Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerberatung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.4 Zirkuläre Transaktionen, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c

Rz. 57 Nach § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c AO liegt unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests ein Kennzeichen vor, wenn Transaktionen durch Einschaltung funktionsschwacher Unternehmen oder durch Transaktionen, die sich gegenseitig aufheben, für zirkuläre Vermögensverschiebungen genutzt werden. Hinzuweisen ist darauf, dass die Vorschrift sprachlich missglückt ist, da de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Die Steuerbefreiung gem. § 19 Abs. 1 S. 1 UStG

Rz. 27 Gem. § 19 Abs. 1 UStG sind Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG eines im Inland oder in einem der in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete ansässigen Unternehmers steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG im vorangegangenen Kj. 25.000 EUR nicht überschritten hat und im laufenden Kj. 100.000 EUR nicht überschreitet. Rz. 28 Bei den Umsätzen gem. § 1 Abs. 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vertragsrecht und Steuern: ... / 3 Praxishinweise für die Steuerberatung bei der Rückstellungsbildung

Um die Schätzgrundlage für die Berechnung der Rückstellungen zu berechnen, sollten sich Steuerberaterinnen/Steuerberater eng an die bei der Mandantschaft getroffenen Verträgen halten. Hilfreich kann eine Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten oder – wenn vorhanden – dem Justitiariat sein, um das Gewährleistungsrisiko der Mandantschaft besser einschätzen zu können. Je genauer die ...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / Zusammenfassung

Eine umfassende Steuerberatung kann in vielen Fällen nur bei Kenntnissen, zum Teil vertieften Kenntnissen des Zivilrechts gelingen. Denn das Steuerrecht knüpft an Vorgänge an, die fast immer ihre rechtliche Gestaltung nach den Regeln des Zivilrechts erhalten haben.mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 5.1 Kraft ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift

Bestimmte Rechtsgeschäfte können kraft ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift nicht wirksam unter einer Bedingung oder befristet vorgenommen werden. Zu den wichtigsten bedingungs- und befristungsfeindlichen Rechtsgeschäften, die im Rahmen der Steuerberatung bedeutsam sind, zählen folgende Rechtsgeschäfte: 5.1.1 Ausschlagung einer Erbschaft Grundsätzlich gilt eine Erbschaft ohn...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 5.2 Ausübung von Gestaltungsrechten

Um erklärungsempfanngenden Personen keine Ungewißheit und keinen Schwebezustand zuzumuten, besteht auch bei der Ausübung von Gestaltungsrechten ein grundsätzliches Verbot, die Geltendmachung eines solchen Rechtes an Bedingungen zu knüpfen.[1] Zu Gestaltungsrechten zählen Rechte, mit denen Vertragsbeziehungen durch eine Partei einseitig gestaltet werden können, wie es z. B. b...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / Zusammenfassung

Überblick In der Steuerberatung sind fundierte Kenntnisse der verschiedenen im Zivilrecht enthaltenen Gestaltungselemente und deren steuerliche Auswirkungen unerlässlich. Dies gilt nicht nur für Steuerberater, die in Vertragsverhandlungen einbezogen werden. Auch im Rahmen des finanzamtlichen Verfahrens haben die zivilrechtlichen Gestaltungselemente erhebliche Bedeutung, etwa...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 1 Einführung

Die Auswirkungen zivilrechtlicher Gestaltungen auf das Steuerrecht verdeutlicht beispielsweise die Frage, ob ein steuerbarer Umsatz vorliegt oder nicht. Die Beantwortung ist abhängig von den schuldrechtlichen Regelungen. Praxis-Beispiel Gegenleistung beim Darlehen Bei einem Darlehen zählen zum Entgelt im Sinne der Umsatzsteuer die Zinszahlungen, während die Rückzahlung der Dar...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 2.3 Rechtliche Folgen des Abstraktionsprinzips

Die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts ist grundsätzlich nicht von der Wirksamkeit des anderen Rechtsgeschäfts abhängig. Praxis-Beispiel Verschiedene Rechtsgeschäfte Der 16-jährige Emil Schlaumeier schließt mit Herrn Fuchs einen Kaufvertrag über einen Computer für 2.000 EUR ab. Herr Fuchs, froh, endlich den veralteten Computer losgeworden zu sein, "übereignet" Emil sofort den C...mehr

