Fachbeiträge & Kommentare zu Selbstbehalt

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§ 21 Bauleistungsversicherung / II. Allgemeine Bedingungen für die Bauleistungsversicherung von Unternehmerleistungen (ABU 2011) – Version 1.1.2011

Rz. 80 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Ver­sicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Abschnitt A § 1 Ver...mehr

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§ 24 Umweltschadensversiche... / E. Anhang: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Umweltschadensversicherung (USV) – Stand Februar 2016

Rz. 39 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen B...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / F. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung – gleitende Neuwertversicherung (AFB 2010 – gleitende Neuwertversicherung) – Version 1.4.2014

Rz. 350 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / F. Anhang: Besondere Versicherungsbedingungen für die Reisegepäck-Versicherung 2008 (VB-Reisegepäck 2008)

Rz. 178 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / C. Anhang: Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Produkthaftpflichtversicherung von Industrie- und Handelsbetrieben (Produkthaftpflicht-Modell) – Stand August 2008/Alte Fassung

Rz. 212 Hinweis Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. hat mittlerweile neue überarbeitete Musterbedingungen mit dem aktuellen Stand Januar 2015 unverbindlich bekannt gegeben. Die folgenden und die aktuellen Bedingungen sowie weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Die Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirt...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / II. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (AVB BHV) – Stand Dezember 2016

Rz. 187 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Hinweise zum Aufb...mehr

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§ 18 Transportversicherung / c) Jahresmaximum (Ziff. 8.3 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 251 Nach Ziff. 8.3.1 DTV-VHV 2003/2011 ist die Möglichkeit der Vereinbarung einer Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahres vorgesehen. Nach § 7 a Abs. 2 GüKG darf – im Anwendungsbereich der dort geregelten Pflichthaftpflichtversicherung – die Jahreshöchstersatzleistung einen Betrag von 1,2 Mio. EUR nicht unterschreiten. R...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / b) Kündigung nach Versicherungsfall

Rz. 27 Darüber hinaus eröffnen § 19 Nr. 2 AFB 87 bzw. B § 15 AFB 2010 eine besondere Kündigungsmöglichkeit für den Bereich der Feuerversicherung. Gesetzliche Grundlage dieser Regelung ist § 92 VVG. Danach sind sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer nach dem Eintritt des Versicherungsfalls dazu berechtigt, den Versicherungsvertrag zu kündigen (Kündigung im Sc...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 3. Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)

Rz. 24 Das Pflichtversicherungsgesetz für Kraftfahrzeughalter ist im Jahre 1939 eingeführt und 1965 neu gefasst worden. Das Pflichtversicherungsgesetz gilt nur für die Kraftfahrtzeug-Haftpflichtversicherung. Nur im Rahmen dieses Gesetzes gibt es den Direktanspruch in allen Ländern der Europäischen Union – außer in Großbritannien und Irland – gegen den Kraftfahrtzeug-Haftpfli...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / IV. Prämienrückstand bei einer der Pflicht genügenden Versicherung, § 193 Abs. 5 und Abs. 6 VVG

Rz. 101 Der gesetzlich vorgesehenen Versicherungspflicht entspricht es, dass im Falle eines Prämienrückstandes der Krankenversicherungsvertrag nicht mehr beendet werden kann. Vielmehr bestimmt § 193 Abs. 6 VVG für den Fall eines Rückstandes mit einem Beitrag in Höhe von Prämienanteilen für zwei Monate in Bezug auf eine der Pflicht nach § 193 Abs. 3 VVG genügenden Versicherung...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / c) Serienschäden – A 1 Ziff. 5.3 AVB/Ziff. 6.3 AHB

Rz. 74 Nach der eng auszulegenden[64] Serienschadenklausel aus A 1 Ziff. 5.3 AVB-PHV/Ziff. 6.3 AHB gelten mehrere Versicherungsfälle als ein im Zeitpunkt des ersten Ereignisses eingetretener Versicherungsfall: "…wenn diese"mehr

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§ 17 Krankenversicherung / III. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Auslandsreisekrankenversicherung (AVB-AR 01/2017)

Rz. 876 Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Würzburger Versicherungs-AG. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Auslandsreisekrankenversicherung (AVB-AR) Präambel Wir bieten Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und andere bedingungsgemäße Ereignisse für die im Versicherungsschein benannte(n) Person(en). Wir gewähren bei einem im Ausland eintretenden Versicheru...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / b) Ziff. 1.2 der Produkthaftpflicht-Modelle 2000/2002

