Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsberatung

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§ 1 Einleitung / 4. Rechtsprüfung

Rz. 51 Kardinalpflicht des Anwalts ist es, den maßgeblichen Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht umfassend zu prüfen und zu beurteilen. Denn Rechtsprüfung und Rechtsberatung sind ureigene Aufgaben eines jeden Rechtsanwalts. Dies erfordert zwingend die Kenntnis der einschlägigen – höchstrichterlichen – Rechtsprechung und aller berührten Rechtsnormen. Rz. 52 Zu den berührten Rec...mehr

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§ 1 Einleitung / II. Einordnung des Anwaltsvertrags

Rz. 9 Die vorstehende Aussage ist aber schon insoweit zu präzisieren, als weniger die Qualifikation des Beteiligten als Anwalt und mehr die Qualifizierung des zugrunde zu legenden Vertragsverhältnisses als anwaltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag nach § 675 BGB, der die Rechtsberatung und Rechtsbesorgung i.S.d. § 3 BRAO, § 1 Abs. 3 BORA zum Gegenstand hat, von Bedeutung ist. ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 1. Haftung in der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Rz. 160 Im Falle eines mit einer Sozietät in der Rechtsform einer BGB-Gesellschaft geschlossenen Mandats haften neben der Gesellschaft alle Sozien für den gegen die Gesellschaft gerichteten Anspruch wegen schuldhafter Verletzung der aus den Mandat resultierenden Verpflichtungen analog §§ 128 ff. HGB persönlich. Rz. 161 Diese umfassende persönliche Haftung auch für berufshaftu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Antrag (§ 117 ZPO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 PKH wird nur auf Antrag gewährt (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Antragsberechtigt sind natürliche Personen (§§ 114f. ZPO), Beteiligte kraft Amtes (§ 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO), insbes. der Insolvenzverwalter (s. § 40 FGO Rz. 10), juristische Personen und beteiligtenfähige Personenvereinigungen (§ 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO; s. § 57 FGO Rz. 8). Tz. 4 Stan...mehr

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AGS 7/2018, Das standardisi... / 2. Prüfung des Sachverhaltes

Neben der Einzelfallprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ist auch genau auf die Sache selbst zu achten. Vielfach "verstecken" sich beim standardisierten Fall auch in der Antragstellung häufig "kleinere" Mängel, die die notwendige Einzelfallbetrachtung gerichtsseits erschweren, auf die aber auf jeden Fall bestanden werden muss. Eine oder, sofern der gewü...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Berücksichtigung von Fondsetablierungskosten bei modellhafter Gestaltung seit Inkrafttreten von § 15b EStG

Leitsatz Für Jahre seit Inkrafttreten des § 15b EStG kann die auf § 42 AO gestützte Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Fondsetablierungskosten bei modellhafter Gestaltung nicht mehr angewendet werden. Normenkette § 15b, § 5a EStG, § 42 AO Sachverhalt Nach Gründung einer GmbH & Co. KG, die als Fonds tätig werden sollte, hatte die KG aufgrund von Verträgen mit ihren Gründun...mehr

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zerb 3/2018, Mediation in E... / 2. Anreize für Anwälte

Ein an den Interessen des Mandanten orientierter Anwalt wird versuchen, diese Erkenntnis nicht erst im Laufe der Auseinandersetzung entstehen zu lassen, sondern sie als Erfahrungswert bereits früh in die Beratung mit einzubringen. Dabei sollten, ja müssen Anwälte auch alternative Streitbeilegungsverfahren als Optionen in Erwägung ziehen und mit ihren Mandanten erörtern. Denn...mehr

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AGS 3/2018, Inhaltskontroll... / 2 Aus den Gründen

I. Die Klage ist zulässig. Die Klägerin ist klagebefugt. Sie gehört zu den antragsberechtigten Stellen i.S.v. § 3 Abs. 1 Nr. 2 UKIaG. Ihre Klagebefugnis nach dem Unterlassungsklaggesetz ist bereits in der Entscheidung des BGH vom 26.10.1989 (NJW 1990, 578) als solche anerkannt worden. Hiernach sind die Rechtsanwaltskammern ungeachtet ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgabenstell...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zurückweisung eines Bevollmächtigten

Leitsatz 1. Die Zurückweisung eines Bevollmächtigten wegen unbefugter Hilfeleistung in Kindergeldsachen wird nicht rückwirkend rechtswidrig, wenn der Bevollmächtigte später als Rechtsanwalt zugelassen wird. 2. Die Erlaubnis eines Bevollmächtigten zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen auf dem Gebiet eines ausländischen Rechts sowie des Rechts der EU umfasst nicht die Vertr...mehr

