Fachbeiträge & Kommentare zu Nachlassverbindlichkeit

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / e) Pauschalbetrag

Rz. 61 Der Erbe kann nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG einen Pauschalbetrag in Höhe von 10.300 EUR in Abzug bringen, ohne dafür einen Nachweis erbringen zu müssen, ob die Kosten tatsächlich in dieser Höhe entstanden sind. Möchte er dagegen einen darüberhinausgehenden Betrag geltend machen, so muss er sämtliche Kosten im Wege der Einzelnachweisrechnung darlegen, um so die höheren...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / E. Beweislast

Rz. 8 Den Steuerpflichtigen trifft die Nachweislast für einen niedrigeren gemeinen Wert und nicht eine bloße Darlegungslast.[20] Er muss die Kosten für das Wertgutachten selbst tragen,[21] auch wenn er im Finanzgerichtsverfahren obsiegt.[22] Der Nachweis kann nicht durch die Vorlage von Auszügen aus der Kaufpreissammlung (§ 195 BauGB) erbracht werden. Ein Gutachten des zustä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Grabdenkmal

Rz. 55 Die Kosten eines angemessenen Grabdenkmals sind neben den reinen Kosten für einen Grabstein und eine Grabeinfassung auch die Kosten für die erstmalige Bepflanzung der Grabstätte und die Aufwendungen für den Erwerb eines Grabes auf einem Friedhof. Nur angemessene Aufwendungen werden dafür abgedeckt; erstellt der Erbe eine Familiengruft von übermäßigem Ausmaß und Aussta...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Kollision einer erteil... / 1. Vertretung der Erben

Rz. 3 Trans- und postmortale Vollmachten sind allgemein anerkannt.[4] Nach dem Tod des Erblassers vertritt der Bevollmächtigte die Erben des Vollmachtgebers,[5] wobei sich die Vertretungsmacht auf den Nachlass beschränkt und sich nicht auch auf das Eigenvermögen der Erben erstreckt.[6] Der Bevollmächtigte begründet mithin Nachlassverbindlichkeiten, bezüglich derer der Erbe d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Festgesetzte, gezahlte und nachgewiesene ausländische Steuer

Rz. 35 Gegenstand der Anrechnung ist nur die im Ausland festgesetzte, tatsächlich gezahlte und keinem Ermäßigungsanspruch mehr unterliegende[76] ausländische Steuer. Diese muss nach § 21 Abs. 3 ErbStG durch Vorlage entsprechender Urkunden, also eines amtlichen Bescheids, der eine bestandskräftige Festsetzung enthält, nachgewiesen werden, im Zweifel durch beglaubigte Übersetz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Inhalt der Erklärung (Abs. 2)

Rz. 8 Die Verwendung der amtlichen Vordrucke ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, in der Praxis aber ratsam. So ist die Abgabe eines Verzeichnisses der zum Nachlass gehörenden Gegenstände nebst der zur Wertfindung erforderlichen Angaben Teil der Steuererklärung und damit verpflichtend. Daneben müssen Angaben zur Identität des Erben und des Erblassers bzw. zum Schenker u...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 7. Engere Stundungsvoraussetzungen nach früherem Recht

Rz. 25 Nach dem ErbStG 2009 (und früher) kam eine Stundung nur in Betracht, soweit dies zur Erhaltung eines (gewerblichen) Betriebs oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft notwendig war. Wesentlich war insoweit, dass Betriebsvermögen bzw. land- und forstwirtschaftliches Vermögen (nicht Kapitalgesellschaftsanteile) "zum Erwerb" gehörten. Es war also nicht erforderli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Per-Country-Limitation

Rz. 64 Wie bereits erwähnt erfolgt die Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer für jedes Land separat. Daher ist auch der Anrechnungsbetrag gem. § 21 Abs. 1 S. 3 ErbStG für jeden ausländischen Staat getrennt zu berechnen (sog. Per-Country-Limitation). Diese Regelung ist erforderlich, um zu verhindern, dass ein besonders hohes Steuerniveau in einem der betroffenen ausländisc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Typisierung und Öffnungsklausel

