Fachbeiträge & Kommentare zu Schwellenwerte

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.1 Art und Umfang der Unterrichtung

Rz. 38 § 613a Abs. 5 BGB bestimmt, dass der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber die von einem Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer vor dem Übergang in Textform über den (geplanten) Zeitpunkt des Übergangs, den Grund für den Übergang, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für die Arbeitnehmer und die hinsichtlich der Arbeitnehmer in ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.4.2 Safe-Harbour-Regeln

Rz. 159 Der Tatbestand der Nr. 4 Buchst. a) betrifft die Nutzung von sog. Safe-Harbour-Regeln durch Verrechnungspreisgestaltungen.[1] Da die Vorschrift sich nur auf Verrechnungspreise bezieht, sind die Beziehungen zwischen Stammhaus und Betriebsstätte ausgenommen. Verrechnungspreise können nur zwischen verschiedenen Rechtsträgern vereinbart werden. Ein Verweis auf Betriebsst...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Influencer: Einkünfteerziel... / 4.1 Umsatzsteuerpflicht und (EU-)Kleinunternehmerregelung

Umsatzsteuerlich wird die Tätigkeit als Influencer insbesondere relevant, sobald die Grenzen als Kleinunternehmer nach § 19 UStG (Umsätze zzgl. Umsatzsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr kleiner als 25.000 EUR und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht größer als 100.000 EUR) überschritten sind oder auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet wird. D...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehrenamtliche Tätigkeit: Ab... / 4.5 Berücksichtigung ehrenamtlich Tätiger bei der Berechnung von Schwellenwerten

Wenn es sich bei der ausgeübten Tätigkeit tatsächlich um ein Ehrenamt handelt, sind die ehrenamtlich Tätigen bei der Berechnung des Schwellenwertes im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) nicht zu berücksichtigen. Grund hierfür ist, dass ein Schutz vor unberechtigter Kündigung, wie er Arbeitnehmern zukommen soll, für ehrenamtlich Tätige verfassungsrechtlich nicht geboten ist.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2.3 Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG

Rz. 55 Unternehmer sind nach der seit dem 1.1.2025 geltenden Fassung des § 19 Abs. 1 S. 1 UStG nicht umsatzsteuerpflichtig, wenn der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz im vorangegangenen Kj. 25.000 EUR nicht überstiegen hat und im laufenden Kj. voraussichtlich 100.000 EUR nicht überschritten hat; das ist die Regelung des sog. Kleinunternehmers. Zu beachten i...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
E-Mobilität: Förderprogramm... / 5 Die Steuervorteile für E-Autos und E-Zweiräder

Im Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung beschlossen, die Kraftfahrzeugsteuer stärker an CO2-Emissionen auszurichten und die Steuerbefreiung für Elektro-Pkw zu verlängern. Entsprechend fließt für Pkw, die ab 2021 neu zugelassen werden, neben dem Hubraum künftig verstärkt eine Klimakomponente in die neu geregelte Kfz-Steuer ein. Sie orientiert sich am CO2-Ausstoß de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsübergang: Unterrich... / 2.2.3 Die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für den Arbeitnehmer

Nach der Gesetzesbegründung und Rechtsprechung ergeben sich die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Betriebsübergangs vor allem aus den unverändert weitergeltenden Regelungen des § 613a Abs. 1–4 BGB. Dieser Punkt stellt daher den Kern der Unterrichtungspflicht dar. Fraglich ist jedoch, wie weit die Unterrichtung über diese Gesichtspunkte gehen muss. Nicht au...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.1.3 Weitere Anwendungsfälle

Die Rechtsfolgen des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB betreffen auch sonstige Erklärungen oder Vereinbarungen, die einen Bezug zu dem Arbeitsverhältnis haben: Eine vom alten Inhaber wirksam erklärte Abmahnung wird durch den Betriebsübergang nicht gegenstandslos. Vielmehr kann sie der neue Inhaber im Falle einer in Aussicht genommenen Kündigung berücksichtigen. Eine vom alten Inhaber a...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Bisherige Rechtsentwicklung

