Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenhöhe

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4.3 Sonstige Entgeltmeldungen

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Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rente für Bergleute / 3 Rentenhöhe

Im Rahmen der Berechnung der Rente für Bergleute[1] werden ausschließlich persönliche Entgeltpunkte berücksichtigt, die auf eine knappschaftliche Rentenversicherung entfallen.[2] Wurden auch Versicherungszeiten in der allgemeinen Rentenversicherung zurückgelegt, sind diese nicht Grundlage der Rente für Bergleute. Allerdings sind sie bei der Gesamtleistungsbewertung zu berück...mehr

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Leistungen der gesetzlichen... / 2.2.2 Berechnung der Verletztenrente

Für die Berechnung der Rente ergibt sich folgende Formel: Die Vollrente bezeichnet die Rentenhöhe ohne Berücksichtigung der MdE bzw. bei einem MdE-Grad von 100. Die Teilrente bezeichnet die Rentenhöhe unter Berücksichtigung der MdE bzw. bei MdE-Graden unter 100. Die sich ergebenden Werte zeigen die Rentenh...mehr

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Rentenantrag: Meldung des E... / 4 Beitragsberechnung bis zum Rentenbeginn

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung müssen nach Abgabe der Sondermeldung ausschließlich nach dem tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelt berechnet werden. Das gilt auch für die Insolvenzgeldumlage und die Umlagen U1 und U2.[1] Es spielt keine Rolle, wenn das tatsächliche beitragspflichtige Arbeitsentgelt von dem Arbeitsentgelt abweicht, das ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / 9 Anzahl der Beiträge

Es besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, jährlich eine bestimmte Anzahl von freiwilligen Beiträgen zu zahlen. Versicherte können selbst bestimmen, für welche Monate sie Beiträge entrichten möchten. Es darf allerdings pro Monat auch nur ein Beitrag – also höchstens 12 Beiträge pro Kalenderjahr – gezahlt werden. Da sich aber Beitragslücken nachteilig auf die Rentenhöhe bz...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Knappschaftsausgleichsleistung / 2.2 Keine Zurechnungszeit

Anders als bei einer Erwerbsminderungsrente[1] wird bei der Berechnung der Knappschaftsausgleichsleistung keine Zurechnungszeit berücksichtigt.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rente für Bergleute / 3.2 Keine Zurechnungszeit

Dem Vorteil bei der Höhe des maximalen Rentenabschlags von 3,6 %, der bei "normalen" Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bis zu 10,8 % betragen kann[1], steht nachteilig gegenüber, dass die Rente für Bergleute keine Zurechnungszeit enthält.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Knappschaftsausgleichsleistung / 2.1 Rentenartfaktor und Rentenabschläge

Der Rentenartfaktor bei der Knappschaftsausgleichsleistung für persönliche Entgeltpunkte in der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt 1,3333.[1] Der Zugangsfaktor beträgt 1,0. Das bedeutet, es fallen keine Rentenabschläge an, selbst wenn die Knappschaftsausgleichsleistung frühestmöglich nach Vollendung des 55. Lebensjahres beansprucht wird.mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 3.1.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Der Arbeitgeber hat bei einer versicherungsfreien geringfügig entlohnten Beschäftigung einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung zu zahlen. Der vom Arbeitgeber zu tragende Beitrag beträgt 15 % des Entgelts. Für Beschäftigte im Privathaushalt trägt der Arbeitgeber 5 % des Arbeitsentgelts aus dieser Beschäftigung. Hinweis Rentenvorteile durch Zahlung der Pauschalbeiträge Durc...mehr

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Leistungen der gesetzlichen... / 2.2 Renten an Versicherte

Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus um wenigstens 20 % gemindert ist, haben Anspruch auf eine Rente.[1] Die Rentenhöhe richtet sich dabei grundsätzlich nach dem Jahresarbeitsverdienst des Versicherten im Jahr vor dem Versicherungsfall und der Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE). 2....mehr

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Leistungen der gesetzlichen... / 3.3.1 Anrechnung von eigenem Einkommen