Rz. 3 Durch den Verweis auf die §§ 179 und 182 ff. BewG wird zum Ausdruck gebracht, dass § 177 BewG keine Bewertung des jeweiligen Grundstücks mit seinem individuellen Verkehrswert vorschreibt. Vielmehr folgt aus dem Verweis auf die vorgenannten Paragrafen, dass die im Gesetz vorgeschriebenen typisierenden Bewertungen (kraft gesetzlicher Anordnung) den gemeinen Wert des jewe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2023, Zum Entfallen... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten über erbrechtliche Ansprüche nach dem Tod der am xx.xx.2021 verstorbenen Erblasserin P. W. Der Kläger ist deren Sohn, der Beklagte deren Ehemann. Der Beklagte hat die Erblasserin aufgrund notariellen Ehe- und Erbvertrags vom xx.xx.1958 allein beerbt. Zugunsten des Klägers ist in diesem Vertrag unter Nr. IV. folgende Regelung enthalten: Zitat "Der überleb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 9 ErbStG bestimmt konkretisierend – im Vergleich zu § 38 AO spezialgesetzlich – den Zeitpunkt der Steuerentstehung (Besteuerungszeitpunkt). Durch § 9 ErbStG wird im Prinzip die Erbschaft- oder Schenkungsteuerschuld dem Grund und der Höhe nach auf einen ganz bestimmten Zeitpunkt fixiert (erbschaftsteuerrechtliches Stichtagsprinzip (§ 11 i.V.m. § 9 Abs. 1 ErbStG).[1] I...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Verbindlichkeiten des Erblassers, Abs. 5 Nr. 1

Rz. 43 Erblasserverbindlichkeiten sind abzugsfähig, sofern sich nach § 10 Abs. 6 ErbStG nicht ein Verbot der Abzugsfähigkeit ergibt. Die Verbindlichkeiten müssen noch in der Person des Erblassers entstanden sein und dürfen nicht bereits vor seinem Tod erloschen sein. Problematisch ist dies für den Fall, dass eine Verbindlichkeit des Erblassers bereits zu dessen Lebzeiten ver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Abs. 2

Rz. 19 Auf Schenkungen unter Lebenden und Zweckzuwendungen finden – zur sprachlichen Vereinfachung – alle Normen des Erbschaftsteuergesetzes Anwendung, soweit sie nicht ausschließlich Sachverhalte regeln, die nur bei Erwerben von Todes wegen vorkommen. Aus diesem Grund gelten die §§ 10 Abs. 1 S. 2 ErbStG (Nachlassverbindlichkeiten),[34] 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 2 ErbStG (Pauschbet...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Als steuerpflichtiger Erwerb gilt die Bereicherung des Erwerbers, soweit sie nicht steuerfrei ist (§§ 5, 13, 13a, 13c, 13d, 16, 17 und 18). In den Fällen des § 3 gilt unbeschadet Absatz 10 als Bereicherung der Betrag, der sich ergibt, wenn von dem nach § 12 zu ermittelnden Wert des gesamten Vermögensanfalls, soweit er der Besteuerung nach diesem Gesetz unterliegt, die n...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / C. Rechtsfolgen

Rz. 18 Soweit bei Kapitalgesellschaftsanteilen, Gewerbebetrieben oder gewerblichen bzw. gewerblich geprägten Personengesellschaften die Wertermittlung unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten erfolgt (§ 11 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 BewG), ist der Anwendungsbereich des vereinfachten Ertragswertverfahrens grundsätzlich eröffnet. Rz. 19 Nach dem Wortlaut des Gesetzes "kann das verei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Vorsorgevollmacht und Betre... / 1.1 Inhalt

Unter einer Vollmacht versteht man eine rechtsgeschäftlich eingeräumte Vertretungsmacht (§ 166 Abs. 2 BGB) an eine oder mehrere dritte Personen. Sie kann als General- oder Spezialvollmacht ausgestaltet sein, je nachdem, wie viele und welche Aufgabenbereiche sie umfasst. Wird die Vollmacht für den Fall einer späteren Betreuungsbedürftigkeit des Vollmachtgebers erteilt, spricht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Nachlasshaftung nach Abs. 3

