Fachbeiträge & Kommentare zu Mithaftung

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§ 3 Sonstige Haftungsaussch... / 3. Familienprivileg des Erstschädigers bei gesamtschuldnerischer Mithaftung des Zweitschädigers

Rz. 72 BGH, Urt. v. 14.7.1970 – VI ZR 179/68, VersR 1970, 950 Zitat RVO § 1542 Abs. 1 v. 15.12.1924; VVG a.F. § 67 Abs. 2; BGB § 426 1. Der Sozialversicherungsträger, dem entsprechend VVG § 67 Abs. 2 der Rückgriff gegen den Familienangehörigen (Erstschädiger) verwehrt ist, kann sich an einen außerhalb des Versicherungsverhältnisses stehenden Zweitschädiger nur insoweit halten, ...mehr

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§ 3 Sonstige Haftungsaussch... / 6. Familienprivileg des Erstschädigers bei alleiniger gesamtschuldnerischer Mithaftung eines Zweitschädigers im Innenverhältnis zum Erstschädiger

Rz. 111 BGH, Urt. v. 17.10.2017 – VI ZR 423/16, VersR 2018, 120 Zitat BGB §§ 242, 422 Abs. 1 S. 1, 426, 430, 823 Abs. 1 1. Der durch einen Verkehrsunfall Geschädigte ist einem angehörigen Schädiger, mit dem er in häuslicher Gemeinschaft lebt, und dessen Haftpflichtversicherer gegenüber grundsätzlich auch insoweit aktivlegitimiert, als er Schadensersatzleistungen verlangt, die m...mehr

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§ 7 Prozessrecht, Rechtskra... / 4. Familienprivileg des Erstschädigers bei alleiniger gesamtschuldnerischer Mithaftung eines Zweitschädigers im Innenverhältnis zum Erstschädiger (hier: Begründetheit Feststellungsklage)

Rz. 32 BGH, Urt. v. 17.10.2017 – VI ZR 423/16, VersR 2018, 120 Zitat BGB §§ 242, 422 Abs. 1 S. 1, 426, 430, 823 Abs. 1 1.–3. Siehe oben § 3 I. 4. Jedenfalls in Fällen, in denen die Verletzung eines durch § 823 Abs. 1 BGB oder § 7 Abs. 1 StVG geschützten Rechtsguts und darüber hinaus ein daraus resultierender Vermögensschaden bereits eingetreten sind, ist die Begründetheit einer ...mehr

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Schweiz / 2. Errungenschaftsbeteiligung

Rz. 163 Die Errungenschaftsbeteiligung kennt kein eheliches Vermögen, das in besonderer Weise in den Dienst der ehelichen Gemeinschaft gestellt ist bzw. beiden Ehegatten gemeinsam gehört.[291] Vielmehr sind je zwei getrennte Gütermassen jedes Ehegatten zu unterscheiden: die Errungenschaft (Art. 197 ZGB) und das Eigengut (Art. 198 f. ZGB). Die zu diesen Gütermassen gehörenden...mehr

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§ 5 Mitverschulden, Kausali... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 92 Das angefochtene Urteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand. Die Revision griff das Urteil insoweit an, als das Berufungsgericht den Mitverschuldensanteil der Klägerin im Hinblick darauf teilweise mit mehr als 40 % bemessen hatte, dass diese bei dem Zweitunfall, nämlich als es zum Aufprall des von dem Beklagten zu 1 gelenkten Pkw auf ihren eigenen Pkw ka...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / a) Stammdaten

Rz. 115 Nach § 802c Abs. 1 hat der Schuldner Auskunft über sein Vermögen sowie seinen Geburtsnamen, sein Geburtsdatum und seinen Geburtsort zu erteilen. Die zuletzt genannten Angaben dienen einerseits der Identitätsfeststellung. Andererseits ermöglichen sie auch die Einsichtnahme in das Personenstandsregister, das stets am Geburtsort einer natürlichen Person geführt wird. Rz...mehr

