Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidungskosten

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.2 Scheidungskosten

Anders als nach der bisherigen Rechtsprechung sind Scheidungskosten aufgrund einer seit dem Jahr 2013 geltenden Neuregelung grundsätzlich nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Scheidungskosten sind Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) i. S. d. § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG. Sie sind durch § 33 Abs. 2 Satz. 4 EStG vom Abzug als außergewöhnl...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1 Steuerliche Folgen der Scheidung/Aufhebung der Lebenspartnerschaft

Viele Ehen werden geschieden. Für die Betroffenen ergibt sich daraus eine Reihe von steuerlichen Konsequenzen. Bei der Einkommensteuer spielt u. a. eine wichtige Rolle: die Veranlagungsart, der anzuwendende Steuertarif, die Steuerklasse, die Abzugsfähigkeit von Scheidungskosten und Unterhaltszahlungen sowie die steuerrechtliche Zuordnung von Kindern. Hinweis Ehegattensplitting auc...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Außergewöhnliche Belastungen für familienrechtliche Aufwendungen

Rz. 869 ▪ Scheidungskosten Scheidungskosten werden nicht durch Einkünfteerzielung veranlasst und sind deshalb weder Werbungskosten gem. § 9 Abs. 1 EStG noch Betriebsausgaben gem. § 4 Abs. 4 EStG. Wenn eine für den Steuerpflichtigen "zumutbare Belastung" überschritten wird, sind sie aber zwangsläufig und daher generell außergewöhnliche Belastungen. Eine Zwangsläufigkeit kam nach...mehr

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§ 6 Familienrecht / I. Muster: Familienrechtliches Abschlussschreiben nach Beendigung des Scheidungsverfahrens

Rz. 5 Muster 6.4: Familienrechtliches Abschlussschreiben nach Beendigung des Scheidungsverfahrens Muster 6.4: Familienrechtliches Abschlussschreiben nach Beendigung des Scheidungsverfahrens _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, In der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht _________________________ vom ______________________...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Rechtsentwicklung

Rz. 2/1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Für die Abzugsfähigkeit von Zivilprozesskosten als AgB hatte der BFH in langjähriger Rechtsprechung drei Fallgruppen entwickelt, in denen er eine Zwangsläufigkeit bejahte und die Aufwendungen zum Abzug zuließ. Dies waren Aufwendungen für 1. > Ehescheidung, 2. Prozesse, die einen existenziell wichtigen Bereich oder 3. den Kernbereich menschlich...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Außergewöhnliche Belastungen

Rz. 14 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Sind die Kosten eines Zivilprozesses nicht als WK abziehbar, können sie grundsätzlich nicht als > Außergewöhnliche Belastungen (AgB) berücksichtigt werden, weil sie nicht zwangsläufig entstehen (vgl BFH 67, 379 = BStBl 1958 III, 419; BFH 147, 171 = BStBl 1986 II, 745; BFH 198, 94 = BStBl 2002 II, 382; BFH 206, 16 = BStBl 2004 II, 726; BFH/NV...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Brockmeyer, Entwicklungslinien der Rspr des BFH zu den ag Belastungen, DStZ 1998, 214; Mellinghoff, Steuerliche Probleme bei Trennung und Scheidung von Ehegatten, StbG 1999, 60; Müller, Die Steuerentlastung für die Kosten des Insolvenzverfahrens "natürlicher Personen", DStZ 1999, 645; Eschenbach, Der Wertverzehr langfristig und zwangsläufig genutzter WG als ag Belastung iSd § 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Änderung der Rechtslage durch das AmtshilfeRLUmsG

Rn. 136b Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Durch das AmtshilfeRLUmsG v 26.06.2013 (BGBl I 2013, 1809) wurde § 33 Abs 2 S 4 EStG neu aufgenommen. Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) sind danach vom Abzug ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Aufwendungen ohne die der StPfl Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.18.5 Ehescheidungsverfahren

Rz. 108 Ehescheidungen sind gem. § 1564 BGB nur durch einen Gerichtsbeschluss möglich. Zur Vornahme einer Scheidung ist ein familiengerichtliches Verfahren deshalb unausweichlich. Hiermit in Zusammenhang stehende Kosten waren daher nach alter Rechtslage regelmäßig als außergewöhnliche Belastung abziehbar (H 33.1–33.4 "Scheidung" EStH 2012).[1] Neben den Verfahrenskosten zähl...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 6.3 Protokollierung im Scheidungsverfahren