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AGS 1/2018, Hartung/Bues/Halbleib, Legal Tech: Die Digitalisierung des Rechtsmarkts

Herausgegeben von Markus Hartung, Micha-Manuel Bues und Gernot Halbleib. 1. Aufl., 2018. Verlag C.H. Beck. XXI, 308 S., 89,00 EUR Das Handbuch befasst sich mit der Digitalisierung und Automatisierung im Rechtsmarkt. Es stellt neben den juristischen Rahmenbedingungen auch den aktuellen Stand einschließlich einiger bei Anwälten, Rechtsdienstleistern und (sonstigen) Unternehmen ...mehr

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zfs 12/2017, Kostenlose Ers... / Sachverhalt

Der Kl. ist im Bezirk der Bekl., der RAK Brandenburg, zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Er ist Partner der Anwaltssozietät M. & D. Diese Sozietät schaltete in einer Brandenburgischen Zeitung folgende Anzeige: "Verkehrsunfall" kostenlose Erstberatung Kennen Sie Ihre Rechte nach einem Verkehrsunfall? Unsere Kanzlei bietet Ihnen ab sofort nach einem Verkehrsunfall eine kostenlose ...mehr

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AGS 12/2017, Krenzler, Rechtsdienstleistungsgesetz: RDG, RDGEG, RDV – Handkommentar

Herausgegeben von Michael Krenzler. 2. Aufl., 2017. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden Baden. Hardcover, 633 S., 89,00 EUR Zwischen der jetzt vorliegenden zweiten und der ersten Auflage des Handkommentars zum RDG liegen fast sieben Jahre, in denen vielfältige Fortentwicklungen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht stattgefunden haben. Die Erläuterungen der aktuellen Aufl...mehr

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zfs 12/2017, Kostenlose Ers... / 3 Anmerkung:

Mit seiner in einem berufsrechtlichen Verfahren ergangenen Entscheidung hat sich der BGH der ganz herrschenden Auffassung in der Rspr. und Literatur angeschlossen. Mangels einer gesetzlichen Gebührenregelung unterliegt damit der Bereich der außergerichtlichen anwaltlichen Beratung nicht dem Verbot der Gebührenunterschreitung, so dass es den Anwälten grundsätzlich gestattet i...mehr

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AGS 12/2017, Anwaltsvertrag... / 2 Aus den Gründen

Die sachliche und örtliche Zuständigkeit des angerufenen AG ergibt sich aus § 12 und § 13 ZPO i.V.m. § 23 Nr. 1 GVG. Die zulässige Klage ist nicht begründet, da zwischen den hiesigen Prozessparteien ein wirksames Anwaltsvertragsverhältnis nicht zustande gekommen ist (§ 312c, § 312d, § 312g, § 346 Abs. 1, § 355, § 356, § 357, § 611 ff. BGB sowie § 675 BGB unter Beachtung der §...mehr

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zerb 9/2017, Familiengerich... / 4

Auf einen Blick Es sind in familiengerichtlichen Scheidungsfolgenvergleichen Konstellationen denkbar, in denen der Vergleich gegen § 2302 BGB verstößt, weil in diesem erbrechtliche Positionen geregelt werden und einem der scheidenden Ehegatten eine Pflicht auferlegt werden soll, später einmal in bestimmter Weise zu testieren/nicht zu testieren, meist betreffend die ehelichen...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Ein als Datenschutzbeauftragter tätiger Rechtsanwalt ist Gewerbetreibender

Leitsatz Auch ein Rechtsanwalt übt als extern bestellter Datenschutzbeauftragter weder den Beruf eines Rechtsanwalts aus, noch ist diese Tätigkeit diesem Beruf ähnlich. Die Tätigkeit stellt vielmehr einen völlig eigenständigen und neuen Beruf dar, der als Gewerbebetrieb zu qualifizieren ist. Sachverhalt Der Kläger war seit mehreren Jahren neben seiner anwaltlichen Tätigkeit a...mehr

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zfs 7/2017, Schuldbefreiend... / Sachverhalt

