Fachbeiträge & Kommentare zu Steuererklärung

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 155 Anrech... / 2.1 Nebeneinkommen

Rz. 2 § 155 unterscheidet einerseits nach Personengruppen, andererseits nach dem von dem Nebeneinkommen geprägten Lebensstandard des Arbeitslosen. Grundsätzlich gelten die Anrechnungsvorschriften gleichermaßen für abhängige Nebenbeschäftigungen, selbstständige Tätigkeiten und Tätigkeiten als mithelfender Familienangehöriger sowie Einkünfte aus sonstiger steuerpflichtiger Tät...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung (WEG) / 1.4.1 Zeitnahe Erstellung

Die Jahresabrechnung ist nach Ablauf der abzurechnenden Wirtschaftsperiode zeitnah zu erstellen und der Eigentümergemeinschaft zur Beschlussfassung vorzulegen. Allgemein wird hier von einem Zeitraum von 3 bis maximal 6 Monaten nach Beginn des Folgejahres ausgegangen.[1] Abweichendes kann im Verwaltervertrag geregelt werden oder sich aus einer Vereinbarung der Wohnungseigentüm...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 86082 Prüfungs- und Beratungskosten

Dieses Konto nimmt zum einen die Kosten für die gesetzliche Prüfung sowie für Auftrags- und Sonderprüfungen auf. Zu den Auftragsprüfungen zählen z. B. Prüfungen im Auftrag des Aufsichtsrats. Die Kosten für die Prüfung von Bauabrechnungen aufgrund behördlicher Auflagen sind nicht hier zu buchen, da sie zu den Herstellungskosten gehören. Zum anderen sind hier die Kosten für betr...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Nachweis einer niedrigeren ... / Hintergrund

Der Kläger wurde im Streitjahr 2020 allein zur Einkommensteuer veranlagt. Er erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mehrerer Immobilien. Ein neu erworbenes Grundstück war mit einem Mehrfamilienhaus mit 4 im Streitjahr vermieteten Wohneinheiten bebaut. In der Einkommensteuererklärung des Streitjahres erklärte der Kläger ...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Keine erste Tätigkeitsstätte eines Leiharbeitnehmers beim Entleiher im Rahmen eines unbefristeten Leiharbeitsverhältnisses

Leitsatz Bei einem unbefristeten Leiharbeitsverhältnis kommt eine dauerhafte Zuordnung des Leiharbeitnehmers zu einer ersten Tätigkeitsstätte im Sinne des § 9 Abs. 4 Satz 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes beim Entleiher regelmäßig nicht in Betracht. Normenkette § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Sätze 1 und 2, Abs. 4 Sätze 1 bis 3 EStG, § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG bis zum 31.3.2017, § 1 Abs. 1b AÜG seit dem 1.4.2017 Sachverhalt Der Kläger war seit dem 23.4.2014 bei der Zeitarbeitsfirma (Z) angestellt. Das zunäc...Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) FG München, Urteil vom 21.3.2023, 6 K 1233/20mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.11 Einrichtungen i. S. v. § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. k UStG

Rz. 95 Durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz[1] wurden zum 1.7.2013 Einrichtungen, denen die rechtliche Betreuung nach § 1896 BGB[2] durch Betreuungsbeschluss übertragen wurde, als begünstigte Einrichtungen anerkannt und in den Katalog des § 4 Nr. 16 S. 1 unter Buchst. k UStG aufgenommen. Rechtliche Betreuung erhalten volljährige Personen, die ihre Angelegenheiten au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 3 Automatischer Informationsaustausch mit den zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten (Abs. 3)

Rz. 7 Abs. 3 dient der Umsetzung des Art. 8ac Abs. 2 der Amtshilferichtlinie und regelt die Verpflichtung des BZSt, die entgegengenommenen Informationen mit den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten der EU auszutauschen. Abs. 3 Satz 2 bestimmt, dass der regelmäßige Austauschzeitpunkt mit Ablauf des zweiten Monats des Kalenderjahrs, das auf den Meldezeitraum folgt,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3 Tatbestand: Schreib- oder Rechenfehler bei Erstellung der Steuererklärung

Rz. 6 Der Tatbestand des § 173a AO setzt voraus, dass dem Stpfl. bei der Erstellung der Steuererklärung Schreib- oder Rechenfehler unterlaufen sind und er deshalb rechtserhebliche Tatsachen der Finanzbehörde nicht mitgeteilt hat. Der Begriff der "Tatsache" ist der gleiche wie bei § 173 AO.[1] Der Schreib- oder Rechenfehler muss nicht in der Steuererklärung selbst unterlaufen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 173a Schreib- oder Rechenfehler bei Erstellung einer Steuererklärung

