Fachbeiträge & Kommentare zu Schätzung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Barkmann, Übertragbarkeit der steuerlichen Schätzungsmethoden in das Steuerstrafverfahren, Diss. Kiel 1991; Becker, Außenprüfung digital – Prüfungsmethoden im Fokus, DStR 2016, 1386, 1430; Bernsmann, Die Aussetzung des Strafverfahrens nach § 396 AO – missverstanden oder überflüssig: Eine Skizze, in FS Kohlmann, 2003, S. 377; Blenkers/Maier-Siegert, Neue Methoden der Betriebs...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Steuerrechtliche Grundlagen

Rz. 480 [Autor/Stand] Insbesondere die Nichtabgabe von Steuererklärungen oder Steuervoranmeldungen zieht Schätzungen nach § 162 AO nach sich. In der Betriebsprüfung kommt es zu Schätzungen, wenn der Stpfl. Aufzeichnungen nur unzureichend führt oder die Buchführung der Besteuerung nicht zugrunde gelegt werden kann. Ist eine formell ordnungsgemäße Buchführung mit an Sicherheit...mehr

Lexikonbeitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Abkürzungsverzeichnis

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Strafrechtliche Würdigung der vGA

Rz. 1433 [Autor/Stand] Die vom BFH aufgestellten objektiven Kriterien zur Definition einer vGA werden von der strafrechtlichen Rspr. regelmäßig übernommen. Gleichwohl behält sich die strafrechtliche Rspr. vor, die von der finanzgerichtlichen Rspr. aufgestellten Kriterien abweichend auszufüllen oder eine Entscheidung auf abweichende rechtliche Erwägungen zu gründen[2]. Problem...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Nichtabgabe von Steuererklärungen oder Steueranmeldungen

Rz. 316 [Autor/Stand] Die Steuererklärung (§§ 149 ff. AO) ist jedenfalls bei den Veranlagungssteuern die wesentliche Grundlage der Steuerfestsetzung. Sie ist eine durch Vordruck oder elektronisch formalisierte Erklärung über steuerrechtlich erhebliche Vorgänge oder Zustände. Die Steuererklärung dient entweder unmittelbar oder mittelbar – so bei der gesonderten Feststellung v...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Unterbliebene und nicht rechtzeitige Steuerfestsetzung

Rz. 413 [Autor/Stand] Eine Steuerverkürzung liegt auch vor, wenn infolge des Verhaltens des Täters eine Festsetzung der Steuer ganz unterbleibt oder nicht rechtzeitig erfolgt, weil die Steuerbehörde infolge der Nichtabgabe einer Steuererklärung (s. Rz. 316) von der Existenz des Steueranspruchs keine Kenntnis hat. Im Fall der Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Dolus eventualis

Rz. 610 [Autor/Stand] Eine der nach wie vor umstrittensten Fragen des Strafrechts[2] ist die, was den bedingten Vorsatz in Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit ausmacht. Streitig ist insb., ob der dolus eventualis von der Fahrlässigkeit allein durch den Kenntnisstand des Täters abzugrenzen ist oder ob dazu mit der h.M. zusätzlich ein voluntatives Element heranzuziehen ist...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Prüfungsaufgaben und sachliche Zuständigkeit

Rz. 1287 [Autor/Stand] Die Prüfungsaufgaben der Behörden der Zollverwaltung sind in § 2 Abs. 1 Nr. 1–9 SchwarzArbG aufgeführt. Die Dienstkräfte der FKS prüfen die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten nach § 28a SGB IV, den unrechtmäßigen Bezug von Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Sozialgesetzbuch (z.B. Arbeitslosengeld und andere Sozialleistunge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Berechnung der verkürzten Steuer

Rz. 474 [Autor/Stand] Die Berechnung der verkürzten Steuer in den Urteilsgründen setzt zunächst voraus, dass sich der Tatrichter mit den Besteuerungsgrundlagen insoweit auseinandersetzt, als er diese der Berechnung der verkürzten Beträge zugrunde legen will.[2] Die verkürzte Steuer ist im Urteil für jeden Steueranspruch – für jede Steuerart und jeden Steuerabschnitt – gesond...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Überblick

