Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsfragen

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungseigentum: Filmaufna... / 4 Die Entscheidung

Im Hauptantrag ohne Erfolg! Die Vereinbarung könne gekündigt werden, sodass der Beschluss nicht schon deshalb einer ordnungsmäßigen Verwaltung widerspreche. Aus dem Umstand, dass die Parteien in die Vereinbarung nicht ausdrücklich aufgenommen haben, dass diese widerruflich oder kündbar sein solle, könne nicht der Schluss gezogen werden, die Parteien hätten sich auf eine Unkü...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 38 Ein allgemeinverbindlicher Kunstbegriff existiert auch im Steuerrecht nicht, obwohl Zweifelsfragen gerade im "Steuerrechtsalltag" relativ häufig sind.[1] Was "Kunst" ist, wer "Künstler" ist, wird von der Rspr. beschreibend ("Typusbegriff") bestimmt. Eine künstlerische Tätigkeit liegt danach vor, wenn der Stpfl. eine eigenschöpferische Leistung vollbringt, in der seine...mehr

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Sauer, SGB II § 44a Festste... / 2.7 Überprüfung der Hilfebedürftigkeit

Rz. 73 Die kommunalen Träger sind an die Feststellungen der Agentur für Arbeit zur Leistungsberechtigung und zum Umfang der Hilfebedürftigkeit gebunden. Damit steht aufgrund der Feststellung der Agentur für Arbeit bereits fest, dass den leistungsberechtigten Personen grundsätzlich Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu gewähren sind. Die kommunalen Träger müssen da...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.8.3 Zuwendungen als verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 76 Nach § 8 Abs. 3 KStG darf das Einkommen nicht um verdeckte Gewinnausschüttungen gemindert werden. Erfüllt eine Zuwendung zugleich den Tatbestand der Zuwendung und den Tatbestand der verdeckten Gewinnausschüttung, hat das in § 8 Abs. 3 KStG begründete Abzugsverbot für verdeckte Gewinnausschüttungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG Vorrang vor der Abziehbarkeit der Zuwendunge...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.1 Unterkunft

Rz. 40 Eine Unterkunft ist ein geschützter Ort oder eine geschützte Stelle, die dazu dient, zu übernachten, und ggf. darüber hinaus auch zu wohnen. Die Unterkunft wird häufig auch als Obdach oder Bleibe bezeichnet. Unterkünfte können sich nur vorübergehend oder auch dauerhaft zum Wohnen eignen. Der Gesetzgeber verwendet in Abs. 1 Satz 1 nicht den Begriff der Wohnung, sondern ...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.1 Leistungen für Unterkunft und Heizung

Rz. 33 Die Erbringung von Leistungen für Bedarfe nach § 22 fällt in die originäre Zuständigkeit der kreisfreien Städte und der Landkreise (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2), auch wenn sie nicht als alleinige Träger der Grundsicherung nach § 6a zugelassen wurden. Sie ist im Übrigen Aufgabe der gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b. Sie wird von allen Jobcentern durchgeführt (vgl. § 6d)...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.4 Sicherung der Unterkunft/drohende Wohnungslosigkeit

Rz. 394 Hauptsachverhalt für die Übernahme von Schulden ist die Sicherung der Wohnung bzw. die Abwendung einer drohenden Wohnungslosigkeit. Diese Sicherung bzw. Abwendung muss kausal auf nicht gezahlten Mietzins zurückgeführt werden können. Das setzt einen erheblichen Mietrückstand voraus; in Betracht kommen auch nicht gezahlte Nebenkosten. Bei einem sozialgerichtlichen Eilv...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.5 Bestätigung des schlüssigen Konzepts

Rz. 222 Das BSG hält daran fest, dass es zuvörderst Aufgabe der kommunalen Träger ist, bereits für das Verwaltungsverfahren ein schlüssiges Konzept zur Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft zu entwickeln (BSG, Urteil v. 20.12.2011, B 4 AS 19/11 R). Damit können die für die Beurteilung der Angemessenheit entwickelten Kriterien umgesetzt werden. Rz. 223 Ist ein Konz...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Leistungen zur Deckung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung einschließlich damit zusammenhängender Kosten zur Wohnraumbeschaffung. Unterkunft und Heizung sind elementare Bestandteile des Lebensunterhalts und des Existenzminimums (Recht auf angemessenen Wohnraum, verbrieft als Menschenrecht auf Wohnen als Teil des Rechts auf einen angemessene...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.8.2 Umzug Jugendlicher unter 25 Jahren mit/ohne Zusicherung

