Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegeleistung

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.1 Haushaltsnahe Dienstleistungen (Abs. 2) mit Ausnahme von Handwerkerleistungen

Rz. 44 Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören alle Tätigkeiten, die auch Gegenstand eines haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses sein können, also z. B. Reinigungs-, Hausmeister-, Pflegedienste und Gartenpflege (Rz. 28). Dies wird z. T. bestritten mit dem Hinweis, dass der Zweck des Gesetzes, Schwarzarbeit zu unterbinden, es erfordere, alle Dienstleistungen, die i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.1 Begriff der haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse

Rz. 16 § 35a Abs. 1 EStG begünstigt Aufwendungen des Stpfl. für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse. Gefördert werden geringfügige Beschäftigungsverhältnisse i. S. v. § 8a SGB IV. Andere haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, die keine geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse sind, bei denen aber Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung geleistet werden, w...mehr

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Sommer, SGB XI § 75 Rahmenv... / 2.1.3 Vertragsinhalte

Rz. 6 Der Regelungsbedarf der Rahmenverträge ergibt sich zunächst aus den gesetzlichen Vorgaben in Abs. 2 und 3. Hierbei ist der in Abs. 2 aufgenommene Regelungskatalog zwar – wie bereits der Wortlaut des Satz 1 aufzeigt ("insbesondere") – nicht abschließend, beschreibt aber für die Vertragsparteien die aus Sicht des Gesetzgebers wegen ihrer besonderen Bedeutung zwingend reg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 5.2 Sachliche Voraussetzungen

Rz. 55 Die Vorschrift verlangt, dass einem Stpfl. außergewöhnliche Belastungen aus der Pflege einer anderen Person erwachsen und der Stpfl. hierfür keine Einnahmen erhält. Kern der Vorschrift ist mithin die Vornahme von Pflege. § 33b Abs. 6 S. 1 EStG verlangt ausdrücklich , dass die Pflege häuslich und persönlich durchgeführt werden muss. Häuslich bedeutet, dass die Pflege im...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.2 Alters- und Pflegeheime, betreutes Wohnen

Rz. 46 Aufwendungen für die Unterbringung in Altersheimen zählen generell zu den Aufwendungen des Existenzminimums, die durch den Grundfreibetrag abgegolten sind.[1] Dies gilt auch in Fällen, in denen ein Stpfl. zu seinem pflegebedürftigen Partner in ein Altersheim umzieht[2], ebenso wenn eine Behinderung Ursache der Pflegebedürftigkeit ist.[3] Ein Abzug als außergewöhnliche ...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / f) Bewertung von Pflegeleistungen

Rz. 132 In Grundstücksübertragungsverträgen werden immer wieder auch Pflegeleistungen vereinbart, die den unentgeltlichen Teil der Zuwendung u.U. ganz erheblich reduzieren können, weil sie auch bei erbrechtlichen Ansprüchen zu berücksichtigen sind.[394] Nach Auffassung des BGH können beispielsweise übernommene Pflegeverpflichtungen und Pflegeleistungen auch in Form echter Ge...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / (4) Pflegeleistungen nach § 2057a Abs. 1 S. 2 BGB

Rz. 44 Die wohl wichtigste Kategorie im Rahmen des § 2057a BGB ist die der Pflegeleistungen. In der Praxis kommt es gerade in diesem Bereich zu häufigen Streitigkeiten zwischen den Abkömmlingen, wenn der Erblasser z.B. von einem Abkömmling versorgt und gepflegt wurde. Auch hier gilt, dass die Pflegetätigkeit über einen längeren Zeitraum zu erfolgen hat.[55] Ebenfalls gilt au...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / dd) Belohnende Schenkung oder Leistungsverknüpfung

Rz. 154 Nicht nur im ländlichen Bereich kommt es relativ häufig vor, dass bereits vor der eigentlichen Zuwendung der Erwerber im Vorgriff auf den späteren Erwerb umfassende Leistungen an den dereinstigen Übergeber erbracht hat, etwa laufende Pflegedienste. Bei der rechtlichen Umsetzung dieser Fälle werden immer wieder Fehler gemacht, wenn es darum geht, wie diese "Vorleistun...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / ee) Nachträgliche Umwandlung in ein entgeltliches Rechtsgeschäft

