Fachbeiträge & Kommentare zu Pfändung

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§ 7 Handelsgeschäft / 2. Rechtsfolgen des kaufmännischen Zurückbehaltungsrechts

Rz. 83 Dem Gläubiger stehen aufgrund des kaufmännischen Zurückbehaltungsrechts ggü. dem Schuldner folgende Rechte zu:mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Inhalt des Aktienregisters

Rz. 829 Eingetragen werden ins Aktienregister die Namensaktien unter Angaben zum Inhaber unter Angabe der Postanschrift und einer elektronischen Adresse und zum Aktienbesitz (§ 67 Abs. 1 AktG). Eintragungspflichtig sind weiter Rechtsänderungen, die sich auf die Aktie i.S.d. Mitgliedschaft beziehen. Beispiel Bei Nennbetragsaktien Änderung des Nennbetrages, Änderung der Stückel...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Unrichtigkeit wegen Übergangs oder Belastung des Anspruchs

Rz. 88 Das Grundbuch ist unrichtig bezüglich des Vormerkungsberechtigten, wenn der gesicherte Anspruch, z.B. durch Abtretung (§ 398 BGB), auf einen anderen übergegangen ist (§ 401 Abs. 1 BGB, siehe § 6 Einl. Rdn 12; zu einer analogen Anwendung des § 26 Abs. 2 GBO auf diesen Fall vgl. § 26 GBO Rdn 71 f.).[220] Geht der Anspruch auf den Verpflichteten über (Konfusion), so erli...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / 1. Zwangsvollstreckung aus einem "einfachen" Zahlungstitel

Rz. 26 Die erste hier behandelte Konstellation betrifft den Fall, dass ein Bauunternehmer gegen den Auftraggeber einen Titel (Urteil, Vergleich etc.) erlangt hat, der auf Zahlung einer bestimmten Werklohnsumme lautet. Der Bauunternehmer will dann – da der Auftraggeber trotz des Titels nicht zahlt – die Zwangsvollstreckung wegen dieser Forderung gegen den Auftraggeber betreib...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Verpfändung des Anwartschaftsrechts

Rz. 39 Voraussetzungen: Der Auflassungsempfänger B kann nur ein verkehrsfähiges Anwartschaftsrecht in Auflassungsform (§ 925 Abs. 1 BGB) ohne Grundbucheintragung (siehe Rdn 29) und ohne Zustimmung des A an X verpfänden. Die Verpfändung kann (anders als die Abtretung) bedingt oder befristet vereinbart werden. Eine Anzeige an A ist (im Gegensatz zu § 1280 BGB) nach h.M. zur Wi...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VIII. Vollmacht

Rz. 95 Der Antrag muss nicht höchstpersönlich gestellt werden. Eine Bevollmächtigung ist zulässig, diese bedarf wegen § 30 GBO keiner Form (aber str.). Das Antragsrecht kann auch von einem dazu berechtigten Dritten ausgeübt werden. Wurde der Anteil eines Miterben rechtswirksam gepfändet, ist jedoch noch der Erblasser im Grundbuch eingetragen, so ist der Pfändungsgläubiger be...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VIII. Aufhebung der Sicherungshypothek

Rz. 48 Die kraft Gesetzes im Wege der Surrogation aus dem Pfandrecht entstandenen Hypotheken (§ 1287 S. 2 BGB; § 848 Abs. 2 ZPO) sind eintragungsfähige Sicherungshypotheken i.S. des § 1184 BGB, die ohne Eintragung im Grundbuch entstehen und fortbestehen.[103] Nach ihrer Eintragung im Grundbuch erfolgt ihre Aufhebung gem. §§ 875, 1183 BGB. Die Aufhebung vor ihrer Eintragung is...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Zulässige Arten der Belastung

Rz. 34 In dem von Abs. 2, Fall 3 geregelten Sachverhalt geht es um die Belastung einer Forderung, zu deren Sicherheit ein Grundstücksrecht in der von Abs. 2, Fall 2 erfassten Weise bestellt ist (vgl. Rdn 28). Die Eintragungsfähigkeit der Belastung mit einem rechtsgeschäftlichen oder durch Pfändung erlangten Pfandrecht folgt aus den Mitwirkungserfordernissen des Pfandgläubige...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Verpfändung

