Fachbeiträge & Kommentare zu Mithaftung

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§ 12 Anhang / j) Doppelverdiener ohne Kind (mit Mithaftung)

Rz. 15 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.15: Doppelverdiener ohne Kind (mit Mithaftung) Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, keine Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________________________ EUR, Mitverschul...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / a) Alleinverdiener ohne Kind (ohne Mithaftung)

Rz. 60 Beispiel Ehemann verstirbt, Alleinverdiener, keine Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.100,00 EUR, fixe Kosten 1.500,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 0 % Lösung: 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufemehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / e) Alleinverdiener mit 2 Kindern (ohne Mithaftung)

Rz. 64 Beispiel Ehemann verstirbt, Alleinverdiener, zwei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.100,00 EUR, fixe Kosten 1.500,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 0 % Lösung: 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufemehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / c) Alleinverdiener mit 1 Kind (ohne Mithaftung)

Rz. 62 Beispiel Ehemann verstirbt, Alleinverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann 3.100,00 EUR, fixe Kosten 1.500,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 0 % Lösung: 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufemehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / g) Alleinverdiener mit 3 Kindern (ohne Mithaftung)

Rz. 66 Beispiel Ehemann verstirbt, Alleinverdiener, drei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.100,00 EUR, fixe Kosten 1.500,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 0 % Lösung: 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufemehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / i) Doppelverdiener ohne Kind (ohne Mithaftung)

Rz. 68 Beispiel Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, keine Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.000,00 EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) 1.800,00 EUR, fixe Kosten 2.000,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 0 %, prozentualer Fixkostenanteil Ehemann 1.250,00 EUR (62,5 % von 2.000,00 EUR, Berechnungsmuster 1), prozentualer Fixkostenanteil Witwe/Ehefrau 750,00 EUR (37,5 %...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / k) Doppelverdiener mit 1 Kind (ohne Mithaftung)

Rz. 70 Beispiel Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann 3.000,00 EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) 1.800,00 EUR, fixe Kosten 2.000,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 0 %, prozentualer Fixkostenanteil Ehemann 1.250,00 EUR (62,5 % von 2.000,00 EUR, Berechnungsmuster 1) prozentualer Fixkostenanteil Witwe/Ehefrau 750,00 EUR (37,5 % von ...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / o) Doppelverdiener mit 3 Kindern (ohne Mithaftung)

Rz. 74 Beispiel Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, drei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.000,00 EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) 1.800,00 EUR, fixe Kosten 2.000,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 0 %, prozentualer Fixkostenanteil Ehemann 1.250,00 EUR (62,5 % von 2.000,00 EUR, Berechnungsmuster 1) prozentualer Fixkostenanteil Witwe/Ehefrau 750,00 EUR (37,5 % v...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / m) Doppelverdiener mit 2 Kindern (ohne Mithaftung)

Rz. 72 Beispiel Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, zwei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.000,00 EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) 1.800,00 EUR, fixe Kosten 2.000,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 0 %, prozentualer Fixkostenanteil Ehemann 1.250,00 EUR (62,5 % von 2.000,00 EUR, Berechnungsmuster 1) prozentualer Fixkostenanteil Witwe/Ehefrau 750,00 EUR (37,5 % v...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / q) Doppelverdiener ohne Kinder (ohne Mithaftung/mit Vermögensbildung)

Rz. 76 Beispiel Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, keine Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.000,00 EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) 1.800,00 EUR, fixe Kosten 2.000,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 0 %, prozentualer Fixkostenanteil Ehemann 1.250,00 EUR (62,5 % von 2.000,00 EUR, Berechnungsmuster 1) prozentualer Fixkostenanteil Witwe/Ehefrau 750,00 EUR (37,5 % ...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / b) Alleinverdiener ohne Kind (mit Mithaftung)

Rz. 61 Beispiel Ehemann verstirbt, Alleinverdiener, keine Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.100,00 EUR, fixe Kosten 1.500,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 30 % Lösung: 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufemehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / f) Alleinverdiener mit 2 Kindern (mit Mithaftung)

Rz. 65 Beispiel Ehemann verstirbt, Alleinverdiener, zwei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.100,00 EUR, fixe Kosten 1.500,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 30 % Lösung: 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufemehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / d) Alleinverdiener mit 1 Kind (mit Mithaftung)

