Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsfragen

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FoVo 11/2021, Elektronische... / 3 Der Praxistipp

BGH übersieht entscheidenden Aspekt Der BGH übersieht einen entscheidenden Aspekt. Der Gesetzgeber hat inzwischen eingeräumt, dass es verfassungsrechtlich bedenklich und unzulässig ist, zwischen Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern innerhalb der Postulationsfähigkeit der Inkassodienstleister zu differenzieren (BT-Drucks 18/9521, S. 217 und BT-Drucks 19/20348, S. 27). Vor ...mehr

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zfs 11/2021, Entscheidung d... / 2 Aus den Gründen:

A. [6] "Angesichts der uneinheitlichen Rechtsprechung der verschiedenen Zivilsenate hat der XI. ZS die Sache dem Großen Senat für Zivilsachen gemäß § 132 Abs. 4 GVG zur Entscheidung folgender Rechtsfrage vorgelegt:" Ist über einen Antrag nach § 33 RVG auf Festsetzung des Wertes des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nach Inkrafttreten ...mehr

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zfs 11/2021, Akteneinsicht ... / 2 Aus den Gründen:

[…] III. Das nach § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 OWiG statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsmittel hat (vorläufig) Erfolg, soweit es mit der auf die Verletzung des fair-trial-Grundsatzes gestützten Verfahrensrüge geltend macht, dem Antrag des Betroffenen auf Überlassung der mit seiner Messung in Zusammenhang stehenden "Messreihe" sei nicht entsprochen und damit seine Vertei...mehr

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Vorfinanzierung der Umsatzsteuer bei Ratenzahlungen

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des BFH[1] ging es um die Frage der Zumutbarkeit der Vorfinanzierung der Umsatzsteuer durch den Unternehmer bzw., ob bei einer Ratenzahlungsvereinbarung bei Erstreckung der hinausgeschobenen Fälligkeit über mehr als 2 Veranlagungszeiträume eine Minderung der Bemessungsgrundlage wegen entsprechender Uneinbringlichkeit des Entgelt...mehr

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Vorsteuerabzug einer nicht unternehmerisch tätigen Bruchteilsgemeinschaft (zu § 15 UStG)

Kommentar Der Vorsteuerabzug bei Leistungsbezügen durch eine Bruchteilsgemeinschaft bzw. durch die Bruchteilsgemeinschafter ist umsatzsteuerrechtlich Veränderungen unterworfen. Unter Bezugnahme auf schon vor Jahren veröffentlichte Rechtsprechung des BFH ändert die Finanzverwaltung ihre Rechtsauffassung, gewährt aber bis 31.12.2021 noch eine Übergangsregelung. Die rechtliche P...mehr

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FF 10/2021, Der Unterhaltsprozess

Eschenbruch/Schürmann/Menne (Hrsg.)7. Aufl. 2020, 1892 Seiten, Luchterhand Verlag/Wolters Kluwer, 139,00 EURISBN 978-3-472-09524-8 Das Praxishandbuch des materiellen Unterhaltsrechts und des Verfahrens in Unterhaltssachen ist 2021 in 7. komplett überarbeiteter und erweiterter Auflage erschienen. 7 Jahre nach der letzten Auflage ist das hervorragend eingeführte Handbuch auf de...mehr

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FF 10/2021, Aktuelle Rechts... / III. Verfahrensrecht

Der 13. Familiensenat des Schleswig-Holsteinischen OLG hat sich in einem Beschl. v. 7.5.2020[36] intensiv mit den Anforderungen an die Formulierungen eines Beweisbeschlusses und die Auswahl eines Gutachters beschäftigt. Der Senat macht deutlich, dass die Beweisfragen anhand der zugrunde liegenden Rechtsgrundlage (§ 1671 oder §§ 1666, 1666a BGB) und der zu beantwortenden Rech...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. "Vorsorgliche Selbstanzeige"

Rz. 884 [Autor/Stand] In geeigneten Fällen ist auch die Abgabe einer sog. "vorsorglichen Selbstanzeige" zu überlegen. Sie dient weniger der Beseitigung strafbaren Verhaltens, sondern vielmehr der Vermeidung strafrechtlicher Ermittlungshandlungen. Eine solche Vorgehensweise kann sich dann anbieten, wenn zwar die eigene steuerliche Würdigung in der Vergangenheit für richtig be...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Vor- und Nachteile

