Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsberatung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Einkommensermittlung der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe

Tz. 36 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Zur Einkommensermittlung der wG s R 5.7 Abs 7 KStR und H 5.7 "Einkommensermittlung bei Berufsverbänden" KStH 2015. Zur Frage, inwieweit Mitgliedsbeiträge nicht nach § 8 Abs 5 KStG außer Ansatz bleiben, sondern als Leistungsentgelte für die wirtsch Förderung der Einzelmitglieder und damit als Einnahmen eines wG zu beurteilen sind, s R 8.11 Abs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Tz. 13 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 5 Abs 1 Nr 5 S 1 KStG darf der Zweck des Verbandes nicht auf einen wG gerichtet sein. Nahc dem BFH-Urt v 13.12.2018, BStBl II 2019, 460, kann ein Berufsverband iSd § 5 Abs1 Nr5 KStG entgeltliche Leistungen an seine Mitglieder oder Dritte iRe wG nur erbringen, wenn sein Verbandszweck nicht hierauf gerichtet ist, sondern es sich hierbei...mehr

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AGS 12/2020, Aktuelle Entwi... / 3. Außerhalb oder innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens

Beratungshilfe kann nur außerhalb gerichtlicher Verfahren gewährt werden.[13] Im Gegensatz zur Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe, die nur zu Beginn bzw. während gerichtlicher Verfahren für die innerhalb des Verfahrens beabsichtigte Rechtsverfolgung bewilligt werden kann, soll die Beratungshilfe den außergerichtlichen Bereich abdecken. Sie stellt somit das Gegenstück zur Pro...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Rechtsberatung

Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die außergerichtliche Rechtsberatung ist durch das Rechtsberatungsgesetz geregelt. Danach dürfen nur bestimmte, qualifizierte Personen rechtlich beraten. Die Regelungen im Rechtsberatungsgesetz sind jedoch nicht abschließend. Wer in Steuerangelegenheiten beraten darf, ist im StBerG geregelt (> Hilfe in Steuersachen, > Lohnsteuer-Hilfevereine, > Ste...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 4. Verfahren

Rz. 430 Macht eine Person, Behörde oder sonstige Stelle geltend, ein Kind sei unter Verletzung des Sorgerechts entführt oder zurückbehalten worden, so kann sie sich gem. Art. 8 Abs. 1 HKEntfÜ aufgrund eines Antrags nach Maßgabe von Art. 8 Abs. 2 HKEntfÜ (unter Anführung bestimmter Tatsachen und Beifügung von Schriftstücken) entweder an die für den gewöhnlichen Aufenthalt des...mehr

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AGS 10/2020, Verfahrensgebü... / 2 Aus den Gründen

Die aufgrund der Zulassung durch das VG ungeachtet der Wertgrenze nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 RVG zulässige Beschwerde des Beschwerdeführers führt in der Sache nicht zum Erfolg. Das VG hat seine Erinnerung zu Recht zurückgewiesen. Dem Beschwerdeführer steht keine höhere aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung zu, als sie mit Beschluss der Urkundsbeamtin der Geschäft...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.5 Gebrauch oder Verbrauch durch die Truppe, das zivile Gefolge, ihre Mitglieder oder deren Angehörige

Rz. 102 Die Umsatzsteuerbefreiung nach Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Lieferungen oder sonstigen Leistungen für den Gebrauch oder Verbrauch durch die Truppe, das zivile Gefolge, ihre Mitglieder oder deren Angehörige bestimmt sind. Dies ergibt sich aus einer entsprechenden Bestätigung der amtlichen Beschaffungsstelle auf dem Abwic...mehr

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Schell, SGB IX § 32 Ergänze... / 2.1 Inhalt der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (Abs. 1 und 2)

Rz. 3 Ziel der Beratung ist es, Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen sowie ihre Angehörigen dabei zu unterstützen, ihre Rechte auf Chancengleichheit, Selbstbestimmung, eigenständige Lebensplanung und individuelle Teilhabeleistungen verwirklichen zu können (BT-Drs. 19/13399 S. 20). Durch das BTHG wurde das SGB IX unter anderem gestrafft und neu str...mehr