1 Allgemeines 1.1 Systematische Einordnung Rz. 1 § 173a AO stellt neben § 175b AO die Anpassung der Änderungsvorschriften der AO an die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens durch den Einsatz der elektronischen Datenübermittlung dar.[1] Diese Anpassung ist sehr punktuell erfolgt und regelt nur Schreib- oder Rechenfehler des Stpfl. in § 173a AO sowie die Änderung von Steuer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2.6 Berücksichtigung in Steuerklärung oder -anmeldung, Abs. 1 S. 2

Rz. 59 Der Vertrauensschutz unterliegt jedoch nach § 176 Abs. 1 S. 2 AO einer Einschränkung, wenn der Stpfl. die neue, für ihn günstige Rechtsprechung in einer Steuererklärung oder Steueranmeldung verwertet hat. Ändert der BFH seine Rspr. zugunsten des Stpfl., will die Finanzverwaltung dies jedoch nicht hinnehmen, und strebt sie daher einen neuen Musterprozess an, so werden ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.1 Systematische Einordnung

Rz. 1 § 173a AO stellt neben § 175b AO die Anpassung der Änderungsvorschriften der AO an die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens durch den Einsatz der elektronischen Datenübermittlung dar.[1] Diese Anpassung ist sehr punktuell erfolgt und regelt nur Schreib- oder Rechenfehler des Stpfl. in § 173a AO sowie die Änderung von Steuerbescheiden bei unzutreffender Verarbeitun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2 Geltungsbereich der Vorschrift

Rz. 5 § 173a AO wurde zwar durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens[1] und der damit verbundenen Automatisation der Steuerfestsetzung eingeführt, sein Geltungsbereich ist aber nicht auf vollständig im automatisierten Verfahren erstellte Steuerbescheide beschränkt. Sie gilt auch für im teilautomatisierten und im herkömmlichen Verfahren erstellte Steuerbe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 6 Zuweisung der Registrier- und Offenlegungsnummer, Abs. 5

Rz. 36 § 138f Abs. 5 AO enthält Vorschriften zum Verfahren, wenn der Datensatz mit der Mitteilung bei dem BZSt eingegangen ist. Das BZSt vergibt zwei Nummern zur Identifikation der Mitteilung bzw. der Steuergestaltung. Die Registriernummer ("Arrangement-ID") bezeichnet die mitgeteilte Steuergestaltung, die Offenlegungsnummer ("Disclosure-ID") die eingegangene Mitteilung. Bei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.2.2 Vertraulichkeitsvereinbarungen, Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a

Rz. 14 Nach Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a liegt ein Kennzeichen für eine grenzüberschreitende Steuergestaltung vor, wenn die Vereinbarung eine Vertraulichkeitsklausel enthält. Zur Bindungswirkung der Vertraulichkeitsvereinbarung Rz. 12. Eine solche schädliche Vertraulichkeitsklausel liegt vor, wenn durch sie dem Nutzer oder einem anderen an der Steuergestaltung Beteiligten verboten...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 201 Sc... / 3.2 Während der Prüfungshandlungen entstehender Verdacht einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit

Rz. 37 Keine Regelungen trifft § 201 Abs. 2 AO für den Fall, dass schon während der laufenden Außenprüfung der Verdacht einer Steuerstraftat entsteht oder das Steuerstrafverfahren eingeleitet wird. Die Rechte und Pflichten des Stpfl. und der Finanzbehörde im Besteuerungsverfahren und im Strafverfahren richten sich nach den für das jeweilige Verfahren geltenden Vorschriften.[1...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 13 Für den Nachweis eines Schreib- oder Rechenfehlers i. d. S. gelten die allgemeinen Regeln über die Darlegungslast und die objektive Beweislast.[1] Der Stpfl. muss im Rahmen seiner Darstellungslast beschreiben, wie er die Steuererklärung erstellt hat und damit im Rahmen des ihm Möglichen erklären, wie es zu dem Schreib- oder Rechenfehler gekommen ist. Diese Darstellung...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 201 Sc... / 2.3 Gegenstand der Schlussbesprechung (Abs. 1 S. 2)

