Fachbeiträge & Kommentare zu Schätzung

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5.1 Allgemeines

Rz. 81 Das Betriebsstätten-FA hat die nachzufordernde LSt gegen den Arbeitgeber nach § 42d Abs. 4 EStG grundsätzlich durch schriftlichen Haftungsbescheid i. S. v. § 191 Abs. 1 AO geltend zu machen, wenn der Arbeitgeber nicht die LSt angemeldet oder seine Zahlungsverpflichtung nicht nach § 42d Abs. 4 Nr. 2 EStG schriftlich anerkannt hat.[1] Das Betriebsstätten-FA kann sich an...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 6.1 Gesetzgebungsverfahren und Zielsetzung

Rz. 54 Infographic Nachdem die alte Bundesregierung einen erfolglosen Anlauf für die Umsetzung der CSRD unternommen hatte, ist das Gesetzgebungsverfahren mit Ende der 20. Legislaturperiode verfallen.[1] Erst am 10.7.2025 wurde dann mit der Vorlage eines neuen Referentenentwurfs (RefE) eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 6 Fragen des Rechtsschutzverfahrens

Rz. 28 Die Regelungen über das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren (§§ 347ff. AO) sind anzuwenden. Im Falle der Ablehnung, Aufhebung (Rücknahme, Widerruf) oder Änderung einer Anrufungsauskunft nach § 42e EStG kommt eine Aussetzung der Vollziehung allerdings nicht in Betracht, da es sich nicht um einen vollziehbaren Verwaltungsakt handelt.[1] Wird eine Anrufungsauskunft ...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 5.2.1 Konzepte

Rz. 31 Um den Forderungen der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entsprechen, müssen die Unternehmen die vorgeschriebenen Konzepte der CSRD einhalten,[1] die sich auch mit der aktuellen Überarbeitung der ESRS nicht wesentlich ändern können, da vorgegeben. Ansonsten müsste die CSRD selber noch ein weiteres Mal geändert werden: Informationsqualität: Zu meldende Informatione...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 7.1 Wertschöpfungskettenobergrenze

Rz. 105 Alle nicht direkt von der CSRD betroffenen Unternehmen sollen viel stärker als bislang von dem sog. Trickle-Down-Effekt, also die indirekte Auswirkung der Berichtspflicht auf nicht betroffene (kleinere) Unternehmen, geschützt werden. So soll es ausreichend sein, die komplett geforderten Informationen nur der CSRD-pflichtigen Unternehmen der Wertschöpfungskette in die...mehr

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Sauer, SGB III § 329 Einkom... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift erfasst alle Fallgestaltungen bei den Leistungen der Arbeitsförderung, bei denen eine Berücksichtigung von Einkommen vorgesehen ist. Es kommt nicht darauf an, ob das Einkommen konkret auf die Leistung der Arbeitsförderung anzurechnen ist oder nicht. Die Vorschrift ist auch anzuwenden, wenn eine Leistung der Arbeitsförderung im Ermessensweg zu bemessen un...mehr

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Sauer, SGB III § 329 Einkom... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung ermächtigt die Agenturen für Arbeit, zu berücksichtigendes Einkommen nicht konkret festzustellen, sondern zu schätzen, wenn das Einkommen nur für eine kurze Zeit Einfluss auf die Leistungen der Arbeitsförderung hat. Sie verfolgt den Zweck, langwierige Verwaltungsverfahren zu vermeiden und damit Ineffizienzen entgegenzuwirken. Schätzungen können vorgenommen...mehr

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HR Digitalisierung: So geli... / 4.3.2 Effizienzgewinne und Return of Investment

Ist nun ein Favorit identifiziert, geht es darum, das C-Level von der geplanten Digitalisierungsstrategie und der nötigen Investition zu überzeugen. Die Praxis zeigt, dass sich Prozessdigitalisierungen innerhalb der ersten zwei bis drei Jahre amortisieren, wenn eingesparte Ressourcen, das optimierte Service-Level sowie die Investition in das Humankapital zusammengerechnet we...mehr

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Sucht: Substanzen und Verha... / 1.1 Alkohol