Rz. 15 [Autor/Zitation] Die Norm des § 267 wurde aufgrund von Art. 11 und Art. 27 der 4. EG-RL (78/660/EWG) über das Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) v. 19.12.1985 in das HGB übernommen. Sie wurde nachträglich durch das Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinien-Gesetz (KapCoRiLiG) v. 24.2.2000 sowie durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) v. 25.5.2009 und das ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Bisherige Rechtsentwicklung

Rz. 10 [Autor/Zitation] Die Vorschrift des § 267a entstammt der EU-Richtlinie 2012/6/EU v. 14.3.2012 und wurde durch das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) v. 27.12.2012 in das HGB eingefügt. Durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG), das am 23.7.2015 in Kraft gesetzt worden war (vgl. Staake in HKMS[3], § 274a HGB Rz. 7), erfuhr § ...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / I. Unternehmen in der EU

Rz. 18 [Autor/Zitation] Die nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten finden auf Unternehmen Anwendung, die verschiedene Kriterien bezüglich Rechtsform und Größe erfüllen (Art. 19a Abs. 1 iVm. Art. 2 Abs. 1 Buchst. a Bilanzrichtlinie). Rz. 19 [Autor/Zitation] Hinsichtlich der Rechtsform bestimmt Art. 1 Abs. 1 Buchst. a iVm. Anhang I Bilanzrichtlinie, dass die Mehrzahl haft...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Anpassungen der CSRD-Berichterstattung nach dem Entwurf einer "Omnibus-Richtlinie" der EU-Kommission

Rz. 15d [Autor/Zitation] Die Europäische Kommission hat am 26.2.2025 ihre Vorschläge zur Vereinfachung im Rahmen der Green Deal-Regelungen vorgelegt, insbes. in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung entsprechend der CSRD und Art. 8 der EU-Taxonomie-VO (vgl. Pressemitteilung der Europäischen Kommission v. 26.2.2025, https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/d...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / I. Bedeutung der Proportionalität in der Aufsicht über das Risikomanagement kleiner Kreditinstitute

Die BaFin ist in ihrer Aufsicht dem Grundsatz der Proportionalität seit jeher besonders verpflichtet und richtet ihr Aufsichtshandeln fortlaufend am Prinzip der Verhältnismäßigkeit aus. Die Rundschreiben der BaFin enthalten in aller Regel Öffnungsklauseln für kleine Institute. Dies gilt auch für die Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken (MaRisk). Im Sinne de...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2 TOP 3 und 4: Besprechung von Auslegungsfragen zur 7. MaRisk-Novelle

Vortaxe/Wertindikation Eine Vertreterin der Aufsicht führt anhand der Präsentation in das Thema ein und erklärt, dass der Tagesordnungspunkt auf die Ergebnisse des Targeted Reviews on Residential Real Estate (TR RRE) der EZB zurückgehe. Der TR RRE widmete sich der Analyse des SSM zur Umsetzung aufsichtlicher Anforderungen zur Vergabe von Wohnimmobilienkrediten und good/bad pr...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / G. Paket der EU-Kommission zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 73 [Autor/Zitation] Am 26.2.2025 hat die EU-Kommission ein Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung diverser EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit veröffentlicht (vgl. Pressemitteilung der Europäischen Kommission v. 26.2.2025, https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_614; sog. Omnibus Proposal). Dieses Paket enthält ua. auch Vorschl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Definition von Kleinstkapitalgesellschaften (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 12 [Autor/Zitation] Kleinstkapitalgesellschaften sind eine Unterkategorie von kleinen KapGes., wenn sie an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren bei mindestens zwei der drei Merkmale die folgenden Schwellenwerte nicht überschreiten (vgl. Staake in HKMS[3], § 267a HGB Rz. 8): Bilanzsumme 450.000 EUR (bis 2023: 350.000 EUR), Umsatzerlöse in de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] Die kodifizierten Normen über die Rechnungslegung, den Lagebericht und die Corporate Governance einschließlich Prüfung und Offenlegung gelten grds. für alle KapGes. als lex generalis. Größenabhängige Erleichterungen im Sinne von Sondervorschriften für kleine und mittelgroße KapGes. sind somit als lex specialis anzusehen, das unter den Voraussetzungen de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Schellhorn, Zur Anwendung der erhöhten Schwellenwerte des § 267 HGB in der Fassung des BilMoG und weitere Anwendungsfragen des § 267 HGB, DStR 2009, 2696; Theile, Prüfung der Größenkriterien von Kapitalgesellschaften, StuB, 2013, 411; Röser/Roland/Rimmelsbacher, Änderungen in der Bestimmung der Größenklassen nach §§ 267, 293 durch das BilRuG, DB 2015, Beil. Heft 5, 4; Hargar...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Anwendung der Größenkriterien

