Fachbeiträge & Kommentare zu Risikostrukturausgleich

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Sommer, SGB V § 92a Innovat... / 2.4.2 Finanzierung der Fördersummen

Rz. 23 Die Mittel für den Innovationsfonds nach Abs. 3, verringert um den Finanzierungsanteil der landwirtschaftlichen Krankenkasse nach § 221 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, werden durch den Gesundheitsfonds (Liquiditätsreserve) und die nach § 266 am Risikostrukturausgleich teilnehmenden Krankenkassen jeweils zur Hälfte getragen (Abs. 4 Satz 1 der Vorschrift). Weil die landwirtschaftli...mehr

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Sommer, SGB V § 260 Betrieb... / 2.2.3 Feststellung der Betriebsmittel (Satz 3)

Rz. 12 Bei der Bemessung der Betriebsmittel sind nur die erfolgswirksamen Ausgaben der Kontenklassen 4 bis 6 (Rz. 5) sowie Zahlungen im Rahmen des Risikostrukturausgleichs zu berücksichtigen. Um die Liquidität der Krankenkasse sichtbar zu machen, wird der Betriebsmittelbestand festgestellt, indem neben den verfügbaren Zahlungsmitteln (Barmittel und Giroguthaben) auch die For...mehr

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Tiefbaufacharbeiter (Profes... / Zusammenfassung

Überblick Facharbeiter des Tiefbaus sind an Bauwerken tätig, die an oder unter der Erdoberfläche liegen, wie z. B. Straßen, Bahndämme, Stollen, Tunnel, Brunnen, Kanäle, Kabelschächte, Gräben zum Verlegen von Rohrleitungen. Sie tragen damit Verantwortung für eine wesentliche Säule der baulichen Infrastruktur zur Ver- und Entsorgung von Wohn- und Gesellschaftsbereichen auf dem...mehr

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Tiefbaufacharbeiter (Profes... / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

[1] Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

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Berufskraftfahrer (Professi... / Zusammenfassung

Überblick Zur Unterscheidung von Kraftfahrern mit nicht professioneller Pkw- bzw. Lkw-Nutzung wurde der Begriff Berufskraftfahrer eingeführt. Diese arbeiten in der Personen- und Güterbeförderung. In der Personenbeförderung tätige Kraftfahrer arbeiten in der Regel als Busfahrer im Nahverkehr oder als Reisebusfahrer im Fernverkehr zwischen Großstädten bzw. für national und int...mehr

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Sommer, SGB V § 290 Kranken... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt worden. Geregelt sind die Vergabe von Krankenversichertennummern an Versicherte und deren Ausgestaltung. Rz. 1a Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Moderni...mehr

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Sommer, SGB V Einführung

Einführung zum Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) – Gesetzliche Krankenversicherung – Das SGB V, das durch Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I 2477) die rechtlichen Grundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung in das Sozialgesetzbuch einführte, ist am 1.1.1989 in Kraft getreten. Gleichzeitig tr...mehr

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Autorenverzeichnis

Florian Aigner Rechtsanwalt, emnay Rechtsanwaltskanzlei Florian Aigner, München Dr. Joachim Bauer Rechtsanwalt, Knauthe Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Berlin Dr. Martin Buntscheck, LL.M. (Aberdeen) Rechtsanwalt, BUNTSCHECK Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München Prof. Dr. Martin Cordes Diplom-Kaufmann, Diplom-Finanzwirt, Steuerberater, Flick Gocke Schaumburg, Bonn Prof. Dr. Jürgen ...mehr

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Land- und Baumaschinenmecha... / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung bei Land- und Baumaschinenmechatronikern anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

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Land- und Baumaschinenmecha... / Zusammenfassung

