Fachbeiträge & Kommentare zu Pension

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.2.1 Allgemeines

Rz. 33 Unter dem Begriff der Bewertungsmethode ist nach h. M. ein planmäßiges Verfahren zur Ermittlung des Wertansatzes zu verstehen, das den GoB entspricht. Die Bewertungsmethode umfasst sowohl den formalen Ablauf als auch die Ermittlung der Messgröße. Anzugeben sind daher die zugrunde gelegten Wertmaßstäbe und das gewählte Verfahren. Die Bewertungsmethode ist eine grundleg...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9 Ausschüttungssperre (Abs. 8)

Rz. 50 Abs. 8 wurde aufgrund des Vorsichtsprinzips und i. S. d. Gläubigerschutzes im Zuge des BilMoG ergänzt, um eine Ausschüttung i. H. d. noch nicht realisierten Erträge aus der Aktivierung bestimmter Vermögensposten oder aus der Bewertung bestimmter Aktiva zum beizulegenden Zeitwert jeweils abzgl. der hierfür gebildeten passiven latenten Steuern zu vermeiden. Im Einzelnen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6.1 Erstanwendung von latenten Steuern im Jahresabschluss nach § 274 HGB

Rz. 140 Obwohl mit dem BilMoG erhebliche Änderungen der Bilanzierungsvorschriften für latente Steuern eingeführt wurden, sieht das EGHGB keine Beibehaltungs- oder Fortführungswahlrechte für nach der Altfassung angesetzte Steuerlatenzen vor. Während seit der Neufassung des § 274 HGB das international gebräuchliche bilanzorientierte temporary-Konzept anzuwenden ist, schrieb di...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Angaben über in der Bilanz nicht enthaltene Geschäfte (Nr. 3)

Rz. 16 Die Pflicht zur Angabe im Anhang von Art und Zweck sowie von Risiken, Vorteilen und finanziellen Auswirkungen der nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäfte (Off-balance-Transaktion) ist für große und mittelgroße KapG obligatorisch, soweit die Risiken und Vorteile wesentlich und für die Beurteilung der Finanzlage erforderlich sind (Art. 17 Abs. 1 Buchst. p RL 2013/34/E...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.2 Pensionskassen, Pensionsfonds, Zusatzversorgungskassen

Rz. 67 Pensionskassen sind rechtlich selbstständige LebensversicherungsUnt, deren Zweck die Absicherung wegfallender Erwerbseinkommen wegen Alters, Invalidität oder Tod ist (§ 118a VAG). Die Finanzierung erfolgt über Beiträge des Arbeitgebers und ggf. der Versorgungsberechtigten. Die Versorgungsberechtigten haben einen eigenen Anspruch gegen die Pensionskasse.[1] Rz. 68 Ein P...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Rentenschulden (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 149 § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB schreibt für auf Rentenverpflichtungen beruhende Verbindlichkeiten die entsprechende Anwendung der Sätze 1 und 2 vor. Derartige Rentenschulden sind wie Rückstellungen abzuzinsen. Anders als bei Rückstellungen allgemein dient die Abzinsung hier der Eliminierung eines im Verpflichtungsumfang enthaltenen Zinsanteils für künftige Kapitalüberlassun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.6.2.1 Soziale Abgaben

Rz. 112 Als soziale Abgaben sind v. a. die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, Knappschaft), Beiträge an die BG und Umlagen für Insolvenzgeld, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, auszuweisen. Nicht unter Posten Nr. 6b, sondern Nr. 6a sind vom Arbeitgeber aufgrund ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.30 Sondervermögen (Nr. 26)

Rz. 156 Auf Basis des Kapitalanlagegesetzbuches sind Angaben zum Sondervermögen (Investmentanteile) und zu Anlageaktien an Investmentvermögen notwendig. Konkret sind nur solche KapG zu Angaben verpflichtet, die jeweils mehr als 10 % der Anteile oder Anlageaktien an inländischen Sondervermögen i. S. v. § 1 Abs. 10 KAGB, Anlageaktien an inländischen Investment-AG i. S. v. §§ 1...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Außerplanmäßige Abschreibung

