § 6 Abs. 4 InvStG zu fassen sind. Ausgenommen sind jedoch Einkünfte nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e EStG, worunter...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.3.2 Vermögen des Erwerbers

Rz. 167 Das dem Erwerber "gehörende Vermögen" umfasst das gesamte in- und ausländische, bewegliche und unbewegliche, liquide und illiquide Vermögen (zu 50 %), soweit es nicht zum begünstigten Vermögen gehört. Das Gesetz sieht keinerlei Einschränkungen oder Ausnahmen vor. Bagatellgrenzen, Freibeträge oder Steuerbefreiungen gibt es nicht. Rz. 168 Nach dem Gesetzeswortlaut gehör...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2024... / 7. Internationale Bezüge/Auslandsberührung

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4 Internationaler Anwendungsbereich

Rz. 58 Der Steuererlass aufgrund einer Verschonungsbedarfsprüfung gilt in allen Fällen unbeschränkter (§ 2 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 ErbStG) und beschränkter (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 ErbStG und § 4 AStG) Steuerpflicht. Bei beschränkter Steuerpflicht erfolgt keine Kürzung des Steuererlasses. Rz. 59 Der Steuererlass wird aber immer nur für begünstigtes Vermögen (§ 13b Abs. 2 ErbS...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.5.5 Insbesondere: Abzinsungspflicht

Rz. 504a Mit dem CoronaStHG IV v. 19.6.2022[1] wurde die bisherige strikte Regelung zur Abzinsung von Verbindlichkeiten aufgehoben (zur Altregelung siehe Rz. 505ff.), wobei für Rückstellungen andere Bestimmungen gelten (Rz. 373). Ursprünglich basierte die Abzinsung auf der Annahme, dass zinslose Verbindlichkeiten den Stpfl. weniger belasten würden, da ein impliziter Zinsante...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Einführung

Rz. 1 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Bachem, Der Pflichtteilsanspruch als "verfügbares Vermögen" i. S. d. § 28a ErbStG, ZEV 2020 133; Bockhoff, Ausgesuchte internationale Aspekte des neuen ErbStG, ZEV 2017, 186; Bruschke, Die Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG, ErbStB 2018, 268; Bruschke, Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Hand...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.4.3.2 Für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag

Rz. 248 Voraussetzung ist in jedem Fall, dass der Ertrag oder Aufwand eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag betrifft. Der Grund für diese Beschränkung liegt einerseits in der Befolgung des Gewinnrealisierungsprinzips: Eine Einnahme soll erst dann zum Ertrag werden, wenn die hierfür geschuldete Gegenleistung erbracht ist. Andererseits entspricht die Beschränkung aber auch dem...mehr

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Beschränkte Steuerpflicht wird erweitert

Zusammenfassung Unter die beschränkte Steuerpflicht fallen in Zukunft mehr Einkünfte. Das ändert sich Als "inländische Einkünfte" bei beschränkter Einkommensteuerpflicht gelten zukünftig auch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wenn diese für Zeiten einer Arbeitsfreistellung im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährt werden. Das gilt, wenn ohne die ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Nachlassverbindlichkeiten in Fällen der beschränkten Steuerpflicht

Zusammenfassung Nachlassverbindlichkeiten sollen in Fällen der beschränkten Steuerpflicht anteilig abzugsfähig sein. Das ändert sich Nachdem der EuGH entschieden hatte, dass die bisher geregelte Nichtabzugsfähigkeit von Pflichtteilsverbindlichkeiten bei beschränkter Steuerpflicht gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt, wird nun eine anteilige Abzugsfähigkeit von Nachlassver...mehr

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Beschränkte Steuerpflicht w... / Zusammenfassung

Unter die beschränkte Steuerpflicht fallen in Zukunft mehr Einkünfte.mehr

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Beschränkte Steuerpflicht w... / Inkrafttreten

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Beschränkte Steuerpflicht w... / Das ändert sich

