Fachbeiträge & Kommentare zu Schweigepflicht

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / 3. Ehegattenvertretungsrecht in Angelegenheiten der Gesundheitssorge (§ 1958 BGB)

Rz. 19 Versuche, Ehegatten und Angehörige mit gesetzlicher Vertretungsmacht in gesundheitlichen Angelegenheiten auszustatten, sind bis vor Kurzem gescheitert.[34] Durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4.5.2021 [35] ist mit § 1358 BGB [36] erstmals eine Türe zum Ehegattenvertretungsrecht in Angelegenheiten der Gesundheitssorge – zumindest für ...mehr

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ZErb 01/2023, Missbrauch vo... / 5. Die Grenzen des Betreuungsrechts

Aber auch da passierte nichts. Man wurde angehört, dass ja, hat die Bedenken geteilt, aber es gebe keinen Grund und im Übrigen keine Handhabe. Es bestehe eine Vollmacht. Für die Pflegerin! Ob der Vater dazu noch imstande war? Warum sollte es nicht so sein? Ein Gutachten zu seiner Geschäftsfähigkeit? Er habe es abgelehnt, bei ihm sei alles in Ordnung. Und außerdem habe er unt...mehr

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ZErb 01/2023, Missbrauch vo... / V. Streichung der Wohlschranke im neuen Betreuungsrecht – düstere Aussichten

So oder so ähnlich laufen viele Schicksale ab, die unsere Dienststelle erreichen. Wie viele solcher Fälle dringen "an die Öffentlichkeit" – belegen also das Problem? Wie viele Hochalte haben tatsächlich eine so wachsame Tochter? In dem hier relevanten Alter (Ü80) sind die Kinder meist selbst betagt und u.U. nicht mehr so fähig und in der Lage wie diese Tochter. Wann genau hä...mehr

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Die Patientenverfügung / 3.5.1 Umfang der Vollmacht

Bis zum Jahr 1999 war es stark umstritten, ob sich eine Vollmacht auch auf Fragen der Gesundheitssorge erstrecken konnte. Erst mit Inkrafttreten des 1. Betreuungsänderungsgesetzes zum 1.1.1999 wurde durch Einfügung des § 1904 Abs. 2 BGB a. F. die Zulässigkeit von Vollmachten mit dem Bereich "Gesundheitssorge" geregelt. Damit der Bevollmächtigte Entscheidungen über ärztliche M...mehr

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§ 11 Gesetzliche Grundlagen... / E. Vorlage zur Gestaltung des Grundverhältnisses

Rz. 57 Die nachfolgende Vorlage zur Regelung des Grundverhältnisses ist als Ergänzung im Vollmachtsdokument und nicht als gesondertes Dokument gedacht. Für den Fall der Regelung des Grundverhältnisses in einem gesonderten Dokument ist möglichst exakt auf die Vollmachtsurkunde zu verweisen. Die Vorlage ordnet die Anwendung des Auftragsrechtes an, soweit nicht durch die konkre...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / cc) Lösung 2: Notarielle Beurkundung mit verzögerter Aushändigungsanweisung

Rz. 196 Spezifizierung Wirksamkeit mit Besitz der Ausfertigung beim Bevollmächtigten (siehe dazu Rdn 188) und Anweisung des Notars gem. § 52 Abs. 2 BeurkG, dem Bevollmächtigten nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausfertigung zu erteilen (sog. Ausfertigungssperre) Rz. 197 Diese Gestaltung geht auf Bühler zurück und war einige Zeit im notariellen Bereich das "Standardmod...mehr

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§ 5 Kontrollbevollmächtigun... / E. Kontrollbevollmächtigter

Rz. 37 Bevor ein Kontrollbetreuer bestellt wird, ist aufgrund des Nachranggrundsatzes die Erforderlichkeit zu prüfen. Hat etwa der Bevollmächtigte mehrere Personen mit Alleinvertretungsbefugnis zu seinen Bevollmächtigten bestimmt, die sich gegenseitig kontrollieren können, ist ein Kontrollbetreuer grundsätzlich nicht erforderlich.[75] Das geht nicht ausdrücklich aus dem Gese...mehr

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ZErb 01/2023, Missbrauch vo... / 3. Zivilrechtliche Möglichkeiten