Alkohol stellt das dominierende Thema dar, wenn es um Substanzkonsum und Arbeitssicherheit geht. Verlässliche Schätzungen gehen davon aus, dass zwischen 15 und 20 % (DGUV) der Arbeitsunfälle unter Alkoholeinfluss passieren. Zwar gibt es aktuell keine belastbaren Zahlen dafür, wie viele Beschäftigte in Deutschland einen problematischen Alkoholkonsum haben, aber gemessen an de...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 1.3 Abschreibung auf die tatsächliche Nutzungsdauer

Die in § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG genannten Abschreibungssätze beruhen auf fiktiven Nutzungsdauern. Das Gesetz geht zudem typisierend davon aus, dass die in den Abschreibungssätzen unterstellte Nutzungsdauer von Gebäuden mit jedem Eigentümerwechsel neu beginnt. Da die Nutzungsdauer auf den jeweiligen Eigentümer zu beziehen ist, kann sich ein über der typisierten Nutzungsdauer li...mehr

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Mieteinnahmen und Mietausfa... / 4 Ermittlung des Totalüberschusses (Überschussprognose)

Bei der Ermittlung des Totalüberschusses ist nach folgenden Grundsätzen zu verfahren[1]: Für die Überschussprognose ist nicht auf die Dauer der Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes, sondern auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung durch den Nutzenden und ggf. seiner unentgeltlichen Rechtsnachfolger abzustellen. Der Prognosezeitraum umfasst – wenn nicht von einer zeitlich befris...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 1.6 Nachträgliche Anschaffungs-/ Herstellungskosten

Fallen bei einem linear abgeschriebenen Gebäude (bzw. selbstständigen Gebäudeteil) nachträgliche Anschaffungs-/Herstellungskosten an, führt dies zu einer Erhöhung der Bemessungsgrundlage. Bei der Bemessung der AfA für das Jahr der Entstehung von nachträglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten sind diese so zu berücksichtigen, als wären sie zu Beginn des Jahres aufgewendet...mehr

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Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.5.2 Gemischte Veranlassung

Die Rechtsprechung hält auch die Aufteilung von gemischt veranlassten Sachleistungen in steuerpflichtigen Arbeitslohn und steuerfreie Zuwendungen im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse für zulässig.[1] Für die Aufteilung sind zunächst die Kostenbestandteile abzutrennen, die sich leicht und eindeutig dem betriebsfunktionalen Bereich und dem Bereich, der sich als geld...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.3.1 Grundsatz

Zahlungen an die gesetzlichen Rentenversicherungsträger können ohne weitere Voraussetzungen als Beiträge zugunsten einer Basisversorgung im Alter anerkannt werden. Dies gilt auch für den Beitragsanteil, mit dem der Steuerpflichtige Ansprüche auf Rehabilitationsleistungen erwirbt. Eine Aufteilung der Beiträge ist nicht vorzunehmen. Für die Berücksichtigung der Beiträge ist gr...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 5.1 Aufzeichnungspflichten

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer werden bei der Gewinnermittlung nur berücksichtigt, wenn sie gesondert, d. h. einzeln und von den sonstigen Betriebsausgaben getrennt, aufgezeichnet sind.[1] Eine reine Belegsammlung mit Aufaddieren der Positionen nach Abschluss des Veranlagungszeitraums reicht nicht aus.[2] Eine entsprechende Regelung für den Werbungskostenabzug ...mehr

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Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 2.9.3 Beiträge zur Gruppenunfallversicherung

Zu den Aufwendungen für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers, für die eine Pauschalierung mit 20 % in Betracht kommt, gehören auch Arbeitgeberbeiträge zu Gruppenunfallversicherungen. Die Vorschrift hat durch die Rechtsprechung des BFH an Bedeutung verloren.[1] Danach stellen Beitragsleistungen des Arbeitgebers zu einer Gruppenunfallversicherung keinen Arbeitslohn dar, wenn...mehr

