Fachbeiträge & Kommentare zu Rente

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Krankengeld (Anspruch) / 2.1 Versicherungsverhältnisse ohne Anspruch auf Krankengeld

Bestimmte Versicherte sind vom Anspruch auf Krankengeld ausgeschlossen[1]: Personen, die Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II beziehen; Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen; Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie an Abklärungen der beruflichen Eignung oder Arbeitserprobung, die keinen Anspruch ...mehr

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Landwirtschaftliche Unterne... / 3.1 Verhältnis zur Versicherungspflicht nach anderen Gesetzen

Das Verhältnis der Krankenversicherungspflicht nach dem KVLG 1989 zur Krankenversicherungspflicht nach anderen Gesetzen wird auch im Rechtskreis Ost durch § 3 KVLG 1989 bestimmt. Dabei ist § 3 Abs. 2 Nr. 2 KVLG 1989 auf die Konkurrenz zwischen einer Versicherung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und einer Versicherung als "Altenteiler"[1] anzuwenden. In der Renten...mehr

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Beitragsberechnung / 4.4 Kurzarbeitergeld/Saison-Kurzarbeitergeld

Bei Bezug von Kurzarbeitergeld[1] oder Saison-Kurzarbeitergeld bleibt in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung das tatsächlich (noch) erzielte Bruttoarbeitsentgelt (Kurzlohn) Grundlage für die Berechnung der Beiträge.[2] Diese Beiträge sind grundsätzlich je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer zu tragen. Für die Beiträge zur Krank...mehr

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Praxis-Beispiele: Direktver... / 4.2 Arbeitgeberzuschuss als Einmalbezug

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer hat ein Gehalt von 2.500 EUR, Steuerklasse IV, kinderlos, keine Kirchensteuer, 2,9 % KV-Zusatzbeitrag. Der Arbeitgeber hat im Juli 2025 für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abgeschlossen, die eine Versorgungsleistung in Form einer lebenslangen Rente vorsieht. Der Arbeitgeber übernimmt jährlich Beiträge von 960 EUR zusätzlich zum Arbeitslo...mehr

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Beitragserstattung / 6 Beitragserstattung in der Rentenversicherung

Rentenversicherungsbeiträge können für folgende Personenkreise erstattet werden[1]: Versicherte, die nicht versicherungspflichtig sind und nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung haben, Versicherte, die die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben, Witwen, Witwer oder Waisen, wenn wegen nicht erfüllter allgemeiner Wartezeit ein Anspruch ...mehr

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Arbeitnehmeranteil / 2 Arbeitnehmeranteil als Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig

Die vom Arbeitgeber einbehaltenen und abgeführten Arbeitnehmeranteile an den gesetzlichen Gesamtsozialversicherungsbeiträgen dürfen ebenso wie die vom Arbeitnehmer selbst gezahlten Beträge den steuerpflichtigen Arbeitslohn nicht mindern. Die Anteile zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung werden beim laufenden Lohnsteuerabzug durch die in die Lohnsteuertabelle eingearbe...mehr

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Antragspflichtversicherung ... / Zusammenfassung

Begriff Eine Versicherungspflicht auf Antrag kann bei Aufenthalt im Ausland zur gesetzlichen Rentenversicherung gestellt werden. Die Versicherungspflicht auf Antrag ist in den Fällen ratsam, in denen Rentenansprüche unter Umständen nur mit Pflichtbeiträgen aufrechterhalten werden können, wie z. B. bei Renten wegen Erwerbsminderung. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Soz...mehr

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Rentenberechnung: Faktoren / 2.6 Entgeltpunkte (Beiträge neben Altersvollrente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze oder neben Teilrente)

Ab dem 1.1.2023 kann neben einer vorgezogenen Altersrente unbeschränkt und ohne jede Rentenkürzung hinzuverdient werden; eine Hinzuverdienstgrenze gibt es dann – wie bisher schon neben einer Altersrente ab Erreichen der Regelaltersgrenze – nicht mehr. Ein neben einer Altersvollrente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze oder neben einer Teilrente erzielter Hinzuverdienst f...mehr

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Rentenniveau (Sicherungsniv... / Zusammenfassung

Begriff Das Sicherungsniveau vor Steuern, d. h. das Verhältnis einer verfügbaren Standardrente zu dem verfügbaren Durchschnittsentgelt, ist ein wichtiger Indikator in der gesetzlichen Rentenversicherung. Es handelt sich dabei nicht um ein bestimmtes Niveau individueller Renten zum letzten Verdienst, sondern vielmehr um eine abstrakte Kenngröße, mit der die Leistungsfähigkeit...mehr

