Fachbeiträge & Kommentare zu Pflege-Pauschbetrag

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Bedeutung des Pflege-Pauschbetrages für andere Rechtsnormen

Rn. 181 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der Pflege-Pauschbetrag kann auch im Rahmen anderer steuerlicher Regelungen von Bedeutung sein. So besteht iRd §§ 62 Abs 1, 63 Abs 1 S 2 EStG iVm § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG für ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, Anspruch auf Kindergeld, wenn es wegen"körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Voraussetzungen

Rn. 167 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der Pflege-Pauschbetrag setzt bis VZ 2020 voraus, dass die pflegebedürftige Person nicht nur vorübergehend hilflos ist. Der Begriff Hilflosigkeit ist in S 3 des § 33b Abs 6 EStG entsprechend dem neu gefassten § 35 Abs 1 BVG geregelt. Diese Regelung gilt seit dem VZ 1995. Mit dieser entsprechenden Normierung hat der Gesetzgeber insb erreicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 162 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der Pflege-Pauschbetrag in Höhe von 924 EUR im VZ (ab VZ 2021 gestaffelt in 600 EUR, 1 100 EUR und 1 800 EUR, abhängig vom Pflegegrad) soll vor allem eine steuerwirksame Berücksichtigung von persönlicher Pflegeleistung an hilfsbedürftige Personen bewirken. Denn im Unterschied zur Übernahme von Heim- und Unterbringungskosten bzw Pflegekosten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Mehrere Pflegepersonen und Pflegebedürftige

Rn. 173 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Pflegen mehrere Personen denselben Pflegebedürftigen, so müssen sie sich den Pauschbetrag nach Köpfen teilen (§ 33b Abs 6 S 6 EStG aF; § 33 Abs 6 S 9 EStG nF). Dies gilt auch dann, wenn sich der Pauschbetragsanteil bei einer Person nicht einkommensteuerlich auswirkt (BFH BStBl II 1998, 20; H 33b EStH 2020 "Pflege-Pauschbetrag"). Zwar erford...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kanzler, Familienarbeit, Erziehungs- u Pflegeleistung im Steuerrecht FR 1988, 205; Fischer, Hilflosigkeit iSd § 33b Abs 3 S 3 EStG, DB 1988, 1574; Kanzler, Der Pflege-Pauschbetrag des § 33b Abs 6 EStG u die damit zusammenhängende Änderung des § 33a Abs 3 EStG – Bemerkungen zu einer neuen durch das StReformG 1990 eingeführten Ermäßigung, FR 1992, 669; Kanzler, Scheidungsfolgen i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Evaluierung (§ 33b Abs 8 EStG)

Rn. 196 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Nach § 33b Abs 8 EStG ist ab Ende des Kj 2026 die Vorschrift des § 33b Abs 6 EStG zu evaluieren. Die Evaluierung soll vom BMF unter Beteiligung des Bundesministeriums für Gesundheit möglichst bis zum 31.12.2027 durchgeführt werden. IRd Evaluierung soll im Vergleich zum Status quo untersucht werden, in welchem Umfang der Pflege-Pauschbetrag ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Geltungsbereich

Rn. 41 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die Vorschrift des § 33b EStG ist lex specialis zu § 33 EStG. Sie beinhaltet Ausnahmen vom Grundsatz des Abzugsverbots nach § 12 EStG. § 33b EStG betrifft der Ermittlung des Einkommens (§ 2 Abs 4 EStG). Grundsätzlich kann der StPfl wählen, ob er die Pauschbeträge nach § 33b EStG oder die tatsächlichen Aufwendungen nach § 33 EStG geltend mach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Beweislast

Rn. 182 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der BFH ist bei der Frage, wer nachzuweisen hat, ob der Pflegende Einnahmen aus der Pflege nach § 33b Abs 6 S 1 EStG erzielt, streng. Danach trägt der StPfl die Beweislast dafür, dass die Voraussetzungen des die Gewährung des Pflegepauschbetrages ausschließenden Tatbestands in § 33b Abs 6 S 1 EStG ("wenn die Pflegeperson dafür keine Einnahm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zusammenveranlagung (§ 26b EStG)

