Fachbeiträge & Kommentare zu Sachverständige

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Klare und eindeutige Vereinbarung

Tz. 266 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine Vereinbarung ist klar und eindeutig, wenn ein außen stehender Dritter zweifelsfrei erkennen kann, dass die Leistung auf Grund einer entgeltlichen Vereinbarung mit dem Gesellschafter erbracht wird (s Urt des BFH v 24.01.1990, BStBl II 1990, 645; v 04.12.1991, BStBl II 1992, 362) und in welcher Höhe – einerlei ob laufend oder einmalig – e... mehr

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AGS 06/2026, Bemessung der ... / 2. Einzelumstände

Vorab: Für die Anwendung der nachfolgenden Aufzählung ist von Bedeutung, dass es sich nur um eine allgemeine Aufzählung handelt. Die Umstände, die für die Bemessung der Gebühr von Bedeutung sind, sind jeweils von der Gebühr abhängig, um deren Bemessung es geht. So ist z.B. die Dauer eines Hauptverhandlungstermins bei der Bemessung der gerichtlichen Verfahrensgebühr ohne Bela... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / H. Schuld

Rz. 639 [Autor/Stand] Die Verhängung von Strafe setzt zwingend Schuld voraus.[2] Über das Vorliegen des subjektiven Tatbestands hinaus muss dem Täter persönlich zum Vorwurf gemacht werden können, dass er die Tat begangen hat. "Der Grundsatz, dass jede Strafe Schuld voraussetzt, hat seine Grundlage in der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG. [...] Das Schuldprinzip gehö... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4 Tatsächliche Durchführung

Tz. 279 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine vGA ist anzunehmen, wenn eine an sich klare und von vornherein mit dem beherrschenden Gesellschafter abgeschlossene Vereinbarung tats nicht durchgeführt wird. Dieser Grundsatz gilt jedoch nur dann, wenn das Fehlen der tats Durchführung – was die Regel sein wird – darauf schließen lässt, dass die von vornherein abgeschlossene Vereinbarun... mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.2 Sonstige Leistungen (§ 16–26 kroUStG)

Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Zur Bestimmung des Leistungsorts bei sonstigen Leistungen ist zu unterscheiden, ob die Leistung an einen Unternehmer (B2B) oder an einen Nichtunternehmer (B2C) ausgeführt wird. Als Unternehmer für Zwecke der Bestimmung des Leistungsorts der Dienstleistung gilt neben dem Unternehmer i. S. d. § 6 kroUStG (vgl. Rz. 4 ff.) auch ein Unternehmer, de... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Allert/Bruck/Axmann, Ästhetische plastische Operationen und die Umsatzsteuer, UR 2015, 778. Dennisen/Frase, Wettbewerbspolitik durch nationales Umsatzsteuerrecht?/Europa- und verfassungsrechtliche Bedenken gegen die umsatzsteuerliche Schlechterstellung von Privatkliniken nach dem JStG 2009, BB 2009, 531. Döring/Garz, Umsatzsteuer bei der ambulanten Abgabe von Fertigarzneimitte... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.7 Umsatztantiemen

Tz. 498 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Umsatztantiemen werden von Rspr und FinVerw nur in Ausnahmefällen anerkannt. Sie führen idR zu einer Gewinnabsaugung zugunsten des Ges-GF; s Urt des BFH v 28.06.1989 (BStBl II 1989, 854). Der BFH weist darauf hin, dass die Frage der Gewinnabsaugung durch eine Tantieme unabhängig von der Höhe der Gesamtausstattung zu prüfen ist. Auch eine Um... mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1 Begriff der Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin

Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Sowohl im nationalen Recht als auch im Unionsrecht findet sich keine Definition von "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin". Nach der Rechtsprechung des EuGH fallen unter den Begriff der "ärztlichen Heilbehandlungen" ebenso wie der "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin" Tätigkeiten, die zum Zwecke der Vorbeugung, Diagnose, Beha... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 3.2.2 Mitwirkungspflicht bei fehlendem Auskunftsaustausch (Abs. 2 S. 3)

