Fachbeiträge & Kommentare zu Nachhaltigkeitsberichterstattung

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Erweiterung des Lageberichts um eine nichtfinanzielle Erklärung (Abs. 1a)

Rz. 10 [Autor/Zitation] Die durch den europäischen Gesetzgeber initiierte CSR-Richtlinie soll Unternehmen von öffentlichem Interesse, zu denen Versicherungsunternehmen gehören, dazu zu verpflichten, ausführlich über nichtfinanzielle Aspekte ihrer Geschäftstätigkeit zu berichten und somit eine höhere Transparenz hinsichtlich der unternehmerischen Betätigungen herzustellen, die...mehr

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ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 5 Einfluss des EU-Omnibus-Pakets auf den ESRS S2

Mit dem EU-Omnibus-Paket strebt die Europäische Kommission eine praxisnähere und besser verzahnte Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung an. Ein zentraler Hebel ist die Überarbeitung der ESRS. Auch wenn das EU-Omnibus-Paket insgesamt auf Entlastung ausgerichtet ist, bleibt die Relevanz des ESRS S2 ungebrochen, gerade im Zusammenspiel mit dem deutschen LkSG und der EU...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Leitbild des DRSC

Rz. 8 [Autor/Zitation] Im Oktober 2021 hat der Verwaltungsrat des DRSC ein neues Leitbild für die Arbeit des privaten Rechnungslegungsgremiums beschlossen, dessen Anlass die Ausweitung des Tätigkeitsbereichs auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung war (DRSC-Leitbild, Oktober 2021). Wie bislang sieht sich das DRSC "besonders den deutschen gesamtwirtschaftlichen und -gesellsch...mehr

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ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 6 Fazit

Mit dem ESRS S2 rücken Einkaufsabteilungen stärker in den Fokus der unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie sind künftig gefordert, menschenrechtliche Risiken entlang der Wertschöpfungskette nicht nur zu identifizieren und zu bewerten, sondern auch systematisch zu dokumentieren und zu steuern. Der Standard verlangt eine systematische Verankerung sozialer Krit...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 12 [Autor/Zitation] Durch das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) v. 10.5.2016 (BGBl. I 2016, 1142) wurden die auf die Durchführung des Jahres- und Konzernabschlusses bezogenen Regelungen der RL 2014/56/EU v. 16.4.2015 (ABl. EU L 158/196) sowie die zur Ausführung der Verordnung EU Nr. 537/2014 v. 16.4.2015 (ABl. EU L 158/77) erlassenen Vorschriften im Hinblick auf die Ab...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 14 [Autor/Zitation] Der Geltungsbereich des § 340k Abs. 1 hat sich vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen am Finanzmarkt und in Abhängigkeit von den steigenden Anforderungen seitens der Finanzaufsicht stetig weiterentwickelt und wird regelmäßig angepasst bzw. erweitert. So unterliegen seit der 6. KWG-Novelle im Jahre 1997 auch Finanzdienstleistungsinstitute iSd. § 1 ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Geschützte Rechtssubjekte

Rz. 24 [Autor/Zitation] § 331 schützt die folgenden Rechtssubjekte: die von der unrichtigen Darstellung betroffene KapGes. selbst, deren (auch potenzielle) Eigen- und Fremdkapitalgeber (Kapitalanleger), Ratingagenturen, Kunden, Lieferanten, Arbeitnehmer, Aufsichtsstellen, Fiskus, Nichtregierungsorganisationen (NGOs), allgemein "die Öffentlichkeit" (BGH v. 21.8.1996 – 4 StrR 3...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Budde/Steuber, Normsetzungsbefugnis eines deutschen Standard Setting Body, DStR 1998, 1181; Engler, Private Regelsetzung, 2017; Lanfermann/Hommelhoff/Gundel, Wandel des Rechnungslegerbegriffs im Kontext der aktuellen Diskussion zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, BB 2021, 1195.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 3 [Autor/Zitation] Die Kompetenz zur Prüfung einer – wie auch immer gearteten – Richtigkeit oder Vollständigkeit der offengelegten Unterlagen der Rechnungslegung geht auf die 2. Aktienrechtsnovelle 1884 zurück, mit der für die AG und die KGaA die Pflicht zur Einreichung der Bilanz zum HR in Art. 185c ADHGB eingeführt wurde; dabei wurde aber keine ausdrückliche Kompetenz d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Unrichtige Wiedergabe im Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung bzw. im gesonderten nichtfinanziellen Bericht sowie in der Erklärung zur Unternehmensführung