Rz. 58 Die Ziff. 1.2, die ab dem Produkthaftpflicht-Modell 2000/2002 eingeführt worden ist, hebt nunmehr für den gesamten Bereich der Produkthaftpflichtversicherung den in Ziff. 7.7 AHB enthaltenen Bearbeitungsschaden-Ausschluss insgesamt auf, ohne Sublimit und ohne besonderen Selbstbehalt für Bearbeitungsschäden. Nach Abschluss der Arbeiten oder nach Ausführung der sonstige...mehr

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§ 23 Umwelthaftpflicht-Vers... / VII. Versicherungssummen/Maximierung/Selbstbeteiligung

Rz. 77 In Bezug auf Versicherungssummen enthält die UHV übliche Beschränkungen auf bestimmte Summen, in der Regel geteilt nach Personen-, Sachschäden und mitversicherten Vermögensschäden. Üblich ist auch ein entsprechender Selbstbehalt je Versicherungsfall. Rz. 78 Wie bei anderen Versicherungsbedingungen ebenso üblich, enthält auch Ziff. 7.2 UHV eine Serienschadenklausel für ...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / 4. Höchsthaftung, § 12 AVB

Rz. 80 Die Prämie ist für die Berechnung der vertraglichen Höchsthaftung bedeutsam. Die maximale Entschädigungsleistung des Versicherers für in einem Jahr eingetretene Versicherungsfälle beträgt ein Vielfaches der für dieses Versicherungsjahr gezahlten Prämie. Das Vielfache – üblicherweise das 25 bis 30-fache – ist im Versicherungsschein festgeschrieben. Rz. 81 Praktische Pro...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / E. Checkliste: Reiserücktrittskosten-Versicherung

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§ 7 Reisegepäckversicherung / D. Checkliste: Reisegepäckversicherung

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§ 21 Bauleistungsversicherung / H. Entschädigungsumfang

Rz. 46 Nachdem mit der Bestimmung der versicherten Sachen, der versicherten Gefahren und der ­versicherten Interessen die Voraussetzungen der Deckungspflicht der Bauleistungsversicherung geklärt sind, befasst sich der Abschnitt über die Berechnung der Entschädigung mit der damit zunächst zu klärenden Vorfrage der zugrunde zu legenden Versicherungssumme, den Grundsätzen der E...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / aa) Grundlage: Versicherungssumme (Ziff. 4.3 Abs. 1 S. 1)

Rz. 123 Der Versicherungsschutz wird insbesondere durch die im Versicherungsschein angegebene Versicherungssumme (in Verbindung mit dem vereinbarten Selbstbehalt, dazu sub 2.c), siehe Rdn 136) begrenzt. Die D&O-Versicherung ist eine Schadenversicherung. Die im Versicherungsschein genannte Deckungssumme gilt als Höchstbetrag für jeden Versicherungsfall und für alle während de...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / 3. Benannte, unbenannte Versicherung

Rz. 47 Im Rahmen der benannten Versicherung muss der Versicherer für den jeweiligen Kunden des Versicherungsnehmers eine Versicherungssumme (Limit) festsetzen und dem Versicherungsnehmer dieses Limit mit weiteren Konditionen (Beginn, Kreditziel, Selbstbehalt) mitteilen (§ 2 Ziff. 2 AVB). In Höhe dieses Limits besteht Deckungsschutz für Forderungen gegen das in der Kreditmitt...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 5. Abgrenzung des Modells vom Betriebsstätten-Risiko (Ziff. 1.1 Abs. 2)

Rz. 45 Die sog. Betriebsstätten-Deckung (Betriebshaftpflichtversicherung, vgl. § 102 VVG)[138] und die Produkthaftpflicht-Deckung nach Ziff. 1.1 des Modells werden in zeitlicher Hinsicht danach abgegrenzt, ob der Schaden nach Inverkehrbringen der Erzeugnisse, nach Abschluss der Arbeiten oder nach Ausführung der Leistungen (dann Produkthaftpflicht-Versicherung) oder eben vor ...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / III. Schadenarten und Deckungssummen

Rz. 100 Der Haftpflichtversicherer gewährt Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden. Hierzu gehören auch die unmittelbar oder mittelbar hierdurch hervorgerufenen (sog. unechten) Vermögensschäden. Reine Vermögensschäden sind dagegen nach Ziff. 2.1 AHB gesondert zu versichern. Für den Umfang der Leistung des Versicherers bilden die im Versicherungsschein angegebenen V...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / III. Risikomanagement