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§ 3 Sonstige Haftungsaussch... / a) Der Fall

Rz. 112 Die Klägerin nahm die Beklagte auf Ersatz von Verdienstausfall aufgrund eines Verkehrsunfalls vom 26.6.2010 in Anspruch. An diesem Tag war die Klägerin als Beifahrerin ihres Ehemanns auf einem bei der Beklagten haftpflichtversicherten Motorrad unterwegs. Das Motorrad wurde von einem Pkw erfasst, der bei der Streithelferin haftpflichtversichert war. Die Klägerin wurde...mehr

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§ 7 Prozessrecht, Rechtskra... / a) Der Fall

Rz. 33 Die Klägerin nahm die Beklagte auf Ersatz von Verdienstausfall aufgrund eines Verkehrsunfalls vom 26.6.2010 in Anspruch. An diesem Tag war die Klägerin als Beifahrerin ihres Ehemanns auf einem bei der Beklagten haftpflichtversicherten Motorrad unterwegs. Das Motorrad wurde von einem Pkw erfasst, der bei der Streithelferin haftpflichtversichert war. Die Klägerin wurde ...mehr

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zfs 01/2025, Zur Kollision ... / 1 Sachverhalt

I. Die Parteien streiten um Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche sowie die Feststellung der Ersatzpflicht künftiger Schäden aufgrund eines Verkehrsunfalls, der sich am 16.5.2019 gegen 18:00 Uhr bei trockener Fahrbahn an der Einmündung H-weg / S.-straße in P. ereignet hat. Der damals 18-jährige Kläger befuhr mit seinem Fahrrad, einem sog. All-Terrain-Bike, den entlang d...mehr

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§ 3 Sonstige Haftungsaussch... / a) Der Fall

Rz. 73 Am 8.10.1966 befuhr Peter K. am Steuer seines Personenkraftwagens die Bahnhofstraße in A. Auf der Kreuzung mit der Bundesstraße 454 stieß er mit dem vom Zweitbeklagten gehaltenen und gelenkten Kraftfahrzeug zusammen. Der Zweitbeklagte war bei der Erstbeklagten haftpflichtversichert. In dem Fahrzeug des Peter K. fuhr u.a. seine Mutter Christine K. mit. Frau K., die mit...mehr

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§ 5 Mitverschulden, Kausali... / a) Der Fall

Rz. 2 Die Klägerin begehrte von den Beklagten wegen der Folgen eines Verkehrsunfalls Schmerzensgeld und Feststellung der Verpflichtung zur Zahlung zukünftiger Schäden vorbehaltlich des Anspruchsübergangs auf Dritte, wobei sie eine Mithaftung von 75 % hinnahm. Rz. 3 Die Klägerin wurde am 6.2.2009 gegen 20.11 Uhr als Fußgängerin beim Überqueren einer innerörtlichen Straße von d...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / a) Der Fall

Rz. 130 Die klagende Bundesagentur für Arbeit machte gegen die Beklagten Ersatzansprüche aus gemäß § 116 SGB X übergegangenem Recht des Versicherten N. geltend, der als einer von mehreren Insassen des von dem Beklagten zu 1 geführten und bei der Beklagten zu 2 haftpflichtversicherten Pkw bei einem Verkehrsunfall am 18.11.1995 schwer verletzt wurde. Das Fahrzeug war gegen 2.5...mehr

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§ 3 Sonstige Haftungsaussch... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 75 Nach der zutreffenden Ansicht des Berufungsgerichts standen der Klägerin die Ansprüche nicht zu, die sie unter Berufung auf § 1542 RVO aus der Verletzung ihres Mitgliedes Christine K. herleitete. Rz. 76 Wie der Senat in BGHZ 41, 79 und im Urt. v. 9.1.1968 (VI ZR 44/66 = VersR 1968, 248 = NJW 1968, 649) befunden hat, sind die Rückgriffsrechte der Sozialversicherungsträg...mehr

