Fachbeiträge & Kommentare zu Selbstbehalt

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Bru...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / II. Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bestimmt sich nach der Tabelle zum Kindesunterhalt im Anhang 1 und – unter Verrechnung des Kindergeldes gemäß Nr. 14 – nach der Unterhaltstabelle - Zahlbeträge im Anhang 2 zu diesen Le...mehr

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FF 01/2020, Neue Düsseldorf... / Einführung

Die von dem Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebene "Düsseldorfer Tabelle" wird zum 1.1.2020 geändert. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen (1) die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder, (2) den Bedarf eines Studierenden, der nicht mehr bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, sowie (3) die sogenannten Selbstbehalte. Am Ende dieser Mitteilung wird...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bei der Bedarfsbemessung dürfen nur eheprägendes Einkommen und grundsätzlich nur eheprägende Schulden berücksichtigt werden. Spätere Änderungen des verfügbarenEinkommens der Ehegatten sind grundsätzlich zu berücksichtigen, unabhängig davon, wann sie eingetreten sind und ob es sich um Minderungen oder Erhöhungen handelt. Eine Einkommensreduzierung ist...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des Oberlandesgerichts Rostock (Stand: 1.1.2020)

Vorbemerkung Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Rostock verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist. Wesentliche Änderungen zu den bis 31.12.2019 geltenden Leitlinien beruhen auf der Anhebung des Mindestunterhalts (Verordnung zur ...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15 Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Nacheheliche Entwicklungen wirken sich auf die Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen aus, wenn sie auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären oder in anderer Weise in der Ehe angelegt oder mit hoher Wahrscheinlic...mehr

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FF 01/2020, Düsseldorfer Ta... / C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht aus (sog. Mangelfälle), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig zu verteilen. Der Eins...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte, regelmäßig bezogen auf das Kalenderjahr. Der Splittingvorteil aus einer zweiten Ehe ist beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen, soweit er auf dem Einkommen des Pflichtigen beruht (BGH FamRZ 2008, 2189, Tz. 16, 33), beim Ehegattenun...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 (1) Der Anspruch eines Ehegatten wird begrenzt durch den Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB). Die ehelichen Lebensverhältnisse werden grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechtskraft der Ehescheidung eingetreten sind. Umstände, die auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären, und Umstände, die bereits in and...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen:

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt und ob es um die Bemessung des Bedarfs oder die Feststellung der Bedürftigkeit bzw. Leistungsfähigkeit geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit den steuerrechtlichen Einkünften. 1. Geldeinnahmen: 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoein...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Unterhaltsbedarf des Ehegatten wird durch die ehelichen Lebensverhältnisse, d.h. regelmäßig durch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten im Unterhaltszeitraum, bestimmt (§§ 1361, 1578 BGB). Veränderungen des Einkommens sind grundsätzlich zu berücksichtigen. Ausnahmen gelten für Einkommenssteigerungen, die auf einer unerwarteten, v...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Brut...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Unterhaltsbedarf wird bestimmt und begrenzt durch die ehelichen Lebensverhältnisse. Diese werden in erster Linie durch das für den gesamten Lebensunterhalt – ggf. nach Abzug des Unterhalts (Zahlbetrag) für minderjährige oder volljährige Kinder - verfügbare Einkommen geprägt. Während der Ehe zur Vermögensbildung verwendete Teile des Einkommens ble...mehr

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FF 12/2019, Rechtsprechung ... / Unterhalt

BGH, Beschl. v. 16.10.2019 – XII ZB 341/17 Die Bemessung des eheangemessenen Selbstbehalts ist Aufgabe des Tatrichters. Dabei ist es diesem nicht verwehrt, sich an Erfahrungs- und Richtwerte anzulehnen, sofern nicht im Einzelfall besondere Umstände eine Abweichung gebieten. Die Erfahrungs- und Richtwerte können dabei auch eine Differenzierung zwischen erwerbstätigen und nicht...mehr

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§ 14 Grundzüge des VVG / III. Bildung der Kürzungsquote bei Berücksichtigung des Selbstbehalts

Rz. 19 Noch nicht abschließend geklärt ist, wie ein vertraglich vereinbarter Selbstbehalt des Versicherungsnehmers bei der Bildung der Kürzungsquote zu berücksichtigen ist. Hierbei können je nach Vorgehensweise ganz erhebliche Unterschiede im Ergebnis auftreten. Dies kann am Beispiel eines vom OLG Naumburg[15] entschiedenen Falls aufzeigt werden. Das OLG hatte beim Abkommen ...mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / cc) Versicherungsdaten

