Fachbeiträge & Kommentare zu Selbstbehalt

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Fallübersicht / § 11 Unterhaltspflicht gegenüber (nachrangiger) neuer Ehefrau und (vorrangiger) geschiedener Ehefrau mit minderjährigem Kind (Kind aus erster Ehe)

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§ 11 Unterhaltspflicht gege... / 1. Anspruchsgrundlage

Rz. 59 Bei F1 soll im Fallbeispiel ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt (vgl. hierzu Fall 19, siehe § 4 Rdn 1) bestehen. mehr

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§ 21 Familienunterhalt / b) Bei Gleichrang von erster und aktueller Ehefrau

Rz. 29 Es erfolgt die Bedarfsbestimmung in jedem Unterhaltsverhältnis nach Halbteilung.[6] Bei der Bedarfsbestimmung der ersten Ehefrau bleibt die aktuelle Ehefrau außer Betracht. Bei der Bestimmung des Bedarfs der aktuellen Ehefrau wird der für die erste Ehefrau errechnete Unterhalt abgezogen. Danach erfolgt ein "Ausgleich" zwischen M und der ersten Ehefrau zur Wahrung des ehe... mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / 2. Mehrbedarf

Rz. 60 Das Kind besucht einen Kindergarten. Kindergartenkosten sind Mehrbedarf. BGH, Beschl. v. 16.9.2020 – XII ZB 499/19 Rn 24 Neben die Tabellenbeträge, die den Regelbedarf abdecken, kann nach der Rechtsprechung des Senats ein Mehrbedarf für solche Bedarfspositionen treten, welche ihrer Art nach nicht in den Tabellenbedarf und mithin auch nicht in die Steigerungsbeträge ein... mehr

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§ 11 Unterhaltspflicht gege... / II. Ehegattenunterhalt für F1

1. Anspruchsgrundlage Rz. 59 Bei F1 soll im Fallbeispiel ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt (vgl. hierzu Fall 19, siehe § 4 Rdn 1) bestehen. 2. Bedarf Rz. 60 Die Dreiteilungsmethode kommt nicht zur Anwendung (vgl. Fall 33, siehe § 9 Rdn 1). Der Unterhalt ist für beide Frauen getrennt nach dem Halbteilungsgrundsatz zu ermitteln (vgl. Fall 33, siehe § 9 Rdn 1). Die Rangfrage, als... mehr

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§ 11 Unterhaltspflicht gege... / III. Zahlungspflichten

Rz. 69 Die Unterhaltspflichten des M betragen gegenüber K 345,50 EUR und gegenüber F1 0 EUR. Hinweis Aufgrund der beengten finanziellen Verhältnisse im Fallbeispiel wirkt sich das Konkurrenzverhältnis der Ehefrauen nicht aus, da die Mittel bereits nach Abzug des Kindesunterhalts erschöpft sind. mehr

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§ 13 Unterhaltspflicht gege... / VII. Hinweise

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§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / 5. Konkreter Bedarf

Rz. 67 Bei sehr guten Einkommensverhältnissen besteht im Ausgangspunkt für die Unterhaltsberechtigte ein Wahlrecht zwischen quotaler (50 %) und konkreter Bestimmung des Bedarfs. BGH, Beschl. v. 29.9.2021 – XII ZB 474/20 Rn 19 Außerdem ist das Oberlandesgericht zu Recht davon ausgegangen, dass der Unterhaltsberechtigte bei sehr guten Einkommensverhältnissen ein Wahlrecht hat, ... mehr

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§ 11 Unterhaltspflicht gege... / I. Kindesunterhalt

Rz. 56 Der Bedarf von Kindern richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle (DT). Bezüglich der Einzelheiten wird auf Fall 1 (siehe § 1 Rdn 1) verwiesen. Rz. 57 M hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1.600 EUR. Es kommt deshalb grundsätzlich die Einkommensgruppe 1 (bis 1.900 EUR) zur Anwendung. Es sind 3 Unterhaltsberechtigte vorhanden. Eine Herabstufung ist aber nicht möglich... mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / II. Bedarf von K

Rz. 113 F hat 1.700 EUR. Es gilt grds. die Einkommensgruppe 1 der DT. Aber F ist nur einer Person unterhaltspflichtig. Deshalb erfolgt eine Höherstufung um eine Gruppe in Einkommensgruppe 2 der DT. Zahlbetrag somit 450,50 EUR (560 – 109,50 EUR). Zur Problematik des Bedarfs nach dem zusammengerechneten Einkommen wird auf Fall 1 (siehe Rdn 5) verwiesen. Hinweis Da nur die Zahlung... mehr