Rz. 28 [Autor/Zitation] Die Erleichterungen des § 267a können erst in Anspruch genommen werden, wenn an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden GJ zwei der drei größenrelevanten Merkmale unterschritten werden. Erst dann gilt ein Unternehmen als Kleinstkapitalgesellschaft. Die Zwei-Jahres-Frist gilt auch für das erstmalige Unterschreiten der Schwellenwerte nach § ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 267a hat zum Ziel, innerhalb der Kategorie kleiner Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 noch eine Kategorie von Kapitalgesellschaften zu schaffen, die aufgrund ihrer geringen Größe weitere Erleichterungen in Anspruch nehmen können mit dem Ziel, kleinste Kapitalgesellschaften von einer für sie schwer erträglichen Bürokratielast zu befreien (vgl. Mül...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1. Risikoinventur und Behandlung unwesentlicher Risiken /AT 2.2 und AT 4.1 MaRisk

Institute haben sich gemäß AT 2.2 Tz. 1 MaRisk regelmäßig und anlassbezogen einen Überblick über die von ihnen eingegangenen Risiken zu verschaffen. Bei einer solchen Risikoinventur ist nach AT 2.2 Tz. 2 MaRisk zu prüfen, welche Risiken die Vermögenslage und Kapitalausstattung, die Ertrags- oder Liquiditätslage beeinträchtigen können. Diese Risiken muss ein Institut daraufhi...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / II. Unternehmensgruppen in der EU

Rz. 24 [Autor/Zitation] Unternehmensgruppen, deren MU in der EU ansässig ist, unterliegen grds. der konsolidierten Berichterstattungspflicht (s. Rz. 50). Eine Gruppe besteht aus einem MU und mindestens einem kontrollierten TU, s. Art. 2 Abs. 9 UAbs. 11 Bilanzrichtlinie. Rz. 25 [Autor/Zitation] Sofern es sich um eine große Gruppe gem. Art. 3 Abs. 7 Bilanzrichtlinie handelt, erge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Größenklassen (Abs. 1 bis 3 Satz 1)

Rz. 11c [Autor/Zitation] Die Schwellenwerte nach § 267a Abs. 1 stellen sich im Vergleich zum § 267a Abs. 1 in der bisherigen Fassung wie folgt dar: Unabhängig vom Erreichen der Größenkriterien gilt eine KapGes. als große KapGes. na...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / 2. Tätigkeit an einem geregelten Markt in der EU

Rz. 28 [Autor/Zitation] Art. 2 CSRD führt die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auch für Drittstaatenunternehmen ein, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/109/EG v. 15.12.2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind (sog. Transpare...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Küting/Eichenlaub, Verabschiedung des MicroBilG – Der "vereinfachte" Jahresabschluss für Kleinstkapitalgesellschaften, DStR 2012, 2615; Theile, Vereinfachte Jahresabschlüsse für Kleinstkapitalgesellschaften, GmbHR 2012, 1112. Zwirner/Froschhammer, "Reform" der Rechnungslegung für Kleinstkapitalgesellschaften ohne deregulierende Auswirkungen für die Praxis? StuB 2013, 83; Fey...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Strobel, Die neuen EU-Bilanzpflichten für Kapitalgesellschaften & Co. im Rahmen neuer Schwellenwerte und Offenlegungssanktionen, DB 1999, 1025; Wachter, Ausländer als GmbH-Gesellschafter und -Geschäftsführer, ZIP 1999, 1577; Wiechmann, Der Jahres- und Konzernabschluss der GmbH & Co. KG, WPg 1999, 916; Dieckmann, Publizitätspflicht und Sanktionen nach dem Kapitalgesellschafte...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9. Kein gesonderter Bericht zu Sanierungsplanindikatoren erforderlich