Rz. 182 § 1274 Abs. 2 BGB bestimmt, dass die Verpfändung eines Rechts dann möglich ist, wenn dieses übertragen werden kann. Da der Gesellschaftsanteil an einer GbR gem. § 711a Abs. 1 Satz 1 BGB n.F. übertragbar ist, kann er grds. auch verpfändet werden.[342] Die Verpfändung bedarf allerdings der Zustimmung der Mitgesellschafter, es sei denn, diese wäre im Gesellschaftsvertra...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Verfügungen über das Nacherbenanwartschaftsrecht

Rz. 40 Grundbuchverfahrensrechtlich ist die analog § 2033 Abs. 1 BGB mögliche Verfügung über das Nacherbenanwartschaftsrecht, vgl. Rdn 7, auf einen Dritten oder die gem. § 857 ZPO zulässige Pfändung[75] beim Nacherbenvermerk auf Antrag gem. § 13 GBO und Bewilligung des betroffenen Nacherben bzw. Unrichtigkeitsnachweis (in der zweiten Abteilung in Spalte 5, in der dritten Abt...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 1. Allgemeines

Rz. 32 Die Firma ist entsprechend ihrer namensrechtlichen Natur ein absolutes Recht. Der Unternehmensträger hat an ihr ein absolutes subjektives Recht.[61] Doch ist das Firmenrecht, anders als das Namensrecht der natürlichen Person, ein Mischrecht.[62] Es weist nicht nur persönlichkeitsrechtliche, sondern auch vermögensrechtliche und wettbewerbliche Züge auf.[63] Das RG vern...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Ausscheiden eines Mitgliedes

Rz. 1499 Ein Mitglied der Vereinigung scheidet ipso iure aus der Vereinigung aus, wenn es verstirbt oder wenn es nicht mehr Mitglied sein kann, also juristische Personen etwa ihren Sitz nicht mehr in der Gemeinschaft haben oder natürliche Personen nicht mehr bestimmte Tätigkeiten ausüben. Rz. 1500 Außerdem kann ein Mitgliedstaat für die Zwecke seiner Rechtsvorschriften über A...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Besonderheiten

Rz. 147 Die Übertragung des Dauerwohnrechts und deren Vererblichkeit dürfen nicht ausgeschlossen sein (§ 33 Abs. 1 WEG). Eine Genehmigung des Familien- oder Betreuungsgerichts ist nach §§ 1850 Nr. 1, 1643 Abs. 1 BGB bei Veräußerung erforderlich, nach § 1850 Nr. 6 BGB bei Erwerb. Zulässig ist es, für den Fall der Veräußerung oder bei Eintritt sonstiger Bedingungen ein Heimfall...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Ähnliche Wirkungen

Rz. 87 Ähnliche Wirkungen wie durch eine Verfügungsbeschränkung können erreicht und durch Grundbucheintragung sichtbar gemacht werden durch:[206]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Verpfändung

Rz. 27 Briefhypothek: Verpfändet wird die Forderung, dadurch entsteht dann – bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen – das Pfandrecht auch am dinglichen Recht. Nach § 1274 Abs. 1, § 1154 Abs. 1 BGB entsteht das Pfandrecht durch Verpfändungserklärung und Briefübergabe. Die Eintragung ist also auch hier Grundbuchberichtigung. Für sie gilt § 26 GBO (vgl. § 26 GBO Rdn 23 ff.)...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Gläubigerkündigung

Rz. 388 Nach § 726 BGB n.F. (vormals: § 725 BGB a.F.) kann die Gesellschaft ferner durch einen Privatgläubiger eines Gesellschafters, der in den Gesellschaftsanteil gepfändet hat, gekündigt werden. Voraussetzung ist nach der Neuregelung die wirksame Pfändung des Gesellschaftsanteils aus einem nicht nur bloß vorläufig vollstreckbaren rechtskräftigen Schuldtitel gegen den Gese...mehr