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GmbH: Vorgründungsgesellschaft / 1 Der Vorgründungsvertrag

Der Gründungsvorgang einer GmbH kann mit einer sog. Vorgründungsgesellschaft beginnen. Sie entsteht durch ausdrückliche oder konkludente Vereinbarung mehrerer Personen. Ihr Zweck ist die Gründung einer GmbH. Diese Vereinbarung, in der sich die Vertragsparteien zu der Gründung einer GmbH verpflichten, wird auch als Vorgründungsvertrag bezeichnet. Der Vertrag bedarf nur dann d...mehr

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Fördermittelberatung als ne... / 3.3 Wie gewinne ich Mandanten für die neue Dienstleistung?

Abhängig von den eigenen Ressourcen, in denen der Steuerberater die Dienstleistung Fördermittelberatung anbieten möchte, oder mit welchem Schwerpunkt (Gründung, Innovation, Unternehmenskauf, Unternehmensinvestitionen, etc.) oder in welcher Unternehmenssituation (Gründung, Expansion, Restrukturierung, Sanierung, Verkauf, etc.) oder in welcher Branche (Produktion, Landwirtscha...mehr

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Fördermittelberatung als ne... / 3.7 Veranstaltungen mit Kooperationspartnern

Oftmals haben andere Netzwerke, Plattformen, etc. genau die Zielgruppe, die der Steuerberater gerne selbst hätte. Diese "Anderen" haben wiederum keine Kenntnisse zum Thema Fördermittelberatung. Hier kann der professionell aufgestellte Steuerberater einen Mehrwert bieten und neue Kontakte für sich generieren. Mit einem Vortrag zum Thema Fördermittel kann der Steuerberater sel...mehr

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Fördermittelberatung als ne... / 1.3 Benötigte Ressourcen

Personelle Ressourcen Aufgrund der umfangreichen Beratungsdetails in den unterschiedlichen Beratungsfeldern der Fördermittelberatung ist es sinnvoll, dass ein Steuerberater sich auf das Beratungsfeld der Fördermittelberatung konzentriert bzw. spezialisiert. Eine verantwortliche Beratung kann hierbei nicht delegiert werden. Steuerfachangestellte ohne umfangreiche Aus- und Weit...mehr

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Steuerberatervergütungsvero... / 5 Vereinbarung von Erfolgshonoraren

Die Gebühren des Steuerberaters ergeben sich entweder unmittelbar aus der StBVV oder aus vertraglichen Vereinbarungen eines Honorars. Vergütungenmehr

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GmbH: Geschäftsführergehalt / 3 Bestandteile des Geschäftsführergehalts

Das Gehalt des Geschäftsführers setzt sich in aller Regel aus folgenden Bestandteilen zusammen: Jahresfestgehalt (monatliches Festgehalt) erfolgsabhängige Bezüge (Tantiemen, Prämien) Zusatz- und Sozialleistungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Zuwendungen usw.) Firmenwagen sonstige Nebenleistungen (Leistungen zur Alters- und Gesundheitsvorsorge, wie z. B. Pensionszusagen, Direktver...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 2.3.1 Grundsätzliche Hinweise

Steuerunschädlich für die Tarifbegünstigung des Veräußerungsgewinns ist, wenn geringfügige Teile der Geschäftsbeziehungen zu den Auftraggebern und Mandanten aufrechterhalten werden und Gegenstand weiterer freiberuflicher Betätigung bleiben. Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Fortführung einer Resttätigkeit durch den Veräußerer unschädlich, wenn die darauf entfallenden Um...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 6.1 Pflichtversicherung

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung dient v. a. dem Schutz des Steuerberaters, wenn er auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird.[1] Schadensfälle gefährden u. U. die Existenz des Steuerberaters. Der Versicherer reguliert begründete Schadensersatzansprüche und unterstützt den Steuerberater bei der Abwehr nicht berechtigter Forderungen durch spezialisierte Juriste...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.1 Anlageberatung