Rz. 43 In § 90 Abs. 2 AO wurde durch das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung[1] v. 29.7.2009, BGBl I 2009, 2302 ein neuer S. 3 eingefügt. Die Regelung wurde erheblich verschärft, indem zu den erweiterten Mitwirkungspflichten noch besondere Erklärungs- und Versicherungspflichten hinzutraten, wenn objektiv erkennbare Anhaltspunkte bestehen, dass der Stpfl. über Gesc... mehr

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Erhaltung des Gemeinschafts... / 2.2 "Sachverständigen-Budget"

Insbesondere im Fall von Feuchtigkeitsschäden sollten unverzüglich Maßnahmen der Ursachenerforschung eingeleitet werden. In aller Regel führt kein Weg an einer entsprechenden Sachverständigenbegutachtung vorbei. In den häufigsten Fällen zeigen sich Feuchteerscheinungen im Bereich von Sondereigentumseinheiten. Soweit Ursache für Schäden am Gemeinschaftseigentum etwa ein Nutze... mehr

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Abnahme von Wohnungseigentum / 1.2.2.3 Abnahme durch Sachverständigen

Auch eine Klausel, wonach die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen vom Bauträger bestimmten Sachverständigen zu erfolgen hat, ist unwirksam. Dies auch dann, wenn die Abnahme auf Kosten des Bauträgers erfolgen soll.[1] Der Grund ist ebenso plausibel wie beim vom Bauträger eingesetzten Erstverwalter: Auch auf den Sachverständigen kann der Bauträger maßgeblich Einflus... mehr

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Abnahme von Wohnungseigentum / 1.2.2.2 Abnahme durch Verwalter

Häufig enthalten Bauträgerverträge Klauseln, wonach die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Verwalter zu erfolgen hat. Bauträger ist Verwalter Setzt sich der Bauträger selbst als Erstverwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft ein, ist eine Regelung im Bauträgervertrag, wonach die Abnahme durch den Verwalter zu erfolgen hat, per se unwirksam.[1] Bauträger entscheidet ... mehr

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Abnahme von Wohnungseigentum / 1.2.2.4 Folgen unwirksamer Abnahmeklauseln

Wurde das Gemeinschaftseigentum aufgrund einer unwirksamen Klausel im Bauträgervertrag abgenommen, fehlt es an einer rechtswirksamen Abnahme. Auch wenn die Wohnungseigentümer bereits in die Wohnungen eingezogen sind bzw. Teileigentümer ihre Sondereigentumseinheiten nutzen, kann in diesen Fällen auch nicht von einer konkludenten Abnahme ausgegangen werden.[1] Denn auch eine k... mehr

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Abnahme von Wohnungseigentum / 1.3.3 Vergemeinschaftung durch Vereinbarung

Höchst umstritten ist, ob die Wohnungseigentümer in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung eine gemeinschaftliche Abnahme vereinbaren können. Gerade im Hinblick auf den "Nachzüglererwerb" ist es für den Bauträger von größtem Interesse, auch Erwerber an eine Abnahme des Gemeinschaftseigentums zu binden, die ihre Sondereigentumseinheit erst nach Monaten oder gar einig... mehr

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Erhaltung des Gemeinschafts... / 4.2.2 Ursachenklärung

Vor der Beschlussfassung über Erhaltungsmaßnahmen muss freilich der konkrete Bedarf geklärt sein. Es muss also sowohl der Schadensumfang als auch dessen Ursache geklärt sein.[1] Es widerspricht jedenfalls regelmäßig ordnungsgemäßer Verwaltung, mit hohem Kostenaufwand Maßnahmen zu veranlassen, bevor die Ursache von Mängeln überhaupt geklärt ist.[2] Vor der Beauftragung eines G... mehr

