Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsstreit

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§ 35 Reiserecht / IV. Muster: Klage gegen den Reiseveranstalter

Rz. 160 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 35.4: Klage gegen den Reiseveranstalter An das Amtsgericht/Landgericht _________________________ [Wohnsitz des Reisenden] Klage des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen _________________________ [Reiseveranstalter], vertreten durch den Geschäftsführer, ____________...mehr

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§ 23 Internationales Zivilp... / e) Muster: Klage auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils nach §§ 722, 723 ZPO

Rz. 48 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 23.8: Klage auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils nach §§ 722, 723 ZPO An das Landgericht _________________________ _________________________ Klage _________________________ (Name, Adresse) – Kläger – Verfahrensbevollmächtigte: _________________________ gegen _________________________ (Name, Adresse) – ...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 4. Muster: Wettbewerbsrechtliche Klage wegen Spitzenstellungswerbung

Rz. 129 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.17: Wettbewerbsrechtliche Klage wegen Spitzenstellungswerbung An das Landgericht _________________________ – Wettbewerbskammer – Klage In Sachen RA Peter Müller, _________________________ (Adresse), – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: die beim Landgericht zugelassenen RAe _________________________ gegen die RAe A...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 83 Ob das selbstständige Beweisverfahren für arzthaftungsrechtliche Ansprüche geeignet ist, ist seit langem umstritten. Das selbstständige Beweisverfahren richtet sich nach den §§ 485 ff. ZPO. Gem. § 485 Abs. 1 ZPO findet eine vorsorgliche Tatsachenfeststellung durch eine Beweisaufnahme außerhalb des Urteilsverfahrens statt. Als Beweismittel gelten der Augenscheinsbeweis...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Dauer der Bestellung, Abberufung, Amtsniederlegung

Rz. 111 Die Gesellschafter[386] können die Bestellung befristen.[387] Sie können gem. § 38 Abs. 1 GmbHG den Geschäftsführer [388] als Organ grundsätzlich jederzeit abberufen (anderer Begriff: widerrufen)[389] – unbeschadet eventueller vertraglicher (Entschädigungs-)Ansprüche aus dem Anstellungsvertrag; sog. Koppelung zwischen Organstellung und Anstellungsvertrag kann vertragl...mehr

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§ 29 Maklerrecht / III. Muster: Provisionsklage

Rz. 57 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 29.2: Provisionsklage An das Landgericht/Amtsgericht _________________________ Klage In Sachen der _________________________, vertreten durch _________________________, ebendort, Prozessbevollmächtigte: _________________________ – Klägerin – gegen Herrn _________________________, – Beklagter – wegen: Maklerprovision Strei...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 4. Muster: Antrag auf Änderung eines bestandskräftigen Bescheides

Rz. 183 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 39.15: Antrag auf Änderung eines bestandskräftigen Bescheides An das Finanzgericht Köln Klage der Eheleute Max und Frieda Meyer, Adolfstraße 9, 53111 Bonn – Kläger – Prozessbevollmächtigte: M & P, Steuerberatungsgesellschaft mbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer P und H gegen das Finanzamt Bonn-Innenstadt, vertre...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Muster: Klage wegen Mängelansprüchen

Rz. 81 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.15: Klage wegen Mängelansprüchen Landgericht _________________________ Zivilkammer _________________________ Klage der _________________________, Kantstraße 14, 51013 Köln, – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegenmehr

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§ 40 Stiftungsrecht / 2. Familienstiftung

Rz. 62 Die sog. Familienstiftung[80] (siehe auch Rdn 140 ff.) ist keine gesonderte Stiftungsart, sondern eine Unterart der rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts. Ihre Besonderheit liegt darin, dass sie nach ihrem Stiftungszweck in erster Linie oder jedenfalls wesentlich den Interessen einer oder mehrerer Familien dient. Welchen Umfang diese Familienförderung haben muss, is...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Unternehmenskaufvertrag

Rz. 53 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Unternehmenskaufvertrag zwischen _________________________ (nachfolgend auch "Verkäufer" genannt) und _________________________ (nachfolgend auch "Käufer" genannt) bezüglich _________________________ (Unternehmen) Vorbemerkung (1) Der Verkäufer, eine GmbH mit Sitz in ____________________...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG

Rz. 38 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Urkundenverzeichnis Nr. _________________________ Geschehen _________________________ Vor mir, dem Notar _________________________, erschienen:mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH

Rz. 21 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Urkundenverzeichnis Nr. _________________________ Geschehen _________________________ Vor mir, der Notarin/dem Notar _________________________, erschienen:mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 5. Gesellschafterversammlung: Versammlungsleitung, Mehrheit, Stimmrecht, Stimmverbot, Vertretung, Protokoll

Rz. 161 Gem. § 48 Abs. 1 GmbHG fassen die Gesellschafter ihre Beschlüsse in Gesellschafterversammlungen (zur Ausnahme des § 48 Abs. 2 GmbHG vgl. Rdn 160). Träger des Stimmrechts sind die Gesellschafter (die Gesellschaftereigenschaft richtet sich nach § 16 Abs. 1 GmbHG, vgl. Rdn 173 ff.). Mangels abweichender Satzungsbestimmungen können sie sich vertreten lassen.[691] Sie hab...mehr

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§ 48 Vereine / e) Satzung und einzelne Satzungsinhalte

Rz. 6 Die Rechtsverhältnisse innerhalb des Vereins werden in Ausübung der Vereinsautonomie durch die Satzung bestimmt, soweit nicht zwingendes Recht nach §§ 25 ff. BGB eingreift. Bestimmte, in § 40 BGB genannte Bestimmungen sind satzungsdispositiv. Im Übrigen sind die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 21 ff. BGB zwingend. Die Satzung mussmehr

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§ 9 Terminsgebühr / 4. Angenommenes Anerkenntnis

Rz. 50 Anerkenntnis Die fiktive Terminsgebühr entsteht nach Anm. S. 1 Nr. 3 zu Nr. 3106 VV RVG auch, wenn das Verfahren, für welches mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, nach angenommenem Anerkenntnis ohne mündliche Verhandlung endet. Ein angenommenes Anerkenntnis erledigt den Rechtsstreit in der Hauptsache (§ 101 Abs. 2 SGG). Das Anerkenntnis ist dabei das im Wege einsei...mehr

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§ 9 Terminsgebühr / 2. Schriftlicher Vergleich

Rz. 35 Entscheidung durch Vergleich Eine fiktive Terminsgebühr nach Anm. S. 1 Nr. 1 2. Alt. zu Nr. 3106 VV RVG entsteht für jegliche Art von Vergleichen, seien es gerichtliche oder außergerichtliche Vergleiche. Die Anmerkung verlangt lediglich, dass mit oder ohne Mitwirkung des Gerichts ein Vertrag i.S.d. Nr. 1000 VV RVG geschlossen wird oder eine Erledigung der Rechtssache i....mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / VII. Gutachten des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer

Rz. 133 Gutachten zur Angemessenheit Nach § 14 Abs. 3 S. 1 RVG kann im Rechtsstreit ein Gutachten des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer eingeholt werden, sofern die Höhe der Gebühr streitig ist. Entgegen des Wortlauts muss jedoch nicht die "Gebühr" streitig sein, sondern die Angemessenheit der Bestimmung i.S.d. Absatz 1.[44] Das Gutachten ist nach § 14 Abs. 3 S. 2 RVG durch d...mehr

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§ 28 Glossar – Zentrale Vorschriften

Rz. 1 § 52 GKG Verfahren vor Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit (1) In Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, der Streitwert nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen. (2) Bietet der Sach- und Streitstand...mehr

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§ 27 Streitwertkatalog der ... / A. Allgemeiner Teil

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§ 19 Verbindung/Trennung un... / C. Zurückverweisung

Rz. 17 Allgemeines § 159 SGG normiert die Zurückverweisung des Rechtsstreites von dem Landessozialgericht an das erstinstanzlich bereits mit der Sache befasste Sozialgericht unter entsprechenden Voraussetzungen. Das erstinstanzliche Sozialgericht hat die Streitsache neu zu verhandeln; es hat dabei nach Absatz 2 die rechtliche Beurteilung des Landessozialgerichts seiner neuen E...mehr

