Fachbeiträge & Kommentare zu Offenlegung

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Lagebericht (Abs. 2a Satz 4)

Rz. 151 [Autor/Zitation] Durch Satz 4 Halbs. 1 lässt die befreiende Offenlegung des Einzelabschlusses nach IAS/IFRS die Pflicht zur Offenlegung des Lageberichts nach Abs. 1 Nr. 1 (Rz. 85 f.) unberührt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die IAS/IFRS schon keine (umfassenden) Vorschriften zur Erstellung von Lageberichten beinhalten (ähnlich Merkt in Hopt44, § 325 HGB Rz. 7)....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Abgrenzung und Konkretisierung des Prüfungsgegenstands

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 317 regelt Gegenstand und Umfang der Abschlussprüfung. Gegenstand der Abschlussprüfung (zum Begriff des Prüfungsgegenstands vgl. Rz. 121) nach § 316 (vgl. auch § 316 Rz. 71) und § 317 sind der Jahresabschluss (§ 316 Abs. 1 Satz 1; vgl. Rz. 140 ff.), der Lagebericht (§ 316 Abs. 1 Satz 1; vgl. Rz. 670 ff.), der Konzernabschluss (§ 316 Abs. 2 Satz 1; vgl. R...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Ordnungsgeldbewehrte Pflichtverletzungen

Rz. 8 [Autor/Zitation] Nach § 340o sind die Normadressaten mit einem Ordnungsgeld zu belegen, wenn sie die Regelung in § 340l Abs. 1 Satz 1 iVm. § 325 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 1a bis 5 über die Pflicht zur Offenlegung des JA, des Lageberichts, des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts und anderer Unterlagen der Rechnungslegung (Nr. 1) oder die Regelung in § 340l Abs. 1 od...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] In der gesetzgeberischen Begründung zum Ordnungsgeldverfahren (zur Einführung von §§ 335a und 335b) heißt es: "Das Ordnungsgeldverfahren ist darauf gerichtet, ein bestimmtes Verhalten der verpflichteten Normadressaten herbeizuführen, nämlich die zeitnahe Offenlegung von Jahres- und Konzernabschluss, Lage- und Konzernlagebericht und anderer Unterlagen der...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Tatgegenstände bei Kapitalgesellschaften

Rz. 74 [Autor/Zitation] Die folgende tabellarische Übersicht zeigt die Tatgegenstände des § 331 Abs. 1, die in Abschnitt B. (Rz. 98 ff.) im Einzelnen erläutert werden, sowie die von den Rechenwerken intendierten Darstellungen der Verhältnisse der Kapitalgesellschaft, die durch § 331 vor Täuschungsversuchen geschützt werden sollen.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Tatgegenstände, Tatmittel

Rz. 44 [Autor/Zitation] Unter das PublG fallende Unternehmen können bei Inanspruchnahme des Wahlrechts nach § 325 Abs. 2a Satz 1, Abs. 2b HGB (idF des DiRUG) einen IFRS-Einzelabschluss offenlegen, jedoch ist nach § 326 Abs. 2b HGB weiterhin ein JA nach HGB aufzustellen und zusammen mit dem Bestätigungs- bzw. Versagungsvermerk an die das Unternehmensregister führende Stelle el...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Subjektiver Tatbestand

Rz. 49 [Autor/Zitation] Beim Tatbestand des § 17 Nr. 1a PublG ist nicht nur die (bedingt) vorsätzliche Offenlegung eines IFRS-Einzelabschlusses für Befreiungszwecke gem. § 325 Abs. 2a Satz 1, Abs. 2b HGB strafbar (s. Rz. 45), sondern nach § 17 Abs. 2 PublG auch die leichtfertige Offenlegung (s. Rz. 69 ff.). Weiter muss der Täter in beiden Fällen die Absicht haben, den IFRS-Ei...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorbemerkung

Rz. 110 [Autor/Zitation] In Abs. 1a wird die Frist für die Offenlegung geregelt, wobei Satz 1 (Rz. 111 ff.) die eigentliche Frist und Satz 2 (Rz. 120 ff.) eine Nachfrist regelt.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 342m regelt die Offenlegung des Ertragsteuerinformationsberichts im Unternehmensregister. Zudem enthält § 342m weitere Erklärungspflichten für den Fall, dass der Ertragsteuerinformationsbericht durch das oberste MU bzw. die Hauptniederlassung nicht oder nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechend zur Verfügung gestellt wird. Rz. 2 [Autor/Zitation] Die ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Maßgebliche Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze sowie Lagebericht als Teil des Prüfungsgegenstands

Rz. 23 [Autor/Zitation] Inhaltliche Anforderungen an den für Zwecke der "befreienden" Offenlegung erstellten Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a bzw. die dafür maßgeblichen Rechnungslegungsgrundsätze sind in "seiner", ihn bezeichnenden Vorschrift formuliert. Danach muss dieser Einzelabschluss nach den in § 315e Abs. 1 (nach dem RefE CSRD-UmsG: § 315g Abs. 1, vgl. Rz. 12) bezei...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 4 [Autor/Zitation] Die Regelung des § 325a geht auf das Gesetz zur Durchführung der Elften gesellschaftsrechtlichen Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften und über Gebäudeversicherungsverhältnisse v. 22.7.1993 (BGBl. I 1993, 1282) zurück und hat damit einen europarechtlichen Hintergrund (Rz. 9). Im Rahmen des VersRiLiG v. 24.6.1994 (BGBl. I 1994, 1377) kam e...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 3 [Autor/Zitation] Die Regelung der Rechtsformen in § 3 PublG ist insbes. iVm. § 1 PublG zu sehen, in dem die Größenkriterien festgelegt sind, bei deren Überschreiten ein Regelungsbedarf für die Publizität des JA und Lageberichts dieser "Großunternehmen" gesehen wird. § 2 PublG bestimmt für diese "Großunternehmen" Beginn und Dauer der Rechnungslegungspflicht. Materielle Re...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Jahresabschluss

Rz. 78 [Autor/Zitation] Nach Nr. 1 ist zunächst der festgestellte JA offenzulegen. Dabei handelt es sich um den nach §§ 242 ff., 264 ff. aufgestellten Jahresabschluss. Dieser muss zudem nach §§ 172 f. AktG, Art. 61 SE-VO, § 42a Abs. 2 GmbHG, § 48 Abs. 1 Satz 1 GenG, § 121 HGB (zur Anwendung von § 121 HGB auf die Kapitalgesellschaft & Co. Personenhandelsgesellschaft Mock in Rö...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Konkretisierung des Prüfungsumfangs

Rz. 10 [Autor/Zitation] Unter dem Begriff des Prüfungsumfangs (englisch: scope) versteht man die Prüfungshandlungen, die ein Prüfer im Einzelfall für notwendig erachtet, um die Ziele der Prüfung zu erreichen (vgl. FEE 2007, Selected Issues in Relation to Financial Statement Audits, par. 222; Justenhoven/Küster/Bernhardt in Beck BilKomm.14, § 317 HGB Rz. 10). Das Ziel einer Pr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Bestehen mehrerer Zweigniederlassungen (Abs. 1 Satz 2 und 3)