Rz. 17 [Autor/Stand] Zu den unbestreitbaren Vorzügen des Strafbefehlsverfahrens gehört, dass in vielen Strafsachen, die tatsächlich und rechtlich einfach gelagert sind, eine richterliche Entscheidung schnell und mit geringem Kostenaufwand herbeigeführt werden kann. Dies entspricht in der Regel auch dem "Interesse des Staatsbürgers, dem daran gelegen ist, einfachere Straffäll...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Übertragung des Behinderten-Pauschbetrages oder Hinterbliebenen-Pauschbetrages eines Kindes auf die Eltern (§ 33b Abs 5 EStG)

Rn. 156 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Da bei Kindern, die behindert sind, die Aufwendungen, die aufgrund der Behinderung entstehen, häufig von den Eltern getragen werden, hat der Gesetzgeber in § 33b Abs 5 EStG die Möglichkeit geschaffen, den Behinderten-Pauschbetrag auf die Eltern zu übertragen. Diese gesonderte Übertragung ist erforderlich, da in Abs 1–3 des § 33b EStG der Be...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / gg) Unzutreffende Schätzung – geringfügige Abweichungen

Rz. 220 [Autor/Stand] Mit Ausnahme der Fälle des § 371 Abs. 2a AO gilt für Selbstanzeigen das Alles-oder-nichts-Prinzip. Entgegen der Rechtslage bis zum 28.4.2011 (§ 371 AO a.F., s. Rz. 210 ff.) bleibt bei einer Teilselbstanzeige die Straffreiheit nicht mehr im Umfang der Nacherklärung erhalten. Damit kommt der Frage, wie geringfügige Abweichungen zu qualifizieren sind bzw. ...mehr

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ZErb 10/2021, Zu überrasche... / 2 Gründe

II. Die zulässige Berufung der Klägerin hat in der Sache keinen Erfolg. Das Landgericht hat die gegen die beklagte … gerichtete Klage zu Recht als unbegründet abgewiesen. Ein Auszahlungsanspruch im Deckungsverhältnis steht der Klägerin nicht zu. Als mögliche Anspruchsgrundlage für die von der Klägerin geltend gemachte Auszahlung des Prämiensparguthabens hat das Landgericht bea...mehr

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zfs 10/2021, Zu den Verkehr... / 2 Aus den Gründen:

A. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, die Klage sei unzulässig, soweit die Klägerin zu 2 die Feststellung beantrage, dass der Beklagte zur Erstattung von Zahlungen verpflichtet sei, die die Klägerin zu 2 zukünftig noch leisten werde. Der Versicherer könne vor einer Leistung nur auf Feststellung der Leistungspflicht des Schädigers gegenüber dem Versicherungsnehmer klagen. M...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Sachlicher und zeitlicher Umfang der Selbstanzeige (Vollständigkeitsgebot)

Rz. 110 [Autor/Stand] Vor Erstattung einer Selbstanzeige ist Folgendes zu bedenken: a) Gegenstand: Vorliegen einer Steuerhinterziehung Rz. 111 [Autor/Stand] Die Selbstanzeige wirkt nur strafbefreiend für eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder vergleichbare Vergehen (s. Rz. 59 ff.); gem. § 378 Abs. 3 AO auch bußgeldbefreiend hinsichtlich einer leichtfertigen Steuerverkürzung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5 Rechtsprechungsübersicht

Rz. 19 Seit Inkrafttreten des § 32c AO sind in einer Vielzahl von Fällen Rechtstreitigkeiten über Auskunftsanträge geführt worden. Eine Übersicht zu ausgewählten – abgeschlossenen oder noch anhängigen – Verfahren gibt die nachfolgende Zusammenstellung wieder.mehr

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Berücksichtigung eines erkrankten Kindes nach § 32 EStG

Leitsatz Die Berücksichtigung eines Kindes gem. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG, das eine Ausbildung krankheitsbedingt nicht aufnehmen oder fortsetzen kann, setzt voraus, dass das Kind seine Ausbildungswilligkeit noch während der Erkrankung für die Zukunft erklärt. Sachverhalt Auf Anforderung der Familienkasse teilte die Klägerin der Familienkasse mit, dass ihre Tocht...mehr

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Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistung

Leitsatz 1. Die Übertragung von Vermögen gegen Versorgungsleistungen ist nur im Anwendungsbereich des § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG (bzw. früher: § 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG i.d.F. des JStG 2008) unentgeltlich; wird nach dieser Vorschrift nicht begünstigtes Vermögen übertragen, liegt ertragsteuerrechtlich eine entgeltliche oder teilentgeltliche Übertragung vor. 2. Bei Übertragun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 79... / 4 Rechtsfolgen der fehlenden Handlungsfähigkeit