Rz. 20 Nach Abs. 1 S. 2 sind bei der Schlussbesprechung insbesondere strittige Sachverhalte sowie die rechtliche Beurteilung der Prüfungsfeststellungen und ihre steuerlichen Auswirkungen zu erörtern. Die im Gesetz ausdrücklich genannten Gegenstände sind notwendiger Inhalt einer ordnungsgemäßen Schlussbesprechung und vom Rechtsanspruch des Stpfl. auf deren Abhaltung umfasst.[...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 201 Sc... / 2.2.2.1 Keine Änderung der Besteuerungsgrundlagen

Rz. 17 Eine Schlussbesprechung ist entbehrlich, wenn sich nach dem Ergebnis der Außenprüfung keine Änderung der Besteuerungsgrundlagen ergibt. Der Begriff der Besteuerungsgrundlagen i. S. d. Abs. 1 S. 1, 2. Halbs. ist u. E. in einem engeren als dem in § 199 Abs. 1 AO definierten Sinne zu verstehen. Er umfasst nicht alle "tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 6.5.1 Übermittlung der Kontenverbindung (Abs. 10)

Rz. 15 Bei der Einspielung der Kontendaten differenziert das Gesetz seit der Änderung durch das Jahressteuergesetz 2024[1] nicht länger danach, ob der Inhaber der IDNr das 18. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 behandelt den Regelfall und legt fest, dass der Inhaber der IDNr – gleich welchen Alters – die Übermittlung anstoßen muss und diese nicht automatisch abgelegt wird. Hie...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.1 Grundgedanken der Vorschrift und Systematik

Rz. 1 § 176 AO stellt einen Versuch dar, das Problem des Vertrauensschutzes für den Stpfl. gesetzgeberisch zu lösen. Eine umfassende gesetzliche Regelung des Problembereichs leistet die Vorschrift nicht, sodass für den Stpfl. bedeutsame Bereiche aus der Regelung ausgeklammert bleiben (vgl. Rz. 9ff.). Die von der Rspr. entwickelten Institute zum Vertrauensschutz, insbesondere...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 201 Sc... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 201 AO ist grundsätzlich auf alle Arten von Außenprüfungen anwendbar. Lediglich für abgekürzte Außenprüfungen i. S. d. § 203 AO sieht das Gesetz eine Ausnahme vom Erfordernis der Schlussbesprechung vor.[1] Stattdessen ist der Stpfl. bei diesen vor Abschluss der Außenprüfung darauf hinzuweisen, inwieweit von den Steuererklärungen oder den Steuerfestsetzungen abgewiche...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.2.2 Mehrfache Steuerbefreiung nach DBA

Rz. 113 Nach Doppelbuchst. bb) führt es zu einem Kennzeichen, wenn in mehr als einem Steuerhoheitsgebiet eine Steuerbefreiung nach einem DBA für dieselben Einkünfte oder dasselbe Vermögen in Anspruch genommen wird und die Einkünfte oder das Vermögen deshalb ganz oder teilweise unversteuert bleiben. Erfasst werden also Gestaltungen, bei denen durch Inanspruchnahme der Freiste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 139a AO enthält die Verpflichtung, jedem Stpfl. zu dessen eindeutiger Identifizierung im Besteuerungsverfahren ein lebenslanges und unveränderliches Merkmal zuzuordnen. Bei natürlichen Personen ist dies – unabhängig von einer etwaigen Steuerpflicht – mit der steuerlichen Identifikationsnummer nach § 139b AO gelungen. Für Personenvereinigungen und Körperschaften wird ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2 Form der Mitteilung, Abs. 1

Rz. 3 Die Mitteilung über grenzüberschreitende Steuergestaltungen sind dem BZSt nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz mit dem in Abs. 3 beschriebenen Inhalt über die amtlich benannte Schnittstelle einzureichen.[1] Für den Begriff der grenzüberschreitenden Steuergestaltung wird auf die Definition des § 138d Abs. 2 AO verwiesen.[2] Die Verpflichtung zur Abgabe der Mitteilung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1.3 Bedeutung der Kennzeichen

Rz. 5 Die Kennzeichen dienen dazu, von der Finanzverwaltung als "aggressiv" empfundene Steuergestaltungen von anderen angemessenen Steuerplanungsmodellen abzugrenzen. Angesichts der Dynamik der Entwicklung aggressiver Steuerplanungsmodelle, deren Komplexität und deren ständiger Anpassung an sich ändernde rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse hat die EU-Amtshilferichtli...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
MwSt-Digitalpaket: Fernverk... / 4.3 Lösung

