Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsstreit

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§ 4 Ehegattenunterhalt / f) Verfahrenskostenvorschuss

Rz. 292 Verfahrenskostenvorschuss stellt eine besondere Form des Sonderbedarfs dar.[334] Hierfür ist eine gesonderte gesetzliche Regelung geschaffen worden. Eine Kostenvorschusspflicht besteht gegenüber nicht getrennt lebenden Ehegatten nach § 1360a Abs. 4 BGB und zwischen Lebenspartnern nach § 12 S. 2 LPartG. Getrenntlebende Ehegatten sind einander ebenfalls, und zwar "nach B...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / dd) Vereinbarung zur Fälligkeit des Anspruchs auf Zugewinnausgleich

Rz. 79 In manchen Fällen besteht durchaus das Einverständnis des ausgleichsverpflichteten Ehegatten mit der Höhe des Zugewinnausgleichsanspruches. Verfügt der Ausgleichspflichtige allerdings im Wesentlichen über solche Vermögenswerte, die sich nach einer Ehescheidung nicht realisieren lassen, besteht ein dringendes Interesse, zu einer Stundung oder Ratenzahlung zu gelangen. E...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / g) Anmerkungen zum Muster

Rz. 95 Es handelt sich um eine Familiensache, § 111 Nr. 9 FamFG, und zwar eine Familienstreitsache, § 112 Nr. 2 FamFG. Zuständig ist während der Anhängigkeit eines Ehescheidungsverfahrens das Gericht der Ehesache; ansonsten richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach den allgemeinen Vorschriften, § 261 Abs. 1 und 2 FamFG. Nach § 113 Abs. 1 FamFG gelten zwar im Wesentlichen di...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / i) Anmerkungen zum Muster

Rz. 98 Es handelt sich um eine Familiensache, § 111 Nr. 9 FamFG, und zwar eine Familienstreitsache, § 112 Nr. 2 FamFG. Zuständig ist während der Anhängigkeit eines Ehescheidungsverfahrens das Gericht der Ehesache, ansonsten richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach den allgemeinen Vorschriften, § 261 Abs. 1 und 2 FamFG. Nach § 113 Abs. 1 FamFG gelten zwar im Wesentlichen di...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / h) Anmerkungen zum Muster

Rz. 146 Bei den auf §§ 242, 313 BGB gestützten Ansprüchen handelt es sich nicht um solche aus dem ehelichen Güterrecht i.S.d. § 111 Nr. 9 i.V.m. § 261 FamFG, vgl. für § 621 Abs. 1 Nr. 8 ZPO BGH FamRZ 1991, 1169, 1171 und BGH FamRZ 1981, 19, 21; die Zuständigkeit des Familiengerichts ergibt sich seit dem 1.9.2009 aber nach § 111 Nr. 10 FamFG i.V.m. §§ 266 ff. FamFG (sonstige ...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / 6. Außerkrafttreten der einstweiligen Anordnung

Rz. 43 Wie schon früher in § 620f ZPO a.F. geregelt, tritt die einstweilige Anordnung in jedem Falle bei Wirksamwerden einer anderweitigen Regelung außer Kraft. Dies gilt dann nicht, wenn das Gericht bei der erlassenen einstweiligen Anordnung bereits für den Wegfall der einstweiligen Anordnung einen früheren Zeitpunkt bestimmt hat. Für die Annahme einer "anderweitigen Regelu...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / g) Zahlungsantrag

Rz. 143 Ansprüche wegen unbenannter/ehebedingter Zuwendungen während der Ehe sind in aller Regel auf eine Ausgleichszahlung gerichtet. Nur unter besonderen Umständen sieht die Rechtsprechung einen Rückübertragungsanspruch hinsichtlich zugewandter Vermögensgegenstände vor. Auch der familienrechtliche Ausgleichsanspruch ist auf eine Ausgleichszahlung in Geld gerichtet. Rz. 144...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / aa) Ansprüche aus unerlaubter Handlung

Rz. 521 Schadenersatzansprüche, die einen Rückforderungsanspruch auslösen, sind möglich, wenn der Berechtigte im Unterhaltsverfahren einen Betrug begangen hat. Ein Prozessbetrug wird etwa durch vorsätzlich falsche Angaben über Einkünfte oder Verschweigen unterhaltsrelevanter Fakten begangen. Solches Verhalten löst Schadenersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StG...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / a) Vorschusspflicht unter Ehegatten