Rz. 324 Abs. 5 trifft eine Sonderregelung für jugendliche Leistungsberechtigte. Die Vorschrift bezieht sich auf den Personenkreis, der bei Bezug einer neuen Unterkunft durch Umzug (erster Tag der Anspruchsberechtigung auf Leistungen für Unterkunft und Heizung dem Grunde nach) noch keine 25 Jahre alt ist. Die Vorschrift ist am 1.4.2006 (damals als Abs. 2a) in Kraft getreten. ...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.5.1 Regelfall

Rz. 265 Abs. 1 Satz 7 erlaubt Leistungen für Unterkunft und Heizung für einen befristeten Zeitraum auch in unangemessener Höhe, solange keine oder keine zumutbare Möglichkeit besteht, die Aufwendungen auf ein angemessenes Maß zu senken. Durch Einfügung neuer Sätze 2 bis 5 in Abs. 1 durch das 12. SGB II-ÄndG mit Wirkung zum 1.1.2023 ist der frühere Abs. 1 Satz 3 seither zu Abs...mehr

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§ 6 Franchiserecht / I. Rechtsfragen vor Abschluss eines Franchise-Vertrages

1. Information des Franchise-Gebers zum Franchise-System Rz. 51 Informationen zum Franchise-System kann der Franchise-Geber durchmehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Weitere Rechtsfragen zur Liquidation

Rz. 521 Die Auflösungsgründe für die GmbH ergeben sich aus § 60 GmbHG . Zu berücksichtigen ist, dass es sich bei der Auflösung der Gesellschaft um einen mehraktigen Vorgang handelt, soweit nicht das Gesetz Liquidation und Auflösung zusammenfallen lässt, wie in Verschmelzungs- und Umwandlungsfällen oder der Löschung kraft Gesetzes. Im Normalfall folgt auf den Liquidationsbeschl...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage, Abs. 2 Nr. 1

Rz. 22 Die Rechtsbeschwerde ist bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage zuzulassen. Voraussetzung ist, dass nicht nur über einen konkreten Einzelfall zu entscheiden ist, sondern dass die anstehenden entscheidungserheblichen, klärungsbedürftigen und klärungsfähigen Rechtsfragen in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen auftreten können und deshalb das Interesse der Allg...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 2. Vorvertragliche Aufklärungspflichten des Franchise-Gebers

a) Grundsätze Rz. 55 Die vorvertragliche Aufklärung wurde zunächst durch die Rspr. des OLG München bestimmt, beginnend mit dem Urt. v. 13.11.1987,[105] nachfolgend mit dem Urt. v. 16.9.1993,[106] mit der Entscheidung vom 24.4.2001,[107] der vom 1.8.2002[108] und jetzt zuletzt wieder mit der Entscheidung vom 27.7.2006.[109] Seiner Entscheidung v. 16.9.1993 hat das OLG zwei Lei...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 3. Zuständigkeit der Einigungsstelle

Rz. 66 Können Unternehmensleitung und Wirtschaftsausschuss über Inhalt und Umfang der Unterrichtungs- und Vorlagepflicht kein Einvernehmen herstellen, besteht die Möglichkeit, die Einigung auf Antrag einer Seite durch Spruch der Einigungsstelle ersetzen zu lassen (§ 109 BetrVG). Die Zuständigkeit der Einigungsstelle erstreckt sich auf alle Meinungsverschiedenheiten zwischen ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Verschleppungshaftung für Arbeitnehmerlohn

Rz. 684 Hier werden zwei Rechtsfragen bislang unterschiedlich beurteilt: welcher Rechtsweg ist eröffnet (ordentliche oder Arbeitsgerichtsbarkeit?) und sind Arbeitnehmer wegen der Lohnansprüche nach Beginn der Insolvenzverschleppung Alt- oder Neugläubiger? (1) Rechtsweg Rz. 685 Zum eröffneten Rechtsweg liegt bisher nur uneinheitliche Rspr. vor: Rz. 686 Das OLG Hamburg[1356] hat ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Abweichung von früherer Entscheidung: Großer Senat

Rz. 6 Nach § 132 Abs. 2 GVG darf ein Zivilsenat, der über eine ihm vom OLG zugelassene Rechtsbeschwerde zu entscheiden hat, von der Entscheidung eines anderen Zivil- oder Strafsenats oder eines Großen Senats oder der Vereinigten Großen Senate nicht abweichen. Will er abweichen, so hat er die Rechtsfrage dem Großen Senat für Zivilsachen oder den Vereinigten Großen Senaten zu ...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 2. Einfluss der Niederlassungsfreiheit

