Fachbeiträge & Kommentare zu Nachlassverbindlichkeit

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.3 Guthaben bei Kreditinstituten (Zeilen 52 bis 55)

In den Zeilen 52 bis 55 sind Guthaben bei Kreditinstituten einzutragen. Dabei ist Folgendes zu beachten: Auch Guthaben auf Gemeinschaftskonten (Und-Konten; Oder-Konten) sind zu erfassen. Verstirbt ein Ehegatte, rechnet die Finanzverwaltung grundsätzlich die Hälfte des Kontoguthabens dem Nachlass zu. Dies gilt unabhängig davon, von welchem Ehegatten die Geldeinzahlungen auf de...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14.2 Erbfallkosten (Zeilen 98 bis 103)

In den Zeilen 98 bis 103 sind die Erbfallkosten einzutragen. Eine Eintragung ist aber nur dann erforderlich, wenn diese Kosten höher als 10.300 EUR sind. Anderenfalls wird diese Pauschale vom Finanzamt von Amts wegen gewährt, d. h. auch ohne entsprechenden Nachweis. Nachzuweisen sind aber die höheren Kosten. Der Pauschbetrag kann bei mehreren Beteiligten insgesamt nur einmal ...mehr

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§ 3 Entgegenstehende Rechte / J. Nacherbenvermerk

Rz. 28 Ist aus dem Grundbuch der Nacherbenvermerk ersichtlich, sind Zwangsvollstreckungen grundsätzlich insoweit unwirksam, als sie im Fall des Eintritts der Nacherbfolge das Recht des Nacherben vereiteln oder beeinträchtigen würden, § 2115 BGB. Eine Vollstreckung gegen den Vorerben ist daher nur möglich, sofern der Nacherbe der Zwangsvollstreckung zustimmt. Wird das Zwangsv...mehr

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ZErb 04/2022, Erbschaftsteu... / 1 Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die erbschaftsteuerliche Abzugsfähigkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung i.H.v. 521.521 EUR. Der Kläger ist Alleinerbe seines am 30.6.2019 verstorbenen Vaters V (Erblasser). Der Kläger und sein Vater waren im Verhältnis 80 zu 20 u.a. an zwei GbR beteiligt, namentlich an der Grundstücksgesellschaft A und an der Grundstücksgesellschaft B. Eine der...mehr

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ZErb 04/2022, Erbschaftsteu... / 2 Gründe

Die zulässige Klage ist unbegründet. Der angefochtene Bescheid ist rechtmäßig und verletzt den Kläger nicht in seinen Rechten, § 100 Abs. 1 S. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO). Die streitgegenständliche Vorfälligkeitsentschädigung ist weder nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG (I.) noch nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG (II.) zu berücksichtigen. I. Die Vorfälligkeitsentschädigung unterf...mehr

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ZErb 04/2022, Zur Auslegung... / 1 Gründe

I. Der Erblasser errichtete am 23.7.1987 vor einem staatlichen Notariat zusammen mit seiner Ehefrau H.M. ein gemeinschaftliches Testament. Darin setzten sich die Eheleute gegenseitig zu Alleinerben ein. Nach dem Ableben des Längstlebenden sollte der Antragsteller Eigentümer ihres Hausgrundstückes in B., das sie im Jahr 1973 für 4.360 Mark/DDR erworben hatten, werden. Genauere...mehr

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ZErb 04/2022, Schadensersat... / 3 Gründe

Die zulässige Klage ist begründet. I. Der Kläger kann von dem Beklagten Schadensersatz i.H.v. 8.862,75 EUR nebst Zinsen verlangen. 1. Die unbekannten Erben des H.- W. E. R. haben gegen den Beklagten einen Anspruch auf Schadensersatz aus §§ 1915 Abs. 1 S. 1, 1833 Abs. 1 S. 1 BGB (a). Diesen kann der Kläger in seiner Eigenschaft als Nachlassinsolvenzverwalter geltend machen, da ...mehr

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ZErb 03/2022, 2021: Ein erb... / 5. Grabpflegekosten sind keine Nachlassverbindlichkeiten

Der im Testament angeordnete letzte Wille zu Beisetzung und Grabpflege des Erblassers kann häufig recht kostspielig sein, sodass sich aus der Sicht der Erben die Frage stellt, ob und in welchem Umfang der Pflichtteilsberechtigte zumindest mittelbar an diesen Kosten beteiligt werden kann. Diese mittelbare Beteiligung wäre möglich, wenn die entstehenden Kosten für Beisetzung u...mehr