B ist Unternehmer, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist; zu dem Rahmen seiner unternehmerischen Betätigung gehört die Lieferung der Elektroartikel. Die Überlassung der Elektroartikel an A in das Zentrallager in Köln führt zu keinem umsatzsteuerrelevanten Vorgang, da keine Verfügungsmacht an den Gegenständen verschafft wird. Mit der Umlag...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
MwSt-Digitalpaket: Fernverk... / 2.3 Lösung

U ist Unternehmer, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist; zu dem Rahmen seiner unternehmerischen Betätigung gehören die Lieferung der Fotoapparate sowie des Zubehörs. Praxis-Tipp Unternehmerische Betätigung gilt grenzüberschreitend Die unternehmerische Tätigkeit ist nicht auf einen Staat begrenzt. Ist der Unternehmer unternehmerisch tätig,...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.4.7 Verfahrensvorschriften für die Veranlagung der Arbeitnehmer (Abs. 2 S. 3–6, 11)

Rz. 131 § 50 Abs. 2 S. 3–6, 11 EStG enthalten Verfahrensvorschriften, die für alle Tatbestände der Veranlagung nach Abs. 2 S. 2 Nr. 4 gelten. Zuständig für die Veranlagung ist danach das Betriebsstätten-FA, das nach § 39 Abs. 2 S. 2 oder S. 4 EStG für die Bildung und Änderung der elektronischen LSt-Abzugsmerkmale zuständig ist. Bestehen mehrere Betriebsstättenfinanzämter (z....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Aufzeichnungspflichten

Rz. 107 Eine in § 19 Abs. 1 UStG nicht angesprochene Folge der Anwendung dieser Vorschrift betrifft die Erleichterungen bei den Aufzeichnungspflichten nach § 22 UStG. Der auf der Ermächtigung in § 22 Abs. 6 UStG beruhende § 65 UStDV sieht[1] für die von § 19 Abs. 1 UStG betroffenen Kleinunternehmer erhebliche Vereinfachungen bei den Aufzeichnungspflichten vor. Anstelle der i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 § 19a Abs. 3 UStG – Vierteljährliche Umsatzmeldung

Rz. 31 Der Unternehmer, der an dem besonderen Meldeverfahren teilnimmt, muss gem. § 19a Abs. 3 UStG – entsprechend der Vorgabe in Art. 284b Abs. 1 und 2 MwStSystRL – für jedes Kalendervierteljahr eine Umsatzmeldung über die in diesem Zeitraum im Unionsgebiet, also einschließlich Deutschland, bewirkten Umsätze abgeben. Das ist keine vorläufige Umsatzvoranmeldung nach Art von ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 2 Zweck der Vorschrift

Rz. 5 Die Norm schließt keine faktische, wohl aber eine gesetzliche Lücke des Besteuerungsverfahrens.[1] Denn die in dem Katalog des § 93a Abs. 1 AO genannten Vorgänge wurden den Finanzbehörden ohnehin in ständiger Verwaltungspraxis im Weg der Amtshilfe mitgeteilt. Dieses System ungeregelter Kontrollmitteilungen über personenbezogene Daten entsprach aber nicht den datenschut...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 3 Verpflichtete (Abs. 1 und 2)

Rz. 8 Die nach Maßgabe der MV verpflichteten Einrichtungen sind nunmehr Behörden, andere öffentlich-rechtliche Stellen und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (d. h. Tonfunk- und Fernsehanstalten). Letztere werden ausdrücklich erwähnt, weil auch bei diesen umstritten ist, ob sie unter den Behördenbegriff des § 6 Abs. 1 AO fallen.[1] Ausdrücklich genannt sind das Bundesam...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.5 Frist für die Mitteilungen nach Abs. 1, Abs. 1a und Abs. 1b (Abs. 4)

Rz. 14 Die Mitteilungen nach Abs. 1, Abs. 1a und Abs. 1b an die Gemeinden bzw. das FA sind nach Abs. 4[1] innerhalb eines Monats seit dem meldepflichtigen Ereignis, also der Eröffnung des Betriebs, Verlegung oder Aufgabe, zu erstatten. Diese Frist ist sehr kurz bemessen und kann nicht nach § 109 Abs. 1 S. 1 AO verlängert werden, weil sie keine behördliche Frist und keine Fri...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Die Vorschrift enthält Anzeigepflichten für zwei verschiedene Bereiche, besteht also aus zwei Teilen. Zum einen betreffen die Anzeigepflichten die Eröffnung bzw. Aufnahme sowie die Verlegung oder Aufgabe von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, eines gewerblichen Betriebs, einer Betriebstätte oder einer freiberuflichen Tätigkeit im Inland (Abs. 1). Zum anderen ford...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.4 Form und Frist für die Mitteilungen nach Abs. 2 (Abs. 5)

