Fachbeiträge & Kommentare zu Offenlegung

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 5.2.2 Das VSME Zusatzmodul

Das Zusatzmodul (Comprehensive Module) bietet detailliertere Informationen und umfasst 9 Offenlegungen. Es ist für Unternehmen gedacht, die umfassendere Informationen bereitstellen möchten oder müssen – zum Beispiel für Investoren, Banken oder größere Geschäftspartner. Das Zusatzmodul sieht in C1 Angaben der wesentlichen Elemente des Geschäftsmodells und der Unternehmensstrat...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 5.2.1 Das VSME Basismodul

Das Basismodul (Basic Module) enthält grundlegende Informationen zu umwelt- und sozialbezogenen Themen. Es ist der Einstiegspunkt für die Berichterstattung und umfasst 11 Offenlegungen. Es richtet sich laut VSME an Kleinstunternehmen im Sinne der Rechnungslegungsrichtlinie und enthält die geringsten Anforderungen. Die inhaltlichen Angaben des Basis-Moduls gliedern sich auf i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzanalyse in der HGB- u... / 1 Begriff und Zielsetzung der Bilanzanalyse

Rz. 1 Der Jahresabschluss ist – zusammen mit dem in jüngster Zeit immer wichtiger werdenden Lagebericht – für externe Interessenten ein zentrales, oft sogar das einzige Instrument zur Unterrichtung über die wirtschaftliche Lage von Unternehmen.[1] Bei Nichtkapitalgesellschaften besteht er aus der Bilanz und GuV,[2] bei Kapitalgesellschaften tritt der Anhang hinzu.[3] Von mit...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.3 Strukturelle Erfolgsanalyse

Rz. 73 Im Rahmen der strukturellen Erfolgsanalyse stehen die Erfolgsspaltung nach Ergebnisschichten und die Erfolgsspaltung nach Unternehmenssegmenten im Mittelpunkt der Betrachtung. Bei der Erfolgsspaltung nach Ergebnisschichten wird das vom Unternehmen ausgewiesene Jahresergebnis in homogene Teilergebnisse mit betriebswirtschaftlich relevanter Aussage zerlegt, wobei aus ex...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Unterlassen der Offenlegung

Rz. 11 [Autor/Zitation] Die Offenlegung muss pflichtwidrig unterlassen werden. Tatbestandsmäßiges Unterlassen ist neben der gänzlich fehlenden Offenlegung auch die nicht vollständige, die nicht ordnungsgemäße oder die nicht rechtzeitige Offenlegung (dazu ausführlich § 335 HGB Rz. 22 f.).mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Verzicht auf Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 77 [Autor/Zitation] Laut § 13 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 PublG ist bei einem MU in der Rechtsform einer Personenhandelsgesellschaft oder eines Einzelkaufmanns § 5 Abs. 5 PublG sinngemäß im KA anwendbar. Die rechtliche Verweisung umfasst formal auch § 5 Abs. 5 Satz 3 PublG, wonach in einer Anlage zur Bilanz bestimmte Angaben vorzunehmen sind, wenn auf die Offenlegung der GuV n...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / J. Gemeinsame Offenlegung des Jahres- und Konzernabschlusses (Abs. 3a)

Rz. 172 [Autor/Zitation] Bei einer gemeinsamen Offenlegung des KA und des JA des MU bzw. mit einem Einzelabschluss nach Abs. 2a kann der Bestätigungs- oder Versagungsvermerk des Abschlussprüfers für beide Abschlüsse nach Abs. 3a zusammengefasst werden. Hintergrund dieser Zusammenlegungsoption ist eine Vereinfachung der offenzulegenden Unterlagen, da es dann nur einen Bestätig...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Verstöße gegen die Vorschriften über die Offenlegung, Veröffentlichung oder Vervielfältigung (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 17 [Autor/Zitation] Abs. 1 Nr. 5 iVm. § 9 Abs. 1, § 15 Abs. 2 PublG sanktioniert – wie § 334 Abs. 1 Nr. 5 HGB – Verstöße gegen die Form- und Inhaltsvorschriften des § 328 HGB bei der Offenlegung, Veröffentlichung und Vervielfältigung. Auch Nr. 5 greift nur ein, wenn die Offenlegung tatsächlich erfolgt ist. Wird die Offenlegung ganz unterlassen, kann nur ein Ordnungsgeld v...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Alternative Offenlegung eines Einzelabschlusses auf Basis der IAS/IFRS (Abs. 2a Satz 1)