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§ 2 Unterhaltspflicht gegen... / III. Anteilige Haftung der F

Rz. 21 F hat lediglich ein Einkommen von 450 EUR und ist somit also nicht leistungsfähig, zumal sie – nach Fallangabe – auch nicht mehr verdienen kann. Zwar hat F auch einen Unterhaltsanspruch gegen M, der an sich Einkommen ist. Nachdem es sich bei vjK jedoch um ein gemeinsames Kind handelt, kann dieser Anspruch hier vernachlässigt werden. In Fällen der quotalen Haftungsvertei... mehr

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§ 11 Unterhaltspflicht gege... / 2. Bedarf

Rz. 60 Die Dreiteilungsmethode kommt nicht zur Anwendung (vgl. Fall 33, siehe § 9 Rdn 1). Der Unterhalt ist für beide Frauen getrennt nach dem Halbteilungsgrundsatz zu ermitteln (vgl. Fall 33, siehe § 9 Rdn 1). Die Rangfrage, also die Frage, ob ein Partner vorrangig bzw. nachrangig ist, erlangt erst im Rahmen Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners Bedeutung – also dann, w... mehr

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Anhang 3 / C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht aus (sog. Mangelfälle), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig zu verteilen. Der Eins... mehr

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§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / a) Mindestbedarf

Rz. 43 Es gibt beim Ehegattenunterhalt – anders als beim Kindesunterhalt – keinen Mindestbedarf im Sinne eines Mindestunterhalts; auch nicht bei schlechten finanziellen Verhältnissen. D.h. es gibt keinen Mindestbedarf im Sinne eines Bedarfs, den der andere Ehegatte auf alle Fälle – erforderlichenfalls durch besondere Anstrengungen – befriedigen bzw. sicherstellen müsste. Rz.... mehr

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§ 14 Unterhaltspflicht gege... / 4. Leistungsfähigkeit des M

Rz. 10 M verbleiben nach Abzug des Ehegattenunterhalts und des Kindesunterhalts für K1 1.431,50 EUR (2.500 – 762 – 306,50 EUR). Sein Ehegattenmindestselbstbehalt (1.280 EUR) wäre gewahrt. M ist jedoch auch dem Kind K2 zum Unterhalt verpflichtet. Nach Abzug weiterer 306,50 EUR Kindesunterhalt für K2 verblieben M nur 1.125 EUR. Es liegt ein Mangelfall vor. Der Kindesunterhalt ist v... mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 1. Höherer Selbstbehalt

Rz. 94 Gegenüber dem volljährigen Kind kann der in Anspruch genommene Elternteil einen höheren Selbstbehalt beanspruchen (derzeit 1.300 EUR). mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / III. Mindestbedarf und Selbstbehalt

Rz. 43 Der Mindestbedarf betrifft den Unterhaltsberechtigten, der Selbstbehalt den Unterhaltspflichtigen.[48] Bezeichnet wird dabei derjenige Betrag, der der betreffenden Person auf jeden Fall zukommen muss bzw. verbleiben muss. Rz. 44 Das Unterhaltsrecht kennt drei unterschiedliche Bedarfe: mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / III. Selbstbehalt und Mindestbedarf

Rz. 15 Der Mindestbedarf betrifft den Unterhaltsberechtigten, der Selbstbehalt den Unterhaltspflichtigen. Bezeichnet wird dabei derjenige Betrag, der der betreffenden Person auf jeden Fall zukommen muss bzw. verbleiben muss (siehe § 3 Rdn 43). Maßgeblich ist immer der für den jeweiligen Zeitraum, für den Unterhalt geltend gemacht wird, in der Düsseldorfer Tabelle festgesetzt... mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 4. Herabsetzung des Selbstbehaltes des Pflichtigen wegen Zusammenleben mit einem neuen Partner (sog. Synergieeffekt)

Rz. 49 Nach der Rechtsprechung kann bei Zusammenleben mit einem neuen Partner der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen herabgesetzt werden kann[53] (siehe Rdn 131). mehr

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§ 15 Neue Partnerschaft ohn... / 1. Herabsetzung des Selbstbehaltes

Rz. 6 Eine Herabsetzung des dem Unterhaltspflichtigen zu belassenden Selbstbehalts kommt in Betracht kommt, wenn der Unterhaltspflichtige in einer neuen Lebensgemeinschaft wohnt, dadurch Kosten für Wohnung oder die allgemeine Lebensführung spart ("Zusammenleben ist billiger") und sich deswegen auch sozialhilferechtlich auf einen – im Rahmen seiner Bedarfsgemeinschaft – gerin... mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 1. Selbstbehaltssätze (Stand 2022)