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Abnahme von Wohnungseigentum / 1.2.2 Bevollmächtigung im Bauträgervertrag

Eine sukzessive Abnahme des Gemeinschaftseigentums seitens der einzelnen Erwerber ist selbstverständlich nicht im Sinne des Bauträgers. Zwischen der Abnahme des Ersterwerbers und des letzten Erwerbers können Jahre liegen. Da grundsätzlich ein jeder Wohnungseigentümer Anspruch auf mängelfreies Gemeinschaftseigentum hat, kann der Bauträger daher selbst dann noch Mängelansprüch... mehr

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Abnahme von Wohnungseigentum / 3.7.1 Keine Einigung über den Zustand

In der Praxis kommt es vielfach dazu, dass sich Besteller und Unternehmer im Rahmen der gemeinsamen Zustandsfeststellung nicht über den Zustand des Werks einigen können. Zu berücksichtigen ist ja, dass die Zustandsfeststellung überhaupt nur dann im Raum steht, wenn der Besteller die Abnahme verweigert hat oder einem vom Unternehmer festgesetzten Termin zur Abnahme unentschul... mehr

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Abnahme von Wohnungseigentum / 4.4 Umkehr der Beweislast

Bis zum Zeitpunkt der Abnahme trägt der Auftragnehmer die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass seine Werkleistung mängelfrei ist. Mit der Abnahme geht eine Umkehr der Beweislast einher: Der Auftraggeber trägt die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Werkleistung.[1] Bereits aus diesem Grund sind alle erkennbaren Mängel im Abnahmeprotokoll aufzuführen. Allerdings ist es ... mehr

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Erhaltung des Gemeinschafts... / 4.1.2 Notmaßnahmen

Gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG ist der Verwalter berechtigt und verpflichtet, Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind. Die erforderliche Vertretungsmacht, für die Gemeinschaft entsprechend erforderliche Maßnahmen durchführen zu können und in diesem Zusammenhang auch entsprechende Rechtsges... mehr

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Erhaltung des Gemeinschafts... / 4.2.3 Angebote einholen

Keiner Problematisierung bedarf die Tatsache, dass Vergleichsangebote den Wohnungseigentümern wertvolle Informationen im Vorfeld der Beschlussfassung über eine Erhaltungsmaßnahme bieten. Sie sind nicht nur sinnvoll, sondern im Einzelfall auch erforderlich, wenn der Beschluss über die Erhaltungsmaßnahme nicht ordnungsmäßiger Verwaltung widersprechen soll, weil die Wohnungseig... mehr

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Erhaltung des Gemeinschafts... / 6 Rechtsprechungsübersicht

Vorbemerkung: Die vor Inkrafttreten des WEMoG ergangenen Entscheidungen gelten überwiegend auch nach neuer Rechtslage weiter. Gekennzeichnet ist die Fortgeltung nachfolgend mit (+). Ist die Rechtslage in Ermangelung aktueller Rechtsprechung nicht sicher zu beurteilen, wird die Entscheidung mit (?) gekennzeichnet. Scheint ihre Fortgeltung eher unwahrscheinlich, erfolgt die Ken... mehr

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Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 2.2.3 Pflegegrade

Die Hilfe zur Pflege übernimmt neben den Kriterien für die Pflegebedürftigkeit aus der Pflegeversicherung[1] auch die geltende Grundeinteilung der Pflegebedürftigkeit in 5 Pflegegrade. Danach sind pflegebedürftige Personen nach den in einem Begutachtungsverfahren ermittelten Gesamtpunkten folgenden Pflegegraden zuzuordnen:[2] mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Grundsätze

Rz. 261 Abs. 3 normiert die Pflichten des Notars bei der Anwendung ausländischen Rechts. Die Belehrungspflicht nach Abs. 3 S. 1 besteht nur dann, wenn bes. Anhaltspunkte für eine Auslandsberührung erkennbar sind.[805] Solche Anhaltspunkte sind möglicherweise der Name, nicht jedoch ein fremdländischer Vorname allein;[806] Wohnsitz und Aufenthalt im Ausland; ausländischer Pers... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Eide