Rz. 122 [Autor/Zitation] Alle KapGes. und KapCoGes., die keine kleinen KapGes. nach § 264 Abs. 1 sind, haben neben dem JA einen Lagebericht zu erstellen und offenzulegen (zu weiteren verpflichteten Unternehmen vgl. Kleindieck in BeckOGK HGB, § 289 Rz. 19 ff. [6/2022]). Der Zweck des Lageberichts sollte nicht – wie verbreitet in der Literatur zu lesen – vornehmlich als Ergänzu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (5) Überwachung der Qualität der vom Abschlussprüfer und vom Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts zusätzlich erbrachten Leistungen

Rz. 341 [Autor/Zitation] Vom Prüfer (dh. Abschlussprüfer und ggf. Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts, Rz. 309) zusätzlich zur Prüfung erbrachte Leistungen haben für den Prüfungsausschuss in doppelter Hinsicht Bedeutung. Zum einen hat der Ausschuss im Zusammenhang mit der Überwachung der Unabhängigkeit des Prüfers die Einhaltung der umfangreichen Regelungen in Art. 5 APrVO (EU...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 8 [Autor/Zitation] Der nationale Gesetzgeber transformierte die RL 91/674/EWG durch das VersRiLiG (v. 24.6.1994, BGBl. I 1994, 1377) sowie durch die RechVersV vom 8.11.1994 (BGBl. I 1994, 3378) in deutsches Recht. Die Transformation führte zu einer Erweiterung des Vierten Abschnittes des Dritten Buchs des HGB um einen Zweiten Unterabschnitt (§§ 341–341p). Dieser enthält i...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Digitalisierung und Nachhaltigkeit

Rz. 20 [Autor/Zitation] Dem schloss sich unmittelbar die Digitalisierung als Triebfeder für gesetzgeberische Maßnahmen an, indem es durch das EHUG v. 10.11.2006 (BGBl. I 2006, 2553) zu einer vollständigen Umgestaltung und Neufassung von § 325 kam, der fortan eine elektronische Einreichung der zu veröffentlichenden Unterlagen vorsah. Mit dem TUG v. 5.1.2007 (BGBl. I 2007, 10) ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Überblick

Rz. 225 [Autor/Zitation] § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG listet eine Reihe konkreter Überwachungsaufgaben auf, mit denen sich der Prüfungsausschuss gem. Abs. 1 Satz 1 "insbesondere" zu befassen hat. Hieraus folgt, dass der aktienrechtliche Aufgabenkatalog nicht abschließend ist, sondern je nach Unternehmenssituation (zB besondere Cyberrisiken, hierzu Rz. 345) durch Ausdifferenzierun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Überblick

Rz. 220 [Autor/Zitation] § 324 selbst beschreibt konkret nur die spezielle subsidiäre Aufgabe des Prüfungsausschusses, den Gesellschaftern einen Vorschlag für die Wahl des Abschlussprüfers zu machen, wenn die KapGes. keinen AR oder Verwaltungsrat hat oder wenn der AR oder Verwaltungsrat für den Vorschlag nicht zuständig ist (Abs. 2 Satz 5; Rz. 366 ff.). Der Gesetzestext ("wen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (3) Prozess der Überwachung