Rz. 39 Die Handlungsfähigkeit des Beteiligten ist eine notwendige Verfahrenshandlungs- und Sachentscheidungsvoraussetzung.[1] Fehlt dem Beteiligten die rechtliche oder natürliche Handlungsfähigkeit, so müssen die gesetzlichen Vertreter oder satzungs- bzw. vertragsgemäßen Organe für den Beteiligten handeln.[2] Die Handlungsfähigkeit des Beteiligten, die im Zeitpunkt der Vornah...mehr

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Aufhebung einer Anrufungsauskunft gemäß § 42e EStG

Leitsatz 1. Eine Anrufungsauskunft gemäß § 42e EStG kann entsprechend § 207 Abs. 2 AO mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben oder geändert werden (Anschluss an Senatsurteil vom 02.09.2010 – VI R 3/09, BFHE 230, 500, BStBl II 2011, 233). 2. Die Aufhebung oder Änderung einer Anrufungsauskunft ist ermessensfehlerhaft, wenn das FA zu Unrecht von deren Rechtswidrigkeit ausgeht. No...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) "Bereite" Mittel

Rz. 66 Die Strukturprinzipien des Sozialhilferechts (vgl. hierzu Rdn 37 ff.) konkretisieren und begrenzen die Zuflusstheorie, die darüber bestimmt, ob etwas Einkom men oder Vermögen ist. Entscheidend sind die tatsächlichen Verhältnisse des Hilfesuchenden.[125] Eine konkrete Anrechnung auf den gegenwärtigen Bedarf darf nur dann erfolgen, wenn tatsächlich greifbar ist, dass dam...mehr

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FF 09/2021, Familienrecht a... / II. Neue Familienformen brauchen neue Regeln

Die Herausforderung der gleichgeschlechtlichen Ehe und die Entwicklung der Reproduktionsmedizin, so Schwackenberg, machen eine Anpassung des Abstammungsrechts erforderlich. Wenn ein Kind mit der Spende aus einer Samenbank gezeugt wurde, kann die Mutter den Spender nicht als Vater feststellen lassen. Wenn es keinen "Wunschvater" gibt, der die Vaterschaft anerkennt oder mit de...mehr

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AGS 09/2021, Anhörungsrüge ... / II. Zulässigkeit der Anhörungsrüge

Nach Auffassung des VGH Baden-Württemberg ist die Anhörungsrüge des Antragstellers statthaft und auch form- und fristgerecht erhoben worden. Sie hatte jedoch in der Sache deshalb keinen Erfolg, weil der Antragsteller entgegen § 152a Abs. 2 S. 6 VwGO das Vorliegen einer Verletzung seines Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs nicht dargelegt hatte. Hierzu hätte er – so fä...mehr

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AGS 09/2021, Gebühren im se... / I. Sachverhalt

Mit Beschl. v. 19.6.2014 ordnete das AG Bremen im Ermittlungsverfahren 310 Js 24210/14 wegen des Verdachts des schweren Bandendiebstahls die Durchsuchung der Wohnung des dortigen Beschuldigten T.T. D., des Sohnes der Betroffenen zu 1. und 2., in der M. 42 in Bremen an. Im Haus M. 42 wohnten zu diesem Zeitpunkt neben T.T. D. und weiteren Familienangehörigen auch dessen Eltern...mehr

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zfs 09/2021, Keine Deckung ... / 2 Aus den Gründen:

Das LG hat die Klage zu Recht und mit zutreffender Begründung abgewiesen. "… Der Kl. steht der geltend gemachte Anspruch in Höhe von 173.545,42 EUR nicht zu. Auf der Grundlage der vereinbarten AVB BS besteht aus Anlass der durch die Allgemeinverfügung des Oberbürgermeisters der Stadt C – und später durch § 9 der CoronaSchVO NRW vom 22.3.2020 – angeordneten Untersagung des Bet...mehr

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AGS 09/2021, Entschädigung ... / II. Entschädigungsanspruch wegen unangemessener Dauer

1. Gesetzliche Grundlagen Wer infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil erleidet, wird gem. § 198 Abs. 1 S. 1 GVG angemessen entschädigt. Nach § 198 Abs. 1 S. 2 GVG richtet sich die Angemessenheit der Verfahrensdauer nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens und nac...mehr

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§ 10 Leistungs- und Regress... / D. Der Regress und die Erbenhaftung – § 1836e Abs. 1 S. 2 BGB (§ 1881 BGB n.F.)