Rz. 18 Im Fall einer dauerhaften Wertminderung (der beizulegende Wert des GoF ist dauerhaft unter dessen Buchwert gefallen) ist der GoF außerplanmäßig abzuschreiben (§ 309 Abs. 1 i. V. m. § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB). Diese außerplanmäßige Abschreibung ist unabhängig von der planmäßigen Abschreibung vorzunehmen.[1] Es besteht insoweit eine Pflicht zur außerplanmäßigen Abschreibu...mehr

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Entgeltliche Ablösung des N... / 5. Musterformulierung zur Aufhebung des Nießbrauchs

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.7.3 Vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen

Rz. 114 Vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen stellen insb. folgende Verpflichtungen dar (Rz 72): Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitmodellen, Übergangs- oder Sterbegelder, Altersteilzeitverpflichtungen, Jubiläumsverpflichtungen, Vorruhestandsgelder, Beihilfen. Rz. 115 Bei der Bewertung von Altersteilzeitverpflichtungen ist auf der ersten Stufe nach den zwei Modellen ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1.2 Beteiligungsbuchwert im Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der Equity-Methode

Rz. 12 Ausgangspunkt für die Anwendung der Equity-Methode im Allgemeinen (Abs. 1 Satz 1) sowie für die Ermittlung des Unterschiedsbetrags im Besonderen (Abs. 1 Satz 2) ist der Beteiligungsbuchwert der Anteile im Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der Equity-Methode (Rz 38). Dieser bestimmt sich nach den Anschaffungskosten aus Sicht des bilanzierenden MU, ggf. vermindert um ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6.1 Regelungsinhalt

Rz. 141 § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB verlangt im Zuge der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen VG und Schulden die Beibehaltung der auf den vorhergehenden Abschluss angewandten Bewertungsmethoden. Die Bilanzrichtlinie 2013/34/EU spricht dagegen formal von Rechnungslegungsmethoden und Bewertungsgrundlagen. Eine Übernahme der Formulierung aus der Bilanzrichtlinie 2013/34/E...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.7.2.1 Nicht wertpapiergebundene Altersversorgungsverpflichtungen

Rz. 76 Zu den wesentlichen Bewertungsannahmen gehört die Verwendung von biometrischen Wahrscheinlichkeiten. Eine Eigenschaft von Pensionsverpflichtungen ist es, dass die Leistungspflicht durch biologische Ereignisse wie Alter, Invalidität oder Tod ausgelöst wird. Die Eintrittswahrscheinlichkeiten dieser die Leistungspflicht auslösenden Ereignisse sind nach den Regeln der Ver...mehr

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Einzugsstelle / 3.1 Praktikanten/Auszubildende

Teilnehmer an vorgeschriebenen Vor- oder Nachpraktika und Auszubildende, die ohne Arbeitsentgelt beschäftigt werden, werden nicht versicherungspflichtig zur Krankenversicherung, wenn bei ihnen eine gesetzliche Familienversicherung bei einer Kranken- und Pflegekasse besteht. Die in jedem Fall anfallenden Pflichtbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sind für diese ...mehr

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Grenzgänger / 3 Anwendbare Rechtsvorschriften

Ein Grenzgänger, der in Deutschland beschäftigt ist und in einem anderen EU/EWR-Staat oder der Schweiz wohnt, unterliegt den deutschen Rechtsvorschriften. Er ist versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung sowie im Bereich der Arbeitsförderung. In umgekehrten Sachverhalten unterliegt der Grenzgänger den Rechtsvorschriften des Beschäftigung...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 3.2.2 Sachlicher Geltungsbereich

Das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit umfasst die Kranken-, Renten-, Unfallversicherung sowie den Bereich der Arbeitsförderung.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einzugsstelle / 3.2 Beschäftigte in der Landwirtschaft

Für Beschäftigte, die in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse pflichtversichert sind, ist diese die Einzugsstelle für die Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einzugsstelle / 2.2.1 Sachverhalt für Versicherungspflicht/-freiheit in einer Beschäftigung