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§ 7 Handelsgeschäft / 3. Zwangsvollstreckung beim und Insolvenz des Kommissionär(s)

Rz. 156 Eine weitere Folge des § 392 Abs. 2 HGB, nämlich dass die Forderungen des Kommissionärs aus dem Ausführungsgeschäft im Verhältnis zwischen dem Kommittenten und dem Kommissionär sowie dessen Gläubigern als Forderungen des Kommittenten gelten, ist, dass der Kommittent ggü. den Gläubigern des Kommissionärs vor Vollstreckungen geschützt ist. Der Kommittent kann der Pfänd...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Übertragbarkeit bei juristischen Personen

Rz. 196 Eine Sonderregelung besteht für juristische Personen als Berechtigte (§§ 1059a ff. BGB). Das Recht besteht für "juristische Personen", auch des öffentlichen Rechts,[761] auch solche in Liquidation, sowie für die OHG und KG,[762] nicht dagegen für Einzelunternehmer. Entsprechende Nachfolgeklauseln sind zulässig und eintragungsfähig.[763] Erwerbender kann jede Person u...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Fälle der Rechtsübertragung

Rz. 16 Übertragung ist neben der rechtsgeschäftlichen Abtretung und Auflassung auch die Übertragung kraft Gesetzes oder aufgrund richterlicher Anordnung; auch die Überweisung an Zahlungs Statt ist eine Übertragung. Sie kann im Gegensatz zu einer etwa vorhergehenden selbstständigen Pfändung ohne Voreintragung des betroffenen Erben geschehen. Die Voreintragungspflicht entfällt...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Einzelfälle

Rz. 109 Das Grundbuch ist unrichtig, wenn die Verfügungsbeschränkung außerhalb des Grundbuchs entstanden, aber nicht eingetragen ist, was bspw. bei einer Nacherbfolge (§§ 2100, 2113 f. BGB, siehe § 6 Einl. Rdn 91), insbesondere auch im Fall der Surrogation nach § 2111 Abs. 1 S. 1 Var. 3 BGB der Fall ist (z.B. wird bei Veräußerung eines der Nacherbfolge unterliegenden Nachlas...mehr

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ZErb 01/2024, Anwaltformulare Erbrecht

Krug/Rudolf/Kroiß/Bittler (Hrsg.), 7. Auflage, 2023 2.500 Seiten, 149 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-134-6 Nun liegt das Standardwerk der Anwaltformulare im Erbrecht in 7. Auflage mit Stand der Rechtsprechung zum 1.2.2023 vor. Das Werk beinhaltet 600 Muster und Formulare und deckt sämtliche Bereiche erbrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten für den Rechtsanwalt ab. Die Ausführu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Abtretung, Überweisung an Zahlungs statt und gesetzlicher Übergang

Rz. 8 Nach heute allgemeiner Auffassung meint der Begriff der Übertragung im Sinne des Abs. 1 allein den rechtsgeschäftlichen Übergang, nicht aber die Überweisung an Zahlungs statt als Vollstreckungsmaßnahme und einen etwaigen gesetzlichen Übergang.[16] Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut der Vorschrift, der eine Abtretungserklärung voraussetzt, die es nur bei rechtsgesc...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IX. Bewilligungsberechtigung bei Löschungen

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Eintragungsfähigkeit von Verfügungen über Erbanteile

Rz. 36 Übertragung des Erbanteils (§ 2033 BGB) wird am Nachlassgrundstück durch Grundbuchberichtigung eingetragen (§ 22 GBO), ebenso eine Teilabtretung,[68] die unter Angabe der dadurch entstandenen Bruchteilsberechtigung[69] am Erbteil eintragungsfähig ist. Um eine Erbteilsübertragung handelt es sich rechtlich auch dann, wenn sämtliche Miterben ihre Anteile veräußern und da...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / j) Vinkulierung

Rz. 848 Die Satzung kann bei Namensaktien gem. § 68 Abs. 2 AktG die Übertragung von Aktien an die Zustimmung der Gesellschaft binden.[2604] Bei Inhaberaktien sind nur schuldrechtliche Verfügungsbeschränkungen möglich (Poolvertrag).[2605] Rz. 849 Über § 68 Abs. 2 AktG hinaus kann die Übertragbarkeit nicht weiter eingeschränkt werden. Als Minus einer Vinkulierung ist es aber zu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Verfügung über entstandene Eigentümergrundschuld

