Fachbeiträge & Kommentare zu Schätzung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Erfassung und Dokumentation der durchgeführten Aufbau- und Funktionsprüfung

Rn. 47 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der AP hat verschiedene Möglichkeiten, das IKS i. R.d. Aufbau- und Funktionsprüfung zu erfassen und zu dokumentieren. Nachstehende Übersicht systematisiert die Informationsquellen und Erhebungstechniken sowie die möglichen Formen der Dokumentation (vgl. ISA [DE] 500 (2020), Rn. A10ff.; Knüppe (1984), S. 114). Rn. 48 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Ü...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Literaturverzeichnis

Rn. 179 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Ackermann (1999), Risikomanagement im Personalbereich, in: Ackermann (Hrsg.), Risikomanagement im Personalbereich, Wiesbaden, S. 43–102. Arthur Andersen (2001), Corporate Governance: Stand der Umsetzung und Entwicklungsperspektiven, Düsseldorf. Arthur Andersen (2002), Prüfung auf dem Prüfstand: Status Quo und Tendenzen der Internen Revision in...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XV. Erläuterung der Nutzungsdauer eines Geschäfts- oder Firmenwerts (§ 285 Nr. 13)

Rn. 542 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 In den Anhang ist "jeweils eine Erläuterung des Zeitraums, über den ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert abgeschrieben wird" (§ 285 Nr. 13), aufzunehmen. § 285 Nr. 13 setzt Art. 12 Abs. 11 Unterabs. 2 Satz 3 der Bilanz-R in nationales Recht um; daraus resultiert das Gebot einer R-konformen Auslegung und Rechtsfortbildung von...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Ausweis von Ergebnisanteilen an Personenhandelsgesellschaften

Rn. 278 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Beim Ausweis von stehen gelassenen Gewinnanteilen an PersG wird entsprechend der steuerrechtlichen Verfahrensweise in der Praxis (vgl. dazu Dietel, DStR 2002, S. 2140 (2141)) sowohl der zeitkongruente Ausweis als Zugänge als auch der Ausweis als Zuschreibung gewählt (befürwortend noch HFA 3/1976, WPg 1976, S. 591ff. (aufgehoben); ADS (1997),...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Selbstbehalt

Tz. 49 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Durch Art. 1 Nr. 2 VorstAG (vgl. HdR-E, AktG § 93, Rn. 1) wurde in § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG das Erfordernis eines Selbstbehalts für Vorstandsmitglieder eingeführt. Für die D&O-Versicherung von AR-Mitgliedern besteht keine entsprechende gesetzliche Verpflichtung, einen Selbstbehalt zu vereinbaren und auch der DCGK empfiehlt dies nicht mehr. Dur...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) und Wirtschaftsprüferkammer (WPK)

Rn. 439 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Auch der HFA des IDW betont, dass § 286 Abs. 4 eng auszulegen ist, hierbei aber auch die für diese Regelung maßgeblichen Erwägungen des Datenschutzes relevant sind. Der zulässige Verzicht setze daher voraus, dass die Bezüge der einzelnen Organmitglieder feststellbar oder in ihrer Größenordnung zutreffend schätzbar wären. Soweit die in Betrac...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XIX. Honorare für den Abschlussprüfer (§ 285 Nr. 17)

Rn. 567 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die Angabepflicht zu den AP-Honoraren wurde mit dem BilReG in das HGB eingeführt sowie mit dem BilMoG an die EU-Vorgaben des Art. 43 Abs. 1 Nr. 15 Unterabs. 1 der 4. EG-R (derweil: Art. 18 Abs. 1 lit. b) der Bilanz-R) i. d. F. der AP-R 2006/43/EG vom 17.05.2006 (ABl. EU, L 157/87ff. vom 09.06.2006) angepasst. Entsprechende Angabepflichten be...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) GoA zur Konkretisierung des Prüfungsumfangs

Rn. 21 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Einige Beiträge des Schrifttums zu GoA betreffen die geforderten Verhaltensweisen eines AP bei der Berufsausübung sowie den gesamten Prüfungsprozess von der Auftragsannahme bis zur Urteilsmitteilung (vgl. Schulze zur Wiesche (1963); Kicherer (1970); Leffson (1988), S. 101). Andere Schriften über GoA widmen sich Teilen des Prüfungsprozesses (v...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Abgrenzungsprobleme und Lösungen

