Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegekraft

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.2.3 Sonstige Einzelfälle – von A wie Arzt bis Z wie Zivildienstleistender

Rz. 42 Studierende, die eine ansonsten (versicherungspflichtige) Beschäftigung ausüben, genießen in der Rentenversicherung grundsätzlich nicht das sog. Werkstudentenprivileg; danach sind Studierende, die neben dem Studium arbeiten, dann zwar in der Sozialversicherung sozialversicherungsfrei, wenn ihr Studium die Hauptsache und die Beschäftigung die Nebensache bleibt. Bewerte...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 21a ... / 2.2 Allgemeine Leistungsvoraussetzungen

Rz. 3 Nach Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a bis d können als Leistungen der sozialen Pflegeversicherung Leistungen der häuslichen Pflege in Anspruch genommen werden. Diese werden als Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI), Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen (§ 37 SGB XI), häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (§ 39 SGB XI) sowie Pflegehilfsmittel und technische Hilfe...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 31 Überleitung der Pflegekräfte am 1.1.2019 (§ 29c)

Zur neuen Pflegetabelle, der Zuordnungstabelle der KR-Entgelte zu den Entgeltgruppen der Anlage B sowie den Zulagen für Beschäftigte in der Pflege, siehe Beitrag Eingruppierung Zur Eingruppierung in den Teil IV der Entgeltordnung siehe Ziffer 10 31.1 Geltungsbereich Der Überleitungsregelung unterfallen alle Beschäftigte, deren Eingruppierung sich nach Teil IV der Entgeltordnung...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 6 Besonderheiten

Berücksichtigung eines zu erwartenden Stufenaufstiegs im November 2006: Beschäftigte, die im November 2006 bei Fortgeltung des bisherigen Rechts die Grundvergütung bzw. den Monatstabellenlohn der nächsthöheren Lebensalters- bzw. Lohnstufe erhalten hätten, wurden für die Bemessung des Vergleichsentgelts so behandelt, als sei der Stufenaufstieg bereits im Oktober 2006 erfolgt. B...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 31.2 Grundprinzipien der Überleitung

Die Überleitungssystematik orientiert sich am Antragsverfahren des § 29a TVÜ-L aus dem Jahr 2012. Es werden alle Beschäftigte, die am Stichtag in eine KR-Entgelttabelle eingruppiert sind, übergeleitet – unabhängig davon, ob sie künftig nach Teil IV oder Teil I eingruppiert sind. Eine Überprüfung und Neufeststellung der Eingruppierung findet aufgrund der Überleitung nicht stat...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 31.3.1 Festlegung der neuen KR-Entgeltgruppe

Die Überleitung in die neue KR-Entgeltgruppe erfolgt schematisch entsprechend der tarifierten Zuordnungstabelle: 31.3.2.1 Regelfall Die Überleitung gem. § 29c Abs. 2 TVÜ-L erfolgt stufengleich unter Mitnahme der ...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 31.5 Überleitung der Operationstechnischen und Anästhesietechnischen Assistentinnen

Die TdL empfiehlt in ihren Durchführungshinweisen vom 22.10.2019 zu Teil IV (Pflege), die bisher außertariflich eingruppierten Beschäftigten entsprechend § 29 c TVÜ-L überzuleiten. Der Empfehlung gehen abweichende einzelvertragliche Vereinbarungen vor. Im Regelfall dürfte es wohl auch einer Beschäftigteninformation über die analoge Anwendung des § 29 c TVÜ-L bedürfen.mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 16.8.2 Übernahme der bisherigen Eingruppierung

Auch nach Inkrafttreten der Entgeltordnung besteht weiterhin die Möglichkeit, der erweiterten Anrechnung einer vorherigen Eingruppierung und vorherigen Stufe aus einem vorangegangenen Arbeitsverhältnis nach § 17 Abs. 7 Satz 3 TVÜ-Länder. Die Anlage 4 zum TVÜ-Länder berücksichtigte ein etwaiges vorangegangenes Arbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber, bei dem ebenfalls ...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 31.3 Erster Schritt: Überleitung in die neue KR-Entgeltgruppe

31.3.1 Festlegung der neuen KR-Entgeltgruppe Die Überleitung in die neue KR-Entgeltgruppe erfolgt schematisch entsprechend der tarifierten Zuordnungstabelle: 31.3.2.1 Regelfall Die Überleitung gem. § 29c Abs. 2 TV...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 31.1 Geltungsbereich