Rz. 64 Der Nachlass haftet bis zur Erbauseinandersetzung (§ 2042 BGB) für die Steuer der am Erbfall Beteiligten (§ 20 Abs. 3 ErbStG). Mit "Nachlass" muss man wohl nach dem allgemeinen Sprachgebrauch das gesamte aktive und passive Vermögen eines Verstorbenen verstehen. § 20 Abs. 3 ErbStG begründet eine Sachhaftung des Nachlasses bis zu dessen Teilung. Die Vorschrift enthält d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / XVIII. Anwendung des Jahressteuergesetzes 2020 (Abs. 18)

Rz. 23 Durch das Jahressteuergesetz 2020[69] wurde eine Reihe von Vorschriften des ErbStG geändert. Diese sind erstmalig auf Erwerbe nach dem Tag der Verkündung des Gesetzes (28.12.2020) anwendbar. Neben redaktionellen Änderungen (vgl. §§ 3 Abs. 2 Nr. 5, 10 Abs. 8 S. 2, 13 Abs. 1 Nr. 9a, 29 Abs. 1 Nr. 4 S. 2, 30 Abs. 5, 31 Abs. 1 S. 3 und 4, 35 Abs. 1 S. 1 und 2, Abs. 4 ErbS...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 11 ErbStG erklärt für die Wertermittlung[1] grundsätzlich den Zeitpunkt (Bewertungsstichtag) als maßgebend, an dem die Steuer entsteht; die Entstehung ist wiederum in § 9 ErbStG geregelt,[2] Näheres dazu siehe Kommentierung des § 9 ErbStG. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie die Bewertung sind somit stichtagsabhängig. Der Stichtag wird auch Besteuerungszeitpunkt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Auswirkungen der Weitergabe auf die Begünstigungsgewährung, Abs. 5 S. 3

Rz. 35 Soweit ein Weitergabefall des § 13a Abs. 5 S. 1 und 2 ErbStG vorliegt, stellt sich die Frage, wie im Einzelnen der Begünstigungstransfer vonstattengeht und welcher Beteiligte in welchem Umfang die Verschonungen zu beanspruchen hat. Im Einzelnen gilt hierzu Folgendes: Rz. 36 Soweit die Weitergabe begünstigten Vermögens aufgrund einer Vermächtnis- oder Auflagenanordnung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Absatz 1

Rz. 2 § 4 Abs. 1 ErbStG regelt, dass bei Tod eines Ehegatten oder Lebenspartners dessen Anteil am Gesamtgut als ausschließlich den infolge der fortgesetzten Gütergemeinschaft anteilsberechtigten Abkömmlingen angefallen anzusehen ist. Nur insoweit wird ein Erwerb von Todes wegen fingiert. Diese Regelung beinhaltet zugleich die Klarstellung, dass der überlebende Partner durch ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Begünstigungstransfer bei Weitergabeverpflichtung (Abs. 2 S. 3)

Rz. 4 Mit der Weitergabe[8] findet unter bestimmten Voraussetzungen ein Begünstigungstransfer auf den "Letztempfänger" statt. Nach § 13d Abs. 2 S. 3 ErbStG erfolgt der Begünstigungstransfer durch eine Berechnungsregelung.[9] Beim nachfolgenden Erwerber/Dritten erhöht sich sein nach § 13d Abs. 1 ErbStG begünstigtes Vermögen um den Wert des Vermögens, das er dem ursprünglichen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / i) Anteil an einer Personengesellschaft, Abs. 1 S. 4

Rz. 29 Erhält ein Erwerber einen Anteil an einer Personengesellschaft, so umfasst dies sämtliche Aktiva und Passiva sowie sämtliche Wirtschaftsgüter der Gesellschaft. Dieses Vermögen wird im Wege der Saldierung ermittelt. Eine Besonderheit ergibt sich dabei aus § 97 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG, wonach Gesellschaftern, die anteilig an Wirtschaftsgütern, die im Eigentum eines oder meh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 198 BewG dient der Begrenzung der Erbschaft- und Schenkungsteuerbelastung auf die Bereicherung nach dem individuellen Verkehrswert eines inländischen Grundstücks, d.h. der Vermeidung einer verfassungswidrigen Überbelastung. Er ordnet an, dass Obergrenze der Bereicherung bei Grundstücken der individuell ermittelte Verkehrswert eines Grundstücks ist. Die Regelung hält ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Andere Vermögensgegenstände und Schulden, die mehreren Personen zustehen (Abs. 1 S. 1 Nr. 4)

