Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerfreiheit

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Gegenstand der gesonderten Feststellung

Rz. 2 Nach § 151 Abs. 1 S. 1 BewG werden im Bedarfsfall folgende Werte gesondert festgestellt: Grundbesitzwerte i. S. d. §§ 138, 157 BewG; der Wert des BV oder des Anteils am BV i. S. d. §§ 95 bis 97 BewG; der Wert von Anteilen an KapG i. S. d. § 11 Abs. 2 BewG sowie der Wert von anderen VG und Schulden, die mehreren Personen zustehen. Zudem sind nach § 13a Abs. 4 ErbStG die Ausg...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Reisenebenkosten

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Beitrag aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und UmwStG, Abkürzungs- und Zeitschriftenverzeichnis

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Kommentar aus Finance Office Professional
Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung (zu § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG)

Kommentar Zum 1.1.2020 wurden durch die sog. "Quick Fixes" unionseinheitlich die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung verschärft. Eine Steuerfreiheit kann danach nur vorliegen, wenn die Lieferung zutreffend in der Zusammenfassenden Meldung aufgenommen wurde. Nachdem die Finanzverwaltung in einer ersten Veröffentlichung eine sehr restri...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Aufwendungen für eine gesetzliche Unfallversicherung

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Träger der GUV sind die > Berufsgenossenschaften. Ergänzend > Sozialversicherung Rz 1, 9. Die Beiträge werden ausschließlich vom ArbG aufgrund eigener gesetzlicher Verpflichtung getragen und im Umlageverfahren erhoben (vgl § 150ff SGB VII); sie sind kein Arbeitslohn (vgl Steuerfreiheit nach § 3 Nr 62 EStG; uE deklaratorisch, siehe auch > Zuku...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Vor 1987 wurden Zinsersparnisse bei ArbG-Darlehen aus Vereinfachungsgründen nicht als stpfl Arbeitslohn behandelt, wenn die Schuldzinsen als WK/BA abziehbar gewesen wären (vgl A 50 Abs 2 Nr 5 LStR 1984). Das betraf im Wesentlichen Darlehen im Zusammenhang mit der Errichtung oder dem Erwerb einer eigengenutzten Wohnung, denn bis zur Einführun...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Wohnungsfürsorgedarlehen an Beschäftigte im öffentlichen Dienst

Rz. 71 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Steuerfrei sind Zuschüsse aus öffentlichen Haushalten zur Deckung laufender Aufwendungen sowie Zinsvorteile bei Darlehen für eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung im eigenen Haus oder eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Eigentumswohnung (§ 3 Nr 58 EStG). Als öffentliche Haushalte idS erwähnt > R 3.58 LStR neben dem Haushalt von Bund,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Ausrüstung und Versorgung von Beförderungsmitteln (§ 6 Abs. 3 UStG)

Rz. 220 Die Steuerbefreiung für Lieferungen von Gegenständen, die zur Ausrüstung und Versorgung eines Beförderungsmittels bestimmt sind, unterliegt nach § 6 Abs. 3 UStG besonderen Voraussetzungen. Betroffen sind die Fälle, in denen ein ausländischer Abnehmer den Liefergegenstand abholt[1] oder der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in ein in § 1 Abs. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Allgemeines

Rz. 260 Die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1, 3 und 3a UStG sowie die Bearbeitung oder Verarbeitung i. S. v. § 6 Abs. 1 S. 2 UStG müssen vom Unternehmer nachgewiesen werden.[1] Wie der Unternehmer die Nachweise zu führen hat, kann der BMF mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnung bestimmen.[2] Von dieser Ermächtigung hat der BMF in §§ 8 bis 17 UStDV Gebrauch gemacht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Lieferung

Rz. 32 Nur "Lieferungen" genießen die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG. Lieferungen sind Leistungen, durch die dem Abnehmer die Verfügungsmacht über einen Gegenstand verschafft wird.[1] Das bedeutet, dass der Abnehmer mit dem Liefergegenstand nach Belieben verfahren, insbesondere ihn wie ein Eigentümer nutzen und veräußern kann.[2] Damit verbunden ist der endgül...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.2.5 Sonderfälle der Ausfuhr