Rz. 24 Für die Mitteilungen nach Abs. 2 gilt nach Abs. 5[1] eine von der Monatsfrist des Abs. 4 abweichende Frist. Die Mitteilungen sind ohne behördliche Aufforderung zu machen. Die Mitteilungen nach Abs. 2 sind grundsätzlich zusammen mit der Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungserklärung zu übermitteln, in dem der mitzuteilende Sachverhalt verwirklicht wu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / 3.7.2 Steuerliche Folgen

Erbschaftsteuer Der Erbengemeinschaft kommt nach dem ErbStG keine partielle Steuerfähigkeit zu. Wer Steuerpflichtiger ist, ist in § 2 ErbStG festgelegt. Die Erbengemeinschaft ist dort nicht genannt. Steuerpflichtige sind vielmehr die an der Erbengemeinschaft Beteiligten. Allerdings lässt es § 31 ErbStG zu, dass die Miterben gemeinsam eine Steuererklärung abgeben dürfen, die al...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Energetische Sanierung: Bis zu 40.000 Euro Steuern sparen

Wer sein Haus im Jahr 2024 energetisch saniert hat, kann 20 % der Kosten von der Steuer absetzen – berücksichtigt werden maximal 200.000 EUR der Ausgaben. Das sind die Voraussetzungen. Neben den Zuschüssen aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind für Investitionen in die energetische Sanierung auch Entlastungen bei der Einkommensteuer möglich. Mit § 35c Einko...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / 3.5 Teilrechtsfähigkeit von Gesamthandsgemeinschaften

Von den natürlichen Personen und den juristischen Personen zu unterscheiden sind die Gemeinschaften zur gesamten Hand und die Bruchteilsgemeinschaften. Gesamthandsgemeinschaften zeichnen sich dadurch aus, dass das gesamthänderisch gebundene Vermögen den an der Gesamthandsgemeinschaft beteiligten Personen zusteht, diese aber nicht über die einzelnen Gegenstände allein verfügen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1.2 Praktische Anwendung und verfassungsrechtliche Problemstellungen

Rz. 2 Seitens der Rechtsliteratur wird vielfach eingewendet, dass § 31b AO zu unbestimmt erscheine[1] und seine Anwendung durch hierfür nicht geschulte Finanzbeamte im Massenvollzug der Steuergesetze wenig praktikabel sei.[2] Die tatbestandlichen Voraussetzungen der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung überforderten angesichts der knappen Zeitfenster für die eigentlich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.1 Mitteilungspflicht gegenüber der FIU (Abs. 2 S. 1)

Rz. 67 Abs. 1 der Vorschrift erklärt die Offenbarung von geschützten Daten der betroffenen Person in den in den Nr. 1 und 2 aufgeführten Fallgruppen für zulässig, Abs. 2 statuiert die entsprechenden Pflichten. Die Offenbarungsbefugnisse und -pflichten des § 31b AO dienen speziellen Schutzzwecken und sind dadurch begrenzt (vgl. Rz. 64). Abs. 2 bezieht sich dazu auf Meldungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsausgaben / 1.3 Gemischte Veranlassung

Sind Aufwendungen zum Teil durch betriebliche und zum Teil durch private Zwecke veranlasst, werden sie als gemischt veranlasste Aufwendungen bezeichnet. Lässt sich der betriebliche Anteil nach objektiven Merkmalen und Unterlagen von den Ausgaben der privaten Lebensführung leicht und einwandfrei trennen, sind die Aufwendungen insoweit Betriebsausgaben, es sei denn, dieser Tei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 3.4.33 Steuern

Rz. 160 Ansprüche eines Ehegatten auf Steuererstattung unterliegen regelmäßig dem Zugewinnausgleich. Dabei kommt es nicht darauf an, wann die Steuererklärung abgegeben wurde oder wann der Steuerbescheid erlassen wurde. Vielmehr kommt es darauf an, wann die Forderung entstanden ist. Auch bei Steuerschulden kommt es auf den Zeitpunkt der Entstehung an. Dabei ist zu beachten, d...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Keine Ersatzerbschaftsteuerpflicht einer im Inland nichtrechtsfähigen ausländischen Familienstiftung

