Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbescheid

Beitrag aus Finance Office Professional
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 5 Rückgängigmachung/Rückzahlung einer verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 46 Geschäftsvorfallbezogene Betrachtungsweise Es ist jeweils bezogen auf den konkreten Geschäftsvorfall zu beurteilen, ob eine bestehende Unterschiedsbetragsminderung oder verhinderte Unterschiedsbetragsmehrung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und deshalb vGA i. S. v. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG ist.[1] Die vGA kann nicht dadurch neutralisiert bzw. rückgängig gemac...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.3 Umfang der Bindungswirkung

Rz. 7 Die Bindung tritt ein, "soweit" die Feststellungen für Folgebescheide von Bedeutung sind. Inwieweit dies der Fall ist, ergibt sich aus der gesetzlichen Regelung der einzelnen Feststellungen, den im Verfügungsteil des Feststellungsbescheids getroffenen Feststellungen und der abhängigen Steuerarten.[1] Die Feststellung, ob eine Aussage im Verfügungsteil getroffen worden ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.2.2 Sachlicher Regelungsbereich

Rz. 6 Die Vorschrift ist nur auf gesonderte Feststellungsbescheide anwendbar, nicht auf Steuerbescheide. Da die Vorschrift nach ihrem eindeutigen Wortlaut nur auf Feststellungsbescheide anwendbar ist, gilt sie nicht für Grundlagenbescheide, die keine Feststellungsbescheide sind. Rz. 7 § 183 AO erfasst die Fälle, in denen sich der Feststellungsbescheid gegen mehrere Personen r...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zweitwohnungsteuer / 1.2 Arten der Zweitwohnung

Steuergegenstand ist das Innehaben einer Zweitwohnung innerhalb des Gebiets der Gemeinde, in der Zweitwohnungsteuer erhoben wird. Die meisten Satzungen kennen 3 Arten der Zweitwohnung: Zweitwohnung zu Zwecken der Erholung, der Berufsausübung oder der Ausbildung neben der Erstwohnung außerhalb des Stadtgebiets; Zweitwohnung zu Zwecken der Erholung, der Berufsausübung oder der A...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zweitwohnungsteuer / 5 Fälligkeit

Gewöhnlich ist die Steuer als Jahresbetrag entweder einen Monat nach Entstehen der Steuerpflicht oder einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. Die Satzungen können auch die Fälligkeit in vierteljährlichen Teilbeträgen vorsehen.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zweitwohnungsteuer / 3.3 Bemessungsgrundlage

Die Steuer bemisst sich nach dem Mietwert. Die Satzungen sehen meist als Mietwert die Jahresrohmiete an. Die Vorschrift des § 79 BewG zur Jahresrohmiete wird entsprechend angewendet. Dies wird entsprechend der Steigerung der Nettokaltmiete nach dem Preisindex der Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte indexiert. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kapitalangleichungsbuchungen / 3 Bilanzberichtigung: Die Angleichung erfolgt in der Bilanz des auf die Außenprüfung folgenden Jahres

Außenprüfungen führen i. d. R. zu Bilanzberichtigungen, die auch Auswirkungen auf die Folgejahre haben. Das ist bei Änderungen von Aktiv- oder Passivposten der Fall. Werden keine abweichenden Steuerbilanzen aufgestellt, müssen zur Herstellung des Bilanzzusammenhangs die auf den Bestandskonten des laufenden Geschäftsjahres vorgetragenen Anfangsbestände berichtigt werden. Ents...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
ABC der vereinbaren Tätigke... / 42 Zustellungsbevollmächtigter und Zustellungsvertreter

Bei der Entgegennahme von Schriftstücken (z. B. Steuerbescheiden) im Rahmen eines Steuerberatungsmandats, handelt es sich um Tätigkeiten, die zum Bereich des § 33 StBerG gehören und nicht nach den folgenden Grundsätzen zu vergüten sind. Zum Bereich der vereinbaren Tätigkeiten gehört, wenn die Tätigkeit als Zustellungsbevollmächtigter oder als Zustellungsvertreter ausschließli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.2.5 Größerer Erhaltungsaufwand (§ 82b EStDV)