Rz. 140 [Autor/Zitation] Die Offenlegungsmöglichkeit nach Satz 1 steht nur großen Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3) offen; alle anderen Rechtsformen können ebenfalls einen Einzelabschluss auf Basis der IAS/IFRS erstellen, werden dadurch aber nicht von der Offenlegungspflicht des Abs. 1 befreit (ebenso Keller in Heidel/Schall4, § 325 HGB Rz. 32). Dieser beschränkte Anwendun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Aufforderung zur Offenlegung (Abs. 4)

Rz. 57 [Autor/Zitation] Schließlich muss die das Unternehmensregister führende Stelle die KapGes. nach Abs. 4 zur unverzüglichen Offenlegung der Änderung der Unterlagen der Rechnungslegung auffordern, wenn zum Zeitpunkt eines Dateneingangs nach § 9b Abs. 4 Satz 2 die Änderung noch nicht offengelegt worden ist. Diese Aufforderungspflicht ist auf die europäische Vernetzung der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Anforderungen an die nachträgliche Offenlegung (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 45 [Autor/Zitation] Erfolgt eine Veröffentlichung des Vorschlags für die Ergebnisverwendung und des Beschlusses darüber nicht gleichzeitig mit dem JA oder KA, muss bei der dann späteren Veröffentlichung nach Satz 2 Halbs. 1 angegeben werden, auf welchen Abschluss sie sich beziehen und wo dieser offengelegt worden ist. Eine verspätete Offenlegung des Vorschlags für die Erg...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Offenlegung des Jahresabschlusses mit Bestätigungsvermerk (Abs. 2b Nr. 3)

Rz. 159 [Autor/Zitation] Schließlich muss der JA mit dem Bestätigungsvermerk oder dem Vermerk über dessen Versagung in deutscher Sprache nach Maßgabe des Abs. 1a Satz 1 (Rz. 111) und des Abs. 4 (Rz. 175 ff.) der das Unternehmensregister führenden Stelle elektronisch zur Einstellung in das Unternehmensregister durch dauerhafte Hinterlegung übermittelt werden. Damit kommt es tr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Offenlegung des Ergebnisverwendungsbeschlusses (Abs. 2b Nr. 2)

Rz. 157 [Autor/Zitation] Zudem muss nach Nr. 2 der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses und ggf. der Beschluss über seine Verwendung unter Angabe des Jahresüberschusses oder Jahresfehlbetrags in die Offenlegung nach Abs. 1 (Rz. 41 ff.) einbezogen werden. In Nr. 2 ist der Vorschlag für den Ergebnisverwendungsbeschluss bzw. der Ergebnisverwendungsbeschluss für den JA un...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Offenlegung

Rz. 185 [Autor/Zitation] Die Tathandlung wird durch die Offenlegung eines befreienden Konzernabschlusses oder Konzernlageberichts vollzogen, in denen die Konzernverhältnisse unrichtig wiedergegeben bzw. verschleiert werden. In Bezug auf die Offenlegung verweist § 325 Abs. 3 auf die vorhergehenden Abs. 1 und 2, weshalb auf die Ausführungen zu § 331 Abs. 1 Nr. 1a verwiesen wird...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7.Auflage, HGB § 340l HGB [Offenlegung]

Schrifttum: Mayer/Maiß (Hrsg.), EG-Bankbilanzrichtlinie – Synoptische Darstellung der Entstehung der Richtlinie des Rates über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Banken und anderen Finanzinstituten mit weiteren Materialien, 1987; Krumnow ua., Rechnungslegung der Kreditinstitute, 2. Aufl. 2004; Erb, EHUG-Die neuen HGB-Offenlegungspflichten für Zweignieder...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7.Auflage, HGB § 342m HGB Offenlegung im Unternehmensregister