Rz. 398 [Autor/Stand] Der Eintritt der Steuerverkürzung bei § 370 AO hängt davon ab, wie der Gesetzgeber im Einzelfall die Erhebung der Steuer ausgestaltet hat. Die Voraussetzungen einer Steuerverkürzung können daher je nach Steuerart verschieden sein. Die Steuerverkürzung setzt aber notwendig das Bestehen eines Steueranspruchs voraus.[2] Der Stpfl. muss also nach § 38 AO ein...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / g) Strafzumessung

Rz. 1543 [Autor/Stand] Zur Feststellung des Schuldumfangs gehört die Zollwertermittlung gem. Art. 70 ff. UZK (s. Rz. 468 f., 477 m.w.N.)[2]. Vorrangige Grundlage für den Zollwert von Waren ist der Transaktionswert, d.h. der für die Waren bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Union tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis (Art. 70 ff. UZK). Nachrangige Method...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Anwendung des Sachwertverfahrens im Einzelfall (Abs. 3 Nr. 2 Alt. 2)

Rz. 56 [Autor/Stand] Anders als in den in § 76 Abs. 3 Nr. 2 Alt. 1 BewG geregelten Fällen (Rz. 40 ff.) geht es hier um Gruppen von Mietwohngrundstücken, Geschäftsgrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken, bei denen eine Ermittlung der Jahresrohmiete in aller Regel möglich ist und die deshalb grds. im Ertragswertverfahren bewertet werden (§ 76 Abs. 1 Nr. 1–3 BewG). Bei ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Gesellige Veranstaltungen

Tz. 7 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 "Gesellige Veranstaltungen" sind eine steuerlich unschädliche Betätigung, wenn sie im Vergleich zur übrigen steuerbegünstigten Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung sind (s. § 58 Nr. 7 AO, Anhang 1b und s. AEAO zu § 58 Nr. 8 AO TZ 10, Anhang 2). Solche Veranstaltungen können z. B. Weihnachtsfeiern, Vereinsausflüge, Sommerfeste, Karnevalsveranst...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Einführung

Rz. 1581 [Autor/Stand] Mit dem am 1.7.2021 in Kraft getretenen Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb (Steueroasen-Abwehrgesetz – StAbwG) werden Verwaltungs- und Legislativmaßnahmen ermöglicht, die im Verhältnis zu solchen Steuerhoheitsgebieten Anwendung finden, die auf der EU-Liste nicht kooperativer Steuergebiete (sog. EU-Blacklist) geführt we...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Erwerbe von Todes wegen

Rz. 8 Steuerschuldner bei Erwerben von Todes wegen (s. § 3 Rn. 10 ff. und § 6 Rn 1 ff. zur Vor- und Nacherbschaft) ist der Erwerber. Nach § 3 ErbStG gibt es verschiedene Arten des Erwerbs von Todes wegen. Beim Erwerb durch Erbanfall nach § 1922 BGB ist der Allein- bzw. Miterbe der Erwerber. Der Vorerbe ist nach § 20 Abs. 1 ErbStG Steuerschuldner und haftet zudem mit seinem Pr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Baumhoff/Ditz/Greinert, Grundsätze der Dokumentation internationaler Verrechnungspreise nach der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung, DStR 2004, 157; Baumhoff, Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen, in Mössner u.a., Steuerrecht international tätiger Unternehmen, 5. Aufl. 2018, Rz. 4.1 ff.; Bruschke, Sanktionen bei einem Verstoß gegen die Doku...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Strafzumessung bei Kompensationsverbot

Rz. 1033 [Autor/Stand] Bleiben im Hinblick auf das Kompensationsverbot nach § 370 Abs. 4 Satz 3 AO (s. Rz. 506 ff.) Ermäßigungsgründe außer Betracht, so sind die Steuerbeträge, die auf nachträglich geltend gemachte Ermäßigungsgründe oder Steuervorteile entfallen, strafmildernd zu berücksichtigen, denn das Kompensationsverbot gilt nicht auf Ebene der Strafzumessung[2]. Unter ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Anwendbarkeit bei Nicht-Abgabe von Erklärungen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO)