Rz. 156 Ob die nachträgliche Umwandlung eines zunächst als unentgeltlich vereinbarten Rechtsgeschäfts in ein entgeltliches pflichtteilsrechtlich anerkannt wird, wurde in neuerer Zeit eingehend diskutiert, insbesondere wenn es um die nachträgliche Honorierung für früher bereits erbrachte Pflegeleistungen geht. Nach der h.M. wird eine nachträgliche Begründung der Entgeltlichke...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / 5. Berechnung des Pflichtteils (Ausgleichungspflichtteil)

Rz. 78 Für die Berechnung des Pflichtteils im Rahmen der Ausgleichungsvorschriften ist wie folgt vorzugehen: Zunächst wird der Ausgleichungsnachlass gebildet. Dies erfolgt durch Abzug der "Erbteile" der nicht an der Ausgleichung beteiligten Personen, wie z.B. des Ehegatten. Der Ehegatte wird mit seinem, ihm "fiktiv" zustehenden gesetzlichen Erbteil abgesondert. Dann werden d...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / Literaturtipps

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / c) Gemischte Schenkungen

Rz. 28 Eine gemischte Schenkung liegt vor, wenn die Vertragsteile das objektiv bestehende Missverhältnis zwischen Zuwendung und Gegenleistung kennen und sich darüber einig sind, dass der Mehrwert unentgeltlich zugewandt sein soll.[79] Dies setzt nicht voraus, dass der objektive Wert der Zuwendung mindestens das Doppelte der Gegenleistung beträgt.[80] Gemischte Schenkungen si...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / cc) Pflichtschenkungen

Rz. 21 Demgegenüber können Schenkungen aufgrund einer sittlichen Pflicht auch einen erheblichen Wert haben;[57] insbesondere fallen hierunter Unterhaltszahlungen für nahe Verwandte[58] und solche mit der Motivation der zusätzlichen Alterssicherung.[59] U.U. kann auch die Zuwendung eines Grundstücks oder eines Nießbrauchs aus Dankbarkeit für unbezahlte langjährige Dienste im ...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / bb) Zum Ausschluss der Bereicherung: Kausale, synallagmatische und konditionale Verknüpfung von Leistungen

Rz. 148 Sowohl echte Gegenleistungen, aber auch übernommene Lasten und gemachte Auflagen schließen nach zutreffender Meinung in Höhe ihres Wertes eine objektive Bereicherung des Zuwendungsempfängers aus (ausführlich siehe § 7 Rdn 28 ff.).[266] Gemischte Schenkungen sind nur hinsichtlich ihres Schenkungsteils ergänzungspflichtig.[267] Gerade im Bereich der vorweggenommenen Er...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / ff) Bewertung der Leistungen: Subjektive Äquivalenz

Rz. 158 Aufgrund der Privatautonomie steht es den Beteiligten grundsätzlich frei, den Wert der von ihnen nach ihrem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu bewerten und damit auch das Verhältnis der Entgeltlichkeit zu bestimmen (Prinzip der subjektiven Äquivalenz; siehe auch § 7 Rdn 30 ff.).[290] Dadurch entsteht ein gewisser Bewertungsspielraum, auch zur Reduzierung von Pflic...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / aa) Allgemeines; Entziehung des Pflichtteils der Kinder

Rz. 40 Lediglich die Verletzung einer gegenüber dem Erblasser bestehenden Unterhaltspflicht kann diesen Tatbestand erfüllen, nicht aber gegenüber dem anderen Elternteil.[122] Rz. 41 Die Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Unterhaltspflicht" hat sich eng an den unterhaltsrechtlichen Regelungen auszurichten.[123] Dieser Entziehungsgrund setzt bezüglich des Pflichtteils der Abköm...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / a) Gemischte Schenkungen, subjektive Äquivalenz

Rz. 109 Bei gemischten Schenkungen und solchen unter Auflagen ist nur der reine Schenkungsteil für den Pflichtteilsergänzungsanspruch anzusetzen.[346] Dabei steht es zunächst den Vertragsteilen aufgrund der Vertragsfreiheit und des daraus resultierenden Prinzips der subjektiven Äquivalenz frei, Leistung und Gegenleistung zu bewerten (siehe Rdn 30 ff.).[347] Für eine Schätzun...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / hh) Vor der Zuwendung erbrachte Übernehmeraufwendungen – Mitarbeit, Bauleistungen

