Fachbeiträge & Kommentare zu Niedersachsen

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.3.1 Tatsachen und Auskünfte nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Rz. 8 Abs. 1 enthält unmittelbare Mitwirkungspflichten, die der Antragsteller, Leistungsempfänger oder Erstattungspflichtige zu erfüllen hat. Die weiteren Mitwirkungspflichten (Abs. 2, §§ 61 bis 64) sind als Soll-Vorschrift ausgestattet und bringen damit zum Ausdruck, dass die Mitwirkung nicht erzwungen werden kann und soll. Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 verpflichtet zur Angabe a...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.2 Einordnung der Vorschrift

Rz. 8 Die Anwendung der Vorschrift setzt voraus, dass eine Mitwirkungspflicht nach den §§ 60 bis 64 verletzt worden ist und dabei weder die Grenzen der Mitwirkung nach der speziellen Mitwirkungsvorschrift noch die sich aus § 65 ergebenden Grenzen überschritten worden sind. Weiterhin müssen die sich aus Abs. 1 oder 2 und zusätzlich aus Abs. 3 ergebenden Voraussetzungen vorlie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.11 Besonderheiten der psychotherapeutischen Zulassung/Ermächtigung (Abs. 10 bis 12 – außer Kraft ab 1.9.2020)

Rz. 134 Der ab 1.1.1999 gültige Abs. 10 regelte im Sinne einer zeitlich begrenzten Übergangsregelung die Bedingungen für eine sofortige, bedarfsunabhängige und im Sinne eines Bestandsschutzes wirkende Zulassung der Psychotherapeuten zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung der Versicherten. Diese als Härtefallregelung gestaltete Ausnahme, die 1999 die Einführung der vert...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Folgen fehlender Mitwirkung nach den §§ 60 bis 64 ohne Rechtfertigungsgründe nach § 65 abschließend. Die begehrte Sozialleistung kann versagt oder entzogen werden. Damit will der Gesetzgeber den Antragsteller bzw. Empfänger von Sozialleistungen dazu bewegen, seinen Mitwirkungspflichten nachzukommen. Da die Erfüllung der Mitwirkungspflichten ni...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt für alle Sozialleistungsbereiche des SGB Grundpflichten von Sozialleistungsbeziehern, Antragstellern und Erstattungspflichtigen. In der Literatur werden sie auch als Mindeststandards der zu erwartenden Mitwirkung bezeichnet. Die Mitwirkungsobliegenheiten nach dem SGB I gelten auch, soweit in den speziellen Büchern des Sozialgesetzbuches gesonderte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 25 Verjährung / 2.5 Vorsätzlich vorenthaltene Beiträge

Rz. 8 Die vorstehend aufgezeigte Verjährung tritt nur dann ein, wenn die Beiträge nicht vorsätzlich vorenthalten worden sind. Entsprechendes gilt mit Rücksicht auf § 348 Abs. 2 SGB III für die Beiträge zur Arbeitsförderung und mit Rücksicht auf § 10 Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) auch für die nach diesem Gesetz erhobenen Umlagen. Vorenthaltenbedeutet die Nichtleistung der B...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.5 Rechtsfolgenbelehrung nach Abs. 3

Rz. 28 Abs. 3 stellt 2 weitere Voraussetzungen auf, unter denen eine Versagung oder Entziehung nur möglich ist: Die Einräumung einer angemessenen Frist zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht nach einem schriftlichen Hinweis darauf, dass die Leistungen nach § 66 versagt oder entzogen werden können (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 18.10.2012, L 7 AS 1879/12). Zutreffend ...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 8 Niedersachsen

8.1 Rechtsgrundlage Rz. 50 Niedersächsisches Gesetz über den Bildungsurlaub für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz – NBildUG) vom 25.1.1991[1], zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.1999[2] Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetzes (DVO-NBildUG) v. 26.3.1991, zuletzt geändert durch Verordnung vom 17.04....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub / 9 Niedersachsen

Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz in der Fassung vom 25.1.1991[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, zur Berufsausbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte und Gleichgestellte, andere arbeitnehmerähnliche Personen und in Werkstätten für Beschäftigte mit Behinderungen. Kein Anspruch besteht, wenn dem Arbeitnehmer für die Bildungsveranstaltung nach anderen Gesetzen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 2.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 10 Einig sind sich die Landesgesetze darin, dass alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsstätte in dem jeweiligen Bundesland liegt bzw. deren Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in dem jeweiligen Bundesland haben, einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung haben. Dabei ist der persönliche Wohnsitz ohne Bedeutung. Auch die Auszubildenden unterfallen dem Anwendungsbere...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Urlaubsabgeltung / 2 Urlaubsabgeltung als Geldanspruch

In Anwendung des Surrogatgedankens ging das BAG in früherer Rechtsprechung davon aus, dass der Abgeltungsanspruch des Arbeitnehmers in gleicher Weise wie der Urlaubsanspruch erlischt, wenn der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und bis zum Ende des Urlaubsjahres bzw. des Übertragungszeitraums arbeitsunfähig krank war.[1] Im Anschluss an die Entscheidung des ...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.1 Allgemeines

Rz. 15 Auch bei den Themen, die eine Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ermöglichen, gibt es in den einzelnen Ländern Unterschiede. Neben der in allen Gesetzen geregelten Freistellung für berufliche und (gesellschafts)politische Weiterbildung gewähren Bremen und Schleswig-Holstein Bildungsurlaub auch zum Zweck der allgemeinen Weiterbildung. In Niedersachsen und Brandenburg k...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 8.2 Anspruchsberechtigter Personenkreis (§ 2 Abs. 2 NBildUG)

Rz. 51 Einen Anspruch auf Bildungsurlaub haben Arbeitnehmer, die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen gleichgestellten Personen, andere Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind, Beschäftigte i. S. v. § 40 Abs. 2 des Bundessozialhilfegesetzes, die in Werkstätten ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 8.6 Übertragbarkeit (§ 2 Abs. 6 NBildUG)

Rz. 55 Hat ein Anspruchsberechtigter seinen Bildungsurlaubsanspruch im vorangegangenen Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, so kann er ihn noch im laufenden Kalenderjahr geltend machen. Mit Zustimmung des Arbeitgebers können im laufenden Kalenderjahr auch die nicht ausgeschöpften Bildungsurlaubsansprüche der beiden Kalenderjahre unmittelbar vor dem vorangegangenen Kalenderjahr g...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 8.3 Wartezeit (§ 2 Abs. 3 NBildUG)

Rz. 52 Der Anspruch kann erstmalig nach 6-monatigem Bestehen des Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnisses geltend gemacht werden.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 8.5 Dauer (§ 2 Abs. 4 NBildUG)

Rz. 54 Bei einer 5-Tage-Woche besteht ein Anspruch auf Freistellung an 5 Arbeitstagen innerhalb eines Kalenderjahres. Arbeitet der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin regelmäßig an mehr oder an weniger als 5 Arbeitstagen in der Woche, so ändert sich der Anspruch auf Bildungsurlaub entsprechend.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 8.7 Anrechnung (§ 2 Abs. 1, 5 NBildUG)

Rz. 56 Bei einem Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses wird auf den Anspruch der Bildungsurlaub angerechnet, der schon vorher in dem betreffenden Kalenderjahr gewährt wurde. Wenn ein Freistellungsanspruch nach einer anderen Rechtsnorm besteht, geht dieser dem Bildungsurlaub nach dem NBildUG vor. Der Bildungsurlaub verfällt aber nicht, sondern kann für eine andere Weiterbil...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 8.4 Anerkannte Themen der Weiterbildung

Rz. 53 Der Anspruch besteht für die Teilnahme an allgemeinen, politischen und beruflichen Bildungsmaßnahmen sowie Maßnahmen der Aus- und Fortbildung im Ehrenamt oder Nebenberuf.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerliche Behandlun... / 2.2.7 Affiliate-Links