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§ 15 Kaskoversicherung / 1. Übersicht

Rz. 36 Fällt dem Geschädigten ein Mitverschulden oder eine Mitverursachung zur Last und soll dessen eigener Vollkaskoversicherer neben dem Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallgegners in Anspruch genommen werden, führt dies unter Berücksichtigung des sog. Quotenvorrechts zu einer erheblichen Besserstellung des Geschädigten. Rz. 37 Nimmt der Geschädigte zunächst seine Vollkask...mehr

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§ 8 Sachschaden / bb) Bestimmung des Normaltarifs anhand des Fraunhofer Mietpreisspiegels

Rz. 289 Eine Reihe an Oberlandesgerichten zieht statt des Schwacke-Mietpreisspiegels die Befragung des Fraunhofer Instituts als taugliche Schätzungsgrundlage zur Bestimmung des Normaltarifs vor.[356] In erster Linie wird die Anwendung dieses Mietpreisspiegels mit der nachgestellten anonymen Anmietsituation begründet, die gegenüber der "offenen" Befragung des Schwacke-Mietpre...mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / 4. Mandantenfragebogen

Rz. 21 Um einen ersten Überblick über das Unfallgeschehen zu erhalten, kann es sich – je nach der Art und Weise der Sachbearbeitung und Kontaktaufnahme – anbieten, die notwendigen "Basisdaten" über einen Fragebogen zu erfahren, welcher von dem Mandanten vor einer Besprechung bzw. bei der ersten Kontaktaufnahme ausgefüllt wird. Der Fragebogen kann beispielsweise von dem Manda...mehr

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§ 20 Korrespondenz mit dem ... / C. Quotenvorrecht gegenüber dem Rechtsschutzversicherer

Rz. 7 Mit einer Zahlung des Rechtsschutzversicherers geht ein etwaiger Erstattungsanspruch auf diesen über, § 86 Abs. 1 Satz 1 VVG. Gemäß § 86 Abs. 1 Satz 2 VVG darf der Versicherer den Forderungsübergang jedoch nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend machen. Die Anwendbarkeit dieser, vor allem in der Kaskoversicherung gängigen, Regelung des sogenannten Quotenvor...mehr

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§ 15 Kaskoversicherung / III. Zurechnung des Verhaltens Dritter (Repräsentant)

Rz. 24 Die Leistungsfreiheit des Versicherers bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls setzt nach dem Wortlaut des § 81 VVG voraus, dass das betreffende Fehlverhalten unmittelbar vom Versicherungsnehmer verwirklicht wird. Dieser Grundsatz wurde jedoch von der Rechtsprechung erweitert. Danach tritt die (teilweise) Leistungsfreiheit des Versicherers auch dann...mehr

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§ 15 Kaskoversicherung / 2. Muster: Geltendmachung von Schadensersatz nach Inanspruchnahme der eigenen Vollkaskoversicherung

Rz. 45 Muster 15.12: Geltendmachung von Schadensersatz nach Inanspruchnahme der eigenen Vollkaskoversicherung Muster 15.12: Geltendmachung von Schadensersatz nach Inanspruchnahme der eigenen Vollkaskoversicherung _________________________ Versicherung AG _________________________ _________________________ Schaden-Nr./VS-Nr./Az. _________________________ Schaden vom ______________...mehr

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§ 15 Kaskoversicherung / 2. Muster

Rz. 20 Kontrovers wird in der Rechtsprechung dabei erörtert, ob bzw. unter welchen Umständen der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeiführt, wenn er sich vor dem Unfallereignis nach einem herabgefallenen Gegenstand bückt. Da der Versicherer die Beweislast für den von ihm behaupteten Risikoausschluss trägt, gehen verbleibende Zweifel zu seinen Laste...mehr

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§ 6 Anspruchsübergang / D. Anspruchsübergang auf den Versicherer gem. § 86 Abs. 1 VVG

Rz. 27 Einen weiteren Fall des gesetzlichen Forderungsübergangs im Rahmen der Verkehrsunfallbearbeitung regelt § 86 Abs. 1 VVG (früher: § 67 Abs. 1 VVG a.F.). Danach geht der dem Geschädigten zustehende Schadensersatzanspruch auf den Versicherer über, soweit dieser dem Versicherungsnehmer den Schaden ersetzt. Für die Verkehrsunfallbearbeitung spielt diese Regelung eine bedeut...mehr