Rz. 166 In der Praxis findet sich häufig der Fall, dass der Erwerber bereits vor der Zuwendung Eigenleistungen erbrachte, etwa Bauaufwendungen. Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH kann demjenigen, der in der begründeten Erwartung künftigen Eigentumserwerbs auf einem fremdem Grundstück Bauarbeiten vornimmt oder vornehmen lässt, ein Bereicherungsanspruch zustehen, wenn d...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / (3) Leistungen "in anderer Weise"

Rz. 43 Gleichgestellt werden der Mitarbeit auch Leistungen in sonstiger Weise, die in besonderem Maße zur Erhaltung und Mehrung des Erblasservermögens geführt haben. Hierunter fallen insbesondere die Sicherheitsleistungen, wie Bürgschaftsübernahme oder Bestellung einer Grundschuld sowie die Bezahlung von Schulden des Erblassers und die Gewährung von Darlehen.[53] Leistungen ...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / cc) Höhe des Ausgleichungsanspruchs

Rz. 46 Für die Bemessung der Höhe des Ausgleichungsanspruchs nach § 2057a BGB sieht § 2057a Abs. 3 BGB eine Billigkeitsbewertung vor. Hierauf gestützt, hat der BGH entschieden, dass für den Ausgleichungsbetrag die Tätigkeiten des Abkömmlings nicht einzeln gerechnet, sondern unter Billigkeitserwägungen geschätzt werden.[59] Rz. 47 Hier liegt es zum einen nahe, einen exakten Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs 2 EStG)

Rn. 15 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs 2 S 1 EStG wird für die unter s Rn 3–4 umschriebenen haushaltsnahen Tätigkeiten gewährt, die nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, sondern steuerrechtlich selbstständig erbracht werden. § 35a Abs 2 S 1 EStG ist ein Auffangtatbestand für Beschäftigungsverhältnisse, die nicht als Ganzes in einem Hausha...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / d) Vorbehalt von Rückerwerbsrechten

Rz. 205 Ob die Vereinbarung von freien oder sogar nur von enumerativen Rückerwerbsrechten (Widerrufsvorbehalten) dem Beginn der Ausschlussfrist nach § 2325 Abs. 3 BGB entgegensteht, ist höchstrichterlich noch nicht geklärt.[384] In einer Entscheidung vom 11.4.2008[385] verneinte das OLG Düsseldorf den Beginn der Ausschlussfrist allein wegen der Vereinbarung von Rückübertragu...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Gewerbesteuerbefreiung bei Leistungen i.R.d. Eingliederungshilfe

§ 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG setzt nicht voraus, dass das gesamte Spektrum der häuslichen Pflegehilfe abgedeckt wird. Nach der Übergangsregelung des § 124 Abs. 2 SGB XI a.F. waren Leistungen der häuslichen Betreuung, die im Jahr 2013 i.R.d. Eingliederungshilfe (§§ 53 ff. SGB XII a.F.) erbracht wurden, pflegerische Betreuungsmaßnahmen – und mithin eine Pflegeleistung i.S.d. § ...mehr

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§ 6 Tabellen / a) Pflegeleistungen

Rz. 324 Zu den Pflegeleistungen bis 31.12.2016 siehe ausführlich Jahnke. [304]mehr

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ZErb 07/2024, Ausgleichungsbemessung für Pflegeleistungen - Konflikt zwischen Interessen des Ausgleichungs- und Pflichtteilsberechtigten

1 Familiäre Pflege spielt nicht nur im Alltag vieler Menschen eine Rolle, sondern gewinnt auch in der (ober-)gerichtlichen Rechtsprechung an Bedeutung. Im Erbrecht besonders prominent ist dabei der Ausgleichungstatbestand des § 2057a Abs. 1 S. 2 BGB. Im Rahmen der Erbauseinandersetzung ordnet die Norm eine Ausgleichungspflicht zugunsten desjenigen Abkömmlings an, der den Er...mehr

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§ 6 Tabellen / a) Pflegeleistungen

