Fachbeiträge & Kommentare zu Rücktritt

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§ 3 Testamentsgestaltung / 5. Bisherige erbrechtliche Verfügungen

Rz. 54 Hier sind lückenlos alle bisherigen erbrechtlichen Verfügungen aufzuführen, auch alle in der Vergangenheit zurückliegenden Verfügungen. Dies, um zum einen die Testierfreiheit des Testators und zum anderen den maßgeblichen letzten Willen des Erblassers feststellen zu können. Dies gilt selbst dann, wenn der Mandant bzw. derjenige, der ein Testament errichten will, davon... mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / (1) Formalien des einseitigen Widerrufs

Rz. 77 Zu Lebzeiten beider Ehegatten kann einer von ihnen einseitig eine wechselbezügliche Verfügung nur in der Form des Rücktritts vom Erbvertrag widerrufen, §§ 2271 Abs. 1 S. 1, 2296 BGB: Die Widerrufserklärung bedarf der notariellen Beurkundung und muss in Urschrift oder Ausfertigung dem anderen Ehegatten zugehen (Praxis: zugestellt werden). Dies gilt auch für das privats... mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / IV. Checkliste: Erbverzicht

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / b) Vorsorge im Übergabevertrag

Rz. 77 Da der Typus des Übergabevertrags gesetzlich nicht geregelt ist, passen insbesondere die allgemeinen Vorschriften des Schuldrechts nicht auf jeden Fall der Leistungsstörung. Insbesondere ist es häufig schwierig, festzustellen, welche Leistungen im Rahmen eines Übergabevertrags im Verhältnis synallagmatischer Verknüpfung stehen und welche nur einseitig sind. Es ist dah... mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / h) Rückabwicklung einer Erbteilung

Rz. 262 Muss infolge einer Leistungsstörung die Erbteilung nach Rücktritts- oder Bereicherungsrecht rückabgewickelt werden, so fallen die entsprechenden Ansprüche als Surrogate wiederum (nach § 2041 BGB als Ersatz für ein Recht) in den Nachlass mit der Konsequenz, dass alle zurückzugewährenden Nachlassgegenstände oder ihr Ersatz gesamthänderisches Eigentum aller Miterben wer... mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / b) Benachrichtigung des Zentralen Testamentsregisters über die Verwahrung

Rz. 106 Diese Benachrichtigungspflicht ist in § 347 FamFG gesetzlich geregelt. Das Verwahrungsgericht benachrichtigt das Zentrale Testamentsregister elektronisch über erbfolgerelevante Urkunden. Erbfolgerelevante Urkunden sind Testamente, Erbverträge und alle Urkunden mit Erklärungen, welche die Erbfolge beeinflussen können, insbesondere Aufhebungsverträge, Rücktritts- und A... mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 139 & Vorweggenommene Erbfolge in Form der Schenkung Als reine Schenkung kommt ein solcher Vertrag zustande, wenn die Parteien sich über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung einig sind, wobei hier von der Leihe, dem Auftrag oder der unentgeltlichen Verwahrung abzugrenzen ist. Eine Schenkung ist demgemäß ein Vertrag. Das bloße Verjährenlassen einer Forderung ist dann nicht ... mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 169 & Allgemeines zur Ausstattung (siehe auch Rdn 159) Zwischen den Begriffen "vorweggenommene Erbfolge" und "Ausstattung" wird i.d.R. differenziert. Bei der vorweggenommenen Erbfolge steht der Ausstattungszweck nicht im Vordergrund, die Zuwendung verfolgt auch andere Motive, liegt insbesondere häufig über der Angemessenheitsgrenze der Ausstattung, die das Gesetz in § 162... mehr

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zfs 07/2023, Treuwidrigkeit... / 2 Aus den Gründen:

[10] Die VN konnten den Widerspruch nicht noch im Jahr 2018 wirksam erklären … [11] 1. a) Nach den revisionsrechtlich nicht zu beanstandenden und von der Revisionserwiderung – zu Recht – nicht angegriffenen Feststellungen des BG enthielt die für den Beginn der Widerspruchsfrist nach § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. erforderliche Widerspruchsbelehrung zwar jeweils eine unrichtige I... mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / a) Muster: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichem Bevollmächtigten und Kontrollbevollmächtigtem

Rz. 157 Muster 2.5: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichem Bevollmächtigten und Kontrollbevollmächtigtem Muster 2.5: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichem Bevollmächtigten und Kontrollbevollmächtigtem Vorsorgevollmacht mit Kontroll- und Verfahrensbevollmächtigung [227] Nach eingehender Beratung über die mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht verbundenen Risiken bevollmächtige ich, __... mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 8. Aufhebung des Verzichts

Rz. 42 Zur Aufhebung eines Erbverzichts nach § 2351 BGB ist als actus contrarius ein Vertrag zwischen den Parteien erforderlich, die den Verzichtsvertrag geschlossen haben.[112] Daher kann der Aufhebungsvertrag nur zu Lebzeiten des Erblassers und des Verzichtenden geschlossen werden.[113] Rz. 43 Der Erb- und/oder Pflichtteilsverzichtsaufhebungsvertrag nach § 2351 BGB ist als ... mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 9. Muster: Erbenfeststellungsklage (Problem: Testierfreiheit)

Rz. 125 Muster 8.1: Erbenfeststellungsklage (Problem: Testierfreiheit) Muster 8.1: Erbenfeststellungsklage (Problem: Testierfreiheit) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Frau _________________________ – Beklagte – wegen Feststellung der Erb... mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / IV. Checkliste: Pflichtteilsverzicht

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / IV. Selbstständiges Beweisverfahren im Erbprozess

Rz. 584 Im Erbprozess – und verwandten Rechtsgebieten – kommt die selbstständige Beweiserhebung bei folgenden Fallkonstellationen in Betracht: mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / b) Besonderheiten des gemeinschaftlichen Testaments

Rz. 85 Ein gemeinschaftliches Testament kann nur von Ehepartnern bzw. eingetragenen Lebenspartnern errichtet werden. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 20.7.2017[63] zum 1.10.2017 sind gleichgeschlechtliche Partner Eheleuten gleichgestellt. mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 11. Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen (§ 30 OWiG)

a) Allgemeines Rz. 109 [Autor/Stand] Nach § 30 OWiG kann gegen juristische Personen (im Folgenden: JP) und Personenvereinigungen (im Folgenden: PV) eine Geldbuße verhängt werden, obwohl diese nicht selbst, sondern nur durch ihre Vertreter und Organe handeln können. Dies setzt voraus, dass eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen wurde, eine JP oder PV i.S.d. § 30 Abs. 1 N... mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 3.6.3 Rücktritt und Schadensersatz, Rückabwicklungsschuldverhältnis

Rücktritt und Schadensersatz können nebeneinander geltend gemacht werden. § 325 BGB [1] bestimmt: "Das Recht, bei einem gegenseitigen Vertrag Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen." Für Störungen der Rückabwicklung nach erfolgtem Rücktritt (Untergang, Verbrauch, Verarbeitung usw. der empfangenen Sache) ist ein grundsätzlich einheitliches Mo... mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 3.6 Rücktritt

Die Regelungen zum Rücktritt bei Leistungsstörungen[1] laufen systematisch parallel zu denen zum Schadensersatz. Nach dem Vorbild des UN-Kaufrechts ist das Rücktrittsrecht jedoch verschuldensunabhängig. Für den Fall der Unmöglichkeit wird es durch eine gesetzliche Leistungsbefreiung ergänzt. Der Gläubiger kann von einem gegenseitigen Vertrag zurücktreten, wenn der Schuldner di... mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 3.6.2 Optionaler Rücktritt bei Unmöglichkeit