Rn. 122 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Bei der Abgrenzung dieser vier Posten voneinander treten Probleme und Zweifelsfragen in zweifacher Hinsicht auf, die in Literatur und Praxis unterschiedlich gelöst werden:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXI. Derivative Finanzinstrumente (§ 285 Nr. 19)

Rn. 630 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 19 ist „für jede Kategorie nicht zum beizulegenden Zeitwert bewerteter derivativer Finanzinstrumente [anzugeben, d.Verf.] Art und Umfang der Finanzinstrumente, deren beizulegender Zeitwert, soweit sich dieser nach § 255 Abs. 4 verlässlich ermitteln lässt, unter Angabe der angewandten Bewertungsmethode, deren Buchwert und der Bila...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Der Gesamtumsatz gem. § 19 Abs. 3 UStG

Rz. 106 Der Begriff des Gesamtumsatzes spielt eine Rolle gem. § 19 Abs. 1 S. 2 UStG bei der Berechnung der genannten Grenzen von 22.000 EUR und 50.000 EUR (Rz. 47ff.). Der Gesamtumsatz ist gem. § 19 Abs. 3 S. 1 UStG die Summe der steuerbaren Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG abzüglich der gem. § 4 Nr. 8 Buchst. i, Nr. 9 Buchst. b und Nr. 11 bis 29 UStG (s. Rz. 3) steuer...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.4 Schätzung des Verpflichtungsumfangs

2.3.4.1 Annahme einer planmäßigen Erfüllung Rz. 45 Nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (§ 252 Rz 34) ist die Höhe einer Rückstellung unter der Annahme einer Erfüllung der ungewissen Verbindlichkeit entsprechend den betriebsindividuellen Planungen zu schätzen. Etwas anderes gilt, wenn von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit nicht auszugehen ist (§ 252 Rz 42)...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.4.3 Geschäfts- oder Firmenwert

Rz. 204 Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert (GoF) gilt als zeitlich begrenzt nutzbarer VG[1] und muss zwingend aktiviert werden (§ 246 Rz 89). Für seine Folgebewertung sind die allgemeinen Abschreibungsregelungen des § 253 HGB anzuwenden, sodass der GoF über seine individuelle betriebliche Nutzungsdauer planmäßig oder, falls entsprechende Voraussetzungen vor...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.4.4 Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 210 Gem. § 253 Abs. 3 HGB müssen auch die Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) zeitlich begrenzt nutzbarer immaterieller VG des AV planmäßig über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Die Ermittlung des Nutzungszeitraums ist in solchen Fällen weitgehend unproblematisch, bei denen eine gesetzliche oder vertragliche Begrenzung zu beachten ist. All...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.3 Bestimmung der Restlaufzeit

Rz. 136 Zur Auswahl des Abzinsungssatzes ist die Restlaufzeit der zurückzustellenden ungewissen Verbindlichkeit zu ermitteln. Das ist der gesamte Zeitraum vom Abschlussstichtag bis zum Erfüllungszeitpunkt der passivierten Schuld.[1] Praxis-Beispiel Eine zum 31.12.01 bilanzierte ungewisse Verbindlichkeit ist am 31.12.02 (Fall 1) bzw. am 31.12.03 (Fall 2) zu begleichen. In Fall ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Wohnungen ohne Preisbindung

Rz. 18 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Für die nicht preisgebundenen Wohnungen ist die sog Vergleichsmiete iSd > R 8.1 Abs 6 Satz 1 LStR zu ermitteln. Das ist die ortsübliche Kaltmiete zuzüglich der nach der Betriebskosten-VO umlagefähigen Kosten (BFH 254, 31 = BStBl 2016 I, 835). Sind in einem Haus mit mehreren Wohnungen einige auch an betriebsfremde Personen vermietet, wird die...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3 Bewertungsstichtag