Rz. 329 Zu den Pflegeleistungen ab 1.1.2017 siehe ausführlich Jahnke.[305] Die nachstehende Übersicht enthält, sofern nicht anders angegeben, die monatlichen Leistungen der Pflegeversicherung in Abhängigkeit vom Pflegegrad (PG) (ambulante und stationäre Pflege) ab 1.1.2017. Rz. 330 Übersicht 6.18: Pflegeleistungen (§ 28 SGB XI) ab 1.1.2017mehr

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ZErb 07/2024, Ausgleichungs... / d. Dogmatisches Fundament: Ausgleich durch praktische Konkordanz

Die angeführte Rechtsprechung des BVerfG und BGH lässt darauf schließen, dass die Gerichte das Pflichtteilsrecht und die Testierfreiheit bzw. die Verfügungsbefugnis des Erblassers durch Abwägung in Ausgleich bringen. Das BVerfG nennt in seiner Entscheidung zum Pflichtteilsrecht in Fällen der gewillkürten Erbfolge[51] folgende Abwägungsgüter: Auf der einen Seite steht die ver...mehr

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ZErb 07/2024, Ausgleichungs... / 1. Konfliktlage zwischen Ausgleichungsberechtigung und’Ausgleichungspflicht

Der Ausgleichungstatbestand des § 2057a Abs. 1 S. 2 BGB ist eingebettet in die §§ 2050 ff. BGB, die für bestimmte Konstellationen Ausgleichungspflichten zwischen den Abkömmlingen des Erblassers anordnen, vornehmlich im Fall des Eintritts der gesetzlichen Erbfolge. Im Einzelnen regeln die Vorschriften, welche lebzeitigen Zuwendungen des Erblassers an seine Abkömmlinge und wel...mehr

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ZErb 07/2024, Ausgleichungs... / b. Stellenwert des Pflichtteilsrechts in der Rechtsprechung des BGH

Obwohl grundsätzlich mit der Auslegung und Anwendung einfachgesetzlicher Normen befasst, nimmt auch der BGH gelegentlich zur verfassungsrechtlichen Bedeutung des Pflichtteilsrechts Stellung. Als Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit kann dabei das Urteil des BGH[33] zur Unwirksamkeit der Rechtswahl einer ausländischen Rechtsordnung ohne Pflichtteilsrecht dienen: Aufgrund d...mehr

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ZErb 07/2024, Ausgleichungs... / 2

Angesichts der pflichtteilsrechtlich garantierten Mindestbeteiligung des ausgleichungspflichtigen Abkömmlings am Nachlass besteht insoweit eine Konfliktlage, bei der es an einer letztverbindlichen Klärung durch die Rechtsprechung fehlt. Aufgrund des demografischen Wandels dürfte die gesamte Problematik um die erbrechtliche Ausgleichung familiärer Pflegeleistungen eher zu- al...mehr

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ZErb 07/2024, Ausgleichungs... / 6

Auf einen Blick Wegen der verfassungsrechtlich garantierten Mindestbeteiligung des Pflichtteilsberechtigten am Nachlass ist eine vollständige Nachlassaufzehrung aufgrund der Ausgleichung von Pflegeleistungen unzulässig. Für die Ausgleichungsbemessung erscheint vielmehr eine am Gedanken der praktischen Konkordanz orientierte Interessenabwägung geboten, die zu einem möglichst ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Späterer Erwerb

Rz. 1275 Erwirbt ein Zessionar ausnahmsweise die Forderung nicht im Unfallzeitpunkt, aber vor dem Zeitpunkt des Abfindungsvergleiches, ist der Vergleich im Verhältnis zum Drittleistenden u.U. dann unwirksam, wenn der Versicherer Kenntnis von der Zession hatte (§ 407 BGB).[1307]mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (a) Anspruch

Rz. 534 Den Eltern eines getöteten Kindes kann grundsätzlich ein Schadenersatzanspruch zustehen. Dabei kommt es aber nicht auf individuelle Versorgungsabsprachen, sondern allein auf den gesetzlich geschuldeten Unterhalt an.[438] Rz. 535 Der Wegfall bzw. die Schmälerung von Kinder-, Erziehungs- und Elterngeld sind nicht ersatzfähig. Pflegeleistungen werden nicht als Unterhalt ...mehr