Rz. 42 Liegt eine Verfügung über eine aus einer Fremdhypothek hervorgegangene Eigentümergrundschuld vor, so ist nach einhelliger Auffassung der Rechtsprechung die Eintragung des Eigentümers als Gläubiger nicht erforderlich, weil der eingetragene Eigentümer als evtl. Inhaber der ihm nach den Regeln über die Eigentümerhypothek zufallenden, auf seinem Grundstück lastenden Hypot...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Kein Eigentumsvorbehalt, keine Zug-um-Zug-Leistung

Rz. 1 Die Rechte des Erwerbers nach erklärter Auflassung bis zur Grundbucheintragung als Eigentümer sind gesetzlich nicht geregelt. Sie sind durch Rechtsprechung und Literatur mit den Begriffen "Anwartschaft" und "Anwartschaftsrecht" in dinglicher Hinsicht ausgestaltet worden.[1] Die rechtsgeschäftliche Eigentumsübertragung gem. §§ 873, 925 BGB kann nicht von einer Bedingung ...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (3) Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien

Rz. 129 Die Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien (§§ 237–239 AktG) führt zum Untergang einzelner Aktien und zur Verringerung des Grundkapitals um den Anteil der eingezogenen Aktien. Durch diese Form der Kapitaleinziehung können Verluste beseitigt, einzelne Aktionäre ausgeschlossen oder bestimmte Aktien beseitigt werden.[90] Rz. 130 Das Gesetz kennt zwei Arten der E...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Spalte 3

Rz. 4 In der Spalte 3 erfolgt die eigentliche Eintragung. Hierher gehören:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Verkehrsbeschränkungen im Sanierungsgebiet

Rz. 158 Gemäß § 142 BauGB kann die Gemeinde zur Behebung städtebaulicher Missstände (§ 136 BauGB) durch Satzung ein sog. förmlich festgelegtes Sanierungsbiet bestimmen. In diesem Gebiet ist der Grundstücksverkehr gem. § 144 BauGB erheblich eingeschränkt. Rz. 159 Genehmigungspflichtig sind im Sanierungsgebiet die in § 144 Abs. 1 und 2 BauGB bezeichneten Rechtsvorgänge, insbeso...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Wohnungsrecht (§ 1093 BGB)

Rz. 158 Beim Wohnungsrecht nach § 1093 BGB handelt sich um eine Unterart der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit.[602] Vom Dauerwohnrecht nach dem Wohnungseigentumsgesetz unterscheidet es sich durch die fehlende Vererblichkeit und die Unmöglichkeit, veräußert zu werden, vom Nießbrauch dadurch, dass der Nießbrauch sämtliche Nutzungen gewährt, von denen allenfalls einzelne...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Grundsatz

Rz. 27 Nach § 874 BGB kann bei der Eintragung eines Rechts auf die Bewilligung Bezug genommen werden. Das zulässigerweise in Bezug Genommene gilt als eingetragen (sog. "mittelbare Eintragung") und ist Bestandteil des Grundbuchinhalts. Abs. 2 schreibt vor, von der Bezugnahmemöglichkeit soweit wie möglich Gebrauch zu machen. In Abs. 2 S. 2 ist geregelt, wie das eintragungstechn...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. "Gesichertes" Anwartschaftsrecht

Rz. 6 Das durch § 878 BGB, §§ 13, 17 GBO gesicherte Recht des Auflassungsempfängers, der selbst den Umschreibungsantrag gestellt hat, ist nach BGH ein vom schuldrechtlichen Anspruch unabhängiges, dem späteren Vollrecht vergleichbares, selbstständig verkehrsfähiges Recht (Anwartschaftsrecht).[17] Weil der Erwerb des Eigentums am Grundstück Einigung und Eintragung erfordert (§...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Gründe und Fälle der Beschränkung

