Fachbeiträge & Kommentare zu Schweigepflicht

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§ 19 Erbteilungsklage / gg) Ärztliche Schweigepflicht zur Pflegebedürftigkeit

Rz. 228 Der Arzt kann aus seiner ärztlichen Schweigepflicht kein Zeugnisverweigerungsrecht nach dem Tod seines Patienten ableiten, wenn der Patient die Offenlegung der dem Arzt bekannt gewordenen Tatsachen mutmaßlich gebilligt hätte.[239] Dies hat u.a. Bedeutung, wenn es um die Frage der Pflegebedürftigkeit geht. Zu der Frage, ob ein ärztliches Zeugnisverweigerungsrecht beste...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / i) Muster: Anträge betreffend die Entbindung eines Notars von der Schweigepflicht

aa) Innerhalb eines Prozesses Rz. 264 Muster 8.3: Innerhalb eines Prozesses Muster 8.3: Innerhalb eines Prozesses Herrn/Frau Präsidenten/Präsidentin des Landgerichts _________________________ Notar _________________________ in _________________________ hier: Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht in der Erbrechtsstreitigkeit _________________________ ./. _____________________...mehr

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ZErb 07/2023, Die Schweigep... / VIII. Mustertextbaustein

Eine mögliche Rückmeldung auf das einleitend aufgezeigte Auskunftsverlangen könnte als Mustertextbaustein wie folgt lauten: Zitat In Anbetracht meiner Verschwiegenheitspflicht gem. § 18 BNotO, die gegenüber jedermann gilt und somit insb. auch gegenüber den nächsten Verwandten, Bevollmächtigten und/oder Erben der Beteiligten zu wahren ist, ist es mir nicht möglich, mich inhaltl...mehr

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ZErb 07/2023, Die Schweigep... / 2

Dem steht die Verschwiegenheitspflicht des § 18 BNotO entgegen. Obwohl es sich bei § 18 BNotO um eine zentrale und hochbedeutungsvolle Regelung für das Institut des Notaramts handelt,[1] scheint diese Norm in der Praxis dennoch oft unterzugehen – entweder weil sie ignoriert wird oder gar nicht bekannt ist.mehr

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ZErb 07/2023, Die Schweigep... / 3

Der Beitrag möchte deshalb prägnant für Klarheit in Bezug auf die Verschwiegenheitspflicht gem. § 18 BNotO von Notaren gegenüber Bevollmächtigten und Erben sorgen.mehr

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ZErb 07/2023, Die Schweigep... / I. Berufsgeheimnisträger

Der Notar ist Berufsgeheimnisträger und unterliegt einer Verschwiegenheitspflicht, die nicht bloß standesrechtlich besteht, sondern gesetzlich in § 18 BNotO [2] als eine Kardinalspflicht des Notaramts normiert ist.[3] Die Verschwiegenheitspflicht besteht gem. § 18 Abs. 1, 4 BNotO während und nach der Amtszeit; was gleichermaßen für dessen Mitarbeiter (§ 26 BNotO) gilt. Verstö...mehr

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ZErb 07/2023, Die Schweigep... / 12

Auf einen Blick In § 18 Abs. 1 S. 1 BNotO steht unmissverständlich, dass Notare zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Nach § 18 Abs. 1 S. 2 BNotO bezieht sich diese Pflicht auf alles, was Notaren bei der Ausübung ihres Amts bekannt geworden ist. Eine Befreiung kann nur erfolgen durch alle Urkundsbeteiligten höchstpersönlich (§ 18 Abs. 2 Hs. 2 BNotO) oder in den Fällen des ...mehr

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ZErb 07/2023, Die Schweigep... / VII. Ergebnis und Fazit

Auf die Verschwiegenheitspflicht dürfen sich Notare nicht nur nach eigenem Ermessen zurückziehen, sondern sie müssen diese Pflicht zwingend in jedem Fall beachten, weil die Verschwiegenheit eine essenzielle Amtspflicht ist. Dem sich aus der Anfrage von Bevollmächtigten und/oder Erben ergebenden Handlungsdrang zur schnellen Informationsweitergabe und Klärung der Angelegenheit...mehr