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Beitragssätze / Zusammenfassung

Begriff Die Beiträge zur Sozialversicherung werden in Prozentsätzen (Beitragssätzen) von den beitragspflichtigen Einnahmen (z. B. Arbeitsentgelt) berechnet. In den einzelnen Sozialversicherungszweigen (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) gelten jeweils bundeseinheitliche Beitragssätze, die von der Bundesregierung per Gesetz oder Rechtsverordnung festgele...mehr

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Übergangsbereich / 4 Ermittlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts

Bei Arbeitnehmern, die ein regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs erhalten, wird in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für die Berechnung des jeweiligen Beitrags nicht das tatsächlich erzielte, sondern ein reduziertes Arbeitsentgelt zugrunde gelegt. Das reduzierte, gesamte beitragspflichtige Arbeitsentgelt als Bemessun...mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / 1 Versicherungsschutz beschäftigter Studenten

Personen, die eine mehr als geringfügige Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ausüben, unterliegen grundsätzlich der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die von Studenten ausgeübten Beschäftigungen sind unter bestimmten Voraussetzungen allerdings in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung von der Versicherungspflicht ausgenommen, wenn die Zeit u...mehr

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Krankengeld (Aufforderung z... / 1 Aufforderung zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe

Eine rechtmäßige Aufforderung zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe durch die Krankenkasse ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Da die Aufforderung ein Verwaltungsakt ist, treten die Rechtsfolgen – u. a. des unterlassenen Antrags – auch bei einer rechtswidrigen Aufforderung ein. Davon ausgenommen ist nur die nichtige Aufforderung,[1] die von Anfang an unwirksam und da...mehr

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Entgeltpunkte (Zeiten einer... / 2 Beitragszahlung

Für die Zuschläge an Entgeltpunkten muss der Bund Beiträge zahlen. Dies gilt entsprechend im Rahmen einer Nachversicherung. Die Höhe bestimmt sich anhand des Umrechnungsfaktors für das Umrechnen von Entgeltpunkten in Beiträge[1], der für Entgeltpunkte im Rahmen des Versorgungsausgleichs gilt. Sie wird wie folgt berechnet:mehr

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Knappschaftsausgleichsleistung / 3 Beschäftigung im knappschaftlichen Betrieb und Hinzuverdienst

Bei (Wieder-)Aufnahme einer Beschäftigung in einem knappschaftlichen Betrieb oder der Verrichtung von knappschaftlichen Arbeiten entfällt der Anspruch auf Knappschaftsausgleichsleistung. Hierbei kommt es nicht auf die Höhe des erzielten Arbeitsentgelts an. Wird eine außer-knappschaftliche Beschäftigung oder Tätigkeit ausgeübt, dann besteht der Anspruch unverändert, solange mi...mehr

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Übergangsbereich / Zusammenfassung

Begriff Für Arbeitsentgelte oberhalb der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze gilt bei einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 603,01 EUR und 2.000 EUR ein Übergangsbereich. Die hierfür geltenden Sonderregelungen in der Sozialversicherung führen zu einer verminderten Beitragsbelastung der Arbeitnehmer. Bei der Beitragsberechnung wird von einem fiktiv ermittelten...mehr

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Student: Versicherungs- und... / Zusammenfassung

Überblick Studenten unterliegen in einer zeitlich befristet ausgeübten Beschäftigung unter bestimmten Voraussetzungen nicht der Versicherungs- und Beitragspflicht als Arbeitnehmer. Die Versicherungspflicht ist unter anderem davon abhängig, zu welchem Zeitpunkt die Beschäftigung durchgeführt wird: In oder außerhalb der Semesterferien? Auch die Vorbeschäftigungszeiten müssen i...mehr

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Versorgungsbezüge / 1.3 Zahlbetrag

Versorgungsbezüge werden mit ihrem Zahlbetrag bei der Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen berücksichtigt.[1] Unter Zahlbetrag ist dabei der unter Anwendung aller Versagens-, Kürzungs- und Ruhensvorschriften zur Auszahlung gelangende Betrag zu verstehen. Eventuell anfallende Steuern dürfen ebenso wenig abgezogen werden wie eventuelle Abzweigungsbeträge infolge einer A...mehr

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Altersrente für besonders l... / Zusammenfassung

