Fachbeiträge & Kommentare zu Pensionär

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pensionen und sonstige Vers... / 3 Altersentlastungsbetrag

Viele Pensionäre beziehen neben ihrer Pension weitere steuerpflichtige Einkünfte, z. B. aus Vermietung und Verpachtung. Da Renten und Pensionen in der Übergangsphase bis 2057 steuerlich begünstigt sind, gibt es auch für die übrigen Alterseinkünfte bis dahin eine steuerliche Vergünstigung: den Altersentlastungsbetrag[1] nach § 24a EStG. Für eine Übergangszeit bis einschließli...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva C 9

Rz. 1 Sonstige Verbindlichkeiten davon aus Steuern, davon im Rahmen der sozialen Sicherheit. Diese Position umfasst alle Verbindlichkeiten, die nicht gesondert auszuweisen sind. Beispiele:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Ansatz der Sachbezugswerte auch bei StPfl, die nicht der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen (§ 8 Abs 2 S 7 EStG)

Rn. 520 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Nach § 8 Abs 2 S 7 EStG sind die amtlichen Werte der SvEV auch für StPfl anzusetzen, die nicht der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen. Nicht der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen zB Beamte, Richter, Soldaten (vgl § 5 SGB VI), Altersrentner, Pensionäre, AG-Vorstandsmitglieder sowie bestimmte GmbH-Geschäftsführer (zu Letzte...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Haushaltsnahe Beschäftigung... / 2.4 Keine zeitanteilige Kürzung

Die Höchstbeträge für haushaltsnahe Beschäftigungen werden nicht gekürzt, auch wenn die Voraussetzungen nicht das gesamte Kalenderjahr vorgelegen haben. Praxis-Beispiel Keine Kürzung der Höchstbeträge Ein alleinstehender Pensionärswitwer beschäftigt ab 30.8.2025 eine Haushälterin im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Gesamtaufwendungen (Arbeitslohn, Ste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit

Rn. 1780 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können im vollen Umfang steuerlich abgesetzt werden, wenn das Zimmer gemäß § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b S 3 Hs 2 EStG der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung des StPfl ist. Es handelt sich bei dem Begriff des "Mittelpunktes der gesamten beruflichen und betrieblichen Tät...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Zusammenveranlagte Ehegatten/Lebenspartner

Rn. 41 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Der Altersentlastungsbetrag wird für jeden Ehegatten/Lebenspartner gewährt, dabei müssen Ehegatten/Lebenspartner im Falle der Zusammenveranlagung jeweils gesondert die Voraussetzungen für die Anwendung des § 24a EStG erfüllen, § 24a S 4 EStG. Bei der getrennten Berechnung sind unmittelbar die für jeden Ehegatten/Lebenspartner auch bei Zusamm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Schwebendes Geschäft

Rn. 1240 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Bei Arbeitsverhältnissen handelt es sich bilanzrechtlich um Dauerschuldverhältnisse, die regelmäßig als schwebende Geschäfte in Form von Dauerschuldverhältnissen nicht bilanzierbar sind (s Rn 471). Hier wird durch die BFH-Rspr in besonderem Maße die Ausgeglichenheitsvermutung betont, dh also die Gleichwertigkeit der Lohnzahlungsverpflichtu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Entwicklung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Der Altersentlastungsbetrag wurde durch das EStRG (BGBl I 1974, 1769) zur Harmonisierung der Besteuerung von im Alter bezogenen Einkünften eingeführt. Nach der bis einschließlich 2004 geltenden Rechtslage werden Leibrenten nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Empfängern von Versorgungsbezügen, die als Arbeitsl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schönberg von, Notfallpraxis eines selbstständigen Arztes ist kein häusliches Arbeitszimmer, HFR 2003, 551; Pust, Vermietung eines Büroraums durch den ArbN an den ArbG, HFR 2003, 660; Zimmers, Arbeitszimmer-Checkliste, GmbH-Stpr 2003, 253; Loschelder, Was ist ein häusliches Arbeitszimmer?, EStB 2003, 263; Seifert, Neue BFH-Rspr zum häuslichen Arbeitszimmer, StuB 2003, 529; Bolz, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / l) Lohnfortzahlung im Krankheitsfall o im Todesfall