Rz. 35 § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BewG fungiert als Auffangtatbestand in Fällen, in denen ein Feststellungsbedürfnis zu bejahen ist, ohne dass Grund- oder Betriebsvermögen vorliegen. Dies kommt in Betracht, wenn der Anteil an einer vermögensverwaltenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts übertragen wird (z.B. Filmförderungsfonds, Leasingfonds[138]), wobei der Zweck nicht in der V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Vermögensverwahrer und Vermögensverwalter (Abs. 1)

Rz. 6 Der Kreis der nach § 33 Abs. 1 ErbStG anzeigepflichtigen Personen ist entsprechend der am Markt vorzufindenden Gestaltungen vielfältig und setzt stets die geschäftsmäßige Befassung der Personen mit der Vermögensbetreuung voraus. Personen, die aus familiärer oder freundschaftlicher Verbundenheit das Vermögen oder Vermögensteile des Erblassers in Verwahrung genommen habe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2022, Keine Bewilligu... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller beantragte am 6.9.2021 beim Amtsgericht – Familiengericht – Zwickau die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ein Verfahren der elterlichen Sorge im Wege der einstweiligen Anordnung gegen die Antragsgegnerin auf Übertragung der elterlichen Sorge für die gemeinsame Tochter. Der Antrag wurde der Antragsgegnerin am 9.9.2021 zugestellt. Zu de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9.3 Rechtsfolgen (§ 13a Abs. 6 S. 1 ErbStG)

Rz. 484 Bei einem Verstoß gegen die gesetzliche Behaltensregelung fallen der Verschonungsabschlag (§ 13a Abs. 1 ErbStG) und der Abzugsbetrag (§ 13a Abs. 2 ErbStG) mit Wirkung für die Vergangenheit weg.[1] Der Vorab-Abschlag für Familiengesellschaften (§ 13a Abs. 9 ErbStG) bleibt dagegen unberührt. Rz. 485 Der Behaltensregelung fällt bei einem Verstoß gegen die Behaltensregelu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3 Kein Abzug von der Bemessungsgrundlage

Rz. 9 Nach seinem eindeutigen Wortlaut lässt § 21 ErbStG einen Abzug der ausländischen Steuer von der Bemessungsgrundlage der deutschen ErbSt als Nachlassverbindlichkeit gem. § 10 Abs. 5 ErbStG nicht zu, es sei denn, es handelt sich um eine noch in der Person des Erblassers entstandene Erblasserschuld.[1] Dies wird aus dem Abzugsverbot des § 10 Abs. 8 ErbStG gefolgert.[2] Rz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.4 Ausländische Steuer; Entsprechensklausel

Rz. 35a Anrechenbar ist nach § 21 Abs. 1 S. 1 ErbStG nur eine ausländische Steuer, die der deutschen Erbschaftsteuer entspricht. Gegenstand dieser ausländischen Steuer muss das Auslandsvermögen[1] sein. Die Höhe des Auslandsvermögens ist vom Erwerber nachzuweisen (§ 21 Abs. 3 ErbStG). Rz. 36 Die von § 21 Abs. 1 S. 1 ErbStG vorausgesetzte Heranziehung des Erwerbers "in einem a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Erwerb mit teilweisem Auslandsvermögen (§ 21 Abs. 1 S. 2 ErbStG)

Rz. 80 Besteht der Erwerb nur zum Teil aus Auslandsvermögen – d. h. daneben auch zum Teil aus Inlandsvermögen –, so bedarf es zur Durchführung der Anrechnung einer Aufteilung der deutschen Erbschaftsteuer im Verhältnis des steuerpflichtigen Auslandsvermögens zum steuerlichen Gesamtvermögen.[1] Dieses Aufteilungsgebot ergibt sich aus § 21 Abs. 1 S. 2 ErbStG. Die Anrechenbarke...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Nachweis von Anrechnungsvoraussetzungen (§ 21 Abs. 3 ErbStG)