Bei Affiliate-Links liegt eine Werbeleistung durch den Influencer vor. Entgelt für die Werbeleistung ist dabei die Provision.[1] Zu versteuern ist die Netto-Provision. Für den Leistungsort gelten keine Besonderheiten. Da Affiliate-Links nicht nur von Großplattformen wie z. B. Amazon genutzt werden, sondern auch eine attraktive Werbemöglichkeit für kleine und mittlere Unterneh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 8.8 Verfahren (§ 8 NBildUG)

Rz. 57 Der Arbeitnehmer hat die Inanspruchnahme und den Zeitpunkt des Bildungsurlaubs dem Arbeitgeber schriftlich mindestens 4 Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme mitzuteilen. Der Arbeitgeber kann den Bildungsurlaub nach § 8 Abs. 2 Satz 1 NBildUG nur ablehnen, wenn zwingende betriebliche Belange entgegenstehen. Erholungswünsche anderer Beschäftigter, denen unter sozialen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 1.1 Begriff

Rz. 1 Die Bezeichnung für die zu Zwecken der Weiterbildung gewährte bezahlte Freistellung wird in den einzelnen Gesetzen zum Urlaub zu Weiterbildungszwecken nicht einheitlich verwendet. In einigen Regelungen findet sich noch der Begriff "Bildungsurlaub"[1], in anderen Gesetzen werden die Begriffe "Bildungszeit"[2], "Bildungsfreistellung"[3] oder "Arbeitnehmerweiterbildung"[4...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 8.1 Rechtsgrundlage

Rz. 50 Niedersächsisches Gesetz über den Bildungsurlaub für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz – NBildUG) vom 25.1.1991[1], zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.1999[2] Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetzes (DVO-NBildUG) v. 26.3.1991, zuletzt geändert durch Verordnung vom 17.04.1997.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 8.9 Sonstiges

Rz. 58 Nach § 5 Abs. 1 NBildUG ist die Vergütung für die Freistellung zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen ohne Minderung fortzuzahlen, die Höhe wird entsprechend den Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung der Lohnfortzahlung an Feiertagen vom 2.8.1951[1], geändert durch Art. 20 des Haushaltsstrukturgesetzes vom 18.12.1975[2], berechnet. Das Gesetz regelt in ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 7 Sonderregelungen für Kleinbetriebe

Rz. 46 In einigen Gesetzen sind weitere Einschränkungen für die Freistellung zum Bildungsurlaub vorgesehen. Für Beschäftigte in Kleinbetrieben bestehen teilweise Sonderregelungen. So finden sich Vorschriften, nach denen ein Anspruch erst ab einer bestimmten Betriebsgröße besteht und Beschäftigte in Kleinstbetrieben keinen Anspruch haben.[1] Ebenso gibt es Bestimmungen, in den...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 5.4 Anrechnung

Rz. 35 In einigen Weiterbildungsgesetzen finden sich Vorschriften über die Anrechnung von Freistellungen zum Zwecke der Weiterbildung durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Einzelverträge. Danach ist teilweise die Anrechnung von betrieblichen Schulungen unter engen Voraussetzungen möglich.[1] So ist nach § 5 BzG BW eine Anrechn...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 6.1 Antrag des Arbeitnehmers

Rz. 38 Da über die Freistellung für die Bildungsmaßnahme der Arbeitgeber entscheidet, muss der Arbeitnehmer die Freistellung für die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme beim Arbeitgeber beantragen. Die Inanspruchnahme und der Zeitpunkt der Bildungsfreistellung müssen dem Arbeitgeber nach den jeweiligen Bildungsurlaubsgesetzen so frühzeitig wie möglich mitgeteilt werden...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 1.3 Rechtsgrundlage