Der Überleitungsregelung unterfallen alle Beschäftigte, deren Eingruppierung sich nach Teil IV der Entgeltordnung richtet – unabhängig davon, ob sie vor oder nach dem 31.10.2006 eingestellt wurden, § 29c Abs. 5 TVÜ-L. Ferner muss das Arbeitsverhältnis am und über den 31.12.2018 hinaus zu einem Arbeitgeber, der Mitglied der TdL ist, bestehen und am 1.1.2019 dem Geltungsbereic...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 31.4 Zweiter Schritt: Antrag auf Überleitung in die neuen Tätigkeitsmerkmale (§ 29c Abs. 3 und 4 TVÜ-L)

31.4.1 Grundsatz Grundsätzlich sind alle Beschäftigten gemäß § 29c Abs. 2 TVÜ-L unter Beibehaltung ihrer Entgeltgruppe in die Entgeltordnung übergeleitet. Soweit sich für die auszuübende Tätigkeit aus der Entgeltordnung eine höhere Entgeltgruppe ergibt, werden Beschäftigte nur auf Antrag (Antragsfrist 31.3.2020) der höheren Entgeltgruppe zugeordnet. Die Stufenzuordnung richte...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 31.4.1 Grundsatz

Grundsätzlich sind alle Beschäftigten gemäß § 29c Abs. 2 TVÜ-L unter Beibehaltung ihrer Entgeltgruppe in die Entgeltordnung übergeleitet. Soweit sich für die auszuübende Tätigkeit aus der Entgeltordnung eine höhere Entgeltgruppe ergibt, werden Beschäftigte nur auf Antrag (Antragsfrist 31.3.2020) der höheren Entgeltgruppe zugeordnet. Die Stufenzuordnung richtet sich hierbei n...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 31.4.3 Keine Beratungspflicht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Beschäftigten hinsichtlich der Antragstellung zu beraten. Wenn der Arbeitgeber freiwillig eine Auskunft erteilt, so hat diese vollständig und zutreffend zu sein. Eine unrichtige Auskunft stellt eine Pflichtverletzung dar, die gemäß § 280 Abs. 1 BGB zu einem Schadensersatzanspruch führen. Daher wird empfohlen, eine Beratung abzulehn...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 31.3.2.1 Regelfall

Die Überleitung gem. § 29c Abs. 2 TVÜ-L erfolgt stufengleich unter Mitnahme der am 31.12.2018 zurückgelegten Stufenlaufzeit. Für den Fall, dass die Stufenlaufzeit unverändert bleibt, ändert sich der Zeitpunkt des Stufenaufstiegs nicht. Verlängert oder verkürzt sich der Stufenaufstieg durch die Überleitung, führt dies zu einem zeitlich entsprechend späteren oder früheren Stuf...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 31.4.2 Form und Frist des Antrags

Der Antrag bedarf keiner bestimmten Form, Textform gem. § 126b BGB (z. B. eine E-Mail) ist ausreichend. Der Antrag kann auch mündlich bei der zuständigen Stelle gestellt werden; der Arbeitgeber sollte den Antrag jedoch unverzüglich dokumentieren und vom Beschäftigten abzeichnen lassen. Der Antrag ist bedingungsfeindlich. Der Antrag ist bis zum 31.3.2020 zu stellen, § 29c Abs....mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 31.4.4 Risikoabwägung des Arbeitnehmers

Der Beschäftigte muss abwägen, ob ein Höhergruppierungsantrag für ihn persönlich vorteilhaft ist. Folgende typische Risiken bestehen: Der Höhergruppierungsgewinn wird geschmälert bzw. aufgezehrt durch die Anrechnung des Strukturausgleichs eine Absenkung des Bemessungssatzes der Jahressonderzahlung (z. B. bei Höhergruppierung in die Entgeltgruppen KR 9 oder in die Entgeltgruppe...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 5.1 1. Schritt: Zuordnung zu einer Entgeltgruppe des TV-L