Rz. 188 Wie in den USA setzen auch deutsche Kliniken zunehmend auf Prävention durch Risk-Management, das neben der Verhütung von Haftpflichtfällen auch wertvolle Beiträge zum Qualitätsmanagement beisteuern und durch Schnittstellenmanagement die Effizienz der Behandlungsabläufe steigern kann. Von einigen Versicherern wird mittlerweile ein aktives Risk-Management von den Haftp...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / E. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung (AERB 87) – Alte Fassung

Rz. 170 Hinweis Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. hat mittlerweile neue überarbeitete Musterbedingungen (AERB 2010) mit dem aktuellen Stand April 2014 unverbindlich bekannt gegeben. Die folgenden und die aktuellen Bedingungen sowie weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Die Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versi...mehr

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§ 23 Umwelthaftpflicht-Vers... / D. Anhang: Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkung (Umwelthaftpflicht-Modell) – Stand September 2009

Rz. 80 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen B...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / III. Versicherungspflicht, § 193 Abs. 3 und Abs. 4 VVG

Rz. 75 Erstmals wurde mit der am 1.1.2009 in Kraft getretenen Regelung des § 193 Abs. 3 VVG eine Verpflichtung zum Abschluss einer privaten Krankheitskostenversicherung eingeführt, soweit kein anderweitiger Versicherungsschutz bestand, der der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht entsprach. Rz. 76 Eines der Kernziele der Gesundheitsreform 2007 war es, einen Krankenversich...mehr

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§ 18 Transportversicherung / a) Übergang/Quotenvorrecht

Rz. 142 Steht dem Versicherungsnehmer ein Anspruch auf Ersatz des Schadens gegen einen Dritten zu, so geht der Anspruch nach Ziff. 23.1 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 9.6.2 ADS Güterversicherung 73/84/94 i.V.m. § 45 Abs. 1 ADS 1919 auf den Versicherer über, soweit dieser dem Versicherungsnehmer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers ge...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / (3) Kommentierung und Literaturansichten

Rz. 128 Ob und inwieweit die Anrechnung unter AGB-rechtlichen Gesichtspunkten wirksam ist, ist nicht ganz sicher. Vereinzelt wurden bereits vor der Entscheidung des OLG Frankfurt am Main vom 9.6.2011 in der Literatur einzelne Klauseln unter dem Aspekt der Inhaltskontrolle als "kritisch" betrachtet,[364] und/oder zumindest diejenigen, die "alle" Rechtsverfolgungskosten für vo...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / F. Muster: Klage auf Leistung aus einem Vertrag über Reiserücktrittskosten-Versicherung

Rz. 79 Muster 8.1: Klage auf Leistung aus einem Vertrag über Reiserücktrittskosten-Versicherung Muster 8.1: Klage auf Leistung aus einem Vertrag über Reiserücktrittskosten-Versicherung An das Amtsgericht Hamm Borbergstr. 1 59065 Hamm 15.4.2016 Klage des Kaufmanns Ingo Hausmann, Marktplatz 7, Hamm, – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen die XY-Versicherun...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / I. Versicherungsbedingungen

Rz. 1 Nach der Deregulation des Versicherungsmarktes haben die Versicherer die unterschiedlichsten Bedingungsausprägungen auf den Markt gebracht. Die Unterschiede finden sich vor allem in den versicherten Ereignissen, bei dem versicherten Personenkreis und beim Selbstbehalt. Bis zur Deregulierung des Versicherungsmarktes im Jahr 1994 waren den Verträgen, die sich auf die Reis...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / V. Überblick über das GDV-Modell von Januar 2008

Rz. 15 In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern (AVB-AVG) drückte Ziff. 1.1 Abs. 1 die eigentliche Vermögensschadendeckung aus. Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemaliges Mitglied des Aufsichtsrates, des Vorstandes oder...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / III. Gründe für die Einführung der D&O-Versicherung in Deutschland

Rz. 5 Zunächst hat man in Deutschland – wie soeben erwähnt – kein echtes Bedürfnis zur Absicherung der Haftpflichtrisiken von Managern – nicht einmal als Schutz vor der Existenzvernichtung[14] – gesehen, sogar rechtspolitisch gegen die Absicherung durch eine D&O-Versicherung vorgebracht, dass eine derartige Versicherungslösung die verhaltenssteuernde Wirkung des "aktienrecht...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / 4. Serienschaden (Ziff. 4.5)