Rz. 3 Eine bundeseinheitliche Regelung über den Bildungsurlaub existiert nicht. Daher bestehen in 14 Bundesländern (in allen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern und Sachsen) Gesetze zum Bildungsurlaub. Zwar hat die Bundesrepublik Deutschland 1976 das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 24.6.1974 über den bezahlten Bildungsurlaub[1] ratifiziert u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub / 1 Einführung

Der "Bildungsurlaub" als Bildungsfreistellung von der Arbeitspflicht gegen Entgeltfortzahlung ist ein wichtiger Bestandteil im Gesamtzusammenhang der Erwachsenenbildung in der Bundesrepublik Deutschland. Ein Bundesgesetz über Bildungsurlaub bzw. Bildungszeit gibt es allerdings nicht, sondern es besteht eine entsprechende Gesetzgebungskompetenz auf Länderebene. Begrifflich wi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Neue Grundsteuer: Länder wollen für Transparenz sorgen

Überblick Die neue Grundsteuer wird ab 2025 erhoben. Wie hoch die Hebesätze ausfallen werden, ist aber unklar. Das entscheiden die Kommunen erst 2024. Nun wollen einige Bundesländer für Transparenz sorgen. Jährlich kommen bundesweit mehr als 14 Mrd. Euro zusammen: Die Grundsteuer B ist eine der wichtigsten Einnahmequelle der Kommunen in Deutschland – sie wird auf bebaute und...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Heimarbeit: Arbeitsrechtlic... / 7 Kündigung und Kündigungsschutz

Das arbeitsrechtliche Kündigungsschutzgesetz (KSchG) findet auf Heimarbeiter keine Anwendung. Die Unwirksamkeit einer Kündigung kann sich deshalb nur den Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot (insbesondere das AGG) oder den Maßstab der Sittenwidrigkeit[1] stützen. Anwendbar sind die arbeitsrechtlichen Spezialregelungen nach § 7 ArbPlSchG, § 210 SGB IX, § 17 Abs. 1 MuSchG, §§...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Heimarbeit: Arbeitsrechtlic... / 1 Allgemeine Vorschriften/Begriffsbestimmungen

Zu den in Heimarbeit Beschäftigten zählen Heimarbeiter und Hausgewerbetreibende. Heimarbeiter ist nach der Legaldefinition in § 2 Abs. 1 HAG, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte (eigene Wohnung oder selbstgewählte Betriebsstätte) allein oder mit seinen Familienangehörigen im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern erwerbsmäßig arbeitet[1], jedoch die Verwertung d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 5.3.3 Treuhandverhältnisse

Rz. 54 Bei Treuhandverhältnissen ist für die ertragsteuerliche Beurteilung der Umwandlung – im Gegensatz zur Auffassung der Finanzverwaltung[1]- nicht maßgebend der der Umwandlung zivilrechtlich zugrunde liegende Rechtsakt. Abzustellen für steuerliche Zwecke ist vielmehr auf die vorrangige Regelung in § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 AO .[2] Danach sind die Wirtschaftsgüter dem Treugeb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.2.2 Betriebsvermögen

Rz. 135 Die übergehenden Wirtschaftsgüter müssen dem Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers zuzuordnen sein. Der Begriff "Betriebsvermögen" ist bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Arbeit identisch. Ob Betriebsvermögen vorliegt, richtet sich nach den Grundsätzen der §§ 13, 15 bzw. 18 EStG. Der Überführung in d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 1.12 Steuerrecht

Die Aufstockungsbeträge, die der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und b AltTZG entrichtet, unterliegen nicht der Steuerpflicht (§ 3 Nr. 28 EStG). Dies gilt auch dann, wenn sie über die im Altersteilzeitgesetz genannten Mindestbeträge hinausgehen. Die Leistungen sind auch weiterhin steuerfrei, obwohl bei ab 2010 begonnener Altersteilzeit die entsprechenden Beiträge...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltung vo... / 3 Ausgewählte Beispiele behindertengerechter Gestaltung in Omnibussen des Personenfern- und -nahverkehrs einschließlich Infrastruktur