Die oben dargestellte Konstellation kann nur in wenigen Ausnahmefällen eintreten. Beispielsweise wenn in sog. Übergangsfällen ab dem 1.4.2003 in der Kranken- und Pflegeversicherung Versicherungsfreiheit eintrat, weil das Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht mehr überschritt und in der Renten- und Arbeitslosenversicherung die Versicherungspflicht kraft Gesetzes fort...mehr

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Einzugsstelle / 4 Beschäftigte ohne Krankenkasse

Für Beschäftigte, die bei keiner gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, z. B. privat Versicherte, hat der Arbeitgeber die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung an die zuletzt zuständige Einzugsstelle abzuführen, bei der zuletzt eine Versicherung bestand. Bestand vor Eintritt der Beschäftigung keine Versicherung, bestimmt der Arbeitgeber die Einzugsstelle, an ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einzugsstelle / 2.2.2 Meldungen an Minijob-Zentrale/Krankenkasse

In den beschriebenen Beispielsfällen hat der Arbeitgeber für ein und dieselbe Beschäftigung 2 Meldungen mit unterschiedlichen Beitragsgruppenschlüsseln sowohl an die "Minijob-Zentrale" als auch an die zuständige Einzugsstelle zu erstatten. In beiden Meldungen ist der gleiche Personengruppenschlüssel zu verwenden, wobei sich die Verschlüsselung an der Rentenversicherung orien...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der durch das EStRefG 1975[1] eingefügte Altersentlastungsbetrag sollte im Alter bezogene Einkünfte entlasten, die nicht als Leibrenten lediglich mit dem Ertragsanteil besteuert oder als Versorgungsbezüge oder als Abgeordnetenversorgung (§ 22 Nr. 4 S. 4 Buchst. b) EStG) durch den Versorgungsfreibetrag (§ 19 Abs. 2 EStG) begünstigt wurden. Das StRefG 1990[2] hob den Alt...mehr

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Grunderwerbsteuer: Ausnahme... / 1.3 Grundstücksschenkung

Schenkung Was als Schenkung unter Lebenden gilt, ergibt sich aus § 7 ErbStG. Dazu gehört die freigebige Zuwendung, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Zu unterscheiden sind: Die reine Grundstücksschenkung, d. h. eine freigebige Zuwendung ohne jede Gegenleistung oder Auflage. Sie ist in vollem Umfang grunderwerbsteuerfrei. Die gemischte frei...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 2.4 Anspruchshöhe und -dauer

Gemäß § 56 Abs. 2 Satz 4 IfSG besteht der Entschädigungsanspruch in Höhe von 67 % des der erwerbstätigen Person entstandenen Verdienstausfalls für jede erwerbstätige Person bis zu einem Betrag von höchstens 2.016 EUR im vollen Monat und soll auch tageweise gelten, z. B. wenn das Kind nur ab und zu (tageweise) in die KiTa oder Schule darf. Als Verdienstausfall gilt das Netto-...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Ausnahme... / 1.9.2 Übertragung vereinigter Anteile, § 1 Abs. 3 Nr. 3/4 GrEStG

Da die Übertragung vereinigter Anteile als Grundstückserwerb durch den neuen Gesellschafter vom bisherigen Gesellschafter gilt, können hier die personenbezogenen Befreiungsnormen problemlos angewendet werden. § 3 Nr. 2 GrEStG ist ebenfalls anwendbar.[1] Praxis-Beispiel § 3 GrEStG in den Fällen der Anteilsvereinigung 1. Vater und Sohn sind zu 59 % bzw. 41 % an einer grundbesitz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übertragung von Betrieben, ... / c) Korrespondenzprinzip

Im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung vereinbarte Versorgungsleistungen sind vom Berechtigten als Einkünfte nach § 22 Nr. 1a EStG zu versteuern, wenn der Verpflichtete zum Abzug der Leistungen als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG berechtigt ist. Dabei kommt es nicht darauf an, dass sich die wiederkehrenden Leistungen auch tatsächlich steuermindernd ausgew...mehr