Und eine nachträgliche zivile Klage? Was kann die erbringen? Was genau muss die Pflegerin nachweisen? Und in welcher Form? Der Auskunftspflicht ist sie – nach eigenen Ausführungen – nach bestem Wissen nachgekommen; der Rest wird mit Nichtwissen bestritten. Es habe ja alles der Vater veranlasst. Dafür ist sie nicht haftbar zu machen. Wie soll die Tochter ihre Klage begründen?...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / II. Grundmuster II

Rz. 9 Muster 1.2: Vorsorgevollmacht kurzer Text (Variante privatschriftlich bzw. mit Unterschriftsbeglaubigung) – Grundmuster II Muster 1.2: Vorsorgevollmacht kurzer Text (Variante privatschriftlich bzw. mit Unterschriftsbeglaubigung) – Grundmuster II (Zu Varianten und Anmerkungen/Fußnoten wird auf das vorstehende Grundmuster I verwiesen.) Vorsorgevollmacht § 1 Vollmachtserteilu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerlicher und strafrechtlicher Kontenabruf

a) Allgemeines Rz. 607 [Autor/Stand] Der Fahndung stehen für ihre Ermittlungen zwei Arten des Kontenabrufs, im Besteuerungsverfahren der steuerliche Kontenabruf nach § 93 Abs. 7, Abs. 8a, § 93b AO i.V.m. § 24c Abs. 1 KWG und im Strafverfahren der strafrechtliche Kontenabruf nach § 24c Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KWG zur Verfügung. Rz. 608 [Autor/Stand] Die Möglichkeiten der FinB und d...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / I. Grundmuster I

Rz. 8 Muster 1.1: Vorsorgevollmacht ausführlicher Text (beurkundet) – Grundmuster I Muster 1.1: Vorsorgevollmacht ausführlicher Text (beurkundet) – Grundmuster I Nummer _________________________ des Urkundenverzeichnisses für 2022 Verhandelt am _________________________ in _________________________ (Ort der Beurkundung) Vor mir dem Notar _________________________ in ___________...mehr

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§ 7 Besondere Themen für di... / F. Unterrichtungspflicht gegenüber Betreuungsgericht

Rz. 52 Gem. § 1816 Abs. 2 S. 4 BGB (§ 1901c S. 1 BGB a.F.) hat derjenige, der ein Dokument besitzt, in dem jemand für den Fall seiner Betretung Vorschläge zur Auswahl des Betreuers oder Wünsche zur Wahrnehmung der Betreuung geäußert hat (Betreuungsverfügung), dieses dem Betreuungsgericht zu übermitteln, nachdem er von der Einleitung des Verfahrens über die Bestellung eines B...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 4 Die Vertretung mehrerer Unfallgeschädigter ist bereits aus berufsrechtlicher Sicht wegen einer möglichen Interessenkollision nicht unproblematisch. Das LG Saarbrücken hat hierzu deutlich gemacht, dass ein Rechtsanwalt entgegen § 43a Abs. 4 BRAO widerstreitende Interessen vertrete, wenn er mehrere Geschädigte eines Verkehrsunfalls vertritt, von denen einer dem anderen z...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / b) Besondere Regelungen im Grundverhältnis

Rz. 177 In der Gestaltungsliteratur sind Regelungen zum Grundverhältnis darüber hinaus ins Angebot bzw. in die Diskussion gekommen.[266] Regelungsbedarf oder wenigstens Regelungsmöglichkeiten werden damit ferner in folgenden Bereichen gesehen:[267]mehr

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Mediation und Güterichterve... / 4 Das Mediationsgesetz und seine prozessualen Auswirkungen im Arbeitsrecht

Nach längeren Diskussionen[1] wurde zur Umsetzung der europäischen Mediationsrichtlinie[2] am 21.7.2012 das "Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung" als sog. Artikelgesetz erlassen.[3] Zwar gelten die Bestimmungen der Mediationsrichtlinie nur für die Mediation bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten, jedoch steht es...mehr

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Mediation und Güterichterve... / 4.1 Mediationsgesetz

Das – in Art. 1 des o. g. Gesetzes enthaltene – Mediationsgesetz enthält übersichtsartig Regelungen zu folgenden Aspekten: Begriffsbestimmungen zur Mediation[1] und zum Mediator[2] Ablauf eines Mediationsverfahrens und Aufgaben des Mediators[3] Offenbarungspflichten und Tätigkeitsbeschränkungen des Mediators[4] Verschwiegenheitspflichten des Mediators sowie der in die Durchführu...mehr

