Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegebedürftigkeit

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 3.3.3 Nachweis der Pflegebedürftigkeit

Der Nachweis einer anerkannten Pflegebedürftigkeit kann durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflege-Pflichtversicherung bzw. durch das Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung oder des von der Pflegekasse beauftragten Gutachters erbracht werden. Praxis-Be...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 3.3 Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftig i. S. d. PflegeZG sind Personen, die die Voraussetzungen nach den §§ 14 und 15 SGB XI erfüllen. 3.3.1 Pflegebedürftigkeitsbegriff Aufgrund des PSG II sind Personen, nach § 14 SGB XI ab 1.1.2017[1] pflegebedürftig, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es m...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 5.2.1 Anspruchsvoraussetzungen

– Unternehmen mit mehr als 15 "Beschäftigten" Sog. Kleinunternehmen sind von den Bestimmungen zur 6-monatigen Pflegezeit ausgenommen. Der Anspruch besteht nur für Beschäftigte in Unternehmen mit in der Regel mehr als 15 Beschäftigten.[1] Teilzeitkräfte sind bei der Bemessung der notwendigen Unternehmensgröße voll mitzuzählen. Eine dem § 23 Abs. 1 Satz 4 KSchG entsprechende Vor...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 3.3.1 Pflegebedürftigkeitsbegriff

Aufgrund des PSG II sind Personen, nach § 14 SGB XI ab 1.1.2017[1] pflegebedürftig, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anford...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 4.2.4.1 Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber

Keine Regelung zur Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber im PflegeZG Das PflegeZG selbst enthält keine eigenständige Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung in einer akut aufgetretenen Pflegesituation. Es verweist jedoch in § 2 Abs. 3 auf andere bestehende Verpflichtungen: "Der Arbeitgeber ist zur Fortzahlung der Vergüt...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 4.2.2 Anspruchsvoraussetzungen

Akut aufgetretene Pflegesituation Nach § 2 Abs. 1 PflegeZG haben Beschäftigte das Recht, eine bestimmte Anzahl von Arbeitstagen der Arbeit fernzubleiben, wenn dies erforderlich ist, um für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzust...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.2.1.1 Familienpflegezeit zur häuslichen Pflege

Die Familienpflegezeit ist nach § 2 Abs. 1 FPfZG die Verringerung der Arbeitszeit von Beschäftigten, die einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen, für die Dauer von längstens 24 Monaten. Durch den Verweis in § 2 Abs. 3 FPfZG auf die §§ 5 bis 8 PflegeZG gelten die Regelungen des PflegeZG zu den Begriffen "Arbeitnehmer", "naher Angehöriger" und ...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 5.4 Freistellung zur Sterbebegleitung (bis zu 3 Monate)

Um einem pflegebedürftigen nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase vor dem Tod Beistand zu leisten, ist es seit 1.1.2015 möglich, eine bis zu 3-monatige vollständige oder teilweise Freistellung nach § 3 Abs. 6 PflegeZG in Anspruch zu nehmen ("sonstige Freistellung"). Hinweis Sterbebegleitung Sterbebegleitung liegt vor, wenn der zu begleitende nahe Angehörige an einer Erkr...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 3.3.2 Überleitung

Nach § 140 SGB XI werden Versicherte der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflege-Pflichtversicherung, bei denen am 31.12.2016 eine Pflegestufe nach § 14 SGB XI i. d. F. am 31.12.2016 vorliegt oder eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz nach § 45a SGB XI i. d. F. am 31.12.2016 festgestellt wurde, ohne erneute Antragstellung und ohne erneute Begutachtung ei...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 5.2.2 Ankündigungsfrist, Form der Ankündigung

Will der Beschäftigte die Pflegezeit beanspruchen, so muss er dies nach § 3 Abs. 3 PflegeZG spätestens 10 Arbeitstage vor Beginn schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber ankündigen und gleichzeitig erklären, für welchen Zeitraum und (bei Teilzeitarbeit während der Pflegezeit) in welchem Umfang die Freistellung von der Arbeitsleistung in Anspruch genommen werden soll. Hinweis COVID...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.5 Zwingende Familienpflegezeitversicherung

