Fachbeiträge & Kommentare zu Rücktritt

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Verträge: Vertragsbeendigung / 4.3.1 Modalitäten des Verbraucherwiderrufs

Der Widerruf des Verbrauchers muss gemäß § 355 Abs. 1 BGB keine Begründung enthalten und innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer erklärt werden. Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrages eindeutig hervorgehen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts ande... mehr

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Verträge: Vertragsbeendigung / 4.3.3 Rechtsfolgen des Widerrufs

Die Rechtsfolgen des Widerrufs sind in § 355 Abs. 3 BGB geregelt, wonach die empfangenen Leistungen unverzüglich zurückzugewähren sind.Im Übrigen greifen für die einzelnen Vertragsarten spezielle Regelungen, etwa § 357 BGB für außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossene Verträge und Fernabsatzverträge sowie § 357a BGB für Verträge über Finanzdienstleistungen. Beim Verbrauchs... mehr

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Verträge: Vertragsbeendigung / 2. Störung/Wegfall der Geschäftsgrundlage, Vertragsanpassung

Gehen beide Parteien beim Abschluss eines Vertrages vom Vorliegen oder Nichtvorliegen bestimmter Umstände aus und hätten sie den Vertrag nicht oder jedenfalls mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie gewusst hätten, dass ihre Annahmen enttäuscht werden würden, kann sich die dadurch benachteiligte Partei auf eine "Störung der Geschäftsgrundlage" berufen. Wenn die gemeinsamen ... mehr

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Verträge: Vertragsbeendigung / 6.2 Kündigung aus wichtigem Grund

Das Bedürfnis, Dauerschuldverhältnisse vorzeitig "aus wichtigem Grund" aufzulösen, findet seine gesetzliche Stütze in § 314 BGB. Danach kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ein Dauerschuldverhältnis kündigen. Daneben gelten für einzelne Verträge speziellere Normen (leges speciales), die der Regelung in § 314 BGB vorgehen, wie für W... mehr

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FF 06/2023, Freistellung vo... / Leitsatz

1. Die Übernahme der Barunterhaltspflicht für ein im Rahmen einer Spermaspende gezeugtes Kind durch die Mutter stellt eine Erfüllungsübernahme nach § 329 BGB dar und begründet einen Rückgriffanspruch des durch die Unterhaltsvorschusskasse in Anspruch genommenen Samenspenders gegenüber der Mutter aus § 670 BGB. 2. Erfolgt die Freistellung von der Unterhaltspflicht gegenüber de... mehr

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Verträge: Gestaltung und Ab... / 1.7.2 Gewährleistung und Gewährleistungsausschluss

Zu den gesetzlichen Rechten des Käufers (Bestellers) einer mangelhaften Sache (eines mangelhaften Werkes) zählen insbesondere das Recht auf Nacherfüllung, die ihrerseits als Nachlieferung einer mangelfreien Sache (eines mangelfreien Werkes) oder als Nachbesserung der gelieferten Sache (des erstellten Werkes) geleistet werden kann, das Recht auf Selbstvornahme nach erfolgloser Na... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Entschädigung iSd § 24 Nr 1 Buchst a EStG

Rn. 513 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 § 24 EStG stellt keine weitere Einkunftsart dar, sondern ergänzt die Einkünftetatbestände der §§ 13–23 EStG (s § 24 Rn 1 (Schindler); BFH v 21.09.1982, VIII R 140/79, BStBl II 1983, 289). Das schließt nicht aus, dass auch Entschädigungen tarifbegünstigt sein können (§ 34 Abs 2 Nr 2 EStG). Entschädigungen iSv § 24 Nr 1 Buchst a EStG liegen n... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Leistung durch Dritte

Rn. 476 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Bei Leistungen eines Dritten kommt es nicht darauf an, ob sie auf oder ohne Veranlassung des Erwerbers erfolgen (Wacker in Schmidt, § 16 EStG Rz 271 (38. Aufl); aA (nur soweit Erwerber dies nicht veranlasst hat): BFH v 17.09.2014, IV R 33/11, BStBl II 2015, 717), entscheidend ist der wirtschaftliche Zusammenhang (s Rn 505). Gestattet der Ver... mehr

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zfs 06/2023, Ersatz für Bon... / 2 Aus den Gründen:

Die vom VR gemäß § 1 Nr. 1 Buchst. a ABRV im Versicherungsfall zu leistende Entschädigung für die einem Reiseunternehmen oder einem anderen vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten umfasst auch den Ersatz für Bonusmeilen, die eine versicherte Person zur Begleichung angefallener Reisekosten eingesetzt hat und die sie gemäß den Bedingungen des Bonusmeilenprogramms nach Storni... mehr

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ZErb 06/2023, Zur Erbaussch... / 1 Tatbestand

Die Klägerin macht gegenüber den Beklagten 1) bis 3) Pflichtteilsansprüche nach Erbausschlagung geltend und gegenüber dem Beklagten 4) als Testamentsvollstrecker einen Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung in den Nachlass. Die Klägerin, die zugleich Adoptivtochter der Erblasserin ist, und die Beklagten zu 1) und 2) sind die leiblichen Nichten der Erblasserin, der Bekl... mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 5.4 Zahlungsverzug

Erstprämie Der Verzug des Versicherungsnehmers mit der Prämienzahlung kann verschiedene Konsequenzen haben: Zahlt der Versicherungsnehmer die Erstprämie nicht rechtzeitig, ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, gemäß § 37 VVG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Versicherer muss... mehr

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Grundbesitz in nichtehelich... / 3.4 Ausgleich bei "Schwiegereltern"-Schenkungen

Hilfe beim "Nestbau" Nicht selten wenden Eltern ihrem Kind und dessen Partner Geldmittel für den Erwerb einer Wohnimmobilie zu. Unter welchen Umständen kann im Fall eines Scheiterns der Beziehung das Geld ganz oder teilweise zurückgefordert werden? Hier ist die Rechtsprechung selbst innerhalb des BGH kontrovers. Praxis-Beispiel Anspruch auf Rückzahlung Die Tochter der Klägerin... mehr

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Satzungs-Update 2022 / 2 Regelmäßig kein Beschwerderecht einfacher Mitglieder

Immer wieder versuchen Mitglieder des Vereins bestimmte Eintragungen des Vereins im Vereinsregister zu verhindern, zu ändern oder zu löschen. Für diese Verfahrensfragen ist das "Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)" einschlägig. Dabei kommt es beim Rechtsmittel der Beschwerde darauf an, ob das Mitglied... mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.6 Antragstellung

Die Förderung wird nur gewährt, wenn der notarielle Kaufvertrag noch nicht abgeschlossen ist. Eine Ausnahme hiervon gilt, wenn dem Käufer für den Fall ein Rücktrittsrecht eingeräumt ist, dass eine Förderung nicht erfolgt und ihm im Fall des Rücktritts keine weiteren Kosten entstehen. Der Antrag ist auf dem vorgesehenen Antragsformular an die SIKB zu richten. Diese entscheidet... mehr

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Verzug / 2.3 Gegenseitiger Vertrag

Verzug kann auch dazu führen, dass der Gläubiger den Vertrag insgesamt beendet, eben weil sich der Schuldner beharrlich weigert, seine Leistungspflicht zu erfüllen oder weil alle Mahnungen und Fristsetzungen ohne Erfolg geblieben sind. Diese Fälle sind in den §§ 323, 326 und 281 BGB geregelt. Macht der Gläubiger die nachfolgenden Rechte im gegenseitigen Vertrag geltend, dann... mehr

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§ 4 Anhang / IV. Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz – VVG)

Rz. 4 Vom 23.11.2007, BGBl. I S. 2631 BGBl. III 7632–6. Zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328). – Auszug – § 28 Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit (1) Bei Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit, die vom Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles gegenüber dem Versicherer zu erfüllen ist, kann der Versicherer den Vertrag innerha... mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 2. Leistungsverweigerungsrecht des in Anspruch genommenen Gesellschafters

Rz. 269 Der wegen einer Gesellschaftsverbindlichkeit gemäß § 721 BGB in Anspruch genommene unbeschränkt persönlich haftende Gesellschafter kann nach § 721b Abs. 2 BGB (respektive der Neuregelung des § 128 Abs. 2 HGB) – der den Normenbestand in § 129 Abs. 2 und 3 HGB alt zusammenfasst, inhaltlich neu ordnet und den mit § 721b Abs. 1 BGB bezweckten Schutz des Gesellschafters v... mehr

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zfs 04/2023, Keine rückwirk... / 2 Aus den Gründen:

1. Dass die Kl. infolge einer posttraumatischen Belastungsstörung auf Dauer zu mehr als 50 % in ihrer beruflichen Leistungsfähigkeit eingeschränkt und damit berufsunfähig im Sinne der Versicherungsbedingungen ist, steht aufgrund der erstinstanzlichen Beweisaufnahme … fest. 2. Das LG hat auch zutreffend angenommen, dass die von der Bekl. ausgesprochene Vertragsänderung nicht r... mehr

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§ 16 Klageerhebung / E. Nebenintervention

Rz. 33 Bei Verdacht einer Unfallmanipulation kann – und muss – der Haftpflichtversicherer dem Fahrer als Streithelfer beitreten, um ein auch den Haftpflichtversicherer bindendes Urteil zu verhindern. Der Fahrer darf sich gleichwohl gesondert anwaltlich vertreten lassen, da der vom Versicherer beauftragte Rechtsanwalt den Vorwurf der Unfallmanipulation vorträgt und damit gena... mehr

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Einkauf: von der Anfrage bi... / 9.3 Rechte des Käufers beim Sachmangel

Liefert der Verkäufer nicht vertragsgerecht, stehen dem Verein als Käufer bestimmte Rechte zu. Zunächst einmal gibt es die Möglichkeit der Nacherfüllung. Dabei wird im Wesentlichen zwischen Ersatzlieferung und Reparatur unterschieden. Am einfachsten ist eine Ersatzlieferung. Wenn ein Kunde statt Rotwein Weißwein erhalten hat, nimmt der Verkäufer die Falschlieferung zurück und... mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 5. Verwertung

Rz. 95 Nach Überweisung der Ansprüche zur Einziehung richtet sich das weitere Vorgehen des Gläubigers ganz entscheidend nach der Höhe seiner Vollstreckungsforderung und der dieser gegenüberstehenden Versicherungsleistungen. Besteht die Versicherung noch keine drei Jahre, hat der Gläubiger das Recht, auch gegen den Willen des Schuldners, das Vertragsverhältnis fortzusetzen un... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Werklieferungen in der Bauwirtschaft

Rz. 14 Bei Werklieferungen im Baugewerbe (z. B. bei der Erstellung eines Gebäudes auf dem Grundstück des Auftraggebers) wird es sich im Allgemeinen um nicht bewegte Lieferungen handeln, deren Ort nach § 3 Abs. 7 S. 1 UStG zu bestimmen ist. Insoweit ist entscheidend, ob der fertigerstellte Liefergegenstand selbst (also z. B. das Gebäude) befördert oder versendet wird. Die Bef... mehr

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Änderungsantrag nach formel... / 7 Änderung wegen rückwirkender Ereignisse (§175 AO)

Bei rückwirkenden Ereignissen ist ein Steuerbescheid zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, soweit ein Ereignis eintritt, das steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat.[1] Das Finanzamt ist bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zur Änderung verpflichtet. Gleichwohl ist ein Änderungsantrag insbesondere dann angezeigt, wenn das Finanzamt von dem im Nachhinein ein... mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.4.3 Praktische Erwägungen

a. Einleitung von Ermittlungsverfahren Bei Unternehmenssteuern resultieren Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Steuerstraftat oder -ordnungswidrigkeit gerade im Verrechnungspreisbereich häufig aus Betriebsprüfungen. nachfolgendes Zitat aus einem Erlass[90] der obersten deutschen Finanzbehörden der Länder zeigt, in welchem Stadium und bei Vorliegen welcher Umstände ... mehr

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zfs 02/2023, Berichtigung ö... / 1 Sachverhalt

[1] I. Die Parteien streiten über die Rückabwicklung des Kaufvertrags vom 11.11.2017 über einen Oldtimer-Pkw Fiat 850 Coupé, Erstzulassung 1969, sowie über Verwendungs- und Aufwendungsersatzansprüche des Klägers. [2] Der Kläger begehrt Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. [3] Wegen des Sach- und Streitstands I. Instanz wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezu... mehr

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zfs 02/2023, Berichtigung ö... / 2 Aus den Gründen:

[21] II. Die Berufung ist zulässig und begründet. [22] 1. Dem Kläger steht der geltend gemachte Hauptanspruch nach den §§ 437 Nr. 2, 3, 323 Abs. 1, 346, 348, 440, 280, 281, 283, 311a, 284 BGB i.V.m. § 434 BGB zu. [23] a) Die Kaufsache war bei Gefahrübergang mangelhaft i.S.v. § 434 Abs. 1 BGB. [24] Mindestens hinsichtlich des reparierten Unfallschadens liegt ein anspruchsbegründ... mehr