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Jung, SGB VII § 202 Anzeige... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Regelungsgegenstand ist eine gesetzliche, der Schweigepflicht von Ärzten (vgl. § 203 StGB) vorgehende Anzeigepflicht. Die Vorschrift in Satz 1 übernimmt die Anzeige- und Auskunftspflichten der Ärzte oder Zahnärzte in Fällen, in denen Verdacht auf eine Berufskrankheit besteht, entsprechend dem bis 31.12.1996 geltenden Recht. Eine Änderung der Rechtslage war mit der Einf...mehr

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Jung, SGB VII § 202 Anzeige... / 2.1 Begründeter Verdacht auf Vorliegen einer Berufskrankheit

Rz. 4 "Begründeter Verdacht" bedeutet mehr als ein Anfangsverdacht; es müssen deutliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Berufskrankheit besteht, und dass diese auch nachgewiesen werden kann. Der Arzt hat den Versicherten hierzu umfassend zu befragen und seine Erhebungen zu dokumentieren. Zu schwache Anhaltspunkte verpflichten die Unfallversicherungsträger auch bei e...mehr

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§ 4 Verschlüsselung im beA und Verschwiegenheitspflicht

A. Verschlüsselung im Allgemeinen Rz. 1 Per elektronischer Nachricht kann die Datenübermittlung mit codierten oder nicht-codierten Anhängen verschlüsselt/unverschlüsselt und/oder signiert erfolgen. Durch Verschlüsselung (Chiffrierung; Kryptographie) mithilfe von Software wird aus einem sog. Klartext ein Geheimtext, also Text mit Zeichenfolgen, die beim Lesen keinen erkennbare...mehr

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§ 4 Verschlüsselung im beA ... / D. Verschwiegenheitspflicht und beA

I. Allgemeine Verschwiegenheitspflicht Rz. 19 Spezielle Verschwiegenheitsregeln zum beA gibt es nicht. Allerdings sind auch in Bezug auf beA die Verschwiegenheitspflicht des Anwalts nach § 43a Abs. 2 BRAO, § 2 BORA sowie Nr. 2.3 CCBE und die strafrechtliche Sanktionierung gem. § 203 StGB bei Verstoß hiergegen von großer Bedeutung. Anwälte sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter z...mehr

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§ 4 Verschlüsselung im beA ... / I. Allgemeine Verschwiegenheitspflicht

Rz. 19 Spezielle Verschwiegenheitsregeln zum beA gibt es nicht. Allerdings sind auch in Bezug auf beA die Verschwiegenheitspflicht des Anwalts nach § 43a Abs. 2 BRAO, § 2 BORA sowie Nr. 2.3 CCBE und die strafrechtliche Sanktionierung gem. § 203 StGB bei Verstoß hiergegen von großer Bedeutung. Anwälte sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter zur Verschwiegenheit anzuhalten.[13] Um...mehr

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§ 4 Verschlüsselung im beA ... / II. Ausscheider und Neuzugänge – oder: von Joinern und Leavern

Rz. 22 Ein zentrales Thema im beA in Bezug auf die Verschwiegenheitspflicht ist sicherlich der Umgang mit ausscheidenden Mitarbeitern und Anwälten sowie mit Neuzugängen (sog. Joiner und Leaver). Rz. 23 Wenn ein Mitarbeiter die Kanzlei verlässt, sollte er die ihm zugewiesene Mitarbeiter-Karte in der Kanzlei belassen. Diese kann vom Profil des ausscheidenden Mitarbeiters entkop...mehr

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§ 4 Verschlüsselung im beA ... / C. Verschlüsselung im beA

I. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung Rz. 14 Eine sog. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wird als hoher Sicherheitsstandard angesehen. Bei einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wird die Nachricht vom Absender verschlüsselt und in dieser Form unverändert über mehrere Server hinweg zum Empfänger übertragen. Keiner der übertragenden Server, sog. Intermediäre, hat Einsicht in den Klartext der ...mehr

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§ 4 Verschlüsselung im beA ... / A. Verschlüsselung im Allgemeinen

Rz. 1 Per elektronischer Nachricht kann die Datenübermittlung mit codierten oder nicht-codierten Anhängen verschlüsselt/unverschlüsselt und/oder signiert erfolgen. Durch Verschlüsselung (Chiffrierung; Kryptographie) mithilfe von Software wird aus einem sog. Klartext ein Geheimtext, also Text mit Zeichenfolgen, die beim Lesen keinen erkennbaren Sinn ergeben. Die Verschlüsselu...mehr