Rz. 40 Nach § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB sind "Schulden … zum Abschlussstichtag … zu bewerten". Das darin zum Ausdruck kommende Stichtagsprinzip verlangt nach überwiegender Ansicht eine Wertbemessung nach den (objektiven) Verhältnissen am Abschlussstichtag. Wie hoch die ungewisse Verbindlichkeit tatsächlich ist, zeigen vielfach erst die stichtagsnachgelagerten Entwicklungen. Inwie...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.4.2 Zu berücksichtigende Aufwendungen

Rz. 46 Ungewisse Geldleistungsverpflichtungen sind mit dem Betrag anzusetzen, den das Unt voraussichtlich wird zahlen müssen, um die Schuld zu begleichen. Bei Sachleistungsverpflichtungen bemisst sich der Erfüllungsbetrag nach dem Wertverzehr für das Bewirken der geschuldeten Leistung. Das sind die der Erfüllungshandlung direkt oder im Weg einer Schlüsselung zurechenbaren Vo...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.2.2 Anschaffungs- und Herstellungskosten und Restwert

Rz. 164 Die Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) (§ 255 Abs. 1 und 2 HGB) sind i. R. e. planmäßigen Abschreibung über die (voraussichtliche) Nutzungsdauer zu verteilen. Es handelt sich zugleich um die Bewertungsobergrenze, zu dem abnutzbare VG des AV bilanziell abgebildet werden dürfen (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB). Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht bei der Bewert...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.4.3 Vorsichtige Bewertung

Rz. 57 Die Ermittlung des Erfüllungsbetrags von Rückstellungen kann in mehrfacher Hinsicht Schätzungen erfordern. Für die Vornahme von Schätzungen gilt das Prinzip der Bewertungsvorsicht als Ausprägung des allgemeinen Vorsichtsprinzips. Danach sind Rückstellungen im Zweifel eher zu hoch als zu niedrig zu bemessen. Die bewusste Überbewertung ungewisser Verbindlichkeiten ist d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.2.4 Abschreibungsmethoden

Rz. 174 Als weiteres wesentliches Kriterium wird die planmäßige Abschreibung von AV durch die gewählte Abschreibungsmethode bestimmt. Da § 253 Abs. 3 Satz 2 HGB lediglich fordert, die AHK auf die Gj der voraussichtlichen Nutzung des VG zu verteilen, bleibt es dem Kfm. weitgehend freigestellt, welche Abschreibungsmethode er zugrunde legt. Entscheidend ist, dass die jährlichen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.4.1 Annahme einer planmäßigen Erfüllung

Rz. 45 Nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (§ 252 Rz 34) ist die Höhe einer Rückstellung unter der Annahme einer Erfüllung der ungewissen Verbindlichkeit entsprechend den betriebsindividuellen Planungen zu schätzen. Etwas anderes gilt, wenn von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit nicht auszugehen ist (§ 252 Rz 42). Dieser Bewertungsprämisse kommt Bedeutung ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.7.2.1 Nicht wertpapiergebundene Altersversorgungsverpflichtungen

Rz. 77 Zu den wesentlichen Bewertungsannahmen gehört die Verwendung von biometrischen Wahrscheinlichkeiten. Eine Eigenschaft von Pensionsverpflichtungen ist es, dass die Leistungspflicht durch biologische Ereignisse wie Alter, Invalidität oder Tod ausgelöst wird. Die Eintrittswahrscheinlichkeiten dieser die Leistungspflicht auslösenden Ereignisse sind nach den Regeln der Ver...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.2 Antrittsgeld ("Signing Bonus")

Rz. 249 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Eine bei Abschluss des Arbeitsvertrags fällige Einmalzahlung (Antrittsgeld – "Signing Bonus") gehört zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG, § 2 Abs. 2 Nr. 1 LStDV). Ein Antrittsgeld ist damit den Vergütungen aus unselbständiger Arbeit i. S. des Art. 15 Abs. 1 OECD-MA zuzuordnen. Rz. 250 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Soweit ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Arbeitszimmer / 11. Besondere Aufzeichnungspflichten