Als "inländische Einkünfte" bei beschränkter Einkommensteuerpflicht gelten zukünftig auch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wenn diese für Zeiten einer Arbeitsfreistellung im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährt werden. Das gilt, wenn ohne die Freistellung die Arbeit in Deutschland ausgeübt worden wäre. Dadurch werden Einkünfte von Arbeitneh...mehr

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Nachlassverbindlichkeiten i... / Das ändert sich

Nachdem der EuGH entschieden hatte, dass die bisher geregelte Nichtabzugsfähigkeit von Pflichtteilsverbindlichkeiten bei beschränkter Steuerpflicht gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt, wird nun eine anteilige Abzugsfähigkeit von Nachlassverbindlichkeiten in Fällen der beschränkten Steuerpflicht geregelt. Diese Abzugsfähigkeit ist entsprechend dem Anteil, mit dem der Ve...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Nachlassverbindlichkeiten i... / Zusammenfassung

Nachlassverbindlichkeiten sollen in Fällen der beschränkten Steuerpflicht anteilig abzugsfähig sein.mehr

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Kleinunternehmerregelung wi... / Das ändert sich

Bisher konnten nur Unternehmer, die in Deutschland ansässig sind, die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen. Die Neuregelung erlaubt es nun auch Unternehmern aus anderen EU-Ländern, diese Regelung in Deutschland anzuwenden. Um als in Deutschland ansässiger Unternehmer die Steuerbefreiung in einem anderen EU-Land zu nutzen, wurde ein spezielles Meldeverfahren eingefüh...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kleinunternehmerregelung wi... / Das ändert sich

Bisher konnten nur Unternehmer, die in Deutschland ansässig sind, die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen. Die Neuregelung erlaubt es nun auch Unternehmern aus anderen EU-Ländern, diese Regelung in Deutschland anzuwenden. Um als in Deutschland ansässiger Unternehmer die Steuerbefreiung in einem anderen EU-Land zu nutzen, wurde ein spezielles Meldeverfahren eingefüh...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 3.4 Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven

Rz. 34 Die Fortführung des Buchwertansatzes ist nur möglich, wenn die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die steuerliche Erfassung der in den überführten Wirtschaftsgütern ruhenden stillen Reserven auch im Zeitpunkt einer späteren Veräußerung gewährleistet bleibt und zusätzlich diejenigen stillen Reserven umfasst, die s...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / I. Überblick

Anknüpfungspunkt für die unbeschränkte Steuerpflicht gem. § 1 Abs. 2 KStG sind bei juristischen Personen, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (vgl. hierzu Teil II dieses Beitrages) die Geschäftsleitung oder der Sitz im Inland. Erzielt eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die weder Sitz noch Geschäftsleitung im Inland hat, inländis...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrechtliche Aspekt... / 1. Bedeutung

Definition: Gemäß § 12 S. 1 AO ist eine Betriebsstätte jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Diese Definition der Betriebsstätte wird durch eine nicht abschließende Aufzählung einzelner Betriebsstätten in Satz 2 der Vorschrift ergänzt. Somit kann ein Unternehmer mehrere Betriebsstätten haben. Umfang: Der Betriebsstättenbegrif...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrechtliche Aspekt... / VI. Fazit

Auch in diesem zweiten Teil des Beitrages haben wir es mit Begriffen zu tun, die insb., aber nicht nur für die Steuerpflicht in Deutschland von maßgeblicher Bedeutung sind. Die Grenzen sind unscharf und im Einzelfall oftmals schwer zu ziehen, dennoch ist in der Praxis stets darauf zu achten, dass nicht ungewollt eine Steuerpflicht begründet wird. Besonders komplex ist die The...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrechtliche Aspekt... / 1. Bedeutung

Gemäß § 11 AO hat eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse ihren Sitz an dem Ort, der durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Satzung, Stiftungsgeschäft oder dergleichen bestimmt ist. Diese Regelung entspricht in ihrer Funktion der im ersten Teil dieses Beitrages vorgestellten Wohnsitzregelung bei natürlichen Personen. Sie ist insb. für die Steuerpflicht releva...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrechtliche Aspekt... / 8. Ständiger Vertreter