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / C. Einschränkung der Haftung nach § 1603 Abs. 2 Satz 3 BGB

Rz. 40 Die gesteigerte Erwerbsobliegenheit besteht nach § 1603 Abs. 2 Satz 3 BGB nicht, wenn ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter vorhanden ist. Grundsätzlich ist der barunterhaltspflichtige Elternteil seinen minderjährigen unverheirateten oder diesen gleichgestellten volljährigen Kindern gesteigert leistungsverpflichtet. § 1603 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB. Er muss demnac... mehr

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§ 15 Neue Partnerschaft ohn... / a) Leistungsfähigkeit des Partners

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / aa) Für den Unterhaltspflichtigen als Schuldner

Rz. 381 In einer solchen Jugendamtsurkunde liegt ein Schuldanerkenntnis. Ein Unterhaltspflichtiger kann sich im Rahmen eines Abänderungsverfahrens von dem einseitigen Anerkenntnis seiner laufenden Unterhaltspflicht nur dann lösen, wenn sich die maßgebenden rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse im Nachhinein so verändert haben, dass ihm die Zahlung des titulierten Unterh... mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 1. Student mit eigenem Haushalt (Werte 2021)

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 3. Volljähriges Kind mit Ausbildungsvergütung (Werte 2021)

Rz. 89 Rechenbeispiel: Bezieht das Kind Ausbildungsvergütung, verändert sich die Berechnung wie folgt: Der Unterhaltsbedarf ergibt sich dann aus der Düsseldorfer Tabelle. mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 2. Volljähriges Kind im Haushalt eines Elternteils (Werte 2021)

Rz. 88 Rechenbeispiel: Lebt das volljährige Kind noch bei einem Elternteil, berechnet sich der Unterhalt wie folgt: Der Unterhaltsbedarf ergibt sich dann aus der Düsseldorfer Tabelle. mehr

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§ 15 Neue Partnerschaft ohn... / I. Partnerschaft mit gemeinsamem Haushalt

Rz. 4 Lebt der Unterhaltspflichtige mit der neuen Partnerin in einem gemeinsamen Haushalt, so kann dies Auswirkungen auf seinen unterhaltsrechtlichen Selbstbehalt haben (sog. Synergien). Rz. 5 Als Synergieeffekt bezeichnet man die durch das Zusammenleben mit einer leistungsfähigen anderen Person ausgelöste Haushaltsersparnis: [2] mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 2. Auswirkungen

Rz. 110 Die sog. privilegierten volljährigen Kinder werden den minderjährigen Kindern gleichgestellt. Dies bedeutet auch, dass ihnen gegenüber eine verschärfte unterhaltsrechtliche Haftung gem. § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB besteht. Jedoch sind auch gegenüber diesen privilegierten volljährigen Kindern beide Eltern anteilig barunterhaltspflichtig.[143] Dazu siehe oben Rdn 81. Bei ges... mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / III. Kindergeldverrechnung beim Wechselmodell

Rz. 55 Grundsätzlich wird die Hälfte des Kindergelds bedarfsmindernd bei der Berechnung des Barunterhalts berücksichtigt.[77] Beim Wechselmodell wird das Kindergeld wie folgt aufgeteilt.[78] Rz. 56 Der auf den Betreuungsunterhalt entfallende Anteil am Kindergeld steht beim Wechselmodell den Eltern aufgrund der von ihren gleichwertig erbrachten Betreuungsleistungen hälftig zu. ... mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 2. Mindestbedarf des Unterhaltsberechtigten

Rz. 46 Der BGH hat einen Mindestbedarf des unterhaltsberechtigten Ehegatten ausdrücklich anerkannt.[49] Soll ein höherer Bedarf geltend gemacht werden, trägt hierfür die Unterhaltsberechtigte die Darlegungs- und Beweislast.[50] Rz. 47 Praxistipp: mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 3. Bedeutung der Wohnkosten

Rz. 48 Der in den Selbstbehaltssätzen ausgewiesene Betrag bezieht sich auf den Wohnbedarf eines Alleinstehenden und umfasst die Kaltmiete, die zusätzlich zum notwendigen Lebensbedarf aufzubringenden allgemeinen Nebenkosten sowie Heizung und Warmwasser. Die Tabelle enthält den ausdrücklichen Hinweis in der Tabelle, dass der notwendige bzw. der angemessene Eigenbedarf erhöht w... mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / bb) Unterhaltsrechtliche Berücksichtigung der besonderen Kosten des Umgangsrechts