Mandanten haben das vorrangige Ziel, um jeden Preis Steuern zu sparen. Der BGH leitet aber aus dem Vertrauen, das einem Steuerberater von Berufs wegen entgegen gebracht wird, ein vorvertragliches Schuldverhältnis ab, aus dem sich u. U. Beratungs- und Hinweispflichten ergeben können. Steuerberatung und wirtschaftliche Anlageberatung sollten unbedingt auseinander gehalten werden...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 2.1 Auftragsklarheit und Auftragsumfang

Auftragsklarheit beinhaltet die Frage, wer wen beauftragt. Aufseiten der Mandanten muss klargestellt werden, ob z. B. beide Ehegatten den Berater beauftragen, da die gewünschte Zusammenveranlagung allein, wenn nur ein Ehepartner gegenüber dem Steuerberater tätig ist, den anderen nicht ohne Weiteres (u. U. aber stillschweigend) auch zum Auftraggeber macht. Schließt der Geschä...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 11 Vereinbare Tätigkeiten der steuerberatenden Berufe

Gewerbliche Tätigkeiten sind gem. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG verboten. Die Steuerberaterkammer kann die gewerbliche Tätigkeit genehmigen, soweit dadurch keine Verletzung von Berufspflichten zu erwarten ist.[1] Kauft eine Steuerberatungsgesellschaft gewerblich Honorarforderungen von Steuerberatern auf und lässt sich diese Forderungen abtreten, führt das für Steuerberater gelten...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 12 Rechtsprechungsübersicht

Urteile, die sich auf die Haftung für Rechtsanwälte beziehen, sind auf ein Fehlverhalten bzw. die Verjährung für Steuerberater entsprechend anwendbar. BGH, Beschluss v. 25.2.2025, VI ZB 36/24, NJW-Spezial 2025 S. 286: Begehrt eine Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, hat sie einen Verfahrensablauf vorzutragen und glaubhaft zu machen. Der Vortrag, in der Kanzlei des P...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.6 Vertretung im Sozialversicherungsrecht/Statusfeststellungsverfahren

Das Rechtsdienstleistungsgesetz lässt eine Vertretung durch Steuerberater nur in Verfahren gegen die Krankenkassen oder bei Betriebsprüfungen durch die Rentenversicherungsträger zu. In jenen Verfahren stehen im Gegensatz zu Statusverfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund regelmäßig beitragsrechtliche Fragen im Vordergrund. Da sich das Beitragsrecht der Sozialversi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 3.5 Gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit – Neuregelungen im Berufsrecht

Das Sozietätsverbot aus § 59a Abs. 1 Satz 1 BRAO verletzt das Grundrecht der Berufsfreiheit, soweit es Rechtsanwälten (gilt analog auch für Steuerberater) eine gemeinschaftliche Berufsausübung mit Ärzten oder mit Apothekern im Rahmen einer Partnerschaftsgesellschaft untersagt und ist nichtig.[1] Rechtsanwälte und Steuerberater dürfen sich mit allen Vertretern der freien Beruf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honoraroptimierung für Steu... / 1.4 Honorartransparenz: Eine Notwendigkeit zur Mandantenbindung

Aus der Sicht des Mandanten ist die Dienstleistung "Steuerberatung" eine immaterielle Leistung, deren Qualität er i. d. R. kaum beurteilen kann. Infolgedessen wird das berechnete Honorar häufig nicht akzeptiert. Um dem entgegenzuwirken, bietet sich folgende Vorgehensweise an: Honorarrechnungen detaillieren, Honorarrechnungen dem Mandanten mündlich erläutern, bereits vor Abschlu...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 119 Altmann, Versicherungsrechtliche Beurteilung von beruflichen Bildungsmaßnahmen, B+P 2018, 425. Beyme, Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern einer RA-GmbH – Sozialversicherungsrecht sticht Berufsrecht – Anm. zu: BSG, Urteil v. 28.6.2022, B 12 R 4/20 R, AnwBl BE 2023, 93. Cranshaw, Sozialversicherungspflicht von Mitgliedern der Vertretungsorgane ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.5.5 Aufwendungen der Gesellschafter