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§ 26 Rechtsprechungsübersicht

Rz. 1 Rechtsprechungsübersicht Stand: September 2025. Anmerkung: Im Folgenden werden einige wichtige Entscheidungen in stark abgekürzter Form wiedergegeben. Aufgrund der Vielzahl differierender Rechtsprechungen ist es nicht möglich, eine abschließende Übersicht zu erstellen. Die Rechtsprechungsübersicht gliedert sich nach den folgenden Stichpunkten.mehr

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§ 16 Beweissicherungsverfahren / A. Allgemeines

Rz. 1 Auch ist im sozialgerichtlichen Prozess ein Beweissicherungsverfahren (ähnlich dem selbstständigen Beweisverfahren aus zivilrechtlichen Verfahren) nach § 76 SGG möglich. Durch § 76 SGG wird auch in der Sozialgerichtsbarkeit das Beweissicherungsverfahren für zulässig erklärt; für das Verfahren gelten nach § 76 Abs. 3 SGG die Verfahrensregeln der §§ 487, 490 bis 494 ZPO e...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / 3. Rechtshängigkeit vor dem Bundessozialgericht

Rz. 92 Bundesmittel Sofern ein Rechtsstreit vor dem BSG anhängig ist, setzt der Urkundsbeamte des ersten Rechtszuges die endgültige Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts fest. Die Festsetzung ist an das Bundessozialgericht zu übersenden. Eine Auszahlung (Auszahlungsanordnung) hat jedoch durch den Urkundsbeamten des Bundessozialgerichts mit Mitteln der Bundeskasse zu erfol...mehr

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§ 16 Beweissicherungsverfahren / B. Gebühren

Rz. 2 Gebühren Es entstehen hier die normalen Betragsrahmengebühren des Teils 3 Abschnitt 1 VV RVG (erster Rechtszug, Nrn. 3102, 3106 VV RVG ggf. Einigungs- oder Erledigungsgebühr Nr. 1006 VV RVG). Beweisverfahren oder Beweissicherungsverfahren und das nachfolgende Hauptsacheverfahren sind zwei verschiedene Angelegenheiten. Die Gebühren nach den Nrn. 3102, 3106 VV RVG entstehe...mehr

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§ 20 Prozesskostenhilfe / B. Prüfungsverfahren

Rz. 17 Anwendbarkeit der ZPO-Vorschriften Nach § 73a Abs. 1 SGG finden die Vorschriften der ZPO in allen wesentlichen Punkten Anwendung. Zuständig ist für die Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach §§ 114 bis 116 ZPO, einschließlich der in § 118 Abs. 2 ZPO bezeichneten Maßnahmen und der Beurkundung von Vergleichen nach § 118 Abs. 1 S. 3 ZPO, der Urkund...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / 2. Rechtshängigkeit vor dem Landessozialgericht

Rz. 91 Sofern ein Rechtsstreit vor dem Landessozialgericht anhängig ist, setzt der dortige Urkundsbeamte lediglich einen beantragten Vorschuss gem. § 47 RVG fest und bringt diesen zur Anweisung. Die endgültige Abrechnung der Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts hat wiederum durch den Urkundsbeamten des Gerichts des ersten Rechtszuges zu erfolgen (§ 55 Abs. 1 S. 2 RVG).mehr

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§ 9 Terminsgebühr / 1. Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

Rz. 29 Entscheidung ohne mündliche Verhandlung Die fiktive Terminsgebühr entsteht nach Anm. S. 1 Nr. 1 zu Nr. 3106 VV RVG auch in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, wenn im Einverständnis mit den Parteien ohne mündliche Verhandlung entschieden wird. Rz. 30 Grundsatz – mündliche Verhandlung Grundsätzlich entscheidet das Gericht nach § 124 Abs. 1 S...mehr

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§ 7 Einigungs- und Erledigu... / G. Besondere qualifizierte Mitwirkung

Rz. 35 Definition Die Rechtsprechung verlangt von dem Rechtsanwalt, dass seine Mitwirkung über das hinausgehen muss, was von ihm im Allgemeinen im Rahmen einer Bevollmächtigung zu erwarten ist. Rz. 36 Ein Mitwirken liegt nur dann vor, wenn der Rechtsanwalt sich besonders um die Erledigung des Rechtsstreits bemüht hat. Das Entstehen der Erledigungsgebühr setzt damit eine aktive...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / B. Festsetzung gegen den Gegner