Überblick Der Mechatroniker führt sowohl Tätigkeiten eines Mechanikers (ca. 40 %) als auch eines Elektronikers (ca. 40 %) aus. Etwa 20 % betreffen andere Fachbereiche wie Informatik, Elektromechanik u. a. Diese Fusionierung bisher getrennt geführter Berufsbilder mechanisch und elektronisch orientierter Berufe kann man sinngemäß auch auf das Berufsbild des Land- und Baumaschi...mehr

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zfs 10/2023, Der Fußgängeru... / e) Verkehr auf Autobahnen

Autobahnen dürfen – mit den für Kraftfahrstraßen genannten Ausnahmen im Pannen- oder Notstandsfall – durch Fußgänger nicht betreten werden, § 18 Abs. 9 S. 1 StVO. Ausnahmen kennt das Gesetz hierzu nicht. Zu der Fahrbahn der Autobahn gehören auch der Standstreifen[24] sowie die Auffahrten.[25] Für das Betreten durch Wartungspersonal/die Streckenwartung gelten diese Regelungen...mehr

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Gerüstbauer (Professiogramm) / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

[2] Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

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Gerüstbauer (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Ein Gerüst ist eine zeitlich befristete Hilfskonstruktion[1] aus Holz oder Metall (Stahl, Aluminium) und dient als Plattform zum Arbeiten, bietet aber gleichzeitig Schutz gegen Absturz von Personen und vor Herabfallen von Gegenständen (Fanggerüst). Heute werden Gerüstbauarten nach dem Tragsystem (Stand-, Hänge-, Ausleger-, Konsolgerüst) und nach der Ausführungsart ...mehr

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Dachdecker (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Dachdecker sind für das Decken von Dächern mit Dachziegeln, Dachschiefern und Dachplatten, Reet und anderen Materialien zuständig. Mit den gleichen Baustoffen verkleiden sie Außenwände und -fassaden von Bauwerken. Sie sind verantwortlich für das Isolieren von Gebäuden, Schwimmbädern und anderen baulichen Anlagen im Außenbereich gegenüber dem Untergrund und dichten ...mehr

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Sommer, SGB V § 41 Medizini... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das am 1.1.1993 in Kraft getretene GSG ist die Vorschrift dem § 40 angeglichen worden. Die allgemeine Ausgabenbegrenzung nach § 23 Abs. 5 Satz 3 und 4 gilt jedoch nicht. Abs. 3 ist durch das Beitragsentlastungsgesetz (BeitrEntlG) v. 1.11.1996 (BGBl. I S. 1631) geändert worden. Dies war notwendig, da durch dieses Gesetz die Höhe der Zuzahlung und eine zeitliche Bes...mehr

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Sommer, SGB V § 24 Medizini... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Diese Vorschrift bietet den Krankenkassen die Möglichkeit, spezifische medizinische Vorsorgeleistungen für Mütter und Väter in Einrichtungen des Müttergenesungswerkes oder in gleichartigen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Für diese Vorsorgeleistungen gelten die in § 23 Abs. 1 genannten medizinischen Voraussetzungen entsprechend. Vorsorgeleistungen für Mütter und ...mehr

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Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.1993 der Zuzahlungsregelung des § 39 Abs. 4 angepasst. Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 5 sind durch das Beitragsentlastungsgesetz (BeitrEntlG) v. 1.11.1996 (BGBl. I S. 1631) geänder...mehr

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§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / I. Zuständigkeit

Rz. 17 Die Sozialgerichte entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art, die ihnen entweder in Form einer Generalklausel (§ 51 SGG) oder durch einen Zuständigkeitskatalog zugewiesen worden sind. Die Sozialgerichte sind ebenso wie die Finanzgerichte besondere Verwaltungsgerichte. Hieraus ergeben sich gravierende Unterschiede ggü. dem a...mehr

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Sommer, SGB V § 270 Zuweisu... / 2.4 Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen (Abs. 4)