Beschäftigte, die Familienpflegezeit vor dem 1.1.2015 mit ihrem Arbeitgeber vereinbart haben, müssen das Risiko, dass durch Tod oder Berufsunfähigkeit oder langandauernde Krankheit das negative Wertguthaben nicht ausgeglichen werden kann, durch eine vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zertifizierte Versicherung absichern (§§ 4, 10, 11 FPfZG). Die Ze...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 5.8 Fazit

Die Regelungen zur kurzzeitigen Arbeitsbefreiung bei akut auftretenden Pflegefällen sowie zur Pflegezeit und Freistellung zur Betreuung minderjähriger Pflegebedürftiger sowie zur Sterbebegleitung sind aus sozialpolitischen und gesellschaftspolitischen Erwägungen heraus zu begrüßen. Sie werden jedoch die Personalplanung und Einsatzplanung der Dienststellen und Betriebe weiter...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.7 Die Vereinbarung über die Familienpflegezeit

Die für die Familienpflegezeit vor dem 1.1.2015 notwendige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten muss – sofern der Arbeitgeber die staatliche Förderung in Anspruch nehmen möchte – mindestens folgenden Inhalt haben (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 FPfZG): Umfang der Arbeitszeit vor Beginn und während der Familienpflegezeit Name, Geburtsdatum, Anschrift und Angehörigenstatus der ...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 2 Gesetzliche Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege, Überblick

Einführung des Pflegezeitgesetzes zum 1.7.2008 Zum 1.1.1995 wurde die gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI) eingeführt. Sie hat nach Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums bei Versicherten wie Pflegebedürftigen ein hohes Maß an Akzeptanz erreicht. Ihre Leistungen tragen dazu bei, dass viele Pflegebedürftige entsprechend ihrem persönlichen Wunsch zu Hause versorgt werd...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 5.2.2.1 Dauer der Pflegezeit, Höchstgrenzen, erneute Inanspruchnahme von Pflegezeit

Die Pflegezeit beträgt nach § 4 Abs. 1 Satz 1 PflegeZG für jeden pflegebedürftigen nahen Angehörigen längstens 6 Monate (Höchstdauer). Nimmt die/der Beschäftigte für denselben pflegebedürftigen Angehörigen Pflegezeit und Familienpflegezeit nach § 2 FPfZG in Anspruch, so dürfen Pflege- und Familienpflegezeit insgesamt die Gesamtdauer von 24 Monaten je pflegebedürftigen nahen Ang...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.4 Staatliche Förderung durch zinsloses Darlehen

"Tragende Säule"[1] des Gesetzes zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf in der Fassung vom 6.12.2011 ist die zinslose Refinanzierung der Entgeltaufstockung des Arbeitgebers durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (das frühere Bundesamt für den Zivildienst). Förderfähig ist die Aufstockung nur, soweit die Aufstockung über ein sog. "negatives" Wertg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band

Rn. 212 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Zwischen den Pflegeeltern und dem Kind muss – vergleichbar den Kindschaftsverhältnissen nach § 32 Abs 1 Nr 1 EStG – ein dem Eltern-Kind-Verhältnis ähnliches Band bestehen. Zwischen dem Pflegelternteil und dem Pflegekind muss ein Autoritätsverhältnis bestehen, aufgrund dessen sich das Pflegekind der Aufsichts-, Erziehungs- und Betreuungsmach...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 4.2.3 Dauer der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung, Häufigkeit der Inanspruchnahme

Die Beschäftigten haben nach § 2 Abs. 1 PflegeZG in einer akut aufgetretenen Pflegesituation das Recht, der Arbeit bis zu 10 Arbeitstagen fernzubleiben. Hinweis COVID-19-pandemiebedingte Verlängerung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung in einer akut aufgetretenen Pflegesituation COVID-19-pandemiebedingt wurde die Dauer, während derer die Beschäftigten in einer akut aufgetrete...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ausscheiden aus dem Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den leiblichen Eltern