Rz. 248 [Autor/Zitation] Zu den erforderlichen Überwachungshandlungen des Prüfungsausschusses und seiner Mitglieder zählen ua. die eingehende Dokumentenlektüre zur Plausibilitätskontrolle und Prüfung auf Unverständlichkeiten (s. OLG Karlsruhe v. 29.4.2019 – 15 U 138/16, BeckRS 2019, 49058 Rz. 98 mit weiteren Details; hierzu auch Koch 18, § 171 AktG Rz. 9), das Aufwerfen (auch ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Biener/Berneke, Bilanzrichtlinien-Gesetz, 1986; Budde/Steuber, Normsetzungsbefugnis eines deutschen Standard Setting Body, DStR 1998, 1181; Hommelhoff/Schwab, Gesellschaftliche Selbststeuerung im Bilanzrecht – Standard Setting Bodies und staatliche Regulierungsverantwortung nach deutschem Recht, BFuP 1998, 38; Moxter, Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee: Aufgaben ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 15 [Autor/Zitation] Durch das BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) sind die verschiedenen Regelungstatbestände des AktG 1965 (§ 148 – Vorlagepflicht; § 165 – Auskunftsrecht; § 336 Abs. 4 – Konzernabschluss) aus Gründen der Übersichtlichkeit im HGB zusammengefasst worden (zur Entstehung vgl. Biener/Berneke, BiRiLiG, 1986, 424 f.). Rz. 16 [Autor/Zitation] Die Regelungen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 3 [Autor/Zitation] Die Regelung des § 328 geht auf das BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) zurück, mit dem dieser zur Umsetzung der Bilanz-RL (Rz. 5) neu eingeführt wurde. Durch das Gesetz zur Änderung des D-Markbilanzgesetzes und anderer handelsrechtlicher Bestimmungen v. 25.7.1994 (BGBl. I 1994, 1682) wurde Abs. 4 (Rz. 49) neu geschaffen, der wenig später durch d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 4 [Autor/Zitation] Die Regelung des § 325a geht auf das Gesetz zur Durchführung der Elften gesellschaftsrechtlichen Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften und über Gebäudeversicherungsverhältnisse v. 22.7.1993 (BGBl. I 1993, 1282) zurück und hat damit einen europarechtlichen Hintergrund (Rz. 9). Im Rahmen des VersRiLiG v. 24.6.1994 (BGBl. I 1994, 1377) kam e...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Bei Unternehmen des öffentlichen Interesses (sog. Public Interest Entities) befindet sich die externe Berichterstattung spätestens seit der Finanzkrise 2008/2009 in einer zentralen Umbruchphase. Aufgrund der zunehmenden Komplexität durch die Megatrends der Vernetzung und Digitalisierung, die nicht selten disruptive Geschäftsmodelle zur Folge haben, ist die traditionell...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Forster, Neue Pflichten des Abschlußprüfers nach dem Aktiengesetz von 1965, WPg 1965, 585; Forster, Die durch § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes erweiterte Abschlußprüfung, WPg 1975, 393; Baetge, Früherkennung negativer Entwicklungen der zu prüfenden Unternehmung mit Hilfe von Kennzahlen, WPg 1980, 651; Forster, Abschlußprüfer und Abschlußprüfung im Wandel – Auswirkungen d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Institutionelle Regeln zur personellen Zusammensetzung der Organe und Fachausschüsse, Weisungsunabhängigkeit und Finanzierung beim DRSC

Rz. 60 [Autor/Zitation] Der Verwaltungsrat des DRSC ist – neben Mitgliederversammlung und Nominierungsausschuss – ein wichtiges Organ (Rz. 13). Wie vorstehend dargestellt (Rz. 13), wird der zwanzigköpfige Verwaltungsrat mehrheitlich dominiert von Mitgliedern, die dem Segment der kapitalmarktorientierten Unternehmen angehören (zehn Sitze) sowie von Vertretern des wirtschaftspr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Änderungen durch das CSRD-UmsG

Rz. 32 [Autor/Zitation] Aufgrund des vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesentwurfs zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive sollen die neuen EU-Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von bilanzrechtlich großen sowie kleinen oder mittelgroßen kapitalmarktorientierten Unternehmen und Mutterunternehmen großer Gruppen im Rahmen des CSRD-Umsetz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (a) Auswahl des Abschlussprüfers

Rz. 300 [Autor/Zitation] Die Überwachung der Auswahl des Abschlussprüfers war im ursprünglichen Aufgabenkatalog des § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG idF des BilMoG noch nicht enthalten. Sie wurde allerdings in der Begründung dieses Gesetzes bereits angesprochen (Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 103; Rz. 298) und durch das AReG zur Umsetzung von Art. 39 Abs. 6 Buchst. f APrRL 20...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / H. Vorgesehene Änderungen des § 340l durch das CSRD-UmsG

