Fachbeiträge & Kommentare zu Mustervertrag

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.13 Ist es für steuerbegünstigte Körperschaften (zum Beispiel gemeinnützige Vereine oder Stiftungen) gemeinnützigkeitsrechtlich unschädlich, wenn sie ihren Beschäftigten das Kurzarbeitergeld aufstocken?

Eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes in den Jahren 2020, 2021 und 2022 für die Beschäftigten von steuerbegünstigten Körperschaften kann auch Auswirkungen auf den gemeinnützigkeitsrechtlichen Status der Körperschaft haben. Hierbei ist allerdings in Bezug auf die Höhe der Aufstockung zu differenzieren: Bei einer Aufstockung auf bis zu 80 % des bisherigen Entgelts wird davon ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Zivilrechtliche Aspekte

Rn. 53 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Von einer Unterbeteiligung wird gesprochen, wenn eine oder mehrere Personen im Innenverhältnis an der (Haupt-)Beteiligung eines Gesellschafters an einer PersGes oder atypisch stillen (Haupt-)Beteiligung eines Gesellschafters an einer KapGes beteiligt sind. Sie ist nicht gesetzlich geregelt, formfrei und im Weiteren einer stillen Gesellschaft...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.7 Kurzarbeitergeld

Tz. 12 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Das Kurzarbeitergeld ist als sog. Lohnersatzleistung steuerfrei (§ 3 Nr. 2 Buchst. a EStG, Anhang 10). Dieses wirkt sich jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts (§ 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG) auf den Steuersatz aus. Da in der Vergangenheit eine Aufstockung des Kurzarbeitergelds durch den Arbeitgeber weder nach § 3 Nr. 1 Buchst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neue Umsatzchancen mit dem ... / 3 Triple D in Aktion – die Toolkits "Beratung PLUS"

Das oben beschriebene Triple D Concept bildet den konzeptionellen Rahmen für die sog. "Toolkits Beratung PLUS". Diese stellen dem Nutzer alles zur Verfügung, was er benötigt, um das jeweilige Beratungsfeld erfolgreich zu „beackern“. Sie beinhalten regelmäßig einen Beitrag (z. B. "Betriebswirtschaftliche Beratung als neues Beratungsfeld"), der die drei Phasen des Konzepts von...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 1.8 Honorargestaltung

Die steuerrechtliche Beratung anlässlich der Unternehmensnachfolge ist eine Vorbehaltsaufgabe i. S. d. StBerG, die nach der StBVV abzurechnen ist. Soweit daneben eine wirtschaftliche Beratung erfolgt, handelt es sich nicht um eine Vorbehaltsaufgabe i. S. d. StBerG. Honorare für wirtschaftliche Beratungen können daher frei vereinbart werden. Als Orientierungshilfe können Tage...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebswirtschaftliche Ber... / 1.8 Honorargestaltung

Die betriebswirtschaftliche Beratung fällt nicht unter die Vorbehaltsaufgaben von Steuerberatern und damit auch nicht unter die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Honorare für betriebswirtschaftliche Beratungen können daher frei vereinbart werden. Als Orientierungshilfe können Tages- und Stundensätze von Unternehmensberatern herangezogen werden, die jedoch sehr weite...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Bericht von Fachkraft für A... / 1 Rechtliche Grundlage und weitere Hinweise

Nach § 5 DGUV-V 2 muss der Unternehmer die von ihm bestellten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit verpflichten, schriftlich über die Erfüllung der übertragenen Aufgaben regelmäßig zu berichten. Zusätzlich sollen diese Berichte auch über die Zusammenarbeit der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Auskunft geben. Weitere Hinweise gibt eine Publikati...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Hauptberuflich tätige Übungsleiter

Tz. 15 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Sozialversicherungspflicht der hauptberuflich tätigen Übungsleiter hängt vom Einzelfall ab. Vielfach haben Vereine bislang erreichen können, dass keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten waren, weil Selbständigkeit vorlag. Die Rentenversicherungspflicht ist aber zu prüfen (s. § 2 Nr. 1 SGB VI). Verwenden Verbände und Vereine für di...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.8.3 Arbeitgeber-Service

Rz. 111 In den gemeinsamen Einrichtungen ist ein mit der Agentur für Arbeit als Leistungsträger nach dem SGB III betriebener gemeinsamer Arbeitgeber-Service verbreitet, der durch Vertrag ins Leben gerufen wird. Ein Mustervertrag sieht Qualitätsstandards im Vermittlungsprozess eines Arbeitgeber-Service mit gemeinsamem Marktauftritt vor. Die Service- und Qualitätsstandards, di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltige Geschäftsmodell... / 1.5 Haftung und Versicherung