Rn. 240 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Als weiteres Erfordernis muss das Kind aus dem natürlichen oder rechtlich begründeten Obhuts- und Pflegeverhältnis zu seinen leiblichen oder rechtlichen (Adoptiv-)Eltern ausgeschieden sein, vgl H 32.2 EStH 2022 "Fehlendes Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den Eltern"; A 11.4 S 1ff DA-KG 2024. Dadurch soll eine Doppelberücksichtigung des Kinde...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.1 Einführung

Mit Wirkung ab 1.1.2012 ist das Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Familienpflegezeitgesetz – FPfZG) in Kraft getreten.[1] Mit dem Gesetz soll dem Ziel der besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf nachgekommen werden. Insgesamt sind bundesweit etwa 2,6 Millionen Menschen pflegebedürftig. Laut Statistik werden mehr als 2/3 von ihnen in den eigenen 4 Wänden verso...mehr

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Sauer, SGB III § 18 Langzei... / 2.2 Unterbrechungen (Abs. 2)

Rz. 7 Abs. 2 listet abschließend Unterbrechungen der Arbeitslosigkeit auf, die nicht zur Erfüllung des Status Langzeitarbeitslosigkeit dienen, weil sie keine Zeit der Arbeitslosigkeit sind. Diese Tatbestände hindern aber nicht die Berücksichtigung zuvor zurückgelegter Zeiten, soweit sie innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren liegen. Das gilt jedoch nur in Bezug auf die Mögl...mehr

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Sauer, SGB III § 20 Berufsr... / 2.3.3 Betreuung pflegebedürftiger Personen

Rz. 19 Pflegebedürftigkeit richtet sich nach § 14 SGB XI. Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere Menschen bedürfen. Diese Personen können die körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anf...mehr

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Sauer, SGB III § 8 Vereinba... / 2.1 Erziehung, Betreuung und Beruf

Rz. 8 Bei der Regelung des Abs. 1 handelt es sich um eine Soll-Vorschrift. Damit wird den Agenturen für Arbeit als Leistungsträgern für die Arbeitsförderung ein gebundenes Ermessen eingeräumt. Das bedeutet: Im Regelfall, dem typischen Fall, ist dem Verlangen des Abs. 1 zu entsprechen, im Ausnahmefall, dem atypischen Fall, ist eine Vereinbarkeit der Leistungen der aktiven Arb...mehr

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Sauer, SGB III § 18 Langzei... / 2.3 Nachweis der Unterbrechungszeiten (Abs. 3)

Rz. 16a Abs. 3 betrifft allein unschädliche Unterbrechungen nach Abs. 2. Die Regelung gilt nicht für die Tatbestände nach Abs. 1 Satz 2. Dort hätte sie auch nur Relevanz für Erkrankungen und sonstige Zeiten der Nicht-Erwerbstätigkeit, weil der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter die Zeiten wohlbekannt sind, in denen der Betroffene an einer Maßnahme zur Aktivierung und beru...mehr

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Sauer, SGB III § 20 Berufsr... / 2.3.2 Betreuung und Erziehung aufsichtsbedürftiger Kinder

Rz. 15 § 20 stellt über Aufsichtsbedürftigkeit hinaus keine Anforderungen an die zu betreuenden und zu erziehenden Kinder. Es kann sich also um leibliche Kinder handeln, die ehelich oder nicht ehelich sind, ebenso aber auch um Stiefkinder, Adoptivkinder, Pflegekinder oder Enkel. Hier sollte kein strenger Maßstab angelegt werden, entscheidend ist ja die Kausalität zwischen Au...mehr

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Erbschaft- und Schenkungste... / 2.3.2 Voraussetzungen für die Befreiung

Im Folgenden sollen die Voraussetzungen, die für die Gewährung der Steuerbefreiung gegeben sein müssen, kurz erläutert werden. Erwerbe von Todes wegen Hierunter fallen u. a. der Erbanfall (§ 1922 BGB) das Vermächtnis (§ 2147 BGB) Nutzung zu eigenen Wohnzwecken beim Erblasser Der Erblasser muss bis zum Erbfall eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben oder er war aus zwinge...mehr