Rz. 518 [Autor/Stand] In der Literatur wird das Kompensationsverbot bei Nichtabgabe einer Steuererklärung (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) teilweise für unanwendbar gehalten. "Andere Gründe" i.S.d. § 370 Abs. 4 Satz 3 AO können nach dieser Auffassung begrifflich nur dann vorliegen, wenn der Stpfl. im Rahmen der Steuererklärung überhaupt Angaben gemacht hat, mit denen die im Strafverf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerstraf- und bußgeldrechtliche Aspekte

Rz. 1589 [Autor/Stand] Bei Verletzung dieser Mitwirkungspflichten drohen zunächst steuerliche Sanktionen. Ebenfalls durch das StVergAbG eingefügt wurden § 162 Abs. 3, 4 AO, die – einer internationalen Entwicklung folgend[2] – weitreichende steuerliche Sanktionen speziell für die Verletzung der Mitwirkungspflichten gem. § 90 Abs. 3 AO enthalten. § 162 Abs. 3, 4 AO gelten gem....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Anforderungen an aktive latente Steuern

Rz. 113 Die Unsicherheit bzgl. der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern hat den Gesetzgeber bewogen, lediglich ein Aktivierungswahlrecht für den Aktivüberhang vorzusehen. Insb. bei der Aktivierung von Vorteilen aus steuerlichen Verlustvorträgen zeigen die Erfahrungen aus den IFRS, dass bei der Bilanzierung häufig Fehler auftreten und der Nachweis der Wahrscheinlichkeit zu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Darlegungslast in Urteil und Anklage

Rz. 1344 [Autor/Stand] Die Darlegungslast bei Hinterziehung von Lohnsteuer und Sozialabgaben hat der BGH[2] wie folgt umrissen: Das Urteil darf nicht lediglich die jeweils verkürzten Lohnsteuern und die nicht abgeführten Beiträge zur Sozialversicherung pauschal feststellen. Es muss die für die Ermittlung des Schuldumfangs maßgeblichen Berechnungsgrundlagen enthalten. Diese B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Adamaszek/Hennig, Aktuelles zu Steuerstraftaten bei Verbrauchsteuern, DStR 2023, 2512; Aue, Strafrechtliche Risiken bei der Anpassung von Einkommensteuervorauszahlungen, PStR 2010, 263; Bansemer, Steuerhinterziehung im Beitreibungsverfahren, wistra 1994, 327; Bilsdorfer/Kaufmann, Die Steuerverkürzung – Das Maß aller Dinge im Steuerstrafrecht, DStR 2023, 2034; Bruschke, Der V...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Erklärungsfrist

Rz. 8 Die Fristsetzung für die Erklärungsabgabe ist nach Satz 1 dem FA selbst überlassen, muss jedoch nach Satz 2 mindestens einen Monat betragen. Hierbei liegt es in der Natur der Sache, dass der Monat nicht vor Eingang der Erklärungsvordrucke beim Verpflichteten beginnen kann. Sollte die Monatsfrist zur Erklärungserstellung nicht ausreichend sein (z. B. bei umfangreichen E...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Begriff (§ 9 Abs. 2 BewG)

Rz. 12 Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des WG bei einer Veräußerung zu erzielen wäre (Verkehrswert oder Marktwert, § 9 Abs. 2 Satz 1 BewG). Der Gesetzgeber benutzt den Konjunktiv und geht dabei von einer konkreten Wertvorstellung aus. Dies bedeutet aber auch, dass konkrete Verkäufe nicht stattgefund...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 10/2025, Kein Pfändung... / 1 Der Fall

Pfändung eines nicht versicherten Fahrzeuges Die Gläubigerin betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung aus einem Prozessvergleich. Die Gläubigerin beauftragte die Gerichtsvollzieherin (GV) mit der Beitreibung der Forderung insbesondere durch Pfändung eines Pkw Mercedes Benz R-Klasse. Im Rahmen einer angeordneten Zwangsräumung sprach die GV gegenüber der Schuldneri...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.2.2 Einzelfälle