Schrifttum: Bachmann/Seifert, Einführung eines public Country-by-Country Reportings – Kritische Anmerkungen zum Gesetzesentwurf, DB 2023, 1175; Grotherr, Zweifelsfragen, Risiken und Nebenwirkungen des künftigen öffentlichen Ertragsteuerinformationsberichts, FR 2023, 193. A. Allgemeine Erläuterungen I. Regelungsgegenstand Rz. 1 [Autor/Zitation] § 342m regelt die Offenlegung des Er...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7.Auflage, HGB § 325 HGB Offenlegung

Schrifttum: Endemann, Das Bundesgesetz betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften, 1870; Baums, Preußische Gesetz über die Aktiengesellschaften von 1843, 1981; Reuter, Die Publizität der Kapitalgesellschaft nach neuem Bilanzrecht, in Havermann (Hrsg.), Bilanz- und Konzernrecht, FS Reinhard Goerdeler, 1987, 431; Kronstein, Die Publizität auß...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7.Auflage, HGB § 341l HGB [Offenlegung]

Schrifttum: Sell/Grund, Zu den Vorschriften über die Rechnungslegung und Prüfung der Versicherungsunternehmen, in IDW (Hrsg.), Rechnungslegung und Prüfung der Versicherungsunternehmen, 5. Aufl. 2011. A. Allgemeine Erläuterungen I. Regelungsgegenstand Rz. 1 [Autor/Zitation] § 341l regelt für Versicherungsunternehmen die rechtsform- und größenunabhängige Pflicht zur Offenlegung von...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7.Auflage, HGB § 339 HGB Offenlegung

Schrifttum: Lang/Weidmüller, Genossenschaftsgesetz, Kommentar, 40. Aufl. 2022; Althanns/Buth/Leißl, Genossenschafts-Handbuch, Loseblatt; DGRV (Hrsg.), Jahresabschluss der Waren-, Dienstleistungs- und Agrargenossenschaften, Loseblatt (zitiert: DGRV JWDA); DGRV (Hrsg.), Jahresabschluss der Kreditgenossenschaft, Loseblatt (zitiert: DGRV Kredit). A. Allgemeine Erläuterungen I. Rege...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Offenlegung der geänderten Unterlagen (Abs. 1b Satz 1)

Rz. 125 [Autor/Zitation] In Abs. 1b wird nicht detailliert geregelt, wann tatsächlich eine Änderung des Jahresabschlusses oder des Lageberichts vorliegt. Eine Anwendung des Wesentlichkeitsgrundsatzes kommt im Rahmen von Abs. 1b nicht in Betracht, da es ein uneingeschränktes und kein eingeschränktes oder abgestuftes Interesse des Rechtsverkehrs an den Unternehmensabschlüssen g...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Art und Weise der Offenlegung gem. §§ 325, 327a, 328; Prüfung durch die das Unternehmensregister führende Stelle gem. § 329

Rz. 37 [Autor/Zitation] Für die Art und Weise der Offenlegung verweist Satz 1 auf §§ 325, 327a, 328, so dass die Offenlegung nach den gleichen Grundsätzen wie für deutsche KapGes. erfolgt. Dies gilt auch für die Fristen zur Offenlegung, für die auch im Fall der Nutzung der Sprachoptionen des Satz 5 keine Ausnahmen bestehen. Allerdings ist insofern zu beachten, dass die nach d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Offenlegung durch kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 16 [Autor/Zitation] Für kapitalmarktorientierte KapGes. – die also als Inlandsemittent (§ 2 Abs. 14 WpHG) Wertpapiere (§ 2 Abs. 1 WpHG) begeben – werden in Satz 4 eigenständige Formatvorgaben definiert. Diese kommen allerdings dann nicht zur Anwendung, wenn die Voraussetzungen von § 327a vorliegen. Rz. 17 [Autor/Zitation] Der Jahresabschluss, der befreiende Einzelabschluss ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Risikoorientierte Prüfung der Verpflichtung der Kapitalgesellschaft zur Offenlegung eines Ertragsteuerinformationsberichts sowie Erfüllung dieser Verpflichtung