Rz. 4 Die Zuständigkeit des Notars zur Eidesabnahme nach § 22 Abs. 1 BNotO beschränkt sich auf ausländische Rechtsangelegenheiten. Unter den Voraussetzungen des § 22 Abs. 1 BNotO ist auch die Aufnahme einer eidesstattlichen Versicherung zulässig.[3] Der Notar darf Eid oder eidesstattliche Versicherung jedoch in jedem Falle nur auf Antrag der Beteiligten, nicht aber auf unmit... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Gesetzestext

(1) Unbeschadet der Zuständigkeit des Notars bleiben folgende landesrechtliche Vorschriften unberührt: mehr

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Vorbemerkungen zu §§ 1–21 D... / H. Verfassungsmäßigkeit der DONot/Eingriff in Grundrechte

Rz. 30 Das Bundesverfassungsgericht hatte 2012 über die Frage zu entscheiden, ob die Regelung in § 10 Abs. 3 DONot und die dort normierten verbindlichen Vorgaben zur Führung von Aufzeichnungen über die Verwahrungstätigkeit der Notare – konkret des Verwahrungs- und Massebuches – verfassungswidrig in die Berufsfreiheit der Notare eingreift und/oder im Übrigen mit dem Grundgese... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 1. Bei schwerer Krankheit oder Anhaltspunkten für eine mögliche geistige Insuffizienz

Rz. 27 Besteht eine schwere Krankheit oder gibt es Anhaltspunkte für eine geistige Insuffizienz eines Beteiligten, ist der Notar gehalten, Ermittlungen zur Geschäftsfähigkeit vorzunehmen. Den Umfang der erforderlichen Ermittlungen bestimmt der Notar nach pflichtgemäßem Ermessen.[50] Bei einem körperlich Kranken wird regelmäßig bereits das anlässlich der Beurkundung geführte ... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Grundsatz

Rz. 10 § 45a BeurkG wurde durch Art. 2 Nr. 11 des Gesetzes zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Errichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer sowie zur Änderung weitere Gesetze vom 1.6.2017[30] wortgleich mit dem früheren § 45 Abs. 2 und 3 übernommen und trat gem. Art. 11 Abs. 2 des besagten Gesetzes am 1.1.2022 in Kraft. ... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / A. Normzweck und Regelungsgehalt

Rz. 1 Im Allgemeinen sind Feststellungen über die Geschäftsfähigkeit[1] der Beteiligten gem. § 11 Abs. 1 S. 2 BeurkG in der Niederschrift nur dann zu vermerken, wenn dafür ein besonderer Anlass besteht (vgl. Anm. zu § 11 BeurkG Rdn 31 ff.). Bei der Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen soll der Notar dagegen in jedem Fall "seine Wahrnehmungen" in der Niederschrift sch... mehr

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Vorbemerkung zu §§ 17 ff.

Rz. 1 Der Dritte Titel (§§ 17–21 BeurkG) vereint unter der Überschrift "Prüfungs- und Belehrungspflichten" eine überragend bedeutsame Grundsatznorm (§ 17 BeurkG) und mehrere sie konkretisierende Einzelregelungen (§§ 18–21 BeurkG, siehe noch § 17 BeurkG Rdn 1). § 17 BeurkG wird zu Recht als die zentrale Vorschrift des BeurkG, als die "Magna Charta des deutschen Beurkundungsre... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 1. Inhalt des Vermerks