Rz. 57 Unter Ehegatten einer wirksam geschlossenen Ehe bestehen wechselseitig Prozesskostenvorschussansprüche dann, wenn der den Vorschuss fordernde Ehepartner außerstande ist, die Kosten des Rechtsstreits selbst zu tragen. Als Prüfungsmaßstab dürften hier nicht die Ansätze der Verfahrenskostenhilfe nach § 76 ff. FamFG oder in Familienstreitsachen und Ehesachen gem. § 113 Ab...mehr

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Schadenersatzrechtliche Rückabwicklung des Erwerbs einer Kommanditbeteiligung

Leitsatz 1. Erstattet eine Personengesellschaft ihrem Gesellschafter im Zuge der schadenersatzrechtlichen Rückabwicklung des Beteiligungserwerbs seine Einlage, handelt es sich beim Gesellschafter ertragsteuerrechtlich um einen Vorgang auf der Vermögensebene, der bei ihm nicht zu steuerbaren Einnahmen führt. Unerheblich ist, wie die Gesellschaft die ursprüngliche Einlageleist...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 47... / 3.1.4 Verjährung

Rz. 35 Die Vorschrift nennt als Erlöschensgrund sowohl die Festsetzungsverjährung nach §§ 169–171 AO [1] als auch die Zahlungsverjährung nach §§ 228–232 AO. Rz. 36 Die Festsetzungsverjährung tritt mit dem Ablauf der für den Anspruch geltenden Festsetzungsfrist[2] ein. Da es sich bei der Festsetzungsfrist nicht um eine von den Beteiligten "einzuhaltende", sondern um eine von de...mehr

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Sauer, SGB III § 95 Anspruch / 2.8 Verfahrensfragen

Rz. 27 Das Verfahren bei der Gewährung des Kug ist zweistufig ausgestaltet (Rieke, in: GK-SRB, SGB III, § 95 Rz. 3 und 53). Der Arbeitsausfall ist nach § 99 Abs. 1 Satz 1 bei der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Betrieb seinen Sitz hat, schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Die Anzeige kann nur vom Arbeitgeber oder der Betriebsvertretung erstattet werden. Der Anze...mehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / 1. Sofortige Beschwerde

Rz. 105 Gegen die Beschlüsse des Amtsgerichts ist gem. § 567 ZPO die sofortige Beschwerde (im Folgenden nur noch: Beschwerde) in zwei Fällen statthaft: Rz. 106 Entweder die Beschwerdefähigkeit des Beschlusses ist im Gesetz (hier insbesondere ZPO oder ZVG) ausdrücklich bestimmt. Beispielemehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / 1. Allgemeines

Rz. 25 Gem. § 66 ZPO kann jeder, der ein rechtliches Interesse daran hat, dass in einem zwischen anderen Personen anhängigen Rechtsstreit die eine Partei obsiege, dieser Partei zum Zwecke ihrer Unterstützung beitreten. Diesen Beitritt bezeichnet das Gesetz als Nebenintervention. Das Gesetz unterscheidet zwischen der einfachen (§ 67 ZPO) und der streitgenössischen (§ 69 ZPO) ...mehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / b) Begrenzung des Erstattungsanspruchs bei prozessualem Erfolg der Beklagtenseite

Rz. 31 Der Kläger hat keinen Einfluss darauf, ob dem Prozess auf Seiten der beklagten Gemeinschaft einer oder womöglich viele Wohnungseigentümer beitreten. Ohne eine Sonderregelung müsste der Kläger im Falle des Prozessverlustes nicht nur die Kosten eines, sondern mehrerer Rechtsanwälte erstatten – ein Kostenrisiko, das ihn von der Wahrnehmung seiner Rechte abhalten könnte. ...mehr

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§ 12 Verschiedenes / II. Rechtsschutzversicherung

Rz. 54 Der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (Nr. 2.2.3 ARB 2021[89]) umfasst die (aktive) Beschlussanfechtung, wobei – wie immer – der "Keim des Rechtskonflikts" nicht vor dem Abschluss des Versicherungsvertrags liegen darf. Wenn z.B. schon jahrelang vor Abschluss des Versicherungsvertrags die Abrechnungspraxis der Verwaltung umstritten und der Rechtsstreit um die aktu...mehr

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§ 5 Der Kauf vom Bauträger / 6. Die Stellung des Bauträgers bei der Beschlussfassung