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§ 3 Sonstige Haftungsaussch... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 32 Das Berufungsgericht, dessen Urteil u.a. in OLGR Nürnberg 2008, 403 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, das Freistellungsbegehren des Klägers sei nicht begründet, weil eine gesamtschuldnerische Haftung der Parteien i.S.d. §§ 421, 426, 840 BGB nicht vorliege. Zwar stehe die Haftung des Klägers gegenüber der Geschädigten aufgrund des Urteils des OLG München fest. Der Be...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Pfändbarkeit des Taschengeldanspruchs

Rz. 1005 Ein Taschengeldanspruch besteht als unterhaltsrechtlicher Anspruch in jeder Ehe und Lebenspartnerschaft zugunsten eines in häuslicher Gemeinschaft lebenden, haushaltsführenden Ehegatten/Lebenspartners, der nicht mit Einkünften aus Arbeit oder Vermögen unterhaltspflichtig ist.[787] Der Anspruch besteht grundsätzlich unabhängig davon, ob er selbst arbeits- und leistun...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / III. Anfrage beim Einwohnermeldeamt

Rz. 69 Ist der Aufenthalt des Schuldners unbekannt, sodass die Zwangsvollstreckung sowohl rechtlich – keine Zustellung möglich – als auch rein faktisch – kein Ort des Vermögens bekannt – scheitert, kann zunächst eine einfache Melderegisterauskunft gemäß § 44 BMG [21] an das für den bisherigen Wohnsitz zuständige Einwohnermeldeamt gerichtet werden. Von dort werden Vor- und Nac...mehr

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§ 5 Mitverschulden, Kausali... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 15 Die Revision hatte Erfolg. Die Auffassung des Berufungsgerichts, die Ansprüche der Klägerin auf Ersatz materiellen und immateriellen Schadens gemäß §§ 7, 18 StVG bezüglich der Beklagten zu 2 i.V.m. § 115 VVG seien wegen Mitverschuldens gemäß § 9 StVG, § 254 Abs. 1 BGB gemindert, weil die Klägerin keinen Fahrradhelm getragen habe, hielt der revisionsrechtlichen Nachprü...mehr

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§ 5 Mitverschulden, Kausali... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 42 Die Revision der Beklagten zu 1 und 2 war unbegründet, diejenige des Klägers war begründet. Das Berufungsgericht hatte die volle Haftung der Beklagten zu 1 und 2 dem Grunde nach mit Recht bejaht. Rz. 43 Entgegen der Auffassung der Revision war die Haftung der Beklagten zu 1 und 2 nicht deshalb gemindert, weil sich der Kläger die Mithaftung der Beklagten zu 3 bis 5 zurec...mehr

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§ 7 Prozessrecht, Rechtskra... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 37 Die Revisionen waren teilweise begründet (siehe oben § 3 Rdn 115 ff.). Rz. 38 Sollte es zu einem verbleibenden Rentenkürzungsschaden kommen, für den die Klägerin keine kongruenten Leistungen eines Sozialversicherungsträgers zu beanspruchen hat, könnte sie diesen von der Beklagten erstattet verlangen. Die auf Ersatz des Rentenausfalls gerichtete Feststellungsklage war i...mehr

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zfs 01/2025, Zur Kollision ... / 2 Aus den Gründen:

II. Die statthafte und auch im Übrigen zulässige Berufung der Beklagten ist unbegründet. Gemäß § 513 ZPO kann eine Berufung nur auf eine Rechtsverletzung oder darauf gestützt werden, dass die gemäß § 529 ZPO zu berücksichtigenden Feststellungen ein anderes als das landgerichtliche Ergebnis rechtfertigen. Beides liegt für die Berufung der Beklagten nicht vor. Das Landgericht is...mehr

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zfs 01/2025, Kein Schadense... / 2 Aus den Gründen:

B. Entgegen der Auffassung der Beklagten ist die Berufung der Kläger Ziff. 2 bis 4 zulässig, insbesondere ausreichend begründet. Die Berufungsbegründung bezeichnet, wie von § 520 Abs. 3 Nr. 2 ZPO verlangt, in ausreichender Weise Umstände, aus denen sich die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergibt. Die Begründung muss zum einen erkenne...mehr