Ebenfalls sollte vor Aufnahme der Beratungstätigkeit der Umfang der Versicherungsdeckung mit der Versicherungsgesellschaft bzw. einem Makler überprüft werden. Sinnvollerweise sollte die zusätzliche Beratung zu Themen der nachhaltigen Geschäftsmodelle als mögliches Risiko aufgenommen werden. Ebenfalls ist es ratsam, vor Beginn eines Beratungsmandats mit dem Mandanten eine sch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Klimaschutz in der Steuerka... / 2 Ermittlung des CO2-Fußabdrucks eines Unternehmens

Der CO2-Fußabdruck entspricht der CO2-Bilanz eines Unternehmens. Es haben sich mehrere Standards für die Erstellung eines "Corporate Carbon Footprint" entwickelt. Der Greenhouse Gas (GHG) Protocol Product Standard ist international etabliert.[1] In Deutschland hat das Product Carbon Footprint Projekt[2] eine Reihe von Hinweisen für die weitere Standardisierung sowie praxisna...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Baunachbarrecht / 3. Einwilligung zur Inanspruchnahme des Grundstücks bei Unterfangungen

a) Vorbemerkung Rz. 104 Häufig ist auf dem Baugrundstück die Möglichkeit nicht gegeben, dass die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen, z.B. Unterfangungsarbeiten, ausgeführt werden können. Deshalb muss dann das benachbarte Grundstück mitbenutzt werden. Das nachfolgende Muster kann als Vereinbarungsgrundlage mit dem Grundstückeigentümer verwendet werden. In der Praxis bietet sic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Baunachbarrecht / a) Vorbemerkung

Rz. 106 Wenn beispielsweise eine Baugrubenumschließung nach außen hin abgesichert, und dabei die Inanspruchnahme des öffentlichen Grundes erforderlich wird, kann das nachfolgende Muster als Vereinbarungsgrundlage mit dem Grundstückseigentümer verwendet werden.mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / c) Anmerkungen

Rz. 100 Auch wenn der Eigentümer des als Lagerplatz gedachten Grundstücks dieses nicht nutzt oder die Nutzung als Lagerplatz die Nutzung des Nachbarn nicht tangiert, so ist dennoch dessen vorherige Einwilligung einzuholen. Ein Nutzungsanspruch besteht nur ganz ausnahmsweise bei besonders dringenden Bedürfnissen.[50]mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / a) Vorbemerkung

Rz. 98 Häufig ist auf dem Baugrundstück die Fläche nicht ausreichend, um auch die Baustelleneinrichtung oder aber die Lagerfläche für erforderliches Material dort unterzubringen. In einem solchen Fall muss ein benachbart gelegenes Grundstück verwendet werden, damit diese Gegenstände darauf gelagert werden können. Das nachfolgende Muster kann als Vereinbarungsgrundlage mit de...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / c) Anmerkungen

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§ 8 Baunachbarrecht / a) Vorbemerkung

Rz. 101 Häufig ist auf dem Baugrundstück die Möglichkeit nicht gegeben, dass die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen, z.B. Rückverankerung einer Baugrubenumschließung, ausgeführt werden können, wodurch das benachbarte Grundstück mitbenutzt werden muss. Das nachfolgende Muster kann als Vereinbarungsgrundlage mit dem Grundstückseigentümer verwendet werden.mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / 4. Gestattungsvertrag (für öffentlich-rechtlichen Mandanten, bei teilweiser Inanspruchnahme von öffentlichem Grund)

a) Vorbemerkung Rz. 106 Wenn beispielsweise eine Baugrubenumschließung nach außen hin abgesichert, und dabei die Inanspruchnahme des öffentlichen Grundes erforderlich wird, kann das nachfolgende Muster als Vereinbarungsgrundlage mit dem Grundstückseigentümer verwendet werden. b) Muster: Vertrag zur Gestattung der Inanspruchnahme von öffentlichem Grund Rz. 107 Muster 8.7: Vertra...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / a) Vorbemerkung

