Fachbeiträge & Kommentare zu Selbstbehalt

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / 2. Elternunterhalt/Leistungsfähigkeit

Der BGH hat klargestellt, dass bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit für die Zahlung von Elternunterhalt ein vom Unterhaltspflichtigen seiner Lebensgefährtin geschuldeter Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB als vorrangige sonstige Verpflichtung i.S.d. § 1603 Abs. 1 BGB gem. § 1609 Nr. 2 BGB von seinem Einkommen abzuziehen ist (BGH FamRZ 2016, 891 = MDR 2016, 523 = NJW 2...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / c) Berechnung bei Bezug von Ausbildungsvergütung

Bezieht das Kind Ausbildungsvergütung, verändert sich die Berechnung wie folgt (der Unterhaltsbedarf ergibt sich dann aus der Düsseldorfer Tabelle, s. ZAP F. 11, S. 1385):mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / a) Berechnung bei einem Studenten

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ZAP 3/2016, Unterhaltsanspruch: Berufung auf Existenzgefährdung

(KG Berlin, Beschl. v. 22.12.2015 – 13 UF 143/15) • Ein Unterhaltsschuldner, der die Abänderbarkeit einer Vereinbarung über nachehelichen Unterhalt vertraglich ausgeschlossen hat, kann sich zur Abwehr des Unterhaltsanspruchs nur dann auf den Grundsatz von Treu und Glauben berufen, wenn die Zahlung des vereinbarten Unterhaltsbetrags seine wirtschaftliche Existenz gefährden wü...mehr

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ZAP 16/2015, Düsseldorfer T... / D. Verwandtenunterhalt und Unterhalt nach § 1615l BGB

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ZAP 24/2017, Düsseldorfer T... / D. Verwandtenunterhalt und Unterhalt nach § 1615l BGB

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ZAP 2/2017, Düsseldorfer Ta... / D. Verwandtenunterhalt und Unterhalt nach § 1615l BGB

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / b) Berechnung bei einem Kind, das noch bei einem Elternteil wohnt

Lebt das volljährige Kind noch bei einem Elternteil, berechnet sich der Unterhalt wie folgt: Der Unterhaltsbedarf ergibt sich dann aus der Düsseldorfer Tabelle (s. ZAP F. 11, S. 1385):mehr

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ZAP 1/2016, Düsseldorfer Ta... / D. Verwandtenunterhalt und Unterhalt nach § 1615l BGB

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / 2. Auswirkungen

Die Einstufung als sog. privilegiertes volljähriges Kind hat unterhaltsrechtlich zwei wesentliche Konsequenzen: Es besteht ihnen gegenüber eine gesteigerte Unterhaltspflicht, bei der an die Erwerbsobliegenheit des Unterhaltspflichtigen besonders strenge Anforderungen gestellt sind. In der Praxis hat dies einmal Bedeutung für die Nebentätigkeitsobliegenheit des Unterhaltspflic...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 3. Leistungsfähigkeit des Strafgefangenen

Soweit ein Strafgefangener nicht über anderweitige Ertrag bringende oder verwertbare Mittel verfügt, kann als unterhaltspflichtiges Einkommen nur das Arbeitsentgelt herangezogen werden, das ihm in der Strafhaft gewährt wird. Aus diesem Arbeitsentgelt werden Hausgeld, Überbrückungsgeld und Eigengeld gebildet. Der BGH (FamRZ 2015, 1473 = NJW 2015, 2493 = MDR 2015, 950 = FuR 201...mehr

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ZAP 16/2015, Düsseldorfer T... / A. Kindesunterhalt

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ZAP 1/2016, Düsseldorfer Ta... / A. Kindesunterhalt

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ZAP 24/2017, Düsseldorfer T... / A. Kindesunterhalt

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ZAP 2/2017, Düsseldorfer Ta... / A. Kindesunterhalt

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / 4. Familienunterhalt

Der Anspruch auf Familienunterhalt, zu dem die Ehegatten einander verpflichtet sind, umfasst nach § 1360a Abs. 1 BGB als angemessener Unterhalt der Familie alles, was nach den Verhältnissen der Ehegatten erforderlich ist, um die Kosten des Haushalts zu bestreiten und die persönlichen Bedürfnisse der Ehegatten nebst dem Lebensbedarf gemeinsamer Kinder zu befriedigen. Der prim...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / 2. Familienunterhalt/Heimunterbringung eines Ehegatten

Der Anspruch auf Familienunterhalt nach § 1360 BGB setzt das Bestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft i.S.v. § 1353 Abs. 1 BGB voraus. Der BGH (FamRZ 2016, 1142 m. Beitrag Maurer FamRZ 2016, 1220 = NJW 2016, 2122 m. Anm. Reinken = MDR 2016, 1023 = FamRB 2016, 295 m. Hinw. Roessink = FuR 2016, 472) stellt klar, dass auch die dauerhaft stationäre Pflege eines Ehegatten in ein...mehr

