Fachbeiträge & Kommentare zu Selbstbehalt

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Berechnung von Krankheits- und Altersvorsorge

Rz. 1733 Begehrt der Unterhaltsberechtigte neben der Krankenvorsorge auch Altersvorsorgeunterhalt und muss beim Krankenvorsorgeunterhalt der Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse in Ansatz gebracht werden, berechnet sich der Elementarunterhalt dreistufig.[1876] Rz. 1734 Dazu folgendes Beispiel[1877] mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 6. Sonderbedarf mit Kostenvorschuss

Rz. 154 Der Begriff des Sonderbedarfs ist legaldefiniert in § 1613 Abs. 2 Nr. 1. Danach handelt es sich bei Sonderbedarf um nicht regelmäßig anfallenden, sog. außerordentlichen Bedarf. Rz. 155 Sowohl Sonder- als auch Mehrbedarf stellen eine Art des Zusatzbedarfs neben dem allgemeinen Lebensbedarf (Elementarbedarf) des Unterhaltsberechtigten dar. Daher ist es erforderlich die ... mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / VI. Taschengeld

Rz. 166 Jeder Ehegatte hat einen Anspruch auf einen angemessenen Teil des Gesamteinkommens als Taschengeld. Dieser ihm persönlich verbleibende Betrag dient zur Befriedigung der eigenen persönlichen Bedürfnisse nach freier Wahl unabhängig von einer Mitsprache des anderen Ehegatten.[174] Über dessen Verwendung ist er niemandem Rechenschaft schuldig.[175] Mit dem Taschengeld sol... mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) Fiktive Einkünfte

Rz. 337 Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners wird auch durch seine Erwerbsfähigkeit und seine Erwerbsmöglichkeiten bestimmt.[428] Sofern er über keine oder zu geringe Einkünfte verfügt, um den geschuldeten Unterhalt zu bedienen, trifft ihn die unterhaltsrechtliche Obliegenheit, die ihm möglichen und zumutbaren Einkünfte zu erzielen, insbesondere seine Arbeitskraft... mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / dd) Die Ermittlung der Haftungsquoten in der praktischen Anwendung

Rz. 912 Die jeweiligen Haftungsanteile der Eltern gegenüber einem volljährigen, nicht privilegierten Kind sind in einer mehrstufigen Berechnung zu ermitteln.[1265] 1. Berechnungsstufe: Von dem unterhaltsrelevant bereinigten Nettoeinkommen beider Elternteile ist zunächst der für vorrangige Unterhaltsgläubiger zu zahlende Barunterhalt (Zahlbetrag) abzuziehen,[1266] 2. Berechnung... mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Einkommen des Verpflichteten

Rz. 1814 Grundlage zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit ist das bereinigte Nettoeinkommen. Ggf. sind sonstige, auch fiktive Einkünfte zuzurechnen. Rz. 1815 Inwieweit einem Unterhaltsverpflichteten im Mangelfall fiktive Nebenverdienste anzurechnen sind, ist am Maßstab der Verhältnismäßigkeit zu prüfen, ob die zeitliche und physische Belastung durch die ausgeübte und die zusät... mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / f) Verfahrenskostenvorschuss

Rz. 563 Verfahrenskostenvorschuss stellt eine besondere Form des Sonderbedarfs dar.[600] Hierfür ist eine gesonderte gesetzliche Regelung geschaffen worden. Eine Kostenvorschusspflicht besteht gegenüber nicht getrenntlebenden Ehegatten nach § 1360a Abs. 4 BGB und zwischen Lebenspartnern nach § 12 S. 2 LPartG. Getrenntlebende Ehegatten sind einander ebenfalls, und zwar "nach Bi... mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Das Einkommen des Schuldners ist bekannt

Rz. 787 Muster 3.50: Aufforderung zur Zahlung von Betreuungsunterhalt Muster 3.50: Aufforderung zur Zahlung von Betreuungsunterhalt Sehr geehrter Herr M, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Dieser Unterhaltsanspruch ergibt sich aus § 1361 BGB. Unsere Mandantin hat, wie Sie wissen, kein eigenes Einkom... mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Pfändung und Verjährung