Rz. 63 Beispiel Ehemann verstirbt, Alleinverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann 3.100,00 EUR, fixe Kosten 1.500,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 30 % Lösung: 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufemehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / h) Alleinverdiener mit 3 Kindern (mit Mithaftung)

Rz. 67 Beispiel Ehemann verstirbt, Alleinverdiener, drei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.100,00 EUR, fixe Kosten 1.500,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 30 % Lösung: 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufemehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / j) Doppelverdiener ohne Kind (mit Mithaftung)

Rz. 69 Beispiel Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, keine Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.000,00 EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) 1.800,00 EUR, fixe Kosten 2.000,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 50 %, prozentualer Fixkostenanteil Ehemann 1.250,00 EUR (62,5 % von 2.000,00 EUR, Berechnungsmuster 1) prozentualer Fixkostenanteil Witwe/Ehefrau 750,00 EUR (37,5 %...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / l) Doppelverdiener mit 1 Kind (mit Mithaftung)

Rz. 71 Beispiel Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann 3.000,00 EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) 1.800,00 EUR, fixe Kosten 2.000,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 50 %, prozentualer Fixkostenanteil Ehemann 1.250,00 EUR (62,5 % von 2.000,00 EUR, Berechnungsmuster 1) prozentualer Fixkostenanteil Witwe/Ehefrau 750,00 EUR (37,5 % von...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / p) Doppelverdiener mit 3 Kindern (mit Mithaftung)

Rz. 75 Beispiel Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, drei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.000,00 EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) 1.800,00 EUR, fixe Kosten 2.000,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 50 %, prozentualer Fixkostenanteil Ehemann 1.250,00 EUR (62,5 % von 2.000,00 EUR, Berechnungsmuster 1) prozentualer Fixkostenanteil Witwe/Ehefrau 750,00 EUR (37,5 % ...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / n) Doppelverdiener mit 2 Kindern (mit Mithaftung)

Rz. 73 Beispiel Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, zwei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.000,00 EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) 1.800,00 EUR, fixe Kosten 2.000,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 50 %, prozentualer Fixkostenanteil Ehemann 1.250,00 EUR (62,5 % von 2.000,00 EUR, Berechnungsmuster 1) prozentualer Fixkostenanteil Witwe/Ehefrau 750,00 EUR (37,5 % ...mehr

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§ 12 Anhang / b) Ansprüche der Witwe, wenn Alleinverdiener verstirbt

Rz. 36 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.36: Ansprüche der Witwe, wenn Alleinverdiener verstirbt Berechnung des Haushaltsführungsschadens der Witwe 1. Schritt wöchentlicher Arbeitsbedarf reduzierter Haushaltmehr

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§ 12 Anhang / d) Ansprüche der Witwe, wenn mitverdienender Ehemann verstirbt

Rz. 38 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.38: Ansprüche der Witwe, wenn mitverdienender Ehemann verstirbt Lösung: Berechnung des Haushaltsführungsschadens der Witwe 1. Schritt wöchentlicher Arbeitsbedarf reduzierter Haushaltmehr

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zfs 01/2026, Sorgfaltspflic... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte und begründete Berufung der Beklagten hat in der Sache keinen Erfolg. Der Beklagte zu 2) hat den Unfall weit überwiegend allein versursacht, ein möglicher Sorgfaltsverstoß des Zeugen … tritt dahinter ebenso zurück wie die Betriebsgefahr des von ihm geführten Fahrzeugs. 1. Zunächst ist der Senat ist gemäß § 529 ...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / a) Ansprüche des Witwers, wenn die nicht erwerbstätige Hausfrau verstirbt

Rz. 117 Dieses o.g. 5-Stufen-Modell soll nun anhand eines Beispiels durchgerechnet werden. Im Anhang ist das entsprechende Blanko-Muster abgedr. (Anhang siehe § 12 Rdn 35), welches der Anwalt nur noch kopieren muss und für seinen Sachverhalt verwenden kann.mehr

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§ 12 Anhang / a) Ansprüche des Witwers, wenn die nicht erwerbstätige Hausfrau verstirbt

Rz. 35 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.35: Ansprüche des Witwers, wenn die nicht erwerbstätige Hausfrau verstirbt Berechnung des Haushaltsführungsschadens des Witwers 1. Schritt wöchentlicher Arbeitsbedarf reduzierter Haushaltmehr

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§ 12 Anhang / c) Ansprüche des Witwers, wenn mitverdienende Ehefrau verstirbt