Rz. 104 Häufig ist auf dem Baugrundstück die Möglichkeit nicht gegeben, dass die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen, z.B. Unterfangungsarbeiten, ausgeführt werden können. Deshalb muss dann das benachbarte Grundstück mitbenutzt werden. Das nachfolgende Muster kann als Vereinbarungsgrundlage mit dem Grundstückeigentümer verwendet werden. In der Praxis bietet sich des Weiteren ...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / b) Muster: Vertrag bei Baunachbarrechtsverhältnis

Rz. 99 Muster 8.4: Vertrag bei Baunachbarrechtsverhältnis Muster 8.4: Vertrag bei Baunachbarrechtsverhältnis Vertrag Zwischen _________________________ (Grundstückseigentümer) und _________________________ (Benutzer) kommt folgender Vertrag zu Stande: § 1 Gegenstand Der Eigentümer gestattet hiermit dem Nutzer die Inanspruchnahme des Grundstücks Flur.-Nr. _________________________ in...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / b) Muster: Vertrag über die Einwilligung zur Inanspruchnahme eines Grundstücks

Rz. 102 Muster 8.5: Vertrag über die Einwilligung zur Inanspruchnahme eines Grundstücks Muster 8.5: Vertrag über die Einwilligung zur Inanspruchnahme eines Grundstücks Vertrag Zwischen _________________________ (Nachbar) und _________________________ (Bauherr) kommt folgende Vereinbarung zu Stande: § 1 Gegenstand Im Rahmen der _________________________ (z.B. Neubau- oder Anbauarbeit...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / b) Muster: Vertrag über die Einwilligung zur Einbringung von Unterfangungskörpern

Rz. 105 Muster 8.6: Vertrag über die Einwilligung zur Einbringung von Unterfangungskörpern Muster 8.6: Vertrag über die Einwilligung zur Einbringung von Unterfangungskörpern Vertrag Zwischen _________________________ (Nachbar) und _________________________ (Bauherr) kommt folgende Unterfangungsvereinbarung zustande: § 1 Gegenstand Der Bauherr plant die Errichtung eines Bauwerks, näm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Baunachbarrecht / b) Muster: Vertrag zur Gestattung der Inanspruchnahme von öffentlichem Grund

Rz. 107 Muster 8.7: Vertrag zur Gestattung der Inanspruchnahme von öffentlichem Grund Muster 8.7: Vertrag zur Gestattung der Inanspruchnahme von öffentlichem Grund Die Stadt _________________________, vertreten durch den (Ober-)bürgermeister, nachfolgend als "Stadt" bezeichnet, und _________________________ (Name, Adresse, vertreten durch _________________________) nachfolgend ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 12.10 Besonders verantwortungsvolle Tätigkeit

Das Tätigkeitsmerkmal "besonders verantwortungsvolle Tätigkeit" ist in der Entgeltgruppe 9c enthalten. Dieses Heraushebungsmerkmal ist inhaltlich unverändert aus der VergGr. IVb Fallgr. 1a des Teils I der Anlage 1a zum BAT/BATO übernommen worden. Diese Entgeltgruppe bildet zugleich die Basis für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 10 oder 11, wenn entweder zu einem Dritt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ferienhaus/Ferienwohnung / 3.1 Überschusserzielungsabsicht

Wird eine Ferienwohnung zeitweise vermietet und zeitweise auch selbst genutzt (unter die Selbstnutzung fällt auch die unentgeltliche Überlassung an Dritte), ist diese Art der Nutzung ein Beweisanzeichen für eine auch private, nicht mit der Einkunftserzielung zusammenhängende Veranlassung der Aufwendungen. In diesen Fällen ist die Einkunftserzielungsabsicht stets zu prüfen.[1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Au-pair-Beschäftigung / 2 Vertrag

Das Au-Pair-Verhältnis ist in einem schriftlichen Vertrag zwischen der Gastfamilie und dem Au-Pair zu regeln.[1] Die Au-pair-Beschäftigung, deren Dauer zunächst nicht mehr als ein Jahr betragen darf, kann auf eine Dauer von bis zu 2 Jahren verlängert werden.[2] Von der Bundesagentur für Arbeit wird ein Mustervertrag für Au-Pair-Verhältnisse bereitgestellt.[3] Hierin werden die...mehr

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§ 81 Entgrenzung des Arbeit... / I. Begrifflichkeiten