Rz. 72 [Autor/Zitation] Im Zusammenhang mit der geplanten Umsetzung der CSRD-Richtlinie ergeben sich hinsichtlich der Offenlegungsanforderungen insoweit keine Besonderheiten, als die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß dem CRSD-Umsetzungsgesetz zwar gem. § 289b Abs. 1 Satz 2 HGB-E als separates Kapitel, formal jedoch mit dem Lagebericht zu veröffentlichen ist, und damit de...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 5 [Autor/Zitation] § 341l wurde durch das Bilanzrichtlinie-Gesetz (BiRiLiG) vom 19.12.1985 eingeführt. Das BiRiLiG diente der Umsetzung der Vierten und Siebten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften (EG) zur Harmonisierung der Rechnungslegungsvorschriften in den Mitgliedstaaten. Mit der Einführung der Vorschrift wurden spezifische Offenlegungspflichten für V...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Krumnow ua., Rechnungslegung der Kreditinstitute, 2. Aufl. 2004; Nemet/Zilch, Erweiterte Anforderungen an die Bildung von Prüfungsausschüssen und deren Überprüfung bei CRR-Kreditinstituten durch das AReG, WP Praxis 2017, 175; IDW (Hrsg.), WPH Edition, Kreditinstitute, Finanzdienstleister und Investmentvermögen – Rechnungslegung und Prüfung, 2020; Schwennicke/Auerbach, KWG mi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Andere Institutionen

Rz. 26 [Autor/Zitation] Nach § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 gehört es zu den Aufgaben des privaten Rechnungslegungsgremiums, das BMJ bei Gesetzesvorhaben zu Rechnungslegungsvorschriften zu beraten. Damit ist der Adressat – das BMJ – klar benannt. Beispielsweise wurde das DRSC durch das BMJ zur Durchführung einer Studie zur Untersuchung der nichtfinanziellen Berichterstattung deut...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 16 [Autor/Zitation] Mit den Vorschriften zum § 340l hat der deutsche Gesetzgeber die Vorschriften von Art. 44 der EG-BBRL sowie Art. 2 bis 4 der EG-Zweigniederlassungs-Offenlegungs-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Bereits bei Abfassung der EG-BBRL wurde die Notwendigkeit erkannt, dass angesichts der Bedeutung der grenzüberschreitenden Tätigkeit von Kreditinstitute...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 4 [Autor/Zitation] § 341m Abs. 1 wurde im Zuge des Versicherungsbilanzrichtlinie-Gesetz im Jahr 1993 eingeführt und ist seither inhaltlich unverändert. Die Abs. 2 und 3 wurden im Zuge des AReG im Jahr 2016 aufgenommen und regeln die Sanktionierung von Mitgliedern eines Prüfungsausschusses bei Versicherungsunternehmen sowie die Mitteilungen der Staatsanwaltschaft an die AP...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Finanzberichterstattung

Rz. 28 [Autor/Zitation] In Bezug auf die Finanzberichterstattung beschließt das DRSC Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze für die (handelsrechtliche) Konzernrechnungslegung (§ 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) sowie Interpretationen und Anwendungshinweis zu IFRS, soweit nationale Besonderheiten dies erforderlich machen (§ 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 4). Darüber hinaus nimmt es Beratu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Täter

Rz. 155 [Autor/Zitation] Grundsätzlich nennt § 331 Abs. 1 Nr. 2 denselben Personenkreis wie in Nr. 1 als Täter, dh., die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs oder des AR der KapGes. (s. Rz. 97). Während die Billigung des JA einer AG nach § 172 iVm. § 171 Abs. 2 Satz 4 AktG im Regelfall zu seiner Feststellung führen, sofern nicht Vorstand und AR beschließen, die Fests...mehr

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ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 3 Anforderungen des ESRS S2 aus Sicht des Einkaufs

3.1 Zielsetzung des ESRS S2 Ziel des ESRS S2 ist es, die Auswirkungen der unternehmerischen Tätigkeit auf alle Mitarbeitenden in der Wertschöpfungskette transparent und umfassend abzubilden, insbes. auf jene Gruppen, die nicht bereits unter ESRS S1 (eigene Belegschaft) fallen, jedoch in direktem oder indirektem Maße von den Aktivitäten des Unternehmens betroffen sind. Es soll...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Berufung und Qualifikation der Mitglieder des Rechnungslegungsbeirats (Abs. 3)

