Fachbeiträge & Kommentare zu Schätzung

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Nutzungsentschädigung

Rz. 9 § 546a Abs. 1 gibt die Nutzungsentschädigung im Rahmen eines gesetzlichen Schuldverhältnisses in Höhe der vereinbarten Miete. Aus der Formulierung "vereinbarte" ergibt sich, dass die Nutzungsentschädigung der Höhe nach, aber auch den Modalitäten nach wie bisher zu zahlen ist (BGH, Urteil v. 23.1.1974, VIII ZR 219/72, NJW 1974, 556). Die Nutzungsentschädigung umfasst au...mehr

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zfs 11/2025, Schadensersatz... / 2 Aus den Gründen:

II. 1. Die Berufung ist fristgerecht eingelegt worden. Allerdings fehlt es im Umfang einer Forderung von 164,64 EUR an einer den Anforderungen des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO genügenden Begründung, so dass sie insoweit unzulässig ist. Danach muss die Berufungsbegründung die Umstände bezeichnen, aus denen sich nach Ansicht des Berufungsklägers die Rechtsverletzung und deren ...mehr

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ZErb 11/2025, Zustimmung de... / 1 Gründe

A. Der Kläger verlangt von der Beklagten die Durchführung eines Grundstücksgeschäfts. Die Beklagte bestreitet die Wirksamkeit des Vertragsschlusses. Wegen des Sachverhalts wird auf die tatbestandlichen Feststellungen des LG verwiesen. Zusammengefasst: Die Beklagte ist bei angeordneter Testamentsvollstreckung die alleinige Erbin nach ihrem im Februar 2020 verstorbenen Lebensgef...mehr

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zfs 11/2025, Umfang der Rec... / 2 Aus den Gründen:

A. Der Kl. steht bereits kein Anspruch auf Deckungsschutz nach § 125 VVG, § 25 VRB 2014 zu. 1. Die Parteien haben eine "Mehrfahrzeug-Verkehrs-Rechtsschutz inkl. Personen-Verkehrs-Rechtsschutz" Versicherung mit dem u.a. in § 25 VRB 2014 festgelegten Inhalt abgeschlossen … Der Versicherungsschutz erfasst allerdings – anders als die Kl. und ihm folgend das LG meinen – den hier i...mehr

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zfs 11/2025, Gutachterkoste... / 3 Anmerkung:

Zu gänzlich unterschiedlichen Ergebnissen kommen die Landgerichte in Leipzig und in Stuttgart, was die Festsetzung der Gutachterkosten betrifft. Während die Stuttgarter Kollegen auf die aktuelle BVSK-Honorarbefragung zurückgreifen und damit eine Ausrichtung an der Schadenshöhe befürworten, wollen die Leipziger dieser Befragung keine Bedeutung zumessen, zumindest in Fällen, i...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 6.2 Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

Oberstes Gebot bei einer Schätzung ist, die Höhe der Besteuerungsgrundlagen so zu ermitteln, dass sie den tatsächlichen Verhältnissen mit großer Wahrscheinlichkeit so nahe als möglich kommt. Auch wenn eine sog. Strafschätzung ausscheidet, da sie unzulässig ist, bleibt immer noch eine große Bandbreite übrig. Nach einem Beschluss des BFH[1] muss das gewonnene Schätzungsergebni...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 6.3 Schätzung auf Gutachten-Basis

In dem Urteil des FG Hamburg v. 29.8.2017[1] hat sich dieses mit der Schätzung auf Gutachten-Basis befasst. Die Aufzeichnungen eines Taxiunternehmers, der seinen Gewinn mittels Einnahmen-Überschussrechnung[2] ermittelt hat, wiesen erhebliche Mängel auf. Aufgrund der Verletzung der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten war im Rahmen einer Außenprüfung unstrittig eine Hinzu...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / f) Schätzung des gemeinen Werts

Rz. 94 Theoretisch entspricht der gemeine Wert dem Normalverkaufspreis.[384] Dessen Feststellung ist aber, soweit ein tatsächlicher Verkauf nicht stattfindet, in der Praxis nicht ohne weiteres möglich. Dass die Wertermittlung im Wesentlichen durch entsprechend qualifizierte Sachverständige erfolgen muss, versteht sich von selbst. Das ändert allerdings nichts daran, dass auch ...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 6.1 Die Beweiskraft der Buchführung

