Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbescheid

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verhältnis zwischen Umsatzs... / 5. Auswirkungen auf Rechtsbehelfsverfahren

Der während des Verfahrens über den Einspruch gegen den Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheid bekannt gegebene Umsatzsteuer-Jahresbescheid wird nach § 365 Abs. 3 AO Gegenstand des Einspruchsverfahrens.[46] Wird während eines finanzgerichtlichen Verfahrens gegen einen Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheid ein Umsatzsteuer-Jahresbescheid bekannt gegeben, wird dieser nach § 68 FGO V...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Berücksichtigung bedeutsamer Aspekte

Rz. 103 Bei der Bearbeitung eines Engagements sind alle für die Beurteilung des Adressenausfallrisikos bedeutsamen Aspekte zu berücksichtigen. Welche Aspekte jeweils im Vordergrund stehen, hängt vorrangig von der Kundengruppe und der Art der Finanzierung ab. So sind z. B. bei Objekt- oder Projektfinanzierungen neben der wirtschaftlichen Betrachtung die technische Machbarkeit...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Bestandteile des Prozesses der Kreditgewährung

Rz. 2 Die Kreditbearbeitung umfasst insgesamt die Prozesse der Kreditgewährung/-vergabe[1] und der Kreditweiterbearbeitung (→ BTO 1.2 Tz. 1). Zur Kreditgewährung gehören die bis zur Bereitstellung des Kredites erforderlichen Arbeitsabläufe. Die Kreditweiterbearbeitung betrifft die Überwachung der Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen durch den Kreditnehmer sowie – bei ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2 Bedeutung der Vorschriften

Rz. 6 Der Dritte Teil der Abgabenordnung soll die grundlegenden Rahmenbedingungen zur Durchführung des Steuerverfahrens beschreiben. Das Steuerverfahrensrecht regelt hierbei die Art und Weise des Verwaltungsverfahrens und dient der Verwirklichung des materiellen Steueranspruchs der Finanzverwaltung unter Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze. Rz. 7 Gem. Art. 108 GG obliegt d...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Spenden – was ist zu beachten? / 8 Spendenverfahren

Für die Berechtigung, Zuwendungsbestätigungen auszustellen, gilt der Feststellungsbescheid im Rahmen der Körperschaftsteuerveranlagung, sofern er nicht älter als fünf Jahre ist. Diese fünf Jahre beziehen sich auf das Ausstellungsdatum des Freistellungsbescheids, nicht jedoch auf die dem Freistellungsbescheid zugrunde liegenden Veranlagungszeiträume. Praxis-Beispiel Der Freist...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.1 Erforderliche Kreditunterlagen

Rz. 189 Ohne geeignete Unterlagen über die wirtschaftliche Situation eines Kreditnehmers kann das Risiko der Kreditvergabe sowohl im Hinblick auf die Kreditgewährung als auch im Rahmen der laufenden Überwachung grundsätzlich nicht eingeschätzt werden. Das gilt, unabhängig von der betragsmäßigen Höhe und dem Risiko eines Engagements, für jede Kreditvergabe. Im Privatkundenges...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.7.3 Mischformen: Aufteilung der Prozesse zwischen den Bereichen Markt und Marktfolge

Rz. 138 Bei sogenannten "Mischformen", die in der Praxis am häufigsten anzutreffen sind, werden die Prozesse der Kreditbearbeitung sowohl auf den Vertrieb als auch auf den Bereich Marktfolge verteilt. So ist es unter Umständen sinnvoll, wenn z. B. Tätigkeiten, die eine gewisse Nähe zum Kunden erfordern, in den Vertriebsbereichen konzentriert werden. Der direkte Kundenkontakt...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Erklärung... / 2.3 Bekanntgabe bzw. Erklärungsbevollmächtigter des Erklärungspflichtigen (Zeilen 15 bis 18)

In den Zeilen 15 bis 18 ist die Person mit Anschrift anzugeben, dem der Steuerbescheid bekanntgeben werden soll.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Investitionsabzugsbetrag / 4.4 Änderungsvorschriften und Festsetzungsfrist

Die Rückgängigmachung des IAB und somit die Änderung bereits zurückliegender Veranlagungszeiträume ist verfahrensrechtlich in § 7g Abs. 3 Sätze 2 und 3 EStG geregelt.[1] Neben der eigentlichen Änderungsvorschrift in Satz 2 gelten auch besondere Festsetzungsfristen nach Satz 3. Eine Rückgängigmachung des IAB wegen fehlender Investition im 3-Jahreszeitraum ist selbst bei einem...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerpflicht von Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse

Leitsatz 1. Eine inländische öffentliche Kasse ist die Kasse einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts, sowie jede Kasse, die einer Institution angehört, die der Dienstaufsicht und der Prüfung ihres Finanzgebarens durch die öffentliche Hand unterliegt. 2. Die Kasse einer inländischen, öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft ist eine öffentliche Kasse...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Investitionsabzugsbetrag / 4.1.2 Minderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Zum Ausgleich der Gewinnerhöhung nach § 7g Abs. 2 Satz 1 durch die Hinzurechnung von Investitionsabzugsbeträgen aufgrund begünstigter Investitionen können die jeweiligen Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung um bis zu 50 % (bzw. 40 % ab 2019)[1] gewinnmindernd herabgesetzt werden. Die Minderung ist beschränkt auf die wirtsc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Buchführungsverstöße: Bedeu... / 5.6 Bilanzberichtigung und -änderung

Rz. 92 Buchführungsverstöße können auch in steuerrechtlicher Hinsicht eine Korrektur der (Steuer-)Bilanz (sog. Bilanzberichtigung)[1] erforderlich machen. Von einer solchen Bilanzberichtigung (§ 4 Abs. 2 Satz 1 EStG) spricht man, wenn ein fehlerhafter Bilanzansatz durch einen richtigen Bilanzansatz ersetzt wird. Ein Bilanzansatz ist dann fehlerhaft, wenn er unzulässig ist, d....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 2.3.6.2 Nachträglich erkannte Unwirksamkeit des Antrags

Rz. 52 Stellt sich nachträglich (also nach Mitteilung der Körperschaftsteuernummer) heraus, dass die Voraussetzungen für einen Antrag nach § 1a KStG nicht vorgelegen haben, sind nach zutreffender Ansicht des BMF Verwaltungsakte (z. B. Steuerbescheide), die von der Wirksamkeit des Antrags ausgehen, rechtswidrig und im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten aufzuheben ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzierungsverstöße: Rech... / 3.2.3 Steuerhinterziehung

Rz. 266 Nach § 370 Abs. 1 AO macht sich strafbar, wer den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) oder die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen and...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzierungsverstöße: Rech... / 3.2.1 Berichtigung der Steuerbilanz

Rz. 263 Erkennt der Steuerpflichtige nachträglich vor Ablauf der Festsetzungsfrist, dass die von ihm eingereichte Erklärung unrichtig oder unvollständig ist und dass es dadurch zu einer Steuerverkürzung kommen kann oder bereits gekommen ist, so ist er nach § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen und die erforderliche Richtigstellung vorzunehmen. § 15...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 21): Die ge... / 1. Gründung einer gGmbH/Anforderungen an Satzung

Bei der Gründung einer gGmbH bestehen in gesellschaftsrechtlicher Hinsicht keine Besonderheiten im Vergleich zu einer nicht gemeinnützigen GmbH. Allerdings sind in steuerlicher Hinsicht zwingend die gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben der §§ 51 ff. AO zu beachten. Erforderlich ist, dass sich aus der Satzung der gGmbH ergibt, welchen Zweck (§§ 52–54 AO) die Gesellschaft verfo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 198 Au... / 4 Abschluss der Außenprüfung

Rz. 16 Die Außenprüfung ist abgeschlossen, wenn die prüfende Behörde den Abschluss ausdrücklich oder konkludent erklärt.[1] Mit dem Abschluss der Außenprüfung endet die sich aus der Prüfungsanordnung ergebende Duldungspflicht des Stpfl., sodass sich der entsprechende Verwaltungsakt in der Hauptsache erledigt und seine Rechtswidrigkeit nicht mehr durch Anfechtungsklage, sonde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6.2.2 Art und Weise der Feststellung

Rz. 36 Wie die Feststellung getroffen wird oder zu treffen ist, wird im Gesetz nicht normiert. Die "Feststellung" der Finanzbehörde kann deshalb aufgrund aller bekannten Umstände getroffen werden. Anders als nach § 161 Abs. 1 RAO ist es nicht mehr erforderlich, dass ein Steuerbescheid zuvor erlassen worden ist, aus dem sich das Erreichen der Wertgrenzen ergibt.[1] Die Festst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 8.2 Feststellung der Finanzbehörde