Rz. 360 Vor dem 1.1.1997 wurden in einem Reihengeschäft, an dem mehrere ausländische Abnehmer beteiligt waren, mit der Versendung oder Beförderung des Gegenstands in das Drittlandsgebiet durch den ersten Unternehmer zum letzten Abnehmer in der Reihe zugleich mehrere Ausfuhrlieferungen bewirkt. Das galt auch, wenn der letzte von mehreren ausländischen Abnehmern den Gegenstand...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.1 Allgemeines

Rz. 280 Das Umsatzsteuerrecht kennt als belegmäßigen Nachweis den Ausfuhrnachweis und den Abnehmernachweis. Wie die Nachweise im Einzelnen zu führen sind, ist in der UStDV geregelt und zwar für Ausfuhrnachweis (Rz. 230ff.) in Beförderungsfällen[1], in Versendungsfällen[2] und in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen.[3] Ein belegmäßiger Abnehmernachweis (Rz. 395ff.) wird nur in ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Allgemeines

Rz. 160 Abnehmer einer Ausfuhrlieferung ist derjenige, demgegenüber der Unternehmer zur Lieferung verpflichtet ist. Nach § 6 UStG 1967/1973 war eine Ausfuhrlieferung stets nur dann steuerfrei, wenn die Lieferung an einen ausländischen Abnehmer bewirkt wurde. Der Ausfuhrunternehmer (Hersteller, Händler), der die Steuerfreiheit beanspruchte, musste das Umsatzgeschäft mit einem...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 Vertrauensschutz

Rz. 520 Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit sieht der EuGH auch den Vertrauensschutz, den der Steuerpflichtige genießt, der als Opfer von betrügerischen Manipulationen die Steuerbefreiung verlieren würde.[1] Der Vertrauensschutz, den § 6a Abs. 4 UStG dem Unternehmer bei innergemeinschaftlichen Lieferungen gewährt, beruht auf denselben Erwägungen, die nicht auf in...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Die Anpassung des Umsatzsteuerrechts an die 6. EG-Richtlinie führte im Wesentlichen zu folgenden Neuregelungen im § 6 UStG 1980: Für die Erlangung der Steuerbefreiung ist nicht mehr für sämtliche Ausfuhrlieferungen Voraussetzung, dass diese an einen ausländischen Abnehmer erfolgen. Diese Änderung beruhte auf Art. 15 der 6. EG-Richtlinie (nunmehr Art. 146 Abs. 1 Buchst. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.3.1 Allgemeines

Rz. 390 Ein zusätzlicher Belegnachweis über die Abnehmereigenschaft wird nach § 17 UStDV verlangt, wenn der Gegenstand der Lieferung nicht für unternehmerische Zwecke erworben und durch den Abnehmer im persönlichen Reisegepäck ausgeführt wird; denn für diesen Fall liegt nach § 6 Abs. 3a UStG eine steuerfreie Ausfuhrlieferung nur vor, wenn zusätzlich – neben den übrigen Vorau...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.1 Allgemeines

Rz. 410 Nach § 6 Abs. 4 i. V. m. § 13 UStDV müssen die Voraussetzungen der Steuerbefreiung der Ausfuhrlieferung im Geltungsbereich der UStG buchmäßig nachgewiesen sein. Diese Voraussetzungen müssen eindeutig und leicht nachprüfbar aus der Buchführung zu ersehen sein. Die Vorschriften über den buchmäßigen Nachweis sind zu unterscheiden von der Aufzeichnungspflicht nach § 22 U...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Unternehmer

Rz. 80 Die Steuerfreiheit des § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG kommt nicht nur dem Ausfuhrhändler, sondern jeglichem Ausfuhrunternehmer, auch dem Fabrikanten und Urerzeuger (z. B. Landwirt, Bergwerksunternehmer) zugute. Diese Begriffsbestimmung entspricht Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL. Der Ausfuhrunternehmer braucht nicht Inländer zu sein. Auch Ausländer können Ausfuhrlieferungen i. S. d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.5.2 Name und Anschrift des Abnehmers oder Auftraggebers

