Fachbeiträge & Kommentare zu Patientenverfügung

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 6. Die Grenzen der Vollmachtserteilung

Rz. 694 Ein Bevollmächtigter kann grundsätzlich für alle Aufgabenbereiche bestellt werden, für die auch eine Betreuung möglich ist. Zu beachten ist jedoch, dass §§ 1904 Abs. 5, 1, 1906 Abs. 2, 1906 Abs. 5, 2 und 1906a Abs. 2, 5 BGB das grundsätzliche Erfordernis einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung auch für den Bevollmächtigten bei den hier geregelten Maßnahmen vorsieht...mehr

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§ 34 Bestattungsrecht im er... / Literaturtipps

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / I. Geschäftsgebühr

Rz. 79 Für die außergerichtliche Tätigkeit erhält der Rechtsanwalt die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Von besonderem Interesse ist dabei das über die bloße Beratung hinausgehende "Betreiben eines Geschäfts" für den Mandanten durch den Rechtsanwalt. Ein solches liegt immer dann vor, wenn der Anwalt nach außen hin tätig wird. Besteht die Tätigkeit des Rechtsanwalts aussc...mehr

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zerb 9/2018, Kraftloserklär... / Sachverhalt

Das Verfahren betrifft die öffentliche Bekanntmachung einer von den Beteiligten zu 1 und 2 bei Gericht eingereichten Erklärung, mit der sie als Rechtsnachfolger des Vollmachtgebers eine zu notarieller Urkunde erteilte Vollmacht für kraftlos erklären. Die Beteiligten zu 1 und 2 sind die alleinigen Erben des am ... 10.2015 verstorbenen Vollmachtgebers. Dieser hatte zu notariell...mehr

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zerb 9/2018, Kraftloserklär... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel hat Erfolg und führt unter Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung zu der Anweisung an das hierfür zuständige Amtsgericht, über die Bewilligung der öffentlichen Zustellung der von den Antragstellern formulierten Kraftloserklärung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Beschwerdegerichts neu zu entscheiden. 1. Das Rechtsmittel ist zulässig. Gegen den die...mehr

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zerb 5/2018, Kosten der anw... / Sachverhalt

Die Kläger sind Rechtsanwälte. Sie wurden von den in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammenlebenden Be-klagten am 20. August 2012 beauftragt, für beide Beklagte Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und aufeinander abgestimmte Testamente zu entwerfen. Die Kläger übersandten den Beklagten die Entwürfe und schlugen ein ihre gesamte Tätigkeit abgeltendes Pauschalh...mehr

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AGS 4/2018, Entwerfen von T... / 1 Sachverhalt

Die Kläger sind Rechtsanwälte. Sie wurden von den in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammenlebenden Beklagten beauftragt, für beide Beklagte Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und aufeinander abgestimmte Testamente zu entwerfen. Die Kläger übersandten den Beklagten die Entwürfe und schlugen ein ihre gesamte Tätigkeit abgeltendes Pauschalhonorar von 2.400,00 ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / hh) Patientenverfügung

Rz. 613 Hinweis Siehe auch Rdn 583 f. Rz. 614 Der Bevollmächtigte kann in eine der in § 1904 Abs. 1 S. 1, 2 BGB genannten Maßnahmen nur einwilligen, nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen, wenn der Vollmachttext hinreichend klar umschreibt, dass sich die Entscheidungskompetenz des Bevollmächtigten auf die im Gesetz genannten ärztlichen Maßnahmen sowie darauf bezie...mehr

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zerb 3/2018, Mediation in E... / 1. Generationengespräch

Bei Gestaltungsmandaten hat es sich bewährt, sog. Generationengespräche durchzuführen. Darunter versteht man eine Erörterung der Vermögensnachfolgeplanung im Kreise derjenigen Familienangehörigen und sonstigen Personen, die von ihr betroffen sind. Umfasst sind hier sowohl Maßnahmen der vorweggenommenen Erbfolge (bspw. Immobilienübergaben oder Unternehmensnachfolgen), aber au...mehr

