Fachbeiträge & Kommentare zu Steuernachzahlung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Konkurrenzen

Rz. 1466 [Autor/Stand] Bezüglich desselben Veranlagungszeitraums dürfte nach den Grundsätzen der BGH-Rspr. (s. Rz. 860 ff.) wegen der gleichzeitigen Abgabe der Steuererklärungen Tateinheit (§ 52 StGB) bzgl. der Hinterziehung von Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer der Gesellschaft gegeben sein[2], die wiederum zu tateinheitlich begangenen Hinterziehungen in an...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalanlagen-ABC / Erstattungszinsen nach § 233a AO

Nach § 233a AO sind Steuernachzahlungen und Steuererstattungen unter den dort genannten Voraussetzungen zu verzinsen. Wichtig Zinssätze nach § 233a AO waren verfassungswidrig Die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen in § 233a AO i. V. m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO ist nach einer Entscheidung des BVerfG verfassungswidrig, soweit der Zinsberechnung für Verzins...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 11. Teil- und unentgeltliche Übertragungen

Rn. 150 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die unentgeltliche Übertragung von Anteilen ist keine Veräußerung iSd § 17 Abs 1 EStG (zum Erwerb vom Rechtsvorgänger s Rn 116f). Unentgeltlichkeit ist gegeben, wenn die Anteilsübertragung beim Empfänger zu einer Bereicherung führen soll (BFH vom 05.03.1991, VIII R 163/86, BStBl II 1991, 630). Entscheidend sind die Vorstellungen der Beteili...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.2 Folgen der vgA

Bei Feststellung einer verdeckten Gewinnausschüttung (z. B. aufgrund einer Betriebsprüfung) erkennt das Finanzamt die entsprechend als Betriebsausgaben gebuchten Aufwendungen nicht an und rechnet sie außerbilanziell dem Ergebnis der GmbH hinzu. Dadurch erhöht sich der steuerliche Gewinn der GmbH. Dieser ist dann die (neue) Basis für die Berechnung der Körperschaftsteuer, des...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hennig, Feststellungsverfahren gemäß § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a AO im Zusammenhang mit § 15a EStG, DStZ 1985, 171; Mihm, Gesonderte Feststellung gemäß § 15a Abs 4 EStG, NWB F 2, 4357; Förg, Feststellung von Gewinnen und Verlusten insbesondere in den Fällen des § 15a Abs 1–3 EStG bei KG, FR 1994, 181. Rn. 42 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Gegenstand der aus Gründen der Rechtssicherhe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttungen / 3.1 Hinzurechnung der verdeckten Gewinnausschüttung zum Einkommen

Die Auswirkung der verdeckten Gewinnausschüttung auf das Einkommen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG. Danach darf sich keine Minderung des Einkommens bei der GmbH ergeben. Daher ist als Erstes bei einer festgestellten verdeckten Gewinnausschüttung zu prüfen, inwieweit das Einkommen der GmbH zu erhöhen ist. Diese Hinzurechnung führt zu einer Korrektur außerhalb der Steue...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 9 Steuerzahlungen: Abstimmung mit Mitteilungen des Finanzamts

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 272 & Übergabe Zur Erhaltung landwirtschaftlicher Betriebe einerseits und zur Erlangung der landwirtschaftlichen Altersrente andererseits ist die vorweggenommene Erbfolge das regelmäßige Gestaltungsmittel der Nachfolgeplanung. Gleichzeitig werden umfangreiche Versorgungsleistungen (Wohnungsrecht mit geregelter Lastentragung, Pflege- und Dienstleistungen, Verköstigung, Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.1.2 Steuergestaltung durch Vorauszahlungen in die private Krankenversicherung

Eine ähnliche Steuergestaltung wie die mithilfe von Doppelzahlungen in die private Krankenversicherung, lässt sich durch zusätzlichen Krankenversicherungszahlungen zur Reduzierung des Beitrags im Rentenalter darstellen. Damit das im Vorkapitel besprochene Gestaltungsmodell nicht grenzenlos genutzt werden kann, regelt § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 4 EStG: "Beiträge, die für nach Ablau...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.4.3 (Nicht) Bereite Mittel