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§ 3 Sonstige Haftungsaussch... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 115 Die Revisionen waren teilweise begründet. Die Klägerin konnte von der Beklagten Schadensersatzleistungen auf ihren Verdienstausfall bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nur insoweit verlangen, als sie von einem Sozialversicherungsträger (hier: gesetzliche Rentenversicherung) infolge der unfallbedingten Erwerbsminderung keine kongruenten Leistungen erhalten oder noc...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 3.5 Folgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rz. 1090 Im Fall der Insolvenz geht die Befugnis, das Vermögen der Gesellschaft zu verwalten und darüber zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 Abs. 1 Satz 1 InsO). Der Insolvenzverwalter muss sofort das gesamte Vermögen der GmbH in Besitz und Verwaltung nehmen (§ 148 Abs. 1 InsO), um es für die Entscheidung über die Verwertung zu sichern. Rz. 1091 Die Eröffnung d...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.9 Berechnung von Einkommen, Vorlage von Unterlagen

Rz. 193 § 11 bestimmt nicht, was Einkommen i. S. d. Vorschrift ausmacht; die Vorschrift enthält keine Definition des Begriffs Einkommen, etwa zur Abgrenzung von Vermögen. § 11 regelt auch nicht, nach welcher Methode Einkommen zu berücksichtigen ist. Grundsätzlich wird zwischen der horizontalen und der vertikalen, als eine Alternative auch kaskadierende Bedarfsanteilmethode u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Konzernrecht

Inhaltsverzeichnis Literatur: Authenrieth Geschäftsführerhaftung bei fehlerhaftem Gewinnabführungsvertrag, GmbHR 1990, 113; Bachmann Zum Verbot von In-sich-Geschäften im GmbH-Konzern, ZIP 1999, 85; Baetge Konzernbilanzen, 3. Aufl. 1997; Basserjea Haftungsfragen in Fällen materieller Unterkapitalisierung und im qualifizierten faktischen Konzern – Zugleich Besprechung des Urteil...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / 2. Praxistipps

Rz. 142 Außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren seines Versicherungsnehmers, der zu Deckungsfragen oder im Hinblick auf den von einem Dritten geltend gemachten Haftpflichtanspruch einen Rechtsanwalt bemüht, muss der Kraftfahrthaftpflichtversicherer nicht erstatten, solange er sich mit der Gewährung des Versicherungsschutzes nicht in Verzug befindet. Aufgrund des Direktanspru...mehr

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ZErb 12/2024, Freibetrag be... / 2 Anmerkung

Familienstiftung – Besteuerung nach dem "entferntest Berechtigten" rechtswidrig? Zu Lebzeiten eine "Familienstiftung" zu errichten und Geld- oder Sachvermögen auf sie zu übertragen, ist eine sinnvolle Variante für den Inhaber eines Vermögens, der Angehörige und Nachkommen von vornherein so absichern will, dass das Stiftungsgut von seinen persönlichen Risiken nicht betroffen w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Notwendige Bestandteile der GmbH-Firma

Rz. 16 Der in (geändert) § 4 S. 1 genannte Zusatz "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" bzw z.B. die Abkürzung "GmbH" etc. ist unentbehrlich (Lutter/Hommelhoff § 4 Rz. 23; Gehrlein/Born/Simon § 4 Rz. 67; Altmeppen § 4 Rz. 19; Noack § 4 Rz. 14; vgl. auch BGHZ 62, 216; 64, 1; Düsseldorf GmbHR 1987, 189). Teilweise ist strittig, ob auch das Wort "Gesellschaft" erforderlich ist...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / a) Entlastung eines Gesellschafters