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§ 4 Verschlüsselung im beA ... / II. Sicherheitsprobleme im beA

Rz. 16 Die BRAK entschied am 22.12.2017, nachdem durch Marcus Drenger vom Chaos Computer Club (CCC) in Darmstadt erhebliche Sicherheitsmängel am beA aufgedeckt worden waren, das beA vorübergehend offline zu schalten und die erkannten Sicherheitsmängel zu beseitigen. Diese erkannten Sicherheitsmängel wurden inzwischen beseitigt. Informationen zu den damals festgestellten Sich...mehr

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§ 4 Verschlüsselung im beA ... / I. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung

Rz. 14 Eine sog. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wird als hoher Sicherheitsstandard angesehen. Bei einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wird die Nachricht vom Absender verschlüsselt und in dieser Form unverändert über mehrere Server hinweg zum Empfänger übertragen. Keiner der übertragenden Server, sog. Intermediäre, hat Einsicht in den Klartext der Nachricht – im Gegensatz zur Pu...mehr

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§ 4 Verschlüsselung im beA ... / B. Methoden der Verschlüsselung von Nachrichten

Rz. 6 ▓ Verschlüsselung von E-Mails Werden E-Mails vom Absender zum Empfänger versendet, geschieht dies im Internet ohne besondere Vorkehrung, sofern also keine eigene Verschlüsselung erfolgt, grundsätzlich unverschlüsselt. Dabei werden die E-Mails von Server zu Server weitergeleitet und können auf diesen Servern durchsucht, evtl. verändert und nach beliebigen Stichworten aus...mehr

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§ 4 Verschlüsselung im beA ... / III. BGH "segnet" beA ab

Rz. 17 Mit Urt. v. 22.3.2021 hat der Bundesgerichtshof über die Verschlüsselungstechnik des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs entschieden.[9] Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs stellt das in beA verwendete Hardware-Security-Module (HSM) eine ausreichend sichere Verschlüsselungstechnik dar. Ein Anspruch auf eine "echte" Ende-zu-Ende-Verschlüsselung besteht nach Ansi...mehr

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§ 23 Rechtssicheres ersetze... / III. Wo wird gescannt?

Rz. 28 Rechtsanwaltskanzleien werden i.d.R. in den eigenen Räumen einen oder mehrere Orte für das Scannen bestimmen. Das Einscannen von Dokumenten könnte aber auch von einem Dienstleistungsanbieter übernommen werden; dann ist auch hier zu bestimmen, ob diese Dienstleistung zentral oder dezentral geschehen soll. Hilfe beim Scannen werden sich Kanzleien hauptsächlich dann eink...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / e) Vorkehrungen – Möglichkeiten – Pflichten

Rz. 99 Anwälte haben nach unserer Auffassung nicht nur aus dem Anwaltsvertrag heraus die Pflicht, durch Einsatz adäquater Technik Schaden von ihren Mandanten fernzuhalten, sondern darüber hinaus bereits berufsrechtliche Pflichten, entsprechende technische Vorsorge zu treffen. Rz. 100 § 31a Abs. 6 BRAO: Zitat "Der Inhaber des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs ist verpfl...mehr

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / E. Zustellungsbevollmächtigte

Rz. 47 Von der empfangsbereiten Freischaltung eines beA sind grundsätzlich keine Ausnahmen vorgesehen. Auch die nachstehenden Gründe berechtigen nicht zum Antrag auf Nichteinrichtung oder zu einer zeitweisen "Aussetzung":mehr

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§ 25 Übersicht: Internetseiten

Rz. 1 Nachstehend haben wir Ihnen eine Auflistung von nach unserer Auffassung interessanten Internetseiten zusammengestellt.[1] Wir weisen darauf hin, dass kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben, keine Haftung für Inhalte oder enthaltene Schadsoftware und keine Garantie für eine dauerhafte Aktualität der Seiten übernommen wird. Wir machen uns den Inhalt der Seiten nicht z...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / XII. Zustellung ins "falsche Postfach"?

