Fachbeiträge & Kommentare zu Rente

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pflegeleistungen bei Auslan... / 7 Renten-/Arbeitslosenversicherungspflicht für Pflegepersonen in EU-/EWR-Staaten/der Schweiz

Pflegepersonen sind rentenversicherungspflichtig, wenn sie einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig, wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf mindestens 2 Tage in der Woche, in häuslicher Umgebung nicht erwerbsmäßig pflegen und nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sind.[1] Die gleichen Voraussetzungen gelten für eine Arbeitslosenversicherungspflicht, wenn di...mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / 1.1 Kranken-/Pflege-/Renten-/Arbeitslosenversicherung

Ein insgesamt steuerfreier Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit wird beitragspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, soweit er aus einem Entgelt berechnet wird, das 25 EUR je Stunde (sog. "Grundlohn") überschreitet.[1] Die jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen müssen jedoch auch hier beachtet werden. Achtung Beitragspflichtig: N...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Melde... / 1.2 Zubilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung

Die Sondermeldung mit Grund "55" ist auch bei Ende eines Beschäftigungsverhältnisses im Zusammenhang mit der Zuerkennung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erforderlich. Hierbei gilt für das zu meldende Wertguthaben Folgendes: Mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung sind Wertguthaben zu melden, die bis zum Tag vor dem Eintritt der Erwerbsminderung erzielt wurd...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 2.1 Höhe der Rente

Die Witwen-/Witwerrente wird ohne Vorliegen weiterer besonderer Voraussetzungen in Höhe von 30 % des Jahresarbeitsverdienstes der verstorbenen Person gezahlt. Sie erhöht sich auf 40 %, wenn Witwen/der Witwer bzw. überlebende Lebenspartner das 45./47. Lebensjahr[1] vollendet haben oder mindestens ein waisenrentenberechtigtes Kind erziehen oder erwerbsgemindert, berufs- oder erwe...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.3 Höhe der Rente im Sterbevierteljahr

Für die auf den Sterbemonat bzw. für die auf den Todestag folgenden 3 Kalendermonate (Sterbevierteljahr) erhält die Witwe/der Witwer eine Geldleistung in Höhe der – auf den Todeszeitpunkt berechneten – Altersrente.[1] Dabei spielt es keine Rolle, ob Anspruch auf die kleine oder die große Witwen-/Witwerrente besteht. Hat die verstorbene Person bereits eine Rente erhalten, dann ...mehr

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Hinzuverdienst / 1 Rente und Hinzuverdienst

Seit dem Jahr 2023 gelten bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstbeschränkungen mehr, denn der Gesetzgeber hat zu diesem Zeitpunkt die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten abgeschafft. Hinzuverdienstgrenzen sind hingegen unverändert bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit einschlägig. Werden die Hinzuverdienstgrenzen überschritten, wird die Er...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nachgelagerte Besteuerung / 2.1 Vermeidung der Doppelbesteuerung der Renten

Um einer möglichen Doppelbesteuerung bei Renteneinkünften in der Übergangsphase entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber die Regelungen zur Rentenbesteuerung 2-mal angepasst und den seit dem Jahr 2005 andauernden Übergangszeitraum modifiziert: Durch das Jahressteuergesetz 2022[1] wurde der vollständige Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen auf das Jahr 2023 vorgezog...mehr

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Rente für Bergleute / Zusammenfassung

Begriff Die Rente für Bergleute gehört zu den Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Zuständiger Versicherungsträger für die Leistungserbringung ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Rente für Bergleute ist eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und in § 33 Abs. 3 Nr. 3 SGB VI i....mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Beitragsb... / 3 Beitragssatz in der Renten- und Arbeitslosenversicherung

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung i. H. v. 2,6 % ist nur für das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt zu entrichten. Für das fiktive Arbeitsentgelt sind keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu entrichten. Für die Rentenversicherungsbeiträge gilt für das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt und für das fiktive Arbeitsentgelt der gleiche Beitragssatz i. H. v. ...mehr