Rn. 1271 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Wie BFH BStBl III 1954, 330 für die sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenden Sozialleistungen nach dem KSchG, so hat auch BFH BStBl III 1956, 333 für Gehaltsaufwendungen für künftige Krankheitstage älterer ArbN die Bildung einer Rückstellung abgelehnt. Nach der aus der Lebens- und Wirtschaftserfahrung gewonnenen Vermutung ist die während eine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rechtsfragen

Rn. 534a Stand: EL 109 – ET: 04/2015 Die vorstehenden Ausführungen (ab s Rn 532 – 534) beziehen sich auf die Ermittlung von Sachverhalten durch den Kaufmann und die damit häufig verbundenen Ermessensentscheidungen und Schätzungserfordernisse. Ein anderer Anwendungsbereich der objektiven versus subjektive Fehlerhaftigkeit bezieht sich auf die rechtliche Interpretation von Sach...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Nutzung des LandesTicket He... / 6 Weitere Berechtigte

Die aktiven Landesbeamten mit Bezügen (nicht Pensionäre) bekommen in Anlehnung an die Regelungen des TV LandesTicket Hessen ebenfalls ein LandesTicket. Da manche Arbeitgeber auf die Tarifregelungen des Landes Hessen verweisen (z. B. durch Satzung oder Arbeitsvertrag), stellt sich bei diesen Arbeitgebern die Frage, ob ihre Beschäftigten einen Anspruch auf das LandesTicket Hess...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.6.1 Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen

Rz. 102 Eine Differenzierung zwischen Arbeitern und Angestellten ist grundsätzlich unzulässig. Weil aber eine Ungleichbehandlung zulässig ist, wenn ein Hilfskriterium zur Gruppenbildung verwandt wird, die ihrerseits auf eine gerechtfertigte Unterscheidung abzielt, wurde es vom BAG für zulässig gehalten, wenn an die gewerblichen Arbeitnehmer wegen erheblich höherer krankheits...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.1.1 Grundlagen

Nach § 613a Abs. 1 BGB tritt der neue Inhaber des Betriebs oder Betriebsteils in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.[1] Er kann sie nach dem Übergang des Betriebs- oder Betriebsteils ggf. einzelvertraglich verschlechtern, wenn der bzw. die Arbeitnehmer eine entsprechende Vereinbarung treffen.[2] Der Übergang erfol...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 2.2 Entlastung bei Betriebsrenten ab 2025

Von Versorgungsbezügen bei Pensionären und Betriebsrentnern bleibt ein nach einem Prozentsatz ermittelter und auf einen Höchstbetrag begrenzter Versorgungsfreibetrag sowie ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag steuerfrei. Die jährlichen Grenzbeträge reduzieren sich für jeden neuen Jahrgang. Beginnend ab dem Jahr 2023 hat der Gesetzgeber die jährliche Reduzierung der Freibetr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Aufwendungen für Unterstützung

Rz. 123 [Autor/Zitation] Bei diesen Aufwendungen handelt es sich ausschließlich um solche Aufwendungen für tätige und nicht mehr tätige Mitarbeiter sowie deren Hinterbliebene, die nicht für eine Leistung des Unterstützungsempfängers gezahlt werden. Im Einzelnen kommen in Betracht: Krankheits- und Unfallunterstützungen, übernommene Kur- und Arztkosten, Erholungsbeihilfen, Heir...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 136 Beitrag... / 2.2 Einkommensfreigrenzen (Abs. 2)

Rz. 4 Für die Ermittlung des Beitrags zu den Leistungen der Eingliederungshilfe sind nach § 135 alle Einkünfte relevant, die der Einkommensteuer unterliegen. Die Pflicht, einen Beitrag aufzubringen, beginnt bei einem Betrag, der oberhalb der Einkommensgrenze in der Vergangenheit nach dem SGB XII liegt. Je nach Situation der steuerlichen und abgaberechtlichen Position des Lei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Einschränkung der Freibeträge nach § 16 Abs. 1 ErbStG durch § 16 Abs. 2 ErbStG für beschränkt Steuerpflichtige

