Fachbeiträge & Kommentare zu Sachverständige

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / 2.6.3 Der erweiterte Unternehmerlohn

In der Entscheidung vom 8.11.2017[45] hatte der Unternehmer geltend gemacht, er und auch die weiteren Gesellschafter hätten vergütungsfreie Leistungen erbracht, die allerdings keine Tätigkeiten der Unternehmensleitung darstellten, die wertmindernd zu berücksichtigen seien. Im Ergebnis ist der BGH diesem Vortrag nicht gefolgt, allerdings deswegen, weil nicht substantiiert vor...mehr

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AGS 11/2025, Dörndorfer/Schmidt/Zimmermann, GKG/FamGKG/JVEG-Kommentar

Von Josef Dörndorfer, Sylvia Schmidt, Dr. Walter Zimmermann. 6. Aufl., 2025. Verlag C.H. Beck, München. XVIII, 1.080 S, 129,00 EUR Seit dem Erscheinen der Vorauflage vor 4 Jahren haben das GKG, das FamGKG und das JVEG zahlreiche Änderungen, insbesondere durch das KostBRÄG 2025, erfahren, die eine Neuauflage erforderlich machten. Diese Aufgabe haben die Autoren in dem in der b...mehr

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zfs 11/2025, Voraussetzunge... / 2 Aus den Gründen: “…

Die Kl. hat gegen die Bekl. keinen Anspruch auf bedingungsgemäßen Versicherungsschutz für den Schadensfall vom 2.6.2021. Im Einzelnen: a) Im Streitfall ist das bei der Bekl. versicherte Objekt der Kl. bei einem Starkregenereignis mit Hagel am 2.6.2021 dadurch beschädigt worden, dass sich eine enorme Menge an Regenwasser mit Hagelschauer über dem streitgegenständlichen Objekt ...mehr

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zfs 11/2025, Verfahren beim Ombudsmann

Hinweis An die A Rechtsschutzversicherung AG Helferring 1 a 12345 Münchhausen Schadennummer: 09021976/001 Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß Ihrer Rechtsschutzbedingungen erteilen Sie in Bußgeldverfahren Kostenschutz für die Beauftragung eines Sachverständigen, der z.B. Geschwindigkeitsmessungen auf ihr ordnungsgemäßes Zustandekommen überprüft, damit Ihr Versicherter in einem st...mehr

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FF 11/2025, Psychologische Sachverständigengutachten im Familienrecht

Grundlagen | Qualitätsstandards | Mustergutachten Helen A. Castellanos 4. Aufl. 2024, Nomos, 370 S., 49 EUR ISBN 978-3-7560-1061-5 Inhaltlich knüpft das Werk von Castellanos an die bisherigen Auflagen an, erfasst neben aktuellen Forschungsständen aber auch sich aus der neueren Gesetzgebung ableitende Konsequenzen Das thematisch gut gegliederte Inhaltsverzeichnis gibt einen ras...mehr

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zfs 11/2025, Gutachterkoste... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige Berufung ist überwiegend begründet. Ein über den seitens der Beklagten bezahlten Betrag hinausgehender Anspruch auf Erstattung von Sachverständigenkosten besteht – soweit es um das Sachverständigenhonorar selbst geht – nicht. Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts kann die BSVK-Honorarberechnung in der vorliegenden Konstellation nicht als Berechnungsgrund...mehr

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FF 11/2025, Unzulässige Ver... / 2 Wesentliche Erwägungen der Kammer:

1. Die Verfassungsbeschwerde im Verfahren 1 BvR 316/24 ist unzulässig. Auf der Grundlage der Verfassungsbeschwerde und der mit ihr vorgelegten Unterlagen lässt sich aber auch nicht erkennen, dass das Oberlandesgerichts mit dem Verzicht auf eine vom Beschwerdeführer beanspruchte Umgangsregelung diesen in seinem Elterngrundrecht verletzte. Ob der Verzicht auf eine Umgangsregel...mehr

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FF 11/2025, Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht

3. Auflage 2025, Deutscher Psychologenverlag GmbH, BerlinISBN 978-3-942761-92-5 Für Gutachten zu Kindschaftssachen stellen sich immer öfter auch komplexe Datenschutzfragen. Die Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten hat daher ihre Qualitätsstandards überarbeitet und um Hinweise zum Datenschutz ergänzt. Dabei wirkten Expertinnen und Experten der BRAK intensiv mit. Die Arbei...mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / 2.7.1 Auswirkungen der latenten Steuer auf die Auskunfts- und Belegvorlage

Der Auskunftsschuldner hat die wertbildenden Faktoren jedes Vermögensgegenstandes anzugeben. Unterstellt man, dass die latente Steuerlast ein solcher Faktor ist, muss die Auskunft über Umstände erteilt werden, die für den Anfall dieser Steuer und die Bemessung der Höhe von Bedeutung sind. Es wird nicht ausreichen, nur den zu versteuernden Gewinn zu erfassen und aus diesem da...mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / VIII. Die sekundäre Darlegungslast im Zugewinnverfahren

Im Verfahren auf Ausgleich des Zugewinns kann die sekundäre Darlegungslast streitentscheidende Wirkung erhalten, so geschehen im Verfahren des BGH vom 8.11.2017.[55] Vier Gesellschafter betrieben ein mittelständisches Unternehmen, welches im Verfahren zu bewerten war. Gegenstand des Unternehmens war die Entwicklung und der Vertrieb von Spracherkennung – und Sprachlernsoftware...mehr

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zfs 11/2025, Dread-disease ... / 2 Aus den Gründen:

I. Dem Kl. steht kein Anspruch auf die begehrte Auszahlung der Versicherungsleistung. 1.Dies beruht darauf, dass kein die Einstandspflicht der Bekl. zu begründender Versicherungsfall eingetreten ist. Nach Ziff. 21 der (AVB) war erforderlich, dass ein Facharzt den Verlust der selbstständigen Existenz bestätigt, welcher dazu führt, dass mindestens drei der folgenden Aktivitäten...mehr

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ZErb 11/2025, Zustimmung de... / 1 Gründe

A. Der Kläger verlangt von der Beklagten die Durchführung eines Grundstücksgeschäfts. Die Beklagte bestreitet die Wirksamkeit des Vertragsschlusses. Wegen des Sachverhalts wird auf die tatbestandlichen Feststellungen des LG verwiesen. Zusammengefasst: Die Beklagte ist bei angeordneter Testamentsvollstreckung die alleinige Erbin nach ihrem im Februar 2020 verstorbenen Lebensgef...mehr

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zfs 11/2025, Gutachterkoste... / Leitsatz

In Fällen, in denen der Gutachter selbst klagt und damit das Sachverständigenrisiko trägt und in denen der Gutachter kein Mitglied des Bundesverbands der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen (BSVK) ist, ist es unangemessen, das Honorar anhand der BSVK-Honorarbefragung zu bestimmen. (Leitsatz der Redaktion) LG Leipzig, Urt. v. 19.3.2025 ...mehr

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zfs 11/2025, Schadensersatz... / 1 Sachverhalt

I. Der Kläger macht Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall am 6.6.2016 auf der L … zwischen … (Ort01) und … (Ort02) geltend. Der vom Beklagten zu 1 geführte und bei der Beklagten zu 2 haftpflichtversicherte Pkw mit dem amtlichen Kennzeichen … kollidierte bei dem Versuch, vor einer Linkskurve einen Bus zu überholen, frontal mit dem vom Kläger geführten Pk...mehr

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zfs 11/2025, Gutachterkoste... / Leitsatz

Die BVSK-Honorarbefragung stellt grundsätzlich eine geeignete Schätzgrundlage im Rahmen von § 287 ZPO für die Berechnung des gem. § 249 BGB erstattungsfähigen Sachverständigenhonorars dar. Eine Mitgliedschaft des Sachverständigen im BVSK ist nicht erforderlich. Der Einwand, dass nach Zeitaufwand abgerechnet werden muss, dringt nicht durch. LG Stuttgart, Beschl. v. 6. 3. 2025 ...mehr

