Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leserinformation zur 81. Ergänzungslieferung

Leserinformation zur 81. Ergänzungslieferung Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser, In § 370 AO wurde bei den Einzelfällen insbesondere der Abschnitt "XX. Cum-Ex-Geschäfte" umfangreich aktualisiert. Besonderes Augenmerk wurde auf die jüngsten strafgerichtlichen Urteile, ihre Begründungsansätze und die sich daraus ergebenden Rechtsfragen gelegt. Obgleich namentlich mit de...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Wegzugsbesteuerung im Verhältnis zu EU-/EWR-Staaten

Rz. 161 [Autor/Stand] Grundfreiheiten und deren Beschränkung in EU-/EWR-Fällen. Der EuGH hat zur Wegzugsbesteuerung im Zusammenhang mit dem Wegzug natürlicher Personen im EU-/EWR-Raum in seinen Entscheidungen in den Rechtssachen de Lasteyrie du Saillant [2] und N [3] die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 Abs. 1 AEUV) und in seiner Entscheidung in der Rechtssache Kommission/Portu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Nils Häck, Bonn (Rz. 1–350) Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Julian Böhmer, Düsseldorf (Rz. 801–895) Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis Ackert/Riedel/Riedl/Trost, Der Wegzug einer natürlichen Person nach Gibraltar – Unter besonderer Berücksichtigung der erweitert beschränkten Steuerp...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Gebäudeabschreibung im Familienrecht

Rz. 315 Der BGH hat in seiner überkommenen Rechtsprechung eine AfA für Wohngebäude für unterhaltsrechtlich unbeachtlich erachtet, weil hier – unter Berücksichtigung der Marktentwicklung – ein tatsächlicher Werteverzehr nicht zu beobachten sei.[174] Die genannte Entscheidung aus 1984 erging zur Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung" bei einem Einfamilienhaus. Zu jener Zeit ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XV. Einfuhrabgaben und Verbrauchsteuern

Schrifttum: Alexander, Zollzuschlag im grünen Ausgang, DDZ 2007, F. 55; Allgayer/Sackreuther, §§ 52 ff. StGB: Konkurrenzen bei illegaler Einfuhr von Zigaretten, PStR 2009, 44; Allgayer/Sackreuther, Anm. zum Beschluss des BFH v. 12.12.2012 – VII R 44/22 – Zum Empfängerbegriff i.S.v. § 19 TabStG a.F., NZWiSt 2014, 235; Bauer, Praktische Fragen im Zusammenhang mit dem "organisie...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / X. Körperschaftsteuer und Verdeckte Gewinnausschüttung

Schrifttum: Beyer, Die vGA-Falle – ein häufiger Fehler in Steuerstrafverfahren, NWB 2016, 1894; Binnewies, Steuerrechtliche Behandlung von Gewinnausschüttungen, GmbH-StB 2009, 255; Böcher, Steuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttung?, DB 1989, 999; Brüggemann, ErbStR 2019: Verdeckte Gewinnausschüttung als Schenkung, ErbStR 2019, 156; Buse, Steuerstrafrechtliche Fol...mehr

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ZErb 10/2023, Zur erbschaft... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde ist, soweit sie überhaupt den Darlegungsanforderungen des § 116 Abs. 3 S. 3 FGO genügt, zumindest unbegründet. Die geltend gemachten Zulassungsgründe liegen nicht vor. 1. Der behauptete Zulassungsgrund grundsätzlicher Bedeutung liegt nicht vor. a) Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung i.S.d. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, wenn die für die Beurteilung des Str...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Umsatzsteuerkarusselle und Hinterziehung in Lieferketten

Schrifttum: Adick, Umsatzsteuer – Umsatzsteuerkarussell: Darum durfte das Finanzamt den Vorsteuerabzug versagen, PStR 2010, 265; Adick, Umsatzsteuerhinterziehung – Innergemeinschaftliche Lieferungen: Versagung der Steuerbefreiung und Strafbarkeit nach § 370 AO?, PStR 2012, 9; Bielefeld, Fingierter innergemeinschaftlicher Kfz-Zwischenhandel zur Umsatzsteuerhinterziehung, DStR ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / cc) Änderung der rechtlichen Verhältnisse