Wichtig RVG-Anpassung zum 1.1.2021 Das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 führte u. a. zu einer linearen Erhöhung der Anwaltsgebühren um 10 % und betrifft Wert-, Fest- und Betragsrahmengebühren.[1] Wird eine Scheidungsfolgenvereinbarung im Rahmen des eigentlichen Scheidungsverfahrens vor Gericht abgeschlossen, fällt neben der 1,3 Verfahrensgebühr[2] und der 1,2 Termingebühr[3] ...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 461 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 31–35] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 462 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

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Steuermindernder Abzug auße... / 10. Zivilprozesskosten

Kosten eines Zivilprozesses sind im Allgemeinen nicht als agB abziehbar – es sei denn, der Rechtsstreit berührt einen für den Steuerpflichtigen existentiell wichtigen Bereich oder den Kernbereich menschlichen Lebens[32]. (vgl. im Einzelnen die nachfolgende Tabelle) Beachten Sie: Sofern die Kosten eines Zivilprozesses zum Teil als agB abziehbar sind, ist der abziehbare Teil der K...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Geschiedene Ehegatten

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Eine Ehe ist erst mit der Rechtskraft der richterlichen Entscheidung aufgelöst (§ 1564 BGB); diese bürgerlich-rechtliche Regelung gilt auch für das ESt-Recht (vgl BFH 109, 44 = BStBl 1973 II, 487). Ist ein Verwitweter eine neue Ehe eingegangen und ist die neue Ehe geschieden worden, so ist der Stpfl ab Rechtskraft der richterlichen Entscheidu...mehr

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Serbien / III. Internationale Zuständigkeit der Gerichte

Rz. 57 Die Gerichte der Republik Serbien sind gem. Art. 61 ff. IPR-Gesetz in Ehesachen zuständig,mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 451 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 13–18] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 452 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

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Prozesskosten in Zusammenhang mit einem Umgangsrechtsstreit als außergewöhnliche Belastungen

Leitsatz 1. Unter der Existenzgrundlage i.S. des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG ist nur die materielle Lebensgrundlage des Steuerpflichtigen zu verstehen (Bestätigung des BFH-Urteils vom 18.05.2017 – VI R 9/16, BFHE 258, 142, BStBl II 2017, 988). 2. Prozesskosten anlässlich eines Umgangsrechtsstreits und der Rückführung des Kindes aus dem Ausland zurück nach Deutschland sind gemäß §...mehr

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Prozesskosten nur bei Gefährdung der materiellen Existenzgrundlage als außergewöhnliche Belastungen abziehbar

Leitsatz 1. Unter der Existenzgrundlage i.S. des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG ist nur die materielle Lebensgrundlage des Steuerpflichtigen zu verstehen (Bestätigung des BFH-Urteils vom 18.05.2017 – VI R 9/16, BFHE 258, 142, BStBl II 2017, 988). 2. Die in § 33b EStG normierten (einschränkenden) Voraussetzungen für den Behinderten-Pauschbetrag sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Nor...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Ehescheidungskosten

Rz. 3 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Scheidungskosten sind Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (> Prozesskosten) iSd § 33 Abs 2 Satz 4 EStG. Sie sind durch die Einführung des § 33 Abs 2 Satz 4 EStG seit dem VZ 2013 vom Abzug als > Außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen (für VZ vor 2013 > Rz 4 ff). Ein Stpfl erbringt die Aufwendungen für ein Scheidungsverfahren ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Scheidungskosten

Rn. 1 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Der BFH hat in einer neuen Entscheidung seine bisherige Ansicht zu Scheidungskosten aufgegeben (BFH v 18.05.2017, VI R 9/16, BFH/NV 2017, 1373). Rn. 2 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Nach bisheriger Rspr des BFH wurden Aufwendungen, die die unmittelbaren und unvermeidbaren Kosten der Ehescheidung betreffen, und bestimmte Scheidungsfolgesachen zum A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Ehescheidung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Ehescheidungskosten

Rn. 22 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 s "Scheidungskosten"mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Wohnungseinrichtungskosten