Ist der Prüfer der Auffassung, dass die vorgelegten Aufzeichnungen und Unterlagen nicht so beschaffen sind, dass es ihm innerhalb einer angemessenen Zeit möglich ist, sich einen Überblick über die Umsätze des Unternehmens zu verschaffen, wird er die Buchführung verwerfen. Das bedeutet, er wird die vorgelegte Buchführung nicht mehr für die Besteuerung heranziehen. Eine Schätz...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 1 Die Kassenführung – ein Bestandteil der Buchführung – auch bei Taxi- und Mietwagenunternehmen

Allgemeines zur Kassenführung Bei Unternehmen mit hohem Bargeldanteil hat die Kassenführung einen besonderen Stellenwert. Als Hauptbestandteil der gesamten Buchführung ist sie entscheidend für deren Ordnungsmäßigkeit verantwortlich. Nur durch eine sorgfältige und lückenlose Aufzeichnung aller baren Geschäftsvorfälle ist der Unternehmer in der Lage seine Einnahmen und Ausgaben...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Tatbestand

Rz. 2 Das Inventar soll zunächst die Nachlassgegenstände (Sachen und Rechte; Aktiva) enthalten, die im Zeitpunkt des Erbfalls vorhanden waren (Abs. 1). Auf diesen Zeitpunkt bezieht sich die Vermutung der Vollständigkeit des Inventars in § 2009 BGB; auch die Rechenschaftspflichten der §§ 666, 1978 Abs. 1, 1991 Abs. 1 BGB beginnen im Zeitpunkt des Erbfalls. Veränderungen in Be...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Tatsächlicher Verkaufspreis

Rz. 85 Diese Vorstellung ist zwar unrealistisch. Dessen ungeachtet wird man unterstellen dürfen, dass i.d.R. der Wert eines Vermögensgegenstands seinem Verkehrswert und somit dem Normalverkaufswert[351] entspricht. Rz. 86 Daher orientiert sich auch die Rechtsprechung i.d.R. an tatsächlich in zeitlicher Nähe zum Erbfall erzielten Verkaufserlösen, sofern ein Nachlassgegenstand ...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 9.3 Einzelfälle oder übliche Praxis?

Bei einer Betriebs- oder Umsatzsteuersonderprüfung stellt sich die berechtigte Frage, in welchem Umfang eine solche Vorgehensweise bei dem jeweiligen Betrieb unterstellt werden kann. Auch wenn im Falle einer Schätzung aufgrund eines solchen Sachverhalts keine existenzbedrohenden Mehrsteuern zu befürchten sind, sollte im Interesse des Unternehmers darüber nachgedacht werden, w...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / d) Zu fordernde Bewertungsprämissen

Rz. 79 Der Aussage des BGH, eine Bewertung, die an einen konkreten Verkauf des betroffenen Gegenstands anknüpft, verdiene den Vorzug vor einer Schätzung, die sich nur an allgemeinen Erfahrungswerten orientiere,[345] ist – jedenfalls in dieser Allgemeinheit – nicht zu folgen. Sie trifft nämlich nur auf solche Fälle zu, in denen die Wertgutachten bzw. ihre Würdigung durch die ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 7. ABC der Bewertung des sonstigen Nachlasses

Rz. 307 Aktien, die an der Börse gehandelt werden, sind grundsätzlich mit dem Kurswert am Todestag – ohne zeitanteilige Berücksichtigung der zu erwartenden Dividende[927] – anzusetzen,[928] mag er dann auch ungewöhnlich hoch oder niedrig liegen.[929] Starke Kursschwankungen sind typisch für diese Form der Vermögensanlage, was auch bei der erbrechtlichen Bewertung zu beachten...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Gesetzestext

(1) 1Der Berechnung des Pflichtteils wird der Bestand und der Wert des Nachlasses zur Zeit des Erbfalls zugrunde gelegt. 2Bei der Berechnung des Pflichtteils eines Abkömmlings und der Eltern des Erblassers bleibt der dem überlebenden Ehegatten gebührende Voraus außer Ansatz. (2) 1Der Wert ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln. 2Eine vom Erblasser getroffene ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zulagen / 3 Beitragsberechnung bei variablen Entgeltbestandteilen