Rz. 298 Die Veränderung der rechtlichen Verhältnisse stellt nach der ausdrücklichen Formulierung des § 238 Abs. 1 S. 2 FamFG einen Abänderungsgrund dar. Der im vorausgegangenen Verfahren getroffenen Entscheidung liegt schließlich die jeweils geltende aktuelle Gesetzeslage zugrunde; ändert sich diese, kann gegen die ergangene Entscheidung ein Abänderungsantrag gestellt werden...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Einzelne Anknüpfungspunkte

Rz. 804 [Autor/Stand] AO 1931, StAnpG 1934 und AO 1977. Das StAnpG v. 16.10.1934[2] änderte mit seinen §§ 13, 14 die Begriffe Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in einigen Punkten gegenüber den §§ 80, 81 AO 1931.[3] Soweit keine Änderungen erfolgten, behielt die frühere Rspr. zum Wohnsitzbegriff Bedeutung.[4] Im Grundsatz ist dem auch heute zuzustimmen, es sei denn, Entsch...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Außergewöhnliche Belastungen für familienrechtliche Aufwendungen

Rz. 869 ▪ Scheidungskosten Scheidungskosten werden nicht durch Einkünfteerzielung veranlasst und sind deshalb weder Werbungskosten gem. § 9 Abs. 1 EStG noch Betriebsausgaben gem. § 4 Abs. 4 EStG. Wenn eine für den Steuerpflichtigen "zumutbare Belastung" überschritten wird, sind sie aber zwangsläufig und daher generell außergewöhnliche Belastungen. Eine Zwangsläufigkeit kam nach...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / c) Präklusion

Rz. 308 Nach § 238 Abs. 2 FamFG kann der Abänderungsantrag nur auf Gründe gestützt werden, die nach Schluss der Tatsachenverhandlung des vorausgegangenen Verfahrens entstanden sind und deren Geltendmachung durch Einspruch – beim Versäumnisbeschluss – nicht möglich ist oder war. Wie § 767 Abs. 2 ZPO wird § 238 Abs. 2 FamFG als Präklusionsvorschrift zur Sicherung der Rechtskra...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / b) Veränderte Umstände

Rz. 350 Neben einer Änderung der maßgeblichen tatsächlichen Verhältnisse kann sich eine Störung der Geschäftsgrundlage auch aus einer Änderung der Gesetzeslage oder aus einer ihr gleichkommenden verfassungskonformen Auslegung einer Norm durch das Bundesverfassungsgericht ergeben.[528] Selbiges gilt bei einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung durch den Bundesgeri...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Verhältnis zum Verfassungsrecht

a) Wegzugsbesteuerung und Verfassungsrecht Rz. 143 [Autor/Stand] Wegzugsbesteuerung und Verfassungsrecht. Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 wirft verschiedene verfassungsrechtliche Fragen auf,[2] deren abschließende Beantwortung durch das Bundesverfassungsgericht noch aussteht. Der BFH hat die verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der früheren Fassungen des § 6 in einigen Sonderf...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 6. Weitere Änderungen ab 2013

Rz. 25 Reduzierung der Veranlagungsarten nach §§ 26, 26 a EStG: Nach dem Steuervereinfachungsgesetz 2011[21] gibt es nur noch vier Veranlagungsarten, nämlich die Einzelveranlagung, das Verwitweten-Splitting, das "Sonder-Splitting" im Trennungsjahr und die Zusammenveranlagung mit Ehegatten-Splitting. Statt einer getrennten Veranlagung ist ab VZ 2013 eine Einzelveranlagung nach...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Übernahme sonstiger Kosten

Rz. 2087 Die Übernahme sonstiger Kosten, beispielsweise entstehenden Mehrbedarfs oder die Vereinbarung von Betreuungskosten begegnen keinerlei Bedenken. Sog. Mehrbedarf kann in vielerlei Hinsicht gegeben sein, hinsichtlich des Kindes (Kindergarten, Umgangskosten), wegen Ausbildung, Krankheit, aus Gründen der Trennung (Umzug) etc. Rz. 2088 Mehrbedarf ist hinsichtlich der Kinder...mehr