Im Gesamtrisikobericht kann auch über die Sanierungsindikatoren und deren Abstand zu den gesetzten Schwellenwerten berichtet werden. Ein gesonderter Bericht zu den Sanierungsplanindikatoren ist nicht erforderlich.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Informationsrechte für Arbeitnehmervertretungen (Abs. 1 Satz 2 iVm. § 267 Abs. 6)

Rz. 30 [Autor/Zitation] § 267 Abs. 6, der über § 267a Abs. 1 Satz 2 auch für Kleinstkapitalgesellschaften gilt, stellt klar, dass die Erleichterungen, die sich aus den Vorschriften von § 267a für Kleinstkapitalgesellschaften ergeben, die nach anderen Gesetzen, insbes. nach § 108 Abs. 5 BetrVG (Erläuterung des JA für den Wirtschaftsausschuss unter Beteiligung des Betriebsrats)...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Einschränkungen im Anwendungsbereich – Ausschluss von Unternehmen bestimmter Geschäftsmodelle (Abs. 3)

Rz. 34 [Autor/Zitation] Nach § 267a Abs. 3 sind Unternehmen, auch wenn sie die quantitativen Schwellenwerte des § 267a Abs. 1 Satz 1 nicht überschreiten, von den Regelungen – regelmäßig den Erleichterungsmöglichkeiten – ausgeschlossen, die Kleinstkapitalgesellschaften grds. offenstehen, wenn es sich um bestimmte Geschäftsmodelle handelt, die nach Ansicht des Gesetzgebers Risi...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / 3. Berichtspflichten betreffend Drittlandunternehmen

Rz. 30 [Autor/Zitation] Eine weitere zentrale Erweiterung der Berichtspflichten gegenüber den bisherigen Regelungen in der NFRD stellt die Einführung der Art. 40a ff. Bilanzrichtlinie durch die CSRD dar, welche Berichtspflichten betreffend Drittlandunternehmen verankern. Gemäß Art. 40a Abs. 1 Bilanzrichtlinie sind zunächst in einem EU-Mitgliedstaat ansässige Unternehmen, dere...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 31 [Autor/Zitation] § 289 HGB wurde mit dem Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Bilanzrichtlinien-Gesetz – BiRiLiG) v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) neu in das HGB eingefügt. Besondere Berichtspflichten für börsennotierte AG über die eingesetzten Vergütun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer (Abs. 5)

Rz. 22 [Autor/Zitation] Mit dem dritten Größenmerkmal zur Bestimmung der relevanten Größenkategorie für ein Unternehmen ist nach § 267 Abs. 5 die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer zu ermitteln als der vierte Teil der Summe aus den Zahlen der jeweils zum Quartalsende am 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember beschäftigten Arbeitnehmer. Dabei sind auch die im ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Erstanwendung und Übergangsvorschriften zum CSRD-UmsG

Rz. 15b [Autor/Zitation] Der Entwurf eines CSRD-UmsG (BT-Drucks. 20/12787 v. 9.9.2024, hier insbes. Art. 2 – Änderung des EGHGB) sieht verschiedene Stufen für die Ausweitung des Anwendungsbereichs für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vor: So wird für alle nach dem 31.12.2023 beginnenden GJ von allen Unternehmen, die bislang eine nichtfinanzielle Erklärung nach § 289b abzug...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Künftige Rechtsentwicklung