Rz. 464 Die Angaben über Namen und Anschrift des Abnehmers oder Auftraggebers sind unerlässlicher Bestandteil eines buchmäßigen Nachweises.[1] Nur in bestimmten Ausnahmefällen kann auf diese Angaben verzichtet werden.[2] Steht die Person des Abnehmers nicht fest oder stellt die Finanzverwaltung fest, dass der angegebene Empfänger die Gegenstände nicht erhalten hat/sollte, und...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.7.2 Erwerbszweck des Abnehmers

Rz. 485 Aus den Angaben zum Erwerbszweck des Abnehmers soll sich dessen Absicht, den Gegenstand für sein Unternehmen zu verwenden, ergeben. Bei Lieferungen, deren Gegenstände nach Art oder Menge nur zur Verwendung in dem Unternehmen des Abnehmers bestimmt sein können, genügt neben der Aufzeichnung des Berufs oder Gewerbezweigs des Abnehmers die Angabe der Art und der Menge d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Ausländische Dienststellen und ausländische Streitkräfte

Rz. 211 Bei der Bundesregierung akkreditierte ausländische Diplomaten sind nicht ausländische Abnehmer, weil der Grundsatz der Exterritorialität auf die Frage des Wohnorts keinen Einfluss hat. Umgekehrt sind deutsche Auslandsbeamte, deutsche Botschaften usw. ausländische Abnehmer. Die Exterritorialität ausländischer Diplomaten ist umsatzsteuerrechtlich grundsätzlich unbeacht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.4 Inhalt und Umfang des Buchnachweises

Rz. 451 Die buchmäßigen Aufzeichnungen sind fortlaufend und unmittelbar nach Ausführung des jeweiligen Umsatzes vorzunehmen. Das bedeutet, dass die in § 13 UStDV vorgeschriebenen Angaben so zeitnah, wie es dem Unternehmer möglich ist, aufzuzeichnen sind. Sind Belege, die Bestandteil des Buchnachweises sind, im Besteuerungszeitraum noch nicht vorhanden, ist grundsätzlich eine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Bearbeitung und Verarbeitung vor der Ausfuhr (§ 6 Abs. 1 S. 2 UStG)

Rz. 145 Die Anerkennung einer steuerfreien Ausfuhr wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass der Gegenstand der Lieferung durch Beauftragte vor der Ausfuhr be- oder verarbeitet wird.[1] Diese Vorschrift war erforderlich, weil nach einer durch den Beauftragten vorgenommenen Be- oder Verarbeitung der ausgeführte Gegenstand und der Liefergegenstand nicht mehr identisch sind. Rz. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Abnehmer mit Wohnort oder Sitz im Ausland (§ 6 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 170 Ausländischer Abnehmer i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 2 und 3 UStG ist ein Abnehmer, der seinen Wohnort oder Sitz im Ausland, ausgenommen die in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete, hat.[1] Es gilt der staatsrechtliche Begriff des Auslands. "Ausland" umfasst sämtliche Gebiete, die nicht zum Inland gehören, nämlich im übrigen Unionsgebiet und das Drittlandsgebiet. Ein auslä...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Berufung auf das Unionsrecht für Leistungen im Bereich des Sports

Leitsatz Art. 132 Abs. 1 Buchst. m MwStSystRL hat keine unmittelbare Wirkung, so dass sich eine Einrichtung ohne Gewinnstreben auf diese Bestimmung vor den nationalen Gerichten nicht berufen kann (Folgeentscheidung zum EuGH-Urteil Golfclub Schloss Igling vom 10.12.2020 – C‐488/18, EU:C:2020:1013; Änderung der Rechtsprechung). Normenkette § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG, Art. 132 Ab...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich zum 1.4.2022

Kommentar Fallen Lebenshaltungskosten an einem ausländischen Dienstort höher aus als in Deutschland, zahlen Arbeitgeber ihren dort tätigen Arbeitnehmern regelmäßig einen Kaufkraftausgleich. Unter gewissen Voraussetzungen bleiben diese Zahlungen in Deutschland (lohn-)steuerfrei. Wenn Arbeitnehmer im Ausland tätig sind, zahlt der Arbeitgeber ihnen häufig Auslandszuschläge und e...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung: Nachweis des Gelangens in das übrige Gemeinschaftsgebiet

