Fachbeiträge & Kommentare zu Selbstbehalt

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FF 10/2022, Bedeutsame Ents... / f) Erhöhter Mietaufwand

Einen sehr strengen Maßstab legt nachfolgende Entscheidung an: Ein erhöhter Mietaufwand, der den in die Selbstbehaltssätze der DT eingearbeitete Grenze übersteigt, kann nur im Mangelfall geltend gemacht werden; ansonsten ist der Mietaufwand allgemeiner Lebensbedarf, den der Unterhaltspflichtige aus den ihm nach Unterhaltszahlung verbleibenden Einkünften zu bestreiten hat.[47]mehr

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FF 10/2022, Spüren wir die Folgen des Krieges in der Ukraine auch im Familienrecht?

Dr. Fritz R. Osthold Es ist nun rund acht Monate her, dass die Russische Föderation am 24.2.2022 einen Angriffskrieg gegen die Ukraine auf ukrainischem Boden begonnen hat. Die ökonomischen Folgen dieses Krieges spüren wir alle auch hierzulande seit Monaten. Die ohnehin schon seit Juli 2021 über dem offiziellen sog. symmetrischen mittelfristigen Ziel der EZB von 2 % liegende I...mehr

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zfs 10/2022, Nachweis eines... / 1 Aus den Gründen:

Die Bekl., ein privater Kraftfahrzeug-Versicherer, schuldet dem Kl., ihrem VN, der unter anderem im Autohandel tätig ist und einen Imbiss innehatte, aus der Kfz-Teilkasko-Versicherung mit EUR 150,00 Selbstbehalt, die unstreitig im September 2017 zwischen beiden Seiten über den am 5.12.2002 erstzugelassenen Personenkraftwagen der Modellreihe … nach Maßgabe der … AKB, bestand,...mehr

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FF 10/2022, Bedeutsame Ents... / 1. Mehr- und Sonderbedarf

Vornehmlich die Haftung der Eltern macht es erforderlich, den sog. Elementarbedarf nach den Tabellenbeträgen der DT von etwaig hinzutretendem Mehr- oder Sonderbedarf abzugrenzen. Neben die Tabellenbeträge, die den Regelbedarf abdecken, kann ein Mehrbedarf für solche Bedarfspositionen treten, welche ihrer Art nach nicht in den Tabellenbedarf und mithin auch nicht in die Steig...mehr

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Selbstbehalt und Sondereigentum: Wie ist zu verfahren?

1 Leitsatz Tritt in einer Wohnungseigentumsanlage aufgrund einer defekten Wasserleitung ein Schaden ein, ist ein von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in der verbundenen Gebäudeversicherung vereinbarter Selbstbehalt nach dem gesetzlichen bzw. vereinbarten Umlageschlüssel zu verteilen. Die Wohnungseigentümer können etwas anderes bestimmen. 2 Normenkette §§ 10 Abs. 2, 16 Ab...mehr

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Selbstbehalt und Sondereige... / 1 Leitsatz

Tritt in einer Wohnungseigentumsanlage aufgrund einer defekten Wasserleitung ein Schaden ein, ist ein von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in der verbundenen Gebäudeversicherung vereinbarter Selbstbehalt nach dem gesetzlichen bzw. vereinbarten Umlageschlüssel zu verteilen. Die Wohnungseigentümer können etwas anderes bestimmen.mehr

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Selbstbehalt und Sondereige... / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es eine verbundene Gebäudeversicherung. Pro Schaden ist ein Selbstbehalt von 7.500 EUR zu zahlen. Kommt es zu einem Schaden, organisiert der Verwalter die Schadensbeseitigung und gleicht dann die Kosten vom Gemeinschaftskonto aus. Anschließend nimmt er die Versicherung in Anspruch und legt die Kosten unter Abzug der Versicherungsleistung...mehr

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Selbstbehalt und Sondereige... / 4 Die Entscheidung

Der BGH meint, diese Praxis sei richtig! Der Selbstbehalt, durch den der Versicherer einen bestimmten Teil des ansonsten versicherten Interesses nicht zu ersetzen habe, sei bei wertender Betrachtung wie die Versicherungsprämie nach dem gesetzlichen bzw. vereinbarten Umlageschlüssel zu verteilen. Die Wohnungseigentümer könnten gem. § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG etwas anderes beschli...mehr