Rz. 4 Die Beschränkung des Rechts auf die Lebenszeit des Berechtigten kann auf der gesetzlichen Ausgestaltung oder einem – soweit zulässig – vereinbarten Rechtsinhalt beruhen. Im Einzelnen: Rz. 5 a) Kraft Gesetzes sind auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkt (wobei eine kürzere Dauer ohne weiteres vereinbart werden kann[18]):mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Recht des Auflassungsempfängers aus Auflassung und Vormerkung

Rz. 18 Meinung des BGH: Das Recht des Auflassungsempfänger, für den eine Vormerkung eingetragen ist, wurde vom BGH mit der Begründung als selbstständig verkehrsfähiges Anwartschaftsrecht anerkannt, dass in diesem Fall auch ohne eigenen Antrag des Auflassungsempfängers sein Recht wegen des durch §§ 883 Abs. 2, 888 BGB gewährten Schutzes vom Veräußerer nicht mehr einseitig zer...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Voraussetzungen der Neuausstellung

Rz. 2 Erforderlich ist ein Antrag; eine Erteilung von Amts wegen findet nicht statt, der Antrag bedarf keiner Form. Regelmäßig ist Antragsberechtigter der Gläubiger der Hypothek, auch wenn er nicht eingetragen ist; das Gläubigerrecht ist dann gem. § 29 GBO mit § 1155 BGB nachzuweisen.[1] Berechtigter ist auch derjenige, der sein Recht vom Gläubiger ableitet, z.B. aufgrund wi...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Zeitliche Beschränkung des Rechts

Rz. 5 § 24 Fall 2 GBO behandelt befristete Rechte, die mit dem Eintritt eines bestimmten Endtermins, insbesondere eines Kalendertages, erlöschen. Anders als der Wortlaut "Eintritt eines sonstigen bestimmten Zeitpunkts" es nahelegen mag, sind davon nicht nur solche Endtermine erfasst, deren Zeitpunkt von vornherein feststeht (dies certus an, certus quando),[5] vielmehr ist da...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 334 Schulden zwei Parteien einander gleichartige Leistungen, so kann grds. jede Partei ihre Forderung gegen die Forderung des jeweils anderen aufrechnen und somit auf einfache Art und Weise unter Vermeidung des ansonsten erforderlichen Leistungsaustauschs sowohl die eigene Verpflichtung erfüllen als auch die eigene Forderung befriedigen. Voraussetzung für eine Aufrechnun...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Einzelfälle

Rz. 4 § 26 GBO behandelt die folgenden Fälle der Grundbuchberichtigung (Beispiele vgl. Rdn 8 ff.): a) Die Übertragung (Abs. 1) oder die Belastung (Abs. 2 Alt. 1) eines Briefgrundpfandrechts, die sich unter drei Voraussetzungen außerhalb des Grundbuchs vollzieht:[9]mehr

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KEHE Grundbuchrecht / X. Entbehrlichkeit der Unbedenklichkeitsbescheinigung

Eigentümer oder Erbbauberechtigte sind in das Grundbuch einzutragen, ohne dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 22 Absatz 1 Satz 1 des Grunderwerbsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1997 (BGBl. I S. 418, 1804), das zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) geändert worden ist, vorgelegt wird, wenn a) si...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 344 Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, insbesondere der Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung des Entgelts für die von ihm geleisteten Dienste, können nach allgemeinen schuldrechtlichen Regeln (§ 398 BGB) auch abgetreten werden. Eine praktisch sehr bedeutsame gesetzliche Einschränkung dieses Grundsatzes folgt zwar schon aus § 400 BGB i.V.m. den Pfändungsschutzvorschri...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / c) Ausschluss

Rz. 583 Üblich sind außerdem Regelungen, die unter bestimmten Voraussetzungen den Ausschluss von Gesellschaftern aus der Gesellschaft erlauben. Im Fall einer Personengesellschaft besteht schon kraft Gesetzes ein Ausschlussrecht aus wichtigem Grund (§ 727, § 725 Abs. 2 BGB). Ein "wichtiger Grund" liegt nach der Rspr. vor, wenn der Gesellschafter "nachhaltige grobe Pflichtverl...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Ausübung der Rechte in der Hauptversammlung, Stimmrecht