Rn. 10 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Aufwendungen für Einrichtung einer eigenen Wohnung sind grds nicht nach § 33 EStG berücksichtigungsfähig, so der BFH BStBl III 1953, 126 für Einrichtung einer Ehewohnung; die Einrichtungskosten einer Junggesellen- bzw Ledigenwohnung lehnen ab der BFH FR 1954, 128 und das FG Mchn DStZE 1954, 11. Aufwendungen zur Einrichtung einer Wohnung durc...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 419 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 13–19] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 420 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 48 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Bei der Ermittlung des Einkommens (§ 2 Abs 4 EStG) durch Verminderung des Gesamtbetrags der Einkünfte um SA und ag Belastungen zeigt sich, dass die getrennte Veranlagung eine Form der Ehegattenbesteuerung ist und nicht zwei Einzelveranlagungen im eigentlichen Sinne durchzuführen sind. § 26a Abs 2 EStG schreibt nämlich vor, dass SA und ag Bel...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 8 Scheidungskosten

Scheidungskosten sind Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) i. S. d. § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG. Sie sind durch § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG vom Abzug als außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen. Denn ein Steuerpflichtiger erbringt die Aufwendungen für ein Scheidungsverfahren regelmäßig nicht zur Sicherung seiner Existenzgrundlage und seiner lebensnotw...mehr

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FF 03/2019, Absetzbarkeit von Scheidungskosten wieder in der Diskussion

Zur Erinnerung: Die Neuregelung des § 33 EStG im Jahr 2013, nach der Prozesskosten grundsätzlich nicht als Sonderausgaben abzugsfähig sind, wurde für Scheidungskosten bestätigt. Die Ausnahmeregelung des § 33 Abs. 2 S. 4 EStG, nach der das Abzugsverbot nur dann nicht greift, wenn der Steuerpflichtige Gefahr läuft, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendig...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. ABC der Einzelfälle

Rz. 75 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Abfindungen Abfindungen im Rahmen von Vermögensauseinandersetzungen (zB Erbschaft oder Ehescheidung) sind nicht zwangsläufig (BFH 185, 409 = BStBl 1998 II, 605 mwN; BFH 229, 272 = BStBl 2010 II, 747; > Rz 75 Vermögensbereich ). Die Ablösung künftigen Unterhalts des geschiedenen Ehegatten ist – sofern die Voraussetzungen für den Abzug als SA (s...mehr

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FF 11/2017, FF 11/2017 / Steuerrecht

BFH, Urt. v. 18.5.2017 – VI R 9/16, FamRZ 2017, 1627 m. Anm. Engels Scheidungskosten sind Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) i.S.d. § 33 Abs. 2 S. 4 EStG. Sie sind durch § 33 Abs. 2 S. 4 EStG vom Abzug als außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen. Denn ein Steuerpflichtiger erbringt die Aufwendungen für ein Scheidungsverfahren regelmäßig nicht...mehr

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Scheidungskosten sind nach Änderung des § 33 EStG durch das AmtshilfeRLUmsG nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen abziehbar

Leitsatz Scheidungskosten sind Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) i.S. des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG. Sie sind durch § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG vom Abzug als außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen. Denn ein Steuerpflichtiger erbringt die Aufwendungen für ein Scheidungsverfahren regelmäßig nicht zur Sicherung seiner Existenzgrundlage und seiner l...mehr

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FF 5/2016, Scheidungskosten weiterhin außergewöhnliche Belastung

EStG § 33 Abs. 2 S. 4 Leitsatz Kosten eines Scheidungsverfahrens sind auch nach der aktuellen Gesetzeslage als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. (Leitsatz der Red.) FG Köln, Urt. v. 13.1.2016 – 14 K 1861/15 1 Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die Berücksichtigung von Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen im Streitjahr (2014). Die Klägerin wurde im August 2...mehr

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FF 5/2016, Scheidungskosten... / 1 Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Berücksichtigung von Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen im Streitjahr (2014). Die Klägerin wurde im August 2014 geschieden. Im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2014 machte die Klägerin einen Betrag von 5.513 EUR (Gerichts- und Anwaltskosten) als Scheidungskosten geltend. Mit Bescheid über Einkommensteuer für da...mehr

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FF 5/2016, Scheidungskosten... / Leitsatz

Kosten eines Scheidungsverfahrens sind auch nach der aktuellen Gesetzeslage als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. (Leitsatz der Red.) FG Köln, Urt. v. 13.1.2016 – 14 K 1861/15mehr

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FF 5/2016, Scheidungskosten... / 2 Gründe:

Die Klage ist begründet. 1. Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2014 vom 7.5.2015 und die Einspruchsentscheidung vom 8.6.2015 sind rechtswidrig und verletzten die Klägerin in ihren Rechten, § 100 Abs. 1 S. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO). Zu Unrecht hat die Beklagte Aufwendungen von 2.433,65 EUR nicht als außergewöhnliche Belastungen i.S.d. § 33 Abs. 1 EStG vor Abzug d...mehr

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Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

Leitsatz 1. Die Kosten eines Zivilprozesses sind im Allgemeinen keine außergewöhnlichen Belastungen i.S.d. § 33 EStG (Änderung der Rechtsprechung). 2. Etwas anderes kann ausnahmsweise gelten, wenn ein Rechtsstreit einen für den Steuerpflichtigen existenziell wichtigen Bereich oder den Kernbereich menschlichen Lebens berührt. Normenkette § 33 EStG Sachverhalt K und ihr Bruder st...mehr

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AGS 3/2015, Prozesskostenhi... / 1 Aus den Gründen

Die Berufung des Klägers und Widerbeklagten ist nicht begründet. Die Berufung des Beklagten und Widerklägers ist überwiegend begründet. Der Kläger hat gegen den Beklagten keinen Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Rechtsanwaltsvergütung aus § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. BGB. Der Beklagte hat gegen den Kläger Anspruch auf Zahlung weiterer Rechtsanwaltsvergütung aus § 612 Abs. 2 B...mehr

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FF 1/2015, Ehescheidungskosten nach wie vor steuerlich absetzbar

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 16.10.2014 (4 K 1976/14) als erstes Finanzgericht über die Frage entschieden, ob Scheidungskosten nach der ab 2013 geltenden Neuregelung des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz) als außergewöhnliche Belastung steuermindernd berücksichtigt werden können. Nach dieser neuen Vorschrift sind Prozesskost...mehr

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Abzugsverbot für Zivilprozesskosten: Zwangsläufige Scheidungskosten sind ab 2013 weiterhin abziehbar

Leitsatz Es gehört zu den lebensnotwendigen Bedürfnissen, sich aus einer zerrütteten Ehe zu lösen - diese Feststellung veranlasste das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 21.11.2014 zu der Entscheidung, dass zwangläufige Scheidungskosten auch ab dem Veranlagungszeitraum 2013 weiterhin als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden können. Das neue Abzugsverbot des § 33 A...mehr

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Scheidungskosten sind keine außergewöhnlichen Belastungen (agB)

Leitsatz Die Kosten eines Scheidungsverfahrens sind Prozesskosten, die laut § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG nicht als agB zu berücksichtigen sind. Die Vorschrift des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen der Art. 2 und 6 GG dadurch, dass die Scheidungskosten dann abziehbar sind, wenn der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verl...mehr

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Abzug von Ehescheidungskosten ab Veranlagungszeitraum 2013

Leitsatz Die unmittelbaren Kosten einer Ehescheidung sind nach Auffassung des FG Rheinland - Pfalz auch nach der gesetzlichen Neuregelung in § 33 Abs. 2 EStG weiterhin als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Sachverhalt Im Streitfall machte der Steuerpflichtige in seiner Steuererklärung für den VZ 2013 u. a. Kosten für die Ehescheidung sowie Kosten eines Unterhaltsverfahr...mehr

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AGS 6/2013, Abzugsfähigkeit... / 1 Sachverhalt

Streitig ist, ob bei der Einkommensteuerfestsetzung für das Streitjahr 2010 Gerichts- und Anwaltskosten als außergewöhnliche Belastungen steuerermäßigend zu berücksichtigen sind. Die Ehe der Klägerin wurde durch Urteil des FamG in 2010 geschieden. Gleichzeitig wurden im Urteil Rentenanwartschaften im Rahmen des Versorgungsausgleichs zugunsten der Klägerin begründet. Mit geric...mehr

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Kosten eines Ehescheidungsverfahrens als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz Bei einer Ehescheidung sind die mit dem Gerichtsverfahren zusammenhängenden Kosten (Gerichts- und Anwaltskosten für Scheidung und Versorgungsausgleich) unabhängig von der Schuldfrage als zwangsläufig anzusehen und daher als außergewöhnliche Belastung in Abzug zu bringen. Alle weiteren mit der Scheidung zusammenhängenden Kosten - z. B. die Kosten für Scheidungsfolges...mehr

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FF 02/2008, Abzugsfähigkeit von Scheidungskosten