Rn. 52 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Bei der Zusammenveranlagung kommt jedem Ehegatten der Pauschbetrag nach § 33b EStG des anderen Ehegatten zugute. Dies ist Ausfluss der Zusammenveranlagung und gilt auch, wenn der Ehegatte, dem ein Pauschbetrag zusteht, selbst keine Einkünfte erzielt. Zu den Besonderheiten beim Pflege-Pauschbetrag s Rn 169.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Antrag

Rn. 54 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Zur Inanspruchnahme der Pauschbeträge des § 33b EStG ist nur im Fall des Hinterbliebenen-Pauschbetrages und im Fall der Übertragung nach § 33b Abs 5 EStG ein Antrag erforderlich. Dies bedeutet, dass das FA von Amts wegen den Behinderten- und Pflege-Pauschbetrag zu berücksichtigen hat. Jedoch erfordert dies die Geltendmachung durch den StPfl.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Berücksichtigung der Pauschbeträge im Vorauszahlungs- und LSt-Ermäßigungsverfahren

Rn. 56 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Bei der Bemessung der ESt-Vorauszahlungen ist der Behinderten-, Pflege- und Hinterbliebenen-Pauschbetrag stets zu berücksichtigen. Auch im Fall der Übertragung der Pauschbeträge gilt diese Berücksichtigung. Die Eintragung eines Pauschbetrages nach § 33b EStG auf der LSt-Karte im LSt-Ermäßigungsverfahren kann nach § 39a Abs 1 Nr 3 u 4 EStG er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung ab 1975

Rn. 4 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Im Interesse von mehr Rechtssicherheit wurden durch das EStRG v 05.08.1974 (BGBl I 1974, 1769) mit Wirkung ab dem 01.01.1975 die in § 65 EStDV getroffenen Regelungen im Hinblick auf die Höhe und die materiellrechtlichen Voraussetzungen der Pauschbeträge für Körperbehinderte und Hinterbliebene in das EStG aufgenommen. Die Nachweisvoraussetzung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bedeutung der Vorschrift

Rn. 26 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die Vorschrift des § 33b EStG ist nicht Teil der Tarifvorschriften. Sie trägt dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Rechnung und dient wie die übrigen Vorschriften zum Abzug ag Belastungen der Berücksichtigung aller lebensnotwendigen Aufwendungen, die nicht durch den Grundfreibetrag abgegolten sind. Rn. 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Erhöhter Pauschbetrag (§ 33b Abs 3 S 3 EStG)

Rn. 93 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Ist der Mensch mit Behinderungen blind oder hilflos iSv § 33b Abs 6 S 3 EStG, so erhält er nach § 33b Abs 3 S 3 EStG aF bis VZ 2020 einen erhöhten Pauschbetrag von 3 700 EUR. Für eine Anwendung des erhöhten Pauschbetrages ist ein bestimmter GdB nicht erforderlich (H 33b EStH 2020 "Allgemeines"). Rn. 94 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Blind ist ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Hauptvordruck (ESt1A) 2021 ... / 2 Veranlagungsarten und Steuertarif

Rz. 366 [Familienstand → Zeilen 18 und 29] Die Angaben zum Familienstand, zur Scheidung und zum dauernden Getrenntleben werden für die Entscheidung über die Veranlagungsart und den anzuwendenden Steuertarif benötigt. Rz. 367 Einzelveranlagung Grundsätzlich ist jeder Steuerpflichtige durch eine Einzelveranlagung zur ESt zu veranlagen (§ 25 EStG). Für die Berechnung der tarifliche...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2 Außergewöhnliche Belastungen

Rz. 40 [Außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 4–38] Außergewöhnliche Belastungen werden in zwei Gruppen unterteilt. Die Aufwendungen allgemeiner Art nach § 33 EStG (s. o.) z. B. Krankheitskosten werden im EStG nur mit den allgemeinen Abzugsvoraussetzungen und nicht einzeln benannt. Sie sind auf Seite 2 in die Zeilen 31–38 einzutragen. Derartige Aufwendungen sind nur abzugsfäh...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Steuererleichterungen für Gastfamilien und andere Pflegepersonen