Rz. 27 Bei Garagen ist als übliche Miete regelmäßig ein Festwert pro Stellplatz anzusetzen; ist nur ein Stellplatz vorhanden, kann dies ggf. durch einen Abschlag berücksichtigt werden, wenn nur Festwerte für Garagen ermittelbar sind (R B 186.5 Abs. 1 Satz 2 ErbStR). Befinden sich in einem Mietwohngrundstück Ferienwohnungen, ist die übliche Miete insoweit nach der saisonabhäng...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Baum, Die Festsetzungsverjährung, NWB Fach 2, 6513; Bilsdorfer, Die Entwicklung des Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrechts, NJW 2003, 2281; Bornheim, Verfassungswidrige Steuern und Verlängerung der Festsetzungsverjährung aufgrund Steuerhinterziehung gem. § 169 Abs. 2 S. 2 AO, Stbg 1998, 549; Bornheim, Hinterziehung von Vermögensteuer – Strafrechtliche Aspekte, Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Bemessung der Geldstrafe

Rz. 1010 [Autor/Stand] Die Geldstrafe ist im Steuerstrafrecht nach wie vor die häufigste Sanktion. Für die Bemessung der Geldstrafe sind die §§ 40 und 41 StGB ergänzend heranzuziehen. Nach § 40 StGB wird die Geldstrafe nach Tagessätzen verhängt, deren Zahl sich zwischen mindestens fünf und höchstens 360 bewegt (bei Bildung einer Gesamtstrafe bis zu 720 Tagessätze, § 54 Abs. ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Kulturelle Veranstaltungen

Tz. 5 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Eintrittsgelder bei kulturellen Veranstaltungen (u. a. Museen, Konzerte, Theater, Ausstellungen) sind bei einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft dem Zweckbetrieb "Kultur" zuzuordnen. Dieser genießt in vollem Umfang Ertragsteuerfreiheit, weil es für den Bereich "Kultur" keine gesetzliche Zweckbetriebsgrenze gibt. Abzugrenzen s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bauer, Der Tatbegriff im Steuerrecht, wistra 1991, 56; Beckemper, Steuerhinterziehung durch Erschleichen eines unrichtigen Feststellungsbescheids, NStZ 2002, 518; Bublitz, Der Verlustabzug gemäß § 10d EStG im Steuerstrafrecht, DStR 1985, 653; Burkhardt, Zur Abgrenzung von Versuch und Wahndelikt im Steuerstrafrecht, wistra 1982, 178; Ceffinati, Zum Versuchsbeginn bei der Steu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2025, Keine Berücksi... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten nach einem Glasbruchschaden um Leistungen aus einer Kasko-Versicherung. Dazu enthalten die AKB der Beklagten folgende Regelung: “1.5.2 Was zahlen wir bei Beschädigung? (2) Ersatz des Glasbruchschadens nur bei Reparatur Bei Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs zahlen wir die Kosten der Wiederherstellung nur in folgendem Fall: Der Schaden wurde tatsä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Irrtum über normative Umstände

Rz. 658 [Autor/Stand] Besonderheiten ergeben sich bei der Behandlung des Tatbestandsirrtums aus dem Umstand, dass § 370 AO durch das Merkmal "steuerlich erhebliche Tatsachen" sowie die Begriffe der "Steuerverkürzung" und des "Steuervorteils" auf die Regeln des Steuerrechts (nicht nur: der formellen Steuergesetze) verweist (s. Rz. 27 f.). Nach der Rspr.[2] und auch nach der i...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3 Herkunft aus vorhandenem Vermögen

Rz. 58 Auf der Ebene des Erwerbers ist zu klären, ob die Entrichtung der Steuer durch den Steuerschuldner zu einer Gefährdung des Betriebes führen würde. Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Erwerber im Zeitpunkt der Steuerentstehung über genügend übrige eigene Mittel verfügt, um die Steuer zu entrichten. Beim Anlegen eines solchen Maßstabes bedarf es einer genauen Rechtfe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Unmittelbares Ansetzen bei § 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO

Rz. 716 [Autor/Stand] Auch beim Unterlassungsdelikt ist ein Versuch möglich. Einigkeit herrscht dabei wohl insoweit, dass der Versuch durch Unterlassen nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO (s. zum tatbestandsmäßigen Verhalten Rz. 271 ff.) erst dann beginnen kann, wenn der Zeitpunkt verstrichen ist, zu dem die steuerlichen Angaben spätestens hätten abgegeben werden müssen[2] bzw....mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Kapitalwert von lebenslänglichen Nutzungen und Leistungen (§ 14 Abs. 1 BewG)