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ZErb 03/2022, 2021: Ein erb... / a) Die Entscheidung

Die Klägerin im Ausgangsstreitverfahren war ein regionales Energie- und Wasserversorgungsunternehmen, das den damaligen Beklagten wegen der Lieferung von Gas, Strom und Wasser i.H.v. 12.975,29 EUR nebst Zinsen in Anspruch nahm. Eigentümer des betreffenden Anwesens war zunächst der Vater des Beklagten, der vom Beklagten und seinen zwei Brüdern zu jeweils einem Drittel beerbt ...mehr

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ZErb 03/2022, 2021: Ein erb... / b) Folgerungen für die Praxis

Augenfällig sind zunächst die Konsequenzen der Entscheidung für den gegen einen Erben vorgehenden Gläubiger. Dieser sollte, wenn er sich die Möglichkeit einer Vollstreckung in das Eigenvermögen des Beklagten trotz dessen Vorbehalts nach § 780 Abs. 1 ZPO bewahren möchte, bereits in erster Instanz des Erkenntnisverfahrens substantiiert darlegen, dass die Voraussetzungen einer ...mehr

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ZErb 03/2022, 2021: Ein erb... / a) Die Entscheidung

Der Kläger macht gegen die Beklagten einen Anspruch auf seinen Zusatzpflichtteil nach § 2305 BGB geltend.[80] Die Erblasserin hatte in ihrem eigenhändigen Testament u.a. verfügt: "Wenn alles Verkauft ist, bekommen alle 10 % + 5 % die ich jetzt Namentlich schreibe. Der Rest ist für die Beerdigung und, 20 Jahre Pflege des Grabes." Die Beklagte, die von der Erblasserin als Test...mehr

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ZErb 03/2022, Zur Auslegung... / 1 Gründe

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung der Art. 63 und 65 AEUV. Es ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen XY und dem Finanzamt V (Deutschland) über die Berechnung der Erbschaftsteuer auf in Deutschland belegene Grundstücke. Rechtlicher Rahmen § 1 ("Steuerpflichtige Vorgänge") des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachun...mehr

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ZErb 03/2022, 2021: Ein erb... / b) Folgerungen für die Praxis

Der BGH stärkt in seiner Entscheidung erneut die Stellung des Pflichtteilsberechtigten. Die Kosten für die Grabpflege könne zwar immer dann, wenn eine entsprechende letztwillige Anordnung im Sinne einer Auflage (§ 1940 BGB) durch den Erblasser getroffen wurde, als Nachlassverbindlichkeit (§ 1967 Abs. 2 BGB) qualifiziert werden. Sie sind jedoch bei der Berechnung des Pflichtt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Weitergabeverpflichtung (Abs. 5)

Rz. 152 [Autor/Stand] Ein Erwerber kann die Befreiung nicht in Anspruch nehmen, soweit er verpflichtet ist, das begünstigte Vermögen aufgrund einer letztwilligen oder rechtsgeschäftlichen Verfügung des Erblassers auf einen Dritten zu übertragen, § 13a Abs. 5 Satz 1 ErbStG. Letztwillige Verfügung ist das Testament, rechtsgeschäftliche Verfügung ist z.B. der Erbvertrag. Anwend...mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / 2. ErbStG

Nicht alle Vermächtnisse lassen sich mit Ewigkeitsgarantie uneingeschränkt einsetzen. Auch bewährte Institute können durch die Rechtsprechung einmal Einschränkungen erfahren: Dies gilt in Teilbereichen auch für das sog. Zweckvermächtnis (nach § 2156 BGB), das oft bei gemeinsamen Testamenten u.a. zur wiederholten Nutzung von Freibeträgen gewählt wird. Dabei wird zum Todeszeit...mehr

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ZErb 03/2022, 2021: Ein erb... / 8

Auf einen Blick Zusammenfassend lässt sich für den ersten Teil des erbrechtlichen Jahresrückblicks festhalten:mehr

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ZErb 03/2022, Zur Auslegung... / Leitsatz

1. Die Art. 63 und 65 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie einer Regelung eines Mitgliedstaats über die Berechnung der Erbschaftsteuer nicht entgegenstehen, die vorsieht, dass im Fall des Erwerbs von im Inland belegenen Grundstücken, wenn zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers weder dieser noch der Erbe seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Mitgliedstaat hat...mehr