Rz. 59 Nach § 141 Abs. 2 S. 2 AO endet die Verpflichtung zur Buchführung nach der Feststellung der Finanzbehörde, dass die Wertgrenzen nicht mehr erreicht werden. Die Rechtsfolge tritt also nicht allein kraft Gesetzes durch ein Unterschreiten der Wertgrenzen ein[1], sondern sie ist an eine Maßnahme der Finanzbehörde geknüpft.[2] Dies gilt auch dann, wenn das Unterschreiten a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 99... / 5 Rechtsschutz

Rz. 28 Gegen den Duldungsbescheid sind die Rechtsbehelfe des Einspruchs [1] und ggf. der Anfechtungsklage [2] gegeben. Anders als das bloße Betreten, das schlichtes Verwaltungshandeln darstellt und mangels Verwaltungsaktqualität nicht mit Einspruch angreifbar ist, führen weitere hoheitliche Maßnahmen, wie z. B. das Durchsuchen, aufgrund des regelmäßig entgegengesetzten Willens...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift basiert auf der WareneingangsVO v. 20.6.1935.[1] Zweck dieser besonderen Aufzeichnungspflicht den Wareneingang betreffend ist es, insbesondere die Überprüfung des Betriebsergebnisses durch Nachkalkulation zu ermöglichen.[2] Im Zusammenhang mit dem allerdings nur bei Großhandelsgeschäften zu führenden Warenausgangsbuch[3] können die Warenbewegung und durc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.2.1 Steuerbescheid

Rz. 15 Ein Einspruch[1] oder eine Anfechtungsklage müssen endgültig ohne Erfolg geblieben sein. Der Einspruch oder die Klage müssen sich gegen einen ohne oder mit Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 [2] ergangenen Steuerbescheid [3], gegen eine Steueranmeldung [4] oder gegen einen Verwaltungsakt, der einen Steuervergütungsbescheid aufhebt oder ändert, gerichtet haben. Die Klage...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 6 Aufhebung, Änderung oder Berichtigung des Steuerbescheids (Abs. 5)

Rz. 50 Wird der Steuerbescheid nach Abschluss des Rechtsbehelfsverfahrens aufgehoben, geändert oder nach § 129 AO berichtigt, so ist nach Abs. 5 (anzuwenden seit dem 30.12.1993) nicht der Zinsbescheid zu ändern oder aufzuheben.[1] Diese Regelung gilt nach Art. 97 § 15 Abs. 6 EGAO in allen Fällen, in denen die Steuerfestsetzung nach dem Inkrafttreten des StMBG am 30.12.1993 a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.2.3 Rückforderung einer Steuererstattung

Rz. 17 Bei der Rückforderung von Steuererstattungen kann nicht in jedem Fall im Rückforderungsbescheid ein Steuerbescheid gesehen werden. Ist nach einer Steuerfestsetzung ein Steuerbetrag erstattet worden und wird die Steuerfestsetzung so geändert, dass sich eine höhere Steuerschuld ergibt, so wird mit einem Einspruch ein Steuerbescheid angefochten. Hier kann also § 237 AO A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.2.2 Aufhebung oder Änderung eines Steuervergütungsbescheids

Rz. 16 Aufhebung und Änderung eines Steuervergütungsbescheids sind in Abs. 1 S. 1 ausdrücklich dem Steuerbescheid gleichgestellt worden. Aus der Herabsetzung der Steuervergütung durch geänderte Festsetzung oder aus der Aufhebung der Festsetzung ergibt sich ein Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO, der im Erhebungsverfahren durchzusetzen ist. Dieser Erstattungsanspruch wir...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 7 Entsprechende Geltung für festgesetzte Haftungsanspüche (Abs. 6)

Rz. 52 Durch das Wachstumschancengesetz[1] wurde § 237 Abs. 6 AO eingefügt, der für Ansprüche nach dem 31.12.2024 gilt.[2] Durch diese Neuregelung werden gelten § 237 Abs. 1 bis 5 AO auch für festgesetzte Haftungsansprüche entsprechend, soweit sich die Haftung auf Steuern und zurückzuzahlende Steuervergütungen bezieht. Rz. 53 Mit § 237 Abs. 6 AO wird der Anwendungsbereich des...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.2.4 Endgültige Erfolglosigkeit