Rz. 76 Der Bauträger wird in der ersten Zeit nach der Gebäudeerrichtung häufig noch Eigentümer unverkaufter Wohnungen sein. Er muss in diesem Fall genauso wie die anderen (werdenden) Eigentümer zu den Versammlungen der (faktischen) Eigentümergemeinschaft eingeladen werden. Bei der Abstimmung über die Einleitung eines Rechtsstreits gegen sich selbst ist er aber nicht stimmber...mehr

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§ 10 Der Verwalter / b) Passivprozesse

Rz. 292 Wenn die Gemeinschaft verklagt wird, hat der Verwalter grundsätzlich das Recht und die Pflicht zur Verteidigung. Das gilt auch und insbesondere für Beschlussklagen, denn im Normalfall ist der Verwalter als Vollzugsorgan dazu berufen, den Mehrheitswillen gegen eine Anfechtungsklage zu verteidigen (→ § 10 Rdn 260). Im Einzelfall kann es aber auch einmal anders sein. De...mehr

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§ 7 Die Wohnungseigentümerv... / c) Gerichtliche Entscheidungen

Rz. 182 Nach dem Wortlaut des Gesetzes sind die "Urteilsformeln der gerichtlichen Entscheidungen in einem Rechtsstreit gem. § 43 WEG" einzutragen. Nach allg. M. sind – obwohl das Gesetz von "Urteilsformeln" spricht – aber nicht nur Endurteile, sondern auch verfahrensbeendende gerichtliche Beschlüsse (z.B. die Zurückweisung einer Berufung durch Beschluss gem. § 522 ZPO) oder ...mehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / VI. Beschlussanfechtung: Klage- und Urteilsmuster

Rz. 56 Muster 13.3: Beschlussanfechtungsklage Muster 13.3: Beschlussanfechtungsklage An das Amtsgericht Im Namen von 1. Anna Acker, Heinestraße 12, 75234 Musterstadt, 2. Achim Acker, wohnhaft daselbst, – Kläger – erhebe ich Anfechtungsklage gem. § 44 Abs. 1 S. 1 WEG gegen Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Heinestraße 12, 75234 Musterstadt, vertreten durch die Verwalterin X-Immobili...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / c) Exkurs: Verbuchung von Beitreibungskosten und Zahlungseingängen beim Hausgeldinkasso

Rz. 29 Ein häufig gemachter Fehler besteht darin, bei Hausgeldrückständen alle im Zuge eines Inkassoverfahrens anfallenden Ausgaben (insbes. Rechtsanwalts- und Gerichtskosten) als Sollstellung auf das "Personenkonto" des betreffenden Wohnungseigentümers zu buchen – und jegliche Zahlungen des betreffenden Wohnungseigentümers ebenfalls. Hausgeldforderungen und Beitreibungskost...mehr

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§ 7 Die Wohnungseigentümerv... / 3. Stimmrechtsausschlüsse

Rz. 115 Das Stimmrecht gehört zum "Kernbereich elementarer Mitgliedschaftsrechte" und kann deshalb nur ausnahmsweise und lediglich unter eng begrenzten Voraussetzungen eingeschränkt werden[139] Ein genereller Ausschluss bestimmter Miteigentümer (z.B. "Stellplatzeigentümer sind nicht stimmberechtigt"[140]) ist ebensowenig möglich wie ein vorübergehender Stimmrechtsausschluss ...mehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / 1. Zulässigkeit

Rz. 87 Gegen die Urteile des Amtsgerichts als erster Instanz in Wohnungseigentumssachen gem. § 43 Abs. 2 WEG ist die Berufung statthaft. Zuständiges Berufungsgericht ist grundsätzlich das für den Sitz des Oberlandesgerichts zuständige Landgericht (§ 72 Abs. 2 GVG). Anders ausgedrückt: Statt des Oberlandesgerichts ist das ortsgleiche Landgericht als zentrales Berufungsgericht...mehr

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§ 10 Der Verwalter / I. Grundlagen

Rz. 322 Wenn der Verwalter die Pflichten schuldhaft verletzt, die ihm sein Verwaltervertrag, das Gesetz und die Gemeinschaftsordnung gegenüber der Gemeinschaft auferlegen, ist er gem. § 280 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz verpflichtet. Den Verwalter kann außerdem eine deliktische Haftung wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten treffen. Völlig anders gelagert ist d...mehr

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§ 6 Die ordnungsmäßige Verw... / I. Betreten einer Wohnung