Rz. 14a Die Norm hat insbesondere auch für Pensionäre und Rentner mit Inlandsvermögen, die ihren Ruhestand dauerhaft im Ausland verbringen, praktische Bedeutung. In den Fällen der beschränkten Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG), mit Steuerentstehung nach dem 24.6.2017, wird der Freibetrag nach § 16 Abs. 1 ErbStG um einen Teilbetrag gemindert. Dieser Teilbetrag entspricht...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.1 Gegenwärtiges Dienstverhältnis

Rz. 8 Der Vorteil muss im Rahmen eines gegenwärtigen Dienstverhältnisses erzielt werden. Dies ist dann der Fall, wenn das aktive Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt des Zuflusses der Kapitalbeteiligung noch besteht. Unschädlich ist es, wenn das Dienstverhältnis ruht (z. B. Mutterschutz, Elternzeit oder aufgrund vertraglicher Vereinbarung über eine befristete Tätigkeit im Ausland)...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.4.2 Begriff der Berufsausbildung – Berufsfortbildung

Rz. 134 Berufsausbildung ist die erstmalige Ausbildung zur Erlangung der Kenntnisse, die für die Ausübung eines Berufs notwendig sind (zu Einzelheiten Rz. 137). Rz. 134a Fortbildung- oder Weiterbildung sind dagegen Maßnahmen, die ein Stpfl. ergreift, um im ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben, den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden und besser vorwärts zu komm...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 5.5 Abgrenzung von Gehaltsnachzahlungen und Gehaltsbestandteilen zu Ruhegehältern und sonstigen Einkünften

Während Gehaltszahlungen bzw. Gehaltsbestandteile bei einer grenzüberschreitenden Beschäftigung regelmäßig in das Quellensteuerrecht des Tätigkeitsstaats fallen (Art. 15 des OECD-MA), gilt für Ruhegehälter wie z. B. betriebliche Pensionen sowie sonstige Einkünfte das Wohnsitzprinzip (Art. 18 und 21 des OECD-MA). Abgrenzungsprobleme ergeben sich vorrangig hinsichtlich der Abgr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.1.4 Abgrenzung von Gehaltsnachzahlungen/Gehaltsbestandteilen zu Ruhegehältern und sonstigen Einkünften

Während Gehaltszahlungen bzw. Gehaltsbestandteile bei einer grenzüberschreitenden Beschäftigung regelmäßig in das Quellensteuerrecht des Tätigkeitsstaats fallen (Art. 14 des OECD-MA), gilt für Ruhegehälter wie z. B. betriebliche Pensionen sowie sonstige Einkünfte das Wohnsitzprinzip (Art. 17 bzw.18 und 20 bzw. 21 des OECD-MA). Abgrenzungsprobleme ergeben sich vorrangig hinsi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7.3 Frankreich

Für private Ruhegehälter und Leibrenten hat der Ansässigkeitsstaat des Bezugsberechtigten das ausschließliche Besteuerungsrecht[1], d. h. bei einem in Deutschland ansässigen Pensionär wird das Welteinkommensprinzip nicht eingeschränkt. Ruhegehälter aus öffentlichen Kassen unterliegen hingegen dem Kassenstaatsprinzip.[2] Wenn ein in Deutschland ansässiger Steuerbürger ein Ruhe...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pensionszusagen / 5 Höhe der Rückstellung

Den Betrag der Rückstellung kann der Betrieb meist nicht selbst ermitteln. Üblicherweise wird deshalb ein versicherungsmathematisches Gutachten in Auftrag gegeben. Aus dem Gutachten sollte erkennbar sein, wie die Pensionsverpflichtung am jeweiligen Bilanzstichtag zu bewerten ist und in welcher Höhe gewinnmindernde Zuführungen vorgenommen werden dürfen. Für die Bemessung der ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 6.1 Allgemeines