Rz. 18 Endgültig ohne Erfolg geblieben ist ein Rechtsbehelf, wenn eine abweisende Rechtsbehelfsentscheidung des Gerichtes oder der Finanzbehörde über die Anfechtungsklage oder den Einspruch unanfechtbar geworden ist oder wenn auf irgend eine andere Weise, z. B. durch Rücknahme des Rechtsbehelfs nach § 362 AO oder § 72 FGO, das durch den Rechtsbehelf in Beziehung auf den ange...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3.3 Schuldner

Rz. 38 Schuldner der Aussetzungszinsen ist derjenige Schuldner der Hauptschuld, der den Rechtsbehelf endgültig erfolglos geführt hat und für den die Vollziehung des Bescheids ausgesetzt war. In Gesamtschuldfällen kann nach § 44 Abs. 2 S. 3 Zinsschuldner nur derjenige Gesamtschuldner sein, in dessen Person diese Voraussetzungen erfüllt sind.[1] Erfüllen mehrere Gesamtschuldne...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2 Voraussetzungen der Zinspflicht (Abs. 1 S. 1)

Rz. 10 Auf die Festsetzung der Zinsen sind die für Steuern geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden.[1] Die Zinsen werden danach durch Bescheid entsprechend § 155 Abs. 1 AO festgesetzt. Vgl. hierzu und zur Festsetzungsfrist die Erl. zu § 239 AO sowie zur Höhe der Zinsen § 238 AO und die Erl. zu dieser Vorschrift. Die Festsetzung der Aussetzungszinsen kann auch in mehrer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 4 Aussetzung von GewSt (Abs. 3)

Rz. 41 Die Verzinsung wie bei Grundlagen- und Folgebescheiden gilt nach Abs. 3 entsprechend, wenn GewSt-Messbescheid oder GewSt-Bescheid nach Aussetzung der Vollziehung des ESt-, KSt- oder Feststellungsbescheids ebenfalls ausgesetzt worden sind. Diese Regelung dient der Klarstellung und will Auslegungsprobleme vermeiden. Nach Auffassung des BFH[1] soll im Hinblick auf § 35b G...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3.1 Gegenstand der Zinspflicht

Rz. 35 Der geschuldete Betrag ist zu verzinsen, wenn ein Einspruch oder eine Anfechtungsklage gegen einen Steuerbescheid, eine Steueranmeldung oder die Aufhebung oder Änderung eines Steuervergütungsbescheids endgültig erfolglos geblieben ist. Auch wenn statt der Wörter "Steuer" und "Steuervergütung" in § 237 Abs. 1 S. 1 AO das Wort "Betrag" verwendet wird, kommen doch nur St...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 1. Fälligkeit

Rz. 3 Steuerzahlungen sind gegenüber der Finanzverwaltung aufgrund eines Vorauszahlungsbescheides (§ 37 EStG) bzw. aufgrund eines endgültigen Steuerbescheides (§ 220 AO) fällig. Rz. 4 Der Geschädigte hat vor Fälligkeit der Steuerschuld nur einen Feststellungsanspruch gegen den Schädiger.[3] Die Erstattung von Steuerbeträgen kann von diesem erst verlangt werden, wenn die Steue...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / II. Kirchensteuer

Rz. 50 Ist Lohn-/Einkommensteuer zu erstatten, gilt dies auch für die hierauf entfallende Kirchensteuer. Zu beachten ist gleichzeitig, dass bei der Ermittlung des Netto-Verdienstausfallschadens auch eine etwaige Kirchensteuerpflicht anspruchsmindernd zu berücksichtigen ist. Rz. 51 Soweit der BGH [56] im Jahre 1987 noch von einer grundsätzlich zu vermutenden Kirchensteuerpflich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2024, Psychische Feh... / 1 Sachverhalt

I. Die Parteien streiten um Ansprüche nach einem Verkehrsunfall. Der am 1952 geborene Kläger nimmt die Beklagte als Kfz-Haftpflichtversicherer auf materiellen und immateriellen Schadenersatz sowie umfassende Feststellung aus einem Verkehrsunfall in Anspruch. Am 23.8.2014 gegen 21:00 Uhr kam der Kläger auf der A-Straße in P. mit seinem Motorrad zu Fall, nachdem ihm durch ein be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.3.1 Grundlagenbescheid (Abs. 1 S. 2)