Rz. 184 Nach § 82b EStDV konnten Aufwendungen für größeren Erhaltungsaufwand abweichend von § 11 Abs. 2 EStG gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre verteilt werden. Die Vorschrift ist durch das StEntlG 1999/2000/2002 aufgehoben wurden und galt nur noch für vor dem 1.1.1999 entstandenen Erhaltungsaufwand. Durch das HBegleitG 2004 v. 29.12.2003[1] ist die Regelung inhaltsgleich fü...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der Werbungskosten / Ausländische Einkünfte

Literatur: Andresen, IStR 2001, 497 Art und Höhe der ausl. Einkünfte sind stets nach deutschem Recht zu ermitteln. Betriebsausgaben und Werbungskosten (auch evtl. Pauschbeträge) sind zu berücksichtigen. Der Stpfl. muss den Nachweis über die Höhe der ausl. Einkünfte und über die Festsetzung und Zahlung ausl. Steuern durch entsprechende Unterlagen (z. B. Steuerbescheid, Zahlung...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Korrektur bestandskräftiger Bescheide nach Außenprüfung

Leitsatz Die Art und Weise, in der der Steuerpflichtige seine Aufzeichnungen geführt hat, ist eine Tatsache im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO). Dies gilt im Fall der Einnahmenüberschussrechnung nicht nur für Aufzeichnungen über den Wareneingang gemäß § 143 AO, sondern ebenso für sonstige Aufzeichnungen und die übrige Belegsammlung. Normenkette §§ 143, 158...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.1.3 Verdeckte Gewinnausschüttungen (S. 2)

Rz. 116 § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG bestimmt, dass zu den sonstigen Bezügen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG auch verdeckte Gewinnausschüttungen gehören. Die Regelung soll sicherstellen, dass offene und verdeckte Gewinnausschüttungen gleich behandelt werden. Rz. 117 Eine verdeckte Gewinnausschüttung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG liegt vor, wenn eine Körperschaft ih...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Der heutige § 20 EStG geht im Wesentlichen auf § 12 des Preußischen EStG v. 24.6.1891[1] zurück. § 6 Nr. 1 PrEStG 1891 unterwarf, ähnlich wie § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 des heutigen EStG, alle Einkünfte, die der Stpfl. aus Kapitalvermögen erzielte, der ESt. § 12 PrEStG 1891 ergänzte diese Vorschrift, enthielt aber, vergleichbar dem heutigen § 20 Abs. 1 EStG, keine Definitio...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Erstattungsansprüche

Rz. 12 [Autor/Stand] Ein Steuererstattungsanspruch i.S.d. § 383 AO i.V.m. § 46 Abs. 4 Satz 1 AO ist gegeben, wenn eine Steuer, eine Steuervergütung, ein Haftungsbetrag oder eine steuerliche Nebenleistung ohne rechtlichen Grund gezahlt worden ist (§ 37 Abs. 2 Satz 1 AO) oder der rechtliche Grund für die Zahlung später wegfällt (§ 37 Abs. 2 Satz 2 AO). Der Erstattungsanspruch ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / X. Verfahrensrechtliche Aspekte der Einziehung

Rz. 103 [Autor/Stand] Das Verfahren bei der Einziehung von Gegenständen ist in den §§ 421–443 StPO einheitlich geregelt. Diese Bestimmungen über das Einziehungsverfahren sind auch auf die im Steuerstrafrecht bisweilen akut werdende Anordnung der Unbrauchbarmachung oder Beseitigung eines gesetzwidrigen Zustands (vgl. § 74f Abs. 1 Satz 2 und 3 StGB, s. Rz. 76 f.) anzuwenden (§...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Fortgeltung der Unschuldsvermutung und der steuerrechtlichen Beweislastregeln