Rz. 179 Es stellt sich die Frage, wie es rechtlich einzuordnen ist, wenn der Zustellungsversuch in das "falsche" Postfach erfolgt. Beispiel RA K ist sowohl als Syndikusrechtsanwalt als auch als Rechtsanwalt zugelassen und verfügt daher über zwei beA. In einer Angelegenheit, die er als niedergelassener Rechtsanwalt betreut, erhält er einen Zustellungsversuch mit eEB-Anforderun...mehr

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§ 2 Überblick über beA, Ges... / 1. Zur Historie bis 31.7.2022

Rz. 15 Viele Kanzleien monierten in der Vergangenheit fehlende "Kanzlei-beAs". Solche waren zunächst nicht vorgesehen, da Kanzleien als solche (bis zum 31.7.2022) nicht im Bundesweiten Amtlichen RA-Verzeichnis – BRAV – eingetragen werden. Dies galt auch für eine Anwalts-GmbH. In der Stellungnahme der BRAK zum Referentenentwurf des BMJV Nr. 16/2016 zum Gesetz zur Umsetzung de...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / III. Kenntnisnahmepflicht – Zustellungen und formlose Posteingänge

Rz. 9 Mit "passiver Nutzungspflicht" ist die Pflicht gemeint, das beA auf Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen zu überwachen, diese zur Kenntnis zu nehmen und gegen sich gelten zu lassen. Die passive Nutzungspflicht umfasst damit die regelmäßige Kontrolle der Posteingänge im Gegensatz zur aktiven Nutzung, die sich auf Postausgänge erstreckt. Rz. 10 Die passive Nutzung...mehr

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§ 14 Prüfroutinen und Posta... / III. Kontrolle (zumindest) anhand des Dateinamens

Rz. 64 Bis 31.12.2021 wurde in § 2 Abs. 2 ERVV noch gefordert, dass der Dateiname den Inhalt des elektronischen Dokuments schlagwortartig umschreiben soll, siehe hierzu auch § 12 Rdn 54 in diesem Werk. Diese Anforderung wurde zum 1.1.2022 gestrichen. Rz. 65 Das OLG Dresden[72] fordert bei beA-Versand, einen individualisierenden Dateinamen für fristgebundene Schriftsätze und d...mehr

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§ 23 Rechtssicheres ersetze... / B. Organisation

Rz. 7 Um Scanprozesse beim ersetzenden Scannen nachvollziehbar und wiederholbar durchführen zu können, muss eine Verfahrensdokumentation[3] existieren oder erstellt werden. Hierin werden neben den Abläufen des eigentlichen Scanprozesses z.B. auch die räumliche Situation, die zu nutzenden Hardware- und Softwarekomponenten, die verantwortlichen Personen und die geforderten Kom...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen v. 21.12.2019 (BGBl. I 2019, 2875 = BStBl. I 2020, 127) Rz. 2 1. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen v. 26.9.2019 [...] Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen [1] [...] Artikel 1 Änderung der Ab...mehr

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FF 10/2022, Gute Kinderschu... / II. Interdisziplinarität und Rollenverständnis im Zentrum des Kursprogramms

Der plattformgestützte E-Learning-Kurs des Projekts "Gute Kinderschutzverfahren" hat bereits erfolgreich drei Kohorten durchlaufen und ist seit Mitte Mai 2022 aufgrund der hohen Nachfrage in einen zusätzlich bereitgestellten Kursdurchlauf gestartet. Dabei gab es 830 Gesamtanmeldungen, wobei 232 Registrierungen von Familienrichterinnen und Familienrichtern erfolgten. Im Vergl...mehr

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AGS 10/2022, Ersatz von Aus... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Vorab zwei Anmerkungen: a) Der Beschluss ist am 12.9.2019 ergangen, veröffentlicht worden ist er auf der Homepage des BGH erst am 13.9.2022. Warum zwischen Erlass und Veröffentlichung drei Jahre liegen, erschließt sich nicht. b) Geltend gemacht worden sind vom Pflichtverteidiger 1.785,85 EUR für die Kopien. Das ist ausweislich der Gründe des BGH-Beschlusses der Nettobetrag....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.2 Unternehmerisch tätige Steuerpflichtige (Abs. 1, 1. Alt.)

Rz. 29 In seiner ersten Alternative erfasst § 193 Abs. 1 AO Stpfl., die einen gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten oder die freiberuflich tätig sind. Damit knüpft die Vorschrift an die entsprechenden Einkunftstatbestände des Einkommensteuerrechts an. Der Außenprüfung nach § 193 Abs. 1 AO unterliegen daher Stpfl., die Einkünfte aus Land- und F...mehr

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§ 10 Ehegattenvertretungsre... / B. Einleitung

Rz. 2 Die Ehegattenvertretung ist für Situationen insbesondere im Krankenhaus oder am Lebensende in einer Krankheits- oder Pflegesituation gedacht, bei denen ein Betreuungsverfahren als Formalismus angesehen werden kann. Es werden Entscheidungen des nicht getrenntlebenden Ehegatten in Gesundheitsangelegenheiten sowie damit zusammenhängenden, zivilrechtlichen Fragen ermöglich...mehr

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§ 10 Ehegattenvertretungsre... / II. Schweigepflichtentbindung schon im Vorfeld, § 1358 Abs. 2 BGB n.F.