Rz. 39 [Autor/Zitation] Falls die ausländische KapGes. über mehrere Zweigniederlassungen im Inland verfügt, muss die Offenlegung nicht bei allen Zweigniederlassungen, sondern nur bei einer Zweigniederlassung erfolgen. Aufgrund der elektronischen Abrufbarkeit der Unterlagen der Rechnungslegung ergeben sich dahingehend auch keine Einschränkungen für den Rechtsverkehr. Hinzu kom...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 339 regelt für die eG die Offenlegung von Jahresabschluss und Lagebericht sowie weiterer Unterlagen. Nach § 339 ist auch die im Liquidationsfall aufzustellende Eröffnungsbilanz offenzulegen (§ 89b Satz 3 GenG). Rz. 2 [Autor/Zitation] Die Offenlegung des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts von eG, die keine Kreditgenossenschaften sind, ist in § 15...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Cordes/Leonhardt, Gesetzentwurf zur Offenlegung von Ertragsteuerinformationen (public country by country reporting) – Analyse aus Sicht deutscher, international tätiger Familienunternehmen, FR, 2023, 41; Groiß/Heitfeldt, Deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie zum Public Country-by-Country-Reporting – Gesetz trat am 22.6.2023 in Kraft, GmbHR, 2023, R272; Kirsch, Offenlegung von...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 5 [Autor/Zitation] Die Regelungen zur Offenlegung bestimmter Unterlagen gehen ursprünglich zurück auf Art. 2 der Richtlinie 68/151/EWG, mit der ausweislich der Erwägungsgründe bei KapGes. vor dem Hintergrund der auf das Gesellschaftsvermögen beschränkten Haftung, der Koordinierung der Offenlegungsanforderungen "insbesondere zum Schutz der Interessen Dritter eine besondere...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 3 [Autor/Zitation] Die Offenlegung von eG musste durch das BiRiLiG neu geregelt werden (§ 336 Rz. 7). Da einzelne Abweichungen gegenüber der Offenlegung von KapGes. bestehen, ist mit § 339 eine gesonderte Vorschrift geschaffen worden.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Gebot der Vollständigkeit und Richtigkeit (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 11 [Autor/Zitation] Die offengelegten Unterlagen der Rechnungslegung müssen zudem nach Satz 2 vollständig und richtig sein. Dieses Gebot ist nicht im Sinne einer materiellen Richtigkeit zu verstehen, die als solche wegen § 264 Abs. 2 Satz 1 auch keiner gesonderten Anordnung bedürfte. Bezugspunkt für die Vollständigkeit und Richtigkeit ist die Wiedergabe der aufgestellten ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Veröffentlichung aufgrund des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 13 [Autor/Zitation] Erfolgt die Offenlegung nur teilweise, gelten die Grundsätze der Beachtung aller maßgeblichen Vorschriften (Satz 1, Rz. 20) sowie des Gebots der Vollständigkeit und Richtigkeit (Satz 2, Rz. 21) auch für entsprechend teilweise offengelegte Unterlagen der Rechnungslegung. Diese Anordnung ist nicht unproblematisch, sieht Abs. 2 doch für andere Veröffentli...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Zum Ermessen

Rz. 32 [Autor/Zitation] Hinsichtlich der Pflicht zum Tätigwerden ist zu differenzieren: Das BfJ hat nach § 388 Abs. 1 FamFG kein Ermessen, ob es einschreitet. Sobald die Mitteilung des Betreibers des Bundesanzeigers vorliegt, hat es zureichende Kenntnis von einem Sachverhalt, der zum Tätigwerden verpflichtet. Es muss dann den zur Offenlegung verpflichteten Personen unter Andr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Offenlegungspflicht durch unverbundene Unternehmen und oberste Mutterunternehmen mit Sitz im Inland (Abs. 1)

Rz. 9 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Offenlegung des Ertragsteuerinformationsberichts nach § 342m Abs. 1 betrifft Gesellschaften iSd. § 342 Abs. 1 Nr. 1 oder 2, die gem. § 342b Abs. 1 oder § 342c Abs. 1 zur Erstellung eines Ertragsteuerinformationsberichts verpflichtet sind. Konkret sind damit zum einen im Inland ansässige unverbundene Unternehmen (KapGes. und Personengesel...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Der Zweck von § 325a besteht in einer EU-weiten Koordination der Offenlegungspflichten für Rechnungslegungsunterlagen. Damit werden die mit der allgemeinen Offenlegungspflicht nach § 325 verfolgten Zwecke grenzüberschreitend im Binnenmarkt adressiert (so auch Kersting in Großkomm. HGB6, § 325a Rz. 2). Ohne die Offenlegungspflicht nach § 325a wären inlän...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Prüfungsurteile

Rz. 195 [Autor/Zitation] Nach § 325 Abs. 2a Satz 1 kann bei der Offenlegung gem. § 325 Abs. 1 bei großen KapGes. an die Stelle des JA ein Einzelabschluss treten, der nach den in § 315e Abs. 1 bezeichneten internationalen Rechnungslegungsstandards aufgestellt wurde (IFRS-EA). Nach § 325 Abs. 2b Nr. 1 tritt die befreiende Wirkung der Offenlegung des Einzelabschlusses nach § 325...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorbemerkung

Rz. 139 [Autor/Zitation] Durch Abs. 2a wird die Möglichkeit der befreienden Offenlegung eines Einzelabschlusses und damit eine Öffnung für die IAS/IFRS jenseits des Konzernabschlusses geschaffen; damit hat Deutschland von der Option des Art. 5 Buchst. a IAS-VO Gebrauch gemacht (zum Hintergrund ausführlich Mock, Finanzverfassung der Kapitalgesellschaften und internationale Rec...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Der Dritte Abschnitt des Dritten Buchs des HGB enthält in §§ 336 bis 339 Vorschriften über die Aufstellung und Offenlegung des JA und Lageberichts eingetragener Genossenschaften, die ergänzend zu den allgemeinen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften für alle Kaufleute in §§ 238 bis 263 sowie jenen für Kapitalgesellschaften in §§ 264 bis 335c zu be...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 5 [Autor/Zitation] Die Ordnungsgeldvorschrift des § 342p wird durch die Bußgeldvorschrift des § 342o flankiert. Während § 342p Verstöße gegen die Pflichten zur Offenlegung im Unternehmensregister erfasst, betrifft § 342o Verstöße bei der Erstellung und Veröffentlichung des Ertragsteuerinformationsberichts. Unterbleibt eine fristgemäße Offenlegung sowie Veröffentlichung de...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundsätzliches

Rz. 14 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Offenlegung des Ertragsteuerinformationsberichts nach § 342m Abs. 3 betrifft KapGes. iSd. § 342 Abs. 2, die der Pflicht nach § 342e Abs. 1 oder nach § 342f Abs. 1 unterliegen. Konkret sind damit zum einen KapGes. mit Sitz in einem Drittstaat (vgl. § 342a Nr. 3) betroffen, die unverbundene Unternehmen sind, eine bestimmte Umsatzerlösgren...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / J. Durchsetzung

Rz. 51 [Autor/Zitation] Für die Durchsetzung der inhaltlichen Anforderungen an die Offenlegung und die anderweitige Veröffentlichung ist in § 335 das Ordnungsgeldverfahren vorgesehen. Rz. 52 [Autor/Zitation] Eine privatrechtliche Durchsetzung der inhaltlichen Anforderungen an die Offenlegung und die anderweitige Veröffentlichung ist nicht ausdrücklich vorgesehen und hängt im Gr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Anwendungsbereich und Prüfungsgegenstand

Rz. 800 [Autor/Zitation] Nach Abs. 3a hat der Abschlussprüfer im Rahmen der Prüfung bei einer KapGes., die als Inlandsemittent (§ 2 Abs. 14 WpHG) Wertpapiere (§ 2 Abs. 1 WpHG) begibt und keine KapGes. iSd. § 327a ist, auch zu beurteilen, ob die für Zwecke der Offenlegung erstellte Wiedergabe des JA und die für Zwecke der Offenlegung erstellte Wiedergabe des Lageberichts den V...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Endemann, Das Bundesgesetz betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften, 1870; Baums, Preußische Gesetz über die Aktiengesellschaften von 1843, 1981; Reuter, Die Publizität der Kapitalgesellschaft nach neuem Bilanzrecht, in Havermann (Hrsg.), Bilanz- und Konzernrecht, FS Reinhard Goerdeler, 1987, 431; Kronstein, Die Publizität außerhalb der ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Darstellungs- und Formulierungsbeispiel zur Prüfung nach § 317 Abs. 3a

Rz. 444 [Autor/Zitation] Das folgende Darstellungs- und Formulierungsbeispiel fasst die Anforderungen an die Berichterstattung zur ESEF-Prüfung zusammen und dient zugleich dazu, sie im Zusammenhang zu verdeutlichen; zugrunde liegt dem Beispiel die Prüfung der Wiedergaben des Konzernabschlusses zum 31.12.01 und des Konzernlageberichts für das GJ 01 der im Inland börsennotierte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Vorbemerkung