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ZErb 02/2022, Vermächtnisse... / 2. Besteuerung des Erben – Abzug der Vermächtnislast

Vermächtnisse gehören zu den Erbfallschulden nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG. Sie sind regelmäßig deshalb beim Erben als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig. Die Besteuerung beim Vermächtnisnehmer und der Abzug beim Erben, betreffend Bewertung und Neutralisation seines Zwischenerwerbs von sachlich begünstigtem Vermögen über die Tatbestände des sog. Begünstigungstransfers (z.B....mehr

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Anhang 1: Geschäftswerte

Berechnung der Geschäftswerte nach § 34 GNotKG Tabelle A und B[1]mehr

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Anhang 4: GNotKG – Auszug –

Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG) vom 23.7.2013 BGBl I 2013, S. 2586, BGBl III 361–1 zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.8.2021, BGBl I, S. 3436, 3455 Kapitel 1 Vorschriften für Gerichte und Notare Abschnitt 5 Kostenhaftung Unterabschnitt 1 Gerichtskosten § 22 Kostenschuldner in Antragsverfahren,...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / III. Die Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen (§ 342 Abs. 1 Nr. 3 FamFG)

Rz. 122 Es entsteht eine Gebühr nach Nr. 12101 KV nach Kenntniserlangung vom Tod des Erblassers, gemäß § 348 FamFG. Verfügungen von Todes wegen sind alle Formen von Testamenten (§§ 1937, 2064 ff. BGB) sowie Erbverträge (§§ 1941, 2274 ff. BGB). Gebührenpflichtig ist deshalb auch die Eröffnung eines Schriftstücks des Erblassers, das einen "Nachtrag" mit einem Änderungsvorbehalt...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / II. Schuldner der Vergütung

Rz. 100 Schuldner des Vergütungsanspruchs sind mangels einer ausdrücklichen Regelung des Erblassers grundsätzlich die Erben, da es sich um eine Nachlassverbindlichkeit (Erblasserschuld) handelt (im Insolvenzverfahren gilt § 324 Abs. 1 Nr. 5 InsO).[139] Rz. 101 Auch wenn die Testamentsvollstreckung nur hinsichtlich eines Miterbenanteils angeordnet ist, sind diese Kosten von al...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / a) Die BGH-Rechtsprechung zur Nachlassbewertung

Die Frage, ob die latente Steuer abgezogen werden kann, betrifft auch im Pflichtteilsrecht vor allem Unternehmen und Grundstücke. Zu Unternehmen gibt es einzelne ältere BGH-Urteile. Ausgangspunkt ist hier zunächst, dass eine Ertragsteuer, die im Fall einer nach dem Erbfall tatsächlich erfolgenden Unternehmensveräußerung anfällt, nicht als Nachlassverbindlichkeit eingeordnet ...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / III. Fälligkeit/Vorschuss

Rz. 103 Die Vergütung ist grundsätzlich erst nach Beendigung des Amtes zur Zahlung fällig, soweit der Erblasser nichts anderes bestimmt hat und wenn der Testamentsvollstrecker alle seine Pflichten erfüllt hat, insbesondere seine Pflicht zur Rechnungslegung (§§ 2218, 666 BGB).[145] Der Testamentsvollstrecker ist insoweit vorleistungspflichtig.[146] Bei einer länger währenden ...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 1. Dauernachlasspflegschaften

Rz. 111 Für Dauernachlasspflegschaften entsteht eine Gebühr nach Nr. 12311 KV. Es handelt sich um eine Jahresgebühr, die für jedes Kalenderjahr, in dem die angeordnete Dauernachlasspflegschaft besteht, zu erheben ist. Sie deckt sämtliche Handlungen ab, die sich aus der Führung der Pflegschaft ergeben. Hierzu gehören neben Anordnung, Auswahl, Bestellung und Aufhebung auch alle...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / VII. Die Testamentsvollstreckung (§ 342 Abs. 1 Nr. 7 FamFG)