Rz. 153 Nach Ziff. 4.5 gelten – unabhängig von den einzelnen Versicherungsjahren – mehrere während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrags geltend gemachte Ansprüche eines oder mehrerer Anspruchsteller aufgrund einer Pflichtverletzung, welche durch eine oder mehrere versicherte Personen begangen wurde, oder aufgrund mehrerer Pflichtverletzungen, welche durch eine oder mehr...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / XI. Erhöhungen und Erweiterungen des Risikos

Rz. 187 Der Versicherungsnehmer hat die in Ziff. 10.1 genannten Risiken – abweichend von den AHB – unverzüglich anzuzeigen. Kommt er dieser Anzeigepflicht nicht nach (vgl. Ziff. 10.1), so erhöhen sich die in Ziff. 9.3 genannten Selbstbehalte in Schadenfällen, die mit solchen Erhöhungen oder Erweiterungen oder mit neu entstandenen Risiken in Zusammenhang stehen (vgl. im Einze...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / I. Quotenvorrecht

Rz. 302 Nach § 86 Abs. 1 S. 2 VVG darf der Forderungsübergang sich nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers auswirken. Bei nur partieller Leistungsfähigkeit des Schädigers greift der Regressanspruch des Versicherers erst dann durch, wenn der Versicherungsnehmer vollständigen Schadenersatz erhalten hat. Rz. 303 Beispiel Der Brandstifter verursacht einen Gebäudeschaden von 3...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / a) Selbstversicherung

Rz. 66 Die öffentliche Hand praktiziert teilweise noch die Form der sog. Selbstversicherung, bei der in Wirklichkeit überhaupt kein Versicherungsschutz besteht. Haftpflichtansprüche werden aus den öffentlichen Haushalten beglichen. Nachdem aber selbst die Länder Betriebshaftpflichtversicherungen für die Universitätskliniken abgeschlossen haben, sind im Wesentlichen nur noch ...mehr

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§ 18 Transportversicherung / 6. Ausschlüsse (Ziff. 6 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 191 Ziff. 6 DTV-VHV 2003/2011 enthält einen Katalog von Versicherungsausschlüssen. Die darin geregelten Ausschlüsse stehen nach Ziff. 17 unter dem Vorbehalt, dass ihre Anwendung mit den zwingenden Vorschriften über die Pflichtversicherung vereinbar ist. § 7 a GüKG ist eine solche Vorschrift. Sie ist in ihrem Anwendungsbereich auf den innerdeutschen Güterkraftverkehr mit ...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / E. Aufgaben des Schadensachbearbeiters

Rz. 176 Der Schadensachbearbeiter einer Arzthaftpflichtschadenabteilung hat zwei große Aufgabenbereiche, zum einen die Deckungsprüfung, zum anderen die Schadenbearbeitung. Rz. 177 Die Deckungsprüfung hat immer im Einzelfall anhand der einschlägigen Vertragsunterlagen zu erfolgen. Die Prüfung erfolgt in zeitlicher und sachlicher Hinsicht, also in zeitlicher Hinsicht nach dem E...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / III. Versicherungsprämie (Ziff. 12)

Rz. 52 Die Höhe der Prämie, die grundsätzlich von der Versicherungsnehmerin getragen wird, ist frei auszuhandeln. Die Prämienhöhe berücksichtigt eine Vielzahl verschiedener Risikofaktoren. Prämienberechnungsgrundlage ist vor allem die Bilanzsumme (> 20 Mio. EUR i.d.R.), aber auch der Umsatz und m.E. – auch wenn dies bisweilen negiert wird – die Mitarbeiterzahl der Versicheru...mehr

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§ 18 Transportversicherung / 10. Schlussbestimmung (Pflichtversicherung Ziff. 17 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 258 Ziff. 17 DTV-VHV 2003/2011 stellt klar, dass die Bestimmungen des Versicherungsvertrages nur gelten, soweit nicht die zwingende gesetzliche Vorschrift des § 7 a GüKG mit den dort genannten Beschränkungen und Summen entgegensteht. Die Versicherungspflicht gilt nicht für alle Güterbeförderungen. Es muss sich um eine geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Güt...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / III. Versicherungsprämien: Keine Einkünfte aus "nicht selbstständiger Tätigkeit" – steuerliche Behandlung der Prämie

Rz. 38 Versicherungsprämien sind bei den Vorstandsmitgliedern keine Einkünfte aus "nicht selbstständiger Tätigkeit". Im Schrifttum herrschte Anfang 2000 kurzfristig Streit über die Frage, ob und inwieweit die von der Gesellschaft gezahlten Prämien für die D&O-Versicherung den einzelnen Organmitgliedern als Einkünfte aus "nicht selbstständiger Tätigkeit" nach den §§ 2 Abs. 1 ...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 1. Sozien