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ZAP 7/2016, Private Krankenversicherung: Tarifwechsel

(OLG Karlsruhe, Urt. v. 14.1.2016 – 12 U 106/15) • Sieht bei einem Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung der Zieltarif einen geringeren Selbstbehalt als der Ausgangstarif vor, so handelt es sich unabhängig von den übrigen Tarifmerkmalen um eine partielle Mehrleistung i.S.d. § 204 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Hs. 2 VVG. Zu den aus dem Vertrag erworbenen Rechten nach § 204 Abs...mehr

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ZAP 23/2015, Quotale Leistu... / 6. Berechnung bei Selbstbeteiligung

Umstritten ist derzeit, ob im Kaskofall erst der Selbstbehalt von der Leistung abzuziehen ist und sodann die Kürzung erfolgt (OLG Naumburg, Urt. v. 3.12.2009 – 4 U 133/08, SP 2010, 227; LG Aachen, Urt. v. 14.7.2011 – 2 S 61/11, SP 2011, 375) oder erst eine Kürzung vorgenommen wird und von dem so ermittelten Betrag die Selbstbeteiligung abgezogen wird (OLG Düsseldorf, Urt. v....mehr

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ZAP 2/2017, Düsseldorfer Ta... / Zusammenfassung

Die Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben. Sie enthält Angaben zum Kindesunterhalt (mit Anrechnung des Kindergeldes), Ehegattenunterhalt, zu Mangelfällen und Verwandtenunterhalt. Die Neufassung zum 1.1.2017 ist durch...mehr

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ZAP 24/2017, Düsseldorfer T... / B. Ehegattenunterhalt

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ZAP 2/2017, Düsseldorfer Ta... / B. Ehegattenunterhalt

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ZAP 16/2015, Düsseldorfer T... / B. Ehegattenunterhalt

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ZAP 1/2016, Düsseldorfer Ta... / B. Ehegattenunterhalt

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ZAP 1/2017, Anwaltsmagazin / Neue Düsseldorfer Tabelle 2017

Zum 1.1.2017 ist die Düsseldorfer Tabelle neu gefasst worden. Die Tabelle war zuletzt erst zum 1.1.2016 geändert worden, die jetzige erneute Anpassung war jedoch dort schon absehbar und vom OLG Düsseldorf auch angekündigt worden (vgl. ZAP Anwaltsmagazin 1/2016, S. 2 f.). Sie beruht auf der Neuberechnung des Mindestunterhalts nach der Verordnung zur Festlegung des Mindestunte...mehr

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ZAP 24/2017, Düsseldorfer T... / C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht aus (sog. Mangelfälle), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig zu verteilen. Der Eins...mehr

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ZAP 2/2017, Düsseldorfer Ta... / C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht aus (sog. Mangelfälle), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig zu verteilen. Der Eins...mehr

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ZAP 1/2016, Düsseldorfer Ta... / C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht aus (sog. Mangelfälle), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig zu verteilen. Der Eins...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / b) Barunterhaltspflicht des betreuenden Elternteils

Auch der betreuende Elternteil kommt als anderer unterhaltspflichtiger Verwandter in Betracht, wenn er in der Lage ist unter Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen neben der Betreuung des Kindes auch dessen Barunterhalt ohne Gefährdung des eigenen angemessenen Selbstbehalts aufzubringen (vgl. § 1603 Abs. 2 S. 3 BGB). Um die Regel der Gleichwertigkeit von Bar- und ...mehr

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ZAP 16/2015, Düsseldorfer T... / C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht aus (sog. Mangelfälle), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig zu verteilen. Der Eins...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / a) Hohe Einkünfte des betreuenden Elternteils

Hinweis: Siehe Stollenwerk ZAP F. 11 R, S. 850. In Ausnahmefällen ist auch der betreuende Elternteil barunterhaltspflichtig. Gemäß § 1603 Abs. 2 S. 3 BGB trifft den einem minderjährigen Kind Barunterhaltspflichtigen keine erhöhte Unterhaltspflicht, wenn ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter vorhanden ist. Bei ihm kann es sich auch um den das Kind betreuenden Elternteil...mehr

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FF 7+8/2016, Sicherstellung... / aa) Sozialstaatliche Zuwendungen

aaa) Arbeitslosengeld II Arbeitslosengeld II (ALG II) wird seit dem 1.1.2005 als Ersatz für Arbeitslosenhilfe bzw. Sozialhilfe für Erwerbstätige gezahlt. Das ALG II hat keine Lohnersatzfunktion und ist deshalb sowohl auf Seiten des Unterhaltsberechtigten als auch auf Seiten des Unterhaltspflichtigen unterhaltsrechtlich nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Das an den Unterh...mehr