Rz. 46 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Werden Menschen mit Behinderungen im Rahmen des betreuten Wohnens in Gastfamilien untergebracht, bleibt das der Gastfamilie gezahlte Betreuungsentgelt bis zur Höhe der Leistungen nach dem SGB steuerfrei (§ 3 Nr 10 EStG); bei Aufnahme von zwei und mehr Menschen mit Behinderungen vervielfacht sich der unbesteuert bleibende Betrag. Die Steuerfr...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Aufwendungen für die Versorgung des Haushalts sowie bei Krankheit und Heimpflege

Rz. 39 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Zur Berücksichtigung von Aufwendungen für andere > Angehörige wie zB die Eltern > Pflegeheim Rz 6 ff und > Pflege-Pauschbetrag. Soweit der > Behinderten-Pauschbetrag nicht auf den Stpfl übertragen werden kann, muss er die tatsächlichen Aufwendungen iSv § 33 EStG nachweisen oder glaubhaft machen; eine > Schätzung in Höhe des nach § 33b Abs 3 ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Blinde, Taubblinde und Hilflose

Rz. 25 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Blinde und hilflose Stpfl haben Anspruch auf den erhöhten Pauschbetrag des § 33b Abs 3 Satz 3 EStG (> Rz 42). Seit dem VZ 2021 wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten um Taubblinde (> Rz 25/2) ergänzt; die Erweiterung ist deklaratorisch, da Menschen mit dem (2017 neu eingeführten) Merkzeichen "TBl" immer auch das Merkzeichen "H" erhalten (...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Bemessung der Pauschbeträge

Rz. 40 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Höhe des Pauschbetrags für > Menschen mit Behinderungen richtet sich nach dem dauernden Grad der Behinderung (GdB; § 33b Abs 3 Satz 1 EStG). Zum Nachweis der Behinderung > Rz 27 ff. Rz. 41 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Der Pauschbetrag für Menschen mit Behinderungen ist nach dem festgestellten GdB gestaffelt. Er beträgt bzw betrug bei einem ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Außergewöhnliche Belastungen (§ 39a Abs 1 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 13 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Ag Belastungen sind nach § 39a Abs 1 S 1 Nr 3 EStG berücksichtigungsfähig, sofern es sich um ag Belastungen iSd §§ 33, 33a oder § 33b Abs 6 EStG handelt. Es handelt sich bei den genannten ag Belastungen um die allgemeinen ag Belastungen, die um die zumutbare Belastung des ArbN zu kürzen sind ( § 33 EStG, s Erläut zu § 33 (Nacke)) die nur bis zu...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 3.1.2 Einkommensteuerliche Auswirkungen auf das Einkommen i. S. d. § 2 Abs. 4 EStG

Wesentlich umfangreicher als im Bereich der Einkünfte sind die Auswirkungen des Brexits auf der Ebene des Einkommens, insbesondere bei der Berücksichtigung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Aufgrund der steuerlichen Behandlung des VK als Drittstaat fällt eine Reihe an Steuervergünstigungen weg, die nur unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige mit Bezug zu e...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 3.1.2.2 Auswirkungen auf die Veranlagungsform und den Steuersatz

Häufig ist die Zusammenveranlagung von Ehegatten günstiger als die Einzelveranlagung und führt zu einer wesentlichen Steuerersparnis. Die Zusammenveranlagung ist auch dann möglich, wenn der eine Ehegatte/Lebenspartner einen Wohnsitz in einem EU-/EWR-Staat hat. Weitere Voraussetzung nach § 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG ist, dass der Steuerpflichtige die Staatsangehörigkeit eines EU-/E...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. BdF, Schr. v. 11.7.1974 – IV C 1 - S 1340 – 32/74 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 1974, 442 [Auszug § 2 AStG betreffend] Inhaltsübersicht 2. Wohnsitzwechsel in niedrigbesteuernde Gebiete 2.0 Anwendungsbereich 2.01 Erweiterte beschränkte Steuerpflicht 2.02 Auswirkungen der Doppelbesteuerungsabkommen 2.1 Persönliche Voraussetzungen 2.2 Niedrige B...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Rehabilitation