Der Kl. veräußerte am 10.9.2010 seine seit 1989 bestehende Lebensversicherung unter Abtretung aller Rechte und Ansprüche gegen Vereinbarung eines in Raten zu erbringenden Kaufpreises an die S. Dabei stellte er unter Erwähnung des der S übertragenen Kündigungsrechts eine Abtretungsanzeige aus. S kündigte den Versicherungsvertrag und ließ sich den Rückkaufswert auszahlen. Nach...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Ballwieser/Franken/Ihlau/Jonas/Kohl/Mackenstedt/Popp/Siebler, Besonderheiten bei der Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswerts kleiner und mittelgroßer Unternehmen (IDW Praxishinweis 1/2014), Wpg. 2014, 463; Balz/Bordemann/Rullkötter, Kapitalisierungszins und Unternehmenswerte – ein Vergleich des vereinfachten Ertragswertverfahrens mit dem Ertragswertverfahren nach I...mehr

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AGS 5/2017, Prüfung der Erf... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist begründet. Der Erinnerungsführerin steht für ihre Tätigkeit im Rahmen der Beratungshilfe eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2503 VV i.H.v. 85,00 EUR nebst Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV i.H.v. 17,00 EUR und Umsatzsteuer nach Nr. 7008 VV i.H.v. 19,38 EUR zu. 1. Der Antragsteller hat der Erinnerungsführerin den Auftrag zur unbedingten Geschäftsbesorgung erteil...mehr

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FF 4/2017, Deutscher Familiengerichtstag in Brühl

Der 22. Deutsche Familiengerichtstag wird vom 28. Juni bis 1. Juli 2017 traditionsgemäß in der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl stattfinden. Der diesjährige Familiengerichtstag fällt mit dem 40. Jahrestag des am 1.7.1977 in Kraft getretenen 1. Eherechtsreformgesetzes zusammen. Zum Auftakt der Veranstaltung soll dieses Ereignis in einem Festakt gebühre...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Vorliegen einer Vertragsänderung

Tz. 39 Stand: EL 31 - ET: 3/2017 Vertragsänderungen sind gem. IFRS 15 ebenfalls im Rahmen der Vertragsidentifizierung zu erfassen. Eine Änderung des Vertragsumfangs und/oder des Preises, die von allen Vertragsparteien genehmigt ist, führt demnach zu einer Modifikation des bestehenden Vertrags, wenn neue durchsetzbare Ansprüche und Verpflichtungen begründet oder bestehende ver...mehr

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FF 3/2017, Stellungnahme des DAV

Für weitere Reformschritte – Ist unser gegenwärtiges Ehegattenunterhaltsrecht noch zeitgemäß? Die Frage wird ganz unterschiedlich beantwortet. Während Teile der Richterschaft am bisherigen nachehelichen Unterhaltsrecht festhalten wollen, sprechen sich Vertreter der Anwaltschaft für ein einfacher strukturiertes, überschaubares und insbesondere planbares Unterhaltsrecht aus. Mi...mehr

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FF 12/2016, Unterhaltsrechtsreform: Praxistest bestanden – Blick nach vorn!

Dr. Birgit Grundmann Dr. Martin Menne FF/Schnitzler: Liebe Frau Dr. Grundmann, lieber Herr Dr. Menne, herzlichen Dank dafür, dass Sie sich zu einem Interview bereitfinden. In den Jahren von 2004 bis 2008 haben Sie beide die Unterhaltsrechtsreform 2008 im Bundesministerium der Justiz ganz maßgeblich mitgestaltet. Wer hatte seinerzeit überhaupt die Idee, das Unterhaltsrecht in w...mehr

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FF 10/2016, Unterhalt wegen... / 1. Situation bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des K

Dem Grunde nach kann F von M bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des K Betreuungsunterhalt nach § 1615l Abs. 2 S. 2 und 3 BGB verlangen (sog. "Basisunterhalt"). Nach § 1615l Abs. 2 S. 2 BGB steht der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes über die Dauer des Mutterschutzes hinaus ein Unterhaltsanspruch gegen den Vater zu, wenn von ihr wegen der Pflege und Erziehun...mehr

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zerb 9/2016, Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2016

Am 22. und 23. April 2016 fand die jährliche Haupttagung des VorsorgeAnwalt e.V. im TOP Tagungszentrum in München statt. Für Frühaufsteher stellte Christina-Maria Leeb die Verfahrenspflegschaft in Betreuungs- und Unterbringungssachen vor. Welche Qualifikation benötigt ein Verfahrenspfleger? Das Gesetz enthalte keine Anforderungen und gehe vom Regelfall des ehrenamtlichen Verf...mehr

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Rentenberater ohne Anwaltszulassung erzielen gewerbliche Einkünfte