Der Vollständigkeit halber ist auch zumindest kurz auf den ständigen Vertreter einzugehen. Gemäß § 13 S. 1 AO ist ständiger Vertreter eine Person, die nachhaltig die Geschäfte eines Unternehmens besorgt und dabei dessen Sachweisungen unterliegt. Ständiger Vertreter ist nach S. 2 insb. eine Person, die für ein Unternehmen nachhaltig 1. Verträge abschließt oder vermittelt oder ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grenzgänger aus Frankreich:... / Entscheidung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass der Kläger keinen Anspruch auf eine zusätzliche steuerliche Freistellung seiner Abfindung hat. Eine Abfindung ist eine Zahlung, die man erhält, wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wird. Diese Zahlung zählt zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und unterliegt der deutschen Besteuerung, wenn die vorherigen Einkünfte auch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrechtliche Aspekt... / 1. Bedeutung

Vom Ort der Geschäftsleitung hängen nicht nur die Steuerpflicht von Körperschaften (§ 1 Abs. 1 KStG) ab, sondern u.a. auch die Möglichkeit einer Organschaft (§ 14 Abs. 1 S. 1 KStG), der Umfang der Gewerbesteuerpflicht (§ 2 Abs. 6 GewStG), der Umfang der Erbschaftsteuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 1d) ErbStG) sowie die Besteuerung bestimmter Umwandlungen (§ 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 UmwStG)....mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grenzgänger aus Frankreich:... / Hintergrund

Der Kläger hatte bis Ende Oktober 2005 seinen Wohnsitz in Deutschland. Seither liegt sein ausschließlicher Wohnsitz in Frankreich. Er arbeitete von Februar 1995 bis Juni 2015 - insgesamt 245 Monate - bei einem deutschen Unternehmen. Von Februar 1995 bis Oktober 2005 (129 Monate) zog der Arbeitgeber von seinem Gehalt deutsche Lohnsteuer ab. Ab November 2005 bis einschließlich ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bescheidänderungen wegen na... / 4. Von der Rechtsprechung entschiedene Einzelfälle

Eine nachträgliche Bescheidänderung ist nicht mehr möglich, wenn der Steuerpflichtige bis zu seinem Wegzug nach Großbritannien Kapitaleinkünfte erklärt hat, die für sich genommen wesentliche wirtschaftliche Interessen i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 3 AStG repräsentierten, dieser Umstand das FA aber zunächst nicht dazu veranlasste, nach dem Wegzug eine erweiterte beschrä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrechtliche Aspekt... / 9. Abweichende Definition in DBA

Die DBA enthalten regelmäßig eigenständige Regelungen über die Betriebsstätte mit der Funktion, die Aufteilung der Besteuerungsrechte zu regeln, z.B. Art. 5 OECD-MA 2017, Art. 6 OECD-MA 1982 (Erbschaftssteuer) und zahlreiche Einzel-DBA. Diese Regelungen haben im Geltungsbereich des DBA Vorrang vor § 12 AO, sind aber lediglich dann anwendbar, wenn nach deutschem Recht eine Be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrechtliche Aspekt... / 10. Aktuelle Entwicklungen im Bereich des Homeoffice

In der Praxis verlagern Arbeitnehmer immer häufiger ihren Arbeitsort in das heimische Arbeitszimmer, welches durchaus auch im Ausland belegen sein kann. Insb., wenn dies regelmäßig oder dauerhaft geschieht, besteht die Gefahr, dass im Ausland eine Betriebsstätte begründet wird – mit den daran anknüpfenden Besteuerungsfolgen. Relevant ist dies etwa für die Annahme einer besch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer: Verzicht auf ... / [Ohne Titel]

StB Robert C. Prätzler[*] Die Steuerbefreiung von Finanzumsätzen bewirkt im Umsatzsteuerrecht grundsätzlich einen Verlust des Vorsteuerabzugsrechts aus für diese verwendeten Eingangsleistungen. Um diesen Nachteil teilweise kompensieren zu können, sieht § 9 UStG bei entsprechenden Umsätzen an andere Unternehmer für deren Unternehmen ein Wahlrecht vor, auf die Steuerbefreiung z...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer: Verzicht auf ... / 1. Einleitung