Rz. 8 Nach § 197 SGG setzt der Urkundsbeamte des gehobenen Dienstes – nicht Kostenbeamte – des Gerichts des ersten Rechtszugs auf Antrag den Betrag der zu erstattenden Kosten fest. Dies gilt auch, sofern das Verfahren vor dem LSG oder dem BSG rechtshängig war. Es handelt sich insoweit um einen Annex zum erstinstanzlichen Verfahren. Das Verfahren ist gebühren- und auslagenfrei...mehr

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§ 3 Bemessungskriterien des... / F. Haftungsrisiko

Rz. 41 Auch ist nach § 14 Abs. 1 S. 3 RVG ein besonderes Haftungsrisiko gebührenrechtlich zu berücksichtigen. Hieraus ergibt sich jedoch keine eigenständige Gebühr im Sinne einer Haftungsgebühr.[40] Nur das in Einzelfällen höhere Risiko, das unter Zugrundelegung eines objektiven Maßstabs zu ermitteln ist, kann zu einer höheren Gebühr führen. Das generelle Haftungsrisiko hat k...mehr

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§ 20 Prozesskostenhilfe / A. Allgemeines

Rz. 1 Anwendbarkeit von §§ 114 ZPO ff. Nach § 73a Abs. 1 S. 1 SGG gelten die Vorschriften der ZPO über die Prozesskostenhilfe (§§ 114 ff. ZPO; mit Ausnahme des § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO) in den Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit entsprechend. Das Institut der Prozesskostenhilfe soll den Zugang zu den Gerichten auch für weniger gut bemittelte Bürger gewährleisten...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / 2. Kosten des Verwaltungsverfahrens

Rz. 30 Die Kosten des Verwaltungsverfahrens sind nicht nach § 193 SGG erstattungsfähig, da diese nicht auf den Rechtsstreit bezogen sind. Insoweit sind die Vorschriften des Verwaltungsverfahrensrechts maßgebend. Nach den Regelungen des § 63 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 SGB X sind durch den Beklagten lediglich die Kosten des Vorverfahrens zu erstatten. Entstehen dem Betroffenen scho...mehr

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§ 9 Terminsgebühr / II. Terminsgebühr für außergerichtliche Besprechungen

Rz. 15 Außergerichtliche Besprechung Die Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG gilt für alle Terminsgebühren des Teils 3 VV RVG und damit auch für die Gebühren im sozialgerichtlichen Verfahren. Die Terminsgebühr entsteht demzufolge auch für die (außergerichtliche) auf die Vermeidung/Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechung ohne Beteiligung des Gerichts.[16] Dies gilt z.B. wenn Einzel...mehr

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Rückzahlung von Fortbildungskosten – Auslegung und Kontrolle von AGB

Leitsatz Eine Rückzahlungsklausel ist unangemessen benachteiligend i.S.v. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn sie auch den Arbeitnehmer, der das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Bindungsdauer kündigt, weil es ihm unverschuldet dauerhaft nicht möglich ist, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, zur Erstattung der Fortbildungskosten verpflichten soll. Dasselbe gilt, wenn bloße Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers dazu führt, dass eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit eintritt und der Arbeitnehmer aus di...mehr

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§ 9 Terminsgebühr / 3. Entscheidung durch Gerichtsbescheid

Rz. 44 Entscheidung durch Gerichtsbescheid Das Gericht kann abweichend aufgrund mündlicher Verhandlung nach § 124 SGG durch Gerichtsbescheid entscheiden. Die fiktive Terminsgebühr entsteht nach Anm. S. 1 Nr. 2 zu Nr. 3106 VV auch, wenn nach § 105 Abs. 1 S. 1 SGG durch Gerichtsbescheid entschieden wird und eine mündliche Verhandlung beantragt werden kann. Nach § 105 Abs. 1 S. 1...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / D. Vergütungsfestsetzung nach § 11 RVG