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Erbschaft- und Schenkungste... / 3.4 Weitere Voraussetzungen

Im Folgenden sollen die weiteren Voraussetzungen, die für die Gewährung der Steuerbefreiung gegeben sein müssen, kurz erläutert werden. Erwerbe von Todes wegen Zu den Erwerben von Todes wegen siehe unter diesem Stichwort in Tz. 2.3.2. Nutzung zu eigenen Wohnzwecken beim Erblasser[1] Der Erblasser muss die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben. War er aus zwingenden Gründe...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.1 Begriff

Rz. 7 § 47 definiert den Begriff des Hilfsmittels i. S. d. medizinischen Rehabilitation und grenzt diese insbesondere im Verhältnis zu den Hilfsmitteln im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (insbesondere § 49 Abs. 8), zur Teilhabe an Bildung (§ 75) und zur Sozialen Teilhabe (Eingliederungshilfe, §§ 76 ff.) ab. Die gesetzliche Krankenversicherung, die nur für die ...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.1.3.2 Hilfsmittel zum mittelbaren Behindertenausgleich

Rz. 22 Neben dem unmittelbaren Ausgleich der ausgefallenen oder beeinträchtigten Körperfunktion können Hilfsmittel den Zweck haben, die Folgen der Behinderung indirekt auszugleichen. Hier spricht man vom sog. mittelbaren Behinderungsausgleich. Der mittelbare Behinderungsausgleich setzt da an, wo ein unmittelbarer Ausgleich der Körperfunktion etc. (Rz. 21) nicht möglich ist o...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.1.1 Hilfsmittel zur Vorbeugung einer Behinderung (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 14 Nach § 3 haben die Rehabilitationsträger die Verpflichtung, darauf hinzuwirken, dass der Eintritt einer Behinderung – einschließlich einer chronischen Krankheit – vermieden oder zumindest hinausgezögert wird. Demzufolge umfasst das Leistungsspektrum der Rehabilitationsträger gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 1 auch Hilfsmittel, die einer drohenden Behinderung vorbeugen sollen – a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.2 Haushaltsnahe Pflege- und Betreuungsleistungen (Abs. 2 S. 2, 1. Alt.)

Rz. 55 Seit dem Vz 2009 gilt auch für Pflege- und Betreuungsleistungen der einheitliche Höchstbetrag von 4.000 EUR. Voraussetzung ist, dass die Pflege- und Betreuungsdienstleistungen im inländischen oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt des Stpfl. oder im Haushalt der gepflegten oder betreuten Perso...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.1 Haushaltsnahe Dienstleistungen (Abs. 2) mit Ausnahme von Handwerkerleistungen

Rz. 44 Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören alle Tätigkeiten, die auch Gegenstand eines haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses sein können, also z. B. Reinigungs-, Hausmeister-, Pflegedienste und Gartenpflege (Rz. 28). Dies wird z. T. bestritten mit dem Hinweis, dass der Zweck des Gesetzes, Schwarzarbeit zu unterbinden, es erfordere, alle Dienstleistungen, die i...mehr

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Sommer, SGB V § 25b Datenge... / 2.1.4 Erkennung einer noch nicht festgestellten Pflegebedürftigkeit (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 9 Abs. 1 Nr. 4 ist im Gesetzgebungsverfahren durch den Ausschuss für Gesundheit (14. Ausschuss) eingefügt worden, der als zulässigen Verarbeitungszweck die Erkennung einer bisher noch nicht festgestellten Pflegebedürftigkeit i. S. d. § 14 SGB XI ergänzte (BT-Drs. 20/9785 S. 59).mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 1.12 Besonderheiten der Versorgung bei Pflegebedürftigkeit

Rz. 52 Mit der zum 23.11.2019 in Kraft getretenen Änderung des Abs. 2a Satz 20 sind bei einer Vergütung die Besonderheiten der Versorgung von Pflegebedürftigen durch Zuschläge und die Besonderheiten der psychotherapeutischen Versorgung einschließlich der Versorgung mit gruppentherapeutischen Leistungen und Leistungen der psychiatrischen Akutbehandlung zu berücksichtigen.mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 37 V... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Durch Art. II § 28 Nr. 3, Art. II § 40 Abs. 1 des Sozialgesetzbuchs – Verwaltungsverfahren (SGB X) v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) wurde der bisherige Verweis auf die Regelungen des "Dritten Abschnitts" des SGB I durch den Verweis auf die "§§ 38 bis 67" mit Wirkun...mehr