Rz. 37 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.37: Ansprüche des Witwers, wenn mitverdienende Ehefrau verstirbt Lösung: Berechnung des Haushaltsführungsschadens des Witwers 1. Schritt wöchentlicher Arbeitsbedarf reduzierter Haushaltmehr

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§ 12 Anhang / 2. Ansprüche der Waisen

Rz. 39 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.39: Ansprüche der Waisen Berechnung des Haushaltsführungsschadens der Waisen 1. Schritt wöchentlicher Arbeitsbedarf reduzierter Haushaltmehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / b) Technik der Unterhaltsberechnung

Rz. 79 Auch hier ist die Heranziehung des Blankovordrucks der erste Schritt. Dort können bereits während des Mandantengesprächs die entsprechenden Daten eingetragen werden. Grundlage ist das Nettoeinkommen des verstorbenen Ehemannes/Vaters. Hiervon werden die Fixkosten abgezogen. Sodann wird die Unterhaltsquote des Kindes (Waisen) aus der Tabelle 1 (siehe Rdn 29) abgelesen. ...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / I. Grundlagen

Rz. 93 Der Haushaltsführungsschaden im Tötungsfall ist ein Anspruch der Hinterbliebenen und als solcher ein Unterhaltsschaden. Hinterbliebene in diesem Sinne sind Ehepartner und Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft sowie eigene und adoptierte Kinder des Getöteten. Rz. 94 Inwieweit auch Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft einen Anspruch auf Ersatz des Hau...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.6.4.3 Rückgriffsberechtigter Dritter

Tz. 116 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die durch das URefG 2008 erfolgte Neufassung des § 8a KStG ist hinsichtlich der stlichen Sanktionierung von FK-Vergütungen an rückgriffsgesicherte Dritte schärfer als der bisherige § 8a KStG. Dritter ist nach wie vor jeder, der nicht wes beteiligter AE oder nahe stehende Pers ist (ebenso s Frotscher, in F/D, § 8a KStG Rn 202; s Stangl, in R...mehr

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zfs 01/2026, Haftungsabwägu... / 1 Sachverhalt

I. Der Kläger (*1979) begehrt restlichen Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls, der sich am 24.8.2021 gegen 14:00 Uhr auf der B202 in Fahrtrichtung K. auf Höhe der Abfahrt in Richtung B 430 L. ereignet hat. An dem Unfall waren der mittlerweile verstorbene R. mit dem bei der Beklagten haftpflichtversicherten Kleintransporter der Marke Mercedes Benz, Typ Vito, und der ...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.5 Räumungsklage

Rz. 146 Der Vermieter hat nach Beendigung des Mietverhältnisses gegen den Mieter einen Anspruch auf Rückgabe der Mietsache (§ 546 Abs. 1). Aus einer dreiseitigen Vereinbarung zwischen Vermieter, Altmieter und Neumieter, nach welcher der Neumieter mit Wirkung für die Zukunft anstelle des Altmieters in den Mietvertrag mit dem Vermieter eintritt, erwächst regelmäßig kein unmitt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a)

Rn. 315 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 3a ist im Anhang der "Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen [anzugeben, d.Verf.], die nicht in der Bilanz enthalten sind und die nicht nach § 268 Absatz 7 oder Nummer 3 anzugeben sind, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist; davon sind Verpflichtungen betreffend die Altersver...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Musterverzeichnis

4.1 Außergerichtliche Geltendmachung des zukünftigen Erwerbsschadens Musterdatei öffnen 4.2 Außergerichtliche Geltendmachung vermehrter Bedürfnisse Musterdatei öffnen 5.1 Fragebogen zur Ermittlung des Barunterhaltsschadens Musterdatei öffnen 5.2 Fixkostenliste Musterdatei öffnen 5.3 Berechnungsmuster 1 Musterdatei öffnen 5.4 Beerdigungskosten Musterdatei öffnen 9.1 Allgemeiner Vor...mehr

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Heimarbeit: Arbeitsrechtlic... / 6 Entgeltregelungen und Entgeltschutz

Das Entgelt für Heimarbeit bemisst sich nach der produzierten Zahl (Stückentgelt). Nach dem Gesetz sollen die Stückentgelte auf der Grundlage von Stückzeiten geregelt werden. Sofern diese Berechnung im Einzelfall nicht möglich ist, sind Zeitentgelte festzusetzen.[1] Nach den §§ 19, 20 HAG sind die Entgelte für Heimarbeit in der Regel als Stückentgelte, und zwar möglichst auf...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Schulbeitritt und Schuldübernahme des Erwerbers