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ZErb 07/2023, Die Schweigep... / V. Zweifelsfragen über Pflicht zur Verschwiegenheit (§ 18 Abs. 3 BnotO)

Bestehen im Einzelfall Zweifel über die Pflicht zur Verschwiegenheit, so kann der Notar die Entscheidung der Aufsichtsbehörde nachsuchen (§ 18 Abs. 3 S. 1 BNotO). Dies bedeutet aber keine Befreiung durch die Beteiligten, sondern Zitat "dient vielmehr lediglich der Klärung der dem Notar zweifelhaften Frage, ob im Einzelfall überhaupt eine Verschwiegenheitspflicht besteht."[34]mehr

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ZErb 07/2023, Die Schweigep... / VI. Abgrenzung zu § 51 BeurkG

Aus dem Vorstehenden darf nicht darauf geschlossen werden, dass Bevollmächtigte und Erben keine Einsicht in die vom Notar errichteten Urkunden des Vollmachtgebers/Erben erhalten. Sowohl Bevollmächtigte, bei entsprechender Bevollmächtigung, als auch Erben haben gem. § 51 Abs. 1, 3 BNotO das Recht auf Einsicht in die Urschrift sowie auf Erteilung von Ausfertigungen sowie begla...mehr

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ZErb 07/2023, Die Schweigep... / IV. Befreiung durch Beteiligte oder Aufsichtsbehörde (§ 18 Abs. 2 BNotO)

Aus § 18 Abs. 2 Hs. 1 BNotO ergibt sich, dass die Pflicht zur Verschwiegenheit entfällt, wenn die Beteiligten Befreiung hiervon erteilen. Folglich müssen alle Beteiligten den Notar von seiner Schweigepflicht befreit haben, damit sich der Notar äußern darf. Der Begriff der Beteiligten ist, wie sich aus Wortlaut, Historie, Systematik und Telos ergibt, sehr weit zu verstehen,[23...mehr

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ZErb 07/2023, Die Schweigep... / 1

Nicht erst seit Kurzem, aber in jüngerer Zeit merklich zunehmend, versuchen (vermeintlich zukünftige aber auch wirkliche) Erben und (zweifelhaft) (privatschriftlich) (general-)bevollmächtigte Individuen hinsichtlich der (möglicherweise) getätigten Urkundsgeschäfte des Erblassers/Vollmachtgebers über Notare an Informationen über sowohl alle jemals getätigten Urkundsgeschäfte ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / bb) Für eine außergerichtliche Streitschlichtung

Rz. 265 Muster 8.4: Für eine außergerichtliche Streitschlichtung Muster 8.4: Für eine außergerichtliche Streitschlichtung Herrn/Frau Präsidenten/Präsidentin des Landgerichts _________________________ Meine Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht in der Erbrechtsangelegenheit des Erblassers _________________________, gestorben am _________________________, meine Urkunde vom _...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 2. Testierfähigkeit nach §§ 2229, 2275 BGB

Rz. 139 Bevor im Einzelnen mit der Gestaltung einer Verfügung von Todes wegen begonnen wird, ist zu prüfen, ob der Erblasser zum einen testierfähig und zum anderen in seiner Testierfreiheit nicht eingeschränkt ist. Rz. 140 Eine Definition der Testierfähigkeit enthält das Gesetz nicht. Das OLG Frankfurt hat wie folgt entschieden: Zitat "Unter der Testierfähigkeit ist die Fähigke...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 5. Muster: Klage auf Grundbuchberichtigung in Prozessstandschaft

Rz. 155 Muster 12.6: Klage auf Grundbuchberichtigung in Prozessstandschaft Muster 12.6: Klage auf Grundbuchberichtigung in Prozessstandschaft An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Frau _________________________ – Beklagte – wegen: Grundbuchbe...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 2. Muster: Klage auf Grundbuchberichtigung in Prozessstandschaft

Rz. 225 Muster 10.12: Klage auf Grundbuchberichtigung in Prozessstandschaft Muster 10.12: Klage auf Grundbuchberichtigung in Prozessstandschaft An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Klägers – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Frau _________________________ – Beklagte – wegen Grundbuch...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / aa) Innerhalb eines Prozesses