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zfs 08/2020, Deckungsumfang... / 2 Aus den Gründen:

"… 3. Die Revision hat auch keine Aussicht auf Erfolg, weil das BG die Fallumstände ohne Rechtsfehler dahingehend bewertet hat, dass die Treuhändertätigkeit des VN keine nach I. RB-RA versicherte Tätigkeit darstellte." a) Ob die vom VN aufgrund des Geschäftsbesorgungsvertrages übernommene Tätigkeit vom Versicherungsschutz erfasst wird, ist in erster Linie durch Auslegung der...mehr

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AGS 06/2020, Schadensersatz... / 2 Aus den Gründen

II. Die frist- und formgerecht eingelegte Berufung der Beklagten ist in der Sache nur teilweise begründet. Der Klägerin steht gegen die Beklagte nach §§ 675, 280 Abs. 1, 249 Abs. 1 BGB i.V.m. § 86 Abs. 1 S. 1 VVG, § 17 Abs. 9 ARB aus übergegangenem Recht ihres Versicherungsnehmers ein Anspruch auf Schadenersatz i.H.v. 7.937,90 EUR zu. 1. Eine unzulässige alternative Klagehäufu...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift schließt die Erstattung außergerichtlicher Kosten durch den Schuldner aus, die den Gläubigern im Schuldenbereinigungsplanverfahren entstehen. Sie verfolgt das Regelungsziel zu verhindern, dass dem Schuldner wegen häufig leichtfertig durch Gläubiger verursachter Kosten in großer Höhe, vor allem durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts, jede Möglichkeit f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Zivilprozesskosten

Rn. 10 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Der BFH BStBl III 1963, 499 unterschied zunächst grds danach, ob der StPfl Kläger o Beklagter ist. Nach neuerer Rspr des BFH kommt es darauf zu Recht nicht an (BFH BStBl II 1986, 745; 1996, 596; H 33.1 – 33.4 EStH 2010 "Zivilprozess"). Grds gilt die Vermutung, dass Kosten eines Zivilprozesses nicht zwangsläufig entstehen (BFH BStBl II 1986, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 2.5 Teilweise Abziehbarkeit der Vorsteuer

Rz. 33 Der Vorsteuerabzug allgemein und das Abzugsverbot nach § 15 Abs. 2 und 3 UStG sind im Regelfall unproblematisch, wenn ein Unternehmer entweder nur Umsätze tätigt, die voll zum Abzug berechtigen, oder nur solche, die zur Versagung des Vorsteuerabzugs führen. Praktische Probleme ergeben sich in den Fällen, in denen ein Unternehmen Umsätze tätigt, die zum Vorsteuerabzug ...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / aa) Auswirkungen auf die Rechtsberatung

Rz. 47 Nach dem bis dahin geltenden Rechtsberatungsgesetz war die Rechtsberatung nahezu ausnahmslos freien Rechtsanwälten vorbehalten. Rz. 48 Durch § 7 des neuen RDG gilt diese Rechtslage nicht mehr. Nach dieser Regelung ist es Vereinigungen und Verbänden ausdrücklich gestattet, ihre Mitglieder im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben rechtlich zu beraten, soweit die Rechtsbera...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / 2. Aktivitäten der Werkstätten

Rz. 82 Aus Gründen der Kostenersparnis gab es früher Anweisungen einiger Automobilhersteller an ihre Werkstätten, den Geschädigten über die Möglichkeit einer Mietwageninanspruchnahme oder eines Nutzungsausfallanspruchs nicht zu belehren sowie die Möglichkeit einer Beauftragung eines freien Sachverständigen oder den Anspruch auf Wertminderung nach aller Möglichkeit nicht anzu...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / b) Andere zumutbare Hilfsmöglichkeiten i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG

Rz. 117 Andere zumutbare Hilfsmöglichkeiten i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG sind etwa kommunale öffentliche Rechtsauskunftsstellen , wie sie z.B. in Lübeck und Kiel, aber auch in vielen anderen Städten bestehen, weiter die Mietervereine für deren Mitglieder, allgemein Behörden , soweit ihnen kraft Gesetzes Auskunftspflichten obliegen, was insbesondere (aber nicht ausschließlich)...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / k) Sicherungsabtretung