Rz. 13g Die Krankenkassen erhalten jährlich aus dem Gesundheitsfonds eine Pauschale für jeden Versicherten, der an Leistungen der Mutterschaftsvorsorge, Gesundheits- oder Früherkennungsuntersuchungen, zahnärztlichen Individualprophylaxe sowie Schutzimpfungen teilgenommen hat (Satz 1). Das BAS ermittelt die Höhe der Zuweisungen und weist den Krankenkassen die Mittel zu (Satz 2). D...mehr

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Sommer, SGB V § 270 Zuweisu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorgängervorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt. Sie betraf den Finanzausgleich in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Der Finanzausgleich in der KVdR wurde durch den Risikostrukturausgleich aufgrund des Gesetzes zur Sicherung und Struk...mehr

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Sommer, SGB V § 270 Zuweisu... / 2.1 Zuweisungen für sonstige Ausgaben (Abs. 1)

Rz. 5 Die Krankenkassen erhalten Zuweisungen für sonstige Ausgaben (Satz 1). Diese decken die standardisierten Aufwendungen nach § 266 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 (satzungsmäßige Mehr- und Erprobungsleistungen, Ermessensleistungen; Nr. 1), die standardisierten Aufwendungen, die aufgrund der Entwicklung und der Durchführung von Programmen nach § 137g entstehen und die in der Rechtsvero...mehr

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Sommer, SGB V § 270 Zuweisu... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 14 Pressel, Die Entstehung und Einführung des Gesundheitsfonds – Eine kausale Rekonstruktion der Neuordnung der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, Konstanz, 2011, veröffentlicht auf der Homepage der Universität Konstanz unter dem Link https://kops.ub.uni-konstanz.de/xmlui/bitstream/handle/urn:nbn:de:bsz:352-167369/DissPressel.pdf?sequence=3 Rheinisch-Westf...mehr

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Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 1.1 Überblick

Rz. 2 Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (in offizieller Kurzform ASV genannt) ist ein Angebot für in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Patientinnen und Patienten mit komplexen, schwer therapierbaren Erkrankungen. Sie stellt eine besondere fachärztliche Versorgungsform außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung dar, die sich auf die Diagnostik und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warnkleidung / 2 Ausführungen von Warnkleidung

Warnkleidung gibt es z. B. in den folgenden unterschiedlichen Ausführungen: einteiliger Anzug (Klasse 3), Jacke mit Ärmeln (Klasse 3), Weste (Klasse 2), Überwurf (Klasse 2), Latzhose (Klasse 2), Der Einsatz von Warnkleidung der Klasse 3 ist immer zu bevorzugen, da hierbei ein großflächiger Anteil an Warnfarbe und Reflexmaterial vorhanden ist. Reflexstreifen an den Ärmeln und im Un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 1.3 Kassenärztliche Versorgung

Rz. 4 Die Überschrift "Kassenärztliche Versorgung" ist begrifflich lange überholt, weil schon im Ersten Titel des Zweiten Abschnitts des Vierten Kapitels auf die vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Versorgung abgestellt und in Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift die vertragsärztliche Versorgung zum Gegenstand der Vorschrift gemacht worden ist. Warum die Überschrift nicht lä...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Straßenbaustellen / Zusammenfassung

Begriff Eine Straßenbaustelle ist ein Ort, an dem ein Straßenkörper errichtet, geändert, instandgehalten oder abgebrochen wird. Zum Straßenkörper gehören der Untergrund, der Unterbau und der Oberbau einschließlich der Straßendecke. Zu ihm zählen auch Dämme, Böschungen, Gräben, andere Entwässerungsanlagen, Mittelstreifen, Sicherheitsstreifen, Gehwege, Radwege, Stützmauern, Du...mehr

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Sommer, SGB V § 304 Aufbewa... / 2.1 Aufbewahrungsfristen (Abs. 1)

Rz. 3 Daten, die für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, sind unverzüglich zu löschen (VO (EU) 2016/679; BSG, Urteil v. 18.12.2018, B 1 KR 31/17 R). Die Norm konkretisiert diesen Grundsatz für die Sozialdaten, die bei Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen und Geschäftsstellen der Prüfungsausschüsse an...mehr