Rz. 34 Soweit die Staatskasse den Betreuer befriedigt, gehen Ansprüche des Betreuers gegen den Betreuten auf die Staatskasse über. Das ist ein Regress in der Form der cessio legis, vergleichbar z.B. § 33 SGB II. Rz. 35 Durch den Tod eines unter Betreuung stehenden Menschen endet das Betreuungsverhältnis aus der Betreuung. Alle Rechte und Pflichten des Betreuten stehen aufgrun...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / a) Der angemessene Umfang der Freistellung eines Beamten von den Kosten der vollstationären Pflege

Rz. 22 Zur Beantwortung der oben aufgeworfenen Rechtsfragen muss man ermitteln, was der "angemessene Umfang" der Freistellung von den Kosten der Pflegebedürftigkeit ist. In der Folge einer Entscheidung des BVerwG[8] aus dem Jahr 2012 wurde die Angemessenheit für die Gewährung von Beihilfe bei Kosten der vollstationären Pflege von Beamten und ihren berücksichtigungsfähigen An...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech un... / II. Legal Tech im Überblick

Der in der anwaltlichen Beratung herrschende Zeitgeist hat sich im "Digitalen Zeitalter" verändert. Anfangs waren es Diktiergeräte, die das gesprochene Wort mittels Spracherkennung in Schriftdokumente umwandeln oder umfangreiche Softwarelösungen für die kanzleiinterne Kommunikation, neuerdings ist eine Automatisierung ganzer Arbeitszweige denkbar – die Digitalisierung prägt ...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / 3. Schuldentilgung statt Unterhaltssicherung?

Rz. 107 Im SGB VIII reduzieren Schulden das Einkommen und reduziertes Einkommen führt zu einem niedrigeren Kostenbeitrag. Im BAföG reduzieren Schulden das Vermögen. Reduziertes Vermögen führt zu einem niedrigeren anrechenbaren Vermögen, das anteilig zu verteilen ist. Auf Fragen des Verbrauchs der zugeflossenen Mittel aus Erbfall und Schenkung kommt es nicht an. Das ist in de...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / 2. Bereicherung

Rz. 44 Der Entreicherung auf Seiten des Zuwendenden entspricht die Bereicherung auf Seiten des Zuwendungsempfängers. Der Vermögensabfluss beim Erblasser muss zu einer materiell-rechtlichen, dauerhaften und nicht nur vorübergehenden oder formalen Vermögensmehrung des Zuwendungsempfängers geführt haben.[94] Das wird durch einen objektiven und an wirtschaftlichen Kriterien ausg...mehr

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zfs 09/2021, Anspruch eines... / 3 Anmerkung:

Richtiges Verfahren Der Einzelrichter des OLG Frankfurt hat die Beschwerde des Dritten gegen die Ablehnung des LG Darmstadt, eine Kostenentscheidung gegen die Klägerin zu erlassen, als Beschwerde nach § 4 Abs. 3 JVEG angesehen. Diese verfahrensrechtliche Einordnung entspricht jedoch nicht dem erkennbar von dem Dritten verfolgten Ziel. Die Beschwerde nach § 4 Abs. 3 JVEG richt...mehr

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AGS 09/2021, Erstattungsfäh... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Ausschluss der Kostenerstattung M.E. hat sich das LAG Berlin-Brandenburg die Entscheidung sehr leicht gemacht. § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG stellt für die von dieser Vorschrift erfassten Fallgestaltungen eine Ausnahme von der über § 46 Abs. 2 ArbGG geltenden Grundregel des § 91 Abs. 1 ZPO dar, nach der notwendige Kosten der Rechtsverfolgung bzw. der Rechtsverteidigung erstattun...mehr

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zfs 09/2021, SmartKey als e... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die Rechtsbeschwerde war gem. § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG wegen der Versagung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) zuzulassen. 1) Die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs ist zulässig erhoben; sie genügt insbesondere den Formerfordernissen der §§ 79 Abs. 3 Satz 1, 80 Abs. 3 Satz 3 OWiG i.V.m. § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO. 2) Das Amtsgericht hat ferner den Anspruch des ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Grundsätzliches

Rz. 279 Die Anordnung der Testamentsvollstreckung – häufig angekoppelt an die Anordnung von Vorerbschaft/Nacherbschaft oder Vorvermächtnis/Nachvermächtnis – wird ab und an als absolutes Verwertungshindernis im sozialhilferechtlichen Leistungstatbestand angesehen.[477] Das ist so nicht richtig. Die Anordnung der Testamentsvollstreckung weist dem Testamentsvollstrecker nach § 2...mehr