Rz. 18 [Autor/Zitation] Die Berufung gem. § 342r Abs. 3 Satz 1 der Mitglieder des Rechnungslegungsbeirats, dh. die konkrete Benennung von natürlichen Personen, die nach § 342r Abs. 3 Satz 2 Rechnungsleger sein sollen, erfolgt durch das BMJ. Nach der Gesetzesbegründung ist der "Begriff Rechnungsleger genauso zu verstehen, wie in § 342 Abs. 1 Satz 2" (BT-Drucks. 13/10038, 27); ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) IFRS

Rz. 31 [Autor/Zitation] IFRS werden durch das privatrechtlich organisierte IASB entwickelt, verabschiedet und anschließend über das Komitologie-Verfahren der VO (EG) Nr. 1606/2002 in europäisches Recht übernommen (zu den Details der Übernahme von IFRS in das EU-Recht vgl. Theile in Heuser/Theile, IFRS-Handbuch6, 24 ff.). Diese Verordnung verpflichtet kapitalmarktorientierte M...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 2 Verpflichtete Unternehmen

Rz. 3 Die Erklärung zur Unternehmensführung müssen abgeben börsennotierte Aktiengesellschaften sowie Aktiengesellschaften, die ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien zum Handel an einem organisierten Markt i. S. d.§ 2 Abs. 11 WpHG ausgegeben haben und deren Aktien mit Wissen der Gesellschaft[1] über ein multilaterales Handelssystem i. S. d. § 2 Abs. 8 Satz 1 Nr. 8 WpHG...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Gesetzgeberischer Zweck

Rz. 13 [Autor/Zitation] Aus Anlass der Umsetzung der europäischen Abschlussprüferrichtlinie (APrRL 2006/43/EG) ist § 324 durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz v. 25.5.2009 (BilMoG, BGBl. I 2009, 1102) grundlegend neu gefasst worden. Die vorherigen Bestimmungen zu Meinungsverschiedenheiten zwischen KapGes. und Abschlussprüfer (§ 324 aF) wurden aufgrund geringer praktisch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 6 [Autor/Zitation] § 341n wurde im Rahmen des Versicherungsbilanzrichtlinie-Gesetzes aufgenommen und sukzessive ergänzt. Insbesondere die Tatbestände in Bezug auf Ordnungswidrigkeiten durch den Abschlussprüfer wurden erweitert bzw. in Bezug auf Ordnungswidrigkeiten durch den Prüfungsausschuss neu formuliert. Rz. 7 [Autor/Zitation] Zuletzt wurde durch Art. 1 Nr. 19 des Geset...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Tatgegenstände, Tatmittel

Rz. 98 [Autor/Zitation] § 242 Abs. 1 Satz 1 verlangt, dass ein Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes eine Eröffnungsbilanz als einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss aufzustellen hat. Auf die Eröffnungsbilanz sind die für die Bilanz als Teil des JA geltenden Vorschriften anzuwenden; mit ihr beginnt die laufende Buchführung und si...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Internationale Bezüge

Rz. 37 [Autor/Zitation] Das Audit Committee angelsächsischer Prägung als internationales Vorbild des Prüfungsausschusses (Rz. 20) wird in den USA seit Ende der 1930er Jahre als Element guter Corporate Governance empfohlen (historischer Abriss bei Goerdeler, ZGR 1987, 219, 220 ff.; s. auch Lück, ZfbF 1990, 995, 996 ff.; Scheffler, ZGR 2003, 236, 238; Hopt/Roth in Großkomm. Akt...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Tatgegenstände

Rz. 190 [Autor/Zitation] Nach § 320 Abs. 2 Satz 1 iVm. Abs. 3 Satz 2 kann der Abschlussprüfer im Rahmen der Jahres- oder Konzernabschlussprüfung vom vertretungsberechtigten Organ "alle Aufklärungen und Nachweise verlangen, die für eine sorgfältige Prüfung notwendig sind". Der Begriff "alle" erzwingt eine weite Auslegung (Waßmer in BeckOGK HGB, § 331 Rz. 242 [9/2023]; Klinger ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Unabhängigkeit auf der personalen Ebene beim DRSC