Bei der Ermittlung der voraussichtlichen Höhe der Beitragsschuld sind grundsätzlich auch die genannten Zulagen zu berücksichtigen. Schwankt die Höhe der Zulage, muss der Arbeitgeber diese sog. variablen Arbeitsentgeltbestandteile schätzen.[1] Zeitversetzte Auszahlung der Zulage Sofern variable Arbeitsentgeltbestandteile zeitversetzt gezahlt werden und dem Arbeitgeber eine Berü...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Zuständigkeitsstreitwert

Rz. 35 Der Wert des isolierten Auskunftsanspruchs ist nach § 3 ZPO zu schätzen und beträgt wertmäßig ¼ bis 1/10 des Hauptanspruchs. Bei der Schätzung ist auf die Aufwendungen, die Arbeitszeit und allg. Kosten der Auskunftserteilung abzustellen.[86] Der Wert des Feststellungsantrags auf Feststellung des Erbrechts beträgt 50 % bis 80 % des Wertes der entsprechenden Leistungskl...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Bewertung wiederkehrender Leistungen

Rz. 110 Bereits das RG[436] vertrat die Auffassung, dass der Wert einer lebenslänglichen Rente nach versicherungsmathematischen Grundsätzen durch Schätzung zu ermitteln sei; hierbei müsse i.R.d. Kapitalisierung des ermittelten Jahresbetrages nicht notwendigerweise der gesetzliche Zinsfuß zugrunde gelegt werden, vielmehr sei der anzuwendende Zinsfuß unter Berücksichtigung der...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / c) Beschränkungen und Beschwerungen

Rz. 21 Auch sonstige Beschränkungen und Beschwerungen i.S.v. § 2306 BGB sind bei der Bewertung des Vermächtnisses ausdrücklich (Abs. 1 S. 2 Hs. 2) nicht zu berücksichtigen.[95] Sie können daher nicht mindernd in Ansatz gebracht werden. Auch ein diesbezüglicher Ausgleichungsanspruch gegen den oder die Erben besteht nicht.[96] Will der Pflichtteilsberechtigte die damit verbund...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 5.6.3 Ausnahme: Schichtzettelaufbewahrung

Das FG Hamburg v. 11.11.2014[1] liefert folgende Aussagen zur Schichtzettelaufbewahrung: Die Aufbewahrung der Schichtzettel als Einnahmeursprungsaufzeichnungen ist nur ausnahmsweise nicht erforderlich, wenn der Inhalt der Schichtzettel unmittelbar nach der Auszählung der Tageskasse in das in Form aneinandergereihter Tageskassenberichte geführte Kassenbuch übertragen wird. Für ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Wertermittlungsanspruch

Rz. 47 Neben der Auskunft über den bloßen Bestand des (realen u. fiktiven) Nachlasses hat der Pflichtteilsberechtigte auch Anspruch auf die Ermittlung des Wertes der Nachlassgegenstände. Es handelt sich insoweit um einen eigenständigen Anspruch, der von dem Auskunftsanspruch grundsätzlich unabhängig ist.[268] Aus diesem Grunde muss er vom Pflichtteilsberechtigten auch gesond...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift bestimmt den Inhalt des Inventars. Bereits aus ihrem Wortlaut ist zu schließen, dass es sich hier um eine reine Ordnungsvorschrift handelt, deren Verletzung keinen Rechtsnachteil nach sich zieht,[1] also nicht den Verlust des Rechts zur Beschränkung der Haftung. Die Unvollständigkeit des Inventars kann zum Zwecke der Ergänzung zu einer neuen Inventarfris...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Allgemeines

Rz. 169 Unter der Voraussetzung, dass der gemeine Wert eines im Nachlass befindlichen gewerblichen Unternehmens nicht aus einem zeitnahen Kauf- bzw. Verkaufspreis abgeleitet werden kann, ist auch hier der Wert im Wege der Schätzung zu ermitteln. Für die Praxis äußerst problematisch ist jedoch der Umstand, dass eine allgemein anerkannte und durch durchweg gültige Bewertungsme...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Personengesellschaften