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zerb 2/2018, Einer flog übe... / II. Abgrenzung und kleinere Änderungen

In die Rechte auf Freiheit und körperliche Unversehrtheit darf gem. Art. 2 Abs. 2 S. 3 GG nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden. Im und durch den Strafvollzug geschieht dies nach den strafrechtlichen Vorschriften, im Zivilrecht nach den §§ 1904–1906 a BGB. Auch in der Praxis nicht immer einfach abzugrenzen von den zivilrechtlichen Grundlagen sind die des öffentliche...mehr

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zerb 2/2018, Einer flog übe... / III. Neuerungen

In der Neugestaltung wurde die Regelung der ärztlichen Zwangsmaßnahme aus dem § 1906 BGB (die ehemaligen Absätze 3 und 3 a) herausgelöst und ist nun in einer eigenen Norm beschrieben, dem § 1906 a BGB. Vieles entspricht dem bisherigen Gesetzestext bzw. wurde lediglich modifiziert. Kumulative Voraussetzungen sind zunächst: Erforderlichkeit zur Abwehr drohenden erheblichen ges...mehr

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zerb 2/2018, Einer flog übe... / VI. Alte Vorsorgevollmachten

Ob alte Vorsorgevollmachten geändert oder ergänzt werden müssen, lässt sich nicht pauschal sagen. Wenn schon die letzten Gesetzesänderungen der Jahre 2009 zu § 1904 BGB (Regelung zur Nichteinwilligung und Konsens von Vertreter und Arzt) bzw. aus 2013 zu § 1906 BGB (Regelung zur ärztlichen Zwangsmaßname), nicht berücksichtigt wurden oder die Formulierung zu kurz oder nicht au...mehr

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zerb 2/2018, Einer flog übe... / VIII. Gestaltung

Für die Gestaltungspraxis bedeutet die Neuregelung, dass Musterformulierungen angepasst werden sollten. Die Befugnis zur Stellvertretung für die Einwilligung in die Vornahme von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Verbringung wird regelmäßig in einem Abschnitt "persönliche Angelegenheiten" oder "Gesundheitssorge" der Vorsorgevollmacht aufgenommen. Nach dem unten formulierten V...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 1.3 Konsequenzen für die Praxis

Im laufenden Ehescheidungsverfahren sollten sich die Ehegatten nicht auf die Rechtsfolgen des § 1933 BGB verlassen: Ein scheidungswilliger Ehegatte sollte vorsorglich immer einen eigenen Scheidungsantrag stellen. Ein scheidungsunwilliger Ehegatte sollte durch Verfügung von Todes wegen das gesetzliche Erbrecht seines die Scheidung betreibenden Partners verhindern und ihm ggf. (...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 101 Ausschl... / 2.1.1 Vorsätzliche Tötung

Rz. 6 Nur eine vorsätzliche Tötung führt zum Leistungsausschluss. Die Vorgängerregelung, die noch absichtliche Tötung vorsah, ist zu Recht abgeändert worden, da in diesen Fällen der innerer Zusammenhang zu einer beruflichen Beschäftigung regelmäßig fehlt und deshalb schon kein Versicherungsfall vorliegt (BSGE 30 S. 270, 281; BSGE 58 S. 76, 77). Mit Vorsatz ist der strafrecht...mehr

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FF 07/08/2017, Stellungnahm... / 1. Notwendigkeit der Regelung – Vorsorgevollmacht und Betreuung

Das geltende Recht kennt nur zwei rechtliche Möglichkeiten, einer Person zu helfen, die infolge Krankheit oder Unfalls gehindert ist, ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen, zum einen die Vorsorgevollmacht, zum anderen die Betreuung. Durch eine Vorsorgevollmacht – in aller Regel als Generalvollmacht ausgestaltet – können rechtzeitig Vertrauenspersonen als Bevollmächtigte bes...mehr

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Internationale Aspekte – Da... / 1 Überblick