Rz. 20 Die Rechtsprechung des BSG zum Institut des bereiten Mittels gilt auch nach der Neuregelung der Vorschriften über die Berücksichtigung von Einkommen nach §§ 11 ff. (LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 20.8.2014, L 4 AS 273/14 B ER). Das LSG weist auf eine andere Rechtsauffassung des LSG Niedersachsen-Bremen im Urteil v. 3.2.2014 (L 15 AS 437/13 B ER) hin. Rz. 21 Bereite M...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Steuern.

Rn 46 Steuern sind grds in der Höhe in Abzug zu bringen wie sie im maßgeblichen Unterhaltszeitraum tatsächlich angefallen sind (In-Prinzip, BGH FamRZ 07, 793; Brandbg FamRZ 14, 219). Steuerzahlungen und Steuererstattungen werden grds nur im Jahr der tatsächlichen Leistung berücksichtigt. Bei Selbstständigen und Gewerbetreibenden ist die strikte Anwendung des In-Prinzips oftm...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB S

Sach- und Rechtsmängel 2042 42 Sachbezüge 611 57, 74 Sache 985 7 Begriff 90 1 Daten 90 5 Körper des Menschen 90 6 nicht vertretbare 91 4 selbstständige 93 5 Software 90 5 verbrauchbare 92 1 vertretbare 91 3 virtuelle 90 3 zum persönlichen Gebrauch 1362 2 Sachenrecht Internationales Art 43 EGBGB 1 numerus clausus vor 145 ff 25 Sachenrecht IPR Art 43 EGBGB 7 numerus clausus Art 43 EGBGB 7 Trenn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Vorbemerkung vor §§ 1363 ff BGB

Rn 1 Das Güterrecht regelt die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten zueinander, soweit sie auf dem Bestehen der Ehe beruhen. Treten sich die Eheleute wie Dritte ggü, sind die in diesem Zusammenhang begründeten Rechtsverhältnisse nicht dem Güterrecht zuzuordnen. Hierzu rechnen zB Ansprüche auf Ausgleich von Gesamtschulden (§ 426), Ausgleichsansprüche iRe Ehegattenin...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Betriebsprüfungen

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Wie bei Gewerbebetrieben und Freiberuflern können auch bei steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Vereinen, Stiftungen, Berufsverbänden oder politischen Parteien sowohl steuerliche Außenprüfungen (Betriebsprüfungen) durch die Finanzverwaltung als auch Prüfungen durch die Sozialversicherungsträger vorgenommen werden. Beträgt bei einer steuerbegünstigen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.2 Verfassungskonformität des § 233a AO

Rz. 3 Nach langer Debatte über die Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes von früher 0,5 % im Monat[1] hat das BVerfG mit Urteil v. 8.7.2021[2] für die ESt, KSt, USt, GewSt und die frühere VSt die schon lange erwartete Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Zinssatzes von monatlich 0,5 (6 % jährlich) gem. § 233a AO i. V. m. § 238 Abs. 1 S. 1 AO gefällt. Die Verzinsu...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungsnahe Aufwendungen / 4.4 Laufende Prüfung der 15 %- Grenze über 3-Jahreszeitraum des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG

Überwachungsbogen 15 %-Grenze über 3-Jahreszeitraummehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Steuerklassenwahl

Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2023 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind[1] Stand: EL 134 – ET: 06/2023 (aktualisierte Fassung vor dem Hintergrund der Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022) Ehegatten oder Lebenspartner, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, können bekanntlich für den Lohnsteu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kettenschenkung / 4 Vermeidung steuerschädlicher Gestaltungen

Die Zuwendung von Vermögensteilen erfolgt unter Lebenden im Regelfall unter Prüfung und Annahme einer bestimmten steuerlichen Belastung. Kommt das Finanzamt zu einer anderen Rechtsauffassung bei einem komplexen Vorgang der Übertragung von Vermögen, ergeben sich im Regelfall erheblich Steuernachzahlungen. Eine vorausschauende und vorsichtige Planung ist zur Vermeidung von Ste...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzplanung mit Soll/Ist-... / 2 Die Soll-Jahresplanung