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zfs 10/2023, Feststellung e... / 2 Aus den Gründen:

[7] II. 1. Die Verfassungsbeschwerde wird gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1, § 59 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG durch die Kammer zurückgewiesen, weil sie unzulässig ist. [8] Die Verfassungsbeschwerde ist nicht innerhalb der Frist des § 55 Abs. 1 Satz 1 VerfGHG ordnungsgemäß begründet worden. [9] a) Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 i.V.m. § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG bedarf die Verfas...mehr

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Vorwort

Das Unterhaltsrecht ist neben dem Güterrecht sicherlich die zentrale Materie jeder familienrechtlichen Auseinandersetzung. Dies zeigt sich insbesondere an der unverändert großen Zahl neuer Gerichtsentscheidungen, aber auch an den zahlreichen Aufsatzbeiträgen, die in den letzten Jahren und auch nach Erscheinen der Vorauflage zu zahlreichen Detailproblemen des Unterhaltsrechts ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Strafzumessung

Schrifttum: Adick, Strafzumessung bei Hinterziehungsbeträgen in Millionenhöhe, PStR 2012, 121; Birmanns, Strafzumessung im Steuerstrafverfahren, DStR 1981, 647; Blesinger, Zur Anwendung des Täter-Opfer-Ausgleichs nach § 46a StGB im Steuerstrafrecht, wistra 1996, 90; Blumers, Strafen wegen Steuerhinterziehung, wistra 1987, 1; Brauns, Zur Anwendbarkeit des § 46a StGB im Steuers...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Irrtum über normative Umstände

Rz. 658 [Autor/Stand] Besonderheiten ergeben sich bei der Behandlung des Tatbestandsirrtums aus dem Umstand, dass § 370 AO durch das Merkmal "steuerlich erhebliche Tatsachen" sowie die Begriffe der "Steuerverkürzung" und des "Steuervorteils" auf die Regeln des Steuerrechts (nicht nur: der formellen Steuergesetze) verweist (s. Rz. 27 f.). Nach der Rspr.[2] und auch nach der i...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Fiktive Steuerberechnung im Unterhaltsrecht

Rz. 367 Fünf Fälle fiktiver Steuerberechnung sieht die Rechtsprechung des BGH ausdrücklich vor. Dies stellt eine Durchbrechung des In-Prinzips dar, weil eine tatsächliche Veranlagung (Für-Prinzip) mit einer fiktiven verglichen wird:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Splittingverfahren (Splittingtabelle)

Rz. 924 Die Splittingtabelle wird angewendet bei:mehr

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zfs 10/2023, Zur Erstattung... / 1 Aus den Gründen:

II. Die Beklagte hat im Umfang einer Haftungsquote von 50 % die der Klägerin entstandenen unfallbedingten Fahrzeugreparaturkosten und die Mahnkosten zu tragen (§ 17 Abs. 1, Abs. 2 StVG, § 249 BGB). Dagegen sind die außergerichtlichen Anwaltskosten und die Sachverständigengebühren nicht ersatzfähig … 2. Von den geltend gemachten Rechtsverfolgungskosten kann die Klägerin ledigl...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Haushaltsführung für einen neuen Partner

Rz. 1470 Der Wert von Hausarbeit und/oder Kindesbetreuung wird mit dem Wert des späteren Erwerbseinkommens als Surrogat in Ansatz gebracht.[1551] Es findet allerdings keine "Monetarisierung" des Werts der Hausarbeit dahingehend statt, dass die Höhe des Ansatzes dem Umfang der notwendigen Hausarbeit etc. entspricht.[1552] Rz. 1471 Führt der Unterhaltsberechtigte einem neuen Pa...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Lebensversicherungen