Rz. 264 Muster 8.3: Innerhalb eines Prozesses Muster 8.3: Innerhalb eines Prozesses Herrn/Frau Präsidenten/Präsidentin des Landgerichts _________________________ Notar _________________________ in _________________________ hier: Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht in der Erbrechtsstreitigkeit _________________________ ./. _________________________, Landgericht ___________...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / e) Einsichtsrecht in Grundbuch und Grundakten im Zusammenhang mit Zugewinnausgleichsrecht

Rz. 65 Auf der Grundlage von § 12 GBO, § 46 GBV hat das LG Stuttgart[69] entschieden, dass nach Ehescheidung einem Ehegatten zum Zwecke der Berechnung des Zugewinnausgleichs eine Abschrift von einem in den Grundakten befindlichen Kaufvertrag erteilt werden muss. Datenschutzrechtliche Gesichtspunkte stehen dem Einsichtsrecht nicht entgegen. § 1 Abs. 2 BDSG bestimmt, dass ander...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 2. Schweigepflichtentbindung des Arztes (§ 1358 Abs. 2 BGB)

Rz. 276 Solange die Voraussetzungen des § 1358 Abs. 1 BGB vorliegen, sind die Ärzte gem. § 1358 Abs. 2 BGB von ihrer Schweigepflicht gegenüber dem vertretenden Ehegatten in den Angelegenheiten, in denen dieser vertretende Ehegatte vertretungsbefugt ist, entbunden. Die Entbindung der Schweigepflicht erfasst auch die Einsicht in die Krankenunterlagen sowie die Bewilligung der ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 5. Anordnung der Urkundenvorlage durch Dritte

Rz. 168 Es besteht die Möglichkeit nach § 142 ZPO, dass das Gericht – ggf. unter Fristsetzung – von Amts wegen die Vorlage von Urkunden nicht nur durch die Parteien, sondern auch durch Dritte anordnet, sofern dem Dritten dies zumutbar ist und er kein Zeugnisverweigerungsrecht hat.[217] Zwangsmittel stehen gegenüber dem Dritten wie gegenüber einem Zeugen zur Verfügung. Bedeut...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / a) Muster: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichem Bevollmächtigten und Kontrollbevollmächtigtem

Rz. 157 Muster 2.5: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichem Bevollmächtigten und Kontrollbevollmächtigtem Muster 2.5: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichem Bevollmächtigten und Kontrollbevollmächtigtem Vorsorgevollmacht mit Kontroll- und Verfahrensbevollmächtigung [227] Nach eingehender Beratung über die mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht verbundenen Risiken bevollmächtige ich, __...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Erfordernis eines Sachverständigengutachtens

Rz. 235 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass auch im Zivilprozess trotz des dort herrschenden Beibringungsgrundsatzes ein Sachverständigengutachten von Amts wegen eingeholt werden kann, also ohne Antrag der beweispflichtigen Partei, §§ 144, 403, 442, 358a ZPO.[299] Insofern nähert sich der Zivilprozess bei entsprechendem Sachvortrag der Parteien dem Amtsermittlungsgrundsatz...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / Literaturtipps

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§ 3 Testamentsgestaltung / I. Muster: Einzeltestament, Einsetzung einer Erbengemeinschaft mit Teilungsanordnung, Ausschluss der Ersatzerbfolge für einen bestimmten Miterben, Ausschluss der Anfechtung

Rz. 480 Muster 3.25: Einzeltestament, Einsetzung einer Erbengemeinschaft mit Teilungsanordnung, Ausschluss der Ersatzerbfolge für einen bestimmten Miterben, Ausschluss der Anfechtung Muster 3.25: Einzeltestament, Einsetzung einer Erbengemeinschaft mit Teilungsanordnung, Ausschluss der Ersatzerbfolge für einen bestimmten Miterben, Ausschluss der Anfechtung I. Persönliche Angab...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / IX. Muster: Gemeinschaftliches Testament, "Berliner Testament" mit Vermächtnisanordnung im ersten Todesfall (Einheitslösung)