Rz. 33 War mit der Sitztheorie die weitgehende Beibehaltung inländischer Schutzmechanismen durch die weite Qualifikation des Begriffs des Gesellschaftsstatuts gewährleistet, drehte sich dieses Verhältnis durch die Geltung des Gründungsstatuts nun um: Da diese das Eindringen ausländischer Gesellschaften in den inländischen Rechtsverkehr unter Anerkennung des ausländischen Ges...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Inhalt

Rz. 2 Sind mehrere Grundbuchämter nebeneinander (Eintragung eines Gesamtrechts) oder hintereinander (Zuständigkeitswechsel bei Veränderungen im Grundstücksbestand) zuständig, so setzt eine sachgerechte Erledigung die Kenntnis von der Vorgehensweise der anderen Gerichte voraus. Rz. 3 Jedes Grundbuchamt hat deshalb den anderen Grundbuchämtern seine Verfügungen (Eintragungs- ode...mehr

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§ 6 Franchiserecht / b) Entwicklungstendenzen

Rz. 63 War zunächst auf der Grundlage der Entscheidung des OLG Schleswig v. 22.1.2008[146] davon ausgegangen worden, dass im Rahmen der vorvertraglichen Aufklärung auch zu berücksichtigen ist, dass der Franchise-Nehmer mit Abschluss eines Franchise-Vertrages wie jeder Unternehmer wirtschaftliches Risiko zu tragen hat, so betont jetzt die neuere Rspr. wiederum verstärkt den F...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 1. Qualifikation

Rz. 31 Die Anerkennung der im Ausland gegründeten Kapitalgesellschaft als juristische Person – einschließlich ihrer Rechtsfähigkeit – ist die bedeutendste Rechtsfolge, die sich aus dem Gesellschaftsstatut ergibt. Darüber hinaus regelt das Gesellschaftsstatut aber auch sämtliche Voraussetzungen für die Gründung der Gesellschaft, ihre Kapitalisierung, die interne Organisation ...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 8. Mitverschulden des Franchise-Nehmers

Rz. 81 Auch insoweit ist das Urt. d. OLG München vom 16.9.1993 maßgebend. Hier heißt es im zweiten Leitsatz: Zitat Der Franchise-Geber, der wegen vorvertraglicher Aufklärungspflicht schadensersatzpflichtig ist, kann dem Franchise-Nehmer nicht als Mitverschulden entgegenhalten, dass er leichtfertig den Anpreisungen des Franchise-Gebers vertraut hat. Dieser Leitsatz gilt nicht un...mehr

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§ 5 Schiedsklausel / A. Allgemeines

Rz. 1 Eine in der Praxis viel zu selten genutzte Möglichkeit, um Erbstreitigkeiten schnell und kostengünstig beizulegen, ist die Schiedsklausel. Im Rahmen eines Testaments oder Erbvertrages kann der Erblasser durch letztwillige Verfügung ein Schiedsgericht benennen und entsprechende "Verfahrensanordnungen" treffen.[1] Die Vorteile eines schiedsgerichtlichen Verfahrens liegen...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 10. Vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchise-Nehmers

Rz. 87 Wenn von vorvertraglichen Aufklärungspflichten gesprochen wird, bedeutet dies aber auch die Verpflichtung des Franchise-Nehmers, seine beruflichen Fähigkeiten, persönlichen Eigenschaften und finanziellen Möglichkeiten, soweit diese für den Abschluss des Franchise-Vertrages von Bedeutung sind, rechtlich und vollständig darzulegen.[197] Unterbleibt dies, macht sich der ...mehr

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§ 5 Schiedsklausel / I. Gegenstand des schiedsgerichtlichen Verfahrens

Rz. 3 Die Kompetenzen und Befugnisse des Schiedsgerichts entsprechen dem Gestaltungsfreiraum, den der Erblasser selbst hat. So wie der Erblasser Erben einsetzen kann, Vermächtnisse oder Auflagen verfügen kann, eine Testamentsvollstreckung anordnen kann und vieles mehr, können alle sich hieraus ergebenden Streitigkeiten Gegenstand eines schiedsgerichtlichen Verfahrens sein. Um...mehr

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AGS 01/2024, Nachfestsetzun... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Nachfestsetzung im Kostenfestsetzungsverfahren In der Praxis kommt es gelegentlich vor, dass in einem Kostenfestsetzungsantrag eine oder gar mehrere Kostenpositionen vergessen worden sind. Oder aufgrund einer Änderung der Rspr. ergibt sich, dass dem Erstattungsberechtigten ein höherer Erstattungsanspruch zusteht, als er in seinem ersten Kostenfestsetzungsantrag berücksicht...mehr