Im linken Bereich der Übersicht SOLL-Jahresplanung des Excel-Tools (s. Abb. 1) planen Sie die Geschäftszahlen für ein komplettes Jahr. Abb. 1: Die Jahresplanung berücksichtigt auch saisonal schwankenden Monatsumsätze. Gesamtleistung: Im engeren Sinne ist die Gesamtleistung der Saldo aus den Umsatzerlösen, den Bestandsveränderungen und den aktivierten Eigenleistungen. Da wir je...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2 Anrechnung auf die Einkommensteuer – § 116 EStG

Rz. 5 Wird die Energiepreispauschale in der ESt-Veranlagung für den Vz 2022 festgesetzt, wird der Betrag von der festgesetzten ESt abgezogen. Rz. 6 Zahlt der Arbeitgeber die EPP an den Arbeitnehmer aus, wird diese in der ESt-Veranlagung weder festgesetzt noch angerechnet.[1] Rz. 7 Doppelberücksichtigungen der Energiepreispauschale im LSt-Abzugsverfahren und im Vorauszahlungsve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6.4 Wertung der Rechtslage

Rz. 52 Der Gesetzgeber hat mit der Regelung des Verzögerungsgelds quasi als Annex zur Möglichkeit des Transfers der elektronischen Buchführung einen schweren systematischen Fehlgriff getan. Eindeutig besser wäre die Regelung im Rahmen der §§ 193ff. AO aufgehoben gewesen. Die Bandbreite des Verzögerungsgelds ist als unangemessen groß anzusehen, sodass eine Beschränkung einer ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.13 Lohnsteuererstattungsansprüche

Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer Schuldner der Lohnsteuerschuld nach § 38 Abs. 2 Satz 1 EStG, der Arbeitgeber haftet lediglich nach § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG gegenüber den Finanzbehörden für die ordnungsgemäße Abführung. In diesem Umfang haften beide gegenüber dem Finanzamt als Gesamtschuldner.[1] Auf dieses Ausgleichsverhältnis sind die §§ 421-426 BGB als zivilrechtliche Vo...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Solaranlagen/Photovoltaikan... / 12.3 Folgen bei Ausübung des Wahlrechts auf Liebhaberei

Hat der Anlagenbetreiber vom Wahrecht auf Anwendung der Liebhaberei Gebrauch gemacht, braucht er keine Gewinnermittlung mehr zu erstellen und demnach auch keine Anlage G und EÜR mehr beim Finanzamt einzureichen. Wichtig Vorsicht, wenn Verluste erwirtschaftet wurden Der Antrag auf Inanspruchnahme der Vereinfachungsregelung gilt für alle zukünftigen aber auch vergangenen Zeiträu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung: Rechtsgrun... / 6.2 Erweiterung des Prüfungszeitraums und Anschlussprüfung

Rz. 28 Eine Erweiterung des regulären Prüfungszeitraums der Mittel-, Klein- und Kleinstbetriebe um weitere Jahre ist insbesondere statthaft, wenn mit nicht unerheblichen Änderungen der Besteuerungsgrundlagen zu rechnen ist oder wenn der Verdacht einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit besteht (§ 4 Abs. 3 Satz 2 BpO). Besteuerungsverfahren und Steuerstraftaten steh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert erfasst. Hierunter fallen die Steuern, die das Unternehmen als Schuldner zu entrichten hat, vor allem die Körperschaft- und die Gewerbesteuer sowie der Solidaritätszuschlag. Steuerzahlungen der Gesellschafter einer GmbH – etwa die Kapitalertragsteuer bei Gewinnausschüttungen – dürfen dag...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Compliance: Cloud Computing... / 4.2.9.3 Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen

Nach § 8 Nr. 1d und e GewStG ist ein Viertel der Summe aus Miet-, Pachtzinsen und Leasingraten für die Benutzung von beweglichen bzw. unbeweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen, zu 20 % bzw. zu 50 % hinzuzurechnen, soweit die Summe den Betrag von 200.000 EUR übersteigt[1]. Es stellt sich daher die Frage, bei welchen Vertragstype...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 13.3.4 EU-DBA-Streitbeilegungsgesetz (reaktiv)

Am 14. November 2019 wurde in Deutschland das "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1852 des Rates vom 10. Oktober 2017 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungs-streitigkeiten in der Europäischen Union" (kurz: "EU-DBA-Streitbeilegungsgesetz") verabschiedet.[711] Das Ziel des EU-DBA-Streitbeilegungsgesetzes ist es, einen Einigungszwang zwischen den Mitgliedstaate...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 13.3.3 EU-Schiedsverfahren (reaktiv)

Im Rahmen der EU-Schiedskonvention[705] haben sich die EU-Staaten verpflichtet, Doppelbesteuerungen anhand eines EU-Schiedsverfahrens zu beseitigen, das in folgenden Stufen ablaufen sollte, wobei nicht zwingend alle Stufen durchlaufen werden müssen: Vorverfahren Verständigungsverfahren Schlichtungsverfahren Es handelt sich um ein bilaterales Verfahren mit dem wesentlichen Vortei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 13.3.2 Verständigungsverfahren nach Art. 25 OECD-MA (reaktiv)

Diese Verfahren nennt man auch "Mutual Agreement Procedures" (MAP). Dieses Kapitel geht nicht nur auf das Verständigungsverfahren selbst, sondern auch auf das Vor- und Nachverfahren ein. Wenn in der Praxis häufig von (untechnisch) "Verständigungsverfahren" gesprochen wird, ist meistens der ganze nachfolgend beschriebene Prozess mit seinen Instanzen gemeint. Die typische Abfol...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.2 Zinsnachzahlungen

Autoren: Jörg Hanken, Stefan Fritsch Die meisten Finanzverwaltungen setzen Zinsen auf Steuernachzahlungen und -erstattungen fest. Häufig, so auch in Deutschland, endet der Zinslauf erst bei Erlass des Steuerbescheids, der erst nach Abschluss einer Betriebsprüfung erlassen wird. In Deutschland betrug der Zinssatz seit vielen Jahren 6 % p. a. Der deutsche Gesetzgeber hat nun – ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.1.4 Country-by-Country-Reporting

Als weitere Komponente des dreistufigen VP-Dokumentationsansatzes hat die OECD im Rahmen des BEPS Aktionspunktes 13 das sogenannte "Country-by-Country-Reporting" ("CbCR") vorgeschlagen, in dem künftig verschiedene Finanzinformationen der Unternehmensgruppe auf Landesebene anzugeben sind. Was ist der Hintergrund dieser Regelung? Die OECD möchte dadurch zum einen eine Transparen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4 Verrechnungspreiszyklus

Professionelles VP-Management umfasst mehr als nur die Festlegung der ›richtigen‹ VP-Methode oder die Erstellung der VP-Dokumentation. Die konzernweite Implementierung von VP-Strukturen ist weitaus umfangreicher und betrifft verschiedene Arbeitsschritte und Fachabteilungen. Das folgende Schaubild strukturiert die einzelnen Umsetzungsphasen und es zeigt vereinfachend einen ty...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das Jahressteuergesetz 2022... / 6. Tarifbegrenzung bei Gewinneinkünften im VZ 2007

Urteil des BVerfG: Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8.12.2021[18] ist die Tarifbegrenzung bei Gewinneinkünften in der jeweils für das Jahr 2007 geltenden Fassung nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar. Deshalb setzt das JStG 2022 die Regelungen des § 32b Abs. 2 S. 2, 3 EStG sowie des § 32c EStG rückwirkend für alle noch offenen Fälle des VZ 2...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tax Compliance Management S... / 2 Ziele des Tax Compliance Management Systems