Rz. 201 Die Berufshaftpflichtversicherung von Sozien bzw. Sozietäten hat besondere Probleme zu lösen. Während bis zur Assoziierung die Verantwortungsbereiche jedes einzelnen Anwalts für sich und sein Büro leicht abgrenzbar sind, bestehen nach einem Zusammenschluss, der über eine reine (und als solche auch klar erkennbare) Bürogemeinschaft hinausgeht, gemeinschaftliche Verant...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / I. Gründe für die Einführung einer Rückrufkosten-Versicherung

Rz. 191 Auf Wunsch der Automobil- und Zuliefererindustrie haben die Versicherer zunächst für den Kfz-Bereich 1981 eine Rückrufkosten-Versicherung eingeführt.[378] Diese hatte Vorbildfunktion für andere Industriezweige, vereinzelt auch in der Lebensmittelbranche. Ein Anknüpfungspunkt für die Einführung der Rückrufkosten-Versicherung war die Überlegung, die damit verbundenen e...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / 4. Konsequenzen für den D&O-Markt

Rz. 11 Längst wird aber auch berechtigte Kritik erhoben und überlegt, die Rahmenbedingungen für die D&O-Versicherung anzupassen, wobei neben etwaigen Erhöhungen der Prämien [74] auch Einschränkungen des Versicherungsschutzes umgesetzt wurden.[75] Bereits mit den 2005 vom GDV herausgegebenen Bedingungen wurde versucht, einem ausufernden Bedingungswettbewerb entgegenzusteuern, ...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 5. Die neue Marktsituation

Rz. 20 Der deutsche Markt der Heilwesenhaftpflichtversicherungen hat sich zur Jahreswende 2012/2013 noch einmal grundlegend verändert. Während sich im weniger risikobehafteten Bereich der niedergelassenen Ärzte aufgrund der schon vor einigen Jahren durchgeführten Sanierungsaktion der DBV Winterthur/AXA Versicherung kein neuer Sanierungsbedarf ergab, sorgte der deutsche Markt...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / 1. Versicherungsnehmer

Rz. 45 Wer Versicherungsnehmer ist, wird im Versicherungsschein (§ 3 VVG) festgehalten. Wenn vom Versicherungsnehmer die Rede ist in den derzeit am Markt befindlichen D&O-Policen, ist damit in aller Regel die Gesellschaft, die SE, die Aktiengesellschaft, die GmbH oder auch die eingetragene Genossenschaft und/oder die ausländische Ltd. gemeint, welche die Versicherung im eige...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 1. Versicherungsfall, Einbezug der VHB in den Vertrag

Rz. 9 Die Beschreibung des versicherten Risikos in der Hausratversicherung ist komplex. Versichert sind nicht einzelne Sachen, sondern der Hausrat als Sachinbegriff. Versicherungsfall ist die Zerstörung, die Beschädigung oder das Abhandenkommen von Hausrat oder ihm bedingungsgemäß gleichgestellter Gegenstände, sofern dies während der (materiellen) Versicherungsdauer, durch e...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / XI. Subsidiaritätsklausel und Rückgriff des Reisekrankenversicherers

Rz. 866 Eine Vielzahl der Auslandsreisekrankenversicherungen verwendet eine sog. Subsidiaritätsklausel. Nach dieser geht eine Entschädigung, die aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann, der Versicherungsleistung aus der Reisekrankenversicherung vor. In den meisten AVB ist diese Klausel mit einer Vorleistungspflicht des Reisekrankenversicherers verbunde...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / a) Bearbeitungsschaden-Ausschluss nach Ziff. 7.7 AHB

Rz. 57 Der in Ziff. 7.7 AHB enthaltene Bearbeitungsschaden-Ausschluss verfolgt den Sinn, den Versicherer in gewissem Umfang vom unternehmerischen Risiko des Versicherungsnehmers zu befreien. Es handelt sich bei dieser AHB-Regelung um eine Ausschlussklausel. Diese ist eng auszulegen.[151] Der BGH hat – in konsequenter Fortführung des soeben zitierten "Gabelstapler-Urteils" – ...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / 1. Wichtige Gesetze

Rz. 6 Verwiesen werden soll an dieser Stelle zunächst auf die Regelung des § 147 AktG (Erleichterung der Klageerhebung gegen Organe der AG) sowie die Einführung bestimmter neuerer Rechtspflichten für Vorstände und Aufsichtsräte durch das "Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich" vom 27.4.1998,[21] das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz vom 1.7.2002[22] un...mehr