Rz. 43 Es handelt sich um die Entlastung eines Gesellschafters in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer, Liquidator, Beirat oder Aufsichtsrat. Wegen der Personen, die einem Gesellschafter gleichstehen vgl. Rz. 31. Das Stimmverbot (es gilt auch für eine Folgeversammlung, OLG Hamm NZG 2003, 632) findet seine Rechtfertigung darin, dass mit der Entlastung (vgl. hierzu § 46 Rz. ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Vorschrift geändert durch Art. 7 des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamts v. 21.3.2013 (BGBl. I 2013, S. 556). Im Übrigen erfolgte entgegen ursprünglichen Absichten keine Änderung von § 4 durch die Novelle 1980. Neuere Rechtsprechung: OLG Düsseldorf v. 15.8.2023 – 3 Wx 104/23 – keine Irreführung i.S.d. § 18 Abs. 2 HGB durch die Verwendung des Begriffs "Institut"; BGH v. ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Haftung der Mitgesellschafter

Rz. 11 Betroffen sind die übrigen Gesellschafter, die zum Zeitpunkt der Leistung Gesellschafter waren (§ 16 Abs. 1). Im Falle nachfolgender Veräußerung haften die Rechtsnachfolger nach § 16 Abs. 2 (Noack § 31 Rz. 21 f.; vgl. Scholz/Verse § 31 Rz. 56 ff.; Lutter/Hommelhoff/Hommelhoff § 31 Rz. 20; ferner BGH v. 20.2.1991 – 2 StR 421/90, BB 1991, 713). Eine Haftung der Gesellsc...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Einzelheiten

Rz. 13 Die Rechtsnatur der Gründungsgesellschaft, der sog. "Vor-GmbH", ist heute mehrheitlich dahingehend beantwortet, dass die genannte Gesellschaft als Gebilde eigener Art zu qualifizieren ist, die dem GmbHG als Sonderrecht unterliegt, soweit sich nicht aus dem Gesetz selbst ergibt, dass bestimmte Vorschriften die Eintragung voraussetzen (vgl. auch Rz. 10). Der BGH sieht i...mehr

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zfs 11/2024, Zur Mithaftung eines 10-jährigen Kindes

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 3 § 17 Abs. 2, 9; BGB § 254 Abs. 1 Leitsatz 1. Quert ein zehn Jahre und zwei Monate altes Kind im vollem Lauf zwischen aufgrund eines Rückstaus haltenden Pkw eine Straße und wird von einem Pkw im Gegenverkehr erfasst, ist sein Verstoß gegen § 25 Abs. 3 StVO im Rahmen von § 9 StVG in Verbindung mit § 254 Abs. 1 BGB zu berücksichtigen, wenn ihm die Darl...mehr

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§ 4 Quotenbildung / 2. Mithaftung des Radfahrers, der entgegen der Fahrtrichtung bzw. auf dem Gehweg fährt

Rz. 188 In der Rechtsprechung ist umstritten, ob der Radfahrer trotz des Fahrens in falscher Fahrtrichtung sein Vorrangrecht beibehält: Während eine Auffassung dies ablehnt,[229] hat sich überwiegend die Ansicht durchgesetzt, dass dem Radfahrer sein Vorrangrecht erhalten bleibt.[230] Dementsprechend trifft den unfallbeteiligten Kraftfahrzeugführer bei einem (im Wege des Ansc...mehr

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§ 4 Quotenbildung / 1. Mithaftung des Fußgängers wegen Verstoß gegen § 25 Abs. 3 StVO

Rz. 199 Den Fußgänger kann eine Mithaftung im Rahmen der nach § 9 StVG, § 254 Abs. 1 BGB vorzunehmenden Haftungsabwägung treffen, wenn er in schuldhafter Weise gegen die StVO, insbesondere § 25 Abs. 3 StVO verstößt. Dies gilt unabhängig davon, dass nach der Neufassung des § 7 StVG eine Haftung des Kfz-Halters bei einem Unfall mit nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern nur n...mehr

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zfs 11/2024, Zur Mithaftung... / Leitsatz