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Sommer, SGB V § 304 Aufbewa... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 304 ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ergänzt. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des ...mehr

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Sommer, SGB V § 272b Sonder... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Art. 1 Nr. 27 des Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz) v. 7.11.2022 (BGBl. I S. 1990) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 12.11.2022 neu eingefügt. Den Einnahmen des Gesundheitsfonds werden im Jahr 2023 einmalig Mittel aus den Finanzreserven der am Risikostrukturausgleich teilnehmenden Krankenkas...mehr

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Sommer, SGB V § 272b Sonder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Den Einnahmen des Gesundheitsfonds werden im Jahr 2023 einmalig rund 2,5 Mrd. EUR aus den Finanzreserven der am Risikostrukturausgleich teilnehmenden Krankenkassen zugeführt. Dies trägt dazu bei, einen Anstieg der Zusatzbeitragssätze im Jahr 2023 und damit verbundene finanzielle Belastungen der Beitragszahler zu begrenzen. Durch die Regelung werden mit einem bundesweit...mehr

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zfs 01/2023, Straßenbauarbe... / 2 Aus den Gründen:

[25] II. Die Berufung des Klägers ist zulässig, sie hat in der Sache aber keinen Erfolg. [26] Die Einwände des Klägers gegen die Beweiswürdigung des Landgerichts und die rechtliche Würdigung greifen jedenfalls im Ergebnis nicht durch. Das Landgericht hat zu Recht ein Mitverschulden des Klägers angenommen, auch die Haftungsquote von 75 zu 25 zu Lasten der Beklagten erscheint s...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / e) Besondere erstinstanzliche Verfahren vor den Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht

Rz. 31 In Nr. 3300 Nr. 2 VV sind mit dem 2. KostRMoG[6] auch die erstinstanzlichen Verfahren vor dem Bundessozialgericht und den Landessozialgerichten erfasst worden, die bisher als einfache erstinstanzliche Verfahren zu vergüten waren. Rz. 32 In allen diesen Verfahren ist das GKG anzuwenden und es entstehen Wertgebühren. Rz. 33 Dadurch wird in den folgenden, in § 29 SGG genan...mehr

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§ 1 Messverfahren / 2. Definitionen

Rz. 282 In den folgenden Ausführungen führen wir wichtige Begriffe wie Datensicherheit, Integrität, Authentizität und Datenschutz ein. Da deren Abgrenzung voneinander sehr fein ist und sie sich auch teilweise überlappen, konkretisieren wir alle Begrifflichkeiten und geben anschauliche Beispiele. Weiter stellen wir die wichtigsten kryptografischen Verfahren vor. Rz. 283 Der ze...mehr

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Sommer, SGB V § 293a Transp... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das BAS richtet in einem zweistufigen Verfahren eine Vertragstransparenzstelle ein (www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/vertragstranzparenzstelle/ueberblick; abgerufen: 25.6.2022). Die Stelle hat die Aufgaben, die Datengrundlagen für den Risikostrukturausgleich (RSA) zu sichern (§ 273) und die Öffentlichkeit (Aufsichtsbehörden, Landesbehörden und Versicherte) zu...mehr

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Sommer, SGB V § 289 Nachwei... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 8 Axer, Der Risikostrukturausgleich auf dem Prüfstand des Bundessozialgerichts, SGb 2003 S. 485. Hoffmann, Die datenschutzrechtliche Einwilligung im Gesundheitsbereich unter der DSGVO – Unter besonderer Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorgaben in Deutschland, Diss. Universität Rijeka 2021. Spoerr/Winkelmann, Rechtliche Koordinaten des Finanzausgleichs unter Kra...mehr