Rz. 39 § 1 Abs. 3 EStG, eingeführt durch G. v. 11.10.1995[1] mit Wirkung ab Vz 1996, bringt eine allgemeine Regelung zur Besteuerung von Stpfl., die ihre Einkünfte überwiegend aus dem Inland beziehen. Betroffen sind damit die sog. Grenzpendler; die Vorschrift löst insoweit den für Vz 1995 geltenden § 50 Abs. 4 EStG ab. Grenzpendler sind Personen, die in dem einen Staat ihren...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Wirtschaftliche Verursachung

Rn. 38 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Es können nur Schulden passiviert werden, die am BilSt bestanden haben. Demnach muss also ein Erfüllungsrückstand vorliegen. Dazu kann die Verbindl. rechtl. bereits entstanden sein, sie muss es aber nicht. Es reicht aus, wenn – wirtschaftlich gesehen – die Verursachung der später rechtl. wirksam entstehenden Verbindl. vor dem BilSt liegt. Di...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ee) Krankheitsbeihilfen

Rn. 620 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Keine ähnlichen Verpflichtungen i. S. d. Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB sind Zusagen auf Beihilfen, die ein UN seinen Pensionären in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen gewährt (vgl. BFH, Urteil vom 30.01.2002, I R 71/00, BStBl. II 2003, S. 279 (280)). Diese Krankheitsbeihilfen sind keine Leistungen der betrieblichen Altersversorgung i. S. d....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Einzelne Rückstellungen (Rn. 229 – 256 kommentiert von Mayer-Wegelin)

Rn. 229 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Rückstellungen kommen insbes. für folgende Fälle in Betracht:mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 30 Berufsb... / 2.4 Berufsberatung zur Berufswahl, zur beruflichen Entwicklung, zum Berufswechsel, zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Rz. 16 In Nr. 1 wird der zentrale Inhalt jeder Berufsberatung verankert. Insoweit hat die Benennung von Berufswahl, beruflicher Entwicklung und Berufswechsel lediglich klarstellende Bedeutung als Gegenstand der Berufswahl. Aus den Begriffen wird aber deutlich, dass Berufsberatung lebensbegleitend erfolgen muss, von der Zeit vor dem Eintritt ins Berufsleben bzw. gar vor der W...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beitragszuschuss: Anspruchs... / 7.1 Personenkreis

Keinen Anspruch auf Beitragszuschüsse haben freiwillig Versicherte, die in ihrer Beschäftigung deshalb krankenversicherungsfrei sind, weil sie daneben noch eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit ausüben, freiwillig versicherte Beamte und Soldaten, die eine Beschäftigung ausüben, aber in der Beschäftigung wegen ihres Status als Beamter oder Soldat versicherungsfrei sind,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 2.2 Entlastung bei Betriebsrenten ab 2025

Von Versorgungsbezügen bei Pensionären und Betriebsrentnern bleibt ein nach einem Prozentsatz ermittelter und auf einen Höchstbetrag begrenzter Versorgungsfreibetrag sowie ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag[1] steuerfrei. Die jährlichen Grenzbeträge reduzieren sich für jeden neuen Jahrgang.[2] Beginnend ab dem Jahr 2023 hat der Gesetzgeber die jährliche Reduzierung der Fr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 248 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 34 Becker, Vergleichbarkeit der türkischen Altersrente mit der deutschen gesetzlichen Altersrente, NZS 2018, 873. Bieback, Die Beitragspflicht von Leistungen der Direktversicherung nur mit Kapitalzahlungen in der GKV, NZS 2019, 246. Diehm, Änderungen im Beitragsrecht durch das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz, NZS 2020, 256. Dünn, Das Betriebsrentenstärkungsgesetz, RVakt...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Vollabzug – Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung

Rz. 40 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Bildet das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, so ist der Abzug der Aufwendungen der Höhe nach nicht beschränkt (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b Satz HS 2 EStG aF und nunmehr § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b Satz 2 EStG). Das kommt zB für eine kleine Praxis für > Architekten, > Steuerberater oder > Rechtsanwälte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Geringfügige Beschäfti... / II. Rentenversicherung