Ursachen: starke körperliche Einschränkungen und Bindung an den Rollstuhl, körperliche Einschränkungen und Bindung an Gehhilfen oder einen Rollator, eingeschränkte Gehgeschwindigkeit bei Fahrbahnüberquerung, Probleme beim Ein- und Aussteigen von Fahrgästen mit Kinderwagen und/oder Fahrrad, Probleme seh- und hörbeeinträchtigter Reisender beim Ein- und Aussteigen sowie während der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 3 Rechtsprechung (Hilfsmittel in alphabetischer Reihenfolge)

Rz. 38 Aktivrollstuhl (Zweitversorgung) nein = BSG, Urteil v. 3.11.2011, B 3 KR 4/11 R. Allergendichte Matratzenkomplettumhüllung ja = BSG, Urteil v. 15.3.2012, B 3 KR 2/11 R. Angorawäsche nein = BSG, Urteil v. 12.12.1979, 3 RK 44/78. Antiallergene Kissen- und Matratzenbezüge ja = BSG, Urteil v. 15.3.2012, B 3 KR 2/11 R. Arthrodesenstuhl ja = BSG, Urteil v. 30.4.1975, 5 RKn 11/7...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 2.9 Verfahren

Rz. 32 Nach Stellung des zunächst erforderlichen Antrages (§ 19 Satz 1 SGB IV) hat die Krankenkasse unter Zugrundelegung eines ärztlichen Behandlungsplans in Stichproben die Notwendigkeit der ambulanten oder stationären Rehabilitationsmaßnahme mit Ausnahme der Verordnung einer geriatrischen Rehabilitation nach Abs. 3 Satz 2 vor deren Beginn durch den Medizinischen Dienst übe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 78 Beschäftigtendatenschutz / XII. Auskunfts- und Kopieansprüche gem. Art. 15 DSGVO

Rz. 134 Gem. Art. 15 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 DSGVO hat die betroffene Person das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so hat die betroffene Person gem. Art. 15 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 DSGVO ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informati...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Kündigungsschutz und K... / 30. Private E-Mail-, Internet- und Telefonnutzung

Rz. 531 Die unerlaubte oder übermäßige Nutzung dienstlicher Kommunikationsmittel, wie Telefon, Internet und E-Mail, für private Zwecke kann Anlass zu einer verhaltensbedingten Kündigung sein. Eine ordentliche Kündigung kann namentlich dann gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer verbotswidrig wiederholt betriebliche Kommunikationsmittel privat nutzt, obwohl er zuvor einsc...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VI. Berufsgruppenlexikon von A–Z

Rz. 1067 Bei der Gestaltung bzw. Prüfung der Zulässigkeit eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages sind stets die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zu berücksichtigen. I.R.d. Gesamtwürdigung kommt nach der Rspr. des BAG v. BSG und BFH der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit erhebliches Gewicht zu, da es keine abstrakten für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. u...mehr

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§ 31 Sozialversicherungsrec... / c) Sonstige wichtige Gründe

Rz. 49 Das Alter, die Zusage einer Abfindung, das Vorliegen der Voraussetzungen des § 428 SGB III, der Erhalt des Arbeitsplatzes für einen jüngeren Arbeitnehmer stellen allein für sich keinen wichtigen Grund dar. Allerdings hat das Bayerische Landessozialgericht in einem Urt. v. 13.3.2014 – L 9 AL 253/10 ausgeführt, ein wichtiger Grund für den Abschluss der Altersteilzeitver...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 7. Soziale Angelegenheiten

Rz. 782 Bei sozialen Angelegenheiten kann sich die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates häufiger ergeben. Zwar wird sie bei der Festlegung der Lage der Arbeitszeit nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen, wenn nämlich eine derartige Abhängigkeit mehrerer Betriebe voneinander gegeben ist, dass bei fehlender einheitlicher Regelung eine untragbar...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 2. Zulässigkeit einer Rechtswahl im Arbeitsvertrag