Leitsatz Fehlen die formellen Nachweise der §§ 17a-17c UStDV in Verbindung mit § 6a UStG, kann der Nachweis des Gelangens in das übrige Gemeinschaftsgebiet nicht durch den Nachweis der Zahlung mittels Banküberweisung geführt werden. Der Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 UStG setzt unter anderem voraus, dass der Lieferant sich der Seriosität seines Geschäftspartners vergewiss...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalerhöhung und Kapital... / 2.2.2 Steuerliche Folgen beim Anteilseigner

Die Rückzahlung des Nennkapitals gilt, soweit der Sonderausweis zu mindern ist, als Gewinnausschüttung, die beim Anteilseigner zu Bezügen nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG führt.[1] Bei einer natürlichen Person als Anteilseigner kommt die teilweise Steuerbefreiung des § 3 Nr. 40 Buchst. e EStG zur Anwendung (Abgeltungsteuer bzw. Teileinkünfteverfahren 40 %). Ist der Anteilseigner ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Zweck der Regelung

Rz. 1 In § 22a bis § 22e UStG ist seit dem 1.1.1997 erstmalig im UStG die Möglichkeit der Fiskalvertretung geregelt worden. Diese auf das Umsatzsteuerrecht beschränkte Vertretungsregelung ermöglicht es einem ausländischen Unternehmer, sich im Inland durch einen Vertreter vertreten zu lassen. Allerdings ist die Regelung in Deutschland auf umsatzsteuerrechtliche Erklärungs- un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Ende der Fiskalvertretung

Rz. 54 In § 22a UStG sind weder Voraussetzungen noch Rechtsfolgen für das Ende der Fiskalvertretung geregelt. Die Fiskalvertretung muss nach der gesetzlichen Ausgestaltung der Regelung dann enden, wenn die Voraussetzungen für ihre Anwendung nicht mehr alle gleichzeitig vorliegen. Insbesondere sind dies: Der vertretene ausländische Unternehmer widerruft seine Vollmacht, der ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Zuschlagsverhandlung / II. Grunderwerbsteuer

Rz. 60 Nicht der Zuschlagsbeschluss, sondern bereits die Abgabe des Meistgebots löst die Grunderwerbssteuerpflicht aus. Die Höhe bemisst sich nach dem Meistgebot einschließlich der nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleibenden Rechte. Beim Erwerb einer Eigentumswohnung im Wege der Zwangsversteigerung ist das Meistgebot als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer n...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Zusatzversorgung des öffent... / 4.5.2 Steuerfreiheit nach § 100 Abs. 6 EStG

Seit dem 1.1.2018 können Beiträge – neben der Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG – auch nach § 100 Abs. 6 EStG im Rahmen eines Förderbetrags für Geringverdiener (BAV-Förderbetrag) steuerfrei sein. Geringverdiener sind alle Arbeitnehmer, also auch Auszubildende, Teilzeitbeschäftigte, Altersteilzeitbeschäftigte oder geringfügig Beschäftigte. Der BAV-Förderbetrag ist ein staatl...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.3.1.2 Steuerfreiheit bei Ende des Arbeitsverhältnisses im Laufe eines Jahres

Der Grenzbetrag nach § 3 Nr. 56 EStG für die Steuerfreiheit der Umlage ist ein Jahresbetrag (2.538 EUR im Jahr 2022), der lediglich im Verteilmodell wie ein Monatsbetrag behandelt – also aufgeteilt – wird: 2.538 EUR : 12 = 211,50 EUR. Das bedeutet, dass beim Ausscheiden eines Beschäftigten aus dem Arbeitsverhältnis (z. B. zum 31.5.2022) nicht nur 5 × 211,50 EUR als Steuerfrei...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.5.1 Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG

Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an eine Pensionskasse zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung sind nach § 3 Nr. 63 EStG steuer- und sozialabgabenfrei. Seit dem 1.1.2018 besteht Steuerfreiheit bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung; Sozialversicherungsfreiheit besteht bis zu 4 %. Die Gren...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Zusatzversorgung des öffent... / 4.3.1.3 Arbeitgeberwechsel

Bei einem Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber gilt der Grenzbetrag für die Steuerfreiheit der Umlage (2.538 EUR – Wert für 2022) für jeden Arbeitgeber; d. h., dass in jedem Arbeitsverhältnis der volle Betrag von 2.538 EUR für die Steuerfreiheit der Umlage zur Verfügung steht, sofern es sich um ein steuerrechtlich erstes Dienstverhältnis handelt. Im neuen Arbeitsverhältnis g...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Zusatzversorgung des öffent... / 4.6.2 Eigenbeteiligung am Beitrag