Die fortschreitende Internationalisierung von Sachverhalten mit Bezug zu Vorsorgefragen macht es zunehmend erforderlich, den Umgang mit inländisch errichteten Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen im Ausland festzulegen. Vor diesem Hintergrund regelt das Das Haager Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen vom 13.1.2000 (ErwSÜ),[1] ratifiziert und ...mehr

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Internationale Aspekte – Da... / 2.1 Sachlich

Vom ErwSÜ erfasst, sind nach den Art. 15 ff. ErwSÜ strenggenommen lediglich Vollmachten eines Erwachsenen (Art. 2 Abs. 1 ErwSÜ), für den Fall ab Eintritt seines Vorsorgefalls. Die deutsche Ausprägung der Vorsorgevollmacht als sog. unmittelbar wirksame General- und Vorsorgevollmacht geht deutlich weiter. Rein dogmatisch müsste man derartige Vollmachten also aufspalten in eine...mehr

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FF 5/2017, FF 5/2017 / Patientenverfügung

a) Eine Patientenverfügung entfaltet nur dann unmittelbare Bindungswirkung, wenn sie neben den Erklärungen zu den ärztlichen Maßnahmen, in die der Ersteller einwilligt oder die er untersagt, auch erkennen lässt, dass sie in der konkreten Behandlungssituation Geltung beanspruchen soll. b) Die schriftliche Äußerung, dass "lebensverlängernde Maßnahmen unterbleiben" sollen, enth...mehr

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FF 5/2017, Interviews in Forum Familienrecht 1997–2017

1997 Kindschaftsrechtsreform – Kindesunterhaltsgesetz – Mediation Eherechtsreform – Kindschaftsrechtsreform – Fachanwalt Familienrecht Familiengerichtstag – Reformvorhaben – Familiengerichtsbarkeit Herbsttagung – Kindschaftsrechtsreform – Familiengerichtsbarkeit 1998mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / Literaturtipps

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Allgemeines Literaturverzei... / Lehrbücher, Handbücher, Formularbücher:

Baumgärtel/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast, 3. Auflage 2016 (zit.: Baumgärtel/Bearbeiter) Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 5. Auflage 2013 (zit.: Bearbeiter, in: Bengel/Reimann) Bergmann/Ferid/Henrich, Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht (Loseblatt), Stand 2012 Bonefeld/Bittler, Haftungsfallen im Erbrecht, 2. Auflage 2012 Bonefeld/Hähn/Otto, G...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / f) Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

Rz. 108 Dieses Thema ist immer noch weitgehend tabuisiert; Gerichtsentscheidungen finden sich hierzu selten. Allerdings hat sich das BVerfG im Jahr 2007 mit einem Fall befasst, in dem sich ein vierjähriges Kind in einem Wachkoma – einem apallischen Zustand – befand. Die Eltern wollten ihr Kind nach fünfmonatiger Behandlung nach Hause holen, wo es unter ärztlicher Aufsicht du...mehr

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§ 10 Kosten in Erbsachen / 3. Übersicht über einzelne Gegenstandswerte

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zerb 11/2016, Zur Wirksamkeit von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Leitsatz Der Vollmachtnehmer kann für den Vollmachtgeber nur wirksam in eine der Maßnahmen des § 1904 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 BGB einwilligen, nicht einwilligen oder eine erteilte Einwilligung widerrufen, wenn der Vollmachtgeber in der Vollmacht in hinreichender Deutlichkeit darlegt, dass die Entscheidungsmacht des Vollmachtnehmers die im Gesetzestext genannten Maßnahmen umfasst ...mehr

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zerb 11/2016, Zur Wirksamke... / Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist gemäß § 70 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 FamFG ohne Zulassung statthaft und auch im Übrigen zulässig. Insbesondere ist die Bevollmächtigte berechtigt, die Rechtsbeschwerde im eigenen Namen einzulegen. Dies folgt zwar entgegen der Annahme der Rechtsbeschwerde weder aus § 303 Abs. 4 FamFG, der lediglich die Befugnis des Bevollmächtigten zur Einlegung im Namen des ...mehr