Rz. 11a [Autor/Zitation] Der Entwurf eines CSRD-UmsG (BT-Drucks. 20/12787 v. 9.9.2024, hier insbes. Art. 2 – Änderung des EGHGB) sieht verschiedene Stufen für die Ausweitung des Anwendungsbereichs für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. So werden ab dem GJ 2024 alle bislang zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung nach § 289b verpflichteten Unternehmen, ab dem GJ 20...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / III. Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz 2015 und nachfolgende Entwicklung

Rz. 53 [Autor/Zitation] Nachdem die 8. EG-RL (84/253/EWG) bereits durch die APrRL (2006/43/EG) v. 17.5.2006 aufgehoben worden war, wurden durch die Bilanz-RL (2013/34/EU) v. 26.6.2013 auch die 4. EG-RL (78/660/EWG) und die 7. EG-RL (83/349/EWG) ersetzt. Ziel der Überarbeitung war vor allem eine Deregulierung zur Entlastung von KMU. Zudem wurden – im Sinne einer stärkeren Verg...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Beachtung des Wesentlichkeitsgrundsatzes

Tz. 105 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Die Vermittlung wesentlicher Informationen im Zwischenbericht gewinnt va. aufgrund der Zeitrestriktion und der Kosten-Nutzen-Abwägung an Zwischenberichtsstichtagen an Bedeutung. Informationen sind gemäß CF.2.11 wesentlich, wenn ihr Weglassen oder ihre fehlerhafte Angabe die ökonomischen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen könnten, die...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 107 [Autor/Zitation] Die Erleichterungen für kleine KapGes. gelten für Kleinstkapitalgesellschaften iSd. § 267a entsprechend (§ 267a Abs. 2). Darüber hinaus sind sie gem. § 264 Abs. 1 Satz 5 von der Erstellung eines Anhangs befreit, wenn sie die in Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 bis 3 nummerierten Angaben statt im Anhang unter der Bilanz ("unter-dem-Strich-Vermerk") machen. Die auf ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 7 [Autor/Zitation] Die Vorschrift des § 267a definiert eine Unterkategorie zu kleinen Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1. Dabei wird an dieselben Kriterien angeknüpft, die für den Fall, dass die entsprechenden Schwellenwerte nicht überschritten werden, Erleichterungen in Bezug auf die Darstellungsform der Bilanz und GuV, des Anhangs sowie der Offenlegung ermöglichen....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Bestimmung der Größenkriterien

Rz. 14 [Autor/Zitation] Die Bestimmung der Größenkriterien für Kleinstkapitalgesellschaften und deren Anwendung richtet sich nach § 267a Abs. 1 Satz 2 HGB in analoger Anwendung nach § 267 Abs. 4 bis 6 HGB. Für die Bestimmung der die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft relevanten Merkmale Bilanzsumme, Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag und im Jahres...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 9. Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft bei Übernahmeangeboten (Satz 1 Nr. 9)

Rz. 49 [Autor/Zitation] Sind Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen worden, unterliegen diese Vereinbarungen nach § 289a Satz 1 Nr. 9 der besonderen Berichtspflicht im Lagebericht. Rz. 50 [Autor/Zitation] Anzugeben sind Entschädigungsvereinbarungen, die die Gesellschaft mit Mitgliedern...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7 TOP 8 Sonstiges

Refinanzierungskostenrisiko Die Aufsicht erläutert, dass die Einführung des neuen RTF-Leitfadens in der ökonomischen Perspektive eine barwertige Betrachtung aller wesentlichen Risikoarten und damit grundsätzlich auch des Refinanzierungskostenrisikos erfordere. Im Rahmen verschiedener bankgeschäftlicher Prüfungen habe sich die Aufsicht die neuen Verfahren dafür sowohl auf Einz...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Wesentlichkeit

Tz. 14 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Als Teil der Angabeninitiative wurde der Begriff der Wesentlichkeit überarbeitet. Ziel war es, eine einheitliche Definition von Wesentlichkeit über alle Standards zu erreichen, größere Klarheit zu erlangen, was als wesentlich gilt, und damit die (Finanz-)Kommunikation zu verbessern. Wesentlich sind nach dem neugefassten IAS 1.7 Informationen ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Definitionsmerkmale der verbundenen Unternehmen