Rz. 25 Stand: EL 138 – ET: 6/2024 Nach § 4 Absatz 7 EStG dürfen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei der Gewinnermittlung nur berücksichtigt werden, wenn sie besonders aufgezeichnet werden. Es bestehen keine Bedenken, wenn die auf das häusliche Arbeitszimmer anteilig entfallenden Finanzierungsaufwendungen im Wege der Schätzung ermittelt werden und nach Ablauf des...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.4 Finanzanlagen

Rz. 260 Zum Begriff der Finanzanlagen vgl. § 266 Rz 50. Rz. 261 Finanzanlagen unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. Eine außerplanmäßige Abschreibung ist bei voraussichtlich dauernder Wertminderung geboten. Bei einer voraussichtlich nicht dauernden Wertminderung eröffnet § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB ein Abschreibungswahlrecht. Seine Ausübung unterliegt dem Stetigkeitsgebot ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeines

Rz. 7 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Der Wert einer vom ArbG dem ArbN im Rahmen des Dienstverhältnisses (> Rz 1 – 3/3) als Sachbezug überlassenen Wohnung wird mit dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort angesetzt (§ 8 Abs 2 Satz 1 EStG). Dieser Endpreis ist grundsätzlich durch eine individuelle Bewertung der Wohnung, ggf im Wege einer > Schätzung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Bewertung von Verbindlichkeiten (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 21 Verbindlichkeiten sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen. Der Erfüllungsbetrag einer Verbindlichkeit bestimmt sich nach dem Betrag, der zur Begleichung der Verbindlichkeit aufzuwenden ist. In Geld zu erbringende Verbindlichkeiten sind mit dem Nennbetrag (zu Ausnahmen vgl. Rz 29) oder Rückzahlungsbetrag anzusetzen. Rz. 22 Der Erfüllungsbet...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.2.2 Aktivposten

Rz. 38 Die Erläuterung der Anschaffungskosten im Anlagevermögen ist grds. in keiner besonderen Weise notwendig, da diese eindeutig in § 255 Abs. 1 HGB definiert sind. In bestimmten Sonderfällen, z. B. Tausch, tauschähnliche Geschäfte, Verschmelzungen zum Buchwert, erhaltene Zuschüsse und Subventionen, kann jedoch eine Berichterstattung geboten sein.[1] Rz. 39 Die Angabe der H...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1 Altersversorgungsverpflichtungen

Rz. 143 Praktische Vereinfachungen sind für die Barwertermittlung von Altersversorgungsverpflichtungen vorgesehen. Diese betreffen zunächst den Zeitpunkt der Rückstellungsberechnung. Die in der Praxis etablierte Verfahrensweise, Pensionsgutachten zwei bis drei Monate vor dem Abschlussstichtag nach Maßgabe der geschätzten Verhältnisse am Abschlussstichtag einzuholen, ist im R...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 8.2.1 DBA-Liberia/DBA-Trinidad und Tobago

Rz. 403 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das DBA-Liberia enthält keine besondere Regelung für Vergütungen des Bordpersonals von Schiffen oder Luftfahrzeugen, daher sind die allgemeinen Regelungen des Art. 15 Abs. 1 und 2 DBA-Liberia anzuwenden. Demnach gilt Folgendes: Rz. 404 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Gemäß Art. 15 Abs. 1 DBA-Liberia steht das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsst...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2 Bewertungsobjekt

Rz. 35 Nach dem Einzelbewertungsgrundsatz (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB) sind "Schulden … zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten". Diese Anweisung gilt auch für Rückstellungen. Die Schätzung des notwendigen Erfüllungsbetrags ist an den individuellen Merkmalen der zu passivierenden Verpflichtung auszurichten. Eine verpflichtungskompensierende Berücksichtigung von Vorteilserwartu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4 Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung/Rückstellungsspiegel

Rz. 138 Die Einbuchung und Fortschreibung einer Rückstellung kann in der GuV nach der Bruttomethode oder nach der Nettomethode dargestellt werden. Bei der Bruttomethode wird i. H. d. nicht abgezinsten Erfüllungsbetrags der Rückstellung ein Aufwand im operativen Ergebnis und i. H. d. Differenz zum passivierten Barwert der ungewissen Verbindlichkeit ein Ertrag aus der Abzinsun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Rz. 311 Forderungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB zu AK (§ 255 Rz 17) in der Bilanz anzusetzen. Eine Abschreibung ist im Falle eines niedrigeren beizulegenden Werts vorzunehmen. Sie kann durch die Realisation der folgenden Risiken veranlasst sein: Ausfallrisiko: Risiko einer nicht vollständigen Begleichung der Forderung wegen mangelnder Bonität des Schuldners, Verzögerungs...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.3 Sachanlagen