Rz. 52 [Autor/Stand] Wird das Verfahren gegen den Beschuldigten nicht nach § 170 Abs. 2 StPO, sondern nach § 398 AO oder §§ 153 ff. StPO eingestellt, ist damit kein Nachweis des Tatverdachts und keine Feststellung der Schuld verbunden.[2] Dies gilt auch, wenn der Betroffene im Fall des § 153a StPO einer Verfahrenseinstellung zustimmt und die Auflagen erfüllt.[3] Die Einstell...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Rückwirkendes Erlöschen des Steueranspruchs

Rz. 146 [Autor/Stand] Der Steueranspruch erlischt rückwirkend auf den Steuerstichtag, "soweit ein Geschenk wegen eines Rückforderungsrechts herausgegeben werden mußte" (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG), die Herausgabe wegen Verarmung des Schenkers abgewendet wurde (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG) oder die Erwerbsgegenstände innerhalb von zwei Jahren einer Gebietskörperschaft oder steuerb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Ablaufhemmung für die Zahlungsverjährung (Abs. 6)

Rz. 48 [Autor/Stand] Nach § 13a Abs. 7 Satz 3 ErbStG endet die Festsetzungsfrist für die Steuer nicht vor dem Ablauf des vierten Jahres, nachdem die Finanzbehörde von dem Unterschreiten der Lohnsummengrenze, § 13a Abs. 7 Satz 3 ErbStG, oder dem Verstoß gegen die Behaltensregelungen, § 13a Abs. 6 ErbStG, Kenntnis erlangt. Rz. 49 [Autor/Stand] Anders als § 13a ErbStG ist § 28a ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Zuwendung/Schenkung der Gesellschaft

Rz. 88 [Autor/Stand] Auffallend ist, dass Satz 3 die Gesellschafter als Zuwendende fingiert, nicht aber als Schenker benennt. So verhielt sich der BFH allerdings auch, der sie einst aber als "Steuerschuldner i.S.d. § 20 ErbStG" bezeichnete.[2] Im Urteilsfall v. 30.8.2017 hielt er dann die Verwendung des Wortes "Schenker" in den streitgegenständlichen Steuerbescheiden für zut...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verschonungsbedarfsprüfung

Rz. 5 [Autor/Stand] Der Wert des begünstigten Vermögens muss die Grenze von 26 Mio. EUR überschreiten. Ein Überschreiten um einen Euro ist dabei grundsätzlich ausreichend (vorbehaltlich der Abrundung auf volle Einhundert Euro nach unten, § 10 Abs. 1 Satz 6 ErbStG). Bei der Ermittlung der Grenze sind mehrere Erwerbe begünstigten Vermögens innerhalb von zehn Jahren von derselb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Steuerschuldner

Rz. 139 [Autor/Stand] Steuerschuldner ist stets diejenige Person, die steuergesetzlich als solcher bestimmt wird (§ 43 AO). Dies geschieht durch § 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG: Steuerschuldner der Erbschaft-/Schenkungsteuer „ist ... der Erwerber, bei einer Schenkung auch der Schenker, bei einer Zweckzuwendung der mit der Auflage der Zuwendung Beschwerte ...”. Da § 2a Sätze 2 und 3 Er...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 65 Grenzen d... / 2.2 Keine Mitwirkungspflicht (Abs. 1)

Rz. 4 Abs. 1 listet die Tatbestände auf, bei denen eine Mitwirkungspflicht nach den §§ 60 bis 64 erst gar nicht entsteht. Das bedeutet nicht nur, dass der Leistungsberechtigte von ihm geforderte Mitwirkungshandlungen verweigern darf, sondern insbesondere, dass der Sozialleistungsträger die Mitwirkung erst gar nicht verlangen darf, so dass sich der Leistungsberechtigte darauf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / III. Steuerbescheid