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ZErb 07/2024, Ausgleichungs... / 1

Familiäre Pflege spielt nicht nur im Alltag vieler Menschen eine Rolle, sondern gewinnt auch in der (ober-)gerichtlichen Rechtsprechung an Bedeutung. Im Erbrecht besonders prominent ist dabei der Ausgleichungstatbestand des § 2057a Abs. 1 S. 2 BGB. Im Rahmen der Erbauseinandersetzung ordnet die Norm eine Ausgleichungspflicht zugunsten desjenigen Abkömmlings an, der den Erbla...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Systemveränderungen

Rz. 1405 Werden neue gesetzliche Ansprüche begründet, dürfte gerade in Fällen sog. Systemänderungen [1481] (z.B. der Einführung von Pflegeleistungen mit dem SGB V und SGB XI) eine Anpassung notwendig werden.[1482] Rz. 1406 Änderungen in der Gewährung von Blindengeld berechtigen nicht zur Abänderung von Abfindungsvergleichen.[1483] Rz. 1407 Dass der Ersatzpflichtige an einen Dri...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / I. Steuern

Rz. 1604 Hinweis Siehe § 4 Rdn 1 ff. Rz. 1605 Nur Schadenersatzleistungen wegen Erwerbsausfall unterliegen der Versteuerung (vgl. § 24 EStG). Rz. 1606 Nach § 33b Abs. 6 S. 1 EStG kann ein Steuerpflichtiger wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die ihm durch die Pflege einer Person erwachsen, die nicht nur vorübergehend hilflos ist, an Stelle einer Steuerermäßigung nach § 33...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Zession

Rz. 160 Während sich der Anspruch des unmittelbar Betroffenen auf Leistungen aus dem Drittleistungssystem nach dem jeweils aktuell geltenden und sich – unter Beachtung der jeweiligen Überleitungsvorschriften – immer häufiger verändernden Recht (z.B. EFZG, SGB, Beamtenversorgungsrecht) richtet, orientiert sich der Forderungswechsel während der gesamten Zeit der Abwicklung bis...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / Literaturtipps

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Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 69 Sichers... / 2.2 Durchführung des Sicherstellungsauftrags (Satz 2)

Rz. 6 Zur Durchführung des Sicherstellungsauftrags schließen die Pflegekassen bzw. deren Verbände mit den Trägern der Pflegeeinrichtungen und sonstigen Leistungserbringern Versorgungsverträge und Vergütungsvereinbarungen (Satz 2). Diese Regelung ist Folge des aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung weitgehend übernommenen Sachleistungsprinzips (vgl. § 2 Abs. 2 S...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Beratungsbefugnis von Angeh... / 2.1.1 Behaltensfristen für Familienheime oder Übertragung von Betriebsvermögen

Geht es, wie z. B. bei der Steuerbefreiung für Familienheime oder bei Übertragung von Betriebsvermögen auch um die Einhaltung von Behaltensfristen, ist es häufig zur umfassenden Beratung unumgänglich, auch rechtliche Gestaltungen aufzuzeigen, die zu einem Verstoß gegen die Behaltensfrist führen. Eine Rechtsberatung dazu dürfte, wenn sie nicht schon von dem StBerG gedeckt ist...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungshilfe für Men... / 2 Grundsätze für die Leistungserbringung

Für die steuerfinanzierte Eingliederungshilfe gilt weiterhin grundsätzlich das Nachrangprinzip, d. h. Eingliederungshilfe erhält nicht, wer die erforderlichen Leistungen von anderen, insbesondere von Rehabilitationsträgern erhält. Dementsprechend gilt, dass andere Träger von Sozialleistungen ihre Leistungen nicht unter Verweis auf die Eingliederungshilfe versagen dürfen.[1] ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wie wohnen wir morgen? – Al... / 6.1.2.4 Landesheimgesetze

Zur Übersicht werden nachfolgend die jeweiligen Rechtsnormen zur Abgrenzung von Anlagen des Betreuten Wohnens zum Heim genannt. Die 16 Landesgesetze (Stand: Dezember 2014) tragen unterschiedliche Bezeichnungen, wie – nur noch ausnahmsweise – "Heimgesetz"[1] bzw. "Landesheimgesetz"[2], "Pflege- und Wohnqualitätsgesetz"[3] oder "Wohn- und Teilhabegesetz"[4]. Außerdem wird – mi...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wie wohnen wir morgen? – Al... / 6.1.1 Wohnraumüberlassung und Betreuungsleistungen