Rz. 2 Der im allgemeinen Sprachgebrauch dominierende Begriff des "Home Office" wird weitgehend umfänglich sowohl für die Tele(heim)arbeit als auch die Mobile Arbeit verwendet. Tatsächlich ist die Differenzierung zwischen beiden Formen für die Ausgestaltung der Arbeit und die den Arbeitgeber treffenden Pflichten entscheidend. Telearbeit wird von einem fest eingerichteten Bilds...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 7. Schadensfreiheitsrabatt und Rückgabemodalitäten

Rz. 278 Selbst wenn der Arbeitgeber im Anstellungsvertrag die unverzügliche Rückgabe bei Freistellung mit dem Arbeitnehmer vereinbart hat, kann im Wege der Verhandlung über die Modalitäten der Aufhebungsvereinbarung festgelegt werden, dass der Mitarbeiter den Pkw bis zum rechtlichen Ende weiter nutzen kann und ihn erst zum rechtlichen Ende am Sitz der Firma zurückzugeben hat...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Aktiengesellschaften und Marktsegmente (DAX 190)

Rz. 547 In Deutschland gibt es mehr als 13.000 AG (vgl. Bayer/Lieder/Hoffmann, GmbHR 2022, 777, 779), von denen ein (kleiner) Teil in den verschiedenen Handelssegmenten an der Börse notiert ist. Für Vorstandsmitglieder börsennotierter Unternehmen gelten eine Reihe von Besonderheiten (vgl. zum Corporate Governance Kodex Rdn 555 u. www.dcgk.de, sowie zur Vorstandsvergütung Rdn...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XVIII. Offene Spesen und Auslagen

Rz. 342 Soweit der Mitarbeiter erstattungspflichtige Auslagen und Spesen für die Firma getätigt hat, die noch nicht abgerechnet und erstattet sind, sollte dies in der Aufhebungsvereinbarung geregelt werden. Eine allgemeine Erledigungsklausel würde solche Spesen erfassen (vgl. § 14 des Mustervertrages, Rdn 454).mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XIV. Sprachregelung – "Abschieds-Mail" – Illoyalität – Abwerbung

Rz. 321 Bei Vorstandsmitgliedern, Geschäftsführern oder Führungskräften bedeutender Gesellschaften, die im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen, kann es angebracht sein, dass die Vertragsparteien sich auf eine abgestimmte Sprachregelung für Presseveröffentlichungen und andere Verlautbarungen an einen unbestimmten Personenkreis abstimmen. Dies kann im Interesse beider Seiten ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / a) Übertragung einer bestehenden Direktversicherung

Rz. 306 Soweit eine Direktversicherung für den Mitarbeiter abgeschlossen ist, kann diese i.R.d. Aufhebungsvereinbarung mit Wirkung zu dem rechtlichen Ende des Anstellungsverhältnisses übertragen werden (s. auch oben Rdn 298; vgl. ferner § 8 des Mustervertrags, Rdn 454). Rz. 307 Im Rahmen der Gestaltung der Aufhebungsvereinbarung ist bei einer zu übertragenden Direktversicheru...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XXIII. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Rz. 357 Dem Arbeitgeber steht grds. die Möglichkeit offen, nach Maßgabe der §§ 387 ff. BGB mit eigenen Geldforderungen ggü. Netto-Vergütungs-, Abfindungs- und sonstigen Geldansprüchen des Arbeitnehmers i.R.d. Pfändungsfreigrenzen der §§ 850 ff. ZPO aufzurechnen. Zulässig ist nach allgemeiner Auffassung die Vereinbarung eines Aufrechnungsverbotes, um im Interesse der Rechtssi...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / c) Regelung zum steuerlichen Risiko

Rz. 225 Bereits kleinste Fehler bei der Formulierung der arbeitsrechtlichen Aufhebungsvereinbarung können dazu führen, dass wesentliche Steuervorteile verloren gehen bzw. Arbeitgeber Steuern im Wege der Lohnsteuerhaftung nachentrichten müssen. Betriebsprüfer und Lohnsteueraußenprüfer lassen sich vielfach bei Prüfungen die im Prüfungszeitraum getroffenen Aufhebungsvereinbarun...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XXXII. Schlussbestimmungen/Salvatorische Klausel

Rz. 402 Eine salvatorische Klausel hat sich als zweckmäßig gerade bei umfassenden Aufhebungsvereinbarungen erwiesen. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass eine möglicherweise bestehende Teilnichtigkeit des Aufhebungsvertrages nicht gem. § 139 BGB zur Nichtigkeit der gesamten Aufhebungsvereinbarung führen soll. Gleichzeitig sollte die Klausel nicht nur die Wirksamkeit des Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XVII. Rückgabe von Firmenunterlagen und -gegenständen