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zerb 11/2016, Zur Wirksamke... / Anmerkung

In der Praxis sind für Patientenverfügungen zahlreiche "Formulierungsbeispiele" entwickelt worden. Bis zu dem BGH-Beschluss wurde es grundsätzlich als eine gute Idee gesehen, solche Formulierungen zu verwenden. Daran sind nun ganz erhebliche Zweifel angebracht, denn die vom BGH ausdrücklich zitierten (Rn 2) und abgelehnten konkreten Formulierungen aus dem von ihm entschieden...mehr

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zerb 11/2016, Zur Wirksamke... / Sachverhalt

Die im Jahre 1941 geborene Betroffene erlitt Ende November 2011 einen Hirnschlag. Noch im Krankenhaus wurde ihr eine PEG-Sonde gelegt, über die sie seitdem ernährt wird und Medikamente verabreicht bekommt. Im Januar 2012 wurde sie in ein Pflegeheim aufgenommen. Die zu diesem Zeitpunkt noch vorhandene Fähigkeit zur verbalen Kommunikation verlor die Betroffene infolge einer Ph...mehr

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zerb 11/2016, Zur Wirksamke... / Leitsatz

Der Vollmachtnehmer kann für den Vollmachtgeber nur wirksam in eine der Maßnahmen des § 1904 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 BGB einwilligen, nicht einwilligen oder eine erteilte Einwilligung widerrufen, wenn der Vollmachtgeber in der Vollmacht in hinreichender Deutlichkeit darlegt, dass die Entscheidungsmacht des Vollmachtnehmers die im Gesetzestext genannten Maßnahmen umfasst und sich...mehr

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FF 11/2016, FF 11/2016 / Betreuung

a) Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist § 541 Abs. 2 ZPO entsprechend anwendbar, wonach der Originalbeschluss mit den Unterschriften der Richter zu den Sammelakten des Gerichts genommen und dafür eine beglaubigte Abschrift in die Gerichtsakte eingeheftet wird. b) Zur Notwendigkeit einer förmlichen Beweisaufnahme durch Einholung eines ärztlichen Gutachtens bei Ve...mehr

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zerb 9/2016, Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2016

Am 22. und 23. April 2016 fand die jährliche Haupttagung des VorsorgeAnwalt e.V. im TOP Tagungszentrum in München statt. Für Frühaufsteher stellte Christina-Maria Leeb die Verfahrenspflegschaft in Betreuungs- und Unterbringungssachen vor. Welche Qualifikation benötigt ein Verfahrenspfleger? Das Gesetz enthalte keine Anforderungen und gehe vom Regelfall des ehrenamtlichen Verf...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / 12. Auswirkungen auf Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung

In der Patientenverfügung bzw. Vorsorgevollmacht hat der Verfügende einer Person seines Vertrauens für den Fall seiner Pflegebedürftigkeit bestimmte Aufgaben und Berechtigungen übertragen. Ist dies der Ehegatte und leben die Beteiligten jetzt getrennt, spricht einiges für die Annahme, dass auch das früher bestehende Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist. Es besteht als...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / b) Patientenverfügung

Der BGH betont, dass für eine bindende Patientenverfügung eine konkrete Behandlungsentscheidung des Betroffenen erforderlich ist. Die schriftliche Äußerung, keine lebenserhaltenden Maßnahmen zu wünschen oder die Aufforderung, ein würdevolles Sterben zu ermöglichen, wenn ein Therapieerfolg nicht mehr zu erwarten sei, genügten für sich genommen noch nicht. Andererseits dürften...mehr

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ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / V. Patientenverfügung

In der Patientenverfügung wird festgelegt, wie der Betroffene in bestimmten Situationen medizinisch behandelt werden möchte bzw. welche Maßnahmen unterlassen werden müssen. Dies hilft dem Betroffenen, den Ärzten und auch den Angehörigen. Es sollte immer auch eine Person zur Umsetzung bevollmächtigt werden. Die Patientenverfügung greift aber erst, wenn sich der Betroffene sel...mehr