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Sauer, SGB III § 335 Erstattung von Beiträgen zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 1, 2 und 5 wurden mit Wirkung zum 1.1.1998 durch das Erste SGB III-Änderungsgesetz v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) geändert. Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827) wurde Abs. 2 mit Wirkung zum 1.1.2001 geändert. Abs. 2 wurde mit Wirkung zum 1.7.2001 geändert durch das SGB IX v. 19...mehr

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Jung, SGB VII § 93 Jahresar... / 2.2 JAV für Schwerverletzte (Abs. 2)

Rz. 9 Die Regelung des Abs. 2 bezieht sich (ausdrücklich) nur auf die in Abs. 1 genannten Versicherten (Rz. 4), nicht also die erst in Abs. 3 genannten mitarbeitenden Familienangehörigen (Ricke, in: KassKomm, SGB VII, Stand: 15.11.2023, § 93 Rz. 9. Feddern, in: jurisPK-SGB VII, 3. Aufl. 2022, § 93 Rz. 27 ; Keller, in: Hauck/Noftz, SGB VII, Stand: 7/2021, § 93 Rz. 3a). Sie berü...mehr

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Jung, SGB VII § 93 Jahresar... / 2.8 Anrechnungsregelung SGB VI

Rz. 31 Wird neben einer Rente aus der Unfallversicherung eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen, wird die Rente aus der Rentenversicherung insoweit nicht geleistet, als bei einem Zusammentreffen mit einer Verletztenrente aus der Unfallversicherung die Summe der zusammentreffenden Rentenbeträge vor Einkommensanrechnung den jeweiligen Grenzbetrag übersteigt...mehr

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Sauer, SGB III § 335 Erstat... / 2.2 Ersatzpflicht der Rentenversicherungsträger und Rehabilitationsträger nach Abs. 2

Rz. 10 Abs. 2 räumt der Bundesagentur für Arbeit einen Ersatzanspruch gegen den Rentenversicherungsträger bzw. Rehabilitationsträger bei Zuerkennung einer Rente oder Übergangsgeld ein, wenn diese Leistung das Ruhen des Anspruchs auf Alg nach § 156 bewirkt und die Bundesagentur für Arbeit wegen gewährtem Alg bereits einen Erstattungsanspruch gegen den Renten- oder Rehabilitat...mehr

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Sauer, SGB IX § 70 Anpassun... / 2.7 Definition: Berechnungsgrundlage

Rz. 16 Nach § 70 Abs. 1 Satz 1 ist die Berechnungsgrundlage der unter Rz. 2 aufgeführten Entgeltersatzleistungen nach einem Jahr anzupassen. Was man unter der "Berechnungsgrundlage" als Ausgangsbetrag für die Berechnung der anzupassenden Leistung konkret versteht, hat der Gesetzgeber weder in § 70 noch in anderen Vorschriften definiert. Allgemein versteht man unter der Berec...mehr

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Sauer, SGB IX § 70 Anpassun... / 2.9 Auswirkungen der Anpassung auf die Beiträge

Rz. 18 Aus Anlass der Zahlung der unter Rz. 2 aufgeführten Entgeltersatzleistungen sind ggf. Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und/oder Arbeitslosenversicherung zu entrichten (vgl. Komm, zu § 64 Abs. 1 Nr. 2). Das für die Bemessung der Beiträge anzusetzende Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen wird höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Maßgebend ist dabe...mehr

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Sauer, SGB III § 335 Erstat... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt Ersatz- und Erstattungspflichten insbesondere zur Behebung von Doppelversicherungen. Abs. 1, 2 und 5 gelten mit Einschränkungen auch für die Sozialversicherung bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende (§ 40 Abs. 2 Nr. 5 SGB II), zum Teil besteht gleichwohl kein Beitragserstattungsanspruch. Abs. 1 betrifft Krankenversicherungsverhältnisse. Abs. 1...mehr

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Progressionsvorbehalt bei d... / 4 Rückwirkender Wegfall von Lohn- oder Einkommensersatzleistungen