Rz. 17 In der Rentenversicherung ist die Beschäftigung seit 2013 versicherungspflichtig mit der Möglichkeit, nach § 6 Abs. 1b SGB VI auf die Rentenversicherungspflicht zu verzichten. Der Arbeitgeber hat einen pauschalen Beitrag von 5 % des Arbeitsentgelts zu zahlen, das beitragspflichtig wäre, wenn die Beschäftigten versicherungspflichtig wären (§ 172 Abs. 3a SGB VI). Die Re...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.26 [Häusliches Arbeitszimmer → Zeile 65]

Ausführliche Informationen s. → Anlage N – Neuregelung des Abzugs von Aufwendungen für häusliches Arbeiten . Werden die tatsächlichen Kosten für ein steuerlich anzuerkennendes Arbeitszimmer geltend gemacht, sind die Eintragungen in Zeile 65 vorzunehmen. Die (anteiligen) Gesamtkosten sind dabei aufzuteilen in abziehbare und nicht abziehbare Kosten. Soweit die tatsächlichen Aufw...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rund um die Einkommensteuer... / 6 Wie berechnet sich das zu versteuernde Einkommen?

Machen Sie sich kurz mit der Einkommensteuerberechnung vertraut. Es lohnt sich, denn so werden Sie den grundsätzlichen Aufbau der Steuererklärung besser verstehen. Dies wird Ihnen das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtern. Grundlage für die Steuerberechnung ist das zu versteuernde Einkommen (z. v. E). Von Ihrem Bruttolohn, Ihrer Rente bzw. Ihren Miet- oder Betriebseinnahm...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 3.5 Private Renten aus dem Inland

[Leibrenten → Anlage R, Zeilen 15–16, 19–24 und eZeilen 13–14, 17–18] Lebenslange Leibrenten, die nicht unter § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a) Doppelbuchst. aa) EStG bzw. unter § 22 Nr. 5 EStG fallen, werden nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a) Doppelbuchst. bb) EStG mit dem Ertragsanteil besteuert. Hierunter fallen insbesondere Renten aus vor dem 1.1.2005 abgeschlossenen privaten Re...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einleitung zum Hauptvordruc... / 2 Steuererklärungspflicht

Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zuständig, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rund um die Einkommensteuer... / 3 Rund um die Steuererklärung

Abgabepflicht – Abgabefristen – Vordrucke Die gesetzliche Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2024 endet (unter Beachtung des Wochenendes) am 31.7.2025. Wird die Steuererklärung über einen Steuerberater eingereicht, gilt eine verlängerte Abgabefrist. Praxis-Tipp Vereinfachte Erklärungsvordrucke (Arbeitnehmer/Nur-Rentner) Für Steuerbürger, die ausschließlich Arbeitslohn bezogen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.6 ABC der Rückstellungen

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Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.2.2.1.4 Komponenten der Gesamtergebnisrechnung

Rz. 377 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In der Gesamtergebnisrechnung werden die Komponenten Dienstzeitaufwand (service cost), Nettozinsaufwand (net interest cost) und Neubewertungen (remeasurements) erfasst. In die Gewinn- und Verlustrechnung gehen der Dienstzeit- und der Nettozinsaufwand ein. Der Dienstzeitaufwand besteht aus dem laufenden Dienstzeitaufwand (current service cost...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gebäude im Abschluss nach H... / 9.3.3 Nicht unter IAS 40 fallende Immobilien

Rz. 424 Nicht unter den Regelungsinhalt von IAS 40 fallen folgende Immobilien: die mit der Absicht erworben oder errichtet wurden, um sie im normalen Geschäftsverlauf in naher Zukunft zu veräußern – geregelt im Vorratsvermögen in IAS 2; Bauten, die Gegenstand von Fertigungsaufträgen gem. IFRS 15 sind; Eigenbetrieblich genutzte Immobilien, insbesondere betriebliche Ersatzgrundstü...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuervorteile durch den Eh... / 5.1 Beispiele