Rz. 488 Muster 3.33: Gemeinschaftliches Testament, Berliner Testament mit Vermächtnisanordnung im ersten Todesfall (Einheitslösung) Muster 3.33: Gemeinschaftliches Testament, "Berliner Testament" mit Vermächtnisanordnung im ersten Todesfall (Einheitslösung) Wir, die Eheleute _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, und _______...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / XI. Einsichtsrecht in Behandlungsakten des Arztes

Rz. 178 Nach § 630g Abs. 3 S. 1 und 2 i.V.m. Abs. 1 BGB kann im Falle des Todes des Patienten der Erbe Einsicht in die Behandlungsakten des Arztes zur Wahrnehmung der vermögensrechtlichen und die nächsten Angehörigen hinsichtlich immaterieller Interessen nehmen. Nach § 630g Abs. 3 S. 3 BGB sind die Rechte allerdings ausgeschlossen, soweit der Einsichtnahme der ausdrückliche ...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / b) Muster: Entziehung des Pflichtteils eines Abkömmlings durch Verfügung von Todes wegen gem. § 2333 BGB

Rz. 26 Muster 17.6: Entziehung des Pflichtteils eines Abkömmlings durch Verfügung von Todes wegen gem. § 2333 BGB Muster 17.6: Entziehung des Pflichtteils eines Abkömmlings durch Verfügung von Todes wegen gem. § 2333 BGB Ich, _________________________, entziehe hiermit meinem Sohn _________________________ seinen Pflichtteil, weil er mich am _________________________ um _____...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / aa) Geschäftsfähigkeit

Rz. 35 Für den Abschluss eines Erbvertrags auf der Seite des Erblassers ist nach § 2275 BGB im Allgemeinen unbeschränkte Geschäftsfähigkeit erforderlich. Rz. 36 Häufig entsteht in Erbrechtsprozessen Streit über die Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit des Erblassers. Dabei geht es immer wieder um die Frage, ob der behandelnde Arzt von seiner ärztlichen Schweigepflicht entbunden i...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / (1) Muster: Anforderung eines ärztlichen Attestes über die Todesursache

Rz. 27 Muster 25.6: Anforderung eines ärztlichen Attestes über die Todesursache Muster 25.6: Anforderung eines ärztlichen Attestes über die Todesursache An das Klinikum _________________________ Patient _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, verstorben am _________________________. Ausweislich beigefügter Vollmacht vertrete ich ___________________...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / b) Muster: Vollmacht mit wechselseitiger Einsetzung der Ehegatten mit Doppelbevollmächtigung eines Abkömmlings und anwaltlichem Kontrollbevollmächtigten

Rz. 158 Muster 2.6: Vollmacht mit wechselseitiger Einsetzung der Ehegatten mit Doppelbevollmächtigung eines Abkömmlings und anwaltlichem Kontrollbevollmächtigten Muster 2.6: Vollmacht mit wechselseitiger Einsetzung der Ehegatten mit Doppelbevollmächtigung eines Abkömmlings und anwaltlichem Kontrollbevollmächtigten Wechselseitige Vorsorgevollmacht der Eheleute __________________...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 4. Checkliste: Grundbuchberichtigungsklage

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 4. Muster: Klage auf Feststellung des Bestehens einer befreiten Vorerbschaft

Rz. 37 Muster 14.3: Klage auf Feststellung des Bestehens einer befreiten Vorerbschaft Muster 14.3: Klage auf Feststellung des Bestehens einer befreiten Vorerbschaft An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________[49] Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegenmehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 10. Meldungen von Sachverhalten (§§ 43–49 GwG)

Rz. 384 [Autor/Stand] Abschnitt 6 regelt Pflichten im Zusammenhang mit Meldungen von Sachverhalten. § 43 GwG hat u.a. Meldepflichten von Verpflichteten zum Gegenstand und stellt die zentrale Norm im Gefüge des GwG dar.[2] Nach Abs. 1 hat der Verpflichtete Sachverhalte unabhängig von ihrer Höhe der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zu melden[3], wenn Ta...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 2. Beweislast