Durch lange Bearbeitungszeiten kann es dazu kommen, dass eine Rente rückwirkend bewilligt wird. Als Folge davon entfallen z. B. der Anspruch auf Krankengeld bzw. Leistungen nach SGB II rückwirkend ganz oder teilweise. Die Erfüllungsfiktion gilt auch dann, wenn die Sozialleistungen nach dem SGB II ggf. zu Unrecht gewährt worden sein sollten.[1] Die Sozialversicherungsträger m...mehr

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Jung, SGB VII § 93 Jahresar... / 2.6 Altersabschläge (Abs. 6)

Rz. 28 Abs. 6 berücksichtigt die im Allgemeinen altersbedingt geringere Bedeutung der Rente als Einkommensersatz (BT-Drs. 15/4228 S. 30). Vor April 2005 war eine entsprechende Regelung (fakultativ) durch Satzung möglich (§ 93 Abs. 6 Nr. 2 a. F.). Rz. 29 Sätze 1 und 2 regeln die Herabsetzung des JAV in 3 Altersstufen (Vollendung des 65., 70. und 75. Lebensjahres) auf 35 % (Sat...mehr

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Jung, SGB VII § 92 Jahresar... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Bestimmung tritt als Sondervorschrift für die i. S. d. § 13 Abs. 1 Satz 2 SGB IV als Besatzungsmitglieder an Bord von Seeschiffen abhängig Beschäftigten (Seeleute) an die Stelle des § 82 und für die kraft Gesetzes versicherten selbständigen Küstenschiffer und Küstenfischer (§ 2 Abs. 1 Nr. 7) sowie deren mitarbeitenden Ehegatten oder mitarbeitenden Lebenspartner an ...mehr

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Sauer, SGB III § 335 Erstat... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1, 2 und 5 wurden mit Wirkung zum 1.1.1998 durch das Erste SGB III-Änderungsgesetz v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) geändert. Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827) wurde Abs. 2 mit Wirkung zum 1.1.2001 geändert. Abs. 2 wurde mit Wirkung zum 1.7.2001 geändert durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S....mehr

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Sauer, SGB IX § 152 Festste... / 2.1 Feststellung der Behinderung

Rz. 3 Die Vorschrift befasst sich mit dem Verfahren zur Feststellung einer Behinderung und des Grades einer Behinderung und bestimmt die für die Feststellungen zuständigen Behörden. Zuständig sind grundsätzlich die für die Durchführung des BVG zuständigen Behörden, also die Versorgungsämter. Das bestimmt Satz 1. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung sc...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 1.2 Nachweispflichten

Den Steuerpflichtigen trifft die Beweislast, dass die Voraussetzungen des Pauschbetrags erfüllt sind. Er muss sich daher den Nachweis selbst beschaffen. Die Behinderung ist durch amtliche Bescheinigungen, Ausweise oder Bescheide förmlich nachzuweisen [1], und zwar: bei einem GdB von mindestens 50 (Schwerbehinderte) durch einen Schwerbehindertenausweis oder einen Bescheid der n...mehr

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Sauer, SGB IX § 70 Anpassun... / 2.8 Die einzelnen Schritte zur Errechnung des angepassten Betrages

Rz. 17 Um die einzelnen Schritte zur Errechnung des angepassten Krankengeldes, Übergangsgeldes etc. zu verdeutlichen, ist nachstehend eine Reihenfolge der einzelnen Berechnungsaktivitäten aufgelistet. Die Reihenfolge beschreibt hier exemplarisch den Fall, in dem das Regelentgelt angepasst und daraus wieder der Zahlbetrag der Entgeltleistung errechnet wird:mehr

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Sauer, SGB III § 330 Sonder... / 2.2 Rücknahme bei fehlendem Vertrauen

Rz. 10 Abs. 2 betrifft rechtswidrige Verwaltungsakte nach § 45 SGB X, durch die der Empfänger begünstigt wird. Die Vorschrift schließt Ermessen aus. Hinsichtlich der Vergangenheit haben bei der Rücknahme der fehlerhaften Verwaltungsakte gebundene Entscheidungen zu ergehen. Rz. 11 Die Vorschrift tangiert nicht das Ermessen der Bundesagentur für Arbeit bei Rücknahmeentscheidung...mehr