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Sommer, SGB V § 25b Datenge... / 2.4 Erhöhte Hinweispflicht (Abs. 4)

Rz. 14 Wird bei einer in Abs. 1 genannten Datenauswertung eine konkrete Gesundheitsgefährdung, das konkrete Risiko einer Erkrankung oder einer Pflegebedürftigkeit oder das Vorliegen einer Impfindikation identifiziert, hat die Kasse den Versicherten gemäß Abs. 4 Satz 1 hierauf umgehend hinzuweisen. Umgehend ist dabei ein unbestimmter, dehnbarer Begriff des allgemeinen Sprachg...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.14 Vorgaben für die Leistungsbewertung nach dem BEMA

Rz. 150 Eine grundlegende Überarbeitung sollte nach dem Willen des Gesetzgebers der Bewertungsmaßstab für die zahnärztlichen Leistungen bis zum 31.12.2001 bzw. spätestens bis 30.6.2002 erfolgen. Nach der Gesetzesbegründung basierte der BEMA in wesentlichen Teilen auf der Vereinbarung der Selbstverwaltung aus dem Jahre 1962, sodass eine Anpassung an neue wissenschaftliche Geg...mehr

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Sommer, SGB V § 106 Wirtsch... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift war mit der bis 31.12.2016 geltenden Überschrift "Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung" durch Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Sie hatte die Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach § 368n Abs. 4 und 5...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 33 A... / 2.1 Anwendungsbereich (Satz 1)

Rz. 3 Die Vorschrift setzt das Bestehen von Rechten (sozialrechtlichen Ansprüchen) oder Pflichten (bestimmte Verhaltensgebote) voraus und enthält ein Individualisierungsgebot, indem bei deren Ausgestaltung die persönlichen Verhältnisse, der Bedarf und die Leistungsfähigkeit sowie die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen sind. Unter Ausgestaltung ist dabei die Art und We...mehr

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Sommer, SGB XI § 75 Rahmenv... / 2.1.3 Vertragsinhalte

Rz. 6 Der Regelungsbedarf der Rahmenverträge ergibt sich zunächst aus den gesetzlichen Vorgaben in Abs. 2 und 3. Hierbei ist der in Abs. 2 aufgenommene Regelungskatalog zwar – wie bereits der Wortlaut des Satz 1 aufzeigt ("insbesondere") – nicht abschließend, beschreibt aber für die Vertragsparteien die aus Sicht des Gesetzgebers wegen ihrer besonderen Bedeutung zwingend reg...mehr

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Jansen, SGB X § 76 Einschrä... / 2.2.4 Übermittlung an das Betreuungsgericht nach § 94 Abs. 2 Satz 2 SGB XI (Nr. 3)

Rz. 36 Nach Nr. 3 ist eine Übermittlung von Sozialdaten von den Pflegekassen an das Betreuungsgericht zulässig. Auf Ersuchen des Betreuungsgerichts hat die Pflegekasse diesem das nach §§ 18 bis 18c zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit erstellte Gutachten einschließlich der Befunde des Medizinischen Dienstes zu übermitteln. Das Gericht darf dieses Gutachten des MDK nach § ...mehr

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Jung, SGB VII § 12 Versiche... / 2.8 Besonderheiten beim Leistungsumfang

Rz. 16 Die Leibesfrucht wird einem Versicherten gleichgestellt. Das Kind erhält aufgrund eigenen Anspruchs alle Leistungen der Unfallversicherung, einschließlich § 11. Für den Versicherungsfall der Leibesfrucht gelten allerdings folgende Besonderheiten: Der Jahresarbeitsverdienst wird nach dem ab 1.1.2021 geltenden § 85 Abs. 1a berechnet. Eine dem bis zum 31.12.1996 geltenden...mehr