Rz. 155 Die Störung der Geistestätigkeit gilt als Ausnahme, der Erblasser gilt deshalb so lange als geschäftsfähig, solange nicht das Gegenteil bewiesen ist.[157] Rz. 156 Das heißt: Die Alleinerbin hat die volle Beweislast für die behauptete Geschäftsunfähigkeit. War der Erblasser vor und nach Vertragsschluss geschäftsunfähig, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für se...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 11. Aufsicht, Zusammenarbeit (§§ 50–55 GwG)

a) Maßnahmen der Aufsichtsbehörde (§ 51 GwG) Rz. 393 [Autor/Stand] Regelungen zur Aufsicht durch die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde gem. § 50 GwG , sind in § 51 GwG enthalten. Für Rechtsanwälte (§ 50 Nr. 3 GwG) und Steuerberater (§ 50 Nr. 7 GwG) sind dies die örtlich zuständigen Berufskammern.[2] Nach § 51 Abs. 5 GwG kann die Aufsichtsbehörde einem Verpflichteten, dessen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Ordnungswidrigkeiten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)

Schrifttum: Beckmann, Das Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie – Was ändert sich für Steuerberater?, DStR 2017, 1724; Bochmann, Zweifelsfragen des neuen Transparenzregisters, DB 2017, 1310; Brill, Vermeidung von Bußgeldern bei Nichteintragung im Transparenzregister, KÖSDI 2020, 21665; Brodowski, Tue Böses und rede darüber – Geldwäscheverdachtsmeldungen und...mehr

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Organe der Genossenschaft / 2.11.1.4 Verschwiegenheitspflicht

Rz. 750 Entsprechend den Regelungen für die Vorstandsmitglieder unterliegen auch die Mitglieder des Aufsichtsrats der Pflicht, über vertrauliche Angaben und Geheimnisse der Genossenschaft, namentlich Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die ihnen durch die Tätigkeit im Aufsichtsrat bekannt geworden sind, Stillschweigen zu bewahren (§§ 41, 34 Abs. 1 Satz 3 GenG).[1]mehr

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Organe der Genossenschaft / 1.9.1.5 Verschwiegenheitspflicht

Rz. 571 Ausdrücklich ist im Gesetz geregelt, dass die Vorstandsmitglieder zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Über vertrauliche Angaben und Geheimnisse der Genossenschaft, namentlich Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die ihnen durch die Tätigkeit im Vorstand bekannt geworden sind, haben die Mitglieder des Vorstands Stillschweigen zu bewahren (§ 34 Abs. 1 Satz 3 GenG)....mehr

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Firma, Sitz, Zweck und Gege... / 3.1 Förderzweck

Rz. 74 Der zulässige Zweck für alle Genossenschaften ist nach dem Gesetz die Förderung der Mitglieder (Förderzweck, Förderauftrag). Im Genossenschaftsgesetz wird dazu abstrakt ausgesagt, dass die Förderung des Erwerbs, der Wirtschaft oder sozialer und kultureller Belange der Mitglieder der eG durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb möglich ist (§ 1 Abs. 1 GenG).[1] Rz. 75 I...mehr

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Organe der Genossenschaft / 2.4.8 Ehrenmitglieder des Aufsichtsrats

Rz. 658 In der Praxis der Wohnungsgenossenschaften wurden vor allem in der Vergangenheit in Einzelfällen langjährige Aufsichtsratsmitglieder für ihr Engagement und ihre Verdienste für die eG durch die Verleihung des Titels "Ehrenmitglied des Aufsichtsrats" ausgezeichnet. Daneben kommt als Auszeichnung auch die Ehrenmitgliedschaft im Vorstand oder in der Genossenschaft in Bet...mehr

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Organe der Genossenschaft / 2.9.2.2 Mittel zur Überwachung des Vorstands

Rz. 690 Das Gesetz hat dem Aufsichtsrat die Aufgabe des Kontrollorgans zugewiesen und ihm dafür folgende konkrete Mittel zur Verfügung gestellt, um seiner Überwachungsfunktion nachzukommen: Berichterstattung des Vorstands Rz. 691 Der Aufsichtsrat kann jederzeit vom Vorstand Auskünfte über alle Angelegenheiten der eG verlangen (§ 38 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 GenG). Die Mustersatzung...mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 3.1.5 Durchführung des Verfahrens