Rz. 227 Auch bei den Mietwagenunternehmen ist es üblich, die diesbezüglichen Ansprüche des Geschädigten an das Mietwagenunternehmen zur Sicherheit abzutreten. Das ist bekanntlich unschädlich, führt aber im Prozessfalle immer wieder zu Problemen wegen der Aktivlegitimation des geschädigten Klägers. Rz. 228 Veranlasst aber ein Mietwagenunternehmen, dass seine unfallgeschädigten...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / A. Einführung

Rz. 1 Auch einkommensschwache Menschen sollen ihre Ansprüche durchsetzen können oder sich gegen Ansprüche verteidigen können. Um zu gewährleisten, dass nicht das Einkommen die Menschen in zwei Gruppen einteilt – diejenigen, die das vorhandene Rechtssystem mit Rechtsanwälten und Gerichten nutzen, weil sie es sich leisten können und solche, die dies aus Kostengründen nicht wag...mehr

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§ 5 Passivlegitimation und ... / V. Auslandsschaden und ausländischer Versicherer

Rz. 13 Durch die 4. KH-Richtlinie der EU vom 16.5.2002 sollte die Situation eines Geschädigten bei Auslandsunfällen wesentlich verbessert werden. Die 4. KH-Richtlinie der EU ist durch das Gesetz zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften vom 10.7.2002 (BGBl I, S. 2586 ff.) mit Wirkung zum 1.1.2003 umgesetzt worden. Nach § ...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / a) Gegenwärtige Situation

Rz. 7 Wer die Schadensregulierung in Deutschland betrachtet, erinnert sich gerne an die Zeit zurück, als es noch eine friedliche Koexistenz zwischen Geschädigten bzw. deren Anwälten und der Assekuranz gab. Beide Seiten waren seinerzeit darum bemüht, einen nun einmal entstandenen Schaden so sachgerecht wie möglich auszugleichen. Rz. 8 Es galt, den Schaden schnell und unbürokra...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 3. Rechtsberatung

a) Ergebnis der Sach- und Rechtsprüfung Rz. 93 Nach der Klärung des maßgeblichen Sachverhalts (vgl. Rdn 34 ff.) und der mandatsbezogenen Rechtsprüfung (vgl. Rdn 52 ff.) obliegt dem Rechtsanwalt die weitere vertragliche Hauptpflicht (vgl. Rdn 5), seinen Auftraggeber – in den Grenzen des umfassenden oder eingeschränkten Mandats (vgl. Rdn 16 ff.) – über das Ergebnis der Prüfung ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / c) Ziel

Rz. 97 Ziel der anwaltlichen Rechtsberatung ist es, dem Mandanten eigenverantwortliche, sachgerechte (Grund-)Entscheidungen ("Weichenstellungen") in seiner Rechtsangelegenheit zu ermöglichen.[488] Die Erklärungen müssen dem Mandanten, der verlässlich über bestimmte Rechtfolgen unterrichtet werden will, um darauf seine Entscheidung gründen zu können, eine (annähernd) zutreffe...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / A. Allgemeine Vertragspflichten des Rechtsanwalts

Rz. 1 Rechtsberater – Rechtsanwälte, Rechtsbeistände und steuerliche Berater (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte) sowie ihre Gesellschaften – haften ihren Auftraggebern (Mandanten) für berufliche Fehler i.d.R. aufgrund eines (Anwalts-, Steuerberater-, Wirtschaftsprüfer-)Vertrages (zur Haftung aus Gefälligkeit vgl. § 1 Rdn 28 ff.).[1] Rechtsanwälte schließen mit i...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Geeigneter Weg

Rz. 113 Die anwaltliche Rechtsberatung muss sich darauf erstrecken, dem Mandanten geeignete Schritte zu empfehlen, die zu dem erstrebten Ziel führen können. Hat der Anwalt z.B. eine Forderung seines Auftraggebers geltend zu machen, so können geeignete und erforderliche Schritte zum Erfolg eine Beweissicherung [559] (vgl. Rdn 51, 153 ff.) und/oder die Verhinderung der Verjährun...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / Literaturtipps