Rz. 340 Die Pflicht zur Rückgabe sämtlicher Firmengegenstände und -unterlagen folgt aus §§ 861, 985 BGB, dem Anstellungsvertrag und den §§ 666, 667, 675 BGB (vgl. LAG Rheinland-Pfalz v. 1.9.2016 5 Sa 139/16, juris Rn 31). Zusätzlich sollte die Rückgabepflicht ausdrücklich in der Aufhebungsvereinbarung aufgeführt sein. Die Festlegung des Datums der Rückgabe ist zu beachten. F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XXI. Werkwohnung – Mitarbeiterwohnungen

Rz. 353 Werkwohnungen bzw. Mitarbeiterwohnungen sind (heute) eher noch die Ausnahme, liegen aber – gerade bei Großunternehmen wie BASF, Bosch, Deutsche Bahn, Siemens, VW oder Audi,- im Trend und kommen aufgrund der Wohnungsknappheit wieder verstärkt in den Blickpunkt. Stichwörter sind "der Chef als Vermieter", "bezahlbarer Wohnraum", "möglichst kurze Distanz zur Arbeitsstell...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 9. Vererblichkeit

Rz. 254 Bei Abschluss der Aufhebungsvereinbarung werden die Parteien davon ausgehen, dass der Arbeitnehmer den Zeitpunkt des rechtlichen Endes, zu dem mangels einer ausdrücklichen Regelung die Abfindung fällig ist, erlebt. Die Parteien werden i.d.R. nicht darüber nachdenken, dass der Mitarbeiter vorher versterben könnte. Nach der Rspr. des BAG entsteht der Anspruch auf die A...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 1. Ziel eines abschließenden Schlussstrichs

Rz. 386 Üblicherweise enthalten Aufhebungsvereinbarungen bzw. gerichtliche Vergleiche (vgl. zur Reichweite allgemeiner Erledigungsklauseln in arbeitsgerichtlichen Vergleichen, ausführlich Korinth, ArbRB 2013, 321 ff.) am Ende eine allgemeine Ausgleichsklausel, wonach mit der Erfüllung der Vereinbarung sämtliche bekannten (oder weiter gehend: und unbekannten) Ansprüche der Pa...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 11. Verlust/Entfall der (vereinbarten) Abfindung wegen a.o. Kündigung

Rz. 257 Der Aufhebungsvertrag steht i.d.R. unter der aufschiebenden Bedingung, dass das Arbeitsverhältnis bis zum vereinbarten Auflösungszeitpunkt fortgesetzt wird. Löst dann eine außerordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis vor dem vorgesehenen Auflösungszeitpunkt auf, wird der Aufhebungsvertrag – einschließlich einer darin vereinbarten Abfindung – gegenstandslos (vgl. ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XXV. Klagerücknahme/Klageverzichtsvereinbarungen

Rz. 361 Für den Fall, dass der Arbeitnehmer – zur Wahrung der Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung – eine Kündigungsschutzklage vor Abschluss der Aufhebungs- bzw. Abwicklungsvereinbarung erhoben hat, sollte in der Aufhebungs- bzw. Abwicklungsvereinbarung eine Regelung enthalten sein, dass die Verpflichtung des Arbeitnehmers besteht, die Kla...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / b) Unverfallbare Anwartschaften

Rz. 293 Bei unverfallbaren Anwartschaften auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung bleiben diese grds. bestehen (vgl. § 8 Alt. 2 und 3 des Mustervertrags, Rdn 454). Unverfallbarkeit bedeutet daher, dass die Anwartschaft mit dem Ausscheiden des Mitarbeiters nicht erlischt, sondern zeitanteilig bestehen bleibt. Lediglich durch das vorzeitige Ausscheiden vor dem eigent...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 6. Sozialversicherungsrechtliche Behandlung des Urlaubs

Rz. 164 Sozialversicherungsrechtlich ist § 157 Abs. 2 SGB III zu berücksichtigen. Danach ruht der Anspruch auf Alg für die Zeit des abgegoltenen Urlaubes, wenn der Arbeitslose wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung erhalten oder zu beanspruchen hat. In der Praxis wird dies in der Aufhebungsvereinbarung vielfach durch die Anrechnung etwaigen offenen R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XXII. Diensterfindungen