Rz. 1010 Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt verjährt in drei Jahren (§§ 195, 196 i.A. § 197 Abs. 2 BGB). Diese Frist gilt auch für Ansprüche, die rechtskräftig tituliert sind, aber erst nach Rechtskraft des Titels fällig werden. Rz. 1011 Die Verjährungsfrist beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB am Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den... mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 6. Nachteil eines aus dem Ausland stammenden Ehegatten

Rz. 77 Beim Unterhaltsanspruch eines im Zusammenhang mit der Eheschließung nach Deutschland übergesiedelten Ehegatten stellt sich zuerst die Frage nach dem angemessenen Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten im Sinne des § 1578b Abs. 1 S. 1 BGB und zum Einkommen, das der Unterhaltsberechtigte tatsächlich erzielt bzw. gemäß §§ 1574, 1577 BGB erzielen könnte. Der Maßstab des ... mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Wohnvorteil

Rz. 491 Eheliche Lebensverhältnisse werden nicht nur vom Einkommen der Ehegatten, sondern auch von den Kosten für Wohnen bestimmt. So ist nach Nr. 5 der Düsseldorfer Tabelle im notwendigen Eigenbedarf (Selbstbehalt) von 1.080 EUR ein Betrag für Wohnen in Höhe von 380 EUR eingearbeitet, beim angemessenen Eigenbedarf in Höhe von 1.300 EUR der Betrag von 480 EUR, jeweils Warmmi... mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Der unbefristete Festbetrag

Rz. 2060 Eine andere Möglichkeit der Unterhaltsverstärkung unabhängig von Betreuung ist z.B. die Vereinbarung einesunbefristeten Festbetrages (ggf. mit Wertsicherungsklausel) unabhängig davon, ob der/dem Unterhaltsberechtigten nach gegebener Rechtsprechung ein solcher Anspruch – unbefristet – zustünde: Rz. 2061 Beispiel[2192] Der Ehemann verpflichtet sich, an die Ehefrau eine... mehr

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / 1. Bedürftigkeit des das Kind betreuenden Elternteils

Rz. 37 Der das Kind betreuende Elternteil muss bedürftig im Sinne des § 1602 BGB sein.[65] Daran fehlt es, wenn der betreuende Elternteil über ausreichendes eigenes Einkommen oder Vermögen verfügt, um sich selbst zu unterhalten. Rz. 38 Soweit der betreuende Elternteil daher Erwerbseinkünfte erwirtschaftet, ist dies auf den Unterhalt anzurechnen (soweit nicht eine Korrektur we... mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / c) Verbraucherinsolvenz

Rz. 438 Nach Auffassung des BGH obliegt dem Unterhaltsschuldner bei verschärfter Leistungspflicht grundsätzlich die Einleitung der Verbraucherinsolvenz, wenn und soweit dieses Verfahren zulässig und geeignet ist, den laufenden Unterhalt der minderjährigen Kinder insofern sicherzustellen, als der Unterhaltszahlung Vorrang vor sonstigen Verbindlichkeiten eingeräumt wird.[591] ... mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Betreuung eines eigenen Kindes durch die minderjährige Tochter

Rz. 203 Hier gelten die gleichen Grundsätze wie bei Schwangerschaft der minderjährigen Tochter. Ihr Unterhaltsanspruch gegen die Eltern ist nachrangig zu ihrem Unterhaltsanspruch gegen den Ehemann bzw. nicht mit ihr verheirateten Kindsvater. Rz. 204 Sofern jedoch ausnahmsweise ein Unterhaltsanspruch der minderjährigen, ihr Kind betreuenden, Tochter gegen die Eltern besteht, i... mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / aa) Die Grenzziehung der Rechtsprechung

Rz. 2091 Der BGH hat den Betreuungsunterhalt zur absoluten Nr. 1 in seinem "Kernbereichs-Ranking" gemacht.[2215] Das bedeutet zunächst, dass die frühere Rechtsprechung des BGH und die frühere Vertragspraxis, die Unterhaltshöhe auch bis zum notwendigen Selbstbehalt herabzusetzen, obsolet sind. Das Bundesverfassungsgericht und der BGH gehen, wie aufgezeigt, davon aus, dass ein ... mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / bb) Berechnung von Altersvorsorgeunterhalt