Leitsatz Eine in der Schweizerischen Eidgenossenschaft errichtete Familienstiftung mit Verwaltungssitz in der Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) unterliegt als nichtrechtsfähige Stiftung in Deutschland nicht der Ersatzerbschaftsteuer. Normenkette § 1 Abs. 1 Nr. 4, § 2 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG Sachverhalt Die Klägerin war eine Stiftung schweizerischen Rechts. Sie wurde als Familienstiftung i. S. des schweizerischen Zivilgesetzbuches errichtet. Als Stiftungszweck wurde in der Satzung die Bestreitun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verwendung einer ausländisc... / 1.2 Bedeutung der Sitz- und Gründungstheorie

Praxis-Beispiel Gründet beispielsweise der in Berlin-Tempelhof ansässige Bauunternehmer in Dublin eine irische Kapitalgesellschaft unter der Firma Tempelhofer Fassadentechnik Ltd., die zwar in Irland registriert, aber dort gar nicht tätig ist, stellt sich die Frage, ob diese Gesellschaft in Deutschland rechtsfähig ist. Die traditionelle deutsche Auffassung hat dazu die sogena...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verwendung einer ausländisc... / 1.1 Vorteile und Risiken der Verwendung einer ausländischen Rechtsform

Kapitalgesellschaften aus dem EU-Ausland sind grundsätzlich in Deutschland handlungsfähig. So kann beispielsweise eine italienische Handelsgesellschaft, die an einen deutschen Lebensmittelhändler Wein geliefert hat, ohne weiteres in Deutschland den deutschen Abnehmer verklagen, ohne dass ihr diesbezüglich die Handlungsfähigkeit oder Rechtsfähigkeit abgesprochen werden kann. B...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Car Allowance / 2 Reisekosten beim Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer kann für die Nutzung seines eigenen Kraftfahrzeugs im Rahmen seiner beruflichen Auswärtstätigkeit in der Steuererklärung zwischen dem Einzelnachweis und dem gesetzlich festgelegten Kilometersatz von 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer wählen. Während der Ansatz des nachgewiesenen Kilometersatzes in der Praxis eher die Ausnahme darstellt, ist der Werbungskosten...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Car Allowance / 3.1 Dienstwagen

Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass der Dienstwagen dem Arbeitgeber gehört und dem Arbeitnehmer nur zur Verfügung gestellt wird. Demgemäß muss der Arbeitgeber sämtliche Kosten des Fahrzeugs wie Anschaffung, Versicherung und Wartung sowie Kraftstoffverbrauch tragen. Der Arbeitnehmer hat kaum Mitspracherechte hinsichtlich des Fahrzeugmodells. In der Regel ist die p...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Car Allowance / 1.3 Entfernungspauschale

Der Arbeitnehmer kann zusätzlich zur Nutzungsentschädigung weiterhin in seiner Steuererklärung die Entfernungspauschale für den Weg von seiner Wohnung zur Arbeitsstätte steuerlich geltend machen, wenn es sich nicht um eine dienstliche Fahrt handelt. Der Weg von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte, bzw. der Arbeitsweg, stellt regelmäßig keinen Dienstweg und keine Dienstre...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Telefax

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Dokumente dürfen grundsätzlich auf elektronischem Wege wirksam, dh ohne Verstoß gegen die Schriftform übermittelt werden, auch wenn diese die > Unterschrift verlangt. Ausreichend ist nicht nur ein Telegramm (BGH, NJW 1966, 1077 und 2114), sondern auch ein Computer-Fax mit einer eingescannten Unterschrift (Oberste Bundesgerichte, DB 2000, 1860...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Wie werden Spenden steuerlich berücksichtigt? Ändert sich wegen des Krieges in der Ukraine etwas an Abläufen, Verfahren und Nachweisen?

Spenden sind freiwillige und unentgeltliche Sach- oder Geldleistungen, die ohne Gegenleistung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke erbracht werden. Sie müssen außerdem an einen steuerbegünstigten Empfänger geleistet werden. Bei diesem handelt es sich regelmäßig um eine steuerbegünstigte Körperschaft (zum Beispiel einen gemeinnützigen Verein oder eine gemeinnützige Stiftun...mehr