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Erbvertrag / 4.5.4 Rücktritt und Teilrücktritt

Sind in einem Erbvertrag von beiden Teilen vertragsmäßige Verfügungen getroffen und ist in einem solchen Vertrag der Rücktritt vorbehalten, so wird durch den Rücktritt eines der Vertragschließenden grundsätzlich der ganze Vertrag aufgehoben (§ 2298 Abs. 2 Satz 1 BGB), es sei denn, dass ein anderer Wille der Vertragschließenden anzunehmen wäre (§ 2298 Abs. 3 BGB). Das Gesetz ... mehr

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Erbvertrag / 4.5.9 Die Form des Rücktritts

Die Erklärung bedarf der notariellen Beurkundung (§ 2296 Abs. 2 Satz 2 BGB). Das Formerfordernis ist nicht abdingbar, es gilt nur für die vertragsmäßigen Verfügungen. Einseitige Verfügungen (§ 2299 BGB) unterliegen dagegen nur den allgemeinen Regeln des Widerrufs von letztwilligen Verfügungen und den dort geltenden einfacheren Formvorschriften. Wenn der Erbvertrag Teil einer... mehr

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Erbvertrag / 3.4.5.4 Vorbehalt des Rücktritts nach Abmahnung mit Rücktrittsandrohung

Grundsätzlich kann ein vertraglich vorbehaltenes Rücktrittsrecht ohne vorherige Abmahnung ausgeübt werden. Allerdings geht der Bundesgerichtshof davon aus, dass sich in bestimmten Fällen eine Pflicht zur Abmahnung vor dem Rücktritt aus dem Grundsatz von Treu und Glauben herleiten lasse.[1] Dies soll jedenfalls dann gelten, wenn sich der Erblasser in einem Erbvertrag den Rück... mehr

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Erbvertrag / 3.4.5.8 Abdingbarkeit oder ausdrückliche Vereinbarung der Gesamtnichtigkeit im Falle des Rücktritts?

Die Beteiligten sollten die Auswirkung eines Rücktritts auf die übrigen Verfügungen ausdrücklich vertraglich regeln, weil vertragsmäßige und einseitige Verfügungen nur wirksam bleiben, wenn ein entsprechender Wille der Vertragspartner anzunehmen ist (§ 2298 Abs. 3, § 2299 Abs. 3 BGB). Im Regelfall erweist sich auch in diesem Zusammenhang die gesetzliche Regelung als interess... mehr

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Erbvertrag / 4.5.6 Grundsätzlich keine Begründungspflicht

Der Rücktritt ist grundlos und daher grundsätzlich ohne Angabe von Gründen möglich, es sei denn, der vertraglich vereinbarte Rücktrittsvorbehalt würde insofern erhöhte Anforderungen an Darlegung und Beweis von Rücktrittsgründen stellen. Wenn allerdings das Rücktrittsrecht die Nichterfüllung von Verpflichtungen des Vertragspartners voraussetzt, so soll sich nach der Rechtspre... mehr

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Erbvertrag / 4.5.10 Abgabe der Rücktrittserklärung und Zugang einer Ausfertigung der Rücktrittsurkunde

Der Rücktrittserklärung kann nicht durch einen Vertreter abgegeben werden (§ 2296 Abs. 1BGB) und muss als empfangsbedürftige Willenserklärung dem Vertragspartner zugehen (§ 2296 Abs. 2 Satz 1 BGB). Wenn der Erblasser nach Abgabe seiner Rücktrittserklärung stirbt, so bleibt die Erklärung grundsätzlich nach allgemeinen Grundsätzen wirksam (§ 130 Abs. 2 BGB), es sei denn der Er... mehr

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Erbvertrag / 3.4.5.3 Rücktrittsvorbehalt beim entgeltlichen Erbvertrag und Absicherung des Vertragspartners

Von einem zweiseitigen Erbvertrag, bei dem die Vertragspartner jeweils erbvertraglich verfügen, unterscheidet sich der entgeltliche Erbvertrag dadurch, dass sich keine erbvertraglichen Regelungen der Vertragsparteien gegenüber stehen, sondern einerseits erbrechtliche Verfügungen des Erblassers und schuldrechtliche Verpflichtungen des Bedachten. Es handelt sich mittlerweile u... mehr

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Erbvertrag / 4.5.3 Die gesetzlichen Rücktrittsrechte des Erblassers

Wenn sich der Bedachte nach Errichtung des Erbvertrages einer Verfehlung schuldig macht, die den Erblasser zur Entziehung des Pflichtteils berechtigt oder, falls der Bedachte nicht zu den Pflichtteilsberechtigten gehört, zu der Entziehung berechtigen würde, wenn der Bedachte ein Abkömmling des Erblassers wäre, so räumt das Gesetz dem Erblasser ein Rücktrittsrecht ein (§ 2294... mehr

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Erbvertrag / 4.5.5 Ungeschriebenes Abmahnungserfordernis?