Rz. 73 [Autor/Zitation] Die offenzulegenden Unterlagen werden in Satz 1 Nr. 1 (Rz. 77 ff.) und Satz 1 Nr. 2 (Rz. 96 ff.) genannt. Die Unterteilung in diese beiden Gruppen erklärt sich aus dem unterschiedlichen Regelungshintergrund. Während die Pflicht zur Offenlegung der in Nr. 1 genannten Unterlagen auf Art. 30 Bilanz-RL (Rz. 28) zurückgeht, ergibt sich die Pflicht zur Offen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 40 [Autor/Zitation] Durch die Vierte Richtlinie des Rates v. 25.7.1978 aufgrund von Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g) des Vertrages über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen (RL 78/660/EWG – Jahresabschluss-Richtlinie oder 4. EG-Richtlinie; ABl. EG 1978 Nr. L 222, 11) wurde in Art. 51 die Pflicht geregelt, dass bestimmte Gesellschaften ihren Jahre...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 340l HGB enthält die institutsspezifischen Regelungen zur Offenlegung rechnungslegungsbezogener und anderer, teilweise rechtsformspezifischer Unterlagen. Ursprünglich wurden damit die Vorschriften des Art. 44 der EG-Bankbilanz-Richtline (EG-BBRL) im Rahmen des Bankbilanzrichtliniengesetzes in deutsches Recht transformiert. Infolge des engen Zusammenha...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundsatz (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 7 [Autor/Zitation] Nach Satz 1 sind die gesetzlichen Vertreter (§ 4 PublG, § 4 PublG Rz. 4 ff.) des Unternehmens (§§ 1, 3 PublG, § 1 PublG Rz. 8 ff. und § 3 PublG Rz. 5 ff.) verpflichtet, den JA (§ 5 PublG, § 5 PublG Rz. 19 ff.) und die sonst in § 325 Abs. 1 HGB bezeichneten Unterlagen offenzulegen, sofern diese aufgestellt werden müssen. Zu den Unterlagen zählen: Jahresab...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Bezüge auf andere handelsrechtliche Vorschriften

Rz. 6 [Autor/Zitation] § 324a Abs. 1 Satz 1 ergänzt die Vorgaben des § 316 zur gesetzlichen Abschlussprüfung in Bezug auf die Frage, welche Normen dafür im Fall der Prüfung eines Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a anzuwenden sind. Damit stellt die Vorschrift zum einen Bezüge zu den für die Prüfung des JA geltenden Regelungen der §§ 316 bis 324 (nach dem RefE CSRD-UmsG: §§ 3...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 5 [Autor/Zitation] Die Bußgeldvorschrift des § 342o wird durch die Vorschrift des § 342p über Ordnungsgelder flankiert. Während § 342o Verstöße bei der Erstellung und Veröffentlichung des Ertragsteuerinformationsberichts erfasst, betrifft § 342p Verstöße gegen die Offenlegung im Unternehmensregister. Unterbleibt eine Erstellung ganz oder erfolgt sie unvollständig bzw. unr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Änderungen durch das ESEF-UG, das FISG und das EStOffRLUG

Rz. 98 [Autor/Zitation] Mit dem auch sog. ESEF-UG wurde § 322 Abs. 1 um einen neuen Satz 4 erweitert. Hintergrund ist die damit gleichzeitig in § 317 Abs. 3a eingeführte Pflicht zur Prüfung der von "Emittenten" für die Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergabe des geprüften Abschlusses und Lageberichts (vgl. § 316 Rz. 37) mit gesonderter Berichterstattung dazu im Bestä...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Maßstab

Rz. 26 [Autor/Zitation] Der Begriff des Verschuldens ist trotz des strafähnlichen Charakters des Ordnungsgeldes nicht strafrechtlich, sondern zivilrechtlich zu verstehen. Danach sind Vorsatz oder Fahrlässigkeit iSv. § 276 BGB erforderlich, wobei die Rspr. bereits leichte Fahrlässigkeit ausreichen lässt und ein Fahrlässigkeitsverschulden gem. § 276 Abs. 1, 31 BGB anerkennt (LG...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Tathandlungen

a) Offenlegung Rz. 185 [Autor/Zitation] Die Tathandlung wird durch die Offenlegung eines befreienden Konzernabschlusses oder Konzernlageberichts vollzogen, in denen die Konzernverhältnisse unrichtig wiedergegeben bzw. verschleiert werden. In Bezug auf die Offenlegung verweist § 325 Abs. 3 auf die vorhergehenden Abs. 1 und 2, weshalb auf die Ausführungen zu § 331 Abs. 1 Nr. 1a ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Tathandlungen