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Jung, SGB VII § 1 Präventio... / 2.2 Rehabilitation

Rz. 4 Leistungen zur Rehabilitation hat der Unfallversicherungsträger unmittelbar nach Eintritt eines Versicherungsfalles zu erbringen. Dies macht die Überschrift zum Dritten Kapitel des SGB VII deutlich (Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalles) Nach dem Grundsatz des § 26 Abs. 1 steht an. An erster Stelle steht dabei die Heilbehandlung. Dazu gehören neben der Ers...mehr

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Sauer, SGB III § 446 Zweite... / 2.1 Pflegepersonen in Pflegezeit

Rz. 5 Unter Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz ist die Pflege eines nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu verstehen. Während der Pflegezeit sind Beschäftigte ganz oder teilweise von der Arbeitsleistung freizustellen. Die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen ist durch Vorlage einer Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicher...mehr

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Sauer, SGB III § 446 Zweite... / 2.2 Pflegepersonen mit Antragsversicherungspflichtverhältnis

Rz. 9 Die Antragspflichtversicherung nach § 28a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 in der bis zum 31.12.2016 maßgebenden Fassung setzt insbesondere Pflegebedürftigkeit der gepflegten Person mindestens der Pflegestufe I und eine Pflegetätigkeit von wenigstens 14 Stunden wöchentlich voraus. Im Regelfall wird die Pflegeperson die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht nach § 26 Abs. 2b ...mehr

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Sauer, SGB III § 430 Sonsti... / 2.2 Unterhaltsgeld

Rz. 4 Uhg wird bei Fortgang der Maßnahme seit Inkrafttreten des SGB III nach der Entgeltersatzquote, dem Bemessungsentgelt und der Leistungsgruppe weitergeleistet, wie nach dem Recht des AFG festgestellt. Den erhöhten Leistungssatz konnten nach dem Recht des AFG (§ 44 Abs. 2 Satz 1) auch die Teilnehmer an beruflichen Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen erhalten, deren Ehe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 5.2 Sachliche Voraussetzungen

Rz. 55 Die Vorschrift verlangt, dass einem Stpfl. außergewöhnliche Belastungen aus der Pflege einer anderen Person erwachsen und der Stpfl. hierfür keine Einnahmen erhält. Kern der Vorschrift ist mithin die Vornahme von Pflege. § 33b Abs. 6 S. 1 EStG verlangt ausdrücklich , dass die Pflege häuslich und persönlich durchgeführt werden muss. Häuslich bedeutet, dass die Pflege im...mehr

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Schell, SGB IX § 5 Leistung... / 2.2 Die Leistungsgruppen im Einzelnen

Rz. 6 Im Gegensatz zu § 29 SGB I verzichtet § 5 darauf, die wichtigsten Leistungen der einzelnen Leistungsgruppen zur Teilhabe stichwortartig aufzuzählen. Stattdessen werden die einzelnen Leistungen innerhalb der jeweiligen Leistungsgruppen in den jeweiligen Unterabschnitten des SGB IX definiert, und zwar die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 5 Nr. 1) in den §§ 4...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs 2 EStG)

Rn. 15 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs 2 S 1 EStG wird für die unter s Rn 3–4 umschriebenen haushaltsnahen Tätigkeiten gewährt, die nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, sondern steuerrechtlich selbstständig erbracht werden. § 35a Abs 2 S 1 EStG ist ein Auffangtatbestand für Beschäftigungsverhältnisse, die nicht als Ganzes in einem Hausha...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / b) Objektive Tatbestandselemente des gewöhnlichen Aufenthalts

Rz. 68 Der gewöhnliche Aufenthalt bezeichnet den Daseinsmittelpunkt einer Person. Der EuGH hat im Rahmen der Auslegung von Art. 8 Abs. 2 der Brüssel IIa-VO für die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts eines minderjährigen Kindes auf den Ort verwiesen, "der Ausdruck einer gewissen sozialen und familiären Integration" ist.[57] Der entscheidende Unterschied zum Wohnsitzbegri...mehr