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§ 26 Kartellrecht / V. Rechtsschutz

Rz. 110 Gegen Entscheidungen der Kommission kommt die Nichtigkeitsklage gem. Art. 263 Abs. 4 AEUV in Betracht. Vom Grundsatz her überprüfen die Europäischen Gerichte lediglich die Rechtmäßigkeit der Entscheidung.[192] Das Ermessen der Kommission ist damit i.d.R. nur auf Ermessensfehler hin überprüfbar. Nach Art. 31 VO 1/2003 hat das Gericht erster Instanz (EuG) bei Klagen ge...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / 4. Auslegung und Inhaltskontrolle von AGB

Rz. 66 Die §§ 307–309 BGB unterwerfen die in einen Vertrag einbezogenen AGB einer Inhaltskontrolle, um Gewichtsverschiebungen aufzufangen, die daraus resultieren, dass häufig der marktstärkere Teil seine Bedingungen "diktiert". Rz. 67 Für diese Inhaltskontrolle ist auch bei UN-Kaufverträgen ausschließlich nationales Recht maßgeblich, zumal Rechtsfragen der Gültigkeit des Vert...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / Literaturtipps

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Form der Entscheidung, Begründung und Bekanntgabe

Rz. 79 Die Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts hat durch Beschluss (§ 38 Abs. 1 S. 1 FamFG) zu ergehen und ist mit Gründen (vgl. § 38 Abs. 3 S. 3 FamFG) zu versehen. Ausnahmen von der Begründungspflicht bestehen, wenn die Begründung nicht geeignet wäre, zur Klärung von Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung, zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitli...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / III. Allgemeine Hinweise

Rz. 33 Beabsichtigen die Vertragsparteien, die Geltung des UN-Kaufrechts in jedem Fall auszuschließen (vgl. dazu oben Rdn 30) und stattdessen die Geltung eines nationalen Rechts zu vereinbaren, so kann folgende Formulierung gewählt werden: Rz. 34 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.1: Abbedingung des UN-Kaufrechts Für den vorliegenden Vertrag gilt aussc...mehr

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Vorwort

Das Bau- und Architektenrecht ist inzwischen nahezu eine eigenständige Disziplin. Einige Juristen befassen sich damit gern und viel, sehr viele aber nur mit zurückhaltender Neigung. Dieses Buch ist für beide Gruppen gleichermaßen eine wertvolle Unterstützung. Die ersten Auflagen wurden freundlich aufgenommen, dafür – und für Hinweise – danken wir allen Lesern. Die Reform des ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Arten von Vorkaufsrechten

Rz. 202 Vorkaufsrechte lassen sich unter verschiedenen Gesichtspunkten unterscheiden:[773]mehr

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§ 6 Franchiserecht / 9. Möglichkeiten der Haftungsfreizeichnung

Rz. 84 Immer wieder versuchen Franchise-Geber, sich von jeglicher Haftung – auch für die Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten – frei zu zeichnen. So finden sich in Prospekten oder Franchise-Broschüren oder auch Franchise-Verträgen nachfolgende Formulierungen. Rz. 85 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.3: Haftungsfreizeichnung Die mitgeteilte...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ee) Abfindungsangebot

Rz. 2105 § 9 Abs. 1 SEAG statuiert die Verpflichtung zum Erwerb der Aktien gegen eine angemessene Barabfindung für Aktionäre, die gegen den Zustimmungsbeschluss dieser Gesellschaft zum Gründungsplan Widerspruch zur Niederschrift erklären. Diese Verpflichtung besteht nur, soweit die Gesellschaft ihren Sitz im Ausland haben soll oder selbst eine abhängige Gesellschaft i.S.v. §...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / IV. Resümee und Ausblick

Rz. 487 Die Umsetzung der UmwRL durch das UmRUG und das UmRMitbestG erscheint insgesamt als gut gelungen. Erstmals steht EU-/EWR-Kapitalgesellschaften ein rechtssicherer Rahmen für die Durchführung grenzüberschreitende Spaltungen und grenzüberschreitender Formwechsel zur Verfügung. Die bestehenden Regelungen für grenzüberschreitende Verschmelzungen wurden novelliert. Die anl...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / b) Schadensersatz

Rz. 99 Die Frage, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang der Emittent und/oder dessen Organmitglieder einem Anleger zum Schadensersatz verpflichtet sind, wenn der Emittent seiner Veröffentlichungspflicht nach Art. 17 MMVO nicht nachkommt, hat den Gesetzgeber, die Gerichte und das Schrifttum in der Vergangenheit stark beschäftigt. Rz. 100 In §§ 97 f. WpHG sind Sch...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / III. Erlass des Schiedsspruches