Begriff Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist eine Rente, die seit 1.7.2014 für Jahrgänge bis 1952 nach Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch genommen werden kann. Für nach 1952 Geborene wird die Altersgrenze jahrgangsweise schrittweise auf das 65. Lebensjahr angehoben. Versicherte, die z. B. im März 1960 geboren wurden, können die Altersrente für be...mehr

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Finanzierung / 4.2 Umlageverfahren

In der Rentenversicherung gilt das Umlageverfahren. Das bedeutet, dass die Ausgaben eines Kalenderjahres durch die Einnahmen dieses Jahres, ggf. durch Entnahme aus der Nachhaltigkeitsrücklage, gedeckt werden. Das Bekenntnis zum Umlageverfahren im SGB VI beruht darauf, dass Anwartschaften in der Größenordnung von insgesamt ca. 7 Bio. EUR, von denen heute in der Rentenversicher...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.2 Keine Förderung der Beiträge in der Ansparphase

Als steuerlich nicht gefördert gelten Zuwendungen an einen Pensionsfonds, eine kapitalgedeckte oder umlagefinanzierte Pensionskasse oder für eine Direktversicherung, wenn sie dem individuellen Lohnsteuerabzug des Arbeitnehmers nach den ELStAM (oder in vergleichbarer Weise im Ausland) unterworfen wurden und für sie weder die Altersvorsorgezulage noch der zusätzliche Sonderausg...mehr

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Freistellung von der Arbeit / 3.2 Kita-/Schulschließung

Erwerbstätige Sorgeberechtigte von Kindern haben einen Entschädigungsanspruch, wenn sie ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen können, weil Einrichtungen zur Betreuung von Kindern oder Schulen aufgrund einer durch den Deutschen Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite oder durch behördliche Anordnung zur Verhinderung der Verbreitung von Infekt...mehr

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Rentenantrag / Zusammenfassung

Begriff Renten und andere Leistungen aus der Rentenversicherung werden nur auf Antrag gewährt. Die rechtzeitige Antragstellung auch bei einem unzuständigen Leistungsträger oder bei einer zur Annahme von Anträgen auf Sozialleistungen berechtigten Stelle genügt, um Fristen zu wahren. Der Eingang des Rentenantrags bei einer dieser Stellen steht dem Eingang bei dem für die Leist...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 1 Betriebsprüfung

Die Träger der Rentenversicherung erlassen im Rahmen der Betriebsprüfungen Verwaltungsakte zur Versicherungspflicht und zur Beitragshöhe in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie zur Umlagepflicht nach dem AAG. Ferner erlassen die Rentenversicherungsträger auch die Verwaltungsakte zur Künstlersozialabgabepflicht, zur Höhe der Künstlersozialabgabe u...mehr

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Abfindungen: Lohnsteuer und... / 1 Abfindungen aus Sicht der Sozialversicherung

Insbesondere die für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlten Abfindungen sind nicht beitragspflichtig zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] Entgelteigenschaft von Abfindungen Ob eine Abfindung sozialversicherungsrechtlich als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt anzusehen ist oder nicht, ist davon abhängig, ob sie während des Arbeitsverhältnisses und in...mehr

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Anzeigepflichten des Arbeit... / 1 Auskunft gegenüber Arbeitgebern

Der Beschäftigte hat dem Arbeitgeber die zur Durchführung des Meldeverfahrens und der Beitragszahlung erforderlichen Angaben zu machen. Soweit erforderlich sind entsprechende Unterlagen vorzulegen. Übt der Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungen aus, gilt dies gegenüber allen Arbeitgebern. Seit dem 1.1.2022 haben Arbeitgeber Entgeltunterlagen grundsätzlich in elektronischer For...mehr

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Elternzeit / 5.1 Teilzeitbeschäftigung

Während der Elternzeit darf in einem bestimmten zeitlichen Umfang eine Teilzeitbeschäftigung ausgeführt werden.[1] Die versicherungsrechtliche Beurteilung von Beschäftigungen, die während der Elternzeit ausgeübt werden, richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Sozialversicherungsrechts.[2] Eine solche Teilzeitbeschäftigung ist also grundsätzlich versicherungspflicht...mehr

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Zuschüsse / 3.7.2 Beitragsrechtliche Bewertung

Zuschüsse zum Krankengeld und zu sonstigen Lohnersatzleistungen gehören gemäß § 23c Abs. 1 SGB IV dem Grunde nach zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung. Dies gilt aber nur dann, wenn die Lohnersatzleistung zusammen mit dem Zuschuss das Vergleichsnettoarbeitsentgelt um 50 EUR im Monat überschreitet. Beitragspflichtig ist nur der Betrag des Zuschusse...mehr