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FF 7+8/2016, Sicherstellung... / cc) Zuwendungen an einen neuen Partner

Führt ein Unterhaltsberechtigter seinem neuen Partner den Haushalt oder erbringt er für ihn sonstige Leistungen, so können dessen Bar- und Sachleistungen (z.B. eine Wohnungsgewährung) wirtschaftlich als Vergütung an den Berechtigten gewertet werden. Die geldwerten Versorgungsleistungen für einen Lebenspartner sind somit nicht anders zu beurteilen als eine bezahlte Tätigkeit ...mehr

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FF 7+8/2016, Sicherstellung... / ee) Taschengeld

Taschengeld, das ein nicht erwerbstätiger oder zuverdienender Ehegatte von seinem erwerbstätigen Partner verlangen kann (in der Regel 5–7 % des Nettoeinkommens des Zahlungspflichtigen), ist grundsätzlich unterhaltspflichtiges Einkommen. Soweit der angemessene oder notwendige Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen gewahrt bleibt, ist das Taschengeld nach Abzug von 5–10 % des ...mehr

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FF 7+8/2016, Sicherstellung... / bb) Wohnvorteile

Mietkosten, die ein Unterhaltspflichtiger für eine von ihm selbst genutzte Wohnung aufzuwenden hat, sind keine Einnahmen, sondern Ausgaben. Sie gehören zu den allgemeinen Lebenshaltungskosten. Sie sind im sog. Selbstbehalt enthalten (beim gegenüber Minderjährigen geltenden notwendigen Selbstbehalt – dazu s.u. – mit 380 EUR). Der Nutzungswert des eigengenutzten, dem Unterhalts...mehr

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FF 7+8/2016, Einfluss einer... / 2. Anpassung des Mindestbedarfs

Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit sind nach h.M. beim Betreuungsunterhalt nach § 1615 l Abs. 2 BGB anhand der Mindestselbstbehalte zu prüfen. Ist die Leistungsfähigkeit des nichtehelichen Vaters hoch, steigt zwar der Lebensstandard in der Partnerschaft. Das führt aber nicht zu einem höheren Unterhalt der Mutter.[39] Die besseren Lebensverhältnisse in der nichtehelichen Le...mehr

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FF 7+8/2016, Übergang des U... / 1 Anmerkung

Das OLG Karlsruhe hat sich in einem facettenreichen Fall mit dem Elternunterhalt befasst, der unter verschiedenen Gesichtspunkten Aufmerksamkeit verdient und erneut in den Grenzbereich familiärer Verantwortung führt. Trotz der sorgsam und in jeder Hinsicht lege artis verfassten Gründe bleibt ein schaler Nachgeschmack, wenn eine Rechtsordnung der auf die verwandtschaftliche H...mehr

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FF 7+8/2016, FF 7+8/2016 / Ehegattenunterhalt

a) Wird ein Ehegatte stationär pflegebedürftig, so entsteht ihm ein besonderer persönlicher Bedarf, der vor allem durch die anfallenden Heim- und Pflegekosten bestimmt wird. In diesem Fall richtet sich der Familienunterhaltsanspruch ausnahmsweise auf Zahlung einer Geldrente. b) Ein solcher Unterhaltsanspruch setzt die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners voraus. Der d...mehr

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FF 7+8/2016, Sicherstellung... / dd) Einkünfte aus Unterhaltsleistungen

Unterhaltsleistungen, die ein Unterhaltspflichtiger als Geldleistungen von einem Dritten erhält, sind grundsätzlich unterhaltspflichtiges Einkommen. Die Verpflichtung des Unterhaltspflichtigen, erhaltene Unterhaltsleistungen für andere Unterhaltsansprüche einzusetzen, hängt davon ab, ob der Unterhaltspflichtige die Leistung des Dritten zur Deckung seines Eigenbedarfs benötig...mehr

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FF 7+8/2016, Einfluss einer... / 1. Selbstständige Lebensstellung der Mutter nach §§ 1615 l Abs. 2 u. 3, 1610 Abs. 1 BGB

Der Betreuungsunterhalt ist nach § 1615 l Abs. 3 BGB dem Verwandtenunterhalt zugeordnet. Hierdurch erhält die Mutter unterhaltsrechtlich eine selbstständige Stellung nach § 1610 Abs. 1 BGB gegenüber dem nichtehelichen Vater, da sie mit ihm nicht verwandt ist. Diese normative Selbstständigkeit wird nach h.M. weder durch eine Rückkehr in den elterlichen Haushalt – ggfs. mit Be...mehr