Rz. 247 Zum Begriff der Sachanlagen vgl. § 266 Rz 37. Unbebaute Grundstücke unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. Um eine Überbewertung zu vermeiden, ist bei ihrer Bewertung der ggf. bestehenden Notwendigkeit von außerplanmäßigen Abschreibungen ein besonderes Augenmerk zu widmen. Der beizulegende Wert eines Grundstücks kann bspw. abgeleitet werden aus beobachteten Markt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entspannung: Bedeutung für ... / 1.2 Ausfallkosten

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bewertet seit 1994 die volkswirtschaftlichen Kosten durch Arbeitsunfähigkeit – die Tendenz ist steigend und die Summe beachtlich. Für 2022 schätzt die BAuA die volkswirtschaftlichen Produktionsausfälle auf insgesamt 118 Mrd. EUR bzw. den Ausfall an Bruttowertschöpfung auf 207 Mrd. EUR. Den deutlichen Anstieg begrün...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung, lineare / 4.2.1 Schätzung der Nutzungsdauer und Bedeutung der AfA-Tabellen

Nach § 7 Abs. 1 Satz 2 EStG bemisst sich die Absetzung nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts. Genau wie in der Handelsbilanz muss der Bilanzierende auch für die Bemessung der AfA die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer schätzen. Entscheidend ist nicht allein der Zeitraum, in dem ein Wirtschaftsgut genutzt werden kann. Es spielt vielmehr auch eine Rolle...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.3 Fälle geringerer Bedeutung

Rz. 194 Nach § 180 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 AO sind Feststellungen sowohl von Einkünften nach Abs. 1 Nr. 2a als auch des Werts der vermögensteuerlichen Wirtschaftsgüter nach Abs. 1 Nr. 3 nicht vorzunehmen, wenn es sich um einen Fall von geringerer Bedeutung handelt. Das ist insbesondere der Fall, wenn die Höhe des festzustellenden Betrags und seine Aufteilung auf die Beteiligten fe...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Speisen und Getränke, umsat... / 4.1 Verkauf von Speisen: 7 %ige Lieferung oder 19 %ige sonstige Leistung

Die Lieferung vieler Speisen unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %. Ist die Abgabe von warmen und/oder kalten Speisen aber mit zusätzlichen Dienstleistungen verbunden, liegt insgesamt eine sonstige Leistung vor, die dem Steuersatz von 19 % unterliegt. Dienstleistungen, die notwendig mit der Vermarktung von Lebensmitteln verbunden sind, bleiben unberücksichtigt. E...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung nach der Leistung / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Berechnung der Leistungsabschreibung

Der Unternehmer Huber kauft einen neuen Kleintransporter für 42.000 EUR netto. Er geht davon aus, dass der Transporter eine Gesamtkilometerleistung von 360.000 km haben wird (Schätzung). Die Nutzungsdauer nach der amtlichen Abschreibungstabelle beträgt 9 Jahre. Das entspricht einer durchschnittlichen Laufleistung von 40.000 km pro Jahr. Der Kilometerstand im Zeitpunkt des Erw...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung, lineare / 5.1 Nutzungsdauer bei Gebäuden

Abweichend von den allgemeinen Grundsätzen des § 7 Abs. 1 EStG sind abweichende Regelungen für Gebäude in § 7 Abs. 4 EStG (lineare AfA) und § 7 Abs. 5 EStG (degressive AfA) festgelegt. Die Abschreibungssätze bzw. Nutzungsdauern für die lineare AfA von Gebäuden sind in § 7 Abs. 4 EStG vorgegeben: Abs. 4 Nr. 1: 3 %, wenn es sich um ein Gebäude handelt, das zum Betriebsvermögen g...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Dauerleistungen (§ 13b Abs. 3 UStG)