Im ersten Schritt wird festgestellt, in welcher Vergütungsgruppe die Angestellten bzw. in welche Lohngruppe die Arbeiter zum Stichtag tatsächlich eingruppiert waren (Ist-Eingruppierung). Auf der Grundlage dieser Ist-Eingruppierung am Stichtag wurden sie mittels einer Zuordnungstabelle (Anlage 2 TVÜ-L) in eine Entgeltgruppe der Grundentgelttabelle des TV-L überführt. Dabei ga...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 8.2 Entgeltgruppen 2 sowie 9 bis 15

Auch bei der Überleitung von Angestellten in die Entgeltgruppe 2 oder 9 bis 15 fand unter Zugrundelegung der 50 %-Klausel eine Berücksichtigung des ausstehenden Aufstieges statt. Der ausstehende Aufstieg musste allerdings in der Zeit zwischen dem 1.11.2005 und dem 31.10.2012 anstehen. In der ursprünglichen Fassung war als Stichtag der 31.10.2008 enthalten. Diese Regelung wur...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 31.3.2.2 Sonderfälle

Wird die Stufenlaufzeit nach bisherigem Recht am 31.12.2018 vollendet, wird der Beschäftigte am 1.1.2019 zunächst der nächsthöheren Stufe nach altem Recht zugeordnet, erst danach erfolgt die Überleitung in die neue Entgeltgruppe. Da nach bisherigem Recht die Stufenlaufzeit zum Stichtag bereits vollendet ist, kommt es auf die Stufenlaufzeit nach neuem Recht nicht mehr an. Bei...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 24 Sonderregelungen für Beschäftigte im bisherigen Geltungsbereich der SR 2a, SR 2b und SR 2c und SR 2 m zum BAT / BAT-O (§ 25)

Abs. 1 bestimmt, dass die Nr. 7 SR 2 a BAT/BAT-O im bisherigen Geltungsbereich bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung fort gilt. Dies betrifft die Regelung zur Entgeltfortzahlung bei Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung und deren Kostentragung bei Angestellten in Kranken-, Heil-, Pflege- und Entbindungsanstalten sowie in sonstigen Anstalten und Heimen, in denen die betreut...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 3.1 Regelungsinhalt

Vorbemerkungen: Die Überleitung in den TV-L hinsichtlich des Entgelts erfolgte in folgenden Schritten: Ermittlung der neuen Entgeltgruppe (§ 4) Bildung eines Vergleichsentgelts (§ 5) Ermittlung der Stufe in der neuen Entgeltgruppe (§§ 6 und 7) Feststellung von Besitzstandsansprüchen/Vertrauensschutz (3. Abschnitt) In § 4 ist der erste Schritt der Überleitung in den TV-L geregelt. A...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 5.1 Regelungsinhalt

Die Stufenzuordnung gemäß § 6 ist der dritte Schritt der Überleitung der Angestellten in den TV-L. Absatz 1 (Grundsatz) Für die Stufenzuordnung der Angestellten haben die Tarifvertragsparteien eine pragmatische Lösung gefunden, die Besitzstände für die Arbeitnehmer sicherte und Kostensteigerungen für die Arbeitgeber weitgehend vermied. Nachdem die ersten 2 Schritte der Überleit...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 16.8.3 Vorgehen bei Höhergruppierungen in der Zwischenphase ab dem 1.11.2006 und 31.12.2011

Höhergruppierungen erfolgen abgesehen von den Besitzstandsregelungen bei den Bewährungs-, Fallgruppen- und Tätigkeitsaufstiegen (§ 17 Abs. 5 TVÜ-Länder) ausschließlich bei Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit. Höher- bzw. Herabgruppierungen im Sinne von TVÜ-Länder und TV-L liegen nur vor, wenn sich durch den Tätigkeitswechsel eine andere Entgeltgruppe ergibt, die von de...mehr

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Entgelt / 3.1 Grundsatz

Bei Vereinbarung des TV-L ist es aufgrund der straffen Zeitvorgabe nicht gelungen, zugleich auch das gesamte bisherige Eingruppierungsrecht abzulösen. In der Tarifrunde 2011 haben sich die TdL und die Gewerkschaften ver.di, GEW, GdP, IGBau und dbb tarifunion auf die Grundlagen für eine neue Entgeltordnung verständigt. Die Entgeltordnung ist zum 1.1.2012 in Kraft getreten. Am ...mehr

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Entgelt / 5.2.11 Sonderfall: Nichtärztliche Beschäftigte in Universitätskliniken und Krankenhäusern (§ 43 TV-L)