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Selbstbehalt und Sondereige... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wie mit einem Selbstbehalt zu verfahren ist. Daneben ging es um die Frage, ob die Wohnungseigentümer bei umstrittenen und höchstrichterlich ungeklärten Rechtsfragen, über die sie sich uneinig sind, ihre zukünftige Verwaltung durch Beschluss festlegen können. Und es ging um die Frage, wann ein Wohnungseigentümer die Änderung des g...mehr

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Selbstbehalt und Sondereige... / 2 Normenkette

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Selbstbehalt und Sondereige... / 6 Entscheidung

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Vermeidung eines schwierige... / 3.3.2.2 Die Kosten einer Rechtsschutzversicherung

Die jährlichen Kosten belaufen sich je nach Versicherer ab etwas über 100 EUR bis 250 EUR je versichertem Objekt. In aller Regel ist je Versicherungsfall ein Selbstbehalt von 150 bis 250 EUR zu bezahlen. Freilich bieten Versicherungen Versicherungsschutz auch ohne Selbstbeteiligung an. Die Jahresprämien erhöhen sich allerdings entsprechend. Sollte also das Problem "schwierig...mehr

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FF 09/2022, Berechnung des ... / Aus den Gründen

Gründe: I. [9] 1. Die Abänderungsanträge sind zulässig. [10] Gemäß § 329 Abs. 1 S. 2 FamFG muss der Antragsteller für die Abänderung einer auf die Verpflichtung zukünftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen gerichteten Urkunde wie den verfahrensgegenständlichen Jugendamtsurkunden Tatsachen vortragen, die die Abänderung rechtfertigen. Fehlt es hingegen an einem Einvern...mehr

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FF 09/2022, Berechnung des ... / 3 Anmerkung

Dem für die Aufnahme in die amtliche Sammlung bestimmten Beschluss liegt ein facettenreicher Sachverhalt zugrunde. Von diesem sind es die im amtlichen Leitsatz angesprochenen Problemfelder des durch eine Überlassung von Wohnraum (teilweise) gedeckten kindlichen Wohnbedarfs (I.) sowie die sich in der Senatsrechtsprechung schon seit einiger Zeit abzeichnende Veränderung bei de...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.1.9 Haftung des Abschlussprüfers

Rz. 57 Nachdem der Aufgabenbereich des Abschlussprüfers und die von ihm zu beachtenden Prüfungsvorschriften für die Pflichtprüfung des Jahres- bzw. Einzelabschlusses und des Lageberichts grundlegend aufgezeigt wurden, stellt sich die Frage, wie und in welchem Umfang der Abschlussprüfer im Falle von Pflichtverletzungen haftet. § 323 Abs. 1 Satz 3 HGB legt in diesem Zusammenha...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 4.5 Haftung des Konzernabschlussprüfers

Rz. 81 Der Konzernabschlussprüfer, seine Gehilfen und die bei der Prüfung mitwirkenden gesetzlichen Vertreter einer Prüfungsgesellschaft sind zum Schadensersatz verpflichtet, sofern sie ihre Pflicht zur gewissenhaften und unparteiischen Prüfung, ihre Verschwiegenheitspflicht sowie das Verbot der Verwertung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen fahrlässig oder vorsätzlich v...mehr

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zfs 08/2022, Unwirksamkeit ... / 2 Aus den Gründen:

Dem Kl. steht gegenüber der Bekl. ein Anspruch auf Zahlung einer weiteren Entschädigung für den streitgegenständlichen Wasserschaden in Höhe von 11.401,34 EUR zu. Im Rahmen der vorliegenden Wohngebäudeversicherung sind Elementarschäden durch Rückstau versichert (GB 3308 Ziffer 1 a, 2b). Ein solcher Rückstau ist eingetreten. Unstreitig kam es infolge von Niederschlägen zum Auf...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 2. Der Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten

Rz. 951 Unabhängig von jedem Rang ist Unterhalt in Höhe des bestehenden Bedarfs nur dann und soweit geschuldet, wie die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten reicht. Ist er nicht in vollem Umfange leistungsfähig, besteht ein Mangelfall, der zu einer Verminderung des Unterhaltes unterhalb des Unterhaltsbedarfs führt. Das bedeutet zugleich, dass dem Verpflichteten ein bestimmte...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / I. Rangverhältnisse und Selbstbehalt

Rz. 942 Rangfragen, also die Beantwortung der Frage, welche von mehreren Unterhaltsbedürftigen vor anderen von Unterhaltspflichtigen zu befriedigen sind, spielt so lange keine Rolle, wie der Unterhaltspflichtige in der Lage ist, sämtliche Unterhaltsansprüche zu erfüllen. Dann wirken sich Rangverhältnisse nicht aus. Rz. 943 Erst dann kommt der Nachrang eines Unterhaltsberechti...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 5. Erhöhung und Herabsetzung des Selbstbehaltes

a) Gemeinsame Haushaltsführung Rz. 969 Der Selbstbehalt eines Unterhaltspflichtigen kann herabgesetzt werden, wenn der Bedarf mit der Ersparnis durch gemeinsame Haushaltsführung mit einem ebenfalls berufstätigen Ehegatten teilweise abgedeckt ist.[1104] Ein Doppelhaushalt ist schlicht günstiger als ein Einzelhaushalt.[1105] Die Berechnung der Ersparnis hat nach Inkrafttreten de...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 2. Die Berechnung des Kindesunterhalts im Wechselmodell

Rz. 158 Die Einordnung hat erhebliche Auswirkungen auf die Berechnung des Kindesunterhalts. Liegt die Betreuung schwerpunktmäßig bei einem Elternteil, befindet sich das Kind in seiner Obhut mit der Folge, dass der Barbedarf des Kindes allein am Einkommen des anderen Elternteils auszurichten und von diesem zu zahlen ist.[182] Stellt man den zu zahlenden Unterhalt im Residenzmod...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 4. Sozialgrenze

Rz. 966 Die absolute Grenze der Inanspruchnahme des Verpflichteten stellt neben dem notwendigen Selbstbehalt auch die Sozialgrenze dar, die sich daraus ergibt, dass nach der Rechtsprechung des BGH niemand durch Unterhaltszahlungen Sozialfall werden soll. Dem Unterhaltspflichtigen müssen die Mittel für den eigenen notwendigen Lebensbedarf bleiben. Diese Opfergrenze bildet den ...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / a) Gemeinsame Haushaltsführung

Rz. 969 Der Selbstbehalt eines Unterhaltspflichtigen kann herabgesetzt werden, wenn der Bedarf mit der Ersparnis durch gemeinsame Haushaltsführung mit einem ebenfalls berufstätigen Ehegatten teilweise abgedeckt ist.[1104] Ein Doppelhaushalt ist schlicht günstiger als ein Einzelhaushalt.[1105] Die Berechnung der Ersparnis hat nach Inkrafttreten des Unterhaltsrechtsreformgesetz...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 3. Vorrangiger Bedarf des neuen Ehegatten

Rz. 963 Im Zusammenhang mit den Selbstbehalten ist in den meisten unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte auch der Bedarf geregelt, mit welchem der bei dem Pflichtigen lebende Ehegatte nachrangigen Berechtigten vorgeht.[1098] Dabei wird zu Recht vorausgesetzt, dass die durch das Zusammenleben bewirkte Ersparnis nur beim Ehepartner berücksichtigt wird und die E...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Abweichende Wohnkosten

Rz. 972 Wohnkosten können unterschiedlich hoch sein, abhängig davon, ob man z.B. im ländlichen Raum oder im Innenbereich einer Großstadt wohnt. Dies bereitet häufig Probleme, weil innerhalb eines OLG-Bezirks einheitliche Selbstbehaltssätze gelten, aber auch innerhalb eines Bezirks sehr unterschiedlich hohe Wohnkosten auftreten können. Die Sozialhilfe verwendet nur für den al...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / d) Umgangskosten