Kommentar Wer als Rentenberater ohne Rechtsanwaltszulassung tätig ist, erzielt nach einem neuen Erlass des FinMin Schleswig-Holstein gewerbliche Einkünfte. Eine Ähnlichkeit zum freiberuflichen "Katalogberuf" des Rechtsanwalts sei nicht gegeben, weil das Betätigungsfeld von Rentenberatern erheblich enger gefasst ist als der Anwaltsberuf. Für eine abschließende Klärung wird nu...mehr

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ZAP 11/2017, Legal Tech – Digitalisierung der Rechtsberatung

I. Vorbemerkung Das Jahr 2016 gilt im Allgemeinen als der Startzeitpunkt für Legal Tech in Deutschland. Aktuell gibt es hierzulande bereits über 100 Legal Tech-Firmen, und die Anzahl der Neugründungen nimmt immer weiter zu. Als wichtigster Legal Tech-Verband ist seit 2016 die ELTA (European Legal Tech Association – legal-tech-association.eu ) in Europa mit ihrem Hauptsitz in B...mehr

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ZAP 17/2015, Verband: Unerlaubte unentgeltliche Rechtsberatung

(OLG Frankfurt/M., Urt. v. 28.5.2015 – 6 U 51/13) • Die unentgeltliche Erbringung außergerichtlicher Rechtsberatungsleistungen durch eine Person, die nicht die Befähigung zum Richteramt hat, ist einem Verband gegenüber Nichtmitgliedern nur gestattet, wenn gewährleistet ist, dass diese Person regelmäßig rechtlich geschult wird und während der Beratungstätigkeit eine Person mi...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / c) Zulässigkeit der Werbung mit kostenloser anwaltlicher Rechtsberatung

Die Werbung mit "kostenloser anwaltlicher Erstberatung" ist nach nunmehr ständiger Rechtsprechung grundsätzlich zulässig (BGH AGS 2008, 7; AGH NRW BeckRS 2014, 13284; LG Essen NJW-RR 2014, 379). Die Werbung darf dabei allerdings nicht irreführend sein (AGH NRW ZAP F. 23, S. 987 m. Anm. Sarres). Das ist nach Ansicht des AGH NRW dann der Fall, wenn aus der Werbung nicht hervor...mehr

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ZAP 11/2017, Legal Tech – D... / IV. Fazit

In den nächsten Jahren wird es noch viele neue Ideen und Gründungen im Bereich Legal Tech und der Digitalisierung des Rechtsmarktes geben. Technologien wie Legal ChatBots, Smart Contracts und künstliche Intelligenz in Verbindung mit Big Data und Machine Learning werden die Branche weiter verändern und immer weiter digitalisieren, bis Jura immer mehr zu einer Programmiersprac...mehr

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ZAP 11/2017, Legal Tech – D... / 1. Blockchain und Smart Contracts

a) Blockchain Eine Blockchain ist eine Datenbank, die gegen nachträgliche Veränderungen ihres Inhaltes speziell gesichert ist. Verfälschungen oder Manipulationen von Daten sind so quasi unmöglich zu bewerkstelligen. Technisch wird dies dadurch ermöglicht, dass bei einer Änderung der Daten ein Hashwert des vorherigen Datensatzes im neuen Datensatz abgespeichert wird. Dieses Sy...mehr

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ZAP 11/2017, Legal Tech – D... / 2. Legal Chatbots

a) Definition Eine weitere interessante Technologie, speziell für die Beratung von Klienten, bilden Legal Chatbots. In der IT-Welt steht es bereits seit längerem fest: Chatbots sind die nächsten Apps. Auch die Legal Tech-Welt werden Chatbots erobern. b) Anwendungsbeispiel Stellen Sie sich einfach folgendes Szenario vor: Sie besuchen eine Webseite zum Thema Arbeitsrecht. Dort ge...mehr

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ZAP 11/2017, Legal Tech – D... / 3. Künstliche Intelligenz

a) Definition Als dritte wegweisende Technologie im Bereich des Rechts ist die Anwendung von künstlicher Intelligenz (KI) zu nennen. Künstliche Intelligenz (aus dem Englischen artificial intelligence, kurz: AI) ist ein Teilbereich der Informatik und bezeichnet den Versuch, einem Computer eine menschenähnliche Intelligenz beizubringen, die selbstlernend und sich selbstentwickel...mehr

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ZAP 11/2017, Legal Tech – D... / III. Spezielle Legal-Technologien