Das IDW definiert im "IDW Praxishinweis 1/2016" vom 31. Mai 2017 ein Tax Compliance Management System wie folgt: "Ein Tax Compliance Management System (Tax CMS) ist ein abgegrenzter Teilbereich eines CMS (…), dessen Zweck die vollständige und zeitgerechte Erfüllung steuerlicher Pflichten ist."[1] Zunächst soll also durch die Implementierung eines funktionsfähigen Tax Complian...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerrückstellung / 1 Ansatz in der Handels- und Steuerbilanz

Steuerrückstellungen sind für betriebliche Steuerschulden und Steuernachforderungen an Ertragsteuern, wie Körperschaftsteuern, den Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuern, zu bilden. Sie sind typische Beispiele für Verbindlichkeiten, bei der die Ungewissheit nur bezüglich der Höhe besteht. Auch dem Unternehmen angelastete und noch nicht entrichtete Que...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Digitalisierung in der Unte... / 1.2 Verwendete Prüfmethoden und -verfahren

Die Betriebsprüfung setzt zahlreiche mathematisch-statistische Methoden zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten in der Buchhaltung und in den Aufzeichnungen ein, z. B. ganz konkret bei der Prüfung von Kassen- oder Fahrtenbüchern. Dazu wird die Software IDEA mit verschiedenen "Plausibilitäts-Tests" eingesetzt. Chi-Quadrat-Test: Dieses Rechenmodell geht davon aus, dass jeder Mens...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Bewertungsstichtag bei Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 6 Befinden sich im Nachlass Verpflichtungen zu Steuernachzahlungen, kann der Erbe diese als Nachlassverbindlichkeiten absetzen, wenn die Steuerschulden bei der Entstehung der Erbschaftsteuer, also bei Eintritt des Erbfalls (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 11 ErbStG), rechtlich bestehen[30] und zu diesem Stichtag eine wirtschaftliche Belastung darstellen.[31] Nach einer – auch ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 9.5 Steuervorauszahlungen erfassen

Die Erfassung der festgesetzten (!) Steuervorauszahlungen ist notwenig, um die voraussichtlichen Steuernachzahlungen bzw. -erstattungen zu ermitteln, sowie die automatische Berechnung des Herabsetzungspotenzials und eine automatische Generierung eines Herabsetzungsantrags zu ermöglichen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 7.3 Steuervorauszahlungen erfassen

Die Erfassung der festgesetzten (!) Steuervorauszahlungen ist notwenig, um die voraussichtlichen Steuernachzahlungen bzw. -erstattungen zu ermitteln, sowie die automatische Berechnung des Herabsetzungspotenzials und eine automatische Generierung eines Herabsetzungsantrags zu ermöglichen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 8.4 Steuervorauszahlungen erfassen

Die Erfassung der festgesetzten (!) Steuervorauszahlungen ist notwenig, um die voraussichtlichen Steuernachzahlungen bzw. -erstattungen zu ermitteln, sowie die automatische Berechnung des Herabsetzungspotenzials und eine automatische Generierung eines Herabsetzungsantrags zu ermöglichen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 5.4 Steuervorauszahlungen erfassen

Die Erfassung der festgesetzten (!) Steuervorauszahlungen ist notwenig, um die voraussichtlichen Steuernachzahlungen bzw. -erstattungen zu ermitteln, sowie die automatische Berechnung des Herabsetzungspotenzials und eine automatische Generierung eines Herabsetzungsantrags zu ermöglichen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 6.4 Steuervorauszahlungen erfassen

Die Erfassung der festgesetzten (!) Steuervorauszahlungen ist notwenig, um die voraussichtlichen Steuernachzahlungen bzw. -erstattungen zu ermitteln, sowie die automatische Berechnung des Herabsetzungspotenzials und eine automatische Generierung eines Herabsetzungsantrags zu ermöglichen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Keine Anzeigepflicht, Ausnahme