Beispiel 1 Rentner Krause übernimmt ab Jahresanfang die Fahrdienste bei der gemeinnützigen regionalen Sozialstation, natürlich nebenberuflich, unter Beachtung der 14-Stunden-Vorgabe pro Woche. Er erhält hierfür monatlich 200 Euro. Der Freibetrag kann genutzt werden, die Erklärung liegt dem Verein vor. Wenn der Verein das monatlich in Höhe von 70 Euro bei Nutzung des anteiligen...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuervorteile durch den Eh... / 3.2 Die erforderliche Nebenberuflichkeit

Eine der Grundvoraussetzungen neben der Gemeinnützigkeit ist, dass die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird, die Leistungen somit nicht als Hauptbeschäftigung erbracht werden. Den Steuervorteil gibt es nicht für hauptberuflich Tätige/Angestellte im Verein oder durch die Vereine oft direkt beauftragte hauptberufliche Gewerbetreibende oder Selbständige. Nebenberuflich ist ei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.4.4 Notwendige Ausgaben (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 65 Abzusetzen sind die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben. Einzelheiten regelt die DVO bei den einzelnen Einkommensarten. Rz. 66 Arbeitsmittel (§ 3 Abs. 4 Nr. 1 DVO) Als Aufwendungen für Arbeitsmittel (z. B. Werkzeug, Berufsbekleidung, Fachbücher usw.) wird ein monatlicher Pauschbetrag von 5,20 EUR berücksichtigt, sofern nicht im Einzelfall h...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 88 Axer, Beihilfe unter dem Regime der Sozialversicherung, DVBl. 1997, 698. Bezner/Bothe, Arbeitshilfe und Prüfschema zur Feststellung der Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, Die Beiträge 2009, 513. Bieback, Öffnung der GKV für Beamte, NZS 2018, 715. Erdmann, Die Versicherungsfreiheit von Soldaten in Beschäftigungen während des Dienstverhält...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Aufwendungen für Unterstützung

Rn. 60 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Hierbei handelt es sich ausschließlich um solche Aufwendungen für tätige und bereits ausgeschiedene Mitarbeiter sowie deren Hinterbliebene, die freiwillig (bei Bedarf) und damit nicht für eine Gegenleistung des Empfängers gezahlt werden. Im Einzelnen können sie beinhalten: Krankheits- und Unfallunterstützungen, übernommene Kur- und Arztkosten...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Aufwendungen für Altersversorgung

Rn. 61 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Aufwendungen für Altersversorgung werden zwar im Posten Nr. 6 lit. b) mit denen für soziale Abgaben und Unterstützung zusammengefasst, müssen aber von diesen abgegrenzt werden, da sie zusätzlich als "davon"-Vermerk anzugeben sind. Konkret handelt es sich dabei um Pensionszahlungen mit und ohne Rechtsanspruch (soweit sie nicht zu Lasten der Pe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.9 Nicht begünstigter Personenkreis

Rz. 55 Nicht in § 10a Abs. 1 EStG aufgeführte Stpfl. sind nicht förderberechtigt. Ausgeschlossen aus der Förderung sind somit u. a.[1] freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte (§§ 7, 232 SGB VI), Angehörige einer berufsständischen Versorgungseinrichtung, z. B. Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI; Rz. 25),[2] Selbstständige, sowei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Geschützter Personenkreis

Rz. 11 Die Pflicht von Arbeitgeber und Betriebsrat bezieht sich auf alle im Betrieb tätigen Personen.[1] Dazu gehören alle Arbeitnehmer des Betriebs i. S. v. § 5 Abs. 1 BetrVG. Dabei ist irrelevant, ob sie als Vollzeit- oder Teilzeitkräfte, als Auszubildende oder aushilfsweise beschäftigt werden (BAG, Beschluss v. 20.11.1990, AP Nr. 8 zu § 1 BetrVG Gleichberechtigung). Auch ...mehr