a) Offenlegung eines IFRS-Einzelabschlusses Rz. 45 [Autor/Zitation] Die Tathandlung besteht nicht in der Aufstellung eines unrichtigen oder verschleiernden IFRS-Einzelabschlusses, sondern in dessen Offenlegung zum Zweck der Befreiung iSv. § 325 Abs. 2a, 2b HGB (Lauterwein/Xylander in Esser/Rübenstahl/Saliger/Tsambikakis, Wirtschaftsstrafrecht, § 17 PublG Rz. 8; Eidam in Park, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Subjektiver Tatbestand

Rz. 154 [Autor/Zitation] Beim Tatbestand des § 331 Nr. 1a ist nicht nur die (bedingt) vorsätzliche Offenlegung eines IFRS-Einzelabschlusses für Befreiungszwecke gem. § 325 Abs. 2a Satz 1, Abs. 2b strafbar (s. Rz. 149), sondern nach § 331 Abs. 2 auch die leichtfertige Offenlegung (s. Rz. 205 ff.). Weiter muss der Täter in beiden Fällen die Absicht haben, den IFRS-Einzelabschlu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Vollendung und Beendigung

Rz. 187 [Autor/Zitation] Die Tat ist vollendet "mit der Offenlegung in der gem. § 325 Abs. 3 iVm. Abs. 1, 2 HGB vorgeschriebenen Form (und auch ohne den Eintritt der bezweckten Befreiung)" und damit zugleich beendet; eine Kenntnisnahme durch die Nutzer ist nicht erforderlich (Altenhain in HKMS3/4, § 331 HGB Rz. 115 [9/2024]; ebenso Eidam in Park, Kapitalmarktstrafrecht5, § 33...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 16 [Autor/Zitation] Mit den Vorschriften zum § 340l hat der deutsche Gesetzgeber die Vorschriften von Art. 44 der EG-BBRL sowie Art. 2 bis 4 der EG-Zweigniederlassungs-Offenlegungs-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Bereits bei Abfassung der EG-BBRL wurde die Notwendigkeit erkannt, dass angesichts der Bedeutung der grenzüberschreitenden Tätigkeit von Kreditinstitute...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Zweigniederlassungen (Abs. 2)

Rz. 40 [Autor/Zitation] Die Offenlegungsverpflichtungen betreffen nicht nur die Institute mit eigener Rechtspersönlichkeit (§ 340l Abs. 1). Auch Zweigniederlassungen in Deutschland von Unternehmen mit Sitz im Ausland (§ 340l Abs. 2) sind je nach Sitz der Hauptniederlassung und Art der betriebenen Geschäfte in unterschiedlichem Umfang zur Offenlegung von Unterlagen verpflichte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Tatgegenstände, Tatmittel

Rz. 184 [Autor/Zitation] Tatmittel ist ein Konzernabschluss oder Konzernlagebericht, der von einem übergeordneten Unternehmen zum Zweck der Befreiung nachgeordneter TU von der Aufstellung und Offenlegung von (Teil-)Konzernabschlüssen oder (Teil-)Konzernlageberichte nach §§ 291 Abs. 1 und 2, 292 offengelegt wurde. In den offengelegten Konzernabschlüssen oder -lageberichten müs...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Tatgegenstände

Rz. 56 [Autor/Zitation] Analog zu § 331 Abs. 1 Nr. 3 HGB ist bei § 17 Abs. 1 Nr. 3 PublG Tatmittel ein Konzernabschluss, Teilkonzernabschluss, Konzernlagebericht oder Teilkonzernlagebericht, der von einem übergeordneten in- oder ausländischen Unternehmen zum Zweck der Befreiung nachgeordneter Tochterunternehmen von der Aufstellung und Offenlegung von (Teil-)Konzernabschlüssen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Täter

Rz. 146 [Autor/Zitation] Taugliche Täter iSv. § 331 Abs. 1 Nr. 1a sind allein die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer großen KapGes., die Verantwortung für die Offenlegung des in dieser Vorschrift genannten Einzelabschlusses nach den in § 315e Abs. 1 genannten internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen – den von der EU übernommenen IFRS – durch elektronische ...mehr