Rz. 596 Die Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts erfolgt in zwei Stufen.[649] Zunächst ist der Elementarunterhalt zu errechnen. Um den Altersvorsorgeunterhalt zu bestimmen, ist der Unterhaltsberechtigte so zu stellen, als würde es sich beim Elementarunterhalt um das Nettoeinkommen des Betreffenden aus Berufstätigkeit handeln (Betrag nach Abzug der gesetzlichen Sozialversic... mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Berechnung des Elternunterhalts

Rz. 202 Die Berechnung des anteiligen Familienunterhalts und damit des für den Elternunterhalt einsetzbaren Betrages erfolgt nach der Rechtsprechung des BGH[204] in der Weise, dass von dem zusammengerechneten Einkommen der Ehegatten (Familieneinkommen) der Familienselbstbehalt von (derzeit) 3.300 EUR abgezogen wird. Zur Ermittlung des Familienbedarfs wird das verbleibende Ei... mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Der Rang des Unterhaltsberechtigten

Rz. 1841 In § 1609 BGB sind die Rangverhältnisse zwischen mehreren Unterhaltsberechtigten nach der folgenden Rangfolge geregelt: (1) § 1609 Nr. 1 BGB mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) Der einfache Mangelfall

Rz. 430 Ein einfacher Mangelfall liegt vor, wenn der Unterhaltsschuldner hinsichtlich des erstrangigen (§ 1609 Nr. 1) Kindesunterhalts leistungsfähig ist, aber der Bedarf des zweitrangigen Unterhaltsgläubigers (§ 1609 Nr. 2) nicht – mehr – bei Berücksichtigung des angemessenen Selbstbehalts gedeckt ist.[584] mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Übernahme sonstiger Kosten

Rz. 2087 Die Übernahme sonstiger Kosten, beispielsweise entstehenden Mehrbedarfs oder die Vereinbarung von Betreuungskosten begegnen keinerlei Bedenken. Sog. Mehrbedarf kann in vielerlei Hinsicht gegeben sein, hinsichtlich des Kindes (Kindergarten, Umgangskosten), wegen Ausbildung, Krankheit, aus Gründen der Trennung (Umzug) etc. Rz. 2088 Mehrbedarf ist hinsichtlich der Kinder... mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / f) Die Rangfolge der Unterhaltsberechtigten

Rz. 35 Unterhaltsansprüche minderjähriger ehelicher und nichtehelicher Kinder erhalten Vorrang vor anderen, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nach Abzug des Selbstbehalts nicht ausreicht, um alle Ansprüche zu erfüllen. Während Ansprüche geschiedener und aktueller Ehegatten zuvor gleichberechtigt neben denen der Kinder standen, sind Ansprüche von Erwachsenen nunmeh... mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 7. Unterhalt und Ausland

Rz. 638 Zur besseren Übersichtlichkeit der Darstellung wird an dieser Stelle das Sonderproblem der Auslandsberührung im Unterhaltsrechtsverhältnis behandelt. Es muss danach differenziert werden, ob der Unterhaltsgläubiger oder der Unterhaltsschuldner seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat. Leben beide Beteiligte im Ausland, wird sich das Problem des Unterhalts dem deu... mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / cc) Berücksichtigung der Umgangskosten im Rahmen der Leistungsfähigkeit

Rz. 451 Sowohl für den Fall, dass die Umgangskosten den Kindergeldanteil übersteigen als auch für den Fall, dass bei beengten wirtschaftlichen Verhältnissen und erheblichen Umgangskosten aus Billigkeitsgründen im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners zu berücksichtigen sind, erfolgt dies entweder durch maßvolle Erhöhung des Selbstbehalts oder Minderung des u... mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / a) Der Unterhaltsschuldner lebt im Ausland

Rz. 640 Für den im Ausland lebenden Unterhaltsschuldner können nicht – zumindest ohne nähere Prüfung – die Grundsätze, insbesondere die Selbstbehalte, des deutschen Unterhaltsrechts übernommen werden. Die Unterhaltsverpflichtung darf den Unterhaltsschuldner auch im Ausland nicht in die soziale Not treiben. Er muss auch bei Leistung der Unterhaltszahlung in der Lage sein, sei... mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) Der Unterhaltsgläubiger lebt im Ausland