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zfs 11/2025, Gutachterkoste... / 2 Aus den Gründen:

II. Das Vorbringen der Beklagten in 2. Instanz rechtfertigt keine andere Entscheidung. 1. Wie vom Amtsgericht seiner Entscheidung zutreffend zugrunde gelegt, stellt die BVSK-Honorarbefragung eine geeignete Schätzgrundlage im Rahmen von § 287 ZPO für die Berechnung des erstattungsfähigen Honorars dar. Die von der Berufung angeführte Abrechnung auf Basis des Zeitaufwands hält d...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Wertermittlungsanspruch

Rz. 47 Neben der Auskunft über den bloßen Bestand des (realen u. fiktiven) Nachlasses hat der Pflichtteilsberechtigte auch Anspruch auf die Ermittlung des Wertes der Nachlassgegenstände. Es handelt sich insoweit um einen eigenständigen Anspruch, der von dem Auskunftsanspruch grundsätzlich unabhängig ist.[268] Aus diesem Grunde muss er vom Pflichtteilsberechtigten auch gesond...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Auswahl der Bewertungsmethode

Rz. 102 Besteht kein gängiger Marktpreis und kommt auch kein Wertansatz aufgrund eines tatsächlich erzielten Kaufpreises in Frage, so ist eine Schätzung erforderlich. Dies gilt auch und gerade dann, wenn bei einem landwirtschaftlichen Anwesen nach § 2312 BGB der i.d.R. im Vergleich zum Verkehrswert wesentlich niedrigere Ertragswert zugrunde gelegt werden kann,[414] wobei es ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / f) Schätzung des gemeinen Werts

Rz. 94 Theoretisch entspricht der gemeine Wert dem Normalverkaufspreis.[384] Dessen Feststellung ist aber, soweit ein tatsächlicher Verkauf nicht stattfindet, in der Praxis nicht ohne weiteres möglich. Dass die Wertermittlung im Wesentlichen durch entsprechend qualifizierte Sachverständige erfolgen muss, versteht sich von selbst. Das ändert allerdings nichts daran, dass auch ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Learning Experience: Das Ha... / 4.4 Schritt 4: Wählen Sie den Weg des Kompetenzerwerbs

Wenn es sich um Wissenszuwachs handelt: Überlegen Sie, auf welchen Wegen Sie dieses Wissen erwerben können. Möglichkeiten sind zum Beispiel: Fachzeitschriften, Magazinen, Journalen, Studien oder einschlägiger Fachliteratur, verfügbare TV-Sendungen, Lehrfilme und Aufzeichnungen von Lehrveranstaltungen, zudem gibt es eine ganze Reihe interessanter Hörbücher oder Podcasts zu viel...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Strafverfahren, Beweislast

Rz. 37 Eine strafrechtliche Verurteilung ist nicht Voraussetzung der Erbunwürdigkeit. Taktisch kann es vorteilhaft sein, den Verlauf (Zeugenaussagen, Schriftgutachten) und das Ergebnis eines Strafprozesses abzuwarten, wobei aber die Anfechtungsfrist zu beachten ist (§ 2340 Abs. 3 BGB, vgl. § 2340 BGB Rdn 6). In einem Strafverfahren darf keine Einziehung des Nachlasses gem. §...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Dritter

Rz. 16 Dritter kann jede Person sein, auch ein Miterbe. Es ist ebenfalls möglich, dass der Dritte die Entscheidung einem oder mehreren Miterben überträgt, da es nicht erforderlich ist, dass der Dritte außerhalb der Erbengemeinschaft steht.[64] Auch ein Testamentsvollstrecker kann als Dritter berufen werden,[65] jedoch hat andersherum der berufene Dritte nicht automatisch die...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr. Manuel Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2122 Feststellung des Zustands der Erbschaft