1. Inhalt Rz. 429 Die Steuer wird durch einen schriftlichen Bescheid festgesetzt (§§ 155, 157 AO). Dieser muss den Steuerschuldner und die Steuer nach Art und Betrag nennen und eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Außerdem muss der Bescheid inhaltlich bestimmt sein (§ 119 Abs. 1 AO). Rz. 430 Mehrere Steuerfälle, z.B. mehrere Schenkungen zwischen denselben Beteiligten, können...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / 3. Fälligkeit der Steuer

Rz. 433 Da das ErbStG die Fälligkeit der Steuer nicht regelt, gilt § 220 AO. Und da die Steuer durch Steuerbescheid festgesetzt werden muss, kann die Fälligkeit frühestens mit Bekanntgabe des Steuerbescheids eintreten (§ 220 Abs. 2 AO). In der Regel wird die Steuer einen Monat nach der Bekanntgabe fällig, weil der Steuerbescheid üblicherweise ein dahingehendes Leistungsgebot...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / 2. Bekanntgabe

Rz. 432 Der Steuerbescheid muss grundsätzlich dem Steuerschuldner bekannt gegeben werden (§ 124 Abs. 1 AO).[581] Hat ein Testamentsvollstrecker, ein Nachlassverwalter oder ein Nachlasspfleger die Steuererklärung abgegeben, muss ihm der Steuerbescheid bekannt gegeben werden (§ 32 Abs. 1 S. 1 ErbStG). In dem Bescheid muss klar zum Ausdruck kommen, dass der Testamentsvollstreck...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / 1. Inhalt

Rz. 429 Die Steuer wird durch einen schriftlichen Bescheid festgesetzt (§§ 155, 157 AO). Dieser muss den Steuerschuldner und die Steuer nach Art und Betrag nennen und eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Außerdem muss der Bescheid inhaltlich bestimmt sein (§ 119 Abs. 1 AO). Rz. 430 Mehrere Steuerfälle, z.B. mehrere Schenkungen zwischen denselben Beteiligten, können in einem...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / 5. Festsetzung und Zahlung der ausländischen Steuer, Nachweise

Rz. 405 Die ausländische Steuer muss bestandskräftig festgesetzt und gezahlt sein. Sie darf keinem Ermäßigungsanspruch unterliegen. Davon kann regelmäßig dann ausgegangen werden, wenn der zugrunde liegende Steuerbescheid endgültig bzw. bestandskräftig ist.[557] Der Erwerber hat den Nachweis über die Festsetzung und Zahlung der ausländischen Steuer durch Vorlage entsprechende...mehr

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§ 3 Begünstigungen für Prod... / VIII. Mitteilungs- und sonstige Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen, § 13a Abs. 7 ErbStG

Rz. 218 Der Erwerber begünstigten Vermögens ist gem. § 13a Abs. 7 ErbStG verpflichtet, eine Unterschreitung der Mindestlohnsumme sowie auch Verstöße gegen die Behaltensfrist i.S.v. § 13a Abs. 6 ErbStG gegenüber der Finanzverwaltung anzuzeigen. Im Falle der Unterschreitung der Mindestlohnsumme gilt insoweit eine Frist von sechs Monaten nach Ablauf der Lohnsummenfrist (§ 13a A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Grunderwerbsteuer / F. Steuerberechnung und Steuerschuldnerschaft

Rz. 111 Nach § 11 Abs. 1 GrEStG beträgt der Steuersatz 3,5 vom Hundert. Allerdings haben die Länder nach Art. 105 Abs. 2a S. 2 GG die Befugnis zur Bestimmung des im jeweiligen Land anzuwendenden Steuersatzes, von der die Länder in weitem Umfang Gebrauch gemacht haben. Die ländereigenen Regelungen beschränken sich dabei aber jeweils auf solche steuerbaren Rechtsvorgänge, die ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Geschenke, Geschäftsfreunde / 9.1 Widerruflichkeit der eingeräumten Pauschalierungswahlrechte