Angebote des Betreuten Wohnens (für Senioren) haben den Zweck, den jeweiligen Bewohnern über einen langen Zeitraum hinweg ein weitgehend selbstständiges Leben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen. Die Bestandteile des Betreuten Wohnens sind: Wohnraumüberlassung und Betreuungsleistungen Als Betreuungsleistungen kommen Grundleistungen (u.a. auch "Allgemeine Betreuungsleistungen"...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wie wohnen wir morgen? – Al... / 5.3 Betreutes Wohnen zu Hause

Das Betreute Wohnen zu Hause ist dadurch gekennzeichnet, dass der jeweilige Bewohner (Mieter oder Eigentümer) in seiner Wohnung verbleibt und individuell benötigte – meist "niedrigschwellige Leistungen" – zur Unterstützung im Alltag bezieht.[1] Dagegen umfasst das Betreute Wohnen (für Senioren) ein von einem oder mehreren Leistungsanbietern in Kooperation zur Verfügung geste...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wie wohnen wir morgen? – Al... / 3.1 Altersgerechtes Wohnen in der vorhandenen Wohnung

Wenn einzelne Mieter selbst Maßnahmen ergreifen wollen, um ein altersgerechtes Wohnen in ihrem vertrauten Umfeld zu ermöglichen, finden hinsichtlich der Wohnraumüberlassung insbesondere die mietrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 535 ff. BGB) Anwendung. Sofern darüber hinaus von Dritten Leistungen in Anspruch genommen werden sollen (z.B. "Essen auf Räde...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wie wohnen wir morgen? – Al... / 6.3 Wohngruppen-Modelle

Neben den selbstständigen gemeinschaftlichen Wohnprojekten existieren in der Praxis vielfältige Wohngruppen-Modelle. Dazu gehören insbesondere ambulant betreute Wohngemeinschaften für Senioren sowie Demenzkranke (Demenz-WGs) sowie betreute Wohngruppen. Unter ambulant betreuten Wohngemeinschaften[1] versteht man Wohnformen, die dem Zweck dienen, volljährigen pflege- oder betre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / IV. Pflege, Unterhalt

Rz. 309 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG ist eine Zuwendung an eine Person steuerfrei, die dem Erblasser unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt Pflege oder Unterhalt gewährt hat. Über den Wortlaut hinaus sind nicht nur letztwillige Zuwendungen befreit, sondern auch Zuwendungen unter Lebenden.[470] Die Steuerfreiheit ist aber zweifach begrenzt: Zum einen auf einen Betra...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Öffentliche und dem Gemeinwohl dienende Gebäude

Rz. 29 Öffentliche und andere Gebäude, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, liegen nach der Verwaltungsauffassung[1] vor, wenn das jeweilige Gebäude für folgende Umsätze bzw. Tätigkeiten verwendet wird: steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 11b UStG, das sind sog. Universal-Postdienstleistungen (vgl. im Einzelnen § 4 Nr. 11b UStG Rz. 1ff.), steuerfreie Umsätz...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 2 ... / 2.1 Soziale Rechte

Rz. 5 Hintergrund der Regelung ist, wie sich auch aus der Gesetzesbegründung ergibt, die rechtstheoretische Diskussion um soziale Grundrechte. Dabei handelt es sich um die Frage, ob vorhandene oder zu schaffende Regelungen über soziale Sicherung, die für den Bürger immer wichtiger werden, nicht auch in der Verfassung zu verankern seien oder sich aus der Verfassung als Gewähr...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 16... / 2.1 Antragstellung

Rz. 3 § 16 gilt uneingeschränkt ohne den Vorbehalt abweichender Regelungen in den einzelnen Büchern des Sozialgesetzbuches (vgl. § 37 Satz 2). Damit werden allerdings Ergänzungen und Sonderregelungen nicht ausgeschlossen. § 16 definiert nicht den Begriff des Antrages i. S. d. § 16. Ein Antrag auf Sozialleistungen ist eine öffentlich-rechtliche, empfangsbedürftige Willenserkl...mehr