Gesetzestext 1Der Vorerbe kann den Zustand der zur Erbschaft gehörenden Sachen auf seine Kosten durch Sachverständige feststellen lassen. 2Das gleiche Recht steht dem Nacherben zu. Rz. 1 Zur Vorbeugung gegen Beweisschwierigkeiten über den Umfang der künftigen Nacherbenansprüche können sowohl der Vorerbe als auch der Nacherbe den Zustand der Erbschaft durch Sachverständigengu...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2303 ff.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / V. Ertragswert

Rz. 33 Für die Berechnung der Abfindung der Miterben und die Bewertung des Erbteils des Übernehmers ist nach § 2049 BGB der Ertragswert zugrunde zu legen. Auf ihn verweist nicht nur § 1376 Abs. 4 BGB für die Zugewinnausgleichberechnung bei Vorhandensein eines aktiven Landguts, sondern auch § 21 Abs. 2 S. 2 HO Rh-Pf. Da die Vorschrift eine Begünstigung des Übernehmers erreich...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Mitteilung wertbildender Faktoren

Rz. 26 Der Auskunftsanspruch nach § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB umfasst auch das Recht auf Mitteilung der wertbildenden Faktoren der einzelnen Nachlassgegenstände.[155] Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Gegenstände nach Meinung des Auskunftsschuldners wertlos sind. Der Umfang der Auskunftspflicht wird hierdurch nicht berührt.[156] Rz. 27 In der Rechtsprechung ist insoweit anerka...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Normzweck

Rz. 1 Die in den §§ 2113 ff. BGB vorgesehenen Beschränkungen und Verpflichtungen verfolgen den Zweck, dem Nacherben den Nachlass möglichst ungeschmälert zu erhalten. Für den Erblasser steht jedoch bei der Anordnung der Vor- und Nacherbschaft vielfach nicht das Erhaltungsinteresse des Nacherben, sondern die angemessene Versorgung und Ausstattung des Vorerben im Vordergrund. §...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Ressortaufteilung in der GmbH / 3 Übersicht: Gesamtverantwortung der Geschäftsführer

Jeder Geschäftsführer hat eine Handlungsverantwortung für sein Ressort und die Überwachungsverantwortung für die Ressorts der Mitgeschäftsführer sowie die Gesamtverantwortung für wesentliche und weitreichende Entscheidungen (Sanierungs- oder Krisensituation, weitreichende Entscheidungen). Alle Geschäftsführer müssen den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, La...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Berechnungsschritte

Rz. 2 Schritt 1: Bewertung der faktisch vorhandenen Teilungsmasse, also des Überschusses i.S.d. § 2047 Abs. 1 BGB. Hierbei kommt es nur auf den Geldeswert an; eine Unterscheidung zwischen Geld, Sachen und sonstigen Gegenständen ist nicht veranlasst.[7] Die Wertbestimmung für den Nachlass erfolgt nach BGH auf den Stichtag des Erbfalls.[8] Demgegenüber halten zahlreiche und be...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 1993–2013 BGB

Rz. 1 Der vierte Unterabschnitt regelt im Einzelnen die Errichtung des Inventars und die unbeschränkte Haftung des Erben in den Fällen, in denen er durch Fristversäumnis und Inventarvergehen (Inventaruntreue und Verweigerung der eidesstattlichen Versicherung) das Recht auf Beschränkung seiner Haftung verliert. Nicht geregelt sind allerdings einige weitere Fälle des Verlustes...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Person des Auskunftsschuldners

Rz. 52 Schuldner des Auskunftsanspruchs ist gem. § 2314 BGB der Erbe,[310] Miterben als Gesamtschuldner.[311] Erfolgt die Auskunftserteilung durch einen Miterben i.A. der übrigen, müssen Letztere evt. Mängel nach den Grundsätzen des § 260 Abs. 2 BGB wie selbstverschuldete Mängel gegen sich gelten lassen,[312] so dass alle zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verpfl...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Ermittlungspflicht des Nachlassgerichts