Rz. 137 Wegen des Analogieverbots des § 1 Abs. 1 GNotKG sind gebührenpflichtig nur die im Kostenverzeichnis ausdrücklich genannten Verfahren, während die eigentliche Führung der Testamentsvollstreckung gerichtskostenfrei bleibt, da das Nachlassgericht die Tätigkeit des Testamentsvollstreckers nicht überwacht.[152] Rz. 138 Im Einzelnen sind die gebührenpflichtigen Geschäfte de...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 5. Dieselbe Angelegenheit im Erbrecht

Rz. 127 Sofern der Mandant dem Rechtsanwalt den Auftrag gibt, alle Erbschaftsangelegenheiten abzuwickeln, handelt es sich bei der Vertretung im Erbscheinsverfahren und der anschließenden Auseinandersetzung der Miterben um zwei gebührenrechtliche Angelegenheiten.[275] Entsprechendes soll bei einem Auftrag im Erbscheinsverfahren und dem Auftrag, Pflichtteilsansprüche geltend z...mehr

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ZErb 01/2022, Die Ferienimm... / II. Überblick über die Rechtslage in anderen Ländern

Das nach der EU-ErbVO anwendbare Recht regelt die gesamte Erbfolge. Das heißt, die Regelungen im Hinblick auf die Berufung der berechtigten Erben, die Erbquoten, die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten, Enterbung, Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckung unterliegen dem anwendbaren Recht. Die EU-ErbVO folgt dem Grundsatz der Nachlasseinheit, das heißt, alle zum Nachlass ...mehr

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ZErb 01/2022, Ersatzanspruc... / 1 Gründe

In verfahrensrechtlicher Hinsicht geht der Senat davon aus, dass sich die Berufung des Beklagten gegen das Urteil insgesamt, unter Einbeziehung der in dieser Entscheidung ausgesprochenen negativen Feststellung hinsichtlich eines dem Beklagten zustehenden bereicherungsrechtlichen (Rück-)Zahlungsanspruchs in Höhe von 85.731,95 EUR, richtet. Zwar könnten die Ausführungen des Be...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 2. Einzelnachlasspflegschaften

Rz. 115 Diese liegt vor, wenn Nachlasspflegschaft nur für eine einzelne Rechtshandlung angeordnet wird. Für die Abgrenzung zur Dauernachlasspflegschaft ist darauf abzustellen, ob bei der Bestellung des Nachlasspflegers dessen Aufgabenkreis im Einzelnen bestimmt ist (Einzelnachlasspflegschaft) oder ob durch das Gericht angeordnet ist, dass sich die Wahrnehmung auf einen besti...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / I. Bestimmung der angemessenen Vergütung

Rz. 80 Verfügt der Erblasser keine Regelung hinsichtlich der Testamentsvollstreckervergütung, besteht gemäß § 2221 BGB ein Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Es gibt keine gesetzliche Gebührenordnung für Testamentsvollstrecker.[112] Umgekehrt ist auch bei wirtschaftlich schwieriger Lage des Nachlasses eine angemessene Vergütung zu zahlen, wenn der Erblasser keine abweic...mehr

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ZErb 01/2022, Vereinbarkeit... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde hat keinen Erfolg. 1. Die Beschwerde ist nicht zulässig, denn sie ist nicht formgerecht innerhalb der Beschwerdefrist eingelegt worden. a) Der am 26.7.2021 per Post eingegangene Schriftsatz ist nicht fristgemäß eingegangen. Nachdem der angegriffene Beschluss dem Verfahrensbevollmächtigten des Beschwerdeführers am 22.6.2021 gegen Empfangsbekenntnis zugestellt ...mehr

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ZErb 01/2022, § 2227 BGB En... / 1 Tatbestand

I. Der Erblasser war zuletzt mit der Beteiligten zu 1 (im Rubrum des angefochtenen Beschlusses bezeichnet als Beteiligte zu 2) verheiratet. Aus dieser Ehe stammen die im Jahr 1998 geborene Beteiligte zu 3 (vormals bezeichnet als Beteiligte zu 4) und der im Jahr 1994 geborene Beteiligte zu 4 (vormals Beteiligter zu 6). Aus früheren Ehen sind hervorgegangen die Beteiligte zu 2 ...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / I. Vertretung

Rz. 57 Bei dem häufig auftretenden Mandat, den Auftraggeber als Miterben bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zu vertreten und einen Auseinandersetzungsvertrag zu entwerfen oder den/die Auftraggeber bei Abschluss des Vertrages zu vertreten, sind die üblichen Tätigkeiten:mehr