Rz. 41 Der Arzt ist gegenüber dem Ehegatten, für den ein solches Vertretungsrecht in Frage kommt, von seiner Schweigepflicht entbunden, § 1358 Abs. 2 BGB n.F. Diese vorgelagerte Schweigepflichtentbindung ist denklogisch notwendig, da ohne sie das Vorliegen der Voraussetzungen für das Vertretungsrecht nicht geprüft und das Vertretungsrecht damit nicht entstehen kann. Sinnvoll ...mehr

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§ 10 Ehegattenvertretungsre... / III. Ausschlüsse, § 1358 Abs. 3 BGB n.F.

Rz. 20 Im dritten Absatz des § 1358 BGB n.F. werden Konstellationen ausgeführt, die ein Ehegattenvertretungsrecht ausschließen. Das ist der Fall, wenn ein ausdrücklicher (geäußerter), entgegenstehender Wille bekannt oder wegen Trennung anzunehmen ist oder eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten oder Betreuer besteht oder (Abs. 5) entsteht. Rz. 21 Eine Vollmacht kann auch...mehr

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Anhang 1: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – BGB

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) neu gefasst durch Bek. v. 2.1.2002, BGBl. I, 42, 2909; BGBl. I 2003, 738 BGBl. III 400–2 zuletzt geändert durch G. v. 24.6.2022, BGBl. I, 959, 963mehr

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§ 11 Einrichtung einer Betr... / E. Verfahren

Rz. 38 Den Antrag auf Einrichtung einer Betreuung kann weiter nur der Betroffene stellen (§ 1814 Abs. 4 BGB n.F.), andere Personen können sie nur anregen. Die Bestellung erfolgt bei einer Anregung ggf. von Amts wegen (§ 1814 Abs. 4 BGB n.F.). Dass auch ein Geschäftsunfähiger für sich einen Antrag stellen darf, wird nicht mehr (bislang: § 1896 Abs. 1 S. 2 BGB a.F.) ausdrückli...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. § 378 Abs. 1 Satz 1 AO i.V.m. § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO

Rz. 44 [Autor/Stand] Infolge der Verweisung auf die Unterlassensvariante des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO kann die leichtfertige Steuerverkürzung auch dadurch begangen werden, dass der Täter die FinB pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt. Zur Bedeutung dieser Tatbestandsmerkmale s. im Einzelnen § 370 Rz. 271 ff. Zur leichtfertigen Steuerverkürzung d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Leichtfertigkeit von Angehörigen der steuerberatenden Berufe

Schrifttum: Bilsdorfer, Die steuerstraf- und bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit des steuerlichen Beraters, NWB Steuerrecht Fach 13, 829; Bilsdorfer/Kaufmann: Der Steuerberater und die Steuerverkürzung in eigener Sache, DStR 2021, 1250; Blumers, Steuerberatung und Strafrecht – Grenzbereich zu strafrechtlich relevantem Handeln, in StbJb. 1983/84, S. 319; Bornheim, Wie Steuerb...mehr

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Sommer, SGB V § 298 Übermit... / 2.2 Übermittlung zur Qualitätssicherung

Rz. 6 Durch die mit dem 2. SGBÄndG mit Wirkung zum 1.7.1994 vorgenommene Ergänzung der Vorschrift ist nunmehr die Offenbarung personenbezogener Daten auch im Rahmen der Stichprobenprüfung nach § 136 Abs. 2 zulässig. Diese Prüfungen über rein medizinische Qualitätsfragen (vgl. die Komm. zu § 136) führen die Kassenärztlichen Vereinigungen durch. Dementsprechend sind Prüfungen ...mehr

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Sommer, SGB V § 294 Pflicht... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die Vorschrift normiert als allgemeine Regelung für Leistungserbringer deren gesetzliche Verpflichtung zur Aufzeichnung und Weiterleitung von Sozialdaten, die mit ihrer Leistungserbringung in der gesetzlichen Krankenversicherung zusammenhängen, soweit diese Angaben für die Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen erforderlich sind. Die Regelung ist wegen des Re...mehr