Rz. 53 Gem. § 14 Nr. 2 WEG hat jeder Wohnungseigentümer das Betreten seines Sondereigentums und andere Einwirkungen auf dieses und das gemeinschaftliche Eigentum zu dulden, die den Vereinbarungen oder Beschlüssen entsprechen oder, wenn keine entsprechenden Vereinbarungen oder Beschlüsse bestehen, aus denen ihm über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hi...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / 2. Beschlussfassung

Rz. 5 Nach jetzigem Recht wird nicht mehr die Abrechnung, sondern werden Nachschüsse bzw. die Anpassung der Vorschüsse beschlossen (→ § 8 Rdn 21); die Jahresabrechnung (Gesamt- und Einzelabrechnungen) dient nur der Vorbereitung des Beschlusses.[5] In welcher Höhe Zahlungspflichten bestehen, ergibt sich aber nach wie vor aus den Einzelabrechnungen bzw. aus einer Zusammenfassu...mehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / a) Kostenerstattungspflicht bei prozessualer Niederlage

Rz. 30 Für die hier erörterte streitgenössische Nebenintervention gilt § 100 Abs. 1 ZPO: "Besteht der unterliegende Teil aus mehreren Personen, so haften sie für die Kostenerstattung nach Kopfteilen" (→ § 13 Rdn 22). Der Streithelfer trägt die Kostenerstattung also zusammen mit der unterstützten Partei. Es verhält sich nicht anders, als wenn von vornherein zwei (oder mehr) P...mehr

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§ 14 Anhang / A. Verwaltervertrag

Rz. 1 Muster 14.1: Verwaltervertrag Muster 14.1: Verwaltervertrag Zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Heinestraße 12, 75234 Musterstadt im Folgenden: – Gemeinschaft – und X-Immobilien GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Xaver Xentis, Zenstraße 5, 75234 Musterstadt im Folgenden: – Verwalter – wird folgender Verwaltervertrag abgeschlossen: § 1 Bestellung und Laufzeit...mehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / II. Kostenentscheidung und Kostenerstattung

Rz. 21 Gem. § 91 Abs. 1 ZPO hat die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Bei teilweisem Obsiegen und Verlieren werden die Kosten im Urteil im Normalfall nach dem Verhältnis von Sieg und Niederlage verteilt (§ 92 Abs. 1 ZPO). Rz. 22 Mitunter besteht die unterliegende Partei aus mehreren Personen, z.B. wenn eine Beschlussklage von mehreren Wohnungseigent...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / D. Die Sonderumlage

Rz. 167 Wenn die Ansätze des Wirtschaftsplanes unrichtig waren oder durch neue Tatsachen überholt wurden, kann als Nachtrag zum Jahreswirtschaftsplan eine Sonderumlage beschlossen werden.[277] Beispiel Die Durchführung von Sanierungsarbeiten ist teurer als geplant. Oder: Im Haus tritt plötzlich ein Wasserschaden auf. Die Durch- bzw. Fortführung der erforderlichen Arbeiten mus...mehr

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§ 6 Die ordnungsmäßige Verw... / 5. Forderungen (Geltendmachung oder Abwehr)

Rz. 19 Die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen z.B. gegen den früheren Verwalter, gegen Miteigentümer, den Bauträger, den Nachbarn oder andere Dritte entspricht – inklusive Rechtsanwaltsbeauftragung – ordnungsmäßiger Verwaltung, außer wenn die Ansprüche offenkundig nicht in Betracht kommen; dass rechtliche Schritte auch scheitern können, steht de...mehr

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§ 6 Die ordnungsmäßige Verw... / 1. Grundlagen

Rz. 39 § 44 Abs. 1 WEG bestimmt: "Unterbleibt eine notwendige Beschlussfassung, kann das Gericht auf Klage eines Wohnungseigentümers den Beschluss fassen (Beschlussersetzungsklage)". "Notwendig" ist eine Beschlussfassung, wenn darauf gem. § 18 Abs. 2 WEG ein Anspruch besteht (→ § 6 Rdn 3). Die Möglichkeit der gerichtlichen Beschlussersetzung war auf Basis des § 21 Abs. 8 WEG...mehr

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§ 2 Die Willensbildung der ... / 3. Auslegung

Rz. 17 Beschlüsse müssen inhaltlich von ausreichender Bestimmtheit sein (→ § 2 Rdn 53). Die Bezugnahme auf ein Dokument ist hierfür möglich und nützlich: "Es ist allgemein anerkannt, dass der Wortlaut des Beschlusses zur näheren Erläuterung inhaltlich Bezug auf Urkunden oder Schriftstücke nehmen darf, wie dies beispielsweise bei der Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan ...mehr