Rz. 30 Die Anfechtung und AdV eines Grundlagenbescheids [1] bewirkt nach § 361 Abs. 3 AO und § 69 Abs. 2 S. 4 FGO die AdV der davon abhängigen Folgescheide [2]; auch insoweit entstehen also Aussetzungszinsen (Abs. 1 S. 2). Vor dem Inkrafttreten des JStG 1996 zum 1.1.1987 ließ der BFH die Anfechtung eines nichtsteuerlichen Verwaltungsakts als Auslöser für Aussetzungszinsen nach...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3.2 Umfang, Beginn und Ende der Zinspflicht

Rz. 36 Bemessungsgrundlage für die Aussetzungszinsen ist der ausgesetzte Betrag. [1] Die Zinspflicht reicht also nur so weit, wie die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts ausgesetzt war. Bei Teilaussetzungen und weitergehendem endgültigem Misserfolg kann auch nur im Umfang der Aussetzung der Vollziehung (vgl. Rz. 20) eine Zinspflicht entstehen. Zinsen sind nach Abs. 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.2 Angefochtener Bescheid

Rz. 14 Endgültig keinen Erfolg gehabt i. S. d. § 237 Abs. 1 S. 1 AO hat ein Rechtsbehelf insbesondere dann, wenn er durch eine unanfechtbare Entscheidung abgewiesen oder vom Rechtsbehelfsführer zurückgenommen worden ist, ohne dass das FA dem Rechtsbehelfsbegehren zuvor entsprochen hat.[1] Hierfür maßgebend ist der Verfahrensgegenstand und das konkretisierte Rechtsbehelfsbege...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.2.1 Haftungsbescheid, steuerliche Nebenleistungen, sonstige Bescheide, Zölle

Rz. 7 Der Haftungsbescheid gehört bislang nicht zu dem in § 237 Abs. 1 AO aufgezählten Verwaltungsakten.[1] Zwar ist eine Aussetzung der Vollziehung bei ihm möglich, Aussetzungszinsen kommen jedoch bislang nicht in Betracht.[2] Die Rechtslage hat sich durch § 237 Abs. 6 AO i. d. Fassung des Wachstumschancengesetzes (vgl. Rz. 52 ff.)[3] Bei steuerlichen Nebenleistungen scheid...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2024, Psychische Feh... / 2 Aus den Gründen:

II. Die Berufung der Beklagten führt zur Absenkung des bezifferten Verdienstausfallschadens (dazu unter 1.) und zur Abweisung des Klagantrags hinsichtlich des Feststellungsbegehrens (dazu unter 3.), auf die Berufung des Klägers ist ein höherer Schmerzensgeldbetrag zuzuerkennen (dazu unter 2). Im Übrigen bleiben beide Berufungen ohne Erfolg und unterliegen der Zurückweisung. 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 5 Verzicht auf Aussetzungszinsen (Abs. 4)

Rz. 42 Auf die Aussetzungszinsen kann ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn ihre Erhebung nach Lage des Einzelfalles unbillig wäre.[1] Abs. 4 enthält eine Sonderregelung, deren Anwendung nicht im Ermessen des FA steht. Ein Ermessensentscheidung ist allerdings die Entscheidung nach § 234 Abs. 2 AO, die sich im Ergebnis mit der Entscheidung nach §§ 163, 227 AO deckt.[2] ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.12.1 Steuerforderungen als Insolvenzforderungen

Rz. 154 Für Insolvenzforderungen bestimmt § 87 InsO, dass diese nur nach den Bestimmungen der InsO durchgesetzt werden können. Nach § 89 InsO gibt es zudem ein ausdrückliches Vollstreckungsverbot für einzelne Insolvenzgläubiger. Die Einzelzwangsvollstreckung wird somit durch das Kollektivvollstreckungsrecht der InsO verdrängt. Dies gilt auch für Steuerforderungen, die Insolv...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.12.3.1 Beitreibung von Insolvenzforderungen

Rz. 163 Nach § 87 InsO ist bei einem Insolvenzverfahren eine Einzelzwangsvollstreckung ausdrücklich untersagt.[1] Ein Vorgehen gegen den Schuldner persönlich ist während der Dauer eines Insolvenzverfahrens nur möglich, wenn der Schuldner der Anmeldung einer Steuerforderung widerspricht. Dann kann ein Feststellungsbescheid ergehen. Wird nicht widersprochen, hat der Tabellenei...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Geschenke, Arbeitnehmer / 4.1 Widerruflichkeit der eingeräumten Pauschalierungswahlrechte