Rz. 30 Eine Ermittlungspflicht ist für das Nachlassgericht von Amts wegen gegeben. Es hat dabei insbesondere bzgl. seiner Zuständigkeit die Frage nach dem letzten Wohnsitz oder Aufenthaltsort des Erblassers zu klären.[69] Das Gericht hat dabei sämtliche zugänglichen Beweismittel zu ergreifen und entsprechende Nachweise zu fordern, denn erst wenn es die zur Begründung des Ant...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Übernahmerecht

Rz. 48 Die isolierte Anordnung eines Übernahmerechts (siehe Rdn 13)[174] führt regelmäßig in der Erbengemeinschaft zu Meinungsverschiedenheiten über den anzusetzenden Übernahmewert. Der Erblasser hat hier die Möglichkeit, den Wert selbst vorzugeben. Der Vorteil hierbei ist scheinbar, dass jedenfalls insoweit zwischen den Erben kein Streit entstehen kann. Jedenfalls kann der ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / VI. Zubehör

Rz. 36 Für die weitere Berechnung des Abfindungs- bzw. Ausgleichsbetrages, der an die Miterben vom Übernehmer zu zahlen ist, sind die mit dem Landgut zwingend verbundenen Vermögenspositionen hinzuzurechnen, soweit sie bei der Berechnung des Ertragswertes unberücksichtigt geblieben sind. Das sind zunächst alle Sachen, die nicht nach den §§ 97, 98 Nr. 2 BGB Zubehör des Landgut...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.11.2 Häufige Kurzerkrankungen

Rz. 596 Als "häufige Kurzerkrankungen" werden Ausfallzeiten verstanden, die jeweils von kürzerer Dauer sind, sich jedoch häufig wiederholen und dabei keinem vorhersehbaren Muster unterliegen. Hierbei kann es sich ebenso um zahlreiche eintägige Fehlzeiten wie um mehrwöchige Ausfallzeiten, die im Kalenderjahr häufiger auftreten, oder um Mischformen handeln. Kündigungsgrund ist...mehr

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KI und HR: Künstliche Intel... / 3.2.1.2 Informations- und Beratungsrechte des Personalrats / Sachverständige

Als Faustregel ist davon auszugehen, dass der Personalrat bei jeder Form des personalbezogenen KI-Einsatzes beim Arbeitgeber rechtzeitig und umfassend zu informieren ist. In diesem Zusammenhang kann auch der Einsatz von Sachverständigen geboten sein, z. B. § 46 Abs. 2 Saarländisches PersVG, § 57 PersVG LSAmehr

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KI und HR: Künstliche Intel... / 3.2.2.2 Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats / Einsatz von Sachverständigen

Als Faustregel ist davon auszugehen, dass der Betriebsrat bei jeder Form des personalbezogenen KI-Einsatzes im Unternehmen rechtzeitig und umfassend zu informieren ist. [1] Muss der Betriebsrat zur Durchführung seiner Aufgaben die Einführung oder Anwendung von KI beurteilen, unterstellt das Gesetz pauschal, dass die Hinzuziehung eines Sachverständigen erforderlich ist. Trotzd...mehr

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KI und HR: Künstliche Intel... / 3.2.1 Personalrat

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KI und HR: Künstliche Intel... / 3.2.2 Betriebsrat

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§ 55 Wettbewerbsrecht / c) Zeugen/Sachverständige

Rz. 137 Die Einigungsstelle kann Zeugen und Sachverständige anhören. Für diese Personen ist das Erscheinen vor der Einigungsstelle jedoch freiwillig. Bei allen Verfahren, in denen es daher auf diese Beweismittel ankommt, wird sich ein Einigungsverfahren nicht anbieten.mehr