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Sauer, SGB IX § 70 Anpassun... / 2.4 Anpassungsfaktor (Abs. 1 letzter HS, Abs. 2 und 4)

Rz. 13 Die unter Rz. 2 aufgeführten Entgeltersatzleistungen sind gemäß § 70 Abs. 2 nach Ablauf von 12 Monaten (365/366 Tage) nach Beendigung des Bemessungszeitraumes anzupassen. Ausgangswert für die Anpassung ist beim Krankengeld und beim Verletztengeld das Brutto-Krankengeld bzw. Brutto-Verletztengeld – also die Leistung vor Abzug von Beiträgen, die vom Krankengeldbezieher ...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Besteuerung deutscher Rentner in Portugal – Status des "residente não habitual" im DBA-Portugal

Leitsatz 1. Rentenzahlungen, die ein früherer Freiberufler aus einem berufsständischen Versorgungswerk erhält, fallen unter die Auffangklausel des Art. 22 DBA-Portugal und sind insbesondere nicht als Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Art. 14 DBA-Portugal) anzusehen. 2. Die in Art. 22 Abs. 1 Satz 2 DBA-Portugal enthaltene Rückfallklausel (Subject-to-tax-Klausel) ist dahingehend auszulegen, dass das Besteuerungsrecht für aus der Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) gezahlte Renten, das grunds...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lineare Abschreibung/Sonder... / 1.1 Abschreibungssätze nach § 7 Abs. 4 EStG

Bei der linearen AfA nach § 7 Abs. 1 EStG handelt es sich um eine Absetzung, bei der die Bemessungsgrundlage im Regelfall mit jährlich gleichen Beträgen auf die Nutzungsdauer des abnutzbaren Wirtschaftsgutes verteilt wird. Bei Gebäuden, selbstständigen Gebäudeteilen und Eigentumswohnungen ist die Höhe der linearen AfA durch § 7 Abs. 4 und Abs. 5bEStG gesondert geregelt. Die A...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einkunftsarten / 4 Übersicht über die 7 Einkunftsarten

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, aus der Tierzucht usw. Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen, Gewinnanteile der Gesellschafter einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG), Einkünfte aus der Veräußerung eines Gewerbebetriebs o...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Pensionsfonds und Pensionskassen

Beitragszahlungen des Arbeitgebers an eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds sind bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei.[1] Dabei ist zwischen umlagefinanzierten und kapitalgedeckten Pensionskassen zu unterscheiden. Das System der nachgelagerten Besteuerung wurde auch auf laufende Arbeitgeberleistungen in eine nicht kapitalgedeckte Pensionskasse ausgedehnt.[2] Steuer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Direktversicherung

Die Beiträge des Arbeitgebers für eine Direktversicherung sind bis zu 8 %[1] der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei. Das steuerfreie Beitragsvolumen für die externen Durchführungswege erhöht sich auf der Basis der für 2025 maßgebenden Beitragsbemessungsgrenze von 96.600 EUR auf 7.728 EUR.[2] Voraussetzung für die Anwendung der Steuerbefr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1 Geltungsbereich

Rz. 2 Die Vorschriften des 3. Abschnitts über anzeigepflichtige Entlassungen gelten nach § 23 Abs. 2 KSchG für Betriebe und Verwaltungen des privaten Rechts sowie für Betriebe, die von einer öffentlichen Verwaltung geführt werden, soweit sie wirtschaftliche Zwecke verfolgen (z. B. Gas-, Wasser-, Elektrizitätswerke, Verkehrsbetriebe, Theater, Sparkassen, Krankenhäuser, Alten-...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Riester-Rente / 1.1.4 Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit oder einer Versorgung wegen Dienstunfähigkeit

Auch der Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit aus einem begünstigten inländischen Alterssicherungssystem löst eine unmittelbare Förderberechtigung aus. Voraussetzung ist allerdings, dass der Steuerpflichtige unmittelbar vor dem Bezug der Leistung einer in § 10a Abs. 1 Satz 1 oder 3 EStG genannten Pers...mehr