In den Fällen der Unmöglichkeit der Leistung entfällt nach § 275 BGB der Anspruch auf die Gegenleistung kraft Gesetzes (§ 326 Abs. 1 BGB [1]). Insoweit bedarf es keines Rücktritts des Gläubigers, um von der Gegenleistungspflicht frei zu werden. Eine danach nicht geschuldete, aber bereits erbrachte Gegenleistung kann zurückgefordert werden.[2] Ungeachtet der gesetzlichen Regel... mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 3.6.1 Rücktritt bei Verletzung nicht leistungsbezogener Nebenpflichten

Nach 324 Abs. 1 BGB [1] kann der Gläubiger von einem gegenseitigen Vertrag zurücktreten, wenn der Schuldner eine nicht leistungsbezogene Schutz- oder sonstige Verhaltenspflicht im Sinne des § 241 Abs. 2 BGB [2] verletzt hat und dem Gläubiger ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. Wie in der parallelen Regelung des § 282 BGB zum "Schadensersatz statt der Leistung wege... mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 3.7 Kauf- und werkvertragliche Gewährleistung

Die Definition des Schuldverhältnisses in §§ 241, 311 Abs. 2 BGB, der umfassende Begriff der Pflichtverletzung und die Angleichung des kauf- und des werkvertraglichen Pflichtenprogramms[1] machen es möglich, für die kauf- und werkvertragliche Gewährleistung auf das allgemeine Leistungsstörungsrecht zu verweisen. Käufer und Besteller haben im Falle der Mangelhaftigkeit der Ka... mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 3.1 Pflichtverletzung

Außerhalb der Sonderregelungen des Kauf- und des Werkvertragsrechts, ist der Begriff der Pflichtverletzung zentraler Ansatzpunkt[1] für alle Leistungsstörungen.[2] Für den Begriff der Pflichtverletzung ist der objektive Verstoß gegen das vertragliche "Pflichtenprogramm" maßgeblich und ausreichend; unerheblich ist insoweit, ob dem Schuldner vorgeworfen werden kann, worauf er z... mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 3.3.4 Rechte des Gläubigers

Im Übrigen hat der Gläubiger im Falle der Leistungsbefreiung des Schuldners wegen Unmöglichkeit unter den jeweiligen Voraussetzungen die folgenden Rechte[1]: das Recht zum Rücktritt, wobei eine Fristsetzung entbehrlich ist[2], die (verschuldensabhängigen!) Ansprüche auf Schadensersatz[3], Ersatz vergeblicher Aufwendungen[4], Herausgabe eines "stellvertretenden commodum".[5] Ein... mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 3.7.1 Nacherfüllung beim Kaufvertrag

Im Falle eines Kaufvertrages hat der Käufer bei Lieferung einer mangelhaften Kaufsache zunächst einen Anspruch auf Nacherfüllung.[1] Als Nacherfüllung kann er vom Verkäufer die Beseitigung des Mangels ( Nachbesserung) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache ( Ersatzlieferung) verlangen. Der Verkäufer erhält so eine "zweite Chance" zur vertragsgemäßen Erfüllung und zur Abwen... mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 4 Gewährleistungsfristen

Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen für Kauf- und Werkvertrag wurden mit der Schuldrechtsreform aneinander angeglichen. Die Unterscheidung der beiden Vertragstypen hat damit an Bedeutung verloren. mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 3.7.4 Minderung

Die Minderung findet sich als Recht des Käufers oder Bestellers, bei Lieferung einer mangelhaften Sache oder Erstellung eines mangelhaften Werkes den Kaufpreis proportional herabzusetzen, als spezifisch kauf- bzw. werkvertragsrechtliches Institut nicht im Allgemeinen Leistungsstörungsrecht. Die Minderung ist für den Kaufvertrag wie auch für den Werkvertrag als Gestaltungsrec... mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 3.3.1 Tatsächliche Unmöglichkeit

Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist.[1] Damit werden die Fälle der tatsächlichen Unmöglichkeit erfasst, gleich ob es sich dabei um eine anfängliche oder nachträgliche, eine subjektive oder objektive ( "für den Schuldner oder für jedermann unmöglich..."), eine teilweise ( "soweit ...") oder eine vollstä... mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 3.3.3 Gegenleistung bei Unmöglichkeit

Das Schicksal der Gegenleistung im Falle der Leistungsbefreiung wegen Unmöglichkeit regelt bei einem gegenseitigen Vertrag § 326 BGB. Dabei gilt: Grundsätzlich hat die Befreiung des Schuldners von der Leistungspflicht zur Folge, dass auch der Anspruch auf die Gegenleistung entfällt.[1] Dies gilt nicht in den Fällen, in denen der Schuldner bei nicht vertragsgemäßer Leistung (Sc... mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 3.7.2 Nacherfüllung beim Werkvertrag

Wie im Kaufrecht steht auch im Werkvertragsrecht für den Fall, dass der Unternehmer ein mangelhaftes Werk erstellt hat, an erster Stelle der Anspruch des Bestellers auf Nacherfüllung in den Formen der Nachbesserung oder der Erstellung eines neuen Werkes.[1] Wie dort folgt dies daraus, dass Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung und Schadensersatzanspruch grds. die vorgängige, ... mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 5.1 Verbraucherverträge

Kauft ein Verbraucher[1] von einem Unternehmer[2] eine bewegliche Sache, liegt ein sog. Verbrauchsgüterkauf[3] vor. Für einen solchen Verbrauchsgüterkaufvertrag gilt: Nach § 476 Abs. 1 BGB sind Vereinbarungen, die für den Fall der Mangelhaftigkeit der Kaufsache zum Nachteil des Verbrauchers dessen Rechte auf Nacherfüllung Rücktritt oder Minderung vor Mitteilung eines Mangels an d... mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 3.2 Vorrang des Erfüllungsanspruches

Liegt eine Pflichtverletzung vor, wird der Übergang vom primären vertraglichen Erfüllungsanspruch zum Schadensersatz statt der Leistung und/oder zum Rücktritt vom Vertrag grds. von einer vorherigen Fristsetzung zur Leistung oder Nacherfüllung abhängig gemacht. Dies sichert den generellen Vorrang des Erfüllungsanspruches vor den Sekundäransprüchen des allgemeinen Leistungsstö... mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 3.5.2 Anspruchsgrundlagen

Alle genannten Fälle des Zurückbleibens der Leistung hinter dem vertraglich Geschuldeten können einen Schadensersatzanspruch begründen. Dabei sind wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen folgende Fälle der Schlechterfüllung zu unterscheiden: mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 2.6 Wegfall der Geschäftsgrundlage (gemeinsamer Motivirrtum)

Anders kann es liegen, wenn beide Parteien bei Vertragsschluss vom Vorliegen oder Nichtvorliegen bestimmter Umstände ausgehen und den Vertrag nicht oder jedenfalls mit anderem Inhalt geschlossen hätten, hätten sie gewusst, dass ihre Annahmen enttäuscht werden würden. In einem solchen Fall werden die gemeinsamen Annahmen für den Vertragsschluss zur Geschäftsgrundlage. Deren n... mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 6 10 Tipps zu Vertragsdurchführung und Vertragsstörungen

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Verträge: Störungen und Dur... / 3 Vertragsstörungen

Können die primären Pflichten aus einem Vertrag von einer Partei nicht erfüllt werden – sei es, dass sie nicht dazu gewillt ist, sei es, dass sie es nicht vermag – sieht das Gesetz eine Reihe von Rechten und sekundären Ansprüchen vor, die den anderen Teil so weit als möglich und gerechtfertigt schadlos halten. Erfasst werden dabei alle denkbaren Fälle, in denen das tatsächli... mehr

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Besteuerung von Anteilsverk... / 4.5.3 Rücktrittsvereinbarungen