Rz. 14 Nutzungen eines Personengesellschaftsanteils sind zunächst der Anspruch auf Auszahlung seines ermittelten Gewinnanteils (§ 122 S. 1 HGB, Prinzip der Vollausschüttung),[48] und zwar bezogen auf die Nutzungszeit und nicht auf den Fälligkeitszeitpunkt (§ 101 Nr. 2 BGB a.E.). Vor dem MoPeG hatte der Vorerbe gem. § 122 HGB a.F. unabhängig hiervon das Recht zur Entnahme von...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / e) Berücksichtigung besonderer Umstände

Rz. 92 Ein kollusives Zusammenwirken von Erben und Käufer zum Nachteil des Pflichtteilsberechtigten[378] schließt die Heranziehung des tatsächlich erzielten Verkaufserlöses selbstverständlich aus (enge verwandtschaftliche Nähebeziehung zwischen den Beteiligten reicht für die Annahme eines kollusiven Zusammenwirkens aber grundsätzlich nicht aus).[379] Umgekehrt müsste eigentl...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 1993–2013 BGB

Rz. 1 Der vierte Unterabschnitt regelt im Einzelnen die Errichtung des Inventars und die unbeschränkte Haftung des Erben in den Fällen, in denen er durch Fristversäumnis und Inventarvergehen (Inventaruntreue und Verweigerung der eidesstattlichen Versicherung) das Recht auf Beschränkung seiner Haftung verliert. Nicht geregelt sind allerdings einige weitere Fälle des Verlustes...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Allgemeines

Rz. 111 Soweit der gemeine Wert nicht anhand eines tatsächlich erzielten Kaufpreises bestimmt werden kann, kommen für die Schätzung des Verkehrswerts verschiedene Bewertungsmethoden in Betracht. In diesem Zusammenhang differenziert die h.M. zwischen verschiedenen Arten von Grundstücken, deren Bewertung sich jeweils nach unterschiedlichen Grundsätzen richtet.[438] Dies entspr...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / bb) Bewertung selbstgenutzter Immobilien

Rz. 125 Die Ermittlung des Werts selbstgenutzter Immobilien, vor allem von Ein- und Zweifamilienhäusern,[474] erfolgt im Regelfall nach dem Vergleichswertverfahren.[475] Soweit verwendbare Vergleichswerte bzw. Vergleichsfaktoren nicht zur Verfügung stehen,[476] kommt dies allerdings nicht in Betracht; dann findet i.d.R. das Sachwertverfahren Anwendung.[477] Maßgeblich ist in...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / c) Mitgliedschaftsrechte

Rz. 9 Grundsätzlich sind auch Mitgliedschaftsrechte – insbesondere solche an juristischen Personen und Gesamthandsgemeinschaften – einem Vermächtnis zugänglich.[10] Dies setzt jedoch voraus, dass das Mitgliedschaftsrecht überwiegend vermögensbezogen und nicht an eine Person gebunden ist. Rz. 10 Die Vereinsmitgliedschaft ist grundsätzlich nicht vererblich, wie sich aus § 38 S....mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Grundsätzlich folgt die Bewertung des Nachlasses für pflichtteilsrechtliche Zwecke dem Stichtagsprinzip des § 2311 BGB. Dessen Anwendung erweist sich jedoch in bestimmten Sachverhaltskonstellationen als problematisch.[1] Das gilt insbesondere dann, wenn unklar ist, ob ein möglicher Aktiv- oder Passivposten tatsächlich bzw. rechtlich besteht, ob er wirklich zum Nachlass...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / d) Zeitliche Nähe zum Erbfall

Rz. 90 Hinsichtlich der Frage, bis zu welchem Zeitpunkt eine zeitnahe Veräußerung noch angenommen werden kann, liegt eine abschließende und allgemeingültige Entscheidung durch die Rechtsprechung bislang nicht vor. Vielmehr besteht (insbesondere zu Grundstücksverkäufen) eine relativ große Bandbreite von Verkaufszeitpunkten, die in der Vergangenheit für ausreichend zeitnah zum ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Auswahl der Bewertungsmethode