Stand: EL 124 – ET: 11/2020 > Arbeitnehmer Rz 56, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Umschulungskosten, > Behinderte Menschen Rz 3, > Behinderten-Pauschbetrag, > Beschützende Werkstätten, > Betriebliche Gesundheitsförderung, > Deutsche Bahn Rz 7 Beihilfen, > Erholung, > Kinderfreibeträge Rz 110 ff, > Kurkosten, > Nachkur, > Pflege-Pauschbetrag, > Schadensersatz Rz 3, > Spor...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Hauptvordruck (ESt1A) 2020 ... / 2 Veranlagungsarten und Steuertarif

Rz. 356 [Familienstand → Zeilen 17 und 28] Die Angaben zum Familienstand, zur Scheidung und zum dauernden Getrenntleben werden für die Entscheidung über die Veranlagungsart und den anzuwendenden Steuertarif benötigt. Rz. 357 Einzelveranlagung Grundsätzlich ist jeder Steuerpflichtige durch eine Einzelveranlagung zur Einkommensteuer zu veranlagen (§ 25 EStG). Für die Berechnung de...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2 Außergewöhnliche Belastungen

Rz. 38 [Außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 4–18] Außergewöhnliche Belastungen werden in zwei Gruppen unterteilt. Die Aufwendungen allgemeiner Art nach § 33 EStG (s. o.) z. B. Krankheitskosten werden im EStG nur mit den allgemeinen Abzugsvoraussetzungen und nicht einzeln benannt. Sie sind in die Zeilen 13–19 einzutragen. Derartige Aufwendungen sind nur abzugsfähig, soweit s...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betreuung von Menschen

Stand: EL 120 – ET: 12/2019 > Altenheim, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Pflegeheim, > Behinderte Menschen, > Betreuer, > Betreuungsfreibetrag, > Betreuungsgeld, > Haushaltshilfe Rz 6, 18 ff, 22 ff, 41/2 ff, > Kinderbetreuung, > Krankheitskosten Rz 10 Pflegebedürftigkeit, > Pflege, > Pflegeheim, > Pflegekosten, > Pflege-Pauschbetrag, > Pflegepersonal, > Pflegeversicherung.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Häusliche Krankenpflege

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Zur Besteuerung der Einnahmen der Pflegepersonen > Pflegepersonal. Für eine Pflegedienstkraft kann der Haushalt der gepflegten Person die > Erste Tätigkeitsstätte darstellen, wenn der ArbG angeordnet hat, dass die Pflegedienstkraft dort bis auf Weiteres tätig werden soll (vgl BMF vom 24.10.2014, Rz 31 Beispiel 23, BStBl 2014 I, 1412 = Anh 2 R...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Vorrang der Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen

Rz. 18 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Soweit Aufwendungen als > Sonderausgaben – zB Erhaltungsmaßnahmen nach § 34f EStG – oder als > Außergewöhnliche Belastungen – zB Pflege- und Betreuungskosten (> Rz 23, 41/2) als > Krankheitskosten – berücksichtigt worden sind, erhält der Stpfl keine Steuerermäßigung (§ 35a Abs 5 Satz 1 EStG). Dies gilt für haushaltsnahe Beschäftigungsverhält...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kein Pflege-Pauschbetrag für amtlich bestellten Betreuer

Leitsatz 1. Die dem amtlich bestellten Betreuer gewährte Aufwandsentschädigung ist keine Einnahme für die Pflege der betreuten Person i.S. des § 33b Abs. 6 Satz 1 EStG. 2. Dem amtlich bestellten Betreuer ist der Pflege-Pauschbetrag nur aufgrund des Betreuungsverhältnisses ohne eine darüber hinausgehende enge persönliche Beziehung zum Betreuten nicht zu gewähren, da dem Betreu...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 117 – ET: 04/2019 Aufwendungen für die Haltung eines privaten Kraftfahrzeugs gehören grundsätzlich zu den nicht abziehbaren Aufwendungen für die private > Lebensführung (vgl § 12 Nr 1 EStG). Von diesem Prinzip gibt es aber bedeutsame Ausnahmen. Rz. 2 Stand: EL 117 – ET: 04/2019 Werbungskosten:mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Verfahren