Rz. 63 Die unterhaltsrechtliche Behandlung der Kosten des Umgangsrechts ist noch nicht abschließend geklärt.[89] Rz. 64 Den Abzug dieser Kosten vom unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen [90] hat der BGH eingeschränkt, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil nach Abzug der Umgangskosten noch über ausreichendes Einkommen verfügt.[91] Rz. 65 Nach der Rspr. des BGH ist der S... mehr

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§ 15 Neue Partnerschaft ohn... / 3. Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Pflichtigen durch einen Ehegatten

Rz. 17 Die Leistungsfähigkeit kann sich auch durch den Familienunterhalt gegen den Ehegatten erhöhen. OLG Hamm v. 16.6.2017 – 13 WF 126/17 m.w.N. [19] Zitat Ist der einem Kind unterhaltspflichtige Elternteil verheiratet, kann sich seine Leistungsfähigkeit auch daraus ergeben, dass sein Ehegatte Familienunterhalt schuldet und hierdurch der eigene angemessene Selbstbehalt gedeckt ... mehr

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§ 16 Neue Partnerschaft mit... / II. Neue Partnerschaft des Unterhaltspflichtigen

Rz. 4 Nimmt der Unterhaltspflichtige eine neue Partnerschaft auf, aus der Kinder hervorgehen, so ergeben sich daraus nachteilige Auswirkungen für die unterhaltsberechtigte Ehefrau.[2] Rz. 5 Der jetzt bestehende Unterhaltsanspruch des neu geborenen Kindes genießt gem. § 1609 Nr. 1 BGB Vorrang genießt vor dem Ehegattenunterhaltsanspruch der getrennt lebenden oder geschiedenen E... mehr

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§ 15 Neue Partnerschaft ohn... / 2. Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Pflichtigen durch Synergie

Rz. 15 In den oben zitierten Entscheidungen ist die Haushaltsersparnis aufgrund des Synergieeffekts lediglich zur Absendung des Selbstbehaltes des Unterhaltspflichtigen eingesetzt worden. Fraglich ist, ob diese Haushaltsersparnis auch zu einer allgemeinen Einkommenserhöhung des Unterhaltspflichtigen herangezogen werden und damit der Synergieeffekt auch praktische Auswirkunge... mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 3. Auskunft über Einkünfte der neuen Ehefrau

Rz. 28 Der zum Kindesunterhalt Verpflichtete muss auf Anfrage auch Angaben über die Einkünfte seiner neuen Ehefrau machen, um deren vorrangigen Anteil am Familienunterhalt bestimmen zu können.[52] Ein direkter Anspruch des Kindes gegen die neue Ehefrau des Vaters besteht mangels Verwandtschaftsverhältnisses nicht. Rz. 29 Rz. 30 Denn Ehegatten haben nach den §§ 1360, 1360a BGB... mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / B. Schürmann-Tabelle 2022

Rz. 12 In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, wie hoch das Einkommen des Unterhaltspflichtigen sein muss, um überhaupt bestimmte Unterhaltsansprüche erfüllen zu können. Dabei kommt es in erster Linie darauf an, ob der Mindest-Kindesunterhalt gedeckt werden kann. Ist dies bereits nicht der Fall, ist für eine Diskussion über Ehegattenunterhalt keinerlei Raum mehr. R... mehr

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§ 15 Neue Partnerschaft ohn... / 5. Anrechnung geldwerter Versorgungsleistungen beim Unterhaltspflichtigen

Rz. 25 Da rechnerisch ein durchsetzbarer Unterhaltsanspruch nur gegeben ist, wenn der Unterhaltspflichtige über ein Einkommen oberhalb seines Selbstbehaltes verfügt und ein solches Einkommen regelmäßig nur bei einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit erzielt werden kann, scheidet die Anrechnung fiktiver Einkünfte aufgrund einer zusätzlichen Betreuungsleistung gegenüber einem n... mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / II. Allgemeine Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruches (Bedarf-Bedürftigkeit-Leistungsfähigkeit)

Rz. 12 Auch beim Trennungsunterhalt sind die allgemeinen Grundsätze von Bedarf und Bedürftigkeit der Berechtigten und Leistungsfähigkeit des Verpflichteten zu beachten. Die Voraussetzungen für die gerichtliche Zuerkennung eines Unterhaltsbetrages sind auf Seiten des Unterhaltsberechtigten mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / IX. Rang des Unterhaltsanspruchs