1. Quert ein zehn Jahre und zwei Monate altes Kind im vollem Lauf zwischen aufgrund eines Rückstaus haltenden Pkw eine Straße und wird von einem Pkw im Gegenverkehr erfasst, ist sein Verstoß gegen § 25 Abs. 3 StVO im Rahmen von § 9 StVG in Verbindung mit § 254 Abs. 1 BGB zu berücksichtigen, wenn ihm die Darlegung / der Beweis – wie hier – nicht gelingt, dass ihm die erforder...mehr

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zfs 11/2024, Zur Mithaftung... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige Berufung des Klägers hat teilweise Erfolg. Die Beklagte haftet dem Kläger dem Grunde nach aus § 7 Abs. 1 StVG, wobei aufgrund eines Mitverschuldens des Klägers gemäß § 9 StVG, § 254 BGB von einer Haftungsverteilung von 75 : 25 zu seinen Lasten auszugehen ist. Anders als das Landgericht angenommen hat, tritt die Betriebsgefahr des Beklagtenfahrzeugs nicht vol...mehr

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zfs 11/2024, Zur Mithaftung... / 1 Sachverhalt

I. Die Parteien streiten im Wege der Feststellungsklage um die Verpflichtung der Beklagten zur Leistung materiellen und immateriellen Schadensersatzes aufgrund eines Verkehrsunfalls vom 18.3.2021 in Lüdinghausen, bei dem der damals zehn Jahre und zwei Monate alte Kläger als Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahn mit dem Pkw der Beklagten kollidierte und schwerstverletzt wurd...mehr

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§ 4 Quotenbildung / 4. Unfälle im Parkplatzbereich

Rz. 164 Bei einem Unfall im Bereich eines Parkplatzes findet die StVO nur eingeschränkte Anwendung. Gleiches gilt für den Bereich eines öffentlichen Parkhauses,[194] ggf. auch eines Betriebsgeländes.[195] Der BGH geht grundsätzlich davon aus, dass allein die Vorschrift des allgemeinen Rücksichtnahmegebots nach § 1 Abs. 2 StVO anzuwenden ist, die aber auch den Rechtsgedanken ...mehr

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§ 4 Quotenbildung / c) Anscheinsbeweis und Vorfahrtsverletzung

Rz. 49 Ein klassischer "100 zu 0"-Fall liegt vor, wenn ein wartepflichtiger Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt eines insoweit berechtigten Fahrzeugführers verletzt. In diesem Fall wird im Wege des Anscheinsbeweises ein schuldhafter Verstoß des wartepflichtigen Fahrzeugführers gegen § 8 StVO vermutet, hinter dem grundsätzlich die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs zurücktritt....mehr

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§ 4 Quotenbildung / a) Verkehrsregelung durch eine Lichtzeichenanlage

Rz. 88 Ist zwischen den Parteien umstritten, welcher Fahrzeugführer bei Grün eingefahren ist und kann dies nicht aufgeklärt werden, verbleibt es bei den Betriebsgefahren der beteiligten Fahrzeuge und es ist eine Haftungsteilung auf Basis von 50 % anzunehmen.[63] Rz. 89 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.32: Einwand der Erfüllung bei ungeklärter LZA Kan...mehr

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§ 4 Quotenbildung / b) Kreuzungen ohne Lichtzeichenanlage

Rz. 103 Wer in einem Kreuzungsbereich ohne Lichtzeichenanlage dem Bevorrechtigten die Vorfahrt nimmt, haftet im Zweifel allein.[82] Dieses überragende Fehlverhalten verdrängt jegliche "einfache" Betriebsgefahr des Unfallgegners.[83] Der schuldhafte Verstoß des Wartepflichtigen gegen § 8 StVO wird im Wege des Anscheinsbeweises vermutet.[84] Kann der Wartepflichtige nicht sehe...mehr

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§ 4 Quotenbildung / a) Linksabbieger und Gegenverkehr