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ZErb 09/2021, Zurückbehaltu... / 2 Gründe

II. Die zulässige Berufung ist nicht begründet. Der Klägerin steht gegen den Beklagten ein höherer als der vom Landgericht zugesprochene Anspruch jedenfalls zurzeit nicht zu. Die Klägerin hat zwar grundsätzlich einen Anspruch auf einen Pflichtteil in Höhe von 1/6 des Erbes. Der Beklagte hat bislang auch nicht bewiesen, dass der – insoweit unstreitige – Pflichtteil von zunächst ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 90 Aufsich... / 2.4 Aufsichtsbehördentagung

Rz. 5 Die Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder treffen sich zweimal jährlich zu einem Meinungs- und Erfahrungsaustausch. Ziel ist die einheitliche Rechtsanwendung und die Koordinierung von Aufsichtsmaßnahmen. In Satz 1 wird ausdrücklich die Häufigkeit der Treffen vorgegeben, die der gelebten Praxis entspricht. Zudem wird als Inhalt der Treffen neben dem Erfahrungs- au...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 90 Aufsich... / 2.1 Aufsichtsbehörden des Bundes

Rz. 2 Aufsichtsbehörde des Bundes ist grundsätzlich das Bundesamt für Soziale Sicherung. Das BMAS ist grundsätzlich nach Abs. 1 auf den Gebieten der Unfallverhütung (§ 87 Abs. 2) zuständig für die Aufsicht über die bundesunmittelbaren Versicherungsträger. Es genehmigt die Unfallverhütungsvorschriften der bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger im Benehmen mit den zust...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / e) Besonderheiten beim Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 41 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Hebt das Finanzamt selbst aufgrund eigener besserer Erkenntnisse einen aufgrund einer > Außenprüfung erlassenen Steuer- oder Haftungsbescheid im Rahmen eines Einspruchsverfahrens auf, so wird der Bescheid mit seiner Aufhebung unanfechtbar iSd § 171 Abs 4 Satz 1 AO. Er verliert mit der Aufhebung seine Wirksamkeit und damit seine Eignung als v...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Corporate Governance und Co... / 2.3 Business Judgment Rules als sicherer Hafen (Safe Harbor)

Im Rahmen der Reformdiskussion zur Governance und Compliance wurden zahlreiche gesetzliche Vorschriften (in erster Linie im AktG und HGB) verschärft. Ansprüche an die Vertretungs- und Aufsichtsgremien sind seitdem deutlich gestiegen. Die durch das UMAG[1] im Jahr 2005 neu gefasste Vorschrift zur Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder im AktG lautet: ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 9. Aufsatzliteratur

Rn 40 Bast/Deyda/Laroche/Schöttler/Siebert, Das gerichtliche Schuldenbereinigungsplanverfahren in der Verbraucherinsolvenz – ein praxistaugliches Entschuldungsverfahren, ZInsO 2017, 2471; Bernet, Die Wirksamkeit der Einwendungen von Inkassounternehmen nach § 307 InsO und die Befugnis des Insolvenzgerichts zur Entscheidung streitiger Rechtsfragen, NZI 2001, 73; Fuchs, Entwurf...mehr

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zfs 08/2021, Ermittlung des... / 3 Anmerkung:

Dem Beschluss des BGH lässt sich entnehmen, dass sich für den Rechtsanwalt die Kenntnis von den Wertvorschriften auszahlt. Dem Verfahrensbevollmächtigte der Beklagten war hier offensichtlich bekannt, dass im Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem BGH an Gerichtskosten eine Festbetragsgebühr angefallen war, sodass es an einem für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Streitwert fehlte...mehr

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AGS 08/2021, Prüfung eines ... / II. Vergütungsanspruch des Verfahrenspflegers

1. Gesetzliche Grundlagen Nach Auffassung des OLG Bremen finden auf den Vergütungsanspruch des im Nachlassverfahren bestellten Verfahrenspflegers die Regelungen der § 277 FamFG, § 1835 BGB entsprechende Anwendung (so auch OLG Köln Rpfleger 2018, 328; OLG Düsseldorf Rpfleger 2015, 705). Nach dem somit entsprechend anwendbaren § 1835 Abs. 1 BGB kann der Verfahrenspfleger für di...mehr