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Pensionär / 2.2 Renten- und Arbeitslosenversicherung

2.2.1 Vor Erreichen einer Altersgrenze Pensionäre sind in der Rentenversicherung versicherungspflichtig, es sei denn, die Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft aus dem Beamtenverhältnis erstreckt sich auch auf die Nebenbeschäftigung. Diese Erstreckung der Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft tritt hin und wieder bei Beamten oder eben Pensionären vor Erreichen e...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Persönliche Entgeltpunkte / 6 Teilrenten/teilweise Renten

6.1 Altersrenten (Teilrente) Bei Altersrenten, die als Teilrenten gezahlt werden[1], ergeben sich die in Anspruch genommenen Entgeltpunkte aus der Summe aller Entgeltpunkte entsprechend dem Verhältnis der Teilrente an der Vollrente. 6.2 Teilweise geleistete Erwerbsminderungsrenten Bei einer nicht in voller Höhe, sondern nur in teilweiser Höhe zu leistenden Rente wegen verminder...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hinzuverdienst / 3.1 Rente wegen voller Erwerbsminderung

Die Hinzuverdienstgrenze bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt 3/8 der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße. Dies ergibt im Kalenderjahr 2026 eine kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von 20.763,75 EUR (3/8 x 14 x 3.955 EUR [Bezugsgröße im Jahr 2026]). Im Jahr 2025 betrug die Mindest-Hinzuverdienstgrenze bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung 19.661,25 ...mehr

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Beitragsbemessungsgrenzen / 1 Renten-/Arbeitslosenversicherung

Seit der Aufhebung der Rechtskreise Ost und West in der Renten- und Arbeitslosenversicherung mit Wirkung zum 1.1.2025, existiert auch in diesen Sozialversicherungszweigen eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze. Diese beträgt im Jahr 2026 in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung jährlich 101.400 EUR/bundeseinheitlich (2025: 96.600 EUR). In der knappschaftl...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentensplitting / 3.3 Auswirkung auf die Rente

Ist das Rentensplitting durchgeführt, werden die im Rahmen des Einzelsplittings übertragenen Entgeltpunkte als Zuschlag bzw. Abschlag an Entgeltpunkten berücksichtigt. Durch einen Splittingzuwachs erhält der dadurch Begünstigte i. d. R. entsprechend erhöhte Renten aus seinem Versicherungsstamm, d. h. beispielsweise eine höhere Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Waisenre...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nichtversicherte GKV / 7.3 Rente

Die Krankenversicherungsbeiträge aus der Rente werden aus dem allgemeinen Beitragssatz (14,6 %) und dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz erhoben und von dem Rentner und dem Rentenversicherungsträger jeweils zur Hälfte aufgebracht. Den gesamten Beitrag zur Pflegeversicherung trägt der Rentner alleine. Der Beitragssatz beträgt 3,6 %, ggf. zzgl. 0,6 % Beitragszuschlag zur...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Altersteilzeit / 3 Renten-/Arbeitslosen-/Pflegeversicherung

Für die Dauer der vereinbarten Altersteilzeit besteht grundsätzlich Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. Die Ausführungen zum Fortbestehen der Beschäftigung[1] gelten auch für die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Beurteilung zur Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung folgt wie bei allen Arbeitnehmern den Ergebnissen zur Krankenversicherung.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pensionär / 1 Lohnsteuerabzug bei Pensionen

Pensionen (Ruhegehälter), die an Pensionäre gezahlt werden, beruhen meist auf einer arbeitsvertraglichen Versorgungszusage des Arbeitgebers. Sie werden damit aufgrund eines früheren Dienstverhältnisses als Entgelt für die frühere Dienstleistung gezahlt. Solche Zahlungen sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Es kann sich dabei um steuerbegünstigte Versorgungsbezüge i. S. d. § 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sterbevierteljahr (Rente) / 1.1.1 Antragstellung auf Witwen-/Witwerrente