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§ 15 Kaskoversicherung / I. Übersicht

Rz. 14 Weitaus wichtiger für die Praxis der Verkehrsunfallbearbeitung sind Vollkasko-Versicherungsverträge. Sie bieten auch Schutz bei Unfallschäden. Zu einer wesentlichen Besserstellung des Geschädigten kann die Anwendung des sog. Quotenvorrechts gem. § 86 Abs. 1 S. 2 VVG führen. Nimmt der Geschädigte seine Vollkaskoversicherung in Anspruch, gehen seine Ersatzansprüche gege...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 2. Selbstbehalt

Rz. 94 Nach § 51 Abs. 5 BRAO ist i.R.d. Pflichtversicherung die Vereinbarung eines Selbstbehalts bis zu 1 % der Mindestversicherungssumme, max. also 2.500,00 EUR, zulässig. Davon machen die im Markt verfügbaren AVB flexibel Gebrauch. Ältere Bedingungen beinhalten Selbstbehaltsregelungen mit Staffelungen in den Beträgen und der prozentualen Höhe des jeweils auf den konkreten ...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / c) Selbstbehalt

Rz. 27 Gem. § 51 Abs. 5 BRAO ist die Vereinbarung eines Selbstbehalts bis zu 1 % der Mindestversicherungssumme zulässig. Bei einer Mindestversicherungssumme von 2,5 Mio. EUR würde sich also ein Selbstbehalt von 25.000,00 EUR ergeben.[44] Eine einschränkende Auslegung dieser Gesetzesanwendung nimmt Diller vor. Er hält es nicht für zulässig, die Mindesthaftpflichtversicherung ...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / V. Versicherungssumme, Selbstbehalt

1. Versicherungssumme Rz. 88 Nach § 51 Abs. 4 BRAO beträgt die Mindestversicherungssumme 250.000,00 EUR. Sie muss für jeden einzelnen Versicherungsfall zur Verfügung stehen. § 51 Abs. 4 Satz 2 BRAO gestattet aber, die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme zu begrenz...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 3 Beginn und Umfang des Versicherungsschutzes

I. Hauptvertrag 1. Beginn Der Versicherungsschutz beginnt an dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, sofern der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie zusammen mit den angegebenen Kosten und etwaigen öffentlichen Abgaben rechtzeitig gemäß § 8 I Ziffer 1 zahlt. 2. Beginn bei späterer Prämieneinforderung Wird die erste Prämie erst nach dem als Beginn der Ver...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / Besondere Bedingung

I. Versicherungsfall Abweichend von Teil 1.1 § 1 AVB-RSW ist der Versicherungsfall das Schadenereignis. Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an. II. Versicherungssummen, zeitlicher Zusammenhang, Kosten 1. Versicherun...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 1. Grundsätze

Rz. 7 I.R.d. sog. Sozienklausel (§ 12 AVB) wird Deckungsschutz für alle Sozien zusammen mit einer einheitlichen Durchschnittsleistung vereinbart. Damit wird dafür gesorgt, dass die in einer Kanzlei – welchen Zuschnitts und Organisation auch immer – bestehenden Risiken gleichmäßig auf alle Berufsträger und deren Versicherer verteilt werden. Außerdem vermeidet man unnötige kan...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 5. Abwehr- und Befreiungsanspruch

Rz. 51 Der Eingangssatz von § 3 II AVB ist § 100 VVG nachempfunden, der die grundsätzlichen Leistungspflichten für alle Haftpflichtversicherungen umschreibt. Der Anspruch des Anwalts gegen den Versicherer aus dem Versicherungsvertrag hat einen für die Haftpflichtversicherung typischen Doppelcharakter.[114] Soweit die Schadensersatzforderung, die an den Versicherungsnehmer he...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / d) Wissentliche Pflichtverletzung

Rz. 28 I.Ü. verweist § 51a Abs. 1 Satz 2 BRAO auf § 51 BRAO, und zwar auf dessen Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 und 3 Nr. 2 bis 5 und die Abs. 5 bis 7, also insb. nicht auf § 51 Abs. 3 Nr. 1 BRAO. Dort wird den Versicherern die Möglichkeit gegeben, die Haftung (versicherungstechnisch müsste es "die Deckung" heißen) für Ersatzansprüche wegen wissentlicher Pflichtverletzung auszuschlie...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / III. Mitversicherte Personen