Rz. 895 [Autor/Zitation] Die Art des Prüfungsgegenstands ist im Rahmen internationaler Prüfungsgrundsätze ausschlaggebend für die Frage, welche Prüfungsstandards bei der Prüfung zu beachten sind (vgl. Rz. 285). Das Assurance Framework unterscheidet Prüfungsaufträge danach, ob es sich bei den Sachverhaltsinformationen um vergangenheitsbezogene (historische) Finanzinformationen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Offenlegung

Rz. 348 [Autor/Zitation] Für das zu befreiende TU sind gem. § 325 HGB grds. folgende Unterlagen offenzulegen: Gesellschafterbeschluss zur Inanspruchnahme der Befreiungsnorm, Erklärung zur Einstandspflicht, befreiender KA und Konzernlagebericht sowie der dazu erteilte Bestätigungsvermerk. Rz. 349 [Autor/Zitation] Nach dem Wortlaut des Gesetzes muss der Wortlaut des Gesellschafterbe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Offenlegung des IFRS-Einzelabschlusses

Rz. 20 [Autor/Zitation] Ein entsprechend Beschlussfassung nach § 48 Abs. 4 GenG offenzulegender IFRS-Einzelabschluss einer eG (§ 336 Rz. 30) ist unter entsprechender Anwendung von § 325 Abs. 2a offenzulegen. Die befreiende Wirkung der Offenlegung des Einzelabschlusses tritt unter den Voraussetzungen des § 325 Abs. 2b ein.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Offenlegung in deutscher Sprache (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 41 [Autor/Zitation] Durch Satz 4 wird der Grundsatz der Offenlegung der Unterlagen der Rechnungslegung in deutscher Sprache aufgestellt. Damit soll den Anforderungen des Rechtsverkehrs im Inland entsprochen werden, da dieser dann die offengelegten Unterlagen der Rechnungslegung ohne weiteres verstehen kann. Den Interessen der offenlegungspflichtigen KapGes. wird durch Sat...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Offenlegung eines IFRS-Einzelabschlusses

Rz. 45 [Autor/Zitation] Die Tathandlung besteht nicht in der Aufstellung eines unrichtigen oder verschleiernden IFRS-Einzelabschlusses, sondern in dessen Offenlegung zum Zweck der Befreiung iSv. § 325 Abs. 2a, 2b HGB (Lauterwein/Xylander in Esser/Rübenstahl/Saliger/Tsambikakis, Wirtschaftsstrafrecht, § 17 PublG Rz. 8; Eidam in Park, Kapitalmarktstrafrecht5, § 17 PublG Rz. 26)...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Andere Prüfungsvorschriften und Offenlegung

Rz. 59 [Autor/Zitation] Neben dem Prüfungsbericht gibt es weitere, mit dem Bestätigungsvermerk oder den Vermerk über die Versagung unmittelbar zusammenhängende oder sich darauf beziehende Vorschriften im HGB. Dazu gehören insbes. (ohne Nennung wirtschaftszweig- oder rechtsformspezifischer Vorschriften): § 316 Abs. 3 Satz 2 über die Ergänzung des Bestätigungsvermerks bei nachtr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Keine gleichzeitige Offenlegung aller Unterlagen der Rechnungslegung (Abs. 1a Satz 3)

Rz. 25 [Autor/Zitation] Soweit bei der Offenlegung des JA, des befreienden Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a (§ 325 Rz. 139 ff.) oder des KA nicht auch gleichzeitig alle anderen von § 325 Abs. 1 Satz 1 (§ 325 Rz. 41 ff.) erfassten Unterlagen der Rechnungslegung offengelegt werden, muss darauf gesondert hingewiesen werden. Damit soll der Rechtsverkehr Klarheit darüber bekom...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Hinweis bei Offenlegung in verkürzter Form gem. § 328 Abs. 1a Satz 2