Als zukunftsweisend sind insbesondere drei spezielle Legal Tech-Anwendungen hervorzuheben. Alle drei Technologien haben das Potential, den Rechtsberatungsmarkt in verschiedenen Bereichen langfristig zu verändern. Hierbei handelt es sich um Smart Contracts in Verbindung mit der Blockchain-Technologie, um Legal Chatbots und um den Einsatz künstlicher Intelligenz in Verbindung ...mehr

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ZAP 11/2017, Legal Tech – D... / a) Definition

Eine weitere interessante Technologie, speziell für die Beratung von Klienten, bilden Legal Chatbots. In der IT-Welt steht es bereits seit längerem fest: Chatbots sind die nächsten Apps. Auch die Legal Tech-Welt werden Chatbots erobern.mehr

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ZAP 11/2017, Legal Tech – D... / II. Begriffserläuterung

Was genau ist unter dem Begriff Legal Tech zu verstehen? Der Begriff ist eine Kombination der englischen Wörter „legal“ und „technology“. Hierbei geht es um die Nutzung von Technologie im Bereich des Rechts. Im engeren Sinne ist meistens der Einsatz von Software gemeint, also etwa Programme, die Rechtsdienstleistungen online anbieten, Gerichtsurteile auswerten, Rechtsfragen ...mehr

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ZAP 11/2017, Legal Tech – D... / b) Smart Contracts

Der Begriff Smart Contract wurde 1994 durch den Juristen und Informatiker Nick Szabo geprägt. Gemeint sind mit Contracts aber nicht Verträge im juristischen Sinne, sondern technische Transaktionsprotokolle, die Bedingungen eines Vertrags kontrollieren und einzelne Bestimmungen eines Vertrags automatisiert und autonom, also ohne direktes menschliches Handeln, ausführen können...mehr

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ZAP 11/2017, Legal Tech – D... / b) Was bedeutet das für die Anwaltschaft?

Ob ROSS in Zukunft Anwälte ersetzen wird, muss m.E. mit Ja und Nein beantwortet werden. ROSS wird bereits von mehreren amerikanischen Kanzleien eingesetzt und hilft so derzeit schon hunderten Rechtsanwälten, ihre Arbeitszeit besser zu nutzen und dadurch kosteneffizienter zu arbeiten. ROSS ersetzt daher schon jetzt die Arbeit von Anwälten, die Research und Zuarbeit leisten. De...mehr

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ZAP 11/2017, Legal Tech – D... / I. Vorbemerkung

Das Jahr 2016 gilt im Allgemeinen als der Startzeitpunkt für Legal Tech in Deutschland. Aktuell gibt es hierzulande bereits über 100 Legal Tech-Firmen, und die Anzahl der Neugründungen nimmt immer weiter zu. Als wichtigster Legal Tech-Verband ist seit 2016 die ELTA (European Legal Tech Association – legal-tech-association.eu ) in Europa mit ihrem Hauptsitz in Berlin aktiv. EL...mehr

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ZAP 11/2017, Legal Tech – D... / a) Blockchain

Eine Blockchain ist eine Datenbank, die gegen nachträgliche Veränderungen ihres Inhaltes speziell gesichert ist. Verfälschungen oder Manipulationen von Daten sind so quasi unmöglich zu bewerkstelligen. Technisch wird dies dadurch ermöglicht, dass bei einer Änderung der Daten ein Hashwert des vorherigen Datensatzes im neuen Datensatz abgespeichert wird. Dieses System ähnelt d...mehr

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ZAP 11/2017, Legal Tech – D... / c) Kombination Smart Contracts/Blockchain

In der Kombination von Smart Contracts mit der Blockchain-Technologie wird gewährleistet, dass die Smart Contracts dezentral und anonym auf eine verifizierte, nachträglich nicht manipulierbare Datenbank zugreifen können. Dadurch kann sichergestellt werden, dass alle Smart Contract-Vorgänge rechtmäßig erfolgen und sich selbst dabei überwachen. Dies ist besonders interessant, ...mehr

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ZAP 11/2017, Legal Tech – D... / c) Was bedeutet das für die Anwaltschaft?