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§ 1 Anwaltsvertrag / Literaturtipps

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / e) Zweifel, Bedenken und Risiken

Rz. 102 Die anwaltliche Rechtsberatung muss sich darauf erstrecken, dem Auftraggeber die Zweifel und Bedenken, zu denen die Sach- und Rechtslage Anlass geben, sowie mögliche Risiken und deren abschätzbares Ausmaß, darzulegen und diese mit dem Mandanten zu erörtern; nur in Kenntnis solcher Umstände kann dieser über sein weiteres Vorgehen sachgerecht entscheiden.[515] Eine sol...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 1. Vertragspflichten nach Maßgabe des Mandats

Rz. 3 Vertragliche Pflichten ggü. seinem Auftraggeber (Mandanten) hat der Rechtsanwalt grds. nur im Rahmen seines Auftrags (Mandats), d.h. bzgl. des Gegenstandes des Anwaltsvertrages.[28] Welche einzelnen Pflichten der Rechtsanwalt zu erfüllen hat, richtet sich nach dem Inhalt und Umfang seines Auftrags sowie den Umständen des Einzelfalls. Dafür ist es grds. gleichgültig, ob ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Keine Eindringlichkeit

Rz. 96 Für diese Rechtsberatung (-belehrung, -aufklärung) ist nach ständiger Rechtsprechung keine besondere Nachdrücklichkeit oder Eindringlichkeit erforderlich.[482] Diese Aussage darf aber nicht dahin missverstanden werden, dass etwa ein beiläufiger Hinweis oder eine Formulierung ausreiche, welche die Erwartungshaltung des Mandanten schont.[483] Vielmehr ist dem Mandanten ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / h) Außerrechtliche Umstände

Rz. 107 Das anwaltliche Mandat aus einem echten Anwaltsvertrag mit Rechtsbeistandspflicht umfasst die Rechtsberatung und -vertretung bzgl. des Auftragsgegenstandes, grds. – mangels anderer Vereinbarung – aber nicht die Betreuung wegen außerrechtlicher Umstände, insb. nicht die Wahrnehmung wirtschaftlicher Interessen.[541] So muss der Anwalt – bei reiner Rechtsberatung – den ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / e) Anwaltshotline und Online-Beratung

Rz. 138 Bei telefonischer Beratung durch den Anwalt oder Steuerberater im Rahmen eines bestehenden (oder telefonisch ergänzend abgeschlossenen) Vertrages gelten uneingeschränkt die allgemeinen Grundsätze. Die Anwaltshotline hat die Besonderheit, dass bei dieser Form der Rechtsberatung ein Betreiber Telefonate zu den beratenden Rechtsanwälten weiterleitet und für die Beratung ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Abgrenzung

Rz. 162 Die Rechtsprechung zur Abgrenzung eines echten Anwaltsvertrages mit Rechtsbeistandspflicht (§ 3 BRAO) von einem Vertrag, der nicht diese typische Aufgabe, sondern eine anwaltsfremde Leistung zum Gegenstand hat, ergibt kein einheitliches Bild. Früher wurde darauf abgestellt, ob die dem Rechtsanwalt eigene Aufgabe, rechtlichen Beistand zu leisten, im Vordergrund steht....mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / c) Makler

Rz. 173 Ein Rechtsanwalt kann sich grds. auch als Makler i.S.d. § 652 BGB betätigen.[436] Mit dem Beruf des Rechtsanwalts ist eine gewerbliche Tätigkeit nicht kraft Gesetzes unvereinbar. Unzulässig ist es allerdings, dass ein Rechtsanwalt ständig den Beruf eines Maklers ausübt. Jedenfalls gelegentlich kann ein Rechtsanwalt ein einzelnes Maklergeschäft mit Dritten vereinbaren...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 4. Warnpflicht bei beschränktem Mandat