Wird der gestundete Kaufpreis für die Veräußerung einer Beteiligung i. S. v. § 17 EStG wegen einer in einem späteren VZ geschlossenen Rücktrittsvereinbarung nicht mehr entrichtet, ist dies ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Veräußerung.[1] Wichtig Rücktritt oder Rückübertragung In der Praxis gibt es immer wieder Zweifelsfälle, in denen eine Abgrenz... mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 4.2 Rückkauf

Ein Rückkauf liegt vor, wenn der Versicherungsvertrag vorzeitig ganz oder teilweise beendet wird (insbesondere aufgrund Rücktritt, Kündigung oder Anfechtung). Bei einer vorzeitigen Beendigung des Versicherungsvertrags ist regelmäßig vereinbart, dass das Versicherungsunternehmen einen Rückkaufswert zu erstatten hat.[1] Der Rückkaufswert ist nach den anerkannten Regeln der Ver... mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 1.5 Rückkauf

Wird eine Versicherung, die Versicherungsschutz für ein Risiko bietet, bei dem der Eintritt der Verpflichtung des Versicherers gewiss ist, durch Kündigung des Versicherungsnehmers oder durch Rücktritt oder Anfechtung des Versicherers aufgehoben, hat der Versicherer den Rückkaufswert zu zahlen.[1] Der Rückkaufswert ist das nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik m... mehr

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Organe der Genossenschaft / 1.12.4 Amtsniederlegung

Rz. 608 Ein Vorstandsmitglied kann sein Amt durch einseitige Erklärung gegenüber der Genossenschaft, vertreten durch den Aufsichtsrat,[1] aufgeben (Amtsniederlegung). Nach der Rechtsprechung[2] ist es für die Wirksamkeit der Niederlegung nicht erforderlich, dass ein wichtiger Grund vorliegt. Tritt ein Vorstandsmitglied ohne wichtigen Grund mit sofortiger Wirkung von seinem A... mehr

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Verträge: Vertragsbeendigung / 4.2.1 Rücktritt bei nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung

Der Gläubiger kann von einem gegenseitigen Vertrag zurücktreten, wenn der Schuldner die fällige[1] Leistung (ganz oder teilweise) nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht hat und eine vom Gläubiger gesetzte, angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung erfolglos geblieben ist.[2] In bestimmten Fällen ist die Fristsetzung entbehrlich, etwa wenn der Schuldner "ernsthaft und e... mehr

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Verträge: Vertragsbeendigung / 4.2.4 Rücktritt und Schadensersatz

Rücktritt und Schadensersatz können nebeneinander geltend gemacht werden; insoweit bestimmt § 325 BGB: "Das Recht, bei einem gegenseitigen Vertrag Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen". Neben die Ansprüche aus dem Rückabwicklungsschuldverhältnis können also Schadensersatzansprüche – etwa aus entgangenem Gewinn – treten. Letztere freilich n... mehr

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Verträge: Vertragsbeendigung / 4.2.3 Rücktritt des Gläubigers bei Unmöglichkeit der Leistung des Schuldners

In den Fällen der Unmöglichkeit nach § 275 BGB [1] entfällt der Anspruch auf die Gegenleistung kraft Gesetz.[2] Insoweit bedarf es keines Rücktritts des Gläubigers. Eine danach nicht geschuldete, aber bereits erbrachte Gegenleistung kann zurück gefordert werden.[3] Bei teilweiser Unmöglichkeit verweist § 326 Abs. 1 HS 2 BGB für die Berechnung der verbleibenden Gegenleistung a... mehr

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Verträge: Vertragsbeendigung / 4. Rücktritt

4.1 Vertragliche Rücktrittsoption Den Parteien eines Vertrages steht es frei, beim Abschluss des Vertrages einer oder beiden Parteien ein Rücktrittsrecht einzuräumen. Das Rücktrittsrecht kann an bestimmte Bedingungen geknüpft und/oder zeitlich befristet werden. Ein solches Recht erlaubt der begünstigten Partei – ggf. unter den vereinbarten Bedingungen und/oder innerhalb der v... mehr