Regelungen zu den Stufen für Pflegekräfte enthält § 43 Nr. 5a TV-L i. V. m. der Entgeltordnung. Die Entgeltgruppen KR 5 und KR 6 umfassen 6 Stufen. Die Entgeltgruppen KR 7 bis KR 17 umfassen lediglich 5 Stufen, nämlich die Stufen 2 bis 6. Abweichungen sind in den jeweiligen Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung geregelt. Demzufolge erfolgt bei Neueinstellungen in die Entgelt...mehr

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Entgelt / 4.1 Entgelttabellen

Seit der Einkommensrunde 2019 gibt es folgende Tabellen im Geltungsbereich des TV-L: ("allgemeine") Entgelttabelle für Beschäftigte in den Entgeltgruppen 1 bis 15 – Anlage B Entgelttabelle für Pflegekräfte – Anlage C Entgelttabelle für Ärztinnen und Ärzte im Geltungsbereich des § 41 TV-L – Anlage D Entgelttabelle für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst – Anlage G Die Nor...mehr

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Entgelt / 2 Einführung der KR- und S-Entgelttabelle in der Einkommensrunde 2019

In der Einkommensrunde des Jahres 2019 wurden unter dem Eindruck des sich verschärfenden Fachkräftemangels u. a. die Eingruppierungsmerkmale für den Sozial- und Erziehungsdienst (Inkrafttreten 1.1.2020) sowie für Beschäftigte in der Pflege (Inkrafttreten 1.1.2019) vollständig überarbeitet. Parallel dazu wurden die Entgelte für diese Beschäftigtengruppen aufgewertet, indem je...mehr

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Entgelt / 1.1 Einheitliche Tabelle

Die Bezahlung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder richtet sich seit dem 1. Januar 2012 gem. §§ 12, 13 TV-L nach der auf Tätigkeitsmerkmalen basierenden Eingruppierung (Entgeltordnung) und der bereits erreichten Grund- bzw. Entwicklungsstufe (§ 16 Abs. 1 TV-L). In der Entgelttabelle des TV-L sind dementsprechend Entgeltgruppen und Stufen geregelt. Die neue Entg...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 109 Anhörung ... / 2.1.1 § 109 Abs. 1 Satz 1

Rz. 2 Neben dem Personenkreis der Menschen mit Behinderung sind die Versicherten, die Berechtigten nach dem SGB XIV (und ab 1.1.2025 auch die Berechtigten nach dem Soldatenentschädigungsgesetz) und die Hinterbliebenen antragsberechtigt, nicht jedoch die Sozialleistungsträger. Die Sozialleistungsträger haben allein die Möglichkeit, von sich aus im Verlaufe des Rechtsstreits e...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 21 Au... / 4.2.4 Eigenart der Arbeitsleistung

Rz. 12 Nach Auffassung des BAG kann im Arbeitsvertrag einer Schauspielerin, die eine bestimmte Rolle in einer Fernsehserie übernehmen soll, wirksam vereinbart werden, dass ihr Arbeitsverhältnis endet. Voraussetzung ist, dass diese Rolle nicht mehr in der Serie enthalten ist und die Entscheidung über den Wegfall der Rolle Ausdruck künstlerischer Gestaltungsfreiheit des Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mietermodernisierung / 2.1 Barrierereduzierung

§ 554 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB regelt die Voraussetzungen, unter denen ein Mieter bauliche Veränderungen vornehmen darf, um die Nutzung der Mietsache für Menschen mit Behinderung zu erleichtern. Dabei ist entscheidend, dass die geplante bauliche Maßnahme tatsächlich der Nutzung durch eine Person mit Behinderung dient, also die Nutzung erleichtert oder verbessert.[1] Der Begr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pflege-Pauschbetrag

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die einem Stpfl durch die Pflege einer pflegebedürftigen Person entstehen, kann er – statt die tatsächlichen Aufwendungen geltend zu machen – einen Pflege-Pauschbetrag beantragen, der vom GdE (> Einkünfte Rz 3; > Einkommen Rz 1) abgezogen wird (§ 33b Abs 6 EStG). Dieser Pflege-Pauschbetrag wurde durch ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pflegekosten