Rz. 980 Bei erheblichen unvermeidbaren Umgangskosten, die der Unterhaltsschuldner aus den Mitteln, die ihm über den notwendigen Selbstbehalt hinaus verbleiben, nicht bestreiten kann, kommt eine maßvolle Erhöhung des Selbstbehaltes in Betracht, üblicherweise in Höhe des hälftigen Kindergeldanteils in Höhe von derzeit 109,50 EUR.[1124]mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / II. Voraussetzungen des Mangelfalls nach §§ 1581, 1603 BGB

Rz. 981 Ein Mangelfall nach §§ 1581, 1603 BGB entsteht, wenn der Verpflichtete unter Berücksichtigung seiner Verpflichtungen nach seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen außerstande ist, dem Berechtigten ganz oder teilweise Unterhalt zu leisten, ohne dass sein eigener Unterhalt gefährdet ist. Hierzu ein einfaches Beispiel: Rz. 982 Praxistipp Ehebezogenes Erwerbseinkommen...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / c) Ungleichgewichtige Einkommens- und Vermögensverhältnisse

Rz. 174 Im Rahmen deutlich ungleich gewichtiger Einkommens- und/oder Vermögensverhältnisse kann es bei der Inanspruchnahme des nicht betreuenden Elternteils auf Zahlung von Barunterhalt zu einem erheblichen finanziellen Ungleichgewicht zwischen den Eltern.[188] Rz. 175 In solchen Fällen kann möglicherweise der betreuende Elternteil dazu verpflichtet werden, zusätzlich zu sein...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 6. Barunterhaltspflicht des betreuenden Elternteils

Rz. 620 Grundsätzlich erbringt der betreuende Elternteil seinen Anteil am Unterhalt des Kindes durch tatsächliche Ausübung der Betreuung. Auch der betreuende Elternteil kann jedoch ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter im Sinne von § 1603 Abs. 2 S. 3 BGB sein, wenn der Kindesunterhalt von ihm unter Wahrung seines angemessenen Selbstbehaltes gezahlt werden kann und ohn...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / c) Auslandsfälle

Rz. 978 Wohnt der Verpflichtete im Ausland, sind diejenigen Geldbeträge maßgeblich, die er an seinem Aufenthaltsort aufwenden muss, um nach den dortigen Verhältnissen den vergleichen "angemessenen Lebensstandard" aufrecht erhalten zu können. Entscheidend ist dabei nicht der außenwirtschaftliche Kurs der fremden Währung. Entscheidend ist die unterschiedliche Kaufkraft. Wenn nä...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / VI. Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners

Rz. 142 Leistungsfähig nach § 1603 Abs. 1 BGB ist, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen im Stande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren. Gem. § 1603 Abs. 2 BGB müssen Eltern hierfür gegenüber ihren minderjährigen unverheirateten Kindern alle verfügbaren Mittel einsetzen. Dasselbe gilt gem. § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB fü...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 1. Der Sollbereich

Rz. 993 Der Sollbereich beschreibt den Bedarfsbereich sowohl des Verpflichteten als auch des Berechtigten, ggf. zuzüglich sonstiger Verpflichtungen. Der Bedarf ist nicht allen Berechtigten gegenüber identisch. Er ist abhängig vom jeweiligen Eigenbedarf oder dem Selbstbehalt, der gegenüber dem betreffenden Berechtigten gilt. Rz. 994 Im Verhältnis zwischen Ehegatten ist der beid...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / c) Das Kindergeld beim Wechselmodell

Rz. 183 Es ist in Literatur und Rechtsprechung außerordentlich umstritten, wie die Aufteilung des Kindergeldes beim Wechselmodell erfolgt.[197] Es wird die Auffassung vertreten, dass dem einkommensschwächeren Elternteil ein seinem Einkommen entsprechender Prozentsatz angerechnet wird.[198] Würde sich der entsprechende Elternteil wegen seines geringeren Einkommens lediglich mi...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / a) Gleichwertigkeit der Haushaltsführung