Anrechenbar ist das Einkommen, das monatlich das 26,4-Fache des aktuellen Rentenwerts der gesetzlichen Rentenversicherung übersteigt. Der aktuelle Rentenwert beträgt seit 1.7.2025 40,79 EUR. Dementsprechend beträgt der Freibetrag bundeseinheitlich 1.076,86 EUR. Das nicht anrechenbare Einkommen erhöht sich um das 5,6-Fache des aktuellen Rentenwerts für jedes waisenrentenberech...mehr

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Leistungen der gesetzlichen... / 3.2 Leistungen im Sterbevierteljahr

Für die ersten 3 Monate nach dem Tod aufgrund eines Versicherungsfalls erhält die Witwe/der Witwer – wie im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung auch – die Rente in Höhe der Vollrente (= ⅔ des Jahresarbeitsverdienstes des Verstorbenen). Damit sollen die durch den Tod bedingten Mehraufwendungen ausgeglichen sowie die Umstellung auf die neuen Lebensumstände erleichtert we...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragsnachentrichtung / Zusammenfassung

Begriff Aufgrund rückwirkender Tarif- oder Einzelverträge können Arbeitsentgelte nachträglich ausgezahlt werden. Die Nachzahlungen sind bei der Beitragsberechnung entsprechend zu berücksichtigen. Zur Rentenversicherung besteht für bestimmte Personengruppen die Möglichkeit, Rentenversicherungsbeiträge für die Vergangenheit nachzuzahlen. Mit einer Nachzahlung kann ein Rentenan...mehr

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Praxis-Beispiele: Rentenaus... / 5 Abschlagsabkauf und doch kein Rentenbezug mit Abschlägen

Praxis-Beispiel Sachverhalt Ein Versicherter hatte im Jahr 2021 Beiträge zum Ausgleich einer Rentenminderung gezahlt. Ursprünglich beabsichtige der Versicherte, 3 Jahre vorzeitig zum 1.7.2023 mit einem Rentenabschlag von 10,8 % in Rente zu gehen. Er zahlte mit Beteiligung des Arbeitgebers im Jahr 2021 Beiträge i. H. v. 52.438,95 EUR ein, die eine Minderung von 5,4 persEP (10,...mehr

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Informationen der Rentenver... / 2 Rentenauskunft

Durchschnittlich besteht eine Rentenauskunft einschließlich der Berechnungsanlagen aus ganzen 24 DIN-A4-Seiten. Um hier den Überblick behalten zu können, sind die wesentlichen Informationen aus den ersten beiden Seiten ersichtlich. Hier werden die aktuelle Höhe einer vollen Erwerbsminderungsrente, der aktuelle Stand einer monatlichen Altersrente und die Höhe einer bis zur Voll...mehr

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Leistungen der gesetzlichen... / 3.3 Renten an Witwen/Witwer

Witwen oder Witwer von Versicherten erhalten im Anschluss an die Rente im Sterbevierteljahr eine Witwen- oder Witwerrente bis zu ihrem Tod oder einer Wiederverheiratung. Die Rentenhöhe ist abhängig vom Alter, Kindererziehung, Kindersorge oder persönlicher Umstände. Die Rente beträgt im Anschluss an das Sterbevierteljahr grundsätzlich 30 % des Jahresarbeitsverdienstes des vers...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rente für Bergleute / 3.1 Rentenartfaktor und Rentenabschläge

Der Rentenartfaktor bei der Rente für Bergleute für persönliche Entgeltpunkte in der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt 0,5333 und für persönliche Entgeltpunkte aus zusätzlichen Entgeltpunkten für ständige Arbeiten unter Tage (= Leistungszuschlag nach § 85 SGB VI) 1,3333.[1] Wird die Rente für Bergleute vorzeitig in Anspruch genommen, sind über den verminderten Zuga...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rente für Bergleute / 3.3 Höhere Knappschaftsausgleichsleistung

Besteht neben einem Anspruch auf Rente für Bergleute auch Anspruch auf die Knappschaftsausgleichsleistung [1], dürfte letztere Leistung in der Regel höher sein als die Rente für Bergleute. Zwar wird auch die Knappschaftsausgleichsleistung ohne Berücksichtigung einer Zurechnungszeit und sogar – anders als die Rente für Bergleute – ohne Hinzurechnung eines Leistungszuschlags fü...mehr

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Leistungen der gesetzlichen... / 3.4 Waisenrenten