Die Steuerbefreiung von Finanzumsätzen bewirkt im Umsatzsteuerrecht grundsätzlich einen Verlust des Vorsteuerabzugsrechts aus für diese verwendeten Eingangsleistungen.[1] Um diesen Nachteil teilweise kompensieren zu können, sieht § 9 UStG bei entsprechenden Umsätzen an andere Unternehmer für deren Unternehmen ein Wahlrecht vor, auf die Steuerbefreiung zu verzichten (Option z...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer: Verzicht auf ... / a) Unionsrecht

Umsatzsteuerbefreiung schließt grundsätzlich das Vorsteuerabzugsrecht aus Eingangsleistungen aus: Art. 135 Abs. 1 b) bis g) MwStSystRL regelt, dass zahlreiche Bank- und Finanzumsätze von der Umsatzsteuer befreit sind. Diese Umsatzsteuerbefreiung schließt jedoch zugleich grundsätzlich das Recht auf Vorsteuerabzug aus den Eingangsleistungen aus[6]. Hintergrund für die Steuerbe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer: Verzicht auf ... / b) Nationale Rechtslage, Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung

Wie bereits ausgeführt, hat Deutschland in § 9 Abs. 1 UStG das unionsrechtlich eingeräumte Wahlrecht, bestimmte steuerfreie Umsätze freiwillig als steuerpflichtig zu behandeln, für die Finanzumsätze nach § 4 Nr. 8 a) bis g) UStG umgesetzt. Somit ist der Verzicht für die Verwaltung von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren i.S.d. § 1 Abs. 2 des Kapitalanlagegesetz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Risiko der Betriebsstättenbegründung durch mobiles Arbeiten im Ausland

Zusammenfassung Werden Mitarbeiter inländischer Unternehmen aus dem Ausland heraus tätig, können sie dort eine Betriebsstätte begründen. Dies sollte vermieden werden, denn die Folge sind eine Steuerpflicht im Ausland. Eine Betriebsvereinbarung minimiert das Risiko einer ungewollten ausländischen Betriebsstätte. Mobiles Arbeiten im Ausland Das mobile Arbeiten ist heute fester B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 1.1 Entstehungsgeschichte, Gesetzeszweck

Rz. 1 Die Eindämmung illegaler Betätigung war bereits mehrfach Gegenstand von Gesetzgebungsvorhaben auch auf dem Gebiet des Steuerrechts. Die Vorhaben bezogen sich u. a. auf eine frühzeitige Informationsbeschaffung durch Erweiterung der Meldepflichten sowie eine Sicherung des Steueraufkommens durch einen Steuerabzug an der Quelle. Mit dem StEntlGesetz (StEntlG) 1999/2000/2002...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.3.1 Arbeitsverdienst, Einkünfte (Satz 1)

Rz. 27 Zum Verdienst i. S. v. Satz 1 zählen der tatsächliche beitragspflichtige Arbeitsverdienst und die tatsächlichen versicherungspflichtigen Einkünfte aus selbständiger und freiberuflicher Tätigkeit (vgl. auch Rz. 1). Rz. 28 Arbeitsverdienst i. S. v. Arbeitsentgelt aufgrund weisungsabhängiger Beschäftigung bzw. die aus einer selbständigen Tätigkeit erzielten Einkünfte i. S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 6 E... / 2.2 Rückwirkende Beseitigung der Steuerpflicht

Rz. 15 Das Gesetz eröffnet den Kassen in § 6 Abs. 2 KStG die Möglichkeit, die partielle Steuerpflicht rückwirkend wieder zu beseitigen. Für das überdotierte Vermögen gilt der Grundsatz der Vermögensbindung nicht, sodass es auf den Träger übertragen werden kann, ohne die Steuerbefreiung der Kasse als Ganzes zu gefährden.[1] Wird jedoch mehr als das überdotierte Vermögen auf d...mehr