Rz. 13 Liegt nach der Wahrnehmung des Notars kein Fall vor, in dem die Geschäftsfähigkeit zweifelhaft ist, genügt eine entsprechende formelhafte "Feststellung über die Geschäftsfähigkeit".[35] Ist die Geschäftsfähigkeit nach der Wahrnehmung des Notars zweifelhaft oder kann er keine Feststellung über die Geschäftsfähigkeit treffen, ist dies Inhalt des Vermerks.[36] Bei schwer... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 1. Rangbestätigung

Rz. 16 Eine der praktisch wichtigen Formen der Notarbestätigung ist die sog. Rangbestätigung bei der Eintragung von Grundpfandrechten.[48] Da bis zur Eintragung eines Grundpfandrechts im Grundbuch je nach den Umständen eine mehr oder weniger lange Zeit vergeht, die Kreditnehmer aber häufig auf schnelle Auszahlung der Kreditmittel angewiesen sind, besteht in dieser Situation ... mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / 79 Maßregeln, Erwachsene, Überprüfung [Rdn 1162]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 38 Sicherungsverwahrung, Gefahrenprognose [Rdn 581]

Rdn 582 Literaturhinweise: s. die Hinweise bei → Sicherungsverwahrung, Allgemeines, Teil A Rdn 562 m.w.N. Rdn 583 1. Eines der Kernprobleme der Sicherungsverwahrung ist, dass es bislang keine prognostische Sicherheit über das Verhalten eines Sicherungsverwahrten nach Entlassung in die Freiheit gibt (Rückfallprognose). Kriminologische Schätzungen gehen davon aus, dass in minde... mehr

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 37 Sicherungsverwahrung, Fortdauer der Unterbringung [Rdn 566]

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Teil J: Vergütung und Kosten / 10 Gerichts- und Verfahrenskosten, Auslagen [Rdn 114]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 68 Maßregeln, Erwachsene, Allgemeines [Rdn 969]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 39 Beamte, Disziplinarverfahren, formelle Fragen [Rdn 475]

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Teil J: Vergütung und Kosten / 18 Kostenfestsetzung gem. § 464b StPO, Umfang der Erstattungspflicht [Rdn 240]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 78 Maßregeln, Erwachsene, Rechtsschutz [Rdn 1155]

Rdn 1156 Literaturhinweise: S. die Hinweise bei → Maßregeln, Erwachsene, Allgemeines, Teil B Rdn 969 m.w.N. Rdn 1157 1. Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Gerichts sind grds. nur dann statthaft, wenn diese von der StPO explizit vorgesehen sind. Im Vollstreckungsverfahren gilt hinsichtlich der Anfechtbarkeit gerichtlicher Entscheidungen das Enumerationsprinzip. § 304 StPO g... mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / 82 Maßregeln, Erwachsene, Zuständigkeit und Verfahren [Rdn 1240]

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.) mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / 77 Maßregeln, Erwachsene, psychiatrisches Krankenhaus [Rdn 1135]

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Teil E: Register / 9 Bundeszentralregister, Eintragungen, Tilgung, Allgemeines [Rdn 123]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 41 Sicherungsverwahrung, Pflichtverteidigung [Rdn 610]

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Teil C: Vollzug / 56 Strafvollzug, Erwachsene, Rechtsbeschwerde, inhaltliche Anforderungen [Rdn 590]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 71 Maßregeln, Erwachsene, Bewährung [Rdn 1014]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 76 Maßregeln, Erwachsene, Pflichtverteidigung [Rdn 1121]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 36 Sicherungsverwahrung, Allgemeines [Rdn 562]

Rdn 563 Literaturhinweise: Anders, Kritik der nachträglichen Therapieunterbringung, JZ 2012, 498 Baier, Vollstreckung und Vollzug der Sicherungsverwahrung, StraFO 2014, 397 Bartsch, Neue bundes- und landesrechtliche Vorschriften über Vollstreckung und den Vollzug der Sicherungsverwahrung, FS 2013, 208 ders., Anmerkung zum Beschluss des OLG Köln vom 17.9.2012 – 2 Ws 653/12 –, St... mehr