Rz. 645 Grundsätzlich erfolgt die Bedarfsermittlung eines in Deutschland ansässigen Unterhaltsgläubigers nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle, die den Lebensbedarf ausgehend von der Lebensstellung der Eltern des minderjährigen und/oder privilegiert volljährigen Kindes darstellt. Allerdings können die Lebenshaltungskosten am Wohnort des Unterhaltsgläubigers sowohl nach ob... mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Berechnung des Wohnwertes

Rz. 629 Zieht im Zuge der Trennung einer der Eheleute aus einem Eigenheim aus und bewohnt der Unterhaltsberechtigte das Eigenheim allein oder mit den gemeinsamen Kindern weiter, ist dieser Wohnvorteil wie folgt zu ermitteln: Grundsätzlich ist die Ermittlung einer Marktmiete Ausgangspunkt der Wohnwertberechnung.[673] Diese Berechnung erfolgt aber nicht im Umfang des bewohnten ... mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Geltendmachung und Zweckbestimmung des Altersvorsorgeunterhalts

Rz. 1726 Vorsorgeunterhalt ist nicht Teil des Elementarunterhalts oder des Qotenunterhalts. Er ist daher immer gesondert geltend zu machen. Wird Quotenunterhalt oder Elementarunterhalt verlangt, beinhaltet dies nicht gleichzeitig das Verlangen nach Vorsorgeunterhalt.[1867] Vorsorgeunterhalt ist daher besonders und konkret zu verlangen. Hat der Berechtigte allerdings Auskunft ... mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / D. Rangfragen

Rz. 11 Die Frage nach dem Rang des Unterhaltsanspruchs stellt sich nur, wenn mehrere Personen unterhaltsberechtigt sind. Die Rangfolge des § 1609 hat damit nur Bedeutung für Mangelfälle,[13] wenn also mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden sind, der Unterhaltspflichtige aber außerstande ist, allen Unterhalt zu gewähren (§ 1609), indem der vorrangig berechtigte Verwandte die... mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / V. Wirtschaftsgeld

Rz. 159 Jeder Ehegatte hat Anspruch darauf, dass ihm diejenigen Mittel zur Verfügung gestellt werden, die für die Führung des gemeinsamen Haushaltes der Familie notwendig sind, § 1360a Abs. 2 S. 2 BGB . Das Wirtschaftsgeld ist vollständig für den Familienunterhalt zu verwenden. Der den Haushalt führende Ehegatte ist nicht berechtigt, Wirtschaftsgeld eigenmächtig für andere Zwe... mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Vorhandene Möglichkeiten der Fremdbetreuung

Rz. 1097 Die mögliche Fremdbetreuung scheidet nur dann aus, wenn sie entweder nicht verlässlich oder nicht zumutbar ist. Nicht verlässlich ist die Fremdbetreuung nicht nur dann, wenn eine Betreuung nur von gelegentlich vorhandenen und ständig wechselnden Bezugspersonen sichergestellt werden soll.[1135] Rz. 1098 Nicht verlässlich ist eine Fremdbetreuung auch dann, wenn sie mit... mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Nebentätigkeit

Rz. 381 Sofern die Einkünfte des Unterhaltsschuldner aus einer vollschichtigen Tätigkeit nicht ausreichen ohne Beeinträchtigung des notwendigen Selbstbehalts den Mindestunterhalt für den bzw. die Unterhaltsgläubiger aufzubringen, kann ihm zugemutet werden im Rahmen seiner Verpflichtung zur gesteigerten Ausnutzung seiner Arbeitskraft durch die Aufnahme einer Nebenerwerbstätig... mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.3.7 Die Berechnung des Unterhalts im Wechselmodell

Die Einordnung des Umgangs im Wechselmodell hat erhebliche Auswirkungen auf die Berechnung des Kindesunterhalts.[1] Liegt die Betreuung schwerpunktmäßig bei einem Elternteil, befindet sich das Kind in seiner Obhut mit der Folge, dass der Barbedarf des Kindes allein am Einkommen des anderen Elternteils auszurichten und von diesem zu zahlen ist. Stellt man den zu zahlenden Unter... mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 4.5 Die Kosten des Umgangs

Die Kosten des Umgangs des barunterhaltspflichtigen Elternteils mit seinem Kind können nach einer neueren Entscheidung des BGH im Ausnahmefall zur Erhöhung des Selbstbehalts oder zu einer entsprechenden Minderung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens führen, wenn dem Unterhaltspflichtigen das anteilige Kindergeld ganz oder teilweise nicht zugute kommt und er die Kost... mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.3.8 Die Vereinbarung von Kindesunterhalt im Wechselmodell