Nach dem Urteil des BFH vom 15.6.2016 sind die in § 37b EStG eingeräumten Wahlrechte widerruflich.[1] Der Wortlaut der Vorschrift enthält keine Regelung, die den Widerruf des Wahlrechts ausschließt. Antrags- oder Wahlrechte, die nicht ausdrücklich unwiderruflich ausgestaltet sind, könnten anderweitig ausgeübt werden, solange der entsprechende Steuerbescheid nicht formell und ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung von Steuerbescheid... / 1. Einleitung

Die zunehmende Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens macht auch Überlegungen erforderlich, ob und in welchem Umfang Steuerbescheide bei der Datenübermittlung durch Dritte geändert werden können. Der Gesetzgeber hat dies mit der Einführung von 175b AO umgesetzt. § 175b Abs. 1 bis 3 AO ist erstmals anzuwenden, wenn steuerliche Daten eines Steuerpflichtigen für Besteuerungs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung von Steuerbescheid... / 5. Änderungsbefugnis nach § 175b AO bei versehentlicher Nichtberücksichtigung von Daten durch FA

Hat das FA im ursprünglichen Einkommensteuerbescheid zutreffend den Arbeitslohn aufgrund vorliegender elektronischer Lohnsteuerbescheinigungen aus zwei Arbeitsverhältnissen des Steuerpflichtigen in dem Veranlagungszeitraum und in einem aufgrund eines Einspruchs geänderten Einkommensteuerbescheid entsprechend der im Einspruchsverfahren nachgereichten (unrichtigen) Steuererklä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung von Steuerbescheid... / 6. Fazit

§ 175b AO ergänzt das Portfolio der verfahrensrechtlichen Änderungsvorschriften und ist vor dem Hintergrund der zunehmenden Elektronisierung des Besteuerungsverfahrens zu sehen. Mit der Änderungsvorschrift betritt der Gesetzgeber Neuland, was naturgemäß Auslegungs- und Zweifelsfragen nach sich zieht, die einer gerichtlichen Klärung bedürfen. Dies gilt insb. für die Frage des...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung von Steuerbescheid... / 4. Anwendung von § 175b AO bei Datenübermittlung nach erstmaliger Veranlagung

Im vom Niedersächsischen FG entschiedenen Streitfall stellte sich das Problem, dass im Zeitpunkt der Durchführung der erstmaligen Veranlagung die Rentenbezugsmitteilung der Rentenversicherung über die Einnahmen des Steuerpflichtigen aus der Leibrente noch nicht vorgelegen hatte. Nach dem Wortlaut der Norm bestehen Zweifel, ob die Voraussetzungen des § 175b Abs. 1 AO dann erf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung von Steuerbescheid... / [Ohne Titel]

StB Dipl.-Fw. Karl-Heinz Günther[*] § 175b AO ergänzt das Portfolio der verfahrensrechtlichen Änderungsvorschriften und ist vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens zu sehen. Mit der Änderungsvorschrift betritt der Gesetzgeber Neuland, was naturgemäß Auslegungs- und Zweifelsfragen nach sich zieht, die einer gerichtlichen Klärung bedürfen....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung von Steuerbescheid... / 3. Anwendung von § 175b AO bei fehlerfreier Datenübermittlung

Im vom FG Münster entschiedenen Streitfall erhielt der Steuerpflichtige im Kalenderjahr 2018 eine Abfindung i.H.v. 9.000 EUR. Diese war laut der durch den Arbeitgeber der Finanzverwaltung elektronisch übermittelten Lohnsteuerbescheinigung in dem als Bruttoarbeitslohn ausgewiesenen Betrag enthalten. In ihrer Einkommensteuererklärung trugen die zusammenveranlagten Eheleute die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung von Steuerbescheid... / 2. Änderung nach § 175b Abs. 1 AO auch bei Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung nach Einzelsteuergesetz