Rz. 78 [Autor/Zitation] Obwohl der Gesetzgeber eine besondere Stellung der verbundenen Unternehmen anerkennt und diese an mehreren Stellen im HGB anführt, verzichtete er gleichzeitig auf deren genaue Definition. Die Begriffsbestimmung der verbundenen Unternehmen lässt sich aus dem § 271 Abs. 2 nur insofern ableiten, dass der Gesetzgeber die verbundenen Unternehmen in engem Be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 1.5 Rechtliche Rahmenbedingungen

In welchem Rahmen findet die Fördermittelberatung statt, bzw. wer hat geregelt, welche Förderorganisation, welche Förderprogramme verwaltet, das Geld zur Verfügung stellt und die Richtlinien erstellt? Was sind die grundsätzlichen Rahmenbedingungen, die der Steuerberater auf jeden Fall kennen und wissen muss und auch zu berücksichtigen hat? Wichtig Förderprogramme werden meist ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 1.1.2 Kernzielgruppen in der Fördermittelberatung

Wer kann gefördert werden? Ein Hauptaugenmerk bei der Fördermittelberatung liegt auf dem Bereich der KMU. Das sind die kleinen und mittleren Unternehmen, z. B.: nebenberufliche und hauptberufliche Existenzgründer kleinste Unternehmen kleine Unternehmen und mittelständische Unternehmen Gerade Existenzgründer haben diverse Möglichkeiten, denn wer z. B. als Angestellter, Freiberufler...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung (Abs. 3 Satz 6)

Rn. 213 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei Finanzanlagen können außerplanmäßige AfA auch gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung vorgenommen werden. Die Ausübung dieses Wahlrechts unterliegt dem Stetigkeitsgebot (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 6; Beck Bil-Komm. (2024), § 253 HGB, Rn. 350; zum Stetigkeitsgebot ausführlich HdR-E, HGB § 252, Rn. 119ff.). Da...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Komponentenansatz

Rn. 184 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Der Komponentenansatz beschreibt eine Methode, bei der ein abnutzbarer VG des Sach-AV für Zwecke der RL in seine wesentlichen Komponenten mit unterschiedlichen wirtschaftlichen ND zerlegt wird. Für die einzelnen Komponenten werden die planmäßigen Perioden-AfA einzeln ermittelt und als Summe zur planmäßigen Perioden-AfA des gesamten VG zusamm...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stiftungen: Besonderheiten ... / 4.2 Steuerliche Buchführungspflicht

Rz. 28 Soweit die Stiftung bereits nach anderen als den Steuergesetzen dazu verpflichtet ist, Bücher und Aufzeichnungen zu führen, und soweit diese Bücher und Aufzeichnungen für die Besteuerung von Relevanz sind, gelten diese Verpflichtungen auch für das Steuerrecht (sog. derivative Buchführungspflicht [1] gemäß § 140 AO).[2] Darüber hinaus kommen besondere steuerliche Anford...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 110 Transf... / 2.1.1 Betriebsänderungen

Rz. 16 § 2 Abs. 3 bestimmt, dass Arbeitgeber die Agenturen für Arbeit frühzeitig über betriebliche Veränderungen, die Auswirkungen auf die Beschäftigung haben können, zu unterrichten haben. Dazu gehören auch Mitteilungen über geplante Betriebseinschränkungen oder Betriebsverlagerungen, damit Entlassungen von Arbeitnehmern vermieden oder Übergänge in andere Beschäftigungsverh...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, KiQuTG § 2 Maßnahmen ... / 2.1 Handlungsfelder

Rz. 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 7 benennen die Handlungsfelder, auf denen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung erfolgen sollen. Nach dem Willen des Gesetzgebers des Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung sollen mit der geplanten Weiterentwicklung des KiQuTG diejenigen Handlungsfelder,...mehr