Rz. 119 Die gesetzliche Rangfolgeregelung findet sich in § 1609 BGB und § 1582 BGB. Ehegattenunterhalt unterfällt entweder dem zweiten Rang nach § 1609 Nr. 2 BGB oder dem dritten Rang nach § 1609 Nr. 3 BGB und rangiert damit hinter dem Minderjährigenunterhalt nach § 1609 Nr. 1 BGB. Rz. 120 Praxistipp: mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / II. Vereinbarungen zum Umgangsrecht

Rz. 73 In einer Vereinbarung über den Umgang sollten in erster Linie festgelegt werden: mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / aa) Kosten des Kindergartens

Rz. 53 Die für den Kindergartenbesuch anfallenden Kosten sind zum Bedarf eines Kindes zu rechnen und stellen grundsätzlich keine berufsbedingten Aufwendungen des betreuenden Elternteils dar.[69] Rz. 54 Praxistipp: mehr

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§ 15 Neue Partnerschaft ohn... / b) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 14 Bestreitet der Unterhaltspflichtige einen solchen Synergieeffekt durch das Zusammenleben mit seiner neuen Lebensgefährtin unter Hinweis auf deren Leistungsunfähigkeit, obliegt ihm dafür die volle Darlegungs- und Beweislast.[15] Praxistipp: Der Unterhaltspflichtige kann also im Einzelfall darlegen und ggf. beweisen, das keine konkrete Ersparnis eintritt.[16] mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 4. Neuer Ehegatte/neuer Partner des unterhaltspflichtigen Elternteils

Rz. 101 Bei der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils ist zwar der vorrangige Familienunterhaltsanspruch der jetzigen Ehefrau zu berücksichtigen, jedoch werden die jetzigen Lebensverhältnisse in der "neuen" Ehe durch den Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes geprägt. Daher ist bei der Bemessung ihres Ehegattenunterhaltes dieser Unterhaltsanspruch des ... mehr

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§ 8 Antrag auf Verfahrensko... / II. Vorrang eines Verfahrenskostenvorschusses gegen den anderen Ehegatten

Rz. 39 In der Praxis führt es immer wieder zu lästigen Rückfragen und Verzögerungen, wenn ein möglicher Anspruch auf einen Verfahrenskostenvorschuss – gerade gegen den Ehegatten – übersehen wird.[41] Dieser Anspruch ergibt sich für getrenntlebende Ehegatten aus § 1361 Abs. 4 Satz 4 BGB. Rz. 40 Praxistipp: Nach Rechtskraft der Scheidung kann zwischen den geschiedenen Ehegatten ... mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / 3. Verteilung der Haftung auf die Eltern

Rz. 52 Für den so ermittelten Bedarf (Regelbedarf und etwaiger Mehrbedarf) müssen die Eltern anteilig aufkommen (§ 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB). Die Anteile der Eltern sind dabei unter Vorwegabzug des sogenannten angemessenen Selbstbehalts zu ermitteln.[71] Weil zusätzlich zu berücksichtigen ist, dass die Eltern beim Wechselmodell einen Teil des Unterhalts in Natur decken,[72] find... mehr

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FF 04/2022, Großeltern haft... / III. Meinungsstreit notwendiger oder angemessener Selbstbehalt

Streitig wurde bislang in der Rechtsprechung und Literatur diskutiert, ob ein Verweis auf einen solchen leistungsfähigen Großelternteil bereits erfolgen darf, wenn der jeweilige angemessene Selbstbehalt der Eltern tangiert ist, oder erst dann, wenn der notwendige Selbstbehalt gefährdet ist. Abweichend von dem Gesetzestext des § 1603 BGB will eine Meinung,[14] welche bislang a... mehr

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FF 04/2022, Großeltern haft... / II. Rechtliche Ausgangslage

§ 1603 Abs. 1 BGB gewährleistet jedem Unterhaltspflichtigen die Sicherung seines angemessenen Unterhalts. Es sollen ihm grundsätzlich die Mittel verbleiben, die er zur angemessenen Deckung des seiner Lebensstellung entsprechenden Bedarfes benötigt.[1] Eine Ausnahme von diesem Grundsatz wird bei einer Unterhaltsverpflichtung gegenüber minderjährigen Kindern gemacht. Hier wird ... mehr

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FF 04/2022, Großeltern haft... / IV. Wertung

Die Auffassung des BGH geht konform mit dem Gesetzeswortlaut. Dieser ist eindeutig und entgegen der bisherigen herrschenden Meinung keiner weiteren Auslegung zugänglich. Ein barunterhaltspflichtiger Elternteil haftet nur dann verschärft, d.h. er muss sein Einkommen nur dann bis zum notwendigen Selbstbehalt für die Zahlung von Kindesunterhalt einsetzen, wenn kein anderer Verwa... mehr