Rz. 12 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Die Steuerermäßigungen können bei ArbN bereits während des laufenden Kalenderjahres steuermindernd durch den ArbG beim LSt-Abzug berücksichtigt werden, wenn für sie ein Freibetrag als ELStAM (> Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren Rz 75 ff) gebildet oder – für im Ausland ansässige ArbN – in der > Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug des Betriebs...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen (§§ 33a und 33b EStG)

Rz. 8 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 In Ergänzung zu § 33 EStG, der die allgemeinen AgB regelt, berücksichtigen die §§ 33a und 33b EStG typisierend die steuerliche Berücksichtigung folgender Aufwendungen des Stpfl fürmehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. ABC der Einzelfälle

Rz. 75 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Abfindungen Abfindungen im Rahmen von Vermögensauseinandersetzungen (zB Erbschaft oder Ehescheidung) sind nicht zwangsläufig (BFH 185, 409 = BStBl 1998 II, 605 mwN; BFH 229, 272 = BStBl 2010 II, 747; > Rz 75 Vermögensbereich ). Die Ablösung künftigen Unterhalts des geschiedenen Ehegatten ist – sofern die Voraussetzungen für den Abzug als SA (s...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 9 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Verhältnis der §§ 33ff EStG zueinander. § 33a EStG ist im Verhältnis zu § 33 EStG eine Sondervorschrift (BFH 228, 350 = BStBl 2010 II, 621; dazu > Rz 49). Für Aufwendungen iSd § 33a Abs 1 – 2 EStG (> Ausbildungsfreibetrag, > Unterhaltsleistungen; > Rz 8) kann der Stpfl idR keine Steuerermäßigung nach § 33 EStG (AgB allgemeiner Art; > Rz 15 – ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Grundsätze zur Behandlung von Unfallkosten im ­Überblick

Rz. 1 Stand: EL 106 – ET: 06/2015 Unfallkosten teilen grundsätzlich das rechtliche Schicksal der Fahrtkosten: Rz. 1/1 Stand: EL 106 – ET: 06/2015 Ereignet sich der Unfall auf einer beruflich veranlassten Fahrt einschließlich einer Fahrt von der Wohnung zur > Erste Tätigkeitsstätte/zum vom ArbG vorgegebenen Sammelpunkt oder dem nächstgelegenen Zugang zu einer wei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Außergewöhnliche Belastungen

Rz. 75 Stand: EL 106 – ET: 06/2015 Auch AgB können bei der Ermittlung des Freibetrags berücksichtigt werden. Sie werden aber nur berücksichtigt, wenn die Aufwendungen und abziehbaren Beträge zusammen mit WK (> Rz 65 ff), SA (> Rz 70 ff) und dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei Verwitweten, die nicht in Steuerklasse II gehören (> Rz 80), die Antragsgrenze übersteigen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zerb 11/2014, Steuerliche P... / V. Leistungen des Pflegebedürftigen an Pflegepersonen § 3 Nr. 36 EStG

Leistungen des Pflegebedürftigen an Pflegepersonen sind – soweit steuerbar – bei diesen bis zur Höhe eines Pflegegeldes iSv § 37 SGB XI u. U. steuerfrei. Das gilt unabhängig von der Herkunft der Mittel, nicht nur für weitergeleitete Versicherungs- oder Beihilfeleistungen. Allerdings verneint der BFH[23] im Regelfall für Angehörigenpflege (ohne Arbeitsvertrag) bereits die Ste...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Anschaffungskosten für ein Grundstück sind keine außergewöhnlichen Belastungen

Leitsatz 1. Mehrkosten für die Anschaffung eines größeren Grundstücks zum Bau eines behindertengerechten Bungalows sind nicht als außergewöhnliche Belastung i.S.d. § 33 EStG zu berücksichtigen. 2. Sie entstehen nicht zwangsläufig. Denn sie sind nicht vornehmlich der Krankheit oder Behinderung geschuldet, sondern in erster Linie Folge des frei gewählten Wohnflächenbedarfs des ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Heimunterbringung

Stand: EL 103 – ET: 07/2014 Kosten für die behinderungs- oder krankheitsbedingte Unterbringung in einer betreuten Wohngemeinschaft oder Seniorenstift können AgB iSv § 33 EStG sein (vgl BFH/NV 2014, 757). Zum Kostennachweis > Krankheitskosten Rz 6. Zu weiteren Einzelheiten (> Altenheim, > Pflegeheim, außerdem > Behinderten-Pauschbetrag Rz 52, > Kinderfreibeträge Rz 95 ff, > Pf...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hilflosigkeit