Rz. 12 Rechtswahlklauseln in und für Arbeitsverträge(n) sind nach dem europäischen Kollisionsrecht gem. Art. 8 Abs. 1 S. 1 i.V.m. Art. 3 Rom I-VO ebenso zulässig, wie bereits zuvor nach dem nationalen, unilateralen Kollisionsrecht in Art. 30 Abs. 1 i.V.m. Art. 27 EGBGB (a.F.). Hierdurch wird zunächst der Grundsatz der Parteiautonomie gewahrt. Der Arbeitnehmerschutz zieht jed...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Verjährungsfristen

Rz. 989 Verjährt sind die Nachentrichtungsansprüche gem. § 25 Abs. 1 S. 1 SGB IV in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind (vgl. auch BSG v. 27.4.2010 – B 5 R 8/08 R, NZS 2011, 307). Zu beachten ist, dass die Verjährungsfrist nicht schon mit der Fälligkeit der Beitragsansprüche beginnt. Vielmehr beginnt sie erst nach dem Ablauf des Kalenderj...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / i) Freistellung, Kündigung, Kündigungsschutzprozess

Rz. 1765 Während im laufenden Arbeitsverhältnis das Interesse des Arbeitnehmers an der (tatsächlichen) Beschäftigung das Interesse des Arbeitgebers an einer "Suspendierung" des Arbeitnehmers regelmäßig überwiegt, ändert sich dieses Verhältnis nach Ausspruch einer Kündigung durch den Arbeitgeber nach der st. Rspr. des BAG dahin gehend, dass – abgesehen von Ausnahmefällen – i....mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / e) Ausschluss von befristet Beschäftigten

Rz. 479 Gem. § 4 Abs. 2 TzBfG darf ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer nicht schlechtergestellt werden wie ein vergleichbarer unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen (Langohr-Plato, NZA 2016, 1054). Rz. 480 Insoweit ist das BAG bislang davon ausgegangen, dass der Ausschluss nur vorübergehen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Anfechtung

Rz. 340 Verstöße gegen Wahlvorschriften können die Anfechtung begründen. Diese muss allerdings innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim ArbG eingereicht sein. Während des laufenden Anfechtungsverfahrens bleibt der Betriebsrat im Amt und führt in vollem Umfang die Geschäfte. Sein Amt endet erst dann, wenn die ArbGe die Wahl rechtskräftig für unwirks...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (2) Abschluss- oder Tantiemegratifikationen

Rz. 377 Die sog. Abschluss- oder Tantiemegratifikation (Jahresabschlussvergütung) ist eine der Höhe nach variable und vom Gewinn des Unternehmens abhängige Sonderleistung, die an alle Arbeitnehmer oder bestimmte Arbeitnehmergruppen des Betriebes – meist leitende Angestellte in besonderen Funktionen – gezahlt wird. Mit ihr sind bestimmte Arbeitnehmer unabhängig von ihrem pers...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Obligatorische Briefwahl

Rz. 257 Der Wahlvorstand kann – dies muss schon vor Erlass des Wahlausschreibens geschehen, weil es dort aufgeführt sein muss – für bestimmte Betriebsteile zwingend schriftliche Stimmabgabe beschließen. Dies wird er etwa dann machen, wenn kleine Einheiten räumlich entfernt sind, sodass es zu aufwendig erschiene, dort extra ein Wahllokal zu eröffnen. Diese Angabe muss bereits...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Lohnverwendung

Rz. 1513 Durch Betriebsvereinbarung kann nicht geregelt werden, wie der Arbeitnehmer sein Arbeitsentgelt verwendet und sich in seiner arbeitsfreien Zeit verhält. Lohnverwendungsbestimmungen sind grds. unzulässig (Fitting, § 77 Rn 57). Aus diesem Grund ist eine Betriebsvereinbarung, durch die festgelegt ist, dass den Arbeitnehmern pro Arbeitstag ein bestimmter Betrag für das ...mehr