Rz. 19 Bei einem beschränkten Mandat braucht der Rechtsanwalt also grds. Interessen seines Auftraggebers außerhalb des Mandatsgegenstandes nicht wahrzunehmen. Der Wille der Vertragspartner hat die anwaltliche Leistungspflicht auf einen bestimmten Teil der Rechtsangelegenheit des Auftraggebers beschränkt. Nur dafür schuldet dieser dem Anwalt eine Vergütung. Müsste ein Rechtsa...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / i) Geeigneter und sicherster Weg

aa) Geeigneter Weg Rz. 113 Die anwaltliche Rechtsberatung muss sich darauf erstrecken, dem Mandanten geeignete Schritte zu empfehlen, die zu dem erstrebten Ziel führen können. Hat der Anwalt z.B. eine Forderung seines Auftraggebers geltend zu machen, so können geeignete und erforderliche Schritte zum Erfolg eine Beweissicherung [559] (vgl. Rdn 51, 153 ff.) und/oder die Verhinde...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / b) Anlageberatung

Rz. 171 Die Rechtsprechung hat wiederholt eine Anlageberatung durch Rechtsanwälte (vgl. § 11 Rdn 23 ff.) beschäftigt.[433] Der BGH hat einen Anwaltsvertrag in einem Fall bejaht, in dem der Rechtsanwalt seinem Auftraggeber anlässlich eines Erbfalls ein steuerlich motiviertes Anlagemodell vermittelt hatte. Die Anlageberatung könne Rechtsfragen umfassen, etwa ob das Anlagemodel...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / d) Belehrungsbedürftigkeit

Rz. 98 Der Rechtsanwalt hat von der Belehrungsbedürftigkeit seines Mandanten auszugehen. Dies gilt selbst ggü. einem rechtlich vorgebildeten und wirtschaftlich erfahrenen Auftraggeber, weil auch dieser auf eine vertragsgerechte Pflichterfüllung des Rechtsanwalts vertrauen darf.[496] Das gilt selbst dann, wenn das Mandat von einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung erteilt...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Zulassungsvoraussetzungen

Rz. 465 Bei der Zulassung der AG hat eine Ausrichtung an den Bestimmungen der §§ 59c ff. BRAO zu erfolgen (vgl. Rdn 457). Die AG darf in berufsrechtlicher Hinsicht nicht schlechter stehen als die GmbH, sofern die AG – abgesehen von ihrer Rechtsform – die wesentlichen Erfordernisse für die Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft ebenso erfüllt wie die GmbH.[1074] Mit der Zula...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (3) Nachteile

Rz. 128 Der Anwalt muss bedenken, dass der "sicherste Weg" dem Auftraggeber zwar rechtliche Vorteile, aber auch wirtschaftliche Nachteile – z.B. Kosten oder Verluste anderer Art (etwa einer Geschäftsbeziehung) – bringen kann. Soweit der Anwalt dies erkennen muss, kann er gehalten sein, den Mandanten darauf hinzuweisen.[595] Dieser hat die Vor- und Nachteile abzuwägen und zu ...mehr

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§ 16 Checklisten für die Ha... / A. Checkliste 1: Vertragliche Haftung des Rechtsanwalts gegenüber dem Auftraggeber (Mandanten)

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Mandatsbezogen

Rz. 58 Die Rechtsprechung erwartet vielmehr (nur) eine mandatsbezogene Rechtskenntnis;[298] maßgeblicher Zeitpunkt ist insoweit der Zeitpunkt der Beratung.[299] Der Mandant kann von dem Anwalt die Kenntnis der einschlägigen Rechtsnormen erwarten.[300] Das bedeutet, dass der Rechtsberater sich Kenntnis derjenigen Rechtsgrundlagen, höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. Rdn ...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / 2. Pflichtverletzung

Rz. 6 § 280 Abs. 1 BGB umfasst Hauptpflichten (vgl. § 241 Abs. 1 BGB), z.B. die Vertragspflicht zur Rechtsbetreuung (Rechtsberatung und/oder -vertretung), "leistungsbezogene" Nebenpflichten, die unmittelbar der Vorbereitung, Durchführung oder Sicherung der geschuldeten Hauptleistung dienen (vgl. § 241 Abs. 1 BGB), z.B. die Warnpflicht vor Gefahren außerhalb des Mandatsgegens...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / a) Schlechtleistung