Rz. 114 Vergütungsfestsetzung Nach § 11 RVG ist es möglich, die Festsetzung der anwaltlichen Vergütung eines gerichtlichen Verfahrens gegen den eigenen Auftraggeber ohne einen Rechtsstreit festsetzen zu können. Es muss sich jedoch stets um die Vergütung eines gerichtlichen Verfahrens handeln. Nach § 11 Abs. 1 S. 1 RVG wird das zuständige Gericht des ersten Rechtszuges auf Antr...mehr

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§ 23 Vergütungsvereinbarung

Rz. 1 Die Vergütungsvereinbarung wird nachfolgend lediglich im Überblick dargestellt, zu Einzelheiten und im Übrigen wird auf die einschlägige Kommentierung z.B. des AnwaltKommentars zum RVG von Schneider/Volpert verwiesen. Rz. 2 Vergütungsvereinbarung – Grundlagen Auch im Sozialrecht sind Vergütungsvereinbarungen möglich und auch sinnvoll. Zentrale Vorschrift ist § 3a RVG. Hie...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Besteuerung der laufenden Einnahmen aus einer Mitarbeiterbeteiligung

Leitsatz 1. Ein Fall von geringer Bedeutung im Sinne des § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung kann offensichtlich vorliegen, wenn das Finanzamt in der mündlichen Verhandlung ausdrücklich erklärt, dass es im Streitfall eine atypisch stille Beteiligung ausschließe und ein Feststellungsverfahren unter den gegebenen Umständen nicht für erforderlich halte. 2. Laufende Vergütungen aus einer typisch stillen Beteiligung des Arbeitnehmers am Arbeitgeber-Unternehmen, die auf diesem Sonderrechtsverh...§ 20 Abs. 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzesmehr

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§ 7 Einigungs- und Erledigu... / I. Angenommenes Anerkenntnis

Rz. 46 Der Anfall einer Einigungs-/Erledigungsgebühr im Fall der Annahme eines Anerkenntnisses ist in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung nicht unumstritten. Nach einer Ansicht kann eine solche Gebühr bei der Annahme eines Anerkenntnisses entstehen.[31] Erst durch die Annahme, welche der Kläger aufgrund der Veranlassung des Anwalts annimmt, wird der Rechtsstreit in der Hau...mehr

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§ 12 Beschwerde / II. Nichtzulassungsbeschwerde Revision

Rz. 23 Allgemeines Nach § 160a Abs. 1 S. 1 SGG kann die Nichtzulassung der Revision (§ 160 Abs. 1 SGG) selbstständig mit der Beschwerde angefochten werden. Die Nichtzulassungsbeschwerde ist bei dem Bundessozialgericht (und nur dort fristwahrend) innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils einzulegen und innerhalb einer Frist von zwei Monaten zu begründen. Die Einlegung d...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / II. Prüfungsumfang/Erstattungsfähigkeit

Rz. 21 Prüfungsumfang Zu prüfen ist die Entstehung der Gebühren sowie ihre Erstattungsfähigkeit. Es dürfen nur solche Gebühren und Kosten festgesetzt werden, die unzweifelhaft entstanden sind. Der Urkundsbeamte muss prüfen, ob die vom Rechtsanwalt getroffene Bestimmung unbillig und deswegen nicht verbindlich ist. Dies ist stets unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 RVG z...mehr

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§ 14 Untätigkeitsklage / A. Allgemeines

Rz. 1 Allgemeines Sofern über einen Antrag auf Erlass eines Verwaltungsaktes (Bescheidung eines Antrags oder eines Widerspruchs) nicht binnen einer angemessenen Frist entschieden wurde, kann auch ohne Vorverfahren und Fristbindung (§ 87 SGG) Untätigkeitsklage nach § 88 SGG erhoben werden. Ziel ist es, die Behörde zu einer Bescheidung zu zwingen, nicht jedoch zu einer Entscheid...mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / IV. Grundlage der Kostenentscheidung ist nicht nur der Erfolg

Rz. 49 Berücksichtigung aller Umstände Die Behörde bzw. das Gericht muss alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigen. Es darf also nicht nur auf das Ergebnis des Rechtsstreits abgestellt werden. Auch dem obsiegenden Beteiligten können nach dem Veranlassungsprinzip die Kosten auferlegt werden. Hierbei kann der Anlass für die Klageerhebung/Widerspruchseinlegung berücksichtigt...mehr