Rz. 645 [Autor/Zitation] Soll der erteilte Bestätigungs- oder Versagungsvermerk zusammen mit einem allein für Offenlegungszwecke verkürzten Abschluss der das Unternehmensregister führenden Stelle übermittelt werden, sind das geprüfte Unternehmen bzw. der geprüfte Konzern verpflichtet, dem Bestätigungs- oder Versagungsvermerk bei der Offenlegung den Hinweis voranzustellen, das...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) § 325 Offenlegung

Rz. 18 [Autor/Zitation] § 325 regelt mit der Pflicht zur Einreichung und jener zur rechtzeitigen Offenlegung zwei Pflichten, deren Verletzung mit einem Ordnungsgeld bewehrt ist. Nach § 325 Abs. 1 haben KapGes. grds. die folgenden Unterlagen elektronisch an die das Unternehmensregister führende Stelle zu übermitteln: den festgestellten JA, den Lagebericht, den Bestätigungsverme...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Offenlegung eines unrichtigen befreienden Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a Satz 1, Abs. 2b HGB (Abs. 1 Nr. 1a)

1. Tatgegenstände, Tatmittel Rz. 44 [Autor/Zitation] Unter das PublG fallende Unternehmen können bei Inanspruchnahme des Wahlrechts nach § 325 Abs. 2a Satz 1, Abs. 2b HGB (idF des DiRUG) einen IFRS-Einzelabschluss offenlegen, jedoch ist nach § 326 Abs. 2b HGB weiterhin ein JA nach HGB aufzustellen und zusammen mit dem Bestätigungs- bzw. Versagungsvermerk an die das Unternehmen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Offenlegung eines unrichtigen befreienden Konzernabschlusses, Teilkonzernabschlusses, Konzernlageberichts oder Teilkonzernlageberichts (Abs. 1 Nr. 3)

1. Tatgegenstände Rz. 56 [Autor/Zitation] Analog zu § 331 Abs. 1 Nr. 3 HGB ist bei § 17 Abs. 1 Nr. 3 PublG Tatmittel ein Konzernabschluss, Teilkonzernabschluss, Konzernlagebericht oder Teilkonzernlagebericht, der von einem übergeordneten in- oder ausländischen Unternehmen zum Zweck der Befreiung nachgeordneter Tochterunternehmen von der Aufstellung und Offenlegung von (Teil-)K...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Offenlegung eines unrichtigen befreienden Konzernabschlusses oder Konzernlageberichts (Abs. 1 Nr. 3)

1. Täter Rz. 179 [Autor/Zitation] Als Täter für das in § 331 Abs. 1 Nr. 3 normierte Delikt kommen nach dem Wortlaut der Vorschrift zunächst nur Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer KapGes. bzw. KapCoGes. (§ 335b) infrage, die zum Zwecke der Befreiung gem. §§ 291 Abs. 1 und 2, 292 einen Konzernabschluss oder einen Konzernlagebericht offenlegen, die die Verhältnis...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Offenlegung des Ertragsteuerinformationsberichts von Kapitalgesellschaften (Abs. 3b)

I. Anwendungsbereich und Prüfungsgegenstand Rz. 887 [Autor/Zitation] Nach Abs. 3b hat der Abschlussprüfer im Rahmen der Prüfung bei einer Kapitalgesellschaft und über den Verweis in § 264a Abs. 1 einer haftungsbeschränkten Personenhandelsgesellschaft auch zu beurteilen, ob die Gesellschaft für das GJ, das demjenigen GJ vorausging, für dessen Schluss der zu prüfende JA aufgestel...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Pflichtwidriges Unterlassen der Offenlegung

1. Bestehen einer Offenlegungspflicht a) § 335 Rz. 17 [Autor/Zitation] Die Vorschrift des § 335 bezieht sich ausschließlich auf gesetzlich in § 325 und § 325a geregelte Offenlegungspflichten. Eine Erweiterung auf andere Vorschriften ist unzulässig (Dannecker/Bauer/Bülte in Großkomm. HGB6, § 335 Rz. 11). Auch sonstige Publizitätsvorgaben aus Gesellschaftsvertrag oder Satzung sin...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Pflichtwidriges Unterlassen der Offenlegung