Haben verstorbene Versicherte bis zum Tod keine Rente bezogen, ist der Antrag auf Witwen-/Witwerrente beim Rentenversicherungsträger zu stellen. Besteht der Anspruch auf Witwen-/Witwerrente, zahlt der Rentenversicherungsträger auch die erhöhte Rente für das Sterbevierteljahr.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nachgelagerte Besteuerung / 2 Schrittweiser Übergang zur nachgelagerten Besteuerung bei gesetzlicher Rente

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können seit 2023 in voller Höhe als Sonderausgaben abgezogen werden.[1] Hinweis Direkte Auswirkung auf das Lohnsteuerabzugsverfahren Die als Sonderausgaben abziehbaren Beiträge des Arbeitnehmers werden im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens über die sog. Vorsorgepauschale berücksichtigt.[2] Auf Grundlage des steuerlichen Arbeitslo...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Witwen-/Witwerrente / 1.1.2 Höhe der Rente

Kleine Witwen-/Witwerrenten werden aus der Versicherung des Verstorbenen berechnet, unter Berücksichtigung der Zurechnungszeit [1]. Die kleine Witwen-/Witwerrente hat den Rentenartfaktor 0,25 und beträgt daher – vereinfacht ausgedrückt – 25 % einer Altersrente des verstorbenen Versicherten. [2]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Witwen-/Witwerrente / 1.2.3 Höhe der Rente

Auch große Witwen-/Witwerrenten werden aus der Versicherung des Verstorbenen berechnet, ebenfalls unter Berücksichtigung der Zurechnungszeit.[1] Die große Witwen-/Witwerrente hat den Rentenartfaktor 0,55 und beträgt daher – vereinfacht ausgedrückt – 55 % einer Altersrente des verstorbenen Versicherten. Greift die Vertrauensschutzregelung, sind es 60 %. [2]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Erwerbsminderungsrente / 1 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Seit 1.1.2001 wird in der Rentenversicherung zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung unterschieden. Die Einstufung, ob teilweise oder volle Erwerbsminderung vorliegt, wird anhand der verbliebenen Arbeitskraft, dem sog. Restleistungsvermögen, für Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beurteilt und hat entscheidende Auswirkungen auf die Höhe der Rente. 1.1 Volle ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Krankengeld / 4.2 Beitragspflicht in der Pflege-/Renten-/Arbeitslosenversicherung

Vom Krankengeld sind Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Soweit der Beitrag auf den Zahlbetrag des Krankengelds (Brutto-Krankengeld) entfällt, ist er jeweils zur Hälfte vom Versicherten und der Krankenkasse zu tragen. Den Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung trägt der Versicherte allein.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rechtskreis / 1.2.2 Renten-/Arbeitslosenversicherung

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung ist der Anpassungsprozess mittlerweile ebenfalls abgeschlossen. Hier waren bis einschließlich Ende 2024 unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen zu beachten. Mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz[1] wurde festgelegt, dass die Bezugsgröße (Ost) und die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) mit Wirkung ab 2018 jedes ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragserstattung / 3.2 Krankenkassen übernehmen Erstattung für Renten- und Arbeitslosenversicherung

Neben der beschriebenen grundsätzlichen Zuständigkeit haben sowohl die Rentenversicherungsträger sowie die Bundesagentur für Arbeit mit den Krankenkassen eine Vereinbarung[1] getroffen, dass die Krankenkassen die Erstattung der Renten- bzw. Arbeitslosenversicherungsbeiträge grundsätzlich übernehmen. Unabhängig von dieser Vereinbarung ist in bestimmten Fällen entweder der Ren...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Krankengeld / 3 Versicherungspflicht in der Renten-/Arbeitslosenversicherung