Auch wenn sich beteiligte Eltern über die Einrichtung eines Wechselmodells einig sind, werden häufig unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen, ob, und wenn ja, in welcher Höhe ausgleichend Kindesunterhalt zu zahlen ist. Eine Ausgleichspflicht ergibt sich immer dann, wenn die Kindeseltern über unterschiedliche hohe Einkünfte verfügen. Streit kann auch über die Frage ents... mehr

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FF 09/2023, Naturalunterhalt, Ehegattenunterhalt, Angemessener Selbstbehalt

BGB § 1569 ff. § 1606 Abs. 3 S. 2 § 1610 Abs. 1 § 1612a Leitsatz Ein "automatischer" Abzug von geleistetem Naturalunterhalt vom Einkommen des betreuenden Elternteils beim Ehegattenunterhalt ist entgegen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht gerechtfertigt. Erforderlich ist die Darlegung eines tatsächlich geleisteten zusätzlichen Aufwandes nach den üblichen Regeln zur... mehr

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FF 09/2023, Bedeutsame Ents... / 3. Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen bei Krankengeldbezug

Bei dem notwendigen Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen wird unterschieden zwischen dem nicht erwerbstätigen und dem erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen. Diese Unterscheidung wird beim Bezug von Krankengeld bedeutsam. Dem Unterhaltspflichtigen hat während des Bezugs von Krankengeld lediglich der Selbstbehalt eines Nichterwerbstätigen zu verbleiben. Wie der Erwerbstätigen... mehr

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FF 09/2023, Naturalunterhal... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Senat lässt sich bei seiner Absicht nach § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG zu verfahren, von folgenden Überlegungen leiten: [2] Eine mündliche Verhandlung hat bereits in erster Instanz stattgefunden. Weitere Erkenntnisse sind nicht zu erwarten. II. [3] Das Amtsgericht – Familiengericht – Leer hat mit angefochtenem Beschluss u.a. unter Ziffer III. den Antragsteller verp... mehr

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FF 09/2023, Bedeutsame Ents... / 2. Bedarfsermittlung und Kindesunterhaltsverpflichtungen

Zur Berücksichtigung von Kindesunterhaltsverpflichtungen im Rahmen der Bedarfsermittlung zum Ehegattenunterhalt hat der BGH folgende Grundsätze aufgestellt: Von den Erwerbseinkünften des betreuenden Elternteils ist der Barunterhaltsbedarf der Kinder nach den gemeinsamen Einkünften der Eltern abzüglich des hälftigen auf den Barunterhalt entfallenden Kindergelds und abzüglich ... mehr

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FF 09/2023, Bedeutsame Ents... / 2. Teilschuldnerische Haftung der Eltern beim privilegiert volljährigen Kind

Nach § 1606 Abs. 3 S.1 BGB haften mehrere gleich nahe Verwandte anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen; dies gilt auch im Verhältnis zu sog. privilegiert Volljährigen nach § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB gilt. Die Haftungsanteile werden als Quote anhand des verteilungsfähigen Einkommens berechnet. Diese entspricht dem oberhalb des dem Unterhaltspflichtigen zu belasse... mehr

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FF 09/2023, Naturalunterhal... / Leitsatz

Ein "automatischer" Abzug von geleistetem Naturalunterhalt vom Einkommen des betreuenden Elternteils beim Ehegattenunterhalt ist entgegen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht gerechtfertigt. Erforderlich ist die Darlegung eines tatsächlich geleisteten zusätzlichen Aufwandes nach den üblichen Regeln zur Darlegungs- und Beweislast bei zu berücksichtigenden Belastung... mehr

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FF 09/2023, Bedeutsame Ents... / 2. Kindesunterhalt im Wechselmodell, Leistungsunfähigkeit eines Elternteils

Der Unterhaltsbedarf bemisst sich im Fall des paritätischen Wechselmodells nach den bedarfsprägenden beiderseitigen Einkommen der Eltern, denn kein Elternteil ist von der Barunterhaltspflicht befreit. Der Kindesbedarf umfasst neben dem sich daraus ergebenden – erhöhten – Bedarf auch die Mehrkosten des Wechselmodells (vor allem Wohn- und Fahrtkosten). Dies führt dazu, dass de... mehr