Rz. 67 Beide Eheleute haben nach § 1360 S. 1 BGB grundsätzlich gleichwertige Beiträge zum Familienunterhalt zu leisten. Erwerbstätigkeit und Haushaltsführung gelten nach § 1360 S. 2 BGB als gleichwertig. Die gleichwertige Verpflichtung der Ehegatten, einerseits durch Arbeit und durch das eigene Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten (§ 1360 S. 1 BGB ), andererseits du...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Die Berücksichtigung des vollen Kindergeldes

Rz. 181 Bei volljährigen Kindern, also sowohl bei privilegiert volljährigen Kindern im Sinne des § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB als auch bei anderen volljährigen Kindern wird das Kindergeld, sofern es gezahlt wird, in voller Höhe vom Bedarf abgezogen, § 1612b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB.[196] Dies betrifft im Übrigen auch solche minderjährigen Kinder, die entweder verheiratet sind oder die...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Fremdbetreuung eines Kindes

Rz. 170 Überlässt beispielsweise der bisher betreuende Elternteil die Pflege und Erziehung des Kindes vollständig einem Dritten, hat auch dieser Elternteil Barunterhalt zu leisten.[186] Rz. 171 Wegen der Gleichwertigkeit von Barunterhalt und Betreuungsunterhalt ist sodann von beiden Eltern Barunterhalt pauschal in anfallender Höhe zu zahlen, entsprechend den Einkommensverhält...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 3. Verhältnis zum Elementarunterhalt

Rz. 918 Die Berechnung des Elementarunterhalts erfolgt durch hälftige Aufteilung des verfügbaren Einkommens. Es verstieße deshalb gegen den Halbteilungsgrundsatz, wenn Altersvorsorgeunterhalt zusätzlich zum – ungeschmälerten – Elementarunterhalt gezahlt werden müsste. Deshalb ist nach Errechnung des Altersvorsorgeunterhalts auf der Grundlage des Elementarunterhalts eine Neube...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / (3) Nachehelicher Unterhaltsanspruch

Rz. 11 §§ 1578 ff. BGB (Unterhaltsanspruch) In § 1578 BGB a.F. hieß es wörtlich: Zitat "Der allein für schuldig erklärte Mann hat der geschiedenen Frau den standesgemäßen Unterhalt insoweit zu gewähren, als sie ihn nicht aus den Einkünften ihres Vermögens und, sofern nach den Verhältnissen, in denen die Ehegatten gelebt hatten, Erwerb durch Arbeit der Frau üblich ist, aus dem E...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / a) Vorschusspflicht unter Ehegatten

Rz. 57 Unter Ehegatten einer wirksam geschlossenen Ehe bestehen wechselseitig Prozesskostenvorschussansprüche dann, wenn der den Vorschuss fordernde Ehepartner außerstande ist, die Kosten des Rechtsstreits selbst zu tragen. Als Prüfungsmaßstab dürften hier nicht die Ansätze der Verfahrenskostenhilfe nach § 76 ff. FamFG oder in Familienstreitsachen und Ehesachen gem. § 113 Ab...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 3. Die Vereinbarung von Kindesunterhalt im Wechselmodell

Rz. 161 Auch wenn sich beteiligte Eltern über die Einrichtung eines Wechselmodells einig sind, werden häufig unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen, ob, und wenn ja, in welcher Höhe ausgleichend Kindesunterhalt zu zahlen ist. Eine Ausgleichspflicht ergibt sich immer dann, wenn die Kindeseltern über unterschiedliche hohe Einkünfte verfügen. Streit kann auch über die Fr...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / aa) Das Einkommen des Schuldners ist bekannt

Rz. 380 Muster 4.16: Aufforderung zur Zahlung von Betreuungsunterhalt Muster 4.16: Aufforderung zur Zahlung von Betreuungsunterhalt Sehr geehrter Herr M, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Dieser Unterhaltsanspruch ergibt sich aus § 1361 BGB. Unsere Mandantin hat, wie Sie wissen, kein eigenes Einkom...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / aa) Die Maßstäbe der Rechtsprechung