Aufgrund des Bezugs von Krankengeld besteht grundsätzlich auch Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. Dies hat für den Arbeitgeber allerdings keine unmittelbare Bedeutung, da die Beiträge aus dem Krankengeld berechnet und vom Versicherten und seiner Krankenkasse getragen werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragsfreiheit / 2 Renten- und Arbeitslosenversicherung

Für die Bereiche der Arbeitslosenversicherung und auch der Rentenversicherung fehlt eine der Kranken- und Pflegeversicherung vergleichbare Vorschrift zur Beitragsfreiheit während des Bezugs von Sozialleistungen.[1] Der gemeinsame Einzug der Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gebietet es allerdings, die für die Kranken- und Pflegeversicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hinzuverdienst / 3.2 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Bei teilweisen Erwerbsminderungsrenten ist die jährliche Hinzuverdienstgrenze höher als bei der vollen Erwerbsminderungsrente. Dies gilt sowohl vor als auch nach der Reform des Hinzuverdienstrechts zum 1.1.2023. Diese Renten sind auf einen höheren Hinzuverdienst ausgerichtet. Die jährliche Hinzuverdienstgrenze wird jeweils individuell berechnet, wobei auch eine Mindest-Hinzu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rente für Bergleute / 3.2 Keine Zurechnungszeit

Dem Vorteil bei der Höhe des maximalen Rentenabschlags von 3,6 %, der bei "normalen" Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bis zu 10,8 % betragen kann[1], steht nachteilig gegenüber, dass die Rente für Bergleute keine Zurechnungszeit enthält.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sterbevierteljahr (Rente) / 1.1.2 Vorschuss auf Witwen-/Witwerrente

Hat der verstorbene Versicherte bis zum Tod eine Rente bezogen, gilt ein beim Renten Service der Deutschen Post AG gestellter Antrag auf Zahlung eines Vorschusses für das Sterbevierteljahr als Antrag auf Leistung einer Witwen-/Witwerrente.[1] Der Vorschuss beträgt das 3-fache der von der verstorbenen Person zuletzt bezogenen Monatsrente und wird auf die Rentenansprüche der W...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hauptberuflich Selbstständige / 2.2 Renten- und Arbeitslosenversicherung

Zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie zur Arbeitslosenversicherung besteht keine Ausschlussregelung. Hauptberuflich Selbstständige sind in einer daneben ausgeübten und mehr als geringfügigen Beschäftigung grundsätzlich renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig als Arbeitnehmer. Das gilt selbst dann, wenn keine Kranken- und Pflegeversicherungspflicht vorliegt.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Waisenrente / 1.2 Höhe der Rente

Waisenrenten werden als Halb- oder Vollwaisenrenten geleistet (ein Elternteil bzw. alle Elternteile versterben). Als Hinterbliebenenrenten berechnen sie sich aus dem Versicherungsstamm des verstorbenen Versicherten, unter Berücksichtigung der Zurechnungszeit.[1] 1.2.1 Halbwaisenrente Die Halbwaisenrente hat den Rentenartfaktor 0,1 und beträgt daher – vereinfacht ausgedrückt – ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragspflichtige Einnahme... / 1.4 Renten aus privaten Rentenversicherungen

Laufende Rentenleistungen aus einem privaten Versicherungsvertrag, die durch eine Einmalzahlung finanziert werden (sog. "Sofortrenten"), gehören ebenfalls mit ihrem vollen monatlichen Zahlbetrag zu den beitragspflichtigen Einnahmen freiwillig Versicherter.[1] Konkret am Sachverhalt einer Sofortrente hat die Rechtsprechung ergänzend ausgeführt, dass die Sofortrente insgesamt u...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmeranteil / 1 Kranken-/Pflege-/Renten-/Arbeitslosenversicherung

1.1 Versicherungspflichtige Arbeitnehmer Die Pflichtbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind grundsätzlich je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzubringen. 1.2 Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung Der in der Pflegeversicherung von den kinderlosen Mitgliedern zu zahlende Beitragszuschlag i. H. v. 0,6 % ist vom Bes...mehr