Rz. 1035 Aktionäre üben ihre Rechte in der Hauptversammlung aus (§ 118 Abs. 1 AktG). Die Aktionäre haben ein Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung. Dazu dient das Aktionärsforum nach § 127a AktG. Nur i.R.d. Hauptversammlung haben die Aktionäre Anspruch auf Gewinnausschüttung (§§ 57 ff., 174 AktG) bzw. auf Auskunftserteilung (§ 131 Abs. 1 und Abs. 4 AktG). Eine Online-T...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Auslegung

Rz. 52 Der gestellte Antrag ist als verfahrensrechtliche Erklärung auslegungsfähig in entsprechender Anwendung des § 133 BGB,[98] auch durch das Beschwerdegericht;[99] dabei genügt es, wenn im Wege der Auslegung der Inhalt bestimmbar ist.[100] Die Auslegung darf sich jedoch nur auf den Wortlaut und Sinn der Urkunde stützen. Außerhalb der Erklärung liegende Umstände dürfen (n...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Eintragung "bei" einer Briefhypothek

Rz. 5 Es muss sich um eine Eintragung bei der Hypothek handeln. Rz. 6 In Frage kommen alle Eintragungen, welche in der 3. Abteilung unter der Nummer der Hypothek zu erfolgen haben.[4] Gleichgültig ist dabei, ob es sich um rechtsändernde oder berichtigende Eintragungen handelt, ob sie vorläufigen oder endgültigen Charakter haben. § 41 GBO gilt für alle Fälle. Gleichgültig ist ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VII. Spalte 7

Rz. 8 Die Spalte 7 ist bestimmt zur Eintragung von allen Veränderungen im weitesten Sinne (Abs. 6). Hier sind insbesondere einzutragen:[6] Veränderungen des Rechts im eigentlichen Sinne. Hier kommen vor allem in Betracht:mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Insolvenzplan und Einbezug der Anteilsinhaber, Distressed M&A

Rz. 810 Für die Sanierungs- und Transaktionspraxis von besonderer Bedeutung dürften die Regelungen über die Einbeziehung der Anteilsinhaber in das Insolvenzplanverfahren über das Vermögen der Gesellschaft im Wege gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen, etwa Zwangsabtretungen, Kapitalveränderungen (z.B. Kapitalschnitt, Debt-Equity-Swap), oder sonstige gesellschaftsrechtlich zuläs...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. "Unsichere" Anwartschaft des Auflassungsempfängers

Rz. 15 Der Auflassungsempfänger kann auf Grund Auflassung, Bewilligung und Antrag des Veräußerers (§§ 13, 19 GBO; siehe Rdn 3 Stufe 3) im Grundbuch eingetragen werden und das Eigentum am aufgelassenen Grundstück erwerben (§ 873 Abs. 1 BGB). Er ist aber nicht gegen eine Antragszurücknahme des Veräußerers (siehe § 13 GBO Rdn 66 ff.) und auch nicht gegen Beeinträchtigungen der ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / h) Abfindungsklauseln

Rz. 217 Ein Abfindungsanspruch der ausscheidenden Gesellschafter ist grds. nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, lässt sich aber mittelbar aus § 34 Abs. 3 GmbHG ableiten.[640] Nach Auffassung des BGH gehört das Recht eines Gesellschafters, bei Ausscheiden aus der Gesellschaft eine Abfindung zu erhalten, zu seinen Grundmitgliedsrechten.[641] Die Satzungsautonomie im GmbH-Rec...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Tatsächliche Vorgänge

Rz. 77 Tatsächliche Vorgänge wie Geburt, Verheiratung, Tod, Ehescheidung, Erreichung eines bestimmten Lebensalters – hier erfolgt der Nachweis durch standesamtliche Urkunden (auch wenn diese zunächst für andere Zwecke erteilt waren[207]) oder beglaubigte Auszüge aus Geburten-, Familien- und Sterbebüchern. Aus dem Personalausweis/Reisepass soll hingegen das Geburtsdatum nicht...mehr