Rz. 58 [Autor/Zitation] Weder in § 342q noch in der DRSC-Satzung finden sich nähere Regelungen zur Sicherung der personalen Unabhängigkeit (Urteilsbildungsfreiheit) der Fachausschussmitglieder, die zuständig sind für die Entwicklung und den Beschluss von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze für die Konzernrechnungslegung, IFRS-Interpretationen sowie für andere Stellungna...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (a) Qualität der Abschlussprüfung

Rz. 326 [Autor/Zitation] Die Überwachung der Qualität der Abschlussprüfung ist erstmals durch das FISG in den Aufgabenkatalog des § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG eingefügt worden. Nach der Regierungsbegründung wird mit dieser Ergänzung im Einklang mit Art. 39 Abs. 6 Buchst. d APrRL 2006/43/EG idF der APrÄRL 2014/56/EU klargestellt, dass die Überwachung der Abschlussprüfung die Prüfu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Wesentlichkeit einer Falschdarstellung nach HGB und IFRS

Rz. 36 [Autor/Zitation] Am sorgfältigsten ausgearbeitet wurde der Begriff der Wesentlichkeit für die Zwecke der Prüfung des JA und Lageberichts. Nach § 317 Abs. 1 Satz 3 ist eine Prüfung des JA und Konzernabschlusses so anzulegen, dass (unbewusste) Unrichtigkeiten und (bewusste) Verstöße gegen die einschlägigen Rechnungslegungsnormen (HGB, IFRS), die sich auf die Darstellung ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Offenlegungsumfang

Rz. 6 [Autor/Zitation] § 341l Satz 1 definiert durch den Verweis auf die allgemeinen Vorschriften der § 325 Abs. 2-5, §§ 328, 329 Abs. 1 HGB den Umfang der rechtsformunabhängig von Versicherungen offenzulegenden Unterlagen. Demnach sind für den Einzelabschluss der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, GuV und Anhang einschließlich des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Begriff der Prüfung und Arten von Prüfungsaufträgen

Rz. 120 [Autor/Zitation] Ein Prüfungsauftrag iSd. Assurance Framework (vgl. Rz. 87) ist ein Auftrag an einen Prüfer zur Erlangung ausreichender angemessener Prüfungsnachweise, um ein Prüfungsurteil abgeben zu können, das das Maß an Vertrauen vorgesehener Nutzer in einen Prüfungsgegenstand erhöhen soll. Der Prüfungsgegenstand ist das Ergebnis einer Messung oder Beurteilung ein...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Empfehlung bzw. Vorschlag zur Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts

Rz. 378 [Autor/Zitation] Sofern das Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen muss (Rz. 234), hat der Prüfungsausschuss analog zu seiner Einbindung in die Wahl des Abschlussprüfers (Rz. 366 ff.) künftig auch die Aufgabe, zur Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts – je nach Governance-Konstellation – eine Empfehlung an einen AR bzw. Verwaltungsrat abzugeben oder...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) Änderungen durch das CSRD-UmsG

Rz. 101 [Autor/Zitation] Das CSRD-UmsG transformiert die Regelungen der "Corporate Sustainability Reporting Directive" (CSRD, Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie; vgl. RL (EU) 2022/2464 v. 14.12.2022, ABl. EU 2022 Nr. L 322, 15) in deutsches Recht. Das Gesetzgebungsverfahren dazu sollte nach den Richtlinienvorgaben bis zum 6.7.2024 abgeschlossen sein. Ein früherer Ums...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (3) Sachkunde der weiteren Mitglieder

Rz. 210 [Autor/Zitation] Für die übrigen Mitglieder des Prüfungsausschusses gibt das Gesetz keine speziellen Mindestqualifikationen vor. Insofern ist zunächst die generelle Anforderung der Hertie-Entscheidung des BGH zu beachten. Danach setzt das Gebot persönlicher und eigenverantwortlicher Amtsausübung voraus, dass ein Aufsichtsratsmitglied diejenigen Mindestkenntnisse und -...mehr