Die Beantwortung der oft gestellten Frage, ob Legal Chatbots in Zukunft Rechtsanwälte komplett ersetzen können, ist m.E. mit Nein zu beantworten. Chatbots werden allerdings immer größere Teile der Arbeit eines Rechtsanwalts im Bereich der Klientenansprache übernehmen – angefangen bei der Abfrage und Aufbereitung von Daten bis zur Lösung rechtlicher Probleme, die bereits mass...mehr

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ZAP 11/2017, Legal Tech – D... / a) Definition

Als dritte wegweisende Technologie im Bereich des Rechts ist die Anwendung von künstlicher Intelligenz (KI) zu nennen. Künstliche Intelligenz (aus dem Englischen artificial intelligence, kurz: AI) ist ein Teilbereich der Informatik und bezeichnet den Versuch, einem Computer eine menschenähnliche Intelligenz beizubringen, die selbstlernend und sich selbstentwickelnd ist. Im Ko...mehr

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ZAP 11/2017, Legal Tech – D... / b) Anwendungsbeispiel

Stellen Sie sich einfach folgendes Szenario vor: Sie besuchen eine Webseite zum Thema Arbeitsrecht. Dort gelangen Sie in einen Chat, der rund um die Uhr erreichbar ist. Sie werden begrüßt und gefragt, was man für Sie tun kann. Sie schreiben, oder dank Spracherkennung sagen Sie: „Ich habe ein Problem. Mein Arbeitgeber hat mir gekündigt und ich bin nicht sicher, ob die Kündigu...mehr

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ZAP 12/2017, Anwaltsmagazin / 1 Digitalisierung bedroht Wissensmonopol der Anwaltschaft

Der digitale Wandel bedroht mittelfristig das Wissensmonopol der Anwälte. Diese werden mit neuer und ungewohnter Konkurrenz aus dem Internet rechnen müssen. Längst noch nicht jeder Kollege habe realisiert, was da auf ihn zukomme, so das Resümee des DAV-Präsidenten Ulrich Schellenberg in seiner Eröffnungsrede auf dem diesjährigen 68. Deutschen Anwaltstag Ende Mai in Essen. Der...mehr

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ZAP 5/2016, Das neue "Geset... / 5. Vertragliche Ergänzung zum Arbeitsvertrag

Frage: Wie sieht eine vertragliche Ergänzung des bestehenden Arbeitsvertrags aus? Hier darf auf folgendes Muster verwiesen werden: Formulierungsbeispiel: Ergänzung des Arbeitsvertrags vom (...) Herr/Frau (...) wird bei der (...)-Gesellschaft in der Organisationseinheit (...) als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin “Syndikusrechtsanwalt/Syndikusrechtsanwältin i.S.d. § 46 Abs. 2 BRAO bes...mehr

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ZAP 7/2015, Anwälte im Inte... / I. Einführung

Internetseite, Facebook-Profil, Youtube-Kanal – vor einigen Jahren wurden diese Dinge bei Rechtsanwälten noch fast als "exotisch" oder bestenfalls als "lästiges Übel" angesehen. Heutzutage gehören solche Aktivitäten im World Wide Web schon zur Normalität und wer weiß, vielleicht sind sie in einigen Jahren sogar absolutes Pflichtprogramm für die gesamte Anwaltschaft. Betracht...mehr

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ZAP 8/2015, Anwaltsmagazin / Deutscher Anwaltstag 2015

Der 66. Deutsche Anwaltstag wird vom 11. bis 13. Juni in Hamburg im dortigen Congress Center stattfinden. Er steht unter dem Motto "Streitkultur im Wandel – weniger Recht?" und wird sich neben zahlreichen Vorträgen und Arbeitskreisen zu aktuellen Entwicklungen auf den wichtigsten anwaltlichen Tätigkeitsfeldern schwerpunktmäßig mit dem zu beobachtenden Wandel der Streitkultur...mehr

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ZAP 11/2017, Grußwort zum 68. Deutschen Anwaltstag in Essen

„Innovation und Legal Tech“ ist das Motto des diesjährigen, vom 24. bis zum 26. Mai 2017 in Essen stattfindenden Deutschen Anwaltstages. Ein Thema, das alle Lebensbereiche betrifft und deshalb jede Berufsgruppe angeht – auch die Anwaltschaft. Was früher die Dampfmaschine war, ist heute das Internet. Es verändert Märkte, Arbeitsweisen, politische Prozesse und Sozialverhalten....mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / cc) Plattform als alternativer Marketingkanal

Weiter könnte ein struktureller Vergleich zu den herkömmlichen Werbemedien gegen eine Vermittlung i.S.v. § 49b Abs. 3 S. 1 BRAO sprechen. Herkömmliche Werbemedien (Print, TV, Außenwerbung, Bannerwerbung) geben einen fremden Werbeinhalt ohne eigene inhaltliche Bewertung wieder, der Werbeinhalt erzielt somit "aus sich heraus" Wirkung. Der Werbeanbieter wird für den Werbenden ni...mehr