1. Bestehen einer Offenlegungspflicht Rz. 10 [Autor/Zitation] Zunächst muss eine Pflicht zur Offenlegung bestehen. Dabei beschreibt § 9 Abs. 1 PublG die Pflicht zur Offenlegung des JA und des Lageberichts (§ 9 PublG Rz. 7 ff.), § 15 Abs. 1 PublG erfasst die Pflicht zur Offenlegung des (Teil-)KA oder des (Teil-)Konzernlageberichts (§ 15 PublG Rz. 6 f.). 2. Unterlassen der Offenl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Frist für die Offenlegung (Abs. 1a)

I. Vorbemerkung Rz. 110 [Autor/Zitation] In Abs. 1a wird die Frist für die Offenlegung geregelt, wobei Satz 1 (Rz. 111 ff.) die eigentliche Frist und Satz 2 (Rz. 120 ff.) eine Nachfrist regelt. II. Jahresfrist (Abs. 1a Satz 1) Rz. 111 [Autor/Zitation] Der Offenlegungspflicht nach Abs. 1 muss spätestens innerhalb eines Jahres nach dem Abschlussstichtag nachgekommen werden. Der Abs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Änderung des Jahresabschlusses oder des Lageberichts, Offenlegung des Ergebnisverwendungsbeschlusses (Abs. 1b)

I. Vorbemerkung Rz. 124 [Autor/Zitation] Für den Fall der Änderung des JA oder des Lageberichts muss nach Abs. 1b ebenfalls eine Offenlegung erfolgen (Satz 1, Rz. 125 ff.). Zudem muss nach Satz 2 der Beschluss über die Ergebnisverwendung nachträglich offengelegt werden, wenn der JA lediglich den entsprechenden Vorschlag enthält (Rz. 132 ff.). Hintergrund dieser Regelung ist di...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Befreiende Offenlegung eines Einzelabschlusses (Abs. 2a)

I. Vorbemerkung Rz. 139 [Autor/Zitation] Durch Abs. 2a wird die Möglichkeit der befreienden Offenlegung eines Einzelabschlusses und damit eine Öffnung für die IAS/IFRS jenseits des Konzernabschlusses geschaffen; damit hat Deutschland von der Option des Art. 5 Buchst. a IAS-VO Gebrauch gemacht (zum Hintergrund ausführlich Mock, Finanzverfassung der Kapitalgesellschaften und int...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Umfang der Offenlegung, Offenlegungsfrist und Befreiungen (Abs. 1)

I. Offenlegungsumfang Rz. 6 [Autor/Zitation] § 341l Satz 1 definiert durch den Verweis auf die allgemeinen Vorschriften der § 325 Abs. 2-5, §§ 328, 329 Abs. 1 HGB den Umfang der rechtsformunabhängig von Versicherungen offenzulegenden Unterlagen. Demnach sind für den Einzelabschluss der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, GuV und Anhang einschließlich des Bestätigungsvermerks...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Offenlegung (Abs. 1)

I. Verfahren, Unterlagen und Fristen (Abs. 1 Satz 1) Rz. 12 [Autor/Zitation] Es sind im Einzelnen zu übermitteln: der festgestellte JA, der Lagebericht, die Erklärungen nach § 264 Abs. 2 Satz 3 und § 289 Abs. 1 Satz 5 und der Bericht des AR. Rz. 13 [Autor/Zitation] Die Erklärungen nach § 264 Abs. 2 Satz 3 und § 289 Abs. 1 Satz 5, die als "Bilanzeid" und "Lageberichtseid" bezeichnet ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Allgemeine Anforderungen an die Offenlegung (Abs. 1)

I. Vorbemerkung Rz. 8 [Autor/Zitation] Durch Abs. 1 werden zunächst allgemeine Anforderungen an die Offenlegung der Unterlagen der Rechnungslegung aufgestellt, die teilweise selbstverständlich wirken bzw. sich auch schon aus § 325 ergeben. Die Regelung ist zwingend und kann daher nicht durch Gesellschaftsvertrag oder Satzung abgeändert werden (so auch Böcking/Gros/Rabenhorst i...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Offenlegung eines IFRS-Einzelabschlusses