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Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 3.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Die Pauschalierungsmöglichkeit bei Sachzuwendungen kann unabhängig von der Rechtsform von allen Steuerpflichtigen (natürliche Personen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften) angewendet werden. Die Pauschalierungsmöglichkeit betrifft Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer des Steuerpflichtigen, etwa Kunden, Geschäftsfreunde bzw. deren Arbeitnehmer bei Sachzuwendungen, ...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 3 Werbungskostenabzug bei steuerfreien Auslandsbezügen

Für den Werbungskostenbegriff bei Auslandstätigkeiten gelten die allgemeinen Grundsätze. Unerheblich ist, wenn die beruflich veranlassten Ausgaben im Ausland anfallen. Keine Werbungskosten sind die bei Auslandsbezügen regelmäßig entstehenden Umrechnungskosten für den in fremder Währung bezogenen Arbeitslohn.[1] Eine Besonderheit besteht aber dann, wenn der im Ausland bezogen...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 6.1.1 1.000-EUR-Obergrenze für inländische Zweitwohnung

Um eine aufwendige Ermittlung auswärtiger Mietpreise zu vermeiden, hat der Gesetzgeber eine feste Obergrenze von 1.000 EUR monatlich eingeführt, bis zu der die tatsächlichen Aufwendungen für die auswärtige Zweitwohnung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung im Inland als Werbungskosten abgezogen werden können.[1] Die betragsmäßige Prüfung der notwendigen und angemessenen U...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Schätzung (Abs 3 S 2).

Rn 16 Im Hinblick auf die schwierige Anwendung von § 287 ZPO (BTDrs 14/7052, 197; vgl zur aF BGHZ 77, 320, 326 ggü BGH WM 71, 1382, 1383), kann die Minderung geschätzt werden. Bsp: wegen zu geringer Mieterträge (LG Berlin BauR 06, 126, 127); 3 % des Kaufpreises bei Mehrverbrauch eines Vorführwagens von 6,6 % (AG Michelstadt BeckRS 10, 01504); ca. 40 % des Kaufpreises bei Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Prognose/Schätzung.

Rn 23 Angemessen sind Vorauszahlungen, wenn die zu erwartenden Kosten ›ungefähr‹ gedeckt werden. Die Angemessenheit wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass gewisse Überzahlungen eintreten können, weil künftige Kosten nie genau kalkuliert werden können (BayObLG ZMR 96, 20). Dabei ist es auch zu berücksichtigen, wenn bestimmte Kosten gar nicht anfallen können, zB Heizkosten, w...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / j) Verhältnis zu den Vorschriften der AO

Rz. 38 [Autor/Stand] Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten. § 1 ist eine materielle Einkünfteberichtigungsvorschrift. Berührungspunkte ergeben sich zwischen § 1 und den erweiterten Mitwirkungspflichten im Kontext der Verrechnungspreisermittlung und -dokumentation. Im Ausgangspunkt ermittelt die Finanzbehörde gem. § 88 Abs. 1 Satz 1 AO den Sachverhalt von Amts wegen. Tatsäc...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Implementierung des § 1

Rz. 4 [Autor/Stand] Leitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970. Die sog. Leitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970[2] bezogen sich nur auf Einkünfte von inländischen Unternehmungen, d.h. auf Gewinne aus Gewerbebetrieb, nicht aber z.B. auf Einkünfte aus selbständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung. Dennoch ist in den Leitsätzen von "Einkünf...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / ee) Zuordnung in Zweifelsfällen (Abs. 5)

(5) Können Chancen und Risiken nicht eindeutig zugeordnet werden, so ist eine Zuordnung vorzunehmen, die den Absätzen 1 bis 4 nicht widerspricht. Rz. 3148 [Autor/Stand] Auffangregelung. Nach § 10 Abs. 5 BsGaV hat der Stpfl. ein Wahlrecht für die Zuordnung von Chancen und Risiken, wenn keine eindeutige Zuordnung nach § 10 Abs. 1 bis 4 BsGaV möglich ist. Damit hat das Unterne...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Die besonderen Umstände.

Rn 9 Die Maßgeblichkeit des gewöhnlichen Laufs endet, wenn ein anderer Verlauf nach den besonderen Umständen erwartet werden konnte. Als Beispiele nennt 2 die ›getroffenen Anstalten und Vorkehrungen‹. Danach kann der gewöhnlich zu erwartende Gewinn sowohl über- wie auch unterschritten werden. Je nachdem, welches Ziel erstrebt wird, liegt hier die Beweislast bei dem Geschädig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (1) Vermutung des § 558d III.