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben und dem "Dauerschuldcharakter" der Vereinbarung ein ungeschriebenes Erfordernis der Abmahnung vor Ausübung des vertraglich vorbehaltenen Rücktrittsrechts ergeben. Dies soll gelten, wenn sich der Erblasser in einem Erbvertrag den Rücktritt für den Fall vorbehalten hat, dass der Ver... mehr

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Erbvertrag / 3.5.1.7 Nichtausübung eines bestehenden Anfechtungs- oder Rücktrittsrechts

Ein Anspruch nach § 2287 BGB scheidet aus[1], wenn der Erblasser zwar zur Anfechtung des Erbvertrages oder zum Rücktritt berechtigt war, er diesen aber gleichwohl nicht angefochten hat oder er nicht zurückgetreten ist[2]; diese Frage war zunächst umstritten.[3] mehr

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Erbvertrag / 4.4 Aufhebung durch spätere letztwillige Verfügung gem. § 2289 Abs. 2 und § 2297 Satz 1 BGB

Nachfolgende letztwillige Verfügungen sind ohne entsprechende Vorkehrungen im Vertrag grundsätzlich unwirksam, sofern sie in das Recht des vertragsmäßig Bedachten eingreifen. Ein gesetzlicher Änderungsvorbehalt findet sich in § 2289 Abs. 2 BGB, ein Verzicht auf diesen Vorbehalt ist nicht möglich (§ 138 BGB). Ist der Bedachte ein pflichtteilsberechtigter Abkömmling des Erblass... mehr

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Erbvertrag / 3.4.5.1 Rücktrittsvorbehalt bei Erbverträgen zwischen Unverheirateten

Bei Erbverträgen zwischen Unverheirateten ist ein Rücktrittsvorbehalt im Regelfall unverzichtbar. Ohne einen solchen Vorbehalt verbliebe den Vertragspartnern nach einer Trennung und wenn sie sich auf eine Aufhebung des Erbvertrages nicht einigen können allein die Möglichkeit den Vertrag gem. § 2078 Abs. 2 BGB aufgrund eines Motivirrtums anzufechten. Denn § 2077 BGB, wonach V... mehr

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Erbvertrag / 3.4.5.5 Besonderheiten beim Rücktrittsvorbehalt im zweiseitigen Erbvertrag

Bei einem zweiseitigen Erbvertrag können sich beide Erblasser oder nur einer den Rücktritt vorbehalten. Zudem unterscheidet sich die Sachlage beim zweiseitigen Erbvertrag insofern vom einseitigen Erbvertrag, als – abgesehen von den eher theoretischen Fällen des gleichzeitigen Versterbens beider Vertragspartner – ein Vertragsteil den anderen überlebt. Der einseitige Erbvertra... mehr

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Erbvertrag / 3.4.6.2 Folgen für die Vertragsgestaltung

Der Hauptanwendungsfall ist die Schlusserbeneinsetzung beim Berliner Testament mit Ermächtigung des überlebenden Ehegatten zur vermächtnisweisen Verfügung über das nach dem Tod des Erstversterbenden hinzuerworbene Vermögen; zur Umverteilung zwischen den Abkömmlingen als Schlusserben (durch Änderung der Erbteile oder Anordnung von Vorausvermächtnissen); zur Anordnung der Testame... mehr

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Erbvertrag / 3.5.3 Untergang der Ansprüche gem. §§ 2287 f. BGB bei Untergang des Erbvertrags

Die Ansprüche gem. §§ 2287 f. BGB hängen vom Bestand des Erbvertrages ab. Der Schutz entfällt also beispielsweise bei formgerechter Aufhebung, bei einem begründeten Rücktritt oder erfolgreicher Anfechtung. mehr

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Erbvertrag / 4.5.1 Vertragliches Rücktrittsrecht des Erblassers

Der Erblasser kann von dem Erbvertrag zurücktreten, wenn und soweit er sich den Rücktritt im Vertrag vorbehalten hat (vgl. § 2293 BGB). mehr