Rz. 15 § 51 Abs. 1 Satz 2 BRAO verlangt, dass sich die Pflichtversicherung auch auf solche Vermögensschäden erstreckt, für die der Rechtsanwalt nach § 278 BGB oder § 831 BGB einzustehen hat. Das betrifft zunächst einmal ausschließlich die Reichweite des Versicherungsschutzes für den Versicherungsnehmer, also den Berufsträger oder die Berufsträgergesellschaft. Damit wird also...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 4. Organ- und Leitungsklausel

Rz. 63 Sinn des Risikoausschlusses nach § 4 Nr. 4 AVB ist es, den Versicherungsschutz auf die Haftung aus eigentlich beruflicher Tätigkeit zu beschränken und Haftungsansprüche aus berufsfremder Tätigkeit vom Versicherungsschutz auszunehmen (siehe auch Rdn 35). Die Leitung eines Unternehmens entspricht nicht dem typischen Berufsbild eines Anwalts und wäre daher schon nach § 1...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 1. Versicherungssumme

Rz. 88 Nach § 51 Abs. 4 BRAO beträgt die Mindestversicherungssumme 250.000,00 EUR. Sie muss für jeden einzelnen Versicherungsfall zur Verfügung stehen. § 51 Abs. 4 Satz 2 BRAO gestattet aber, die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme zu begrenzen. Je nach individue...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.4.2.4 Leistungsfähigkeit des Vaters

Rz. 96 Für die Leistungsfähigkeit des Vaters gelten die allgemeinen Grundsätze des § 1603 Abs. 1 BGB (vgl. Rz. 43 ff.). Rz. 97 Für den Selbstbehalt, den der Vater für sich in Anspruch nehmen kann, gilt: Wegen der Angleichung der Ansprüche aus § 1615l BGB an Unterhaltsansprüche geschiedener Ehegatten nach § 1570 BGB einerseits und dem Nachrang gegenüber minderjährigen Kindern ...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 3 Düsseldorfer Tabelle (Stand: 1.1.2019)

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.4.3 Unterhaltspflicht der Großeltern

Rz. 55 Den Selbstbehalt für Großeltern gegenüber den Unterhaltsansprüchen minderjähriger und unverheirateter Kinder bemisst die Rechtsprechung nach dem Selbstbehalt, der Eltern gegenüber volljährigen Kindern zusteht (BGH, Urteil v. 8.6.2005, XII ZR 75/04; BGH, Urteil v. 20.12.2006, XII ZR 137/04). Dieser beträgt nach der Düsseldorfer Tabelle, Anm. D (vgl. Rz. 170), zurzeit 1...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.4.1 Grundsätze

Rz. 43 Die Leistungsfähigkeit der Unterhaltsschuldner richtet sich nach § 1603 BGB. Nach § 1603 Abs. 1 BGB ist für die Leistungsfähigkeit das Einkommen unter Berücksichtigung der sonstigen Verpflichtungen des Unterhaltsschuldners maßgeblich. Unter "Einkommen" ist bei normal verdienenden, unselbstständigen Unterhaltsschuldnern das Nettoeinkommen gemeint. Bei Freiberuflern und...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.4.2 Erweiterte Unterhaltspflicht der Eltern

Rz. 48 Für Eltern gilt die erweiterte Unterhaltspflicht des § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB. Ihren minderjährigen unverheirateten Kindern gegenüber müssen Eltern alle verfügbaren Mittel einschließlich ihres Vermögensstammes (Diederichsen, in: Palandt, BGB, § 1603 Rz. 66) zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig verwenden. Ihnen verbleiben aber nach der Düsseldorfer Tabelle als...mehr

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V Geschäftsführung und Aufs... / 5 Anstellungsvertrag mit einem Geschäftsführungsmitglied

Geschäftsführeranstellungsvertrag zwischen … GmbH vertreten durch ihre Gesellschafterversammlung im Folgenden: "Gesellschaft" und Herrn … im Folgenden: "Geschäftsführer" Präambel Der Geschäftsführer wurde durch Gesellschafterbeschluss vom … zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt. Die dienstvertraglichen Beziehungen zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer bestimmen si...mehr