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Sommer, SGB V § 288 Versich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Wie sich bereits unmittelbar dem Wortlaut des Gesetzes entnehmen lässt, werden die Kassen verpflichtet, ein Versichertenverzeichnis zu führen. Die Form ist ihnen hierbei freigestellt (Roß, in: LPK-SGB V, § 288 Rz. 1). Das Versichertenverzeichnis soll sämtliche Angaben enthalten, die für die Beurteilung des Versicherungsverhältnisses und den Anspruch auf Versicherungsle...mehr

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Sommer, SGB V § 289 Nachwei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm flankiert die Verpflichtung der Krankenkassen, ein Versichertenverzeichnis zu führen (vgl. Komm. zu § 288). Die Regelung soll sicherstellen, dass Familienversicherte nicht erst im Zeitpunkt der Inanspruchnahme von Leistungen in das Versichertenverzeichnis aufgenommen werden. Die Erfassung der Familienversicherten im Versichertenverzeichnis ist von besonderer B...mehr

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Sommer, SGB V § 293a Transp... / 2.1 Vertragstransparenzstelle (Abs. 1).

Rz. 3 Zur Sicherung der Datengrundlagen für den RSA (§ 273) wird das BAS beauftragt, eine Vertragstransparenzstelle einzurichten, die ein Verzeichnis für Verträge über eine hausarztzentrierte Versorgung (§ 73b) und Verträge über eine besondere Versorgung (§ 140a) führt, regelmäßig aktualisiert und bekannt macht (Satz 1). Aufgrund der mit dem Gesundheitsversorgungs- und Pfleg...mehr

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Sommer, SGB V § 293a Transp... / 2.7 Kosten (Abs. 7)

Rz. 13 Die dem BAS bei der Verwaltung der Vertragstransparenzstelle entstehenden Kosten werden aus den Einnahmen des Gesundheitsfonds gedeckt. Die Landwirtschaftliche Krankenkasse ist nicht an der Finanzierung beteiligt, da sie nicht am RSA teilnimmt (Koch, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl., § 293a Rz. 22 mit weiterführenden Hinweisen).mehr

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Jansen, SGB IV § 33 Vertret... / 3 Literatur

Rz. 17 Balzer, Änderungen des Selbstverwaltungsrechts und des Dienstrechts der gesetzlichen Krankenkassen durch das GSG, NZS 1994 S. 1. Cassel, Organisationsreform der gesetzlichen Krankenversicherung – Anspruch und Wirklichkeit, SGb 1993 S. 97. Finkelnbusch, Die Satzung der Krankenversicherungsträger, WzS 1992 S. 1. Fuchs, Aufgaben, Handlungsgrundlagen und -instrumente – Der V...mehr

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Sommer, SGB V § 266 Zuweisu... / 2.8 Risikostrukturausgleichsverordnung (Abs. 8)

Rz. 44/45 Die Norm enthält eine Verordnungsermächtigung für das Bundesministerium für Gesundheit, Näheres über den Risikostrukturausgleich zu regeln. Überwiegend ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Auf dieser Grundlage ist die Verordnung über das Verfahren zum Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung (Risikostruktur-Ausgleichsverordnung – ...mehr

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Sommer, SGB V § 266 Zuweisu... / 2.1.2 Durchführung des Risikostrukturausgleichs (Satz 2, 3)

Rz. 23 Durch die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds wird jährlich ein Risikostrukturausgleich durchgeführt. Dadurch werden die Unterschiede zwischen den Krankenkassen finanziell ausgeglichen. Die Risikostruktur einer Krankenkasse wird durch Risikogruppen abgebildet, denen die Versicherten zugeordnet werden. Die Zu- und Abschläge orientieren sich damit an der tatsächlichen ...mehr

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Sommer, SGB V § 266 Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds (Risikostrukturausgleich), Verordnungsermächtigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorgängervorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt. Sie sah einen Finanzausgleich auf der Ebene der Landesverbände bei überdurchschnittlichen Bedarfssätzen vor und war vom 1.1.1989 bis zum 31.12.1995 gültig. Rz. 2 Die Vorschrift wurde durch d...mehr