Rz. 112 Ebenso wie die Vergütungen der Mitunternehmerschaft an einzelne Mitunternehmer werden umgekehrt die Aufwendungen einzelner Mitunternehmer für die oder im Interesse der Mitunternehmerschaft in deren Gewinnermittlung einbezogen. Maßgeblich für die Zuordnung ist das Veranlassungsprinzip (§ 4 Abs. 4 EStG). Diese Aufwendungen, die allgemein als Sonderbetriebsausgaben bez...mehr

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Steuerhinterziehung: Strafb... / 3 Nachträgliches Erkennen unrichtiger Angaben

Für das nachträgliche Erkennen unrichtiger Angaben sind die folgenden Fallgruppen zu unterscheiden: Fallgruppe 1: Der Steuerberater erkennt nachträglich, dass sein Mandant Steuerhinterziehung begangen, d. h. dem Finanzamt gegenüber vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat. Hier ist der Berater nicht verpflichtet, dem Finanzamt die Hinterziehung des Mandanten...mehr

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Steuerhinterziehung: Steuer... / 1 Offenbarungspflichten im Besteuerungsverfahren

Nach einer Ansicht besteht bei den Offenbarungspflichten die Pflicht zur Orientierung an der höchstrichterlichen Rechtsprechung und den Richtlinien der Finanzverwaltung, welche den typisierten Empfängerhorizont der Finanzbehörde darstellen sollen.[1] Bei dieser Auffassung schließt sich die Frage an, ob Steuerpflichtige zusätzlich (in Erläuterungen, Anlagen) etwas offenbaren m...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.4.3 Vorabzuordnung von Ersatzleistungen des Arbeitgebers

Die Finanzverwaltung nimmt auch umfassend zur Frage des Kostenersatzes Stellung.[1] Davon abzugrenzen sind Beiträge bzw. Zuschüsse zur sozialen Absicherung.[2]. Die Aussagen entsprechen weitgehend der bisherigen Praxis. Hieraus ergibt sich folgende Prüfungsreihenfolge: Vorrangige Prüfung der Steuerfreiheit Die Steuerfreiheit bestimmter Einnahmen nach § 3 EStG (hier z. B. Nr. 1...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 18.1 Typische Einbringungskosten

Als anerkennungsfähige typische Einbringungskosten sind zu berücksichtigen[1]: Die mit der Planung und Durchführung der Einbringung in Zusammenhang stehenden Kosten der Rechts- und Steuerberatung, die Kosten der Bilanz- und Vertragserstellung, Kosten, die mit den zu fassenden Beschlüssen und ihrer Eintragung in Zusammenhang stehen, sowie die Provisionen der Depotbanken. Extern...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einbringung in eine Kapital... / 5.1 Einbringender

Einbringender kann eine natürliche Person, die in einem Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaates oder EWR-Staats unbeschränkt steuerpflichtig ist,[1] eine Mitunternehmerschaft (in der Form der Mitunternehmeranteile), soweit die Mitunternehmer die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen,[2] oder eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i. S. von § 1 KStG sein, sowe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufgabe / Betriebsv... / 6 Abgrenzung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinns vom laufenden Gewinn

Im Wirtschaftsjahr der Betriebsaufgabe bzw. -veräußerung muss der laufende Gewinn vom Betriebsaufgabe- bzw. -veräußerungsgewinn abgegrenzt werden, da nur letzterer begünstigt besteuert wird. Hierbei kommt es entscheidend darauf an, ob der jeweilige Geschäftsvorfall in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der laufenden Geschäftstätigkeit oder der Aufgabe bzw. Veräußerung steht....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2025, § 28a ErbStG ... / I. Einführung

Aufgrund der Entscheidung des BVerfG[1] hatte der Gesetzgeber die Verschonung des Betriebsvermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuerecht neu fassen müssen, weil es die bestehenden Regelungen als Überprivilegierung gesehen hat. Der Gesetzgeber hat dies umgesetzt und Änderungen zum 1.7.2016 vorgenommen. Auf die Gesetzesbegründung hierzu wird verwiesen.[2] Obwohl ab einer best...mehr

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Bezugsgrößen: Richtige Bezu... / 2.3 Bezugsgrößen für Gemeinkostenarten wählen