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FF 7+8/2016, Berechnung des... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Durch Beschl. v. 28.4.2015 hat das Amtsgericht die kinderlose Ehe der beteiligten Ehegatten geschieden. Nachdem im Scheidungstermin vom 28.4.2015 der Antragsteller sein Nettoeinkommen mit 1.540 EUR und die Antragsgegnerin ihr Nettoeinkommen mit 1.047 EUR angegeben hatten, hat das Amtsgericht durch den angefochtenen Beschluss den Verfahrenswert für das Scheidungsverfah...mehr

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AGS 7/2016, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers führt zu einer Anhebung der Verfahrenswerte sowohl für das Ehescheidungsverfahren als auch für die Folgesache über den Versorgungsausgleich. a) Der Wert für das Scheidungsverfahren ist anderweitig auf 12.011,00 EUR festzusetzen. Gem. § 43 Abs. 1 S. 1 FamGKG ist in Ehesachen der Verfahrenswert unter Berücksichtigu...mehr

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zfs 7/2016, Formale Anforde... / 2 Aus den Gründen:

[11] "… II. Das hält rechtlicher Nachprüfung stand." [12] 1. Ohne Erfolg macht die Revision zunächst geltend, die von der Bekl. verwendete Belehrung genüge nicht den Anforderungen des § 19 Abs. 5 S. 1 VVG. Hiernach stehen dem VR die Rechte nach den Absätzen 2 bis 4 nur zu, wenn er den VN durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hin...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Berücksichtigung eines Selbstbehalts bei einer privaten Krankenversicherung als Sonderausgabe

Leitsatz 1. Der von einem Steuerpflichtigen vereinbarte und getragene Selbstbehalt ist kein Beitrag zu einer Krankenversicherung und kann daher nicht als Sonderausgabe gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG abgezogen werden. 2. Er kann nur dann als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn er die zumutbare Belastung gemäß § 33 Abs. 3 EStG übersteigt. 3. Ein...mehr

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FF 6/2016, Berücksichtigung... / 1 Aus den Gründen:

[1] A. Der Antragsteller begehrt als Sozialhilfeträger vom Antragsgegner Elternunterhalt aus übergegangenem Recht für den Zeitraum ab Januar 2012. [2] Der Antragsgegner ist der Sohn des im Jahre 1941 geborenen S., der seit Anfang 2010 von einem Pflegedienst in der eigenen Wohnung betreut und versorgt wird. S. bezieht von dem Antragsteller laufende Sozialhilfe nach §§ 61 ff. S...mehr

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FF 6/2016, FF 6/2016 / Versorgungsausgleich

Zur Beschwerdeberechtigung eines Versorgungsträgers im Rechtsbeschwerdeverfahren (BGH, Beschl. v. 13.4.2016 – XII ZB 44/14). a) Zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs im Fall einer sog. phasenverschobenen Ehe, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte über hohe vorehezeitlich erworbenen Anrechte verfügt und während der Ehe faktisch keine Anrechte erworben hat, der ausgleichsp...mehr

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FF 6/2016, Berücksichtigung... / 2 Anmerkung

1. Die Entscheidung behandelt auf den ersten Blick Fragen des Elternunterhalts, insbesondere die Anwendung des sog. Familienselbstbehaltes auf nichteheliche Lebensgemeinschaften. Auf den zweiten Blick enthält die Entscheidung aber auch Aussagen zu den Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs aus § 1615 l Abs. 2 BGB über einen Zeitraum von drei Jahren ab der Geburt hinaus. Der ...mehr

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zfs 6/2016, Bedingungsgemäß... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Kl. ist berufsunfähig i.S.d. einbezogenen Versicherungsbedingungen und hat ab dem 19.11.2008 Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente und Beitragsfreistellung bis einschließlich März 2009." 1. Bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit ist auf das … vorgetragene Berufsbild abzustellen. a) Für Berufsunfähigkeit im privatversicherungsrechtlichen Sinn ...mehr

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FF 5/2016, Konkrete Bedarfs... / 2 Aus den Gründen:

Die Beschwerde des Antragsgegners ist überwiegend unbegründet, die Anschlussbeschwerde der Antragsgegnerin teilweise begründet. 1. Nach Zurückverweisung der Sache durch den Bundesgerichtshof im Beschl. v. 30.9.2015 (XII ZB 1/15) hat der Senat den konkreten Bedarf der Antragstellerin zu ermitteln, um ausgehend davon prüfen zu können, ob in der Unterhaltsvereinbarung im notarie...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 243 Witwen... / 2.1.3.2 Unterhaltsanspruch ohne tatsächliche Unterhaltszahlung

Rz. 21 Nach Abs. 1 Nr. 3 letzter HS steht das Bestehen eines Unterhaltsanspruchs im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand vor dem Tod eines Versicherten einer tatsächlichen Unterhaltszahlung im letzten Jahr vor seinem Tod gleich. Unterhaltsansprüche im Sinne dieser Regelung können nach den Vorschriften des Ehegesetzes v. 20.2.1946 (EheG 1946) oder aus sonstigen Gründen bestehen...mehr