Urteil des BFH: Mit Urteil v. 8.9.2021 (BFH v. 8.9.2021 – X R 5/21, BStBl. II 2022, 398 = AO-StB 2022, 146 [Weigel]) hat der BFH sich erstmals mit der Änderungsvorschrift des § 175b AO befasst. Er stellte klar, dass die Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 175b Abs. 1 AO zulässig ist, wenn ein Unternehmen der gesetzlichen Krankenversicherung – entgegen der gesetzli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung von Steuerbescheiden bei Datenübermittlung durch Dritte (AO-StB 2024, Heft 4, S. 119)

Ein Überblick über die ersten zu § 175b AO ergangenen Gerichtsentscheidungen StB Dipl.-Fw. Karl-Heinz Günther[*] § 175b AO ergänzt das Portfolio der verfahrensrechtlichen Änderungsvorschriften und ist vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens zu sehen. Mit der Änderungsvorschrift betritt der Gesetzgeber Neuland, was naturgemäß Auslegungs- ...mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbescheiden unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) (AO-StB 2024, Heft 4, S. 115)

RiFG Prof. Dr. Roberto Bartone[*] Der Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) ist eine allseits bekannte und in der Praxis außerordentlich häufig vorkommende Nebenbestimmung zu Steuerbescheiden i.S.v. § 120 Abs. 1 AO. Die genannte Vorschrift enthält zudem eine eigenständige Korrekturvorschrift für Steuerbescheide (§ 164 Abs. 2 AO; s. dazu z.B. von Wedelstädt in Bartone/von Wede...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsschutz bei Steuerbesc... / 2. Wirkung

Formelle Bestandskraft, aber keine materielle Bestandskraft: Der Vorbehalt der Nachprüfung bewirkt gem. § 164 Abs. 2 S. 1 AO, dass die Steuerfestsetzung aufgehoben oder geändert werden kann, solange der Vorbehalt wirksam ist. Demnach erwächst ein mit dem Vorbehalt der Nachprüfung versehener Steuerbescheid zwar in formelle Bestandskraft – er wird unanfechtbar –, sofern er nic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsschutz bei Steuerbesc... / 1. Steueranmeldung als Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung

Sofern die Steuergesetze Steueranmeldungen (§ 150 Abs. 1 S. 3 AO) vorschreiben, wird die betreffende Steuer nur dann durch einen Steuerbescheid (§ 155 Abs. 1 AO) festgesetzt, wenn die Steuerfestsetzung zu einer abweichenden Steuer führt oder die gesetzlich vorgeschriebene Steueranmeldung nicht abgegeben wird (§ 167 Abs. 1 S. 1 AO). Beispiele: Umsatzsteuervoranmeldung (§ 18 Ab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsschutz bei Steuerbesc... / 1. Inhalt

Nach § 164 Abs. 1 S. 1 AO können die Steuern, solange der Steuerfall nicht abschließend geprüft ist, allgemein oder im Einzelfall unter dem Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzt werden, ohne dass dies einer Begründung bedarf. Ausweislich des klaren Wortlauts kommt diese Nebenbestimmung ausschließlich für Steuerbescheide (§ 155 Abs. 1 AO) in Betracht, nicht für sonstige Steue...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsschutz bei Steuerbesc... / 1. Anfechtung bei Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung (§ 164 Abs. 3 S. 2 AO)

§ 164 Abs. 3 S. 2 AO ordnet an, dass die Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung einer Steuerfestsetzung ohne Vorbehalt der Nachprüfung gleichsteht. Daher muss die Mitteilung der Aufhebung in der für Steuerbescheide geltenden Form (§ 157 Abs. 1 S. 1 AO) ergehen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung (§ 157 Abs. 1 S. 3, § 356 AO) versehen werden. Beraterhinweis Die wesentliche ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsschutz bei Steuerbesc... / 2. Grundsatz: Ermessensentscheidung der Finanzbehörde