Rz. 120 § 21 Abs. 3 S. 1 ErbStG konkretisiert die wegen des Auslandsbezugs der Anrechnung bestehende erhöhte Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 2 AO. Die Vorschrift verpflichtet den Erwerber, über die Höhe des Auslandsvermögens und über die Festsetzung und Zahlung der ausländischen Steuer einen Nachweis durch Vorlage entsprechender Urkunden zu führen. Bezüglich der Höhe des A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.3 Berechnung des Entlastungsbetrags (§ 19a Abs. 3 und 4 ErbStG)

Rz. 55 Die Tarifbegrenzung erfolgt durch den Abzug eines Entlastungsbetrags von der Steuer nach dem allgemeinen Steuertarif in Steuerklasse II oder III. Die Berechnung erfolgt dabei vereinfacht wie folgt (s. im Einzelnen R E 19a.2 ErbStR 2019 mit einem Rechenbeispiel in H E 19a.2 ErbStR 2019 [1]). Rz. 56 In einem 1. Schritt ist die Steuer nach der tatsächlichen Steuerklasse II...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2022, Nachlassverbindlichkeiten i.S.d. § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG: Kosten für ein angemessenes Grabdenkmal

Leitsatz 1. Zu den Kosten für ein angemessenes Grabdenkmal i.S.d. § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStG können auch Aufwendungen für eine Zweitgrabstätte gehören, wenn die erste Grabstätte nur als vorübergehende Ruhestätte des Verstorbenen bestimmt war. 2. Die Angemessenheit eines Grabdenkmals richtet sich neben dem Umfang des Nachlasses nach der Lebensstellung des Erblassers. Entsche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2022, Nachlassverbi... / 2 Gründe

II. Die Revision ist begründet. Sie führt zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das FG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung (§ 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 FGO). Zu Unrecht ist das FG davon ausgegangen, dass in jedem Fall nur die Kosten für das zeitlich zuerst errichtete Grabdenkmal nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStG zum Abzug zuzulassen s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2022, Nachlassverbi... / 1 Tatbestand

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist aufgrund gesetzlicher Erbfolge der Alleinerbe seines am … 2017 in (…) verstorbenen Bruders (Erblasser). Beide sind muslimischen Glaubens. Der Erblasser wurde am XX.2.2017 bestattet. Die vom Kläger getragenen Kosten für das Grabdenkmal dieser Bestattung betrugen 9.300 EUR. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) set...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2022, Nachlassverbi... / Leitsatz

1. Zu den Kosten für ein angemessenes Grabdenkmal i.S.d. § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStG können auch Aufwendungen für eine Zweitgrabstätte gehören, wenn die erste Grabstätte nur als vorübergehende Ruhestätte des Verstorbenen bestimmt war. 2. Die Angemessenheit eines Grabdenkmals richtet sich neben dem Umfang des Nachlasses nach der Lebensstellung des Erblassers. Entscheidend is...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2022, Fortschreibun... / 1. Bemessungsgrundlage für die Testamentsvollstreckervergütung

Ausgangspunkt der Testamentsvollstreckervergütung ist und bleibt der Bruttowert des Nachlasses (Brutto-Nachlasswert) am Todestag des Erblassers, d.h. der Nachlasswert ohne Abzug der Nachlassverbindlichkeiten. Mit den Vergütungsempfehlungen des Deutschen Notarvereins (Ziffer I., 1. Absatz) sind Verbindlichkeiten ausgehend vom Sinn und Zweck der Testamentsvollstreckervergütung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. ABC der Schuldzinsen

Rn. 370 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Abschlussgebühr bei Bausparverträgen s "Bausparvertrag". Agio Zahlt der StPfl beim Erwerb von Wertpapieren einen über dem Nennwert liegenden Betrag, ist die Differenz zwischen Kurs- und NennwertTeil der AK, ein WK-Abzug kommt nicht in Betracht (FG Ha v 06.12.2001, VI 114/01, bestätigt durch BFH v 30.07.2002, VIII B 23/02, BFH/NV 2002, 1574; BF...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2022, Praktische Au... / 7. Haftung