Nach dem Urteil des BFH vom 15.6.2016[1] sind die in § 37b EStG eingeräumten Wahlrechte widerruflich, wenn der Wortlaut einer Vorschrift den Widerruf nicht ausdrücklich ausschließt oder die Antrags- und Wahlrechte dem Grunde nach einer zeitlichen Begrenzung unterliegen. Demnach können nach ständiger Rechtsprechung des BFH solche unwiderruflichen Antrags- und Wahlrechte anderweit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.12.2 Steuerforderungen als Masseverbindlichkeiten

Rz. 161 Bei Masseverbindlichkeiten ergeben sich grundsätzlich keine Einschränkungen hinsichtlich der Festsetzung und der Vollstreckung im Verwaltungsweg.[1] Sie sind somit durch Steuerbescheide geltend zu machen.[2] Zu beachten ist aber, dass Adressat des Steuerbescheids jetzt der Insolvenzverwalter ist.[3] Ferner ist die einschränkende Bestimmung des § 90 InsO zu beachten, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.4 Steuerrechtliche Stellung des Insolvenzverwalters

Rz. 19 Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis hinsichtlich der Masse vom Schuldner auf den Insolvenzverwalter über.[1] Diese Befugnis endet erst mit der Einstellung des Insolvenzverfahrens.[2] Nach § 58 InsO steht diese Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis unter der Aufsicht des Insolvenzgerichts, das jederzeit Auskünfte oder ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Rechtsfolgen gem. § 25f Abs. 1 UStG

Rz. 29 Als Rechtsfolge des inkriminierten Wissens ordnet § 25f Abs. 1 UStG die Versagung folgender Rechte an: Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen gem. § 4 Nr. 1 i. V. m. § 6a UStG; Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG, das sind die Vorsteuern aus steuerpflichtigen Vorbezügen von anderen Unternehmern; Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verluste: Körperschaftsteue... / 1.1.3 Vorübergehende Erhöhung des Höchstbetrags für den Verlustrücktrag für die Jahre 2020 bis 2023

Erhöhung Für die Jahre 2020 bis 2023 beträgt der Höchstbetrag beim Verlustrücktrag jeweils 10 Mio. EUR. Außerdem wird der Verlustrücktrag ab 2022 dauerhaft auf zwei Jahre ausgeweitet. Die Erhöhung sowie die Ausweitung auf zwei Jahre soll die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abmildern.[1] Für 2019 konnte bereits ein vorläufiger Verlustrücktrag für 2020 geltend gemac...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Organschaft: Körperschaftst... / 2.1.2 Organgesellschaft ist Betriebsstätte

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Organgesellschaft als Betriebsstätte des Organträgers gilt; die sog. Betriebsstättenfiktion.[1] Trotz Organschaft und erst Recht trotz dieser Fiktion bleiben Organgesellschaft und Organträger aber nicht nur zivilrechtlich, sondern auch steuerrechtlich selbstständige Gesellschaften, die sog. eingeschränkte Filialtheorie. Damit sind getr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Organschaft: Körperschaftst... / 1.6 Formelle Besonderheiten

Die Besteuerung der Organgesellschaft und des Organträgers erfolgen in formeller und verfahrensrechtlicher Hinsicht unabhängig voneinander. Insbesondere war dabei bis Feststellungszeitraum 2013 problematisch, dass der gegenüber einer Organgesellschaft erlassene Körperschaftsteuerbescheid in Bezug auf die Ermittlung und Zurechnung des dem Organträger zuzurechnenden Einkommens...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Organschaft: Körperschaftst... / 1.3 Vor- und Nachteile einer Organschaft

In der Praxis hat eine Organschaft die größte Relevanz bei der Besteuerung eines Konzerns. Dessen einzelne Gesellschaften sind entsprechend der zivilrechtlichen Rechtslage auch ertragsteuerlich jeweils selbstständige Steuersubjekte. Allerdings sind die einzelnen Gesellschaften eines Konzerns wirtschaftlich wie "ein Unternehmen" zu sehen. Diese wirtschaftliche Betrachtungswei...mehr