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ZErb 12/2021, Zu verschiede... / Leitsatz

1. Angefallene Beerdigungskosten sind bei der Ermittlung des Nachlasswertes zwecks Berechnung von Pflichtteilsansprüchen in Abzug zu bringen. Zwar sind die Kosten für die Beerdigung nach § 1968 BGB vom Erben zu tragen, sie können aber als sogenannte Nachlassverbindlichkeit bei der Berechnung des Pflichtteils entsprechend abgezogen werden. 2. Eine Erstattung der Kosten eines v...mehr

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ZErb 12/2021, Zu verschiede... / 2 Gründe

II. Die Klage ist zulässig und teilweise begründet. Da Gegenstand des Rechtsstreits vorliegend gleichartige und auf einem im Wesentlichen gleichartigen tatsächlichen und rechtlichen Grund beruhende Ansprüche sind, sind die Voraussetzungen einer subjektiven Klagehäufung nach § 60 ZPO gegeben und die Kläger daher berechtigt, als einfache Streitgenossen gemeinschaftlich zu klagen...mehr

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ZErb 12/2021, Soergel Bürgerliches Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen (BGB)

Firsching/Löhnig/Fischinger, Band 32, Erbrecht 1: §§ 1922-2146 BGB, 14. Auflage 2021, 1144 Seiten, 680 EUR, Kohlhammer, ISBN 978-3-17-038681-5. Beck/Löhnig/Becker, Band 33, Erbrecht 2: §§ 2147-2385 BGB, 14. Auflage. 2021, 1064 Seiten, 630 EUR, Kohlhammer, ISBN 978-3-17-039394-3. Nach knapp 20 Jahren erfährt der Großkommentars von Soergel eine Neuauflage im "geänderten Gewande" mit edl...mehr

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ZErb 12/2021, Zur Nachlassv... / 1 Gründe

Die Beschwerde ist teilweise begründet. I. Die Vergütung des Beteiligten zu 2 für seine Tätigkeit als Nachlassverwalter in der Zeit von seiner Bestellung am 17.12.2014 bis zur Aufhebung der Nachlassverwaltung am 19.12.2017 war gemäß § 168 Abs. 5 FamFG i.V.m. §§ 1987, 1975 BGB auf insgesamt 46.410 EUR festzusetzen (= 600 Stunden x 65 EUR pro Stunde +19 % Umsatzsteuer). Zur Überz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Steuertatbestand

Rz. 155 [Autor/Stand] Der Erwerb des Pflichtteilsanspruchs per se ist nicht steuerbar. Auch der Verzicht auf den Pflichtteilsanspruch vor Geltendmachung ist nach § 13 Abs. 1 Nr. 11 ErbStG steuerbefreit.[2] Erst die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs löst die Erbschaftsteuer aus (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG).[3] Damit korrespondierend gilt für den Verpflichteten: Nicht der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Verzicht auf den Pflichtteilsanspruch

Rz. 312 [Autor/Stand] Entsprechend den zivilrechtlichen Vorgaben ist damit gemeint, dass der Erbe und der Pflichtteilsberechtigte vereinbaren, dass der Anspruch erlassen wird (§ 397 BGB). Für diesen Verzicht erhält der Pflichtteilsberechtigte vom Erben oder von einem Dritten[2] regelmäßig eine Abfindung. Der Erbe kann die Abfindungszahlung nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG abzie...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Geldvermächtnis

Rz. 120 [Autor/Stand] Ein Geldvermächtnis ist zum Nennwert zu versteuern, wenn keine Umstände vorliegen, die eine andere Bewertung verlangen (§ 12 BewG). Ein Geldvermächtnis bleibt auch dann ein Geldvermächtnis, wenn der Erben an Stelle des Geldes einvernehmlich einen anderen Gegenstand an Erfüllungs statt leistet.[2] Bekommt der Vermächtnisnehmer also an Stelle des Geldes z....mehr

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ZErb 11/2021, Zuständigkeit... / Leitsatz

1. Bei einem negativen Kompetenzkonflikt zwischen einer Zivilkammer mit einer Spezialzuständigkeit nach § 72a Abs. 1 GVG und einer allgemeinen Zivilkammer desselben Landgerichts ist § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO entsprechend anwendbar. 2. Eine gesetzliche Sonderzuständigkeit nach § 72 Abs. 1 Nr. 6 GVG für erbrechtliche Streitigkeiten ist nicht bereits dann begründet, wenn ein Erbe vo...mehr