Rn 20 Nach § 558d III wird iSv § 292 ZPO vermutet, dass die in einem qualifizierten Mietspiegel – wenn ein Mietspiegel als solcher anzusehen ist (dazu § 558d Rn 5 ff) – bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben. Die Vermutungswirkung kann von dem Prozessgegner nur durch den Beweis des Gegenteils widerlegt werden (§ 292 1 ZPO). Die Vermutung ist durch ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Umgangskosten.

Rn 51 Durch Ausübung des Umgangs bedingte Kosten können regelmäßig nicht vom Einkommen abgezogen werden (BGH FamRZ 14, 917; 09, 1391; Kobl FuR 18, 592; Bremen FamRZ 17, 297). Etwas anderes kann gelten aufgrund der nach § 1612b V begrenzten Kindergeldanrechnung, wenn sonst ausreichende Mittel zur Umgangsausübung fehlen (BVerfG FamRZ 03, 1370; BGH NJW 09, 2598; FamRZ 08, 594)....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. I 1 Nr 3.

Rn 17 Erfasst sind Verträge, die in den Geschäftsräumen des Unternehmers oder durch Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, bei denen der Verbraucher jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers persönlich und individuell angesprochen wurde. Unter welchen Vorausse...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / III. Schmerzensgeld

Rz. 82 Ist der Mandant bei dem Verkehrsunfall verletzt worden, gehört zum Auftrag des Anwalts regelmäßig auch die Geltendmachung eines Schmerzensgeldes. Dies bringt bei der Bestimmung des Gegenstandswertes insofern Besonderheiten mit sich, als ein Schmerzensgeld im Klageverfahren ausnahmsweise nicht konkret bestimmt sein muss, sondern im Rahmen eines unbezifferten Antrags ve...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Bewertung der vGA

Rz. 24.3 [Autor/Stand] Bewertung mit dem Fremdvergleichspreis. Die vGA ist der Höhe nach mit dem Fremdvergleichspreis zu bewerten, d.h. mit dem Betrag, um den das tatsächlich vereinbarte Entgelt von dem Preis abweicht, den fremde Dritte unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen vereinbart hätten.[2] Infolgedessen ist die vGA ein Unterschiedsbetrag zwischen dem tatsäch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Mindestangaben.

Rn 55 Nach den in Rn 52–54 genannten Voraussetzungen sind bei Gebäuden mit mehreren Mietern in verschiedenen Wohnungen nach stRspr idR in die Abrechnung folgende Mindestangaben aufzunehmen (BGH MDR 21, 352 [BGH 20.01.2021 - XII ZR 40/20] Rz 16; NZM 20, 320 [BGH 29.01.2020 - VIII ZR 244/18] Rz 8; WuM 17, 529 [BGH 19.07.2017 - VIII ZR 3/17] Rz 15; grundlegend BGH NJW 82, 573 [...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 3 Ziel eines Wirtschaftsplans ist es: 1. aufgrund einer vorläufigen Schätzung festzustellen, welcher Gesamtbetrag zu den Kosten der GdW iSv § 16 II 1 in einem Wirtschaftsjahr benötigt wird, und 2. die Beitragsleistung der WEigtümer zu diesen Kosten (BGH NZM 13, 650 Rz 13; Hamm ZMR 09, 58, 60) sowie 3. zu den Rücklagen (§ 19 Rn 39 ff; § 19 Rn 42) festzusetzen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Berechnung des Pflichtteils wird der Bestand und der Wert des Nachlasses zur Zeit des Erbfalls zu Grunde gelegt. 2Bei der Berechnung des Pflichtteils eines Abkömmlings und der Eltern des Erblassers bleibt der dem überlebenden Ehegatten gebührende Voraus außer Ansatz. (2) 1Der Wert ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln. 2Eine vom Erblasser getroffene...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Zuordnung in Zweifelsfällen (Abs. 4)