Rz. 7 Die Anzeigepflicht der Beteiligten ist gem. § 30 Abs. 3 ErbStG grundsätzlich auf Sachverhalte eingeschränkt, bei denen das Finanzamt auf deren Mitwirken angewiesen ist. D.h., dass der Erwerber grundsätzlich keine Anzeige erstatten muss, wenn das Finanzamt schon aufgrund anderer Erkenntnisse über den Erwerb informiert ist bzw. zu informieren ist.[20] Die Kenntnis von Um...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 7.5 Steuerdaten des Gesellschafters erfassen

Des Weiteren können die Steuerdaten des bzw. eines Gesellschafters sowie die Höhe seiner Beteiligung erfasst werden. Mithin kann im Rahmen der Planung eine steueroptimiertes Gesellschafter-Geschäftsführer-Gehalt oder eine steueroptimierte Dividende ermittelt werden. Die Eingaben der Einkunftsarten erfolgen teilweise in Höhe der Einkünfte (Nettogröße nach Abzug der Betriebsaus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fahrzeuglieferung (innergem... / 3.1 Belege bei Verbringen durch den Abnehmer

Die Umsätze mit neuen Fahrzeugen an nichtsteuerpflichtige Abnehmer unterliegen natur­gemäß einer besonderen Kontrolle seitens der Finanzverwaltung. Wird die Steuerbefreiung zu Unrecht gewährt, weil die Fahrzeuge das Land nicht verlassen, besteht das Risiko einer Steuernachzahlung. Der Fahrzeuglieferer ist zunächst immer abhängig von Erklärungen seines Abnehmers zur Ansässigk...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.15 Investitionsabzugsbetrag

Wurde in den Vorjahren ein Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG in Anspruch genommen, hat der Unternehmer ein Wahlrecht, den Gewinn in einem späteren Jahr um 50 % seiner Investitionen (bis zur Höhe des Investitionsabzugsbetrags) zu erhöhen und den Investitionsabzugsbetrag insoweit aufzulösen. Der nach den folgenden drei Wirtschaftsjahren noch bestehende Restbetrag ist zwa...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Investitio... / 8.1 Wann ein Verlustrücktrag und die rückwirkende Auflösung des Investitionsabzugsbetrags sinnvoll ist

Im Laufe eines Jahres zeichnet sich ab, wie sich der Gewinn eines Unternehmens entwickeln wird. Die exakte Größenordnung wird bei der Erstellung des Jahresabschlusses deutlich. Bei einem Verlust hat der Unternehmer regelmäßig die Möglichkeit, den Verlust in das Vorjahr zurückzutragen (= Verlustrücktrag). Der Verlustrücktrag kann dann genutzt werden, um einen Investitionsabzu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Hauptvordruck (ESt1A) 2022 ... / 2 Veranlagungsarten und Steuertarif

Rz. 363 [Familienstand → Zeilen 18 und 29] Die Angaben zum Familienstand, zur Scheidung und zum dauernden Getrenntleben werden für die Entscheidung über die Veranlagungsart und den anzuwendenden Steuertarif benötigt. Rz. 364 Einzelveranlagung Grundsätzlich ist jeder Steuerpflichtige durch eine Einzelveranlagung zur ESt zu veranlagen (§ 25 EStG). Für die Berechnung der tarifliche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verhältnis von steuerlichem und strafprozessualem Arrest

Rz. 455 [Autor/Stand] Umstritten und auch nach der Reform weiterhin nicht befriedigend gelöst ist das grundsätzliche Verhältnis von steuerlichem und strafprozessualem Arrest[2]. Das Verhältnis zwischen strafprozessualem und abgabenrechtlichem dinglichen Arrest ist bislang gesetzlich nur unzureichend geregelt. Den konstruktiven Unterschieden wird in keinster Weise Rechnung ge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerbefreiung: Opti... / 6 Sonderfall der Geschäftsveräußerung im Ganzen

Grundsätzlich unterliegen alle Leistungen, die ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens im Inland gegen Entgelt erbringt, der Umsatzsteuer. Hiervon ausgenommen ist die sogenannte Geschäftsveräußerung im Ganzen gem. § 1 Abs. 1a UStG und zwar unabhängig davon, ob sie entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt. Liegt eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vor, darf keine Umsatzst...mehr