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Sommer, SGB V § 266 Zuweisu... / 1 Allgemeines

Rz. 13 Die Beitragseinnahmen und die sonstigen Einnahmen der Krankenkassen fließen dem Gesundheitsfonds als gemeinschaftliches Sondervermögen der Krankenkassen zu. Der Gesundheitsfonds verteilt seine Mittel nach standardisiertem Bedarf ohne Rücksicht auf die Beitragsleistung der Versicherten einer Krankenkasse (externer Ausgleich). Bis 2014 blieben die Zusatzbeiträge (§ 242)...mehr

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Sommer, SGB V § 266 Zuweisu... / 2.2 Risikogruppen (Abs. 2)

Rz. 23a Die Versicherten werden Risikogruppen zugeteilt (Satz 1). Kriterien sind dabei die Risikomerkmale Alter, Geschlecht, Morbidität, regionale Merkmale und Krankengeldanspruch. Die Minderung der Erwerbsfähigkeit wird nicht als Risikomerkmal berücksichtigt. Zwei weitere Risikogruppen werden nach der RSAV berücksichtigt: Versicherte mit dauerhaftem Wohnort im Ausland und V...mehr

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Sommer, SGB V § 266 Zuweisu... / 2.6 Durchführung des Ausgleichs (Abs. 6)

Rz. 31 Der Risikostrukturausgleich und der Zahlungsverkehr werden vom BAS durchgeführt (Satz 1; § 16 Abs. 1 RSAV). Dazu wird die Höhe der Zuweisungen ermittelt und den Krankenkassen zugewiesen. Ein entsprechender Bescheid ist ein Verwaltungsakt, der mit einer Klage angefochten werden kann. Der Rechtsbehelf hat keine aufschiebende Wirkung (Rz. 43). Rz. 32 Das BAS gibt neben de...mehr

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Sommer, SGB V § 266 Zuweisu... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 50 Bundesversicherungsamt, So funktioniert der neue Risikostrukturausgleich im Gesundheitsfonds, veröffentlicht auf der Homepage des Bundesversicherungsamtes im Internet unter http://www.bundesversicherungsamt.de. Breyer/Zweifel/Kifmann, Gesundheitsökonomik, Berlin 2007. Cassel/Wasem, BT-Drs. 14/5681 v. 28.3.2001. Göpffarth/Greß/Jacobs/Wasem (Hrsg.), Jahrbuch Risikostruktur...mehr

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Sommer, SGB V § 266 Zuweisu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorgängervorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt. Sie sah einen Finanzausgleich auf der Ebene der Landesverbände bei überdurchschnittlichen Bedarfssätzen vor und war vom 1.1.1989 bis zum 31.12.1995 gültig. Rz. 2 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Siche...mehr

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Sommer, SGB V § 266 Zuweisu... / 2.10 Evaluation (Abs. 10)

Rz. 47 Die Vorschrift enthält eine verpflichtende regelmäßige Evaluation der Wirkungen und der Manipulationsresistenz des RSA durch den Wissenschaftlichen Beirat, um auf Grundlage regelmäßig zu aktualisierender wissenschaftlicher Erkenntnisse die weitere Entwicklung des RSA beobachten und ggf. das Ausgleichsverfahren nachbessern zu können. Dabei werden insbesondere auch die ...mehr

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Sommer, SGB V § 270a Einkom... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 13 BT-Drs. 18/1307. Gaßner/Göpffarth, Die jüngsten Änderungen im Risikostrukturausgleich zwischen den Krankenkassen, SozSich 2015 S. 67. BAS, Verfahrensbeschreibung für die Berechnung der Mittel aus Zusatzbeiträgen im Einkommensausgleich nach § 270 a Absatz 1 SGB V i. V. m. § 43 Absatz 2 RSAV im Ausgleichsjahr 2020 vom 9.1.2020 (www.bundesamtsozialesicherung.de).mehr