Am besten ist es, Sie nehmen die Kostenartenliste und überlegen sich für jede Gemeinkostensart, welche Bezugsgrößen für die Verteilung auf die Kostenstellen überhaupt in Betracht kommen. Wenn Sie für eine Kostenart mehrere mögliche Bezugsgrößen finden, sollten Sie dies in der Liste festhalten und dann bei großen Positionen ggf. mit den Kostenstellenleitern über eine geeignet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / I. Allgemeines

Rz. 201 Während für Erwerbe von Todes wegen die Abzugsfähigkeit der Kosten, die dem Erwerber im Zusammenhang mit der Erlangung des Erwerbs entstehen, in § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG gesetzlich geregelt ist (siehe § 3 Rdn 146 ff.), fehlt für Schenkungen eine entsprechende Regelung. Aufschluss dazu gibt der " Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 23.3.2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Erbfall / 5. Kosten für die Verwaltung des Nachlasses

Rz. 154 Kosten für die Verwaltung (und Verwertung) des Nachlasses sind nicht abzugsfähig, § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 3 ErbStG. Das gilt auch für Aufwendungen, die eine Erbengemeinschaft für die Verwertung des Nachlasses tätigt.[132] Dabei handelt es sich z.B. um Kosten des Testamentsvollstreckers, soweit sie sich auf die Nachlassverwaltung beziehen, sowie Steuerberatungs- und Rech...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Steuerliche Nebenleistungen (§ 12 Nr 3 Hs 2 EStG)

Rn. 232 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die Erstreckung des Abzugsverbots auf die Nebenleistungen, die auf die in § 12 Nr 3 Hs 1 EStG genannten Steuern entfallen (§ 12 Nr 3 Hs 2 EStG), konkretisiert den allg Grundsatz, dass Nebenleistungen regelmäßig entsprechend der steuerlichen Behandlung der Hauptleistung zu beurteilen sind (sog Annexqualifikation, vgl BFH v 21.10.2010, IV R ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Qualifizierung für Mitarbei... / Zusammenfassung

Auf allen Ebenen des Vereins sind Kompetenzen als Grundlage für erfolgreiche Vereinsarbeit erforderlich. Diese gehen weit über klassisches Fachwissen hinaus und beziehen sich auch auf den Umgang mit Menschen, Arbeitsmethoden und eine zukunftsorientierte Vereinsausrichtung. Eventuell sind für einzelne Vereinsaufgaben sogar bestimmte formelle Qualifikationen vorgeschrieben. Je ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schenkung/Schenkungsteuer / 8 Bemessungsgrundlage der Schenkungsteuer

Bemessungsgrundlage der Schenkungsteuer ist der auf volle 100 EUR abgerundete steuerpflichtige Erwerb. Als solcher gilt die Bereicherung des Erwerbers, soweit sie nicht steuerfrei ist.[1] Zur Ermittlung der Bereicherung im Fall einer gemischten Schenkung oder Schenkung unter Auflage s. Tz. 5. Abzugsfähig sind auch Erwerbsnebenkosten, z. B. für Notar, Grundbuch, Steuerberatung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2.2 Leistungen nach § 4 Nr. 12 UStG (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 S. 2 Buchst. a UStG)

Rz. 200 Zu den in § 4 Nr. 12 UStG ausdrücklich bezeichneten sonstigen Leistungen gehören die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken. Diese praxisrelevanten sonstigen Leistungen gelten schon aufgrund der gesetzlichen Verweisung in § 3a Abs. 3 Nr. 1 S. 2 Buchst. a UStG als im Zusammenhang mit einem Grundstück erbracht[1]; im Übrigen werden sie auch ausdrücklich in Art. 31...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2.3 Leistungen im Zusammenhang mit der Veräußerung oder dem Erwerb von Grundstücken (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 S. 2 Buchst. b UStG)

Rz. 210 Die Leistungsortsbestimmung des § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG gilt des Weiteren nach dem in S. 2 Buchst. b genannten Regelbeispiel bei Leistungen im Zusammenhang mit der Veräußerung oder dem Erwerb von Grundstücken. Dazu gehören insbesondere die sonstigen Leistungen der Grundstücksmakler und Grundstückssachverständigen sowie der Notare bei der Beurkundung von Grundstückskau...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2.1 Allgemeines und Begriffsbestimmung