Rz. 724 Die laufende Versteuerung nach geltendem Recht ist unter b) dargestellt (siehe Rdn 704 ff.). Lebensversicherungen, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen worden sind, waren gemäß § 20 Nr. 6 EStG mit ihren Zinsen und Gewinnanteilen nur dann steuerpflichtig, sofern die Lebensversicherung weniger als 12 Jahre bestand.) Wenn die Rechtsprechung des BGH[491] einen Veräußerungsv...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Eine Handlung oder mehrere Handlungen

a) Handlung im natürlichen Sinn Rz. 903 [Autor/Stand] Entscheidend für die Anwendung des § 52 oder § 53 StGB ist, ob mehrere Gesetzesverletzungen durch eine oder durch mehrere Handlungen begangen werden. Davon zu trennen ist die Frage, ob trotz Vorliegens mehrerer Handlungen nicht nur eine einzige Tat im materiellen Sinn gegeben ist (s. dazu Rz. 862, 871 ff.). § 52 StGB ist e...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / ii) Mehrstufige Ausbildungen, insb. die sog. Abitur-Lehre-Studium-Fälle

Rz. 799 Der BGH[1092] hat für diejenigen Fälle, in denen das Kind nach der Hochschulreife zunächst eine praktische Ausbildung durchlaufen hat, und die Eltern sodann ein sich hieran anschließendes Hochschulstudium finanzieren sollen (sog. Abitur-Lehre-Studium-Fälle), in gefestigter Rechtsprechung Grundsätze entwickelt. Danach umfasst der Unterhalt für eine letztlich doch einh...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / VI. Kompensation des Nachteils

Rz. 82 Sind ehebedingte Nachteile konkret eingetreten, so kann sich die Frage eines möglichen Ausgleichs oder der Kompensation stellen. Denn der (ehebedingte) Nachteil rechtfertigt nur dann einen fortdauernden Unterhaltsanspruch, wenn dieser Nachteil nicht zwischenzeitlich entfallen oder durch andere mit der Ehe verbundene Vorteile – auch nach der Ehescheidung – kompensiert ...mehr

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ZErb 10/2023, Was gibt es N... / 3. Regelung des Innenverhältnisses

Bewusst abgesehen wurde von einer gesetzlichen Regelung des sog. Innenverhältnisses bei Vorsorgevollmachten. Dies wird weitgehend von der Rechtsprechung und der ganz herrschenden Meinung in der Literatur als Auftragsverhältnis angesehen, wenn sich nicht Ehegatten untereinander bevollmächtigen.[57] Daran wollte der Gesetzgeber nichts ändern. Im Rahmen der Kontrollbetreuungsre...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Konkrete Bedarfsberechnung

Rz. 1601 Bei außergewöhnlich guten Einkommensverhältnissen bedarf es jedoch einer konkreten Bemessung des eheangemessenen Unterhalts. Rz. 1602 Von einer bestimmten Einkommenshöhe an ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass die Eheleute das zur Verfügung stehende Einkommen nicht vollständig dem Konsum widmen, sondern Vermögensbildung betreiben.[1738] Rz. 1603 Da die Höhe des de...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Unterhaltskonkurrenz zwischen geschiedenem und neuem Ehegatten

Rz. 1948 Der BGH hatte in mehreren Entscheidungen seit dem 28.2.2007 [2083] die ehelichen Lebensverhältnisse abweichend von der bis dahin geltenden Rechtsprechung bewertet. Danach waren alle nach der Scheidung auf Seiten des Unterhaltspflichtigen entstehenden Unterhaltspflichten ebenso eheprägend wie nach der Scheidung von ihm begründete Verbindlichkeiten.[2084] Dies sollte un...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen

Rz. 448 [Autor/Stand] Von der Rspr. wird im Anschluss an die Auffassung des EuGH[2] die Einhaltung der für Ausfuhrlieferungen i.S.v. § 6 UStG und für innergemeinschaftliche Lieferungen i.S.d. § 6a UStG vorgesehenen Nachweispflichten nach §§ 8 ff. UStDV bzw. § 17a UStDV nicht mehr als materiell-rechtliche Voraussetzung der Umsatzsteuerbefreiung angesehen (zur Entwicklung s. R...mehr

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FF 09/2023, Rückführung von... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Gegenstand des Verfahrens ist das Begehren des Antragstellers auf Rückführung seiner Tochter K. Y., geb. … 2021, in die Ukraine nach den Bestimmungen des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25.10.1980 (HKÜ). [2] Der Antragsteller und die Antragsgegner sind getrennt lebende Eheleute und die gemeinsam sorge...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 6. Formelle und zeitliche Regeln