Rz. 102 Besteht kein gängiger Marktpreis und kommt auch kein Wertansatz aufgrund eines tatsächlich erzielten Kaufpreises in Frage, so ist eine Schätzung erforderlich. Dies gilt auch und gerade dann, wenn bei einem landwirtschaftlichen Anwesen nach § 2312 BGB der i.d.R. im Vergleich zum Verkehrswert wesentlich niedrigere Ertragswert zugrunde gelegt werden kann,[414] wobei es ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Gemischte Schenkungen

Rz. 128 Bei gemischten Schenkungen oder solchen, die unter einer Auflage erfolgen, ist für den Pflichtteilsergänzungsanspruch die Netto-Bereicherung des Erwerbers, also der "reine" Schenkungsteil maßgeblich.[531] Vom Wert des geschenkten Gegenstandes ist also der Wert der Gegenleistungen und Auflagen abzuziehen.[532] Das gilt auch für den Fall der Übernahme von Verbindlichke...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Vergütung

Rz. 94 Gem. § 1888 Abs. 2 BGB wird die Nachlasspflegschaft entgeltlich geführt, wenn das Nachlassgericht bei der Bestellung[266] des Pflegers feststellt, dass der Nachlasspfleger die Nachlasspflegschaft berufsmäßig führt. Ob das der Fall ist, bestimmt sich nach § 1888 Abs. 2 S. 1 BGB, § 1 Abs. 1 VBVG.[267] Für die Bemessung der Vergütungshöhe ist dann ausschlaggebend, ob der...mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 5.3.1 Minimierung der Vermögensseite

Ohne Änderung der betrieblichen Realität kann der Vermögensausweis über die Darstellungsgestaltung optisch verringert werden. Dafür stehen Personengesellschaften im HGB nur noch einige wenige Wahlrechte zur Verfügung, die inzwischen im Wesentlichen vergleichbar sind mit denen von Kapitalgesellschaften gem. den §§ 264 ff. HGB und für Konzernabschlüsse. Generell ist zu untersch...mehr

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§ 39 Steuerrecht / b) Schätzung

Rz. 46 Regelmäßig beschreiten die Finanzbehörden den umständlichen Weg der Erzwingung nicht. Denn sie können auch ohne vorherige Erzwingungsmaßnahmen gem. § 162 AO Schätzungsbescheide erlassen.[67] Dies erhöht den Druck auf den Steuerpflichtigen, da die Finanzbehörden erfahrungsgemäß sehr großzügig schätzen, sodass sich hohe Abschlusszahlungen ergeben. Der Steuerpflichtige i...mehr

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§ 39 Steuerrecht / d) Selbstanzeige in Stufen

Rz. 102 Oft haben Steuerpflichtige mit Schwarz-Einkünften keine Belege (mehr) über die verschwiegenen Einkünfte. Umstritten war, ob in solchen Fällen eine Selbstanzeige in Stufen möglich war, bei der in der ersten Stufe nur der Sachverhalt dem Grunde nach erklärt wird und die Zahlen später nachgeliefert werden. Nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung ist eine strafb...mehr

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§ 15 Familienrecht / m) Fiktives Einkommen des Schuldners

Rz. 360 Ist eine zumutbare Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsberechtigten zu bejahen, können ihm erzielbare Nettoeinkünfte aus einer entsprechenden Erwerbstätigkeit fiktiv zugerechnet werden. Voraussetzung ist, dass er sich nicht ernsthaft um eine entsprechende Arbeitsstelle bemüht und bei ernsthaften Bemühungen eine reale Beschäftigungschance bestanden hätte. Die Höhe fiktiv...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / b) Berechnung des Ausgleichsanspruchs

Rz. 57 Der Unternehmer schuldet dem Handelsvertreter einen angemessenen Ausgleich. Die Höhe des Ausgleichsanspruchs[233] wird in zwei Schritten bestimmt: Zunächst ist der so genannte Rohausgleich zu berechnen, der sodann nach der Ausgleichshöchstgrenze des § 89b Abs. 2 HGB begrenzt wird. Die Höhe des Rohausgleiches wird durch die drei ihn konstituierenden Elemente des § 89b ...mehr