Rz. 9 § 280 Abs. 1 BGB begründet einen Schadensersatzanspruch in folgenden Beispielsfällen einer fehlerhaften Rechtsberatung: Beispiele Ein Mandant befragt einen Rechtsanwalt, ob eine verhältnismäßig geringfügige restliche Kaufpreisforderung für ein Grundstück verjährt sei. Der Rechtsanwalt bejaht dies zu Unrecht. Der Verkäufer tritt vom Kaufvertrag wegen Verzuges mit der Kau...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / g) Risikoreiche Maßnahmen

Rz. 106 Erhöht der Rechtsanwalt durch eine ungewöhnliche Maßnahme das Misserfolgsrisiko des Auftraggebers, indem er etwa im Prozess einen Sachvortrag zurückhält [537] oder mehrfache Klagen bei unzuständigen Gerichten anhängig macht,[538] so haftet der Anwalt für die sich daraus ergebenden Nachteile seines Mandanten, falls dieser nicht zuvor genügend über die Risikosteigerung ...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / IV. Auskunftsvertrag mit "demjenigen, den es angeht"?

Rz. 21 Zu weit ginge im Regelfall die Annahme, ein Rechtsberater mache über den Empfänger seiner Auskunft einem Dritten – "demjenigen, den es angeht", – ein – möglicherweise "stillschweigendes" – Angebot zum Abschluss eines Auskunftsvertrages.[38] Zwar hat dies der XI. Zivilsenat des BGH anerkannt für Bankauskünfte unter der Voraussetzung, dass die Auskunft für denjenigen, de...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Veränderung des Mandatsgegenstandes

Rz. 132 Entwickelt und verändert sich der Mandatsgegenstand, so wandelt sich auch die anwaltliche Schadensverhütungspflicht. Rz. 133 V.a. ein Prozessauftrag macht dies deutlich: Hat der Rechtsanwalt seinem Auftraggeber pflichtgemäß die Einklagung eines Anspruchs oder die Abwehr einer fremden Forderung als aussichtsreich empfohlen, so kann er im Rahmen einer vertragsgerechten ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / III. Vertrag über anwaltsfremde Tätigkeit

Rz. 161 Ein Rechtsanwalt kann im Rahmen seiner Berufsausübung auch anwaltsfremde Aufgaben wahrnehmen.[413] Ob im Einzelfall ein (typischer) Anwaltsvertrag mit der Verpflichtung zum rechtlichen Beistand oder ein Vertrag über eine anwaltsfremde Tätigkeit vorliegt, hängt vom Inhalt der Aufgabe ab, die dem Rechtsanwalt übertragen und von diesem durchgeführt wurde.[414] 1. Abgrenz...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / c) Haftung

Rz. 470 Die EWIV ist eine Personengesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Art. 1 Abs. 2 EWIV-VO sieht vor, dass eine EWIV von der Eintragung an die Fähigkeit hat, im eigenen Namen Träger von Rechten und Pflichten zu sein, Verträge zu schließen oder andere Rechtshandlungen vorzunehmen sowie vor Gericht zu stehen. Die EWIV selbst ist daher im Rahmen ihres Gegenstandes e...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 2. Ausübung beruflicher Tätigkeit

Rz. 35 Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die Ausübung beruflicher Tätigkeit eines Rechtsanwalts. Damit sind zunächst einmal Ansprüche Dritter aus dem privaten Bereich des Anwalts ausgeschlossen. Diese Abgrenzung ist i.d.R. unproblematisch. Sie spielt eher eine Rolle auf der Haftungsebene bei der Frage, ob überhaupt ein Anwaltsmandat vorlag oder ob es sich um ein reine...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / (c) § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB

Rz. 138 Nach dieser Vorschrift ist eine unangemessene Benachteiligung der anderen Vertragspartei im Zweifel anzunehmen, wenn die AGB wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. Diese Bestimmung knüpft an die Rechtsprechung an, die eine Aushöhlung vertraglicher Haupt-("Ka...mehr