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ZAP 9/2017, Patientenverfügung: Unmittelbare Bindungswirkung

(BGH, Beschl. v. 8.2.2017 – XII ZB 604/15) • Eine Patientenverfügung entfaltet nur dann unmittelbare Bindungswirkung, wenn sie neben den Erklärungen zu den ärztlichen Maßnahmen, in die der Ersteller einwilligt oder die er untersagt, auch erkennen lässt, dass sie in der konkreten Behandlungssituation Geltung beanspruchen soll. Die schriftliche Äußerung, dass „lebensverlängern...mehr

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ZAP 19/2016, Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung: Anforderungen

(BGH, Beschl. v. 6.7.2016 – XII ZB 61/16) • Die schriftliche Äußerung in einer Patientenverfügung, „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ zu wünschen, enthält für sich genommen nicht die für eine bindende Patientenverfügung notwendige konkrete Behandlungsentscheidung des Betroffenen. Die insoweit erforderliche Konkretisierung kann aber ggf. durch die Benennung bestimmter ärztli...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / 4. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Mit Vorgaben an den Inhalt von Vorsorgevollmachten und der Bestimmtheit von Patientenverfügungen für die Entscheidung, lebensverlängernde Maßnahmen nicht einzuleiten, hat der BGH (FamRZ 2016, 1671 m. Anm. Dodegge = NJW 2016, 3297 = MDR 2016, 1087 = FuR 2016, 714) für mehr Klarheit und Rechtssicherheit gesorgt. a) Vorsorgevollmacht Die Vorsorgevollmacht für den Bereich der Gesu...mehr

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ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / 5. Benennung eines Bevollmächtigten

Eine auf die konkrete Situation passende Patientenverfügung gilt direkt (BGH NJW 2014, 3572). Sie benötigt keine Erklärung eines Vertreters. Allerdings ist immer noch die Durchsetzung erforderlich und das in §§ 1901a und b, 1904 BGB vorgegebene Verfahren ist einzuhalten. Daher ist nach umstrittener – und hier vertretener Meinung – immer eine Person notwendig, welche die Rech...mehr

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ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / 3. Hinweise auf das Verfahren

Allgemeine Ausführungen in der Patientenverfügung wiederholen meist, was in den §§ 1901a und b, 1904 BGB kodifiziert ist oder eigentlich selbstverständlich sein sollte, z.B. dass ein Widerruf möglich ist, aber nicht bei unwillkürlichen Reflexen angenommen werden soll. Hinweise auf das einzuhaltende Verfahren, wie die Indikationserstellung durch den Arzt und das Gespräch mit ...mehr

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ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / II. Abgrenzung und Abstimmung der Vorsorgeregelungen

Bekannt ist der Dreiklang von Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung. Dabei ist zu differenzieren und in der Bedeutung zu werten: Zentral ist die Vorsorgevollmacht, mit welcher der Bevollmächtigte den Vollmachtgeber meist umfassend vertreten kann. In der Patientenverfügung geht es nur um einen Teilbereich: die Behandlung bei Einwilligungsunfähigkeit in bestimm...mehr

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ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / 1. Form, Registrierung

Die gem. § 1901a Abs. 1 BGB vorgeschriebene Schriftform ist gem. § 126 BGB durch eigenhändige Unterschrift oder notariell beglaubigtes Handzeichen gewahrt und hat eine Warnfunktion. Die Registrierung einer isolierten Patientenverfügung im Vorsorgeregister ist nicht möglich, mittelbar aber im Zusammenhang mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung als "Anordnung ode...mehr

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ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / 4. Motivationen?