Rz. 356 Für Erfindungen nach dem ArbNErfG ist zu beachten, dass die daraus resultierenden Rechte und Pflichten durch die Auflösung des Anstellungsverhältnisses nicht berührt werden (§ 26 ArbNErfG). Dies gilt auch für die einvernehmliche Beendigung des Anstellungsverhältnisses im Wege der Aufhebungsvereinbarung oder des Prozessvergleiches. Diensterfindungen werden von Ausglei...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XXX. Steuerliches Risiko

Rz. 385 Jede Aufhebungsvereinbarung sollte eine Vereinbarung dazu beinhalten, welche Partei ein eventuelles steuerliches Risiko trägt. Dies gilt nicht nur für die Abfindung (Rdn 200 ff.), sondern für alle steuerlich relevanten Regelungen (Rdn 225 ff.; Vervielfältigungsregelung bei der Direktversicherung: Rdn 308 ff.; Weiternutzung des Dienstwagens über das rechtliche Ende hi...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 9. Vergütung (einschließlich Herabsetzung) und Nebenleistungen für den Geschäftsführer – Ausgleich für Führung der Geschäfte, Verantwortung und Haftung

Rz. 352 Die Vergütung und die Nebenleistungen der GmbH für den Geschäftsführer stellen den Ausgleich für die Erfüllung der Pflichten des Geschäftsführers dar. Das "Gesamt-Vergütungs-Package" (Total Compensation) hat auch zu berücksichtigen, dass der Geschäftsführer gem. § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG grundsätzlich keinen Kündigungsschutz (s. aber zu den neuen Tendenzen oben Rdn 237...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 6. Fälligkeit der Abfindung

Rz. 240 Der Abfindungsanspruch wird mit dem rechtlichen Ende des Anstellungsverhältnisses fällig (vgl. BAG v. 15.7.2004 – 2 AZR 630/03, NZA 2005, 292 = DB 2004, 2430; BAG v. 9.12.1987, NZA 1988, 329; LAG Düsseldorf v. 23.5.1989, DB 1989, 2031 = NZA 1989, 850; LAG Köln v. 21.9.1983, DB 1984, 568; a.A. LAG Hamm v. 16.5.1991, NZA 1991, 940 = BB 1991, 1343 sofort fällig), soweit...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 7. Auswirkungen von Unternehmensveräußerungen, Abschluss von Beherrschungsverträgen, Unternehmensverschmelzungen, Formwechsel und Spaltung auf die Organstellung und die Anstellung des Vorstandsmitglieds – Change of Control-Klauseln

Rz. 704 Die Veräußerung der AG, der Abschluss eines Beherrschungsvertrages, die Verschmelzung der AG, der Formwechsel (z.B. in eine GmbH oder von einer GmbH in eine AG) oder die Aufspaltung haben z.T. rechtliche, zumindest aber regelmäßig tatsächliche Auswirkungen für das Vorstandsmitglied. Rz. 705 Bei der Unternehmensveräußerung oder einem Wechsel des Mehrheitsaktionärs blei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XXVII. Arbeitgeberseitige Hinweispflicht/Meldepflicht des Arbeitnehmers als Arbeitssuchender bei der BA (§ 2 Abs. 2 S. 2 Nr. 3, § 38 Abs. 1 u. § 141 SGB III)

Rz. 378 Mit Wirkung zum 1.1.2022 sind die §§ 38 SGB III und 141 SGB III zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung und zur (elektronischen) Arbeitslosmeldung neu gefasst. Arbeitsuchendmeldungen sind nicht mehr an eine bestimmte Form gebunden. Alternativ zur persönlichen kann auch eine elektronische (online) Arbeitslosmeldung erfolgen. Es besteht ein Wahlrecht, sich online im Port...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XXVI. Belehrung über Rechtsfolgen der Aufhebungsvereinbarung/Hinweis- und Aufklärungspflichten/Schadensersatz- und Wiedereinstellungsverpflichtung

Rz. 363 Wegen der umfassenden arbeitsrechtlichen, insb. aber auch sozial- und steuerrechtlichen Konsequenzen, sollte sich jeder Arbeitgeber und jeder Arbeitnehmer umfassend über sämtliche Konsequenzen vor Unterzeichnung der Aufhebungsvereinbarung informieren. Es empfiehlt sich, anwaltlichen Rat einzuholen, ggf. aber auch mit der Arbeitsagentur zu sprechen (vgl. zur Beratungs...mehr