Stand: EL 103 – ET: 07/2014 Hilflos ist eine Person, wenn sie für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedarf. Das Gleiche gilt, wenn die Hilfe in Form einer Überwachung oder Anleitung zu den genannten Verrichtungen erforderlich ist oder wenn die Hilfe zwa...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Pflege-Pauschbetrag muss nur auf begünstigte Personen aufgeteilt werden

Kommentar Pflegen mehrere Personen eine hilflose Person, muss der Pflege-Pauschbetrag von 924 EUR unter ihnen aufgeteilt werden. Das FinMin Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass in diese Pro-Kopf-Aufteilung nur Personen einzubeziehen sind, die kein Entgelt für die Pflege erhalten. Wer eine nicht nur vorübergehend hilflose Person pflegt, darf entweder die tatsächlichen Pfl...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 52... / Abs. 1

Rz. 2 Abs. 1 enthält die grundlegende Regelung, die immer dann eingreift, wenn die folgenden Absätze sowie § 52a EStG für die Abgeltungssteuer keine abweichende Regelung enthalten. Danach gilt die vorliegende Fassung ab dem Vz 2012. Für den Steuerabzug vom Arbeitslohn gilt diese Fassung, soweit der Lohnzahlungszeitraum nach dem 31.12.2011 endet. Es ist also nicht der Zufluss...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 39... / 3.3 Antragsgrenze

Rz. 56 Ohne Mindestbetragsgrenze werden nur die Pauschbeträge für Behinderte und Hinterbliebene, vorgetragene Verluste, Vergünstigungen für eigengenutzte Wohnungen, negative Einkünfte der einzelnen Einkunftsarten, die Kinderfreibeträge und die Übertragung des Grundfreibetrags auf ein zweites Arbeitsverhältnis, also die Beträge nach Abs. 1 Nr. 4 bis 7, berücksichtigt. Die Fre...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Behinderungsbedingte Umbaukosten als außergewöhnliche Belastungen

Leitsatz 1. Mehraufwand, der auf einer behindertengerechten Gestaltung des individuellen Wohnumfelds beruht, steht stets so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit, dass die Erlangung eines etwaigen Gegenwerts in Anbetracht der Gesamtumstände regelmäßig in den Hintergrund tritt (Anschluss an BFH-Urteil vom 22.10.2009, VI R 7/09, BFH/NV 20...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Unterhalt für behindertes Kind mit eigenem Vermögen kann zwangsläufig sein

Leitsatz 1. Unterhaltsaufwendungen sind nur dann zwangsläufig, wenn die unterhaltene Person außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Grundsätzlich ist das volljährige Kind verpflichtet, seinen Vermögensstamm im Rahmen des Zumutbaren zu verwerten, bevor es seine Eltern auf Unterhalt in Anspruch nimmt. 2. Ein schwerbehindertes Kind, das angesichts der Schwere und der Dauer ...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Unterhalt für behindertes Kind mit eigenem Vermögen kann zwangsläufig sein

Leitsatz Unterhaltsaufwendungen sind nur dann zwangsläufig, wenn die unterhaltene Person außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Grundsätzlich ist das volljährige Kind verpflichtet, seinen Vermögensstamm im Rahmen des Zumutbaren zu verwerten, bevor es seine Eltern auf Unterhalt in Anspruch nimmt. Ein schwerbehindertes Kind, das angesichts der Schwere und der Dauer seiner...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Behinderungsbedingte Umbauten als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Hauses können als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein, wenn sie so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit stehen, dass die etwaige Erlangung eines Gegenwerts in Anbetracht der Gesamtumstände des Einzelfalls in den Hintergrund tritt. Sachverhalt A erlitt 1999 einen Schl...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Hauses können als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein, wenn sie so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit stehen, dass die etwaige Erlangung eines Gegenwerts in Anbetracht der Gesamtumstände des Einzelfalls in den Hintergrund tritt. Normenkette § 33 EStG, § 163 AO Sach...mehr