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§ 7 Die Wohnungseigentümerv... / a) Allgemeines

Rz. 172 Zum Inhalt der Beschluss-Sammlung enthält das Gesetz einige detaillierte Vorgaben, wobei sich der Gesetzgeber offensichtlich vom Grundbuch inspirieren ließ. Gem. § 24 Abs. 7 WEG enthält die Beschluss-Sammlung den Wortlaut dermehr

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§ 10 Der Verwalter / e) Sonstige Einzelfälle

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§ 2 Die Willensbildung der ... / II. Inhalt und Auslegung

Rz. 81 Den Wohnungseigentümern steht es frei, ihr Verhältnis untereinander – sprich: die Gemeinschaftsordnung – beliebig und ohne Inhaltsbeschränkung zu gestalten (Vertragsfreiheit); für den aufteilenden Alleineigentümer (Bauträger) gilt grundsätzlich das Gleiche. Üblich und wirksam sind in einer Gemeinschaftsordnung z.B. Regelungen betr. Kostenverteilung, Stimmrecht, Erhalt...mehr

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§ 10 Der Verwalter / 1. Aktivvertretung

Rz. 314 Hat die Gemeinschaft keinen Verwalter, wird sie gem. § 9b Abs. 1 S. 2 WEG durch die Wohnungseigentümer gemeinschaftlich vertreten (Gesamtvertretung). Die (Gesamt-)Vertretung erfordert die Mitwirkung sämtlicher Wohnungseigentümer am fraglichen Rechtsgeschäft. Will die Gemeinschaft also beispielsweise einen Reparaturauftrag erteilen oder eine Kündigung aussprechen, müs...mehr

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§ 10 Der Verwalter / 1. Überblick

Rz. 59 Wie jeder Beschluss kann auch der Bestellungsbeschluss angefochten werden. Mit der Anfechtungsklage kann geltend gemacht werden, dass Formfehler der Beschlussfassung vorlagen oder dass der Beschluss aus materiellen Gründen ordnungsmäßiger Verwaltung widerspricht. Was unter einer ordnungsmäßigen Verwaltung zu verstehen ist, ergibt sich aus § 18 Abs. 2: Sie muss dem Int...mehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / I. Grundlagen

Rz. 61 Der "Streitwert" hat unterschiedliche Bedeutung. Als Zuständigkeitsstreitwert ist er maßgeblich für die Abgrenzung der sachlichen Zuständigkeit zwischen Amts- und Landgericht; in WEG-Verfahren spielt dieser Gesichtspunkt wegen der streitwertunabhängigen Zuständigkeit des Amtsgerichts keine Rolle. Als Gebührenstreitwert ist er maßgeblich für die Berechnung der Gerichts...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / 6. Zahlungspflichten einzelner Miteigentümer und "direkte Zuordnung" (Einzelbelastung)

Rz. 99 In diesem Abschnitt geht es um Ausgaben der Gemeinschaft, die in der Jahresabrechnung nicht auf alle Eigentümer verteilt, sondern (nur) einem Wohnungseigentümer in seiner Einzelabrechnung belastet werden (sog. Einzelbelastung oder Sonderbelastung oder direkte Zuordnung). Beispiele a) Miteigentümer A bleibt Hausgeld rückständig und wird vom Verwalter gemahnt. Für die Ma...mehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / II. Einzelfälle

Rz. 67 Aufforderungsbeschluss. Mangels Rechtswirkung der Aufforderung soll das Anfechtungsinteresse nicht mit 100 %, sondern mit einem Drittel des Interesses, dem Beschluss nicht folgen zu müssen, zu bewerten sein.[111] Überzeugend ist diese Reduzierung nicht. Aus der (maßgeblichen) Sicht eines klagenden Wohnungseigentümers macht es keinen Unterschied, ob sich gegen eine Unt...mehr

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§ 10 Der Verwalter / 5. Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 78 Wirksam wird das Urteil (Ungültigerklärung des Bestellungsbeschlusses) gem. § 23 Abs. 4 S. 2 WEG erst mit dem Eintritt der Rechtskraft. Der Zeitraum von der Bestellung bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Ungültigerklärung kann sich aber über Monate und Jahre hinziehen. Somit kann ein ungeeigneter Verwalter trotz der Anfechtung des Bestellungsbeschlusses unter U...mehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / I. Allgemeines