Kinder von verstorbenen Versicherten erhalten eine Halbwaisenrente, wenn sie noch einen Elternteil haben und eine Vollwaisenrente, wenn sie keine Eltern mehr haben. Die Waisenrenten beginnen wie die Witwen-/Witwerrenten mit dem Todestag des Versicherten. Die Rente an die Waise beträgt: 30 % des Jahresarbeitsverdienstes (Vollwaise) 20 % des...mehr

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Informationen der Rentenver... / 2.1.1 Auskunft über den Beitragsaufwand zum Ausgleich einer Rentenminderung

Altersrenten, die vorzeitig in Anspruch genommen werden, erhalten eine Rentenminderung i. H. v. 0,3 % pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme. Um die durch diese Minderung entstehende Versorgungslücke wieder zu schließen, kann eine Ausgleichszahlung geleistet werden. Um eine Ausgleichszahlung zu leisten, muss zunächst eine besondere Rentenauskunft beim Rentenversicherungst...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ukraine / 3.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung in die Ukraine entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Hinweis Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der Rent...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Alterssicherung der Landwirte / 4 Rentenhöhe/Fortschreibung

Die Renten der Alterssicherung der Landwirte wird – vergleichbar der Rentenversicherung – nach einer Rentenformel berechnet.[1] Die monatliche Rente ergibt sich aus der Multiplikation des allgemeinen Rentenwerts[2], dessen Fortschreibung an die Veränderung des aktuellen Rentenwerts der Rentenversicherung gekoppelt ist[3], mit dem Rentenartfaktor und der Steigerungszahl, die sich...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gebietsgleichstellung / 3 Rentenversicherung

Im Bereich der Rentenversicherung gibt es Gleichstellungsvorschriften sowohl in der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 als auch in den Staaten, mit denen ein Abkommen über Soziale Sicherheit im Bereich der Rentenversicherung besteht. Die Gleichstellung betrifft die gegenseitige Anerkennung von Versicherungszeiten für die Erfüllung von Wartezeiten und die en...mehr

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Malaysia / 1.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Malaysia entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Wichtig Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der Rent...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mexiko / 1.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Mexiko entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Wichtig Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der Renten...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vereinigte Arabische Emirate / 1.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung in die VAE entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Wichtig Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der Rentenv...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nordzypern / 1.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Nordzypern entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Hinweis Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der Ren...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Usbekistan / 1.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Usbekistan entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Wichtig Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der Re...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Katar / 1.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Katar entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Wichtig Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der Rentenv...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Monaco / 1.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Monaco entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Hinweis Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der Rentenv...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kasachstan / 1.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Kasachstan entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Hinweis Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der Ren...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vietnam / 1.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Vietnam entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Wichtig Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der Rente...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vatikanstadt und Heiliger S... / 1.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung in die Vatikanstadt entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Hinweis Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sri Lanka / 1.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Sri Lanka entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Wichtig Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der Ren...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Saudi-Arabien / 1.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Saudi-Arabien entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Wichtig Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
San Marino / 1.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach San Marino entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Hinweis Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der Ren...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Russland / 1.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Russland entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Hinweis Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der Rente...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Argentinien / 1.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Argentinien entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Wichtig Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der R...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Taiwan / 1.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Taiwan entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Wichtig Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der Renten...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Multilaterale und bilateral... / 2.4 Welche Absicherungen benötigt mein Arbeitnehmer?

Zur Beantwortung dieser Frage muss bereits geklärt sein, welche Rechtsvorschriften auf den Arbeitnehmer angewandt werden. Wird der Arbeitnehmer in einen EU/EWR-Staat oder in die Schweiz entsandt, gelten für den Arbeitnehmer die Rechtsvorschriften in allen Sozialversicherungszweigen weiter. Wird der Arbeitnehmer in einem Staat beschäftigt, mit dem ein Abkommen über Soziale Si...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Belarus / 1.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Belarus entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Wichtig Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der Rente...mehr

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Beitragserstattung: Besonde... / 6 Ausgleich von Nachteilen in der Rentenversicherung

Eine Beitragserstattung in der Rentenversicherung kann für den Versicherten negative Auswirkungen mit sich bringen, z. B. bei der Erfüllung der Wartezeiten, Erfüllung der Versicherungszeiten als Voraussetzung für einen Rentenanspruch, Bewertung der für die Rentenhöhe maßgeblichen Beitragszeiten. Werden die zur Rentenversicherung entrichteten Pflichtbeiträge beanstandet, ist dahe...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Leistungen und ... / 3.1 Staaten, mit denen ein Abkommen besteht