Rz. 34 Nach § 13b Abs. 3 UStG i. d. F. des Gesetzes v. 8.4.2010[1] entsteht die (vom Leistungsempfänger nach Abs. 5 geschuldete) Steuer für sonstige Leistungen, die dauerhaft über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erbracht werden, abweichend von § 13b Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG, spätestens mit Ablauf eines jeden Kalenderjahrs, in dem die Leistungen tatsächlich erbrach...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung, lineare / 3.2 Berechnung der linearen Abschreibung

Handelsrechtlich kann die lineare Abschreibung bei allen abnutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens angewendet werden. Dabei werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt. Sofern ein Vermögensgegenstand nicht einzeln angeschafft oder hergestellt wird, können sich Besonderheiten bei der Ermittlung der Anschaffungs- und H...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveranstaltungen: Fr... / 4.1 Sachzuwendungen bei Inanspruchnahme einer Eventagentur

Wird ein Sachbezug des Arbeitnehmers, z. B. bei der Teilnahme an einer betrieblichen Veranstaltung, anhand der Kosten des Arbeitgebers bestimmt, sind nur solche Kosten einzubeziehen, die beim Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil auslösen. Die Aufwendungen für einen Eventmanager sind hierbei nicht zu berücksichtigen.[1] Im Gegensatz dazu sind bei Kunden/Geschäftsfreunden, di...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung nach der Leistung / 5 Wie die Leistungsabschreibung berechnet wird

Bei entsprechend hoher Leistung führt die Leistungsabschreibung gegenüber der linearen Abschreibung in den ersten Jahren zu einer deutlich höheren Abschreibung. Um die Berechnung vornehmen zu können, sind also folgende Werte zu ermitteln: die Nutzungsdauer (nach den amtlichen Abschreibungstabellen), die voraussichtliche Gesamtleistung und die tatsächliche Leistung des jeweilige...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Nach § 3a Abs. 2 UStG im Inland steuerpflichtige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Abs. 1 UStG)

Rz. 31 Nach § 13b Abs. 1 UStG i. d. F. des Gesetzes v. 8.4.2010[1] entsteht die Steuer für nach § 3a Abs. 2 UStG im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (Rz. 186) mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt (d. h. in vollem Umfang bewirkt) worden sind. Hintergrund dieser mWv 1.7.2...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung, lineare / 4.2.2 Möglichkeit zur Zugrundelegung einer einjährigen Nutzungsdauer bei digitalen Wirtschaftsgütern

Nach dem BMF-Schreiben vom 22.2.2022, Rz. 1.1 [1] ist für die nach § 7 Abs. 1 EStG anzusetzende Nutzungsdauer von Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und -verarbeitung und Computerhardware grundsätzlich ein Zeitraum von einem Jahr anzunehmen. Nach Rz. 1.2 des BMF-Schreibens kann der Bilanzierende von dieser Annahme auch abweichen und eine längere (im Einzelfall ggf. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praxisfall: Mitwirkungspfli... / 4. Lösung des Falles

Unterscheidung zwischen Tatsachen und Rechtsfragen: Eine Mitwirkungspflicht des U aus § 153 Abs. 4 AO n.F. setzt nach dessen Wortlaut zunächst voraus, dass es sich bei der Bewertung der Immobilie als AfA-Bemessungsgrundlage um einen Sachverhalt, also eine Tatsache, handelt. Die zutreffende Kaufpreisaufteilung zwischen dem Kaufpreisanteil für ein Grundstück und dem Kaufpreisa...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 6.3 Vorausgezahlte Ausgaben für langfristige Nutzungsüberlassung (Abs. 2 S. 3)

Rz. 52 Ausgaben für eine Nutzungsüberlassung von mehr als 5 Jahren im Voraus sind zwingend auf den Zeitraum, für den die Vorauszahlung geleistet ist, zu verteilen. Nutzungen sind die Früchte einer Sache oder eines Rechts sowie die Vorteile, die der Gebrauch der Sache oder des Rechts gewährt (§ 100 BGB). Nutzungsentgelte sind daher die Gegenleistungen für die Nutzung beweglich...mehr