Rz. 234 Durch einen Schuldbeitritt können Veräußerer und Erwerber eine Mithaftung des Erwerbers begründen. Außerdem kann der Veräußerer seinen Freistellungsanspruch gegen den Erwerber an die übrigen Wohnungseigentümer abtreten, so dass diese den Erwerber unmittelbar in Anspruch nehmen können.[605] Beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung beginnt die Beitragspflicht des Er...mehr

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AGS 11/2025, Vergütung nach... / II. Keine Stundenvergütung gem. der Mandats- und Vergütungsvereinbarung

Das LG verneint einen Anspruch der Klägerin auf eine Stundenvergütung gem. der Mandats- und Vergütungsvereinbarung vom 24.10.2024. Diese habe die Beklagte jedenfalls wirksam widerrufen. Auf die Anfechtung der Beklagten und die weiteren von ihr geltend gemachten Unwirksamkeitsgründe komme es deshalb nicht mehr an. Das Widerrufsrecht ergebe sich aus §§ 312g Abs. 1, 355 Abs. 1 ...mehr

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AGS 11/2025, Vergütung nach... / I. Sachverhalt

Die Klägerin verlangt von der beklagten Mandantin Rechtsanwaltsvergütung aus einer Vergütungsvereinbarung. Die Beklagte hatte die Klägerin in einem finanzgerichtlichen Verfahren beauftragt, in dem es um die Mithaftung der Beklagten für Säumniszuschläge, die die Finanzverwaltung geltend machte, ging. De Kommunikation zwischen den Parteien erfolgte ausschließlich auf elektroni...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Haftung des Ehegatten des Erben bei der Gütergemeinschaft

Rz. 2 Die Regelung des § 2008 BGB ist nicht bzw. wenig verständlich, wenn die Haftungssituation der Ehegatten, die im vertraglichen Güterstand der Gütergemeinschaft leben, im Erbfall nicht gegenwärtig ist. Es soll deshalb ein kurzer Überblick gegeben werden. Anders bei Ehegatten, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, hat die Erbenstellung des einen E...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / e) Gesamtschulden

Rz. 30 Bei gesamtschuldnerischer Haftung, z.B. von Ehegatten, ist für die Berücksichtigung der Nachlassverbindlichkeiten das Innenverhältnis maßgebend;[170] haftet der Überlebende im Innenverhältnis allein, so ist der Nachlass durch die gesamtschuldnerische Mithaftung nicht belastet und die Verbindlichkeit wird bei der Bewertung des Nachlasses nicht berücksichtigt.[171]mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 8 Entgeltschutz (Abs. 5)

Rz. 16 Gem. § 10 Abs. 5 EFZG sind auf die in § 10 Abs. 1, 2 EFZG vorgesehenen Zuschläge die §§ 23- 25 HAG [1] (Vorschriften über den Entgeltschutz), § 27 HAG (Pfändungsschutz) sowie § 28 HAG (Auskunfts- und Erklärungspflicht über Entgelte), außerdem § 21 Abs. 2 HAG (Mithaftung des Auftraggebers) entsprechend anzuwenden. Nach § 21 Abs. 2 HAG soll der Auftraggeber für die Entgel...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 7 Entsprechende Anwendung des Heimarbeitsgesetzes (Abs. 5)

Rz. 18 Gem. § 11 Abs. 3 Satz 4 EFZG ist das Feiertagsgeld jeweils bei Auszahlung in die Entgeltbelege (§ 9 HAG) einzutragen. Auch § 11 Abs. 5 EFZG ordnet die Anwendung einiger Normen des Heimarbeitsgesetzes über das Entgelt auf das Feiertagsgeld an: Dies sind die Vorschriften über die Mithaftung des Auftraggebers (§ 21 Abs. 2 HAG), den Entgeltschutz (§§ 23- 27 HAG) sowie die ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Schutzwirkung des § 2008 BGB – Rechtsfolgen

Rz. 6 Statt dem mithaftenden Ehegatten – wie dem Miterben – die Möglichkeit einzuräumen, die Haftung durch eigenes Verhalten zu beschränken, geht die Bestimmung den Weg, dass eine Inventarfrist für ungültig erklärt wird, wenn sie nicht auch ihm gegenüber erfolgt ist (Abs. 1 S. 1). Die Anwendung des § 2008 BGB setzt demnach voraus:[8] Bei dem Erben muss es sich um einen Ehega...mehr