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Aufwendungen für die Pflege des Stpfl selbst und seines Ehegatten/Lebenspartners gehören bei Personen, die akut erkrankt oder pflegebedürftig oder in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt sind (vgl §§ 14, 15, 45a SGB XI), zu den > Krankheitskosten Rz 10 Pflegebedürftigkeit. Neben den Aufwendungen für den Arzt, Medikamente, das Kranke...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Einzelfälle von A bis Z

Rz. 130 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Abgeordnete: Mitglieder der Parlamente sind in ihrer Eigenschaft als Mandatsträger keine ArbN (vgl § 22 Nr 4 EStG). Die Assistenten der Abgeordneten sind ArbN (> Abgeordnete Rz 14). Ergänzend > Rz 130 Parlamentarischer Geschäftsführer. Ableser von Messgeräten: Wer Messdaten für Strom/Wasser/Gas/Wärme für ein EVU erhebt, kann ArbN sein, auch ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pflegeheim

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Ist der Stpfl selbst wegen einer Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit oder erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (vgl §§ 14, 15, 45a SGB XI) in einem Pflegeheim oder einem Altenpflegeheim untergebracht, sind die Aufwendungen für die Heimunterbringung > Krankheitskosten und im Rahmen von § 33 EStG (> Rz 4) als > Außergewöhnliche Belastunge...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pflegeversicherung

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Versicherungspflicht in der 1995 eingeführten sozialen PflV (SGB XI) folgt der Versicherungspflicht in der GKV; auch wer dort freiwillig versichert ist, wird einbezogen (§ 20 SGB XI). Wer privat krankenversichert oder beihilfeberechtigt ist, muss eine private PflV abschließen (§ 23 SGB XI). Träger der sozialen PflV sind die Pflegekassen, ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Eingliederung in den betrieblichen Organismus

Rz. 25 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Eingliederung in den betrieblichen Organismus eines anderen ist die für einen ArbN typische Stellung. Zur Bedeutung von ‚Eingliederung’ > Rz 15 ff. Darauf lässt zB das Vorhandensein eines festen Arbeitsplatzes mit vom ArbG zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln, die regelmäßige Kontrolle der Arbeitszeit und/oder der Arbeitsergebnisse, d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Polen

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Republik Polen (Hauptstadt: Warschau; Amtssprache: Polnisch) ist ein mitteleuropäischer Staat mit Grenzen zu > Russland (Exklave Kaliningrad) im Norden, > Litauen im Nordosten, > Weißrussland und der > Ukraine im Osten, der > Slowakei im Süden, > Tschechien im Südwesten und Deutschland im Westen. Polen liegt darüber hinaus an der Ostsee i...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.22 Pflegepersonen (Nr. 17)

Rz. 167 Seit 1.4.1995 erbringt die soziale Pflegeversicherung Leistungen. Zugleich ist die Versicherung der Pflegepersonen als Nr. 17 in den Katalog des § 2 Abs. 1 eingefügt worden. Der Versicherungsschutz für die Pflegeperson soll Hemmnisse abbauen, die eine Pflege im häuslichen Bereich hindern könnten, und durch Verbesserung der sozialen Absicherung der Pflegeperson zur hä...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 2.7 Verzeichnis der Leistungserbringer und Fachkräfte in der Pflege (Abs. 8)

Rz. 32 Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat ein bundesweites Verzeichnis der Leistungserbringer und Fachkräfte in der Pflege anzulegen (Satz 1). Das Verzeichnis ist bis zum 31.12.2021 zu errichten und durch das BfArM zu führen. Dazu hat sich das BfArM mit dem GKV-Spitzenverband, dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen und den für die Wahrnehmung ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.6.3 Erhöhung des Pauschalbetrags im Einzelfall nach Satz 3

Rz. 90 Die Gewährung der laufenden Geldleistungen erfolgt gemäß § 39 Abs. 4 Satz 3 grundsätzlich in Form eines monatlichen Pauschalbetrags, der nach den Maßgaben des § 39 Abs. 5 näher zu bestimmen ist (zur Höhe vgl. die Komm. zu Abs. 5 Satz 1 und Satz 2), soweit nicht nach der Besonderheit des Einzelfalls abweichende Leistungen geboten sind. Das sog. erhöhte Pflegegeld gilt ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Sie regelt die Verwendung von bundeseinheitlichen Kennzeichen für den Verkehr der Krankenkassen mit den anderen Trägern der Sozialversicherung, der Bundesagentur für Arbeit und den Vertragspartnern de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.1.7 Katalog der Gegenleistungen i. S. v. § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG

Rz. 8r Abbruch-/Abrisskosten Ist Gegenstand eines Erwerbsvorgangs der Erwerb eines unbebauten Grundstücks und verpflichtet sich der Veräußerer vertraglich, den Abbruch des aufstehenden Gebäudes auf seine Kosten zu übernehmen, gehören die entsprechenden Aufwendungen nicht zur Gegenleistung. Übernimmt der Erwerber eine hinreichend konkretisierte Verpflichtung (z. B. durch ein ...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Psychische Belastung am Arb... / 9.1.1 Symptome

Es gibt keine einheitliche Definition von Burnout und auch kein festes und einheitliches Erscheinungsbild. Es werden bis zu 130 unterschiedliche Symptome beschrieben. Auch im klinischen Sinne ist Burnout kein Krankheitsbild, sondern gilt als Zusatzdiagnose, z. B. zu einer Depression. Burnout zeigt sich meist auf 4 Ebenen des Organismus: dem körperlichen Befinden, dem Gefühls...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Burnout-Syndrom: Ursachen u... / 2.1 Fehlzeiten

Ob im Privaten oder am Arbeitsplatz: Wann und wo Überbelastung entsteht, lässt sich nicht immer und oft nicht mit absoluter Sicherheit ausmachen. Doch Umfragen und Studien zeichnen immer wieder ein ähnliches Bild. In Deutschland leidet fast jeder 5. Beschäftigte unter Stress, Ängsten oder Depression, so der Gesundheitsreport der DAK 2022. Der Arbeitsausfall aufgrund psychische...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Persönliche Hilfsbedürftigkeit (körperliche, geistige oder seelische Bedürftigkeit)

Tz. 11 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Bedürftig sind Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe ihrer Mitmenschen angewiesen sind (s. § 53 Nr. 1 AO, Anhang 2); auf ihre wirtschaftliche Lage kommt es insoweit nicht an. Es kommt auch nicht darauf an, dass die Hilfsbedürftigkeit wegen des körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien: Gemeinspanisches R... / 2. Erbfähigkeit

Rz. 97 Erbfähig sind natürliche und juristische Personen. Um Erbe – ob testamentarischer oder gesetzlicher – werden zu können, darf die natürliche Person gem. Art. 744 CC vom Gesetz nicht für erbunfähig erklärt worden sein. Dies sind nach Art. 745 Nr. 1 CC zunächst die "lebensunfähigen Frühgeburten" (criaturas abortivas), also solche, die vor vollständiger Entnahme aus dem M...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.6.5 Versorgungsehe versus Pflegeehe

Rz. 71 Der Begriff "Versorgungsehe" darf nicht falsch verstanden werden. Damit ist allein die Absicht gemeint, dem Ehegatten die Hinterbliebenenversorgung zu verschaffen. Schließt hingegen ein Pflegebedürftiger, der auf Pflege ständig angewiesen und dessen Ableben bei Eheschließung auf absehbare Zeit nicht zu erwarten ist, mit der Partnerin, die er zuvor als Pflegekraft besc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Diskriminierung von Teilzei... / Hintergrund

Eine Pflegekraft arbeitete in Teilzeit mit 40 % für einen ambulanten Dialyseanbieter. Laut Tarifvertrag sind Überstunden, die über die reguläre monatliche Arbeitszeit einer Vollzeitkraft hinausgehen und nicht durch Freizeit ausgeglichen werden, mit einem 30% Zuschlag zu vergüten. Alternativ zu einer Auszahlung des Zuschlags ist eine Honorierung durch entsprechende Zeitgutsch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Diskriminierung von Teilzei... / Entscheidung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) gab der Pflegekraft in ihrem Anliegen Recht und gewährte ihr die geforderte Zeitgutschrift. Zudem wurde dem Arbeitgeber auferlegt, eine Entschädigung in Höhe von 250 EUR zu zahlen. Das Gericht stellte fest: Die bestehende Tarifregelung benachteiligt Teilzeitkräfte, da sie keinen anteiligen Überstundenzuschlag bietet. Dadurch verstößt sie nicht nu...mehr