Rz. 149 [Autor/Zitation] Die Tathandlung besteht nicht in der Aufstellung eines unrichtigen oder verschleiernden IFRS-Einzelabschlusses, sondern in dessen Offenlegung zum Zweck der Befreiung iSv. § 325 Abs. 2a, 2b (Klinger in MünchKomm. HGB4, § 331 Rz. 63 f.; Altenhain in HKMS3/4, § 331 HGB Rz. 86 [9/2024]), dh., der Tatbestand wird durch elektronische Einreichung eines die A...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7.Auflage, PublG § 15 PublG Offenlegung des Konzernabschlusses

Schrifttum: Vgl. das Schrifttum zu § 1 PublG. A. Allgemeine Erläuterungen I. Regelungsgegenstand Rz. 1 [Autor/Zitation] Durch § 15 PublG wird die Offenlegung des KA geregelt. Dabei verweist § 15 PublG auf das Regelungsregime der §§ 325 ff. HGB, modifiziert dieses aber in mehrfacher Hinsicht. So wird in Abs. 1 der Grundsatz der sinngemäßen Anwendung von § 325 Abs. 3 bis 6 HGB sowi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7.Auflage, HGB § 321a HGB Offenlegung des Prüfungsberichts in besonderen Fällen

Schrifttum: Gross/Möller, Auf dem Weg zu einem problemorientierten Prüfungsbericht, WPg 2004, 317; Pfitzer/Oser/Orth, Offene Fragen und Systemwidrigkeiten des Bilanzrechtsreformgesetzes (BilReG), DB 2004, 2593; Forster/Gelhausen/Möller, Das Einsichtsrecht nach § 321a HGB in Prüfungsberichte des gesetzlichen Abschlussprüfers, WPg 2007, 191; Ebke, Unternehmensinsolvenz und Absc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7.Auflage, HGB § 327 HGB Größenabhängige Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften bei der Offenlegung

Schrifttum: Vgl. das Schrifttum zu § 325. A. Allgemeine Erläuterungen I. Regelungsgegenstand Rz. 1 [Autor/Zitation] In § 327 sind für mittelgroße KapGes. Erleichterungen für die Offenlegung des JA vorgesehen. Diese Erleichterungen beziehen sich auf die Mindestgliederung der Bilanz und auf bestimmte Anhangangaben. II. Bedeutung und Zweck Rz. 2 [Autor/Zitation] Der Regelungszweck von ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Vornahme der und Anforderungen an die Offenlegung

Rz. 71 [Autor/Zitation] Die in Satz 1 angeordnete Offenlegung wird in Satz 2 (Rz. 102 ff.) konkretisiert und dabei weitgehend relativiert, indem die Unterlagen von den zuständigen Organen nicht selbst veröffentlicht, sondern lediglich an die das Unternehmensregister führende Stelle elektronisch zur Einstellung in das Unternehmensregister übermittelt werden müssen. Aus der Off...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7.Auflage, HGB § 328 HGB Form, Format und Inhalt der Unterlagen bei der Offenlegung, Veröffentlichung und Vervielfältigung

Schrifttum: Vgl. das Schrifttum zu § 325. A. Allgemeine Erläuterungen I. Regelungsgegenstand Rz. 1 [Autor/Zitation] Durch § 328 wird die Publizität der Unterlagen der Rechnungslegung adressiert, was insofern erklärungsbedürftig ist, da dies auch schon § 325 geregelt wird. Mit § 328 verfolgt der Gesetzgeber allerdings einen umfangreicheren Regelungsansatz. Während Abs. 1 (Rz. 8 ff...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Offenlegung des Bestätigungsvermerks (Abs. 1 Satz 2 und 3)

Rz. 16 [Autor/Zitation] Wenn die Erteilung eines Bestätigungsvermerks nach § 58 Abs. 2 GenG oder nach Art. 10 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 vorgeschrieben ist, muss der Bestätigungsvermerk mit dem JA übermittelt werden. Nach § 58 Abs. 2 GenG ist bei der Prüfung von großen Genossenschaften iSd. § 267 Abs. 3 ein Bestätigungsvermerk zu erteilen; Art. 10 Abs. 1 der Vero...mehr