Wird ein Arbeitnehmer in einem Staat, mit dem ein Abkommen besteht, beschäftigt, ist eine zusätzliche Absicherung im Bereich der Rentenversicherung grundsätzlich nicht erforderlich, da die ausländischen Versicherungszeiten anerkannt werden und der Arbeitnehmer im Rentenalter entweder 2 Renten (eine deutsche und eine ausländische Rente) erhält oder die ausländischen Zeiten be...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.3.1.2 Detailfragen und Berechnungsbeispiele

Rz. 333 Die Finanzverwaltung folgt in Altfällen (vor dem 01.01.2009) der Rechtsprechung des BFH zur gemischt-freigebigen Zuwendung und hat zu Detailfragen der Berechnung in R E 17 ErbStR 2003 Stellung genommen. In Neufällen (ab dem 01.01.2009) wendet sie die Einheitstheorie an. Rz. 334 Gem. R E 7.4 Abs. 1 Satz 2 ErbStR ermittelt sich die Bereicherung des Bedachten beim Besteh...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 199 Beendig... / 2.2 Auswirkungen bei anderen Rechtsbereichen

Rz. 6 Das Erlöschen des Schwerbehindertenschutzes hat nicht nur Bedeutung für die Anwendung der Vorschriften nach dem Teil 3 SGB IX, sondern auch für andere Rechtsvorschriften. Im Gegensatz zu der "Auslauffrist" bezüglich der Anwendung der Regelungen des Teils 3, tritt das Erlöschen des Schwerbehindertenschutzes in den nachfolgend genannten Fällen direkt ein. Zu nennen sind ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsorgeaufwendungen / 1.4.3 Basisrente-Alter: Produktvoraussetzungen

Eine Zertifizierung erfolgt, wenn die vertraglichen Vereinbarungen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Hierzu gehören: Eigene Altersversorgung Es sind nur Beiträge für den Aufbau einer eigenen Altersversorgung begünstigt. Dies bedeutet, dass der Steuerpflichtige sowohl mit der Beitragsleistung belastet sein muss als auch den Anspruch auf die von dem Vertrag zugesagte Altersren...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Riester-Rente / 6.2 Unschädliche Auszahlungen

Die förderunschädlichen Auszahlungen werden durch § 93 EStG und die entsprechenden Vorschriften aus dem AltZertG definiert. Hierbei handelt es sich um folgende Auszahlungen[1]: Monatlichen Leistungen Monatliche Leistungen in Form einer lebenslangen gleichbleibenden oder steigenden monatlichen Leibrente, eines Auszahlungsplans mit gleichbleibenden oder steigenden Raten und unmitt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Vereinbarung über die Rentenhöhe.

Rn 5 Vereinbarungen über die Höhe der Rente (zur gesetzlichen Höhe s § 912 Rn 23) bedürfen ebenfalls der Eintragung in das Grundbuch, wenn sie nicht nur schuldrechtlich, sondern auch dinglich wirken sollen (II 2 Alt 2). Ebenso wie der Verzicht (Rn 4) wird auch die von der gesetzlichen Regelung abw Rentenhöhe in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen, in welchem das Stammgru...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Vorauszahlung.

Rn 6 Nach II ist die Überbaurente jährlich im Voraus zu zahlen (zur Rentenhöhe s § 912 Rn 23). Rentenberechtigter und Rentenpflichtiger können allerdings abw Vereinbarungen treffen, die nur bei Eintragung in das Grundbuch dingliche Wirkung haben.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.5.6.1 Arbeitnehmer in der Gleitzone nach dem bis zum 30.9.2022 geltenden Recht

Rz. 21 Die Einführung einer Gleitzone (§ 20 SGB IV) ab 1.4.2003 durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt machte neben einer Sonderregelung für die Beitragsbemessung (§ 163 Abs. 10 Satz 1) eine ergänzende Bestimmung über die Beitragstragung erforderlich. Eine Gleitzone lag gemäß § 20 Abs. 4 SGB IV bis zum 30.6.2019 bei einem Arbeitsentgelt von 450,...mehr