Rz. 2159 Grundsätzlich spielt es keine Rolle, ob die Scheidungsfolgen bereits zu Beginn der Ehe oder im Rahmen von Trennung und Scheidung geregelt werden. Es gelten die Grenzen der §§ 134, 138 BGB . Die Gewichtung ist aber eine andere. Im Rahmen von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen geht es weniger um Verzicht und Aufgabe von Rechten als vielmehr um die einverständliche Reg...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Steuervermeidungsstrategien

Rz. 725 Wenn nach der Rechtsprechung des BGH[496] von allen Vermögensgegenständen die individuelle latente Steuerlast zu den seinerzeit geltenden steuerrechtlichen Regeln von allen Vermögenswerten in Abzug zu bringen ist, führt dieses zu einer immensen Erhöhung des Haftungsrisikos des beratenden Rechtsanwalts. Bei jedem Vermögenswert ist im Einzelnen zu prüfen, ob bei einer f...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Thesaurierung von Gewinnen bei Einzelunternehmen

Rz. 590 "Klassisch" wird die Problematik der thesaurierten Gewinne bei Personen- und Kapitalgesellschaften diskutiert und nicht bei Einzelunternehmen. Hierbei wird fälschlicherweise unkritisch unterhaltsrechtlich mit einer Fiktion gearbeitet, dass die Gewinne uneingeschränkt dem Unternehmer zur persönlichen Lebensführung (unter Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen und St...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Familienrechtliche Grundsätze

Rz. 277 In dieser Entscheidung und noch einmal deutlich in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29.3.2001 [292] hat das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass in Eheverträgen der Schutz vor unangemessener Benachteiligung beachtet werden muss. Ein Ehevertrag darf die Unterlegenheitsposition einer Partei nicht durch ihre einseitige vertragliche Belastung und die unan...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Gemeinsame Tatbestandsvoraussetzungen

Rz. 300 [Autor/Stand] Übergreifende Tatbestandsvoraussetzungen. Die Wegzugsteuertatbestände des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 setzen neben den jeweils tatbestandsspezifischen Merkmalen (dazu Rz. 350 ff., 365 ff., 431 ff.) jeweils voraus, dass es sich bei dem Anteilseigner[2] um einen "unbeschränkt Steuerpflichtigen" i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 handelt (s. Rz. 303 ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Strafen

Schrifttum: Blumers, Strafen wegen Steuerhinterziehung, wistra 1987, 1; Esskandari/Bick, Strafzumessung bei Steuerhinterziehung. Zur Rechtsprechung des 1. Strafsenats des BGH, AO-StB 2013, 154; Gehm, Neue Entwicklungen in der Rechtsprechung des BGH zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung, ZWH 2016, 96; Hillenbrand, Strafzumessung: Wichtig ist, was hinten rauskommt!, ZAP 20...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Schadenersatzansprüche wegen überhöhter Unterhaltszahlungen

Rz. 249 Der Unterhaltsschuldner kann Überzahlungen nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB bzw. § 826 BGB zurückverlangen, wenn er insbesondere aufgrund falscher Angaben des Unterhaltsgläubigers zu erhöhten Unterhaltszahlungen veranlasst wurde. Rz. 250 Nach der Rechtsprechung des BGH[253] kann in schwerwiegenden Ausnahmefällen mit einem auf § 826 BGB gestützten Antrag die mat...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 8. Vereinbarungen

Rz. 1317 Die überwiegende Zahl unterhaltsrechtlicher Streitigkeiten wird um den Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB geführt. Dies liegt vor allem daran, dass das Interesse des Unterhaltsberechtigten dahin geht, möglichst einen unbefristeten Unterhaltsanspruch zu erlangen, um dauerhaft gesichert zu sein. Dem Unterhaltspflichtigen geht es darum, durch Befristung des Un...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 9. Gesetzesänderungen 2015