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AGS 08/2021, Entschädigungs... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Verfahrensrechtliches Das OLG Frankfurt hat die Beschwerde des Dritten gegen die Ablehnung des LG Darmstadt, eine Kostenentscheidung gegen die Klägerin zu erlassen, als Beschwerde nach § 4 Abs. 3 JVEG angesehen. Hiergegen habe ich Bedenken, da diese Vorschrift sich auf die Beschwerde gegen die Festsetzung der Entschädigung des Zeugen oder – hier – des Dritten oder gegen di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Verfahrensfragen

Rn. 90 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Bildung eines Freibetrags als LSt-Abzugsmerkmal stellt einen Feststellungsbescheid (§ 39 Abs 1 S 4 EStG, s § 39 Rn 13ff (Mues)) dar und ist Grundlagenbescheid für die LSt-Anmeldung und die LSt-Nachforderung gegen den ArbN während des laufenden Abzugsjahres. Wird der Antrag auf Eintragung eines Freibetrags vollständig oder teilweise abgele...mehr

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zfs 08/2021, Keine grobe Fa... / 3 Anmerkung

Die – als solche in ihren Argumentationsgrenzen einleuchtende – Entscheidung lässt leider die wesentlichen, für die anwaltliche Prozessführung entscheidenden Argumente unerwähnt. Ganz offenbar fehlte am Tag des Reparaturbeginns nicht nur das Kraftfahrzeug, sondern auch der Autoschlüssel – sonst hätte der Versicherer den nach § 81 Abs. 2 VVG notwendigen Kausalitätsbeweis (der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. (Teil-)Verzicht auf den Verlustrücktrag

Rn. 60 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 10d Abs 1 S 7 u 8 EStG aF (erstmals mit dem StandOG seit dem VZ 1994) und jetzt nach 10d Abs 1 S 5 u 6 EStG nF besteht die Möglichkeit, auf den Verlustrücktrag durch widerruflichen Antrag ganz oder teilweise zu verzichten. In dem Antrag ist die Höhe des Verlustrücktrags anzugeben. Der Antrag kann der Höhe nach und/oder bezogen auf ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Politische und verfassungsrechtliche Anforderungen

Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 32a EStG bestimmt den auf die Steuerbemessungsgrundlage (das zvE iSd § 2 Abs 5 EStG) anzuwendenden ESt-Tarif, dh den Steuersatz, nach dem die tarifliche ESt zu berechnen ist. Soweit nicht Sonderregelungen Anwendung finden (§§ 31, 32b, 32d, 34, 34a, 34b, 34c u 34d, 34e, 34 f, 34g, 35 EStG), ist die nach der Tarifvorschrift berechnete ESt di...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Kostenmanagement: Antrag auf Änderung der Einspruchsentscheidung statthaft

In Honorargestaltung 1/2020 hatten wir darauf hingewiesen, dass beim BFH das Revisionsverfahren VIII R 30/17 zu der höchstrichterlich noch nicht geklärten Rechtsfrage anhängig sei, ob eine schlichte Änderung nach Ergehen einer Einspruchsentscheidung nur erfolgen dürfe, wenn mit dem Änderungsantrag nicht erneut Tatsachen und Rechtsfragen geltend gemacht würden, über die in de...mehr

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Erfüllung der Nutzungsvoraussetzungen des § 7g Abs. 4 Satz 1, Abs. 6 Nr. 2 EStG in Fällen der Betriebsaufgabe

Leitsatz 1. Für die Erfüllung der Nutzungsvoraussetzungen des § 7g Abs. 4 Satz 1, Abs. 6 Nr. 2 EStG genügt es in Fällen, in denen der Betrieb im Jahr nach der Anschaffung oder Herstellung des begünstigten Wirtschaftsguts aufgegeben wird, wenn das Wirtschaftsgut nicht für ein volles Kalenderjahr bzw. einen vollen Zwölf-Monats-Zeitraum nach dem Wirtschaftsjahr seiner Anschaffu...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / 2. Erbstatut

Rz. 26 Anknüpfungsgegenstand (siehe Rdn 9) des Erbstatutes gem. Art. 21 EuErbVO ist die Rechtsnachfolge von Todes wegen. Darunter sind alle Rechtsfragen zu verstehen, die sich daraus ergeben, dass mit dem Tod eines Menschen sein Vermögen auf andere übergeht.[51] Art. 23 EuErbVO formuliert eine Konkretisierung des Umfanges des Erbstatus. Das Erbstatut umfasst gem. Art. 23 EuEr...mehr