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§ 15 Familienrecht / e) Fiktives Einkommen

Rz. 473 Hat ein Ehegatte (Gläubiger oder Schuldner) kein Arbeitseinkommen, obwohl er es zumutbar haben könnte, muss er sich das zumutbar erzielbare Einkommen ab dem Zeitpunkt fiktiv entgegenhalten lassen, ab dem er es haben könnte.[786] Das ist nicht nur möglich, wenn der Ehegatte leichtfertig seine Erwerbsobliegenheit verletzt, sondern schon, wenn eine mögliche und zumutbar...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / d) Schadensersatz bei verletzungsbedingtem Ausfall der Haushaltsführung

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§ 16 Franchiserecht / aa) Allgemeines

Rz. 41 Ein Schadensersatzanspruch wegen vorvertraglicher Pflichtverletzung ergibt sich aus §§ 280 Abs. 1, 282, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB. Rz. 42 Anknüpfungspunkt im Franchising ist hier regelmäßig eine Verletzung der (vorvertraglichen) Aufklärungspflicht des Franchisegebers. Allgemein gilt, dass aufgrund des Charakters eines Franchise-Vertrages als Dauerschuldverhältnis die ...mehr

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§ 39 Steuerrecht / bb) Beschwerdeinhalt

Rz. 211 Zur Darlegung der Voraussetzungen der Zulassung zur Rechtsfortbildung (§ 116 Abs. 3 S. 3 FGO i.V.m. § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 FGO) gelten dieselben Darlegungsregeln wie im Fall der Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung (siehe Rdn 208).[317] Der BFH verlangt eine substantiierte Darlegung, weshalb die Rechtsauffassung des Finanzgerichts zweifelhaft und streitig ist...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 4. Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

Rz. 174 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.5: Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis Lege ich gegen den Beschluss des AG _________________________ vom _________________________, mit welchem meinem Mandanten vorläufig die Fahrerlaubnis entzogen worden ist, Beschwerde ein und beantrage, den angefochtenen Beschluss aufzuheben und mein...mehr

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§ 39 Steuerrecht / ee) Gebühren

Rz. 88 § 89 Abs. 3–7 AO sehen die Erhebung von Gebühren für den Antrag auf verbindliche Auskunft vor. Die Gebühr ist nach § 89 Abs. 4 AO im Grundsatz nach dem Gegenstandswert zu berechnen, d.h. der unmittelbaren steuerlichen Auswirkung in Gestalt der Differenz zwischen den Steuerbeträgen, die bei Anwendung der vom Antragsteller im Antrag vorgetragenen Rechtsauffassung und be...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 6. Anmerkungen zum Muster

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§ 26 Kartellrecht / 10. Gebühren; Anwaltsvergütung

Rz. 32 Die Gebühr für Amtshandlungen der Kartellbehörden richtet sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Kartellbehörde unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Falles (§ 62 Abs. 2 GWB), wobei aber eine Begrenzung der Höhe nach erfolgt. Soweit sich nichts anderes ergibt, ist der Wert für die Berechnung der Anwaltsvergütung nach der RVG-Tabelle n...mehr

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§ 39 Steuerrecht / c) Rechtsfolgen

Rz. 47 Versäumt der Steuerpflichtige die Einspruchsfrist, ist der Schätzungsbescheid formell bestandskräftig. Soweit der Schätzungsbescheid nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gem. § 164 AO steht, kann das Finanzamt ihn regelmäßig nicht mehr zugunsten des Steuerpflichtigen ändern. Eine Änderung wegen neuer Tatsachen scheitert daran, dass den Steuerpflichtigen regelmäßi...mehr

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§ 39 Steuerrecht / d) Präklusion

Rz. 48 Die Finanzbehörde kann gem. § 364b AO dem Einspruchsführer eine Ausschlussfrist setzen, wenn dieser den Einspruch zunächst nicht begründet hat. Ziel der Regelung ist, die Gerichte von Klagen und Rechtsmitteln freizustellen, die durch nachträgliches Vorbringen, insbesondere durch verspätete Abgabe oder Nichtabgabe von Steuererklärungen verursacht werden.[72] Erklärunge...mehr