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FF 11/2019, Gleichrangige K... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten streiten über den Mindestunterhalt für zwei minderjährige Kinder. [2] Die Beteiligten leben seit Anfang Januar 2015 getrennt. Aus ihrer Ehe sind die Kinder L., geboren am 25.1. 2008, und P., geboren am 13.1.2015, hervorgegangen. Seit der Trennung leben die Kinder in Obhut der Antragstellerin. Diese verblieb bis zum 1.8.2016 in der Ehewohnung, die im Mit...mehr

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FF 11/2019, Unterhaltsberec... / II. Besondere Fallgestaltung der BGH-Entscheidung: weniger tituliert und gezahlt als geschuldet

Die Entscheidung des BGH vom 22.5.2019 – XII ZB 613/16 [20] betrifft nun einen Fall mit einer weiteren Besonderheit. Der Kindesvater hatte sich für seine beiden aus einer früheren Ehe hervorgegangenen Kinder durch Jugendamtsurkunde zwar zu einer monatlichen Unterhaltszahlung verpflichtet, die aber mit 44 EUR sehr deutlich unterhalb des seinerzeit rechnerisch geschuldeten Unte...mehr

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FF 11/2019, Unterhaltsberec... / 3. Fallgestaltung C

Der Vater hat für die Kinder K 1 und K 2 in der Vergangenheit tatsächlich keinen Unterhalt gezahlt; es ist auch weder Verzug eingetreten, noch besteht ein Unterhaltstitel. Zu beachten ist auch hier, dass K 2 nur ab dem Zeitpunkt des Verzugseintritts hinsichtlich seiner Forderung rückständigen Unterhalt verlangen kann. Für diese Fallgestaltung bieten sich zwei Lösungsmöglichkei...mehr

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FF 11/2019, Unterhaltsberec... / 1. Fallgestaltung A

Einfach zu beantworten ist die Fallgestaltung, in der für K 1 zwar kein Titel vorliegt, in der Vergangenheit aber der damals nach dem Einkommen des Vaters angemessene Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle an K 1 tatsächlich gezahlt worden ist. Aktuell liegt ein Mangelfall vor, in dem sich der Unterhalt wie folgt errechnet:mehr

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FF 11/2019, Unterhaltsberec... / B. Unterhaltsleistungen bei nicht gleichzeitiger Festsetzung

Anders ist die – in der Praxis nicht seltene – Situation, wenn z.B. mehrere minderjährige Kinder ggf. aus unterschiedlichen Beziehungen Unterhaltsansprüche haben, über die nicht zeitgleich entschieden wird, und das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils nicht ausreicht, den für jedes Kind nach der Düsseldorfer Tabelle errechneten Unterhalt voll zu zahlen. Beispielfal...mehr

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FF 11/2019, Unterhaltsberec... / A. Unterhaltsleistungen bei gleichzeitiger Berechnung

Muss der Unterhaltspflichtige mehrere Unterhaltsverpflichtungen erfüllen, ergibt sich eine Rangfolge unter diesen aus § 1609 BGB.[2] Daraus folgt, dass die Ansprüche von minderjährigen Kindern und ihnen insoweit gleichgestellten privilegierten Volljährigen nach § 1609 Nr. 1 BGB zuerst erfüllt werden müssen. Nur wenn danach noch verfügbare Finanzmittel des Unterhaltspflichtig...mehr

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zfs 10/2019, Keine Aufkläru... / 1 Aus den Gründen:

"… I. Dem Kl. ist der Beweis des äußeren Bildes einer bedingungsgemäßen Entwendung gelungen." 1. Nach st. Rspr. des BGH (vgl. nur BGHZ 123, 217 ff.; BGHZ 130, 1 ff.) kommen dem Versicherungsnehmer bei einem behaupteten Kfz-Diebstahl Beweiserleichterungen zugute, indem er nicht den vollen Nachweis des Diebstahls führen, sondern nur das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwe...mehr

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FF 10/2019 / Unterhalt

OLG Brandenburg, Beschl. v. 29.4.2019 – 13 WF 91/19 1. Das für die Verwirkung eines Unterhaltsanspruchs vorauszusetzende Zeitmoment erfordert eine Passivität des Unterhaltsgläubigers für mehr als ein Jahr (vgl. zuletzt BGH FamRZ 2018, 589 Rn 13 m.w.N.). Hierbei stehen nicht nur eine Aufforderung zur Auskunftserteilung, eine Bezifferung des Unterhaltsanspruchs oder eine Zahlun...mehr