Rz. 185 Die wohl praxisrelevanteste Bestimmung des § 3a Abs. 3 UStG stellt die Leistungsortsregelung für sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken dar, denn hierunter fallen sämtliche Dienstleistungen, die an Grundstücken erbracht werden, wie z. B. Handwerksleistungen an Gebäuden; unionsrechtlich beruht die Regelung auf Art. 47 MwStSystRL , der folgenden Wortlaut ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 34 Erlass ... / Literaturtipps

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Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / IV. Bei Ausübung der Tätigkeit

Rz. 23 Die primäre Risikobeschreibung versichert nur Handlungen, die in Ausübung der versicherten Tätigkeit erfolgen. Die Pflichtverletzung muss bei Ausübung dieser Tätigkeit begangen worden sein. Dies ist grundsätzlich dann anzunehmen, wenn durch das Verhalten des Organmitglieds die Organhaftung nach den §§ 43 GmbHG, § 93 AktG bzw. § 116 AktG ausgelöst wird.[1] Dies umfasst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3.5.1 Wirtschaftstätigkeit und Zusammenhang mit den Einkünften

Rz. 60 Das zweites Tatbestandsmerkmal, das die Vermutung einer missbräuchlichen Gestaltung begründet, besteht nach § 50d Abs. 3 S. 1 Nr. 2 EStG darin, dass die Einkunftsquelle keinen wesentlichen Zusammenhang mit einer Wirtschaftstätigkeit aufweist (sachliche Entlastungsberechtigung). Gemeinsam mit der fehlenden persönlichen Berechtigung der begünstigten Personen nach Nr. 1 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3.5.2 Konkretisierung des Begriffs der Wirtschaftstätigkeit

Rz. 73 § 50d Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Halbs. 2 EStG enthält zwei Konkretisierungen zu dem Begriff der Wirtschaftstätigkeit der eingeschalteten Körperschaft. Nach der ersten Alternative bilden das Erzielen von Einkünften und ihre Weiterleitung an beteiligte oder begünstigte Personen keine Wirtschaftstätigkeit. Gleiches gilt nach der zweiten Alternative, wenn kein angemessen eingeric...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 2.1 Ausscheiden aus einer fortbestehenden Personengesellschaft unter Übernahme eines Teilbetriebs

Der Begriff der "Realteilung" wird vom Gesetz nur vorausgesetzt, aber nicht definiert.[1] Der BFH[2] und die Finanzverwaltung verstanden unter Realteilung ertragsteuerlich – in Anlehnung an das Zivilrecht – lange Zeit die Aufgabe einer Mitunternehmerschaft durch Aufteilung des Gesellschaftsvermögens unter den Mitunternehmern, bei der zumindest einer der bisherigen Mitunterne...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der immateriellen Wirts... / Firmen- oder Geschäftswert/Praxiswert

Bei dem Firmen- oder Geschäftswert handelt es sich um den Mehrwert, der einem gewerblichen Unternehmen über den Substanzwert der einzelnen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter abzüglich Schulden innewohnt; er wird durch die Gewinnaussichten bestimmt. Ob ein Firmen- oder Geschäftswert vorhanden ist, ist eine Frage des jeweiligen Einzelfalls. Ein Geschäfts- oder Firm...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
JStG 2024: Unternehmerische... / 5. Erweiterter Datensatz und Ziele der Finanzverwaltung (§ 5b EStG)

Elektronische Übermittlung: Mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz vom 20.12.2008[14] wurde § 5b EStG – und damit erstmalig die Schaffung einer Verpflichtung zur periodischen elektronischen Übermittlung des Inhalts der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an die Finanzverwaltung – eingeführt. Dadurch sollt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.4 Verrechnungskonten, Auslagenersatz, Haftungsvergütung

Rz. 55 Wird die GmbH & Co. KG schon im Gesellschaftsvertrag verpflichtet – wie es fast immer der Fall ist –, die im Zusammenhang mit der Geschäftsführung entstehenden Kosten der GmbH zu übernehmen, so ist wie folgt zu verfahren:[1] Die GmbH & Co. KG zahlt die anfallenden Geschäftsführergehälter und sonstigen Kosten unmittelbar. Die Buchungen erfolgen auf einem Verrechnungsko...mehr