Rz. 12 Mit der WEG-Reform 2020 wurde ein neuer Begriff eingeführt: Die Beschlussklagen. Unter diesen Oberbegriff fallen gem. § 44 Abs. 1 WEG drei Klagearten: Die Anfechtungsklage, die Nichtigkeitsklage und die Beschlussersetzungsklage. Die Anfechtungsklage wird im nächsten Abschnitt näher erörtert. Die Nichtigkeits- und die Beschlussersetzungsklage wurden bereits oben (→ § 2...mehr

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§ 10 Der Verwalter / II. Antrag und gerichtliche Entscheidung

Rz. 215 Muster 10.19: Klage auf gerichtliche Verwalterbestellung Muster 10.19: Klage auf gerichtliche Verwalterbestellung [Rubrum → § 13 Rdn 56 mit der Maßgabe, dass als Zustellungsempfänger auf Seiten der Gemeinschaft ein bestimmter Wohnungseigentümer angegeben wird] Das Gericht bestellt für die Dauer von mindestens 1–2 Jahren einen Verwalter für die Wohnungseigentümergemeins...mehr

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§ 10 Der Verwalter / d) Die Verwaltersondervergütung im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren

Rz. 151 Eine etwaige, von der Gemeinschaft an ihren Verwalter im Zuge einer Prozessführung gezahlte Sondervergütung kann im Kostenfestsetzungsverfahren gem. §§ 103 ff. ZPO nur teilweise als "Kosten des Rechtsstreits" i.S.v. § 91 ZPO angemeldet werden. Nur die der Gemeinschaft durch die Teilnahme ihres Verwalters an Gerichtsterminen entstandenen Kosten sind im Kostenfestsetzu...mehr

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§ 6 Die ordnungsmäßige Verw... / 2. Der Beurteilungsspielraum der Gemeinschaft

Rz. 3 Das Gesetz verlangt eine ordnungsmäßige Verwaltung. Beschlüsse, die nicht "ordnungsmäßiger" Verwaltung entsprechen, sind zwar nicht nichtig, aber anfechtbar (→ § 1 Rdn 45). Ordnungsmäßig ist gem. § 18 Abs. 2 WEG, was "dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen" entspricht. "Insbesondere" zählen dazu die in § 19 Abs. 2 WEG aufgeführten Ma...mehr

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zfs 07/2022, Privatgutachtenkosten in einem Rechtsstreit auf Rückabwicklung eines Versicherungsvertrags

ZPO § 91 Abs. 1 Leitsatz 1. Ist der Kläger ohne die Einholung eines Privatgutachtens infolge fehlender Sachkenntnis zu einem sachgerechten Vortrag im Rechtsstreit oder zur Bezifferung der Klageforderung nicht in der Lage, ist die Einholung eines Privatgutachtens notwendig und sind die hierdurch angefallenen Privatgutachtenkosten erstattungsfähig. 2. Dies gilt in einem Rechtsstr...mehr

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zfs 07/2022, Privatgutachte... / Leitsatz

1. Ist der Kläger ohne die Einholung eines Privatgutachtens infolge fehlender Sachkenntnis zu einem sachgerechten Vortrag im Rechtsstreit oder zur Bezifferung der Klageforderung nicht in der Lage, ist die Einholung eines Privatgutachtens notwendig und sind die hierdurch angefallenen Privatgutachtenkosten erstattungsfähig. 2. Dies gilt in einem Rechtsstreit auf Rückabwicklung ...mehr

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zfs 07/2022, Privatgutachte... / Sachverhalt

Der Kläger hatte vor dem LG Bonn die beklagte Versicherungsgesellschaft auf Rückabwicklung eines zwischen den Parteien bestehenden Lebensversicherungsvertrags wegen eines zuvor von ihm erklärten Widerspruchs in Anspruch genommen. Zur Berechnung seines Rückzahlungsverlangens von 33.805,68 EUR hat sich der Kläger auf ein von ihm im Laufe des Rechtsstreits eingeholtes versicher...mehr

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zfs 07/2022, Privatgutachte... / 2 Aus den Gründen:

Zitat Die gemäß §§ 104 Abs. 3 Satz 1, 567 ff. ZPO in Verb. mit § 11 RPflG zulässige sofortige Beschwerde ist unbegründet … II. Der Rechtspfleger hat die vom Kläger in Ansatz gebrachten Privatsachverständigenkosten zu Recht festgesetzt. Die hiergegen erhobenen Einwendungen der Beklagten geben zu einer abweichenden Bewertung keinen Anlass. Aufgrund des vom Landgericht Bonn am 3.9...mehr