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Tunesien / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in Tunesien bei einem tunesischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer bestimmte Regelungen entsprechend.[2] Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck A/TN 1 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Kranken-, Renten- und Unfall...mehr

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Übergangsbereich / 4.2 Beitragspflichtige Einnahme des Arbeitnehmers

Die beitragspflichtige Einnahme, nach der der vom Arbeitnehmer zu tragende Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeitrag, der individuelle Zusatzbeitrag und ggf. der Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung berechnet wird, wird nach folgender Formal ermittelt: [2.000 / (2.000 – G)] x (AE – G) Dabei bezeichnet "G" wiederum die Geringfügigkeitsgrenze und "AE"...mehr

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Versorgungsbezüge / 3.1.1 Krankenversicherungspflichtige Rentner

Für die Beitragsberechnung ist bei krankenversicherungspflichtigen Rentnern nach dem Zahlbetrag der Rente ein Versorgungsbezug und ggf. ein daneben erzieltes Arbeitseinkommen beitragspflichtig. Arbeitseinkommen in diesem Sinne ist der nach den Vorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit.mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 4 Beiträge bei Wertguthabenvereinbarung

Das Wertguthaben aufgrund einer Wertguthabenvereinbarung wird in der Arbeitsphase aus dem Entgeltguthaben und die darauf entfallenden, vom Arbeitgeber zu zahlenden Beiträge gebildet. Für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung sind in der Arbeitsphase beim Vorliegen von Versicherungsfreiheit, die vom Arbeitgeber zu zahlenden Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung, wenn der ...mehr

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Grundrente (Entgeltpunkte f... / Zusammenfassung

Begriff Die Grundrente wurde in Deutschland zum 1.1.2021 eingeführt. Anders als es die Bezeichnung "Grundrente" erwarten lässt, handelt es sich hierbei nicht um einen einheitlichen (Grund-)Rentenbetrag oder Sockelbetrag. Vielmehr wird die Grundrente für langjährig Rentenversicherte mit unterdurchschnittlichen Rentenansprüchen individuell berechnet. Dies erfolgt, indem zu der...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 6.1.2 Bemessungsgrundlage für den Arbeitnehmerbeitrag

Die beitragspflichtige Einnahme, nach welcher der vom Arbeitnehmer zu tragende Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeitrag, der individuelle Zusatzbeitrag und ggf. der Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung berechnet wird, wird nach folgender Formal ermittelt: Dabei bezeichnet "G" wiederum die Geringfügigk...mehr

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Geschäftsführer / 6.1 Überversorgung prüfen

Für die betriebliche Altersvorsorge von Gesellschafter-Geschäftsführern stehen grundsätzlich alle Durchführungswege zur Verfügung (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Pensionszusage).[1] Das gilt unabhängig davon, ob der Geschäftsführer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist oder nicht.[2] § 3 Nrn. 63 und 66 EStG si...mehr

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Montenegro / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Beschäftigte im öffentlichen Dienst[1], Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[2], Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder[3], Künstler und Sportler[4], Empfänger von Ruhegehältern und ähnlichen Zahlungen[5], Studenten und Auszubildende[6], Gastprofessoren[7], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretung...mehr

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Freibeträge / 3.2 Versorgungsfreibetrag mit Zuschlag

Versorgungsbezüge sind Bezüge und Vorteile aus einem früheren Dienstverhältnis, z. B. Witwen- und Waisengelder, Ruhegehälter, Unterhaltsbeiträge oder gleichartige Bezüge aufgrund beamtenrechtlicher Vorschriften. Der Prozentsatz für den steuerfreien Teil der Versorgungsbezüge und der Höchstbetrag des Versorgungsfreibetrags sowie der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag bestimme...mehr

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Beamte und Pensionäre: Entg... / 2.3.2 Lohnsteuerabzugsmerkmale

Auch die Versorgungsbezüge werden nach den ELStAM versteuert. Diese Lohnsteuerabzugsmerkmale bestimmen die Höhe der einzubehaltenden Lohnsteuer. Bis zum Kalenderjahr 2057 sind Versorgungsbezüge durch 2 Abzugsbeträge steuerlich begünstigt: dem Versorgungsfreibetrag und dem Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag.[1] Beide Abzüge hat bereits der Arbeitgeber zu berücksichtigen und v...mehr