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§ 28 Leasing / 4. Einbeziehung Dritter als Mithaftende oder Bürgen

Rz. 34 Die nach § 506 Abs. 1 BGB entsprechend anwendbaren Vorschriften zum Verbraucherdarlehen sind auf diejenigen Personen zu erstrecken, die als Verbraucher (§ 13 BGB) eine Mithaftung für die Erfüllung der Pflichten aus dem Leasingvertrag übernehmen, sei es durch Schuldbeitritt, Schuldübernahme, Restwertgarantie oder als zweiter Leasingnehmer.[36] Falls ein Unternehmer und...mehr

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§ 52 Versicherungsrecht / I. Quotenvorrecht/Differenztheorie

Rz. 64 Nach einem Unfall hat ein Versicherungsnehmer, der eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, die Möglichkeit, seine Kaskoversicherung in Anspruch zu nehmen und/oder seine Ansprüche gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers geltend zu machen. Liegt eine Mithaftung des Versicherungsnehmers bezüglich des Unfallgeschehens vor, ist es i.d.R. sinnvoll, die Vollkask...mehr

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§ 8 Bankrecht / Literaturtipps

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§ 51 Verkehrsrecht / V. Mitverschulden, Haftungsabwägung

Rz. 292 § 9 StVG regelt gegenüber Ansprüchen aus Gefährdungshaftung den Ausgleich für den Fall, dass an der Entstehung des Schadens im Falle der Haftung gem. §§ 7, 18 StVG die Schuld des Verletzten mitwirkt. Nach § 9 StVG finden die Vorschriften des § 254 BGB Anwendung. Voraussetzung für die Anwendung des § 9 StVG ist es eine Haftung des Schädigers nach § 7 oder § 18 StVG. Der...mehr

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§ 8 Bankrecht / c) Sittenwidrigkeit wegen finanzieller Überforderung des Bürgen

Rz. 30 Die Bürgschaft ist für den Bürgen ein sehr riskantes Geschäft, insb. weil er bei Eintritt des Sicherungsfalls mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeit des Kreditnehmers/Hauptschuldners haftet. Die Rechtsprechung hat deshalb Vorgaben für die Wirksamkeit von Bürgschaften formuliert, die einen vermögensschwachen und mit dem Kreditnehmer emotional verbundenen ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Haftung beim Fußgänger- und Radfahrerunfall

Rz. 289 Gem. § 3 Abs. 2a StVO trifft den Kraftfahrzeugführer eine besondere Sorgfaltspflicht gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, soweit deren besondere Stellung, insbesondere ggf. eine Hilfsbedürftigkeit, erkennbar war. Die Verantwortlichkeitsgrenze von Kindern ist nunmehr von sieben auf zehn Jahre angehoben worden. Inlineskater sind grds. den Regeln fü...mehr

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zfs 10/2025, Verkehrsunfall... / 1 Aus den Gründen:

I. Von der Darstellung der tatsächlichen Feststellungen wird gemäß §§ 544 Abs. 2 Nr. 1, 540 Abs. 2, 313a Abs. 1 S. 1 ZPO abgesehen. II. Die form- und fristgerecht eingelegte und auch im Übrigen zulässige Berufung hat in der Sache Erfolg und führt zur Abänderung des angefochtenen Urteils. 1. Der in Rede stehende Unfall ereignete sich bei dem Betrieb des bei der Beklagten haftpf...mehr

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Schuldzinsen/Finanzierungsk... / 6 Drittaufwand

Hat der Steuerpflichtige die Gelder, mit denen er die Aufwendungen begleicht, geschenkt bekommen oder geerbt, steht dies einem Werbungskostenabzug nicht entgegen. Drittaufwand liegt vor, wenn ein Dritter Kosten trägt, die durch die Einkunftserzielung des Steuerpflichtigen veranlasst sind.[1] Trägt ein "Dritter", z. B. der Ehemann, Kosten, die durch die Einkunftserzielung des...mehr

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Gebäude auf fremden Grund u... / 3 Drittaufwand

Trägt ein Dritter Kosten, die durch die Einkünfteerzielung des Steuerpflichtigen veranlasst sind, können sie als sog. Drittaufwand nicht Werbungskosten des Steuerpflichtigen sein. Bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegt Drittaufwand vor, wenn ein Dritter sie trägt und das angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgut vom Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften...mehr