So, wie die Finanzbehörde eine Steuerfestsetzung ohne weitere Begründung mit einem Vorbehalt der Nachprüfung versehen kann, kann sie ihn auch jederzeit – d.h. ohne weitere Begründung – wieder aufheben (§ 164 Abs. 3 S. 1 AO; vgl. insoweit z.B. BFH v. 28.5.1998 – V R 100/96, BStBl. II 1998, 502). Bei Steueranmeldungen gilt, dass der kraft Gesetzes für eine Steueranmeldung gelt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsschutz bei Steuerbesc... / 3. Ausnahme: Pflicht zur Aufhebung nach Außenprüfung (§ 164 Abs. 3 S. 3 AO)

Betrifft eine Außenprüfung (§§ 193 ff. AO) einen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Steuerbescheid, so ist der Vorbehalt zwingend aufzuheben, wenn sich Änderungen gegenüber der Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung nicht ergeben. Das FA ist in diesem Fall zur Aufhebung des Vorbehalts gem. § 164 Abs. 3 S. 3 AO verpflichtet. Beachten Sie: Der Vorbehalt de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsschutz bei Steuerbesc... / 3. Verständigung auf Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung als Teil einer Verständigung

Insb. in Klageverfahren, deren Gegenstand ein auf geschätzten Besteuerungsgrundlagen beruhender Steuerbescheid bildet, hat sich folgende Verfahrensweise in der finanzgerichtlichen Praxis bewährt: Der Kläger legt im Klageverfahren die bislang ausstehende Steuererklärung vor. Die Beteiligten erklären sich mit einer zunächst erklärungsgemäßen Steuerfestsetzung unter dem Vorbeha...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsschutz bei Steuerbesc... / [Ohne Titel]

RiFG Prof. Dr. Roberto Bartone[*] Der Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) ist eine allseits bekannte und in der Praxis außerordentlich häufig vorkommende Nebenbestimmung zu Steuerbescheiden i.S.v. § 120 Abs. 1 AO. Die genannte Vorschrift enthält zudem eine eigenständige Korrekturvorschrift für Steuerbescheide (§ 164 Abs. 2 AO; s. dazu z.B. von Wedelstädt in Bartone/von Wedel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsschutz bei Steuerbesc... / I. Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 Abs. 1 S. 1 AO)

1. Inhalt Nach § 164 Abs. 1 S. 1 AO können die Steuern, solange der Steuerfall nicht abschließend geprüft ist, allgemein oder im Einzelfall unter dem Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzt werden, ohne dass dies einer Begründung bedarf. Ausweislich des klaren Wortlauts kommt diese Nebenbestimmung ausschließlich für Steuerbescheide (§ 155 Abs. 1 AO) in Betracht, nicht für sonst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsschutz bei Steuerbesc... / III. Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung (§ 164 Abs. 3 AO)

1. Wirksamkeit bis zur Aufhebung Der Vorbehalt der Nachprüfung bleibt so lange wirksam, bis er aufgehoben wird oder nach § 164 Abs. 4 AO kraft Gesetzes entfällt (dazu nachfolgend unter 5.). Zu den Konsequenzen für das Rechtsbehelfsverfahren s. unten. 2. Grundsatz: Ermessensentscheidung der Finanzbehörde So, wie die Finanzbehörde eine Steuerfestsetzung ohne weitere Begründung mi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsschutz bei Steuerbesc... / II. Steueranmeldungen (§ 150 Abs. 1 S. 3, §§ 167 f. AO) und Vorauszahlungsbescheide (§ 164 Abs. 1 AO)

1. Steueranmeldung als Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung Sofern die Steuergesetze Steueranmeldungen (§ 150 Abs. 1 S. 3 AO) vorschreiben, wird die betreffende Steuer nur dann durch einen Steuerbescheid (§ 155 Abs. 1 AO) festgesetzt, wenn die Steuerfestsetzung zu einer abweichenden Steuer führt oder die gesetzlich vorgeschriebene Steueranmeldung nicht abgege...mehr