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Republik Moldau / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[2], Empfänger von Ruhegehältern und ähnlichen Zahlungen[3], Studenten, Auszubildende, Hochschullehrer und Lehrer[4], Künstler und Sportler[5]. Auch andere zwischenstaatliche Abkommen oder Vereinbarungen können Sonderregelungen enthalten, die neb...mehr

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Serbien / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Beschäftigte im öffentlichen Dienst[1], Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[2], Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder[3], Künstler und Sportler[4], Empfänger von Ruhegehältern und ähnlichen Zahlungen[5], Studenten und Auszubildende[6], Gastprofessoren[7], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretung...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.1 Abgeordnetenbezüge und Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Volksvertretungen

Entschädigungen, Amtszulagen, Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, Übergangsgelder, Überbrückungsgelder, Sterbegelder, Versorgungsabfindungen und Versorgungsbezüge, die aufgrund des Abgeordnetengesetzes (z. B. Bundestagsabgeordnete nach § 11 AbgG) oder des Europaabgeordnetengesetzes (Abgeordnete des Europäischen Parlaments nach § 9 EuAbgG), sowie vergleich...mehr

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Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 5.3 Wegzug ins Ausland bei Altersteilzeit

Besonderheiten können sich in den Fällen ergeben, in denen der Arbeitnehmer im Rahmen eines verblockten Altersteilzeitarbeitsverhältnisses in der Freizeitphase seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt und damit die unbeschränkte Steuerpflicht beendet wird. Der in der Freizeitphase ausgezahlte Arbeitslohn einschließlich des Aufstockungsbetrags ist weiterhin Entgelt aus einem aktiv...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Beschäftigte im öffentlichen Dienst[1], Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[2], Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder[3], Künstler und Sportler[4], Empfänger von Ruhegehältern und ähnlichen Zahlungen[5], Studenten und Auszubildende[6], Gastprofessoren[7], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretung...mehr

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Kosovo / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Beschäftigte im öffentlichen Dienst[1], Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[2], Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder[3], Künstler und Sportler[4], Empfänger von Ruhegehältern und ähnlichen Zahlungen[5], Studenten und Auszubildende[6], Gastprofessoren[7], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretung...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.2.2 Kapitalzahlungen und andere Leistungen

Bei anderen Leistungen aus Direktversicherungen, Pensionsfonds und Pensionskassen (Kapitalzahlungen, Teilraten aus Auszahlungsplänen, Abfindungen laufender Ansprüche, Rückkaufswert bei vorzeitiger Vertragsauflösung) richtet sich der Umfang der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG (= Besteuerung von Versicherungserträgen) in der jeweils für den Vertrag geltenden Fassung.[1...mehr

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Übergangsbereich / 5.2 Beitragsanteil des Arbeitgebers

Der vom Arbeitgeber zu zahlende Beitrag ergibt sich dann durch folgende Berechnung: Praxis-Beispiel Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge ...mehr

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Versicherungsfreiheit (Land... / 3 Rentenversicherung

Anders als in der allgemeinen Rentenversicherung nach dem SGB VI sind Beginn und Ende der Pflichtversicherung für Landwirte und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen von Altersgrenzen abhängig (ab 18. Lebensjahr bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze[1] mit Vollendung des 67. Lebensjahres). Hieraus ergeben sich die für die Versicherungsfreiheit in der landwirtschaftlichen...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 1.3 Altersentlastungsbetrag in der Lohnabrechnung

Für den Altersentlastungsbetrag wird kein elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet.[1] Der Arbeitgeber muss prüfen, ob der Arbeitnehmer die Voraussetzungen erfüllt. Die Frage, ob bei dem Arbeitnehmer ein Altersentlastungsbetrag zu berücksichtigen ist, muss nach dem als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal des Arbeitnehmers eingetragenen Geburtsdatum entschieden werd...mehr

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Berufsständische Versorgung / 1.2 Wirkung der Befreiung

Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist unwiderruflich und gilt ausschließlich für die Dauer der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit für die die Befreiung beantragt wurde. Dies bedeutet, dass sie weder auf eine neben der befreiten Tätigkeit ausgeübte, noch auf eine nach Beendigung der befreiten Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit neu aufgenommen...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 2.2 Mehrere geringfügige Beschäftigungen

Sobald ein Arbeitnehmer eine nicht geringfügige versicherungspflichtige (Haupt-)Beschäftigung und mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern ausübt, gilt Folgendes: Die (Haupt-)Beschäftigung und die zeitlich zuerst aufgenommene geringfügig entlohnte Beschäftigung werden – wie im ersten Absatz oben dargestellt – jeweils für sich versicherungs...mehr