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Erbvertrag / 4.6 Ausschlagung der Zuwendung durch den Vertragspartner bei zweiseitigen Erbverträgen

Haben sich die Vertragspartner in einem zweiseitigen Erbvertrag den Rücktritt vorbehalten, so endet zwar das Rücktrittsrecht im Zweifel mit dem Tod eines Vertragsteils. Allerdings kann der Überlebende seine Verfügung durch Testament aufheben, wenn er das ihm durch den Vertrag Zugewendete ausschlägt (§ 2298 Abs. 2 Satz 3 BGB). mehr

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Erbvertrag / 4.5 Aufhebung durch Ausübung des Rücktrittsrechts

Das Recht zum Rücktritt vom Erbvertrag kann sowohl vertraglich vorbehalten (§ 2293 BGB) als auch gesetzlich begründet (§§ 2294 ff. BGB) sein. Es kann sich auf den gesamten Erbvertrag oder auch nur auf Teile davon beziehen. 4.5.1 Vertragliches Rücktrittsrecht des Erblassers Der Erblasser kann von dem Erbvertrag zurücktreten, wenn und soweit er sich den Rücktritt im Vertrag vorb... mehr

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Erbvertrag / 4.5.8 Auswirkungen des Todes des Vertragspartners

Der Tod des Vertragspartners hat unterschiedliche Rechtsfolgen, je nachdem, ob der Rücktritt in einem einseitigen oder in einem zweiseitigen Erbvertrag vorbehalten ist. 4.5.8.1 Einseitiger Erbvertrag Beim einseitigen Erbvertrag endet mit dem Tod des Vertragspartners das Rücktrittsrecht des Erblassers, der jedoch nunmehr die vertragsmäßige Verfügung durch ein etwaig errichtetes... mehr

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Erbvertrag / 4 Auflösung der Bindungswirkung des Erbvertrags

Die erbvertragliche Bindung kann auf verschiedene Weise gelöst werden. In Betracht kommen die einvernehmliche Aufhebung des Erbvertrags, das mit Zustimmung des Vertragspartners errichtete Aufhebungstestament, die Aufhebung des Ehegattenerbvertrags durch gemeinschaftliches Testament, die letztwillige Verfügung zur Umgehung des pflichtteilsberechtigten Vertragspartners gem. § 2289... mehr

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Erbvertrag / 4.5.7 Kein Zustimmungserfordernis des Vertragspartners

Eine Zustimmung des Vertragspartners zur Ausübung des vorbehaltenen Rücktrittsrechts ist nicht erforderlich. Ist der Erblasser nachträglich in der Geschäftsfähigkeit beschränkt, ist ein Rücktritt nicht mehr möglich.[1] mehr

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Erbvertrag / 4.5.2 Vertragliches Rücktrittsrecht des Vertragspartners beim entgeltlichen Erbvertrag

Der Vertragspartner, der nicht zugleich Erblasser ist, kann nur nach den allgemeinen Vorschriften (§§ 346 ff. BGB) zurücktreten, wenn er sich zu Leistungen verpflichtet oder schon Leistungen bewirkt und sich insofern den Rücktritt vertraglich vorbehalten hat. Das vertragliche Rücktrittsrecht kann formlos ausgeübt werden; die §§ 2296 f. BGB sind nicht anwendbar. Die Ausübung ... mehr

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Erbvertrag / 3.4.5 Rücktrittsvorbehalt

Der Rücktrittsvorbehalt ist ein wichtiges Instrument der erbrechtlichen Vertragsgestaltung. Er gibt dem Erblasser die Möglichkeit veränderten wirtschaftlichen Umständen Rechnung zu tragen. Die Ausgestaltung des vertraglichen Rücktrittsrechts unterliegt dem Willen der Beteiligten, da § 2298 Abs. 2 BGB lediglich Auslegungsregeln enthält (§ 2298 Abs. 3 BGB). Bei der erbvertragl... mehr

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Erbvertrag / 4.5.8.2 Zweiseitiger Erbvertrag

Wenn sich die Parteien eines zweiseitigen Erbvertrags den Rücktritt vorbehalten haben, so erlischt – anders als beim einseitigen Erbvertrag – grundsätzlich das Rücktrittsrecht des Erblassers mit dem Tode des anderen Vertragschließenden bei Nichtausschlagung (§ 2298 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 BGB)[1], es sei denn, dass ein anderer Wille der Vertragschließenden anzunehmen wäre (§ 2... mehr