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§ 7 Einigungs- und Erledigu... / IV. Einseitige Erledigungserklärung

Rz. 58 Häufig wird ein Verfahren durch Prozesserklärung (sog. Erledigungserklärung) nach Klaglosstellung erledigt. Es stellt sich die Frage, ob das Verfahren durch die "Klaglosstellung", also den Erlass einer (begehrten) Verwaltungsentscheidung der beklagten Gebietskörperschaft in Form einer Bescheidung durch konkludentes außergerichtliches Anerkenntnis oder durch Klagerückn...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / IV. § 15a Abs. 3 RVG

Rz. 131 Anrechnung im Außenverhältnis Aus systematischen Gründen wurde der bisherige § 15a Abs. 2 RVG i.d.F. des 2. KostRMoG zu § 15a Abs. 3 RVG nach KostRÄG 2021. § 15a Abs. 3 RVG betrifft die Wirkung der Anrechnung im Verhältnis zu Dritten (die nicht am Mandatsverhältnis beteiligt sind), welche entstandene Gebühren nach prozessrechtlichen Vorschriften zu erstatten haben. Da ...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / 4. Vorschuss

Rz. 93 Vorschuss Der Rechtsanwalt kann ab dem Zeitpunkt seiner Beiordnung gem. § 47 RVG einen angemessenen Vorschuss gegen die Staats- bzw. Landeskasse geltend machen. Dies nur für bereits entstandene Gebühren und voraussichtlich entstehende oder bereits entstandene Auslagen, diese aber in voller Höhe. Einen Vorschuss für zukünftig entstehende Gebühren kann der Rechtsanwalt n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 2. Anspruchsberechtigter Gesellschafter

Rz. 12 Der Anspruch auf Auskunft und Einsicht (gesellschaftsrechtliches Individualrecht) steht dem Gesellschafter zu, der im Zeitpunkt der Entscheidung noch Gesellschafter ist (Thür. OLG GmbHR 1996, 699). Maßgebend ist die formgültige Übertragung des Anteils (BayObLG GmbHR 1993, 743; OLG Frankfurt GmbHR 1997, 130; vgl. auch OLG Karlsruhe NZG 2000, 435), auch wenn sich der Ge...mehr

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Rechtsschutz und elektronis... / 3. Kritik

Dem Wortlaut des § 52a Abs. 3 S. 1 Alt. 2 FGO sind diese verschärften Anforderungen nicht zu entnehmen. Dort ist lediglich davon die Rede, dass das von der verantworteten Person einfach signierte elektronische Dokument auf einem sicheren Übermittlungsweg (vgl. dazu § 52a Abs. 4 FGO) übermittelt wird. Folglich könnte es ausreichen, wenn eine autorisierte Übermittlung, etwa du...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einleitung / Rechtsprechung – Auswahl

Rz. 4 BGH v. 28.6.2022 – II ZB 8/22 – Zurückweisung der Anmeldung ohne Belehrung über die unbeschränkte Auskunftspflicht gegenüber dem Gericht, ebenso bei fehlender Versicherung nach §§ 6 Abs. 2, S. 2, 8 Abs. 3 S. 1; BGH v. 15.4.2021 – III ZR 139/20 – zum Gründungsstadium (Vorgründungsgesellschaft vor Abschluss des notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrages (GbR oder OHG ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.5.6 Sonderfall: Dienstplanmäßiger Ausgleichstag, rollierende Wochenarbeitszeit, Leiharbeitsverhältnisse

Rz. 21 Muss ein Arbeitnehmer aufgrund eines Dienstplans, der Arbeitseinteilung auch an Feiertagen vorsieht, an einem Feiertag nicht arbeiten, ist der Feiertag nicht alleinige Ursache für die Freizeit. Deshalb besteht kein Anspruch auf Feiertagsvergütung.[1] Arbeitet ein Arbeitnehmer an 6 Werktagen in der Woche mit einer 5-Tage-Woche und verschieben sich daher seine arbeitsfre...mehr