Rz. 11 Darunter fallen insb. Leibrenten oder ein Nießbrauch auf Lebenszeit. Dies gilt auch für eine Rente, die einer Person auf Lebenszeit, längstens aber bis zur Wiederverheiratung zusteht (s. § 5 BewG). Ebenso Renten, die von unbestimmter Dauer, gleichzeitig aber auch von der Lebenszeit einer Person abhängig sind. Dem Grunde nach handelt es sich um Nutzungen/Leistungen von ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Fehlender Zurechnungszusammenhang bei Kenntnis der Finanzbehörde von der Unrichtigkeit der Angaben?

Rz. 585 [Autor/Stand] Der Zurechnungszusammenhang ist schließlich auch grundsätzlich in den Fällen zu bejahen, in denen der die Angaben des Stpfl. bearbeitende Fi nanzbeamte die Unrichtigkeit der Angaben erkennt. Trifft er trotz Kenntnis vom wahren Sachverhalt eine davon abweichende, den unwahren Angaben des Stpfl. entsprechende steuerliche Entscheidung, spricht zwar einiges...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Abweichungen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz

Rz. 134 Nach § 248 Abs. 2 HGB aktivierte selbst geschaffene immaterielle VG des Anlagevermögens unterliegen in der Steuerbilanz einem Aktivierungsverbot gem. § 5 Abs. 2 EStG, da das Steuerrecht eine Aktivierung nur bei entgeltlichem Erwerb erlaubt. Rz. 135 Für den derivativen Geschäfts- oder Firmenwert besteht handels- und steuerrechtlich zwar eine Ansatzpflicht. Unterschiede...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Überblick

Rz. 454 [Autor/Stand] Für den Grad des strafrechtlich verwirklichten Unrechts und damit auch für den Schuldumfang sowie die Strafzumessung (s. Rz. 1033 ff.) ist die Höhe der verkürzten Beträge oder der zu Unrecht erlangten Steuervorteile festzustellen.[2] Je höher der verkürzte Steuerbetrag oder der unrechtmäßig erlangte Vorteil ist, desto schwerer wiegt der Verstoß des Täte...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Gemischte Nutzung

Tz. 114 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Werden ein Wirtschaftsgut in verschiedenen Tätigkeitsbereichen eines Vereins/Verbandes (ideeller Tätigkeitsbereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb, steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) genutzt, muss zunächst geprüft werden, ob eine ausschließliche und unmittelbare Zuordnung des Wirtschaftsgutes zu einem der genannten Täti...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5 Weitere Ausführungen im Zusammenhang mit der Abgabenordnung bei der Erbschaftsteuer

Rz. 31 Auch für die Erbschaft- und Schenkungsteuer gelten die Vorschriften der AO. Soweit sich jedoch aufgrund von Besonderheiten bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer Abweichungen oder Ergänzungen ergeben, werden diese nachstehend aufgezeigt (ausgenommen bezüglich der Festsetzungsverjährung, s. § 30 Rn. 88 ff.):mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Natürliche Handlungseinheit und Verklammerung

Rz. 907 [Autor/Stand] Auch dann, wenn mehrere Willensbetätigungen und Handlungen bei natürlicher Betrachtungsweise als Einheit anzusehen sind (natürliche Handlungseinheit),[2] kann nach Auffassung der Rspr. eine Handlung i.S.d. § 52 StGB vorliegen (s. aber Beispiel Rz. 905). Das ist dann der Fall, "wenn zwischen einer Mehrheit gleichartiger strafrechtlich erheblicher Verhalt...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3 § 15 Abs. 3 BewG

Rz. 15 Bei Nutzungen und Leistungen, deren Jahreswert ungewiss ist (wenn auf die Erzielung von Erträgen ausgerichtet) oder (bedeutend) schwankt, ist als Jahreswert der Betrag (Nettowert, Ausgaben sind zu berücksichtigen) anzusetzen, der nach den Verhältnissen zum Bewertungsstichtag (§ 11 i. V. m. § 9 ErbStG) im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielt wird (Zukunftssch...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens

Rz. 14 Voraussetzung für die Anwendung von § 27 ErbStG ist, dass Vermögen innerhalb von zehn Jahren mehrfach übergegangen ist. Mit Vermögen sind nicht nur einzelne Vermögensgegenstände, sondern auch Vermögensmassen gemeint, wie sie gerade beim Erwerb durch Erbanfall typischerweise übergehen. Nicht erforderlich ist lt. Rechtsprechung, dass das Vermögen beim Zweiterwerb noch d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Apitz, Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern, AO-StB 2003, 97; Arconada Valbuena/Rennar, EStB 2023, 194; Bruschke, Benennungsverlangen nach § 160 AO, StB 2001, 42; Bruschke, Benennungsverlangen nach § 160 AO, AO-StB 2019, 86; Caspari, Hinterziehung im gordischen Knoten der Bauabzugsteuer nach §§ 48 ff. EStG – Von finanziellen Risiken, Ordnungswidrigkeiten, Beihilfe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Ausnahmen vom Kompensationsverbot bei Umsatzsteuer und Ausfuhrvergütungen

Rz. 528 [Autor/Stand] Eine Ausnahme vom Kompensationsverbot erkannte der BGH für Vorsteuern bei nicht oder unvollständig erklärten Umsätzen früher nicht an.[2] Zur Strafzumessung in diesen Fällen s. aber Rz. 1033 ff.[3] Praxis-Beispiel Beispiel nach BGH:[4] Der Angeklagte hatte es als Geschäftsführer einer GmbH unterlassen, vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen für die Q...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Geringstland (Abs. 4)

Rz. 124 [Autor/Stand] Unter den Begriff "Geringstland" fallen Flächen, die eine sehr geringe Ertragsfähigkeit aufweisen und für die keine Wertzahlen nach dem Bodenschätzungsgesetz [2] festgestellt werden. Rz. 125 [Autor/Stand] Das Geringstland gehört nach § 234 Abs. 4 BewG ebenfalls zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Die Bindung zum landwirtschaftlichen Vermögen wird...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Hessen / b) Finanzrechtsweg und Besonderheiten des Bodenrichtwerts

Rz. 426 [Autor/Stand] Der Finanzrechtsweg ist auch dann eröffnet, wenn sich der erhobene Einwand inhaltlich (nur) auf den für die wirtschaftliche Einheit ermittelten Bodenrichtwert i.S.d. § 7 HGrStG bezieht. Denn maßgeblich ist nur, dass der Bodenrichtwert Eingang in den Messbescheid gefunden hat. Unerheblich ist indes, dass der Bodenrichtwert durch den für das Gebiet des Gr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Pflicht zur Angabe steuerlich erheblicher Tatsachen

Rz. 288 [Autor/Stand] Tatbestandsmäßig i.S.d. § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO handelt nur, wer gegenüber den FinB (s. Rz. 251 ff.) – anders als bei Abs. 1 Nr. 1 nicht gegenüber anderen Behörden – zur Mitteilung steuerlich erheblicher Tatsachen rechtlich verpflichtet ist und diese Pflicht verletzt. Im Gegensatz zu § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO handelt es sich also um ein Sonderdelikt (s. Rz. 8...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Handlungsmöglichkeit

Rz. 301 [Autor/Stand] Die Unterlassungstat ist nach allgemeinen Regeln nur dann strafbar, wenn die Vornahme der erwarteten Handlung dem Täter tatsächlich möglich war[2]. Ansonsten hätte er keine Möglichkeit, den tatbestandlichen Erfolg abzuwenden (s. Rz. 571 f.). Die nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO gebotene Offenbarung steuerlich erheblicher Tatsachen wird dem Täter, ggf. unter I...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Zurechnungszusammenhang bei § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO

Rz. 576 [Autor/Stand] Das Erfordernis eines solchen über die Kausalität hinausgehenden Zurechnungszusammenhangs macht für das Steuerstrafrecht der Wortlaut des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO selbst deutlich. Denn danach ist vorausgesetzt, dass die Behörde in Unkenntnis über die steuerlich erheblichen Tatsachen gelassen wird. Daraus ist zu folgern, dass sich nur dann, wenn eine solche...mehr