Rz. 348 Der BGH hat den Betreuungsunterhalt zur absoluten Nr. 1 in seinem "Kernbereichs-Ranking" gemacht.[280] Das bedeutet zunächst, dass die frühere Rechtsprechung des BGH und die frühere Vertragspraxis, die Unterhaltshöhe auch bis zum notwendigen Selbstbehalt herabzusetzen, obsolet sind. Das Bundesverfassungsgericht und der BGH gehen, wie aufgezeigt, davon aus, dass ein –z...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / f) Verfahrenskostenvorschuss

Rz. 292 Verfahrenskostenvorschuss stellt eine besondere Form des Sonderbedarfs dar.[334] Hierfür ist eine gesonderte gesetzliche Regelung geschaffen worden. Eine Kostenvorschusspflicht besteht gegenüber nicht getrennt lebenden Ehegatten nach § 1360a Abs. 4 BGB und zwischen Lebenspartnern nach § 12 S. 2 LPartG. Getrenntlebende Ehegatten sind einander ebenfalls, und zwar "nach B...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / d) Pfändung und Verjährung

Rz. 501 Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt verjährt in drei Jahren (§§ 195, 196 i.A. § 197 Abs. 2 BGB). Diese Frist gilt auch für Ansprüche, die rechtskräftig tituliert sind, aber erst nach Rechtskraft des Titels fällig werden. Rz. 502 Die Verjährungsfrist beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB am Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den d...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 3. Prüfungsschema für Unterhaltsansprüche

Rz. 8 Die Unterhaltsansprüche eines Kindes sind in der folgenden Reihenfolge zu prüfen. Checkliste (1) Unterhaltstatbestand Unterhaltstatbestand und damit Anspruchsgrundlage für den Kindesunterhalt ist § 1601 BGB, wonach Verwandte in gerader Linie verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Der Anspruch des Kindes auf Unterhalt (Deszendentenunterhalt) richtet sich grund...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / b) Der unbefristete Festbetrag

Rz. 320 Eine andere Möglichkeit der Unterhaltsverstärkung unabhängig von Betreuung ist z.B. die Vereinbarung eines unbefristeten Festbetrages (ggf. mit Wertsicherungsklausel) [262] unabhängig davon, ob der/dem Unterhaltsberechtigten nach gegebener Rechtsprechung ein solcher Anspruch – unbefristet – zustünde: Rz. 321 Muster 7.90: Vereinbarung eines unbefristeten Festbetrages Mu...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Wohnvorteil

Rz. 223 Eheliche Lebensverhältnisse werden nicht nur vom Einkommen der Ehegatten, sondern auch von den Kosten für Wohnen bestimmt. So ist nach Nr. 5 der Düsseldorfer Tabelle im notwendigen Eigenbedarf (Selbstbehalt) von 1.160 EUR ein Betrag für Wohnen in Höhe von 430 EUR eingearbeitet, beim angemessenen Eigenbedarf in Höhe von 1.400 EUR der Betrag von 550 EUR, jeweils Warmmi...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 1. Der Rang des Unterhaltsberechtigten

Rz. 944 In § 1609 BGB sind die Rangverhältnisse zwischen mehreren Unterhaltsberechtigten nach der folgenden Rangfolge geregelt: § 1609 Nr. 1 BGBmehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / ff) Die Rangfolge der Unterhaltsberechtigten

Rz. 35 Unterhaltsansprüche minderjähriger ehelicher und nichtehelicher Kinder erhalten Vorrang vor anderen, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nach Abzug des Selbstbehalts nicht ausreicht, um alle Ansprüche zu erfüllen. Während Ansprüche geschiedener und aktueller Ehegatten zuvor gleichberechtigt neben denen der Kinder standen, sind Ansprüche von Erwachsenen nunmeh...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / d) Übernahme sonstiger Kosten

Rz. 344 Die Übernahme sonstiger Kosten, beispielsweise entstehenden Mehrbedarfs oder die Vereinbarung von Betreuungskosten begegnen keinerlei Bedenken. Sog. Mehrbedarf kann in vielerlei Hinsicht gegeben sein, hinsichtlich des Kindes (Kindergarten, Umgangskosten), wegen Ausbildung, Krankheit, aus Gründen der Trennung (Umzug) etc. Rz. 345 Mehrbedarf ist hinsichtlich der Kinder g...mehr