Lange Zeit wurde die Außenhaftung von GbR-Gesellschaftern diskutiert, bevor der BGH für die GbR das Haftungsregime der OHG (§§ 128–130 HGB) mit der Folge einer unbeschränkten, akzessorischen und gesamtschuldnerischen Haftung der GbR-Gesellschafter für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft übernommen hat.[26] Ebenso nach dem Vorbild des § 128 HGB hat der BGH dabei für besti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2022, Zur Ergänzung... / 1 Gründe

I. Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin wenden sich gegen einen Beschl. des AG Weilheim v. 11.11.2021, mit dem die mit Beschl. v. 25.5.2021 angeordnete Pflegschaft für ihre Kinder B. M., geboren am … 2008, und T. M., geboren am … 2009, aufgehoben wurde. Die Antragstellerin ist die Mutter von B. und T. M. Die Eheleute M. verzogen berufsbedingt durch die Arbeitsstelle des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2022, Einzuhaltende... / 1 Urteil

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung der Art. 13 und 28 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachla...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeldforderungen im Wohn... / 3.2.4.4 Testamentsvollstrecker

Bloße Nachlassverbindlichkeit sind die Hausgelder, die während der Dauer einer Testamentsvollstreckung fällig werden, jedenfalls wenn der Testamentsvollstrecker das Wohnungseigentum mit den Nachlassmitteln erworben hat.[1] Soweit der Nachlass ausreichend ist, wird neben dem Eigentümer auch der Testamentsvollstrecker zum Hausgeldschuldner.[2] Eigentümerversammlung Weil der Tes...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeldforderungen im Wohn... / 3.4 Parteien kraft Amtes

Gehört ein Wohnungseigentum zu dem Nachlass, weil es der Testamentsvollstrecker für den Erben mit Nachlassmitteln erworben hat, sind die Hausgeldschulden, die während der Dauer der Testamentsvollstreckung fällig werden, Nachlassverbindlichkeiten, die sowohl der Erbe als auch der Testamentsvollstrecker schulden.[1]mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeldforderungen im Wohn... / 3.2.4.2 Hausgeld wird nach Erbfall fällig

Überblick Wenn die Vor- und/oder Nachschüsse erst nach dem Erbfall fällig werden und damit keine Schulden des nicht mehr existenten Erblassers sein können, ist nach h. M. nicht das Eigentum maßgeblich, sondern die Frage, ob dem Erben das Halten der Wohnung (= Behalten des Wohnungseigentums) als ein "Handeln bei der Verwaltung des Nachlasses" zugerechnet werden kann.[1] Dies i...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 455 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 31–35] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 456 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Gebühren und Kosten im... / 1. Grundsatz

Rz. 13 Nach § 40 GNotKG ist maßgebend der Wert des Reinnachlasses, d.h. Verbindlichkeiten (auch Vermächtnisse und Pflichtteile[3]) sind in Abzug zu bringen. Auch die Beerdigungskosten sind als Nachlassverbindlichkeit zu berücksichtigen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Nachlassverwaltung / V. Aufgaben des Nachlassverwalters

Rz. 9 Der Nachlassverwalter hat die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, §§ 1985 Abs. 1 Hs. 2, 1986 Abs. 1 BGB. Dabei muss er aber beachten, dass der Nachlass dafür ausreicht. Ignoriert es dies, kann er sich schadensersatzpflichtig machen, §§ 1979, 1985 Abs. 2, 1980 Abs. 1 S. 2 BGB. Daher muss er grundsätzlich neben der Inventarisierung ein Aufgebotsverfahren durchführen, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Gebühren und Kosten im... / VII. Übersicht: Gegenstandswerte im nachlassgerichtlichen Verfahren

Rz. 22 Der Geschäftswert im Erbscheinsverfahren [4] bemisst sich nach dem reinen Nachlasswert im Zeitpunkt des Erbfalls. Vom Erblasser herrührende Verbindlichkeiten werden abgezogen, § 40 Abs. 1 S. 2 GNotKG. Rz. 23 Bei der Vertretung eines Miterben im Erbscheinerteilungsverfahren bestimmt sich der Gegenstandswert, der für die Berechnung der Vergütung des Rechtsanwalts zugrunde...mehr