(4) Kann ein Vermögenswert im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 nicht eindeutig zugeordnet werden oder ändert sich der überwiegende funktionale Zusammenhang häufig, so ist eine Zuordnung vorzunehmen, die den Absätzen 1 bis 3 nicht widerspricht. Rz. 3080 [Autor/Stand] Beurteilungsspielraum des Unternehmens. Lässt sich nicht eindeutig ermitteln, welche Personalfunktion die größte B...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Zuordnung in Zweifelsfällen (Abs. 4)

(4) Kann ein sonstiger Vermögenswert nicht eindeutig zugeordnet werden, so ist eine Zuordnung vorzunehmen, die den Absätzen 1 bis 3 nicht widerspricht. Rz. 3097 [Autor/Stand] Beurteilungsspielraum des Unternehmens. Lässt sich die Personalfunktion mit der größten Bedeutung für einen sonstigen Vermögenswert nicht eindeutig ermitteln, besteht ein Beurteilungsspielraum des Unte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Schadenspauschalierung.

Rn 4 Bei voraussehbaren Schwierigkeiten des Schadensnachweises wird oft vorsorglich die Zahlung einer bestimmten Summe als Pauschale vereinbart. Hierfür ist kennzeichnend, dass die Parteien sich an einer möglichst realistischen Schätzung des wirklich zu erwartenden Schadens orientieren (vgl § 309 Nr 5). Hier wird also nur der Schadensnachweis erleichtert und nicht unmittelba...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Die Norm hat den Zweck, die beiderseitigen Ansprüche gem §§ 456 ff angesichts der Bestimmung des Wiederkaufpreises durch Schätzung zu begrenzen. Sie gilt deshalb auch für alle anderen im Wege der aktuellen Bewertung ermittelten Wiederkaufpreise, zB bei Anknüpfung an Verkehrswert (Erman/Grunewald Rz 1; HP/Faust Rz 2).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist, ist die Gesellschaft verpflichtet, den ausgeschiedenen Gesellschafter von der Haftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu befreien und ihm eine dem Wert seines Anteils angemessene Abfindung zu zahlen. Sind Verbindlichkeiten der Gesellschaft noch nicht fällig, kann die Gesellschaft dem Ausgeschiedene...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Für die Dauer des Reisemangels mindert sich der Reisepreis. Bei der Minderung ist der Reisepreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Pauschalreise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln. (2) Hat der Reisende mehr als den ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Statt den Vertrag nach § 327m Absatz 1 zu beenden, kann der Verbraucher den Preis durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer mindern. 2Der Ausschlussgrund des § 327m Absatz 2 Satz 1 findet keine Anwendung. 3 § 327o Absatz 1 ist entsprechend anzuwenden. (2) 1Bei der Minderung ist der Preis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zum Zeitpunkt der Bereitstellung der Wer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 7. Mehrzahl von Hinterbliebenen.

Rn 18 Bei einer Mehrzahl von unterhaltsberechtigten Hinterbliebenen (etwa Witwe und Kinder) hat jeder einen eigenen Anspruch aus § 844 II. Hierauf wendet der BGH nicht etwa § 432 an, so dass der Schuldner nur einmal zahlen müsste und die Verteilung ein Internum der Gläubiger bliebe. Vielmehr soll jeder Gläubiger für seinen Anspruch eine eigene Quote haben (BGH NJW 72, 1130 f...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 4. Exkurs: Besteuerung von Funktionsverlagerungen bis 2007

Rz. 1121 [Autor/Stand] Anwendung der Regelungen zur Funktionsverlagerung auf VZ vor 2008. Die im Rahmen des UntStRefG 2008 v. 14.8.2007[2] erstmals eingeführten Regelungen zur Besteuerung grenzüberschreitender Funktionsverlagerungen in § 1 Abs. 3 Satz 9 und 10 a.F. waren nach dem Gesetzesbefehl in § 21 Abs. 15 i.d.F. des UntStRefG ab dem VZ 2008 anzuwenden. Nach Auffassung d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Zuordnung in Zweifelsfällen (Abs. 4)