Rz. 44 Die Änderungen durch das StÄnd-AnpG-Kroatien gelten grundsätzlich ab dem 1.1.2015. Soweit eine frühere oder spätere Anwendung vorgesehen ist, wird dies in der nachfolgenden Auflistung explizit erwähnt. Die Lohnsteueränderungsrichtlinien 2015 sind beim Lohnsteuerabzug ab 2015 anzuwenden. Rz. 45 Einkommensteuermehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Berücksichtigung von Verbindlichkeiten

Rz. 1559 Bei der Frage, ob Verbindlichkeiten vom verfügbaren Einkommen der Eheleute abzuziehen sind, war früher zu unterscheiden, ob diese eheprägend waren oder nicht. Typisch eheliche Verbindlichkeiten warenmehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 3. Auskunftsverlangen durch einen Verfahrensbevollmächtigten – § 174 BGB

Rz. 195 In Literatur und Rechtsprechung wird vertreten, dass § 174 BGB analog anzuwenden ist und folglich dem Auskunftsbegehren durch einen Rechtsanwalt grundsätzlich eine Vollmachtsurkunde im Original beizufügen ist.[398] Der Empfänger einer anwaltlichen Auskunftsforderung, dem die Originalvollmacht nicht beigefügt war, ist dann berechtigt zur unverzüglichen Zurückweisung (§...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerrechtliche Nebenfolgen

a) Haftung für hinterzogene Steuerbeträge nach § 71 AO Schrifttum: Bilsdorfer, Folgen einer steuerlichen Verfehlung, NWB Fach 13, 678 (1985); Bruschke, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, BB 2018, 2780; Büß, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, Diss. 1991; Dißars, Verfahrensrechtliche Folgen einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit, StB 200...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / f) Verschärfte Haftung, § 241 FamFG

Rz. 244 Die Rechtshängigkeit eines auf Herabsetzung gerichteten Abänderungsantrages steht bei der Anwendung des § 818 Abs. 4 BGB der Rechtshängigkeit einer Klage auf Rückzahlung der geleisteten Erträge gleich, § 241 FamFG. Rz. 245 Die Vorschrift erweitert § 818 Abs. 4 BGB dahingehend, dass die Rechtshängigkeit des Abänderungsverfahrens nach §§ 238, 239, 240 FamFG automatisch ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / bb) Mögliche Vereinbarungen zum Unterhaltsverzicht

Rz. 2094 Ist nicht geplant, dass Kinder aus der Ehe hervorgehen, sei es, dass in höherem Alter geheiratet wird oder andere Gründe vorliegen, ist eine Vereinbarung wie folgt denkbar. Muster 3.95: Vollständiger Unterhaltsverzicht in höherem Alter Muster 3.95: Vollständiger Unterhaltsverzicht in höherem Altermehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Sonderfall: Trennungsedingter Mehrbedarf

Rz. 1669 Trennungsbedingter Mehrbedarf ist derjenige Bedarf, der neben dem laufenden Bedarf als Folge des getrennten Wohnens und Haushaltens entsteht. Er kann sowohl beim Unterhaltsberechtigten als auch beim Unterhaltsverpflichteten auftreten und war nach früherer Rechtsprechung beim Unterhaltsbedarf zu berücksichtigen. Rz. 1670 Trennungsbedingter Mehrbedarf wird nach der geä...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / aa) Zeitunterhalt

Rz. 2138 Beteiligte können sich selbstverständlich im Rahmen der Dispositionsmöglichkeiten auch über einen zeitlich beschränkten nachehelichen Ehegattenunterhalt verständigen. Eine solche Vereinbarung könnte wie folgt aussehen:[2255] Rz. 2139 Muster 3.102: Zeitunterhalt Muster 3.102: Zeitunterhalt Vereinbarung zwischen Frau _________________________ und Herrn _____________________...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Berücksichtigung von Steuern, Aufwendungen und Kosten

Rz. 1535 In eine Unterhaltsberechnung ist nur derjenige Teil des Einkommens einzubeziehen, der zur Deckung des laufenden Lebensbedarfs zur Verfügung steht und bisher dafür eingesetzt wurde bzw. bei Anlegung eines objektiven Maßstabs dafür eingesetzt werden könnte.[1661] Dies ist das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen.[1662] Rz. 1536 Die Berechnung erfolgt, in dem von den Br...mehr