Rz. 113 Ereignet sich beim Linksabbiegen ein Unfall mit dem Gegenverkehr auf der Gegenfahrbahn,[102] spricht gegen den Abbiegenden erst einmal der Beweis des ersten Anscheins, der einen schuldhaften Verstoß des Abbiegenden gegen § 9 Abs. 3 StVO begründet. Dessen Fehlverhalten wiegt in der Regel so schwer, dass die einfache Betriebsgefahr des Fahrzeugs des Gegenverkehrs dahin...mehr

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§ 4 Quotenbildung / d) Unfall beim Fahrstreifenwechsel

Rz. 158 Ereignet sich ein Unfall im unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit einem Fahrstreifenwechsel, spricht gegen den Fahrstreifenwechsler der Beweis des ersten Anscheins, der einen schuldhaften Verstoß gegen § 7 Abs. 5 StVO begründet.[180] Für eine solche typische Konstellation eines Fahrstreifenwechsels spricht der Umstand, dass sich das Fahrzeug des Unf...mehr

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§ 4 Quotenbildung / b) Begegnungsverkehr an Hindernissen und Fahrbahnverengungen

Rz. 130 Bei diesen Unfällen ist typischerweise zwischen Unfallkonstellationen zu unterscheiden, die einerseits auf dem Umfahren von Hindernissen beruhen, die dem normalen Straßenverkehr zuzurechnen sind und anderseits auf das Passieren einer Fahrbahnverengung zurückzuführen sind, welche die Fahrbahneigenschaft der betroffenen Seite aufheben. Rz. 131 Tritt im Straßenverkehr au...mehr

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§ 4 Quotenbildung / aa) Abbiegen nach links in ein Grundstück

Rz. 141 Im Wege des Anscheinsbeweises wird ein schuldhafter Verstoß gegen § 9 Abs. 5 StVO zu Lasten desjenigen festgestellt, der im zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall in ein Grundstück abgebogen ist.[153] Rz. 142 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.51: Anscheinsbeweis bei Abbiegen nach links in ein Grundstück Im Wege des Ansche...mehr

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§ 4 Quotenbildung / b) Fahrstreifenwechsel

Rz. 39 Ereignet sich ein Verkehrsunfall im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit einem Fahrstreifenwechsel spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass der den Fahrstreifen wechselnde Fahrzeugführer in schuldhafter Weise gegen die Vorschrift des § 7 Abs. 5 StVO verstoßen hat. Ein Indiz für einen solchen engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang ist eine schräge Kollisions...mehr

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§ 4 Quotenbildung / A. Übersicht

Rz. 1 Nach Maßgabe der vorangegangenen Ausführungen stehen dem durch einen Verkehrsunfall Geschädigten wahlweise verschuldensabhängige und verschuldensunabhängige Anspruchsgrundlagen zur Durchsetzung seiner Ansprüche zur Verfügung. Die daraus jeweils resultierende Haftung des Anspruchsgegners ist jedoch nicht per se uneingeschränkt. Zu prüfen ist vielmehr stets, ob sich der ...mehr

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§ 4 Quotenbildung / 3. Haftungsquoten bei einer Kollision mit einem Fußgänger am Fahrbahnrand

Rz. 210 Erfasst ein Kraftfahrzeugführer einen am Fahrbahnrand gehenden Fußgänger und ist kein separater Fußgängerweg vorhanden, trifft den Fahrzeugführer i.d.R. die alleinige Haftung.[279] Jedoch ist (gerade bei Dunkelheit) gesondert zu prüfen, ob den Fußgänger nicht eine Mithaftung trifft, weil er gehalten war, gegenüber dem gut erkennbar herannahenden Kraftfahrzeug neben d...mehr

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§ 4 Quotenbildung / bb) Abbiegen nach links in eine Straße

Rz. 148 Ein ähnliches Bild bietet sich bei dem Unfall, bei dem der Abbiegevorgang nicht in ein Grundstück, sondern in eine andere Straße erfolgt. Auch in diesem Fall wird im Wege des Anscheinsbeweises ein schuldhafter Verstoß des Abbiegenden gegen die in § 9 Abs. 1 StVO normierte doppelte Rückschaupflicht festgestellt.[168] Rz. 149 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm über...mehr