(4) Kann ein Geschäftsvorfall nicht eindeutig zugeordnet werden, so ist eine Zuordnung vorzunehmen, die den Absätzen 1 bis 3 nicht widerspricht. Rz. 3117 [Autor/Stand] Auffangregelung. § 9 Abs. 4 BsGaV räumt dem Stpfl. ein Wahlrecht für die Zuordnung von Geschäftsvorfällen ein, wenn sich die Zuordnung eines Geschäftsvorfalls nach § 9 Abs. 1 bis 3 BsGaV nicht eindeutig ermit...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Zeitbezug der Kosten

Rz. 777 [Autor/Stand] Allgemeines. Von der Frage der Ermittlung der Kostenarten zu unterscheiden ist die Frage des Zeitbezugs der zu verrechnenden Kosten. In diesem Zusammenhang wird allgemein zwischen Ist-, Normal- und Plankosten unterschieden. Für welche Kalkulationsmethodik sich der Steuerpflichtige entscheidet, steht dabei in seinem freien Ermessen, objektiviert durch da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Nutzung und Gebrauchsvorteile.

Rn 17 Für die rechtsgrundlose Nutzung einer fremden Sache ist grds der Verkehrswert des Gebrauchs zu ersetzen (AnwK/Linke § 818 Rz 33; Grüneberg/Sprau § 818 Rz 23 mw Bsp aus der Rspr), der bspw bei einem vertragslosen Miet- oder Pachtgebrauch regelmäßig dem ortsüblichen, hilfsweise dem angemessenen Miet- bzw Pachtzins entspricht (BGH NJW 08, 1266 Rz 50 – ortsübliche Geschäft...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Überblick.

Rn 12 Die erforderlichen Erhaltungskosten müssen errechnet werden. Ist eine konkrete Angabe nicht möglich, können sie subsidiär (s.a. Hinz NZM 13, 209, 223) nach § 559 II Hs 2 analog § 287 ZPO geschätzt werden (BGH NJW 15, 934 [BGH 17.12.2014 - VIII ZR 88/13] Rz 45). Mit einer Schätzung sollen überzogene Anforderungen an die Berechnung des Abzugs vermieden werden (BTDrs 17/1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ersatz für Verwendungen (S 1).

Rn 2 Der Begriff ›Verwendungen‹ entspricht § 994, erweitert auf die vertraglich vorgesehene Bebauung eines Grundstücks (Erman/Grunewald Rz 2; Staud/Schermaier Rz 3 mwN; offen Hamm NJW 96, 2104, 2105 [OLG Hamm 11.01.1996 - 22 U 67/95]). Dazu gehören auch wesentliche Veränderungen, da § 457 II 1 abschließend nur Wertverschlechterungen regelt (Arg aus Rechtsfolge Schadensersatz...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Außerbilanzielle Einkünftekorrektur

..., sind seine Einkünfte unbeschadet anderer Vorschriften so anzusetzen, wie sie unter den zwischen voneinander unabhängigen Dritten vereinbarten Bedingungen angefallen wären. Rz. 157 [Autor/Stand] Einkünfteerhöhung. Die Rechtsfolge des § 1 Abs. 1 bewirkt eine außerbilanzielle Erhöhung der Einkünfte (Nettobetrag) durch den Austausch der unangemessenen Bedingungen der Geschäf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Berechnung der Minderungshöhe, II.

Rn 4 Durch die Minderung ist der Preis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zum Zeitpunkt der Bereitstellung der Wert des digitalen Produkts in mangelfreiem Zustand zum wirklichen Wert gestanden haben würde. Maßgeblich ist mithin die objektive Wertminderung; die Minderung dient insoweit der Aufrechterhaltung des vertraglichen Äquivalenzverhältnisses von Leistung und G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Statt zurückzutreten, kann der Besteller die Vergütung durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer mindern. 2Der Ausschlussgrund des § 323 Abs. 5 Satz 2 findet keine Anwendung. (2) Sind auf der Seite des Bestellers oder auf der Seite des Unternehmers mehrere beteiligt, so kann die Minderung nur von allen oder gegen alle erklärt werden. (3) 1Bei der Minderung ist die Vergüt...mehr