Rz. 211 Der Erlass des Schiedsspruches erfolgt bei einem Dreierschiedsgericht nach einer Abstimmung über die entscheidungserheblichen Tatsachen- und Rechtsfragen.[374] Gem. § 1052 Abs. 1 ZPO entscheidet ein Dreierschiedsgericht in jeder Frage mit der Mehrheit der Stimmen der Mitglieder. Wenn ein Schiedsrichter seine Teilnahme verweigert, können die übrigen Schiedsrichter gem...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Nicht akzessorische Sicherheiten aus dem Schuldnervermögen

Rz. 172 Regelmäßig werden Sicherheiten für vom Rangrücktritt erfasste Forderungen nicht bestehen. Sind doch Sicherheiten aus dem Vermögen des Schuldners vereinbart, etwa Sicherungsübereignung, Sicherungszession, Grundschuld, erhebt sich die Frage nach der Wirksamkeit des Rangrücktritts und ggf. nach der Auswirkung des Rangrücktritts auf die Sicherheiten[354] Rz. 173 Grds. hat...mehr

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§ 7 Handelsgeschäft / Literaturtipps

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / Literaturtipps

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§ 6 Franchiserecht / 4. Zeitpunkt der vorvertraglichen Aufklärung des Franchise-Gebers

Rz. 67 Die Frage nach den Aufklärungspflichten des Franchise-Gebers ist aber nicht nur eine Frage nach deren Inhalt und den Grenzen, sondern auch eine solche danach, wann diese Aufklärungspflichten des Franchise-Gebers einsetzen. Rz. 68 In den BFA-Guidelines wird davon ausgegangen, dass die Aufklärungspflichten schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt der Vertragsverhandlungen be...mehr

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§ 6 Franchiserecht / b) Belehrungs-Muster

Rz. 189 Der Text einer solchen Widerrufsbelehrung einschließlich eines Empfangsbekenntnisses und eines Muster-Widerrufsschreibens könnte wie folgt aussehen:[398] Rz. 190 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.5: Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Franchisevertrag zu widerrufen. Die Wid...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 6. Grenzen der vorvertraglichen Aufklärung des Franchise-Gebers

Rz. 74 Die Frage nach Inhalt und Umfang der Aufklärungspflichten des Franchise-Gebers ist zugleich auch eine Frage nach deren Grenzen. Rz. 75 Aufklärungs-, Beratungs- und Hinweispflichten eines Franchise-Gebers dürfen nicht derart überzogen werden, dass sie die Expansions- und Innovationsfreudigkeit von vorneherein lahm legen. Dies würde bedeuten, dass sich insb. Rentabilität...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / i) Aufgaben des Versammlungsleiters

Rz. 1234 Aufgabe des Versammlungsleiters ist es, für die ordnungsgemäße Durchführung (Ordnung) und sachgemäße Erledigung der Geschäfte der Hauptversammlung (Leitung) zu sorgen.[3556] Der Versammlungsleiter hat aus eigenem Recht alle Leitungs- und Ordnungsbefugnisse, die er für seine Aufgabenerfüllung benötigt. Die Ausübung seiner Befugnisse steht im pflichtgemäßen Ermessen. ...mehr

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ZErb 01/2024, Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Ehegattennotvertretungsrecht

Walter Zimmermann 4. Auflage 2023 335 Seiten, 44 Euro Erich Schmidt Verlag, ISBN 978-3-503-23671-8 "Die Axt im Haus erspart den Zimmermann" – ein Lob der Selbstständigkeit. Die üben wir täglich zur Genüge aus. Entscheidungen treffen und Verantwortung übernehmen sind Kernaufgaben unseres Berufs. Allerdings ist uns bewusst, dass wir immer weiter lernen sollten, um die Entscheidung...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / Literaturtipps

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Mehrere miteinander kollidierende Anträge dürfen vom GBA nicht in beliebiger (willkürlicher) Reihenfolge abgearbeitet werden, sondern strikt in der Reihenfolge ihres Eingangs. Wenngleich gewisse Schutzlücken bleiben (siehe Rdn 2), wird damit zum Schutz des Antragstellers[1] seine Eintragung und der ihr letztlich zukommende Rang unabhängig von der konkreten Bearbeitungs...mehr

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ZErb 01/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bornewasser/Klinger/Roth Testamentsvollstreckung Richtig anordnen, durchführen und kontrollieren 4. Auflage, 2023 Beck im dtv, ISBN 978-3-406-78110-0...mehr