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§ 6 Familienrecht / I. Muster: Grundzüge Düsseldorfer Tabelle

Rz. 7 Muster 6.5: Grundzüge Düsseldorfer Tabelle Muster 6.5: Grundzüge Düsseldorfer Tabelle Die Düsseldorfer Tabelle (DT) hat keinen Gesetzesrang, sondern dient der Vereinheitlichung der Rechtsprechung über den Unterhalt, insbesondere für den Kindesunterhalt. Eine Anpassung erfolgt grundsätzlich jährlich. Jedes Oberlandesgericht ergänzt die eigentliche Tabelle um unterhaltsre... mehr

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FF 09/2023, Kindesunterhalt / 1 Kindesunterhalt

OLG Nürnberg, Beschl. v. 22.6.2023 – 10 UF 1043/22 Zwischen einer Berufsausbildung zum Holzbildhauer und dem Studium der Architektur kann je nach Ausgestaltung im Einzelfall ein derart enger sachlicher Zusammenhang bestehen, dass es sich hierbei um eine einheitliche Erstausbildung des unterhaltsberechtigten Kindes i.S.v. § 1610 Abs. 2 BGB handelt. OLG Celle, Beschl. v. 21.12.2... mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 4.1.2 Mehrdeutige Klauseln

Unklarheiten gehen zulasten des Verwenders, und zwar wie folgt: Bleiben zwei oder mehrere Deutungen einer Klausel möglich, ist diejenige zugrunde zu legen, die für den Vertragspartner die günstigere ist (§ 305c Abs. 2 BGB). M.a.W. die andere Vertragspartei darf Rosinen picken bzw. sie werden vom Gericht für sie herausgesucht, wenn Streit entsteht. Praxis-Beispiel Die in arbei... mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / cc) Haftungsverteilung/Mitverschulden

Rz. 906 Die Entscheidung des LAG München und vergleichbare Urteile des BAG (v. 23.1.1997, NZA 1998, 140 und v. 28.10.2010, NZA 2011, 345 = DB 2011, 711), die letztlich das augenfällige Missverhältnis zwischen Arbeitsverdienst und eingetretenem Schaden berücksichtigen, bewegen sich damit auf der vom Großen Senat des BAG (v. 27.9.1994, DB 1994, 2237 = NZA 1994, 1083) vorgezeic... mehr

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§ 16 Vertragstypen / 8. Haftung des Vorstands/D & O-Versicherung

Rz. 715 Zunehmend besteht die Tendenz, Vorstandsmitglieder für Managementfehler in Regress zu nehmen. Jährlich werden 5.500 neue Schadensfälle gemeldet (vgl. Otte, VW 11/2016, 34). Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind gem. § 93 Abs. 2 AktG der Gesellschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet. Der BGH hat in einer En... mehr

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§ 16 Vertragstypen / IV. Muster – Vorstandsvertrag

Rz. 727 Muster 16.31: Dienstvertrag u. Pensionsvertrag eines AG-Vorstandsmitgliedes Muster 16.31: Dienstvertrag u. Pensionsvertrag eines AG-Vorstandsmitgliedes Vorstandsvertrag zwischen der Firma _________________________ AG _________________________ _________________________ (Adresse) nachfolgend auch "Gesellschaft" genannt – vertreten durch den Aufsichtsrat, dieser vertreten durch... mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / V. Klagebegründung

Rz. 213 Der Inhalt der Klagebegründung ergibt sich schon aus den vorangegangenen Erläuterungen. Der Kläger muss schlüssig darlegen, aus welchen Gründen der Drittschuldner für die Forderung des Schuldners haftet. Weiter ist der Titel anzugeben, aus dem sich die Forderung ergibt und in welcher Höhe, sowie der Umstand, dass die Forderung des Schuldners gegen den Drittschuldner ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Nichteheliche Lebensgemeins... / 2.3 Betreuungsunterhalt

Der Vater muss der Mutter für die Dauer von 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen.[1] Der Unterhaltsbedarf der nichtehelichen Mutter bemisst sich nach ihren Einkünften vor der Geburt des Kindes. Der Unterhaltsan... mehr