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ZErb 11/2021, Zuständigkeit... / 2 Gründe

II. 1. Das Kammergericht ist gemäß § 36 Abs. 1 ZPO als das im Rechtszug zunächst höhere Gericht zur Entscheidung des Zuständigkeitsstreits berufen. Ferner liegen die Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung auch der Sache nach vor. Zwar setzt § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO nach seinem Wortlaut voraus, dass sich verschiedene Gerichte (und nicht einzelne Spruchkörper) rechtskrä...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

Rz. 321 [Autor/Stand] Als vom Erblasser zugewendet gilt nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 Alt. 2 ErbStG, was als Abfindung für die Ausschlagung einer Erbschaft gewährt wird. Schlägt der Nacherbe gegen Abfindung aus, so versteuert der Nacherbe die erhaltene Abfindung nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 Alt. 2 ErbStG, wobei die Abfindung an die Stelle der Anwartschaft tritt. Der Erwerb der Abfindung gil...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Erfüllung unwirksamer Verfügungen von Todes wegen

Rz. 79 [Autor/Stand] Unwirksame Verfügungen, beispielsweise eine mündliche Erbeinsetzung, die nicht die Voraussetzungen eines Nottestaments (§§ 2249, 2251 BGB) erfüllt, sind nach § 41 AO für die Erbschaftsteuer ausnahmsweise als gültig anzusehen. Die Voraussetzungen sind[2]: Der Erblasser muss eine Anordnung für den Erbfall getroffen haben. Sie muss – bis auf die Form – allen...mehr

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ZErb 11/2021, Erbschaftsteu... / 1 Tatbestand

I. Die Beteiligten streiten für Zwecke der Erbschaftsteuer um die Abziehbarkeit von Kosten, die im Zusammenhang mit dem Ableben der am 3.1.2019 verstorbenen Frau M. L. entstanden sind. Frau L. (im Folgenden auch: "Erblasserin") war die Tante des Klägers, welche er zusammen mit seiner Schwester jeweils zur Hälfte beerbte. Die Erblasserin hatte bei der H-Versicherung eine Sterbeg...mehr

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ZErb 11/2021, Erbschaftsteu... / 2 Gründe

II. Die Klage ist unbegründet. Der Erbschaftsteuerbescheid vom 26.3.2020 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 13.5.2020 ist nicht zu Lasten des Klägers rechtswidrig und verletzt ihn nicht in seinen Rechten, § 100 Abs. 1 S. 1 FGO. Zutreffend hat der Beklagte die Erbfallkosten i.S. des § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStG für den gesamten Erbfall lediglich mit dem Pauschbetrag ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

Rz. 106 [Autor/Stand] Der Erblasser kann einem anderen einen Vermögensvorteil zuwenden, ohne ihn zum Erben einzusetzen (§ 1939 BGB). Dann ordnet er ein Vermächtnis an. Davon ist im Zweifel auszugehen, wenn dem Bedachten einzelne Gegenstände zugewendet worden sind (§ 2087 Abs. 2 BGB). Zwingend ist das nicht. Die Zuwendung eines Gegenstandes, der nahezu den ganzen Nachlass ers...mehr

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ZErb 11/2021, Erbscheinverf... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde ist gem. § 83 Abs. 1 GNotKG statthaft, insbesondere übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstandes den Betrag von 200,00 EUR. Die Beschwerde ist jedoch unzulässig, da sie nicht innerhalb der Beschwerdefrist des § 83 Abs. 1 S. 3 GNotKG eingelegt worden ist. 1. Die Beschwerde gegen die Festsetzung des Geschäftswertes ist nach § 83 Abs. 1 S. 3 GNotKG nur zulässi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 5.3 Aus dem Nachlass zu entrichtende Schulden

Rz. 50 Die in § 45 Abs. 2 S. 1 AO enthaltene Verweisung auf die Vorschriften des bürgerlichen Rechts gilt für die "aus dem Nachlass zu entrichtenden Schulden". Darunter sind die Nachlassverbindlichkeiten i. S. des § 1967 Abs. 1 BGB zu verstehen[1], zu denen nach § 1967 Abs. 2 BGB neben den vom Erblasser herrührenden Schulden (sog. Erblasserschulden) auch die den Erben als so...mehr