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Jahresschlussarbeiten in de... / 3.1 Kranken-/Pflege-/Renten-/Arbeitslosenversicherung

Eine Jahresmeldung ist für jeden über den 31.12. eines Jahres hinaus versicherungspflichtig Beschäftigten mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung, also der Januarabrechnung, zu erstatten. Auch für versicherungsfreie geringfügig entlohnt Beschäftigte sind Jahresmeldungen zu erstellen. Die Meldung muss spätestens bis zum 15.2. des folgenden Jahres erfolgt sein. Da der 15.2.2...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rente für Bergleute / 3.3 Höhere Knappschaftsausgleichsleistung

Besteht neben einem Anspruch auf Rente für Bergleute auch Anspruch auf die Knappschaftsausgleichsleistung [1], dürfte letztere Leistung in der Regel höher sein als die Rente für Bergleute. Zwar wird auch die Knappschaftsausgleichsleistung ohne Berücksichtigung einer Zurechnungszeit und sogar – anders als die Rente für Bergleute – ohne Hinzurechnung eines Leistungszuschlags fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sterbevierteljahr (Rente) / 1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Damit eine Hinterbliebenenrente für das Sterbevierteljahr in Höhe einer Rente des Versicherten gezahlt werden kann, muss auch Anspruch auf eine Witwen-/Witwerrente bestehen, wobei unerheblich ist, ob während dieses Zeitraums dem Grunde nach Anspruch auf kleine oder große Witwen-/Witwerrente besteht. Überlebende (eingetragene) Lebenspartner sind seit dem 1.1.2005 den Witwen/W...mehr

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Sterbevierteljahr (Rente) / 1.6 Einkommensanrechnung

Die Vorschriften über die Einkommensanrechnung[1] werden nicht während des Sterbevierteljahres angewendet.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sterbevierteljahr (Rente) / 1.8 Abfindung bei Wiederheirat

Wird eine Witwen-/Witwerrente bei der ersten Wiederheirat abgefunden, so ist für die Berechnung des Abfindungsbetrags nicht auf die erhöhte Rente während des Sterbevierteljahres abzustellen.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sterbevierteljahr (Rente) / 1.3 Rentenfaktor für geschiedene Ehegatten

Für Witwen-/Witwerrenten an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten, gibt es keinen erhöhten Rentenartfaktor und somit keine höhere Rente in der Zeit des Sterbevierteljahres.[1] Gleiches gilt für Witwen-/Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten, da der Tod des Versicherten schon längere Zeit zurückliegt.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sterbevierteljahr (Rente) / 1.7 Aufteilung bei mehreren Hinterbliebenenrenten

Haben nach dem Tod eines Versicherten mehrere Berechtigte (Witwe, Witwer und frühere Ehegatten) Anspruch auf Hinterbliebenenrente, werden diese Renten nach dem Verhältnis der jeweiligen Ehedauer mit dem Versicherten zur Dauer der Ehen des Versicherten mit allen Berechtigten aufgeteilt. Dies gilt aber nicht während des Sterbevierteljahres.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rente für Bergleute / 2.1 Individuelle Berechnung

Die Rente für Bergleute wird – abhängig davon, wie viel nebenher aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit verdient wird – entweder in voller Höhe oder in teilweiser Höhe gezahlt. Die Rente für Bergleute mit der Anknüpfung an das Vorliegen einer verminderten Berufsfähigkeit im Bergbau ist – wie die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung – noch auf einen Rest-Hin...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rente für Bergleute / 3 Rentenhöhe

Im Rahmen der Berechnung der Rente für Bergleute[1] werden ausschließlich persönliche Entgeltpunkte berücksichtigt, die auf eine knappschaftliche Rentenversicherung entfallen.[2] Wurden auch Versicherungszeiten in der allgemeinen Rentenversicherung zurückgelegt, sind diese nicht Grundlage der Rente für Bergleute. Allerdings sind sie bei der Gesamtleistungsbewertung zu berück...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rente für Bergleute / 2.2 Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze

Übersteigt der kalenderjährliche Hinzuverdienst die maßgebende Hinzuverdienstgrenze, erfolgt eine Anrechnung und die Rente wird in teilweiser Höhe (stufenlos) geleistet. Der die maßgebende Hinzuverdienstgrenze überschreitende Betrag wird stufenlos zu 40 % auf die Rente angerechnet. Es sind damit im Wesentlichen die gleichen Hinzuverdienstregelungen zu beachten, die auch bei ...mehr

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bAV: Einführung in die Entg... / 1.2.2 Pensions-/Direktzusagen und Unterstützungskassen

Eine Begrenzung der Beitragsfreiheit ist auch für eine bAV in den Durchführungswegen Pensions-/Direktzusage und Unterstützungskasse vorgesehen, soweit die Finanzierung im Rahmen einer Entgeltumwandlung erfolgt. Hier gilt ein eigenständiger Freibetrag. Dieser beträgt ebenfalls 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung. Hinweis Arbeitgeberfinanzierte Z...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rente für Bergleute / 1.3 Parallele Ansprüche auf Anpassungsgeld und Knappschaftsausgleichsleistung

Werden Bergleute des Steinkohlenbergbaus nach Vollendung des 50. Lebensjahres entlassen, besteht ggf. neben dem Anspruch auf Rente für Bergleute aus Altersgründen[1] auch Anspruch auf das sog. Anpassungsgeld, längstens für 5 Jahre.[2] Hinweis Zuständige Stelle für das Anpassungsgeld Zuständig für die Zahlung des Anpassungsgeldes ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkont...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rente für Bergleute / 3.1 Rentenartfaktor und Rentenabschläge

Der Rentenartfaktor bei der Rente für Bergleute für persönliche Entgeltpunkte in der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt 0,5333 und für persönliche Entgeltpunkte aus zusätzlichen Entgeltpunkten für ständige Arbeiten unter Tage (= Leistungszuschlag nach § 85 SGB VI) 1,3333.[1] Wird die Rente für Bergleute vorzeitig in Anspruch genommen, sind über den verminderten Zuga...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sterbevierteljahr (Rente) / 2 Unfallversicherung

2.1 Anspruchsvoraussetzungen In der Unfallversicherung bestehen in der Rentenversicherung vergleichbare Regelungen zum Sterbevierteljahr.[1] Die Witwe/der Witwer oder überlebende Lebenspartner hat im Sterbevierteljahr Anspruch auf Hinterbliebenenrente in Höhe der Vollrente von 2/3 des Jahresarbeitsverdienstes. Nach dem Sterbevierteljahr ist für die Witwen-/Witwerrente in der ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rente für Bergleute / 1.1 Anspruch bei verminderter Berufsfähigkeit im Bergbau

1.1.1 Persönliche Voraussetzungen Eine verminderte Berufsfähigkeit im Bergbau liegt vor, wenn Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung außerstande sind, ihre bisherige knappschaftliche Beschäftigung (Hauptberuf) weiter auszuüben. Darüber hinaus darf der Versicherte gesundheitlich nicht in der Lage sein, eine andere wirtschaftlich im Wesentlichen gleichwertige knappschaftl...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Jahresmeldungen / 1 Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Für jeden am 31.12. eines Jahres laufend Beschäftigten hat der Arbeitgeber eine Jahresmeldung mit dem Abgabegrund "50" zu erstatten. Wann die Jahresmeldung entfällt Endet das Beschäftigungsverhältnis am 31.12., so ist keine Jahresmeldung, sondern eine Abmeldung zu erstellen. Die Jahresmeldung entfällt auch, wenn zum 31.12. ein Wechsel der Beitragsgruppe oder der zuständigen Kr...mehr