Zu Beginn des Verfahrens sendet die Schlichtungsstelle den Parteien eine Mitteilung zu, die u. a. auf den Antragseingang hinweist, auf die Verfahrensordnung auf der Webseite, nach der das Verfahren geführt wird, auf die Vertretungsmöglichkeit, auf die Kosten sowie die Verschwiegenheitspflicht des Streitmittlers (§ 16 VSBG). Innerhalb einer dreiwöchigen, verlängerbaren Frist k...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Verschwiegenheitspflicht der Einblicksberechtigten

Rn. 31 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die Verschwiegenheitspflicht trifft die Einblicksberechtigten bzw. ihre Vertreter (vgl. § 321a Abs. 3 Satz 3). Sie gilt unbeschadet der Erhebung eines Einspruchs durch den Insolvenzverwalter zur Nachteilsabwehr nach Abs. 3 Satz 1. Die Verschwiegenheitspflicht gilt generell gegenüber Dritten; sie unterbindet auch eine Weitergabe von Berichtsin...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Sachverhalte, die der Verschwiegenheitspflicht unterliegen

Rn. 18 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Der Kreis der Sachverhalte, die der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, ist grds. weit zu fassen. Nach § 10 BS WP/vBP sind dies Tatsachen und Umstände, die dem WP/vBP bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden. Die Grenzziehung zwischen dem außerhalb des Mandats erworbenen Wissen und mandatsspezifischen Kenntnissen ist erfahr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Grenzen der Verschwiegenheitspflicht

Rn. 21 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Verschwiegenheitspflicht besteht nicht:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Regelungskontext und Reichweite

Rn. 14 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Verschwiegenheit als Verbindlichkeit des AP gegenüber dem geprüften UN, konkret gegenüber seinen gesetzlichen Vertretern, ist das Korrelat zu den umfassenden Auskunfts- und Einblicksrechten nach § 320 (vgl. Beck Bil-Komm. (2022), § 323 HGB, Rn. 26). Zusätzlich zur vertragsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem geprüften UN ist das...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Erläuterungsrecht durch den Abschlussprüfer

Rn. 25 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Der AP ist zur Erläuterung des Prüfungsberichts gegenüber den Einblicksberechtigten befugt (vgl. § 321a Abs. 2 Satz 2), d. h. er ist hierzu nicht verpflichtet (vgl. nur IDW PS 450 (2021), Rn. 152f; MünchKomm. HGB (2020), § 321a, Rn. 12, m. w. N.; WP-HB (2021), Rn. M 34). Diese Befugnis besteht, ohne dass seitens der Gesellschaft eine Entbindu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Verbot der unbefugten Verwertung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

Rn. 22 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die aus § 323 verpflichteten Personen (vgl. HdR-E, HGB § 323, Rn. 3) müssen nicht nur gegenüber Dritten die Verschwiegenheit wahren. Ihnen ist darüber hinaus die unbefugte Verwertung der während der Prüfung erfahrenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu eigenen wie auch zu fremden Zwecken untersagt. Das Verwertungsverbot betrifft im Untersc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Strafrechtliche Sanktionierung nach den §§ 332f.

Rn. 47 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Neben den bereits geschilderten Haftungsfolgen kann ein Verstoß gegen die in § 323 Abs. 1 genannten Verhaltenspflichten unter bestimmten Voraussetzungen auch strafrechtliche Konsequenzen mit sich bringen. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Spezialregelungen der §§ 332f. für AP von mindestens mittelgroßen KapG bzw. ihnen qua § 264a gleich...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Grenzen der Konzernlageberichterstattung

Tz. 47 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die Grundsätze der Konzernlageberichterstattung (vgl. Tz. 36–46a) orientieren sich primär an den Informationsinteressen der Adressaten. Indes müssen auch die Interessen der Konzernleitung berücksichtigt werden (vgl. Baetge/Fischer/Paskert, 1989, S. 13). Tz. 48 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Eine generelle Schutzklausel, wie sie in § 286 Abs. 1 HGB ...mehr