Es lässt sich lange darüber streiten, ob die Angabe der persönlichen Lebensgeschichte und von sonstigen Motivationen zu einer Patientenverfügung gehören sollten. Dafür spricht, dass damit eine Verfügung überzeugender sein kann und in Zweifelsfällen Hinweise auf einen Behandlungswunsch oder mutmaßlichen Willen vorliegen können. Allerdings zeigen jedenfalls ohne aufwendige und...mehr

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ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / 2. Inhalt

In einer jüngeren Entscheidung hat der BGH (NJW 2016, 3297; dazu auch Seibl NJW 2016, 3277) betont, was eigentlich auch dem Gesetzestext zu entnehmen ist: Es müssen "bestimmte" – also möglichst konkret beschriebene – medizinische Maßnahmen untersagt bzw. in sie eingewilligt werden. Der Schwerpunkt vieler Patientenverfügungen liegt meist auf der Beschreibung der Behandlungssi...mehr

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ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / III. Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht wird eine andere Person ermächtigt, den Vollmachtgeber umfassend zu vertreten, typischerweise sowohl in vermögensrechtlichen als auch in persönlichen Angelegenheiten einschließlich der Umsetzung einer Patientenverfügung. Daneben können Bankvollmachten zu empfehlen sein, wenn Konflikte vermieden werden sollen, die aus einer (meist unzulässigen, vgl. ...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / a) Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht für den Bereich der Gesundheitsfürsorge, mit der der Betroffene die Vertretung in Fragen der medizinischen Versorgung und Behandlung regelt, muss schriftlich erfolgen sowie die Voraussetzungen des § 1904 Abs. 5 S. 2 BGB erfüllen, wenn darin die Entscheidung übertragen wird, lebensverlängernde Maßnahmen nicht einzuleiten oder sie später zu beenden. Sie m...mehr

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ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / 1. Form

Grundsätzlich benötigt eine Vollmacht nicht die Form des Grundgeschäfts, § 167 Abs. 2 BGB, also auch nicht bei Immobiliengeschäften. Um Änderungen im Grundbuch herbeiführen zu können, müssen die relevanten Tatsachen – wie z.B. die Vollmacht – aber durch zumindest unterschriftsbeglaubigte Urkunden nachgewiesen werden, § 29 Abs. 1 GBO (BGH NJW 2016, 1516). Für besonders einsch...mehr

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ZAP 15/2015, Rechtsprechung... / IV. Unfallversicherung: Hinterbliebenenrente nach Behandlungsabbruch

Gemäß § 7 Abs. 2 SGB VII schließt in der gesetzlichen Unfallversicherung verbotswidriges Handeln einen Versicherungsfall nicht aus. Allerdings können unter den Voraussetzungen des § 101 Abs. 2 SGB VII in den dort genannten Fällen Leistungen ganz oder teilweise versagt oder entzogen werden. Schließlich haben gem. § 101 Abs. 1 SGB VII Personen, die den Tod von Versicherten vor...mehr

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ZAP 6/2017, Anwaltsmagazin / 4 Zwangsbehandlung von Betreuten

Eine Regelungslücke im Genehmigungsverfahren für lebenswichtige medizinische Zwangsbehandlungen von Personen, die selbst zu einer verantwortlichen Entscheidung nicht in der Lage sind, soll mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung geschlossen werden, der jetzt dem Bundestag zugegangen ist (vgl. BT-Drucks 18/11240). Die Lücke war durch einen Beschluss des Bundesverfassungsg...mehr

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ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / I. Einleitung

Die Mandanten werden älter. Der Zeitraum, in welchem sie im Alter auf Unterstützung angewiesen sind, wird größer. Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen werden seit Jahren stark nachgefragt. In letzter Zeit werden mit den Vorsorgeregelungen auch Erfahrungen in der Anwendung gemacht – und nicht nur gute. Es kommt immer wieder zu Frustrationen, weil die Rege...mehr

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zerb 12/2015, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Michael Rudolf, Jan Bittler, Wolfgang Roth zerb verlag, 4. Auflage 2015, 252 Seiten, broschiert, 39,– EUR ISBN 978-3-95661-024-0 Das Buch beschäftigt sich, wie der Titel vermuten lässt, mit der Gestaltung von Vorsorgevollmachten sowie mit Betreuungs- und Patientenverfügungen. Es geht nicht nur auf die Errichtung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen ein, sondern auch...mehr