Soweit eine Eigenbeteiligung am Pflicht- oder Zusatzbeitrag erfolgt, musste der von den Beschäftigten zu tragende Teil – nach der mittlerweile überholten Ansicht der Finanzverwaltung – individuell versteuert werden. Mit einer Entscheidung vom 9.12.2010, Az. VI R 57/08, hat der Bundesfinanzhof (BFH) aber festgestellt, dass die Arbeitnehmerbeteiligung an den Beiträgen zum Aufb...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Zusatzversorgung des öffent... / 4.3 Steuerliche Behandlung der Umlage

Umlagen sind Aufwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Beschäftigten i. S. d. Steuerrechts. Sie sind daher lohnsteuerpflichtiger Bezug. Grundlagen für die steuerrechtliche Behandlung der Umlage sind §§ 40b und 3 Nr. 62 Satz 2 Buchst. c EStG. Damit sind die Umlagen grundsätzlich vom Arbeitgeber bis zu einem Grenzbetrag pauschal zu versteuern; darüber hinaus m...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Zusatzversorgung des öffent... / 4.3.1.1 Verteil- oder Aufzehrmodell

Die Steuerfreiheit der Umlage kann im Rahmen der Lohnabrechnung sowohl im Wege eines Verteilmodells als auch als sog. Aufzehrmodell berücksichtigt werden. a) Beim Verteilmodell wird der steuerfreie Betrag in gleichen Monatsraten auf die zur Verfügung stehenden Monate verteilt. Damit sind jeden Monat grundsätzlich die ersten (2.538 : 12 =) 211,50 EUR (Wert für 2022) der Umlage...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Zusatzversorgung des öffent... / 6.5 Beiträge zur freiwilligen Versicherung, § 26 Abs. 2 ATV

Die Beiträge zur freiwilligen Versicherung sind vom Arbeitnehmer aus seinem versteuerten und verbeitragten Arbeitseinkommen aufzubringen. Der Arbeitgeber hat diese Beiträge einzubehalten und an die Zusatzversorgungseinrichtung abzuführen. Der Arbeitnehmer hat dazu dem Arbeitgeber eine schriftliche Ermächtigung zu erteilen. Die Höhe der Beiträge steht weitgehend im Belieben de...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Private Nutzung betrieblicher Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte (§ 3 Nr. 45 EStG)

Tz. 18 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Nach § 3 Nr. 45 EStG (Anhang 10) sind die Vorteile eines Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten und Telekommunikationsgeräten sowie die zur privaten Nutzung überlassenen System- und Anwendungsprogrammen, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt, steuerbefreit. Beispiele: Der steuerbegünst...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Zusatzversorgung des öffent... / 4.3.1 Steuerfreie Umlagen

Seit dem 1.1.2008 werden Umlagen nach § 3 Nr. 56 EStG schrittweise steuerfrei gestellt. Der Steuerfreibetrag beläuft sich seit dem 1.1.2020 auf 3 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung und steigt weiter ab 2025 auf 4 % an (2008: 1 %; 2014: 2 %; 2020: 3 %; 2025: 4 %). Auf die steuerfreien Teile der Umlage sind Beiträge, die bereits nach § 3 Nr. ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Zusatzversorgung des öffent... / 6.1 Einbeziehung in die Förderung nach dem AVmG

Ein wichtiges Ziel der Reform der Zusatzversorgung war, die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in die staatliche Förderung nach dem Altersvermögensgesetz (AVmG) beim Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Altersversorgung einzubeziehen. Mit dem Systemwechsel wurde der Weg für die Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung geebnet. Die freiwillige, steuerlich geförderte E...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Zusatzversorgung des öffent... / 4.2.3.2 Beitrag zur freiwilligen Versicherung für "Neufälle" ab 2002