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§ 41 Strafrecht / 4. Sachverständige

a) Status des Sachverständigen Rz. 271 Unabhängig davon, ob man den Sachverständigen als "Berater des Richters" oder als "Gehilfen des Richters" bezeichnen mag oder nicht, ist er jedenfalls kein Zeuge, sondern der auf seinem Wissensgebiet sachkundige Helfer des erkennenden Gerichts, der dem Gericht bezüglich einer zu beweisenden Einzeltatsache seine Sachkunde zur Verfügung st...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Ablehnung des Sachverständigen

aa) Typischer Sachverhalt Rz. 274 Der vom Gericht bestellte Sachverständige S verschweigt, dass er im Auftrag der Justizbehörden handelt, weil er befürchtet, sonst nicht an die erforderlichen Angaben zu kommen. Infolgedessen belehrt er den Zeugen Z auch nicht ordnungsgemäß. Außerdem war er in der gleichen Sache bereits zuvor auf Seiten der Ermittlungsbehörde tätig. Der Rechts...mehr

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§ 41 Strafrecht / cc) Muster: Antrag auf Ablehnung eines Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit

Rz. 276 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.38: Antrag auf Ablehnung eines Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit An das Amtsgericht _________________________ Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ wird beantragt, den Sachverständigen _________________________ wegen d...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / aa) Auswahl des Sachverständigen

Rz. 159 Grundsätzlich hat das Gericht den Sachverständigen auszuwählen (§ 404 Abs. 1 ZPO). Dabei muss der Sachverständige aus dem betreffenden medizinischen Fachgebiet des beklagten Arztes stammen.[334] Für Teilfragen kann ggf. eine ergänzende Stellungnahme eines Sachverständigen aus einem anderen Fachgebiet erforderlich sein.[335] Wird das Gutachten von einem anderen als de...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Status des Sachverständigen

Rz. 271 Unabhängig davon, ob man den Sachverständigen als "Berater des Richters" oder als "Gehilfen des Richters" bezeichnen mag oder nicht, ist er jedenfalls kein Zeuge, sondern der auf seinem Wissensgebiet sachkundige Helfer des erkennenden Gerichts, der dem Gericht bezüglich einer zu beweisenden Einzeltatsache seine Sachkunde zur Verfügung stellt.[111] Der Sachverständige...mehr

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§ 13 Erbrecht / a) Wer bestimmt den Sachverständigen?

Rz. 269 Der Pflichtteilsberechtigte muss dem Gang des Wertermittlungsverfahrens zunächst relativ wehrlos zuschauen. Er hat zweifellos keinen Anspruch darauf, dass ein von ihm benannter oder vorgeschlagener Sachverständiger mit der Begutachtung beauftragt wird. Er müsste sich in diesen Fällen vielmehr zunächst mit dem vorgelegten Gutachten auseinandersetzen und notfalls den W...mehr

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§ 41 Strafrecht / VIII. Beauftragung von Sachverständigen

1. Typischer Sachverhalt Rz. 140 Herr A ist des sexuellen Missbrauchs eines Kindes verdächtig. Er bestreitet die Tat. Für das angebliche Tatgeschehen gibt es außer dem Kind keine weiteren Zeugen. Rechtsanwalt R überlegt deshalb, ob er zur Frage des dringenden Tatverdachts ein Gutachten eines zur Beurteilung kindlicher Zeugenaussagen befähigten Sachverständigen beantragen soll...mehr

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§ 37 Sozialrecht / K. Checkliste: Überprüfung medizinischer Gutachten

Rz. 47 Zum Kernbereich der anwaltlichen Tätigkeit im Sozialrecht gehört die Überprüfung von Sachverständigengutachten:[155]mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Eingriffsmöglichkeiten des Verteidigers

Rz. 272 Die Probleme, die der Verteidiger mit einem Sachverständigen regelmäßig auszufechten hat, sind weniger rechtlicher als vielmehr tatsächlicher bzw. atmosphärischer Natur. Dies, weil die Auswahl des Sachverständigen allein durch den Richter erfolgt und der Verteidiger kein Mitspracherecht besitzt, § 73 Abs. 1 S. 1 StPO. Der Verteidiger sollte dennoch darauf drängen, Au...mehr