Kosten für die Auseinandersetzung des Vermögens anlässlich einer Scheidung sind nicht als außergewöhnliche Belastung steuermindernd zu berücksichtigen. Mit der Scheidung hat das Familiengericht auch den Versorgungsausgleich durchzuführen (sog. Zwangsverbund). Andere bei einer Scheidung zu treffende Regelungen, z.B. über den Unterhalt, die Auseinandersetzung des gemeinsamen Ver...mehr

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AGS 06/2009, Verfassungswid... / II. Beschluss des BVerfG vom 23.8.2005–1 BvR 46/05

Erstmals hatte die 3. Kammer des ersten Senats des BVerfG in ihrem Beschl. v. 23.8.2005–1 BvR 46/05 [3] – zur Streitwertfestsetzung bei beidseits bewilligter Prozesskostenhilfe entschieden: "Es verstößt gegen die Berufsausübungsfreiheit der Rechtsanwälte, den Streitwert für Scheidungen, bei denen beiden Ehegatten Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, unabhängig von ihren Ei...mehr

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FF 04/2008, Der richtige Trennungszeitpunkt in familien- und steuerrechtlicher Hinsicht

Nach § 1567 BGB leben Ehegatten getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben. Leben die Eheleute räumlich voneinander getrenn...mehr

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Unterhalts - und Kontaktpflegekosten keine außergewöhnlichen Belastungen

Leitsatz Aufwendungen für ein Kind, für das im Veranlagungszeitraum Anspruch auf Freibeträge für Kinder besteht, sind ebenso wenig wie Kosten der Kontaktpflege als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Sachverhalt Der Steuerpflichtige lebte seit 2003 von seiner Ehefrau getrennt und machte im Streitjahr 2004 Unterhaltszahlungen an seine beiden bei der Ehefrau lebenden 5 und ...mehr

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Bindung an die Besteuerungsgrundlagen bei Änderung der Veranlagungsart

Leitsatz Beantragen Eheleute innerhalb der Frist für einen Einspruch gegen den Zusammenveranlagungsbescheid die getrennte Veranlagung oder die besondere Veranlagung im Jahr der Eheschließung, ist das FA bei der daraufhin für jeden durchzuführenden getrennten oder besonderen Veranlagung an die tatsächliche und rechtliche Beurteilung der Besteuerungsgrundlagen im Zusammenveran...mehr

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Streitwert in Ehesachen

Leitsatz In einem Ehescheidungsverfahren hatte das FamG den Streitwert für die Ehesache auf 2.000,00 EUR festgesetzt. Gegen diesen Beschluss legten die Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin Beschwerde mit dem Ziel der Streitwerterhöhung ein. Die Beschwerde hatte in der Sache keinen Erfolg. Sachverhalt siehe Kurzzusammenfassung Entscheidung Das OLG folgte der Auffassung de...mehr

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Berücksichtigung von Scheidungskosten bei den außergewöhnlichen Belastungen als neue Tatsachen.

Leitsatz Hat eine steuerlich nicht beratene Steuerpflichtige Scheidungskosten für steuerlich nicht abziehbar gehalten und deswegen nicht in ihrer Steuererklärung geltend gemacht, so können die bestandskräftig gewordenen Steuerbescheide nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO geändert werden. Sachverhalt Nach Ergehen der bestandskräftigen Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2000 und 200...mehr

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Keine außergewöhnliche Belastung bei Scheidungsfolgen

Leitsatz Erfolgt die vermögensrechtliche Auseinandersetzung um den Zugewinnausgleichsanspruch der geschiedenen Ehefrau aufgrund einer außergerichtlichen Einigung, stellen die damit zusammenhängenden Aufwendungen für den Rechtsanwalt und für den Gutachter keine außergewöhnliche Belastung dar. Sachverhalt Die Ehe der Kläger wurde am 19.11.1998 geschieden. Die Eheleute lebten vo...mehr

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Vorsicht: Zivilprozeß nach Scheidung

Kommentar Kosten der Ehescheidung werden in ständiger Rechtsprechung als außergewöhnliche Belastung allgemeiner Art anerkannt ( § 33 EStG ; BFH, Urteil v. 21. 2. 1992, III R 88/90, BStBl 1992 II S. 795). Die Rechtsprechung des BFH zu den Scheidungskosten ist eine Durchbrechung des Grundsatzes , wonach Zivilprozeßkosten im allgemeinen nicht als außergewöhnliche Belast...mehr