Im Übrigen – d. h. in den von § 39 Abs. 2 ATV nicht erfassten "Neufällen" – gilt nach § 39 Abs. 1 ATV Folgendes: Für Arbeitnehmer, deren Entgelt erst ab 2002 die Entgeltgrenzen übersteigt, ist keine zusätzliche Umlage mehr zu entrichten. Übersteigt aber das monatliche ZVE das 1,181-Fache des Betrags der Entgeltgruppe 15 Stufe 5 TVöD/Bund Tarifgebiet West bzw. Tarifgebiet Ost,...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Zusatzversorgung des öffent... / 2.3.6 Beschäftigte mit einer wissenschaftlichen Tätigkeit an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen

Im Hochschul- und Forschungsbereich ergibt es sich nicht selten, dass Beschäftigte im Rahmen von zeitlich befristeten Projekten u. Ä. wegen der Befristung des Arbeitsverhältnisses die Wartezeit nicht erfüllen können. Im Ergebnis bedeutete dies, dass diese Arbeitnehmer zwar zu versichern wären, sie aber aufgrund der Befristung in diesem Arbeitsverhältnis keine unverfallbare A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines zu Steuerstundungsmodellen iSv § 15b EStG und ihre entsprechende Anwendung bei Einkünften aus VuV

Rn. 401 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die sinngemäße Anwendung des § 15b EStG führt dazu, dass die Bedeutung von Immobilienfonds mit Einkünften aus VuV erheblich zurückgehen wird. § 15b EStG ordnet auf der Rechtsfolgenseite an, dass bei Stundungsmodellen die entstandenen Verluste in der Weise einer Verlustverrechnungsbeschränkung unterliegen, als sie nur mit zukünftigen positiv...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 2.5.2 Einschränkung der Steuerfreiheit

Die Beiträge in eine Entgeltumwandlung sind nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei. Dieselbe gesetzliche Regelung gilt aber auch für Beiträge, die ein Arbeitgeber in eine kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung einzahlt. Somit nimmt also auch der Arbeitgeber die Regelung des § 3 Nr. 63 EStG für sich in Anspruch, wenn er Beiträge (bzw. neben der Umlage erhobene Zusatzbeiträge)...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 2.5.4 Inanspruchnahme der Steuerfreiheit auch durch den Arbeitgeber

Im Bereich der Zusatzversorgung gelten die Grenzen des § 3 Nr. 63 EStG (Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge) und § 40 b EStG generell auch für den Arbeitgeber. Dabei gilt der Grundsatz, dass eine steuerliche Förderung zunächst auf die Beiträge des Arbeitgebers angewendet wird und dann erst auf umgewandelte Entgeltbestandteile des Beschäftigten. 2.5.4.1 Steuer...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VII. Entgeltliste und Tabel... / 6.3 Erläuterungen zu den Steuermerkmalen

Bei Versicherungsabschnitten mit Umlage (Versicherungsmerkmal 10, 17, 19, 22, 23 und 24) ist Steuermerkmal "10" (versteuert) oder Steuermerkmal "11" (steuerfrei) anzuwenden. Bei Versicherungsabschnitten ohne Entgelt (Versicherungsmerkmal 28, 40, 41, 45 und 49) ist Steuermerkmal stets "00". Bei Versicherungsabschnitten mit Mutterschutzzeiten (Versicherungsmerkmal 27) ist Steuer...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 2.5 Grenzen der Entgeltumwandlung

Es besteht die Möglichkeit, jährlich Entgelte in Höhe von bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung – also im Jahr 2022 bis zu 6.768 EUR jährlich = 564 EUR monatlich – steuerfrei umzuwandeln. Dieses umgewandelte Entgelt ist steuerfrei und bleibt auch bis 3.384 EUR sozialabgabenfrei. Allerdings ist zu beachten, dass der Beschäftigte diesen Grenzbetrag nic...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 2.5.4.2 Grundsätze zur Anwendung der steuerrechtlichen Vorschriften

Seit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes zum 01.01.2005 galten bis zum 31.12.2017 bei steuerrechtlichen Fragen folgende Grundsätze: Bei der Abgrenzung zwischen Alt- und Neuzusage war bei der Entgeltumwandlung grundsätzlich auf den Zeitpunkt abzustellen, ab dem eine Entgeltumwandlung arbeitsvertraglich vereinbart wurde: Wurde die Vereinbarung bis zum 31.12.2004 getroffen ...mehr