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Verträge: Vertragsbeendigung / 4.2.2 Rücktritt bei Verletzung nicht leistungsbezogener Nebenpflichten

Der Gläubiger kann von einem gegenseitigen Vertrag zurücktreten, wenn der Schuldner eine nicht leistungsbezogene Schutz- oder sonstige Verhaltenspflicht im Sinne des § 241 Abs. 2 BGB verletzt hat und dem Gläubiger ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.[1] Wie in der parallelen Regelung zum "Schadensersatz statt der Leistung wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241... mehr

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Verträge: Vertragsbeendigung / 4.2 Gesetzliches Rücktrittsrecht

Der Rücktritt vom Vertrag im Falle einer Leistungsstörung ist in den §§ 323 ff BGB geregelt. Die Regelungen folgen systematisch dem Modell des Schadensersatzes bei Leistungsstörungen in §§ 280 ff. BGB. Nach dem Vorbild des UN-Kaufrechts ist das gesetzliche Rücktrittsrecht jedoch verschuldensunabhängig. Für den Fall der Unmöglichkeit wird es durch eine gesetzliche Leistungsbe... mehr

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Verträge: Vertragsbeendigung / 4.2.5 Rückabwicklungsschuldverhältnis

Bei vertraglichem wie bei gesetzlichem Rücktrittsrecht sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben (§ 346 Abs. 1 BGB). Wird diese Pflicht verletzt, kann der andere Teil nach Maßgabe der §§ 280 bis 283 Schadensersatz verlangen (§ 346 Abs. 4 BGB). Für Störungen der Rückabwicklung nach erfolgtem Rücktritt (Un... mehr

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Verträge: Vertragsbeendigung / 4.1 Vertragliche Rücktrittsoption

Den Parteien eines Vertrages steht es frei, beim Abschluss des Vertrages einer oder beiden Parteien ein Rücktrittsrecht einzuräumen. Das Rücktrittsrecht kann an bestimmte Bedingungen geknüpft und/oder zeitlich befristet werden. Ein solches Recht erlaubt der begünstigten Partei – ggf. unter den vereinbarten Bedingungen und/oder innerhalb der vereinbarten Frist – sich vom Vert... mehr

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Verträge: Vertragsbeendigung / 4.3 Widerruf und Rückgabe in Verbraucherverträgen

Das "Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen" ist in § 355 BGB verankert und gilt immer dann, wenn es dem Verbraucher an anderer Stelle in- oder außerhalb des BGB gesetzlich eingeräumt wird. Auf das Widerrufsrecht nach § 355 BGB verweisen etwa § 312g Abs. 1 BGB für außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossene Verträge i. S. d. § 312b BGB und für Fernabsatzverträge i. S. d. § 3... mehr

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Verträge: Vertragsbeendigung / 4.3.2 Einheitliche Höchstfrist von 12 Monaten

Ist der Beginn der Widerrufsfrist wegen fehlender oder unzureichender Belehrung des Verbrauchers gehemmt, erlischt dessen Widerrufsrecht spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss bzw. nach Erhalt der Ware beim Verbrauchsgüterkauf (§ 356 Abs. 3 Satz 2 BGB) oder nach Übergabe der Vertragsurkunde und des Antrags beim Verbraucherdarlehensvertrag (§ 356b Abs. 2 Satz 4... mehr

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Verträge: Vertragsbeendigung / 4.3.4 Wertersatz für nicht bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme

Der Verbraucher hat im Falle des Widerrufs eines außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Vertrages oder eines Fernabsatzvertrages nach § 355 i. V. m. § 357 BGB